„Auf eine Probezeit wird verzichtet. Es wird vereinbart, dass die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.“ ist das ausreichend um eine neue Stelle beim Jobwechseln zu sichern ? Wenn nicht, welche Sätze sollte man im Vertrag haben?
Lieber Hr. Mauritz, tolle Erklärung. Herzlichen Dank dafür. Und auch gleich eine Frage: Gilt dieser besondere, erweiterte Kündigungsschutz auch für den Fall einer Kündigung aufgrund einer Insolvenz des Unternehmens? Bin sehr interessier an einer Antwort und ggf. wietergehnder Beratung. Schöne Grüße.
Vielen lieben Dank für dieses Video! Also heißt es, nie der Anfrage unbedingt antworten und als Kündigungsgründe plausible Mangel an z. B. Fachwissen, Methodenkompetenz oder sozialer Kompetenz benennen. So dass das Gericht im Zweifelsfall nachvollziehen kann, dass der Behinderte nicht wegen der Behinderung gekündigt wurde. Richtig?
Hallo, ich arbeite jetzt seit 3 jahren in einer firma und habe seit monaten einen festvertrag. Ich habe eine 80-GDB-Karte und ich habe meinem Chef nie gesagt, wie kann ich ihnen davon erzählen, ich brauche einen Rat.
Hervorragende , wertvolle Informationen !
„Auf eine Probezeit wird verzichtet. Es wird vereinbart, dass die gesetzliche Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.“
ist das ausreichend um eine neue Stelle beim Jobwechseln zu sichern ?
Wenn nicht, welche Sätze sollte man im Vertrag haben?
Ich habe die Gleichstellung und wurde trotzdem gekündigt, nach über 20 Jahren Beschäftigung.
Lieber Hr. Mauritz, tolle Erklärung. Herzlichen Dank dafür. Und auch gleich eine Frage: Gilt dieser besondere, erweiterte Kündigungsschutz auch für den Fall einer Kündigung aufgrund einer Insolvenz des Unternehmens? Bin sehr interessier an einer Antwort und ggf. wietergehnder Beratung. Schöne Grüße.
Vielen lieben Dank für dieses Video! Also heißt es, nie der Anfrage unbedingt antworten und als Kündigungsgründe plausible Mangel an z. B. Fachwissen, Methodenkompetenz oder sozialer Kompetenz benennen. So dass das Gericht im Zweifelsfall nachvollziehen kann, dass der Behinderte nicht wegen der Behinderung gekündigt wurde. Richtig?
Hallo,
ich arbeite jetzt seit 3 jahren in einer firma und habe seit monaten einen festvertrag. Ich habe eine 80-GDB-Karte und ich habe meinem Chef nie gesagt, wie kann ich ihnen davon erzählen, ich brauche einen Rat.
Du bist nicht verpflichtet es deinem Chef zu sagen
kann man sie unter der Nummer persönlich erreichen?