Wie ist es denn, wenn der Arbeitsplatz nur deshalb wegfällt, weil der Arbeitgeber Lohnkosten sparen möchte (Arbeitsmenge bleibt gleich und verbleibende Mitarbeiter werden mehr belastet)? Das würde vor vor Gericht doch nicht als "dringender Grund" durchgehen, aber in st es denn ein Widerspruchsgrund für den Betriebsrat?
Wie ist es denn, wenn der Arbeitsplatz nur deshalb wegfällt, weil der Arbeitgeber Lohnkosten sparen möchte (Arbeitsmenge bleibt gleich und verbleibende Mitarbeiter werden mehr belastet)? Das würde vor vor Gericht doch nicht als "dringender Grund" durchgehen, aber in st es denn ein Widerspruchsgrund für den Betriebsrat?
Nein, das wäre leider kein Widerspruchsgrund für den Betriebsrat.
Oh Gott ist das kompliziert. Da möchte man doch nicht Arbeitgeber sein.