hallo hab da mal ne frage wie sieht es aus wenn ein Betriebsmitglied gegen die mitarbeiter arbeitet zum bsp kündigung unterzeichnet gegen mitarbeiter schiest und auch sonst nur die interessen des Arbeitgebers durchsetzt kann man so ein BRM aus seinen dienst entlassen
das mit dem Nachladen ab 5:39 ist nicht mehr richtig in der form. wurde durchs BAG bereits konkretisiert. vielleicht kann man das in einem video neu aufsetzen?
Was macht man mit einem Betriebsrat der, wenn man in der Kündigungsschutzklage ist und der BR dieser Person keinen Zugang zur Betriebsversammlung gibt und auch noch einen Beschluss darüber fasst? Auch in der Kündigungsschutzklage hat man ein Recht auf die Versammlung und ist wie jeder andere Mitarbeiter zu behandeln. Selbiger BR(Vorsitzender) sagt auch dass es nicht seine Aufgabe ist, sich um den Paragraphen 20 BetrVG zu kümmern wo eine BR Wahl behindert wird durch ein Hausverbot vom Personalchef. Nein es gab keine Sexuelle Belästigung, Diebstahl oder Handgreiflichkeiten...
Vielen Dank für Ihre Frage. In einem solchen Fall hilft nur der Gang vor Gericht. Das kann mitunter auch sehr zügig geschehen (einstweilige Rechtsschutz). Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Lieber G-Duda, vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Ich grüße Sie aus der Kaffeepause der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wipfler & Pastille in Berlin. Und natürlich muss ich Ihnen Recht geben: Das im Ratgebervideo erörterte Monatsgespräch ist nirgends anders als in § 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Sollten wir gedacht haben, ein solcher Versprecher ('§ 24') werde unentdeckt bleiben, haben wir nicht mit aufmerksamen Betriebsratsmitgliedern wie Ihnen gerechnet. Deshalb noch einmal: Danke. Und: Asche auf mein Haupt. Und jetzt lassen Sie einen alten ertappten Rechtsanwalt in Ruhe seinen Kaffee trinken :-) P.S. Ich freue mich auf die baldige Fortsetzung der Ratgeberreihe! Niklas Pastille Rechtsanwalt
Muss ein Betriebsrat den Schichtdienstplänen zustimmen und vor ab prüfen ob das auch mit der gesunderhaltung der Arbeitnehmer vereinbar ist ? Beispiel : 12 Std Nacht, Frei, 24 Std oder 12 Std. ab früh usw....
Hallo, erstmal danke für die Video-Serie zur BR-Arbeit. Todsünde #5 bezogen auf dieses WAF Video: ruclips.net/video/VpfAbXB7uaU/видео.html Ist ein voller Schreibtisch, Kunden im Haus etc. nun ein tatsächlicher Verhinderungsgrund der die Einladung eines Ersatzmitglieds rechtfertigt oder gilt Todsünde #5 ?
Guten Tag J Soper, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu diesem echten juristischen Dauerbrenner („Ist ein ‚zu voller Schreibtisch‘ ein anzuerkennender Verhinderungsgrund oder nicht“?). Gemeinsam mit meinem Münchener Berufskollegen Fabian Baumgartner bin ich dieser überaus praxisrelevanten Frage in einem ausführlichen Podcast nachgegangen: ruclips.net/video/zZi3E4nmMjQ/видео.html In diesem Podcast gehen wir auch auf die von meinem Berufskollegen Rüdiger Matyssek in seinem Ratgebervideo erörterte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein (ruclips.net/video/VpfAbXB7uaU/видео.html). Viele Betriebsratsanwälte (auch wir!) sehen diese bislang vereinzelt gebliebene Entscheidung durchaus kritisch. In wenigen Sätzen zusammengefasst rate ich Ihnen für Ihre eigene Betriebsratspraxis die Beachtung der folgenden „Daumenregeln“: 1.) Die Betriebsratsarbeit geht der normalen Arbeit vor (Der Regelfall lautet also: „Amt vor Arbeit!“). 2.) „Zu viel Arbeit“ ist nach richtiger Auffassung nur ganz ausnahmsweise und nur dann ein Verhinderungsgrund, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied dies im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände und unter Anstrengung seines Gewissens selbst so entscheidet (Der Ausnahmefall lautet also: „Arbeit vor Amt!“ Er ergeht sozusagen auf Selbsteinschätzungsbasis). 3.) [Die] [Den] Betriebsratsvorsitzende[n] trifft dabei keine generelle Prüfpflicht dahingehend, ob in einem angezeigten Verhinderungsfall „tatsächlich“ eine Verhinderung vorliegt oder nicht (so die allerdings kritisch zu betrachtende neue Rechtsprechung); einem durch Tatsachen begründeten Verdacht, dass ein Betriebsratsmitglied seine Amtspflichten verkennt (durch Umkehrung des o.g. Regel-Ausnahme-Mechanismus!), darf sich [die] [der] Betriebsratsvorsitzender andererseits aber nicht verschließen. Ist von keiner echten Verhinderung auszugehen, darf auch kein Ersatzmitglied geladen werden. Der Stuhl des zu Unrecht fehlenden Betriebsratsmitglieds bleibt vielmehr „leer“. 4.) Ein beharrlich gegen seine Amtspflichten verstoßendes Betriebsratsmitglied riskiert nach wie vor und zu Recht den Ausschluss aus dem Gremium (unter den Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG). Es grüßt Sie freundlich aus Berlin Rechtsanwalt Niklas Pastille
Hallo, sagen sie mir bitte, kann man von einem Betriebsrat eigentlich erwarten, dass er sich mal vorstellt. Ich kenne dort , ausser meinen Kollegen, niemanden. Dieses Jahr stehen ja wieder Wahlen an. Finde sowas unmöglich.
