Betriebsbedingte Kündigung: Das sollten Arbeitnehmer und Betriebsrat unbedingt wissen

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  • Опубликовано: 30 июн 2024
  • Es ist die häufigste Kündigungsart überhaupt - aber wenn wichtige Vorgaben nicht erfüllt sind, ist sie von vornherein unwirksam: die betriebsbedingte Kündigung. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Ihr dazu als Arbeitnehmer oder Betriebsrat wissen solltet, erfahrt Ihr in diesem Video.
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    Kapitel:
    00:00 - Intro
    01:05 - dringende betriebliche Erfordernisse
    01:38 - außerbetriebliche Gründe
    02:17 - innerbetriebliche Gründe
    02:58 - alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
    03:56 - Sozialauswahl
    05:04 - Anhörung des Betriebsrats
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Комментарии • 13

  • @tsubimekdeinmansubimekdein3898
    @tsubimekdeinmansubimekdein3898 2 месяца назад +1

    Darf ich eine betriebsbedingte kündigung erbitten, ich möchte nämlich eine bekommen, um eine sperrzeit bei der agentur für arbeit zu umgehen ?

    • @DerRobert28
      @DerRobert28 Месяц назад +1

      Dann bekommst du trotzdem eine sperrzeit, weil du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast.

    • @Gibson8704
      @Gibson8704 12 дней назад

      Sprich mit deinem Arzt, lass ein Atest erstellen, dass du die Empfehlung hast zu kündigen, dann kannst du ohne sperre kündigen.

    • @tsubimekdeinmansubimekdein3898
      @tsubimekdeinmansubimekdein3898 12 дней назад

      ​@@Gibson8704 würde das nicht illegal sein ?

    • @Gibson8704
      @Gibson8704 11 дней назад

      @@tsubimekdeinmansubimekdein3898 kann ich nicht beurteilen. Normal stellt dein Arzt dir ja auch nur ein Attest aus, wenn du Symptome hast die eine Kündigung rechtfertigen.

    • @tsubimekdeinmansubimekdein3898
      @tsubimekdeinmansubimekdein3898 11 дней назад

      @@Gibson8704 ah verstehe, danke man.

  • @laramauss1948
    @laramauss1948 2 месяца назад

    Er denkt sich also Umorganisationen aus, die nirgendwo stehen und das reicht dann?

    • @ifbseminar
      @ifbseminar  2 месяца назад

      Für gewöhnlich trifft der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung, um sein Unternehmen „aus seiner Sicht“ wirtschaftlich tragfähig zu führen und zukunftssicher zu machen. Diese freie unternehmerische (Organisations-)Entscheidung unterliegt hinsichtlich ihrer Notwendig- oder Zweckmäßigkeit keiner Kontrolle durch die Gerichte für Arbeitssachen. Ein Gericht prüft im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses lediglich, ob die Unternehmerentscheidung offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung trifft, die nur darauf abzielt, bestimmte Arbeitnehmer loszuwerden, weil er sie als störend empfindet. Das Gericht macht also eine „Missbrauchskontrolle“. Herzliche Grüße