Wie verhält sich das in dem Fall : ich finde was heraus für die Arbeitnehmer . Gehe damit zur betriebsvorsitzene , aber dann tut sich nichts , weil sie kein Ärger mit der Personalabteilung haben möchte . 2 darf man wenn man was herausgefunden hat für die Arbeitnehmer, das seine Kollegen erzählen und die am laufen halten ? Oder zählt das unter Schweigepflicht ? Darf man seinen Kollegen sagen ,sie sollen dass ,was ich herausgefunden habe den Betriebsrat auch noch mal erzählen, damit ich nicht alleine da stehe , weil sich ja nichts tut . Danke
mich würde mal interessieren wie diese schwerwiegenden juristischen Konsequenzen aussehen. Abwahl? Das scheint ja eher eine Erlösung zu sein für einen faulen BR. oder der AG der keinen BR möchte... was droht ihm ?
Kürzlich haben uns die Vorsitzende (eine Richterin) und der Antwalt des AG sowie unser Anwalt komisch angeschaut und widersprochen als wir gesagt haben, Sitzungen nur persöhnlich und Vor Ort durchführen zu dürfen. Da wurden Telefon und Videokonferenz genannt.
fast nicht richtig... Die Auflösung des Betriebsrats setzt einen entsprechenden Antrag voraus, der beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Dieser Antrag kann nur von den in § 23 Abs. 1 BetrVG genannten Antragsberechtigten gestellt werden. Antragsberechtigt sind: - mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs - der Arbeitgeber - eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft Es muss eine grobe Pflichtwidrigkeit des Betriebsrats Da wären z.B. - Nichtdurchführung erforderlicher Betriebsratssitzungen - Nichtbestellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats - Unterlassen der Einberufung von Betriebsversammlungen und der Erstattung von Tätigkeitsberichten - Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die erkennbar gegen den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG verstößt - Fassen von Beschlüssen, die gegen Schutzvorschriften verstoßen (z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz) etc
Keine Ahnung wo solche Fallbeispiele herkommen, entweder Klitschee oder wenn tatsächlich so stattfindend ist die Frage ob und wieso man dies in einem öffentlichen Video zur Schau stellt. Zumal ja dies auch die Arbeitgeber sehen. Man braucht sich also nicht wundern, dann der ein oder andere Arbeitgeber Beschlüsse ins Blaue hin anzweifelt, wenn er solche Videos hier als Bestätigung präsentiert bekommt. Und nein, in meinem Betriebsrat findet keines dieser "Fallbeispiele" statt. Ordentlich geschult und erlerntes Wissen umgesetzt. Mit und Für die AN.
Ich habe leider auch schon davon gehört, dass es Betriebsräte gibt, die feststellen, dass das ja Arbeit ist und da hat man nicht unbedingt Lust dazu. Ausserdem drückt der Schuh was die sonstige Arbeit angeht, da hat man keine Zeit. Es gibt solche und solche. Man sollte sich mit dem Aufstellen zur Betriebsratswahl klar sein, da kommt Arbeit auf mich zu und man gerät mit dem AG auch mal in Konflikt. Solche Arbeit ist nicht für jeden etwas, aber extrem wichtig für das gesamte Unternehmen, denn motivierte Mitarbeiter sind bekanntlich die besten MA.
Danke, gut zu wissen.
Sehr gerne!
Das kenn ich selber bei uns in der Firma, der BR winkt alles durch was die Firma vorlegt Grüße aus Leipzig
Wählt euch einen anderen nach Ablauf der Wahlperiode der für euch auch streiten kann.
@@hans-joachimlembcke4617 dafür müssten die MA zusammenhalten, was leider eher selten der Fall ist.
Wie kann man das wissen, wenn man nicht selbst Mitglied ist?