Hallo Ute Herrmann, vielen Dank für deine Frage! Wir gehen darauf in einem der nächsten Videos ein, also: dranbleiben ;-) Viele Grüße dein W.A.F. RUclips Team
Hallo 'sonne scheint', mich würde ja brennend interessieren wie groß der Betrieb ist in dem Sie tätig sind, bzw. wie viele Mitarbeiter dieser hat. Aus Ihrer Beschreibung der Situation lese ich raus, dass Sie von einer persönlichen Vorstellung sprechen, nicht aber davon, dass grundsätzlich nicht bekannt ist, wer denn alles im Betriebsrat ist. Wenn dem so ist, dann kann ich Ihre Aussage zumindest ein Stück weit nachvollziehen. Abhängig mache ich das von der Betriebsgröße. Wenn man in einem Unternehmen mit, sagen wir mal 3000 Mitarbeiter beschäftigt ist, dann ist es quasi unmöglich diesen Wunsch zu erfüllen. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, je größer das Unternehmen, umso eher würde ich den Wunsch einer einzelnen Person, dass der BR sich mal persönlich vorstellt, als eine ähnliche Frechheit betrachten. Der Betriebsrat muss sich um die tatsächlichen dienstlich und sicher auch mal privaten Probleme bzw. Anliegen der Kollegen kümmern und nicht um völlig überzogene Wünsche von einzelnen. Ist der Betrieb ein kleinerer, dann kann man das durchaus mal erwarten. Ich hab auch von 50 Mann Betrieben gehört, in denen der Betriebsrat einigen überhaupt nicht bekannt ist. Das muss natürlich nicht sein. Das würde ich in so einem Fall genauso betrachten wie Sie.
🤣...warum ein BR nicht mit einem AN-Anwalt sprechen will, nach einer Kündigung? Die Frage wird doch unverzügliche durch den Fragesteller beantwortet....
Hier geht's zu Teil 1:
→ ruclips.net/video/W5Pzbkzoil4/видео.html
Und hier zu Teil 3:
→ ruclips.net/video/qaMRqt1wsCY/видео.html
hallo hab da mal ne frage wie sieht es aus wenn
ein Betriebsmitglied gegen die mitarbeiter arbeitet
zum bsp kündigung unterzeichnet gegen mitarbeiter schiest
und auch sonst nur die interessen des Arbeitgebers durchsetzt
kann man so ein BRM aus seinen dienst entlassen
@@MrShampchamp vielen Dank für deine Frage! Wir gehen gerne in einem der nächsten Videos darauf ein :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
Hat Ihnen das Video gefallen? Was können wir besser machen?
Lassen Sie es uns gerne wissen, hier in den Kommentaren!
Ihr W.A.F. RUclips Team
gute Lernvideos, besser als sich durch trockenen Stoff zu lesen!
Pelzerhaken ist ein wunderschöner Ort an der Ostsee in Schleswig Holstein.....
das mit dem Nachladen ab 5:39 ist nicht mehr richtig in der form. wurde durchs BAG bereits konkretisiert. vielleicht kann man das in einem video neu aufsetzen?
Was macht man mit einem Betriebsrat der, wenn man in der Kündigungsschutzklage ist und der BR dieser Person keinen Zugang zur Betriebsversammlung gibt und auch noch einen Beschluss darüber fasst? Auch in der Kündigungsschutzklage hat man ein Recht auf die Versammlung und ist wie jeder andere Mitarbeiter zu behandeln.
Selbiger BR(Vorsitzender) sagt auch dass es nicht seine Aufgabe ist, sich um den Paragraphen 20 BetrVG zu kümmern wo eine BR Wahl behindert wird durch ein Hausverbot vom Personalchef.