Wenn ein Kollege ein bestimmtes BR Mitglied seines Vertrauens zu einem spontanen Personalgespräch hinzubittet, dann gilt die unmittelbare Abmeldung als rechtzeitig, weil sie nicht frühzeitiger bekannt gegeben werden konnte?
Und wenn der AG jedes Mal die Unabkömmlichkeit seiner Arbeitskraft in den Raum stellt, muss der BR dann jedes Mal begründen, was und warum er macht? Das wäre dann ja doch Kontrolle des BR?
Nein, der Arbeitgeber darf nicht jedes Mal die Unabkömmlichkeit geltend machen. Das wäre eine verbotene Behinderung der Betriebsratsarbeit (§ 78 BetrVG).
Muss ich die Zeiten für BR Arbeit in einem Zeiterfassungssystem buchen?
Super! Vielen Dank für die nützliche Information! 👍
Danke für das Lob!
Super erklärt. Danke 😉👍
Gerne 😊
Wenn ein Kollege ein bestimmtes BR Mitglied seines Vertrauens zu einem spontanen Personalgespräch hinzubittet, dann gilt die unmittelbare Abmeldung als rechtzeitig, weil sie nicht frühzeitiger bekannt gegeben werden konnte?
Ja, so würde ich persönlich das sehen.
Und wenn der AG jedes Mal die Unabkömmlichkeit seiner Arbeitskraft in den Raum stellt, muss der BR dann jedes Mal begründen, was und warum er macht? Das wäre dann ja doch Kontrolle des BR?
Nein, der Arbeitgeber darf nicht jedes Mal die Unabkömmlichkeit geltend machen. Das wäre eine verbotene Behinderung der Betriebsratsarbeit (§ 78 BetrVG).