@@hans-joachimlembcke4617 das ist alles abgekartete Sache
@@biggim4n weil ich sehe für wen und was sie sich einsetzten
Wie verhält sich das in dem Fall : ich finde was heraus für die Arbeitnehmer . Gehe damit zur betriebsvorsitzene , aber dann tut sich nichts , weil sie kein Ärger mit der Personalabteilung haben möchte . 2 darf man wenn man was herausgefunden hat für die Arbeitnehmer, das seine Kollegen erzählen und die am laufen halten ? Oder zählt das unter Schweigepflicht ? Darf man seinen Kollegen sagen ,sie sollen dass ,was ich herausgefunden habe den Betriebsrat auch noch mal erzählen, damit ich nicht alleine da stehe , weil sich ja nichts tut . Danke
Ich sag immer, der Vorsitzende ist der Dienstleister für den BR und eben nicht der Chef.
mich würde mal interessieren wie diese schwerwiegenden juristischen Konsequenzen aussehen. Abwahl? Das scheint ja eher eine Erlösung zu sein für einen faulen BR. oder der AG der keinen BR möchte... was droht ihm ?
Kürzlich haben uns die Vorsitzende (eine Richterin) und der Antwalt des AG sowie unser Anwalt komisch angeschaut und widersprochen als wir gesagt haben, Sitzungen nur persöhnlich und Vor Ort durchführen zu dürfen. Da wurden Telefon und Videokonferenz genannt.
ruclips.net/video/4Uyi_Hza1rs/видео.html das sollte deine frage beantworten hat uns unser betreuer von der gewerkschaft geschickt
der einzige Vorteil eines Vorsitzenden ist es: viel schrieben und noch viel mehr unterschrieben ;)
Wie kann ich als Mitarbeiter BR auflösen.
😂😂 gar nicht
fast nicht richtig...
Die Auflösung des Betriebsrats setzt einen entsprechenden Antrag voraus, der beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
Dieser Antrag kann nur von den in § 23 Abs. 1 BetrVG genannten Antragsberechtigten gestellt werden. Antragsberechtigt sind:
- mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs
- der Arbeitgeber
- eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft
Es muss eine grobe Pflichtwidrigkeit des Betriebsrats
Da wären z.B.
- Nichtdurchführung erforderlicher Betriebsratssitzungen
- Nichtbestellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
- Unterlassen der Einberufung von Betriebsversammlungen und der Erstattung von Tätigkeitsberichten
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die erkennbar gegen den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG verstößt
- Fassen von Beschlüssen, die gegen Schutzvorschriften verstoßen (z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz)
etc
mit einem anzug sieht auch noch darth vadar seriös aus
Alle Verträge können gebrochen werden.
Memo: Betriebsratssitzung ist eine Amtspflicht
Die ganzen Gewerkschaften und so weiter kann man samt ihren Betriebsräten in der Pfeife rauchen.
Keine Ahnung wo solche Fallbeispiele herkommen, entweder Klitschee oder wenn tatsächlich so stattfindend ist die Frage ob und wieso man dies in einem öffentlichen Video zur Schau stellt. Zumal ja dies auch die Arbeitgeber sehen. Man braucht sich also nicht wundern, dann der ein oder andere Arbeitgeber Beschlüsse ins Blaue hin anzweifelt, wenn er solche Videos hier als Bestätigung präsentiert bekommt.
Und nein, in meinem Betriebsrat findet keines dieser "Fallbeispiele" statt. Ordentlich geschult und erlerntes Wissen umgesetzt. Mit und Für die AN.
Ich habe leider auch schon davon gehört, dass es Betriebsräte gibt, die feststellen, dass das ja Arbeit ist und da hat man nicht unbedingt Lust dazu. Ausserdem drückt der Schuh was die sonstige Arbeit angeht, da hat man keine Zeit.
Es gibt solche und solche. Man sollte sich mit dem Aufstellen zur Betriebsratswahl klar sein, da kommt Arbeit auf mich zu und man gerät mit dem AG auch mal in Konflikt. Solche Arbeit ist nicht für jeden etwas, aber extrem wichtig für das gesamte Unternehmen, denn motivierte Mitarbeiter sind bekanntlich die besten MA.
Abwahl...ja das blüht hier
NEIN. Niemals
booah, ständig „Liebe Kolleginnen und Kollegen“ nervt
Nr.6: Weniger als 4 Betriebsversammlungen abhalten, weil die Belegschaft eh keine Lust darauf hat 🙃
Oder weil man kaum was zu sagen hat, da die Arbeit auch sehr langwierig ist und man nicht über alles sprechen darf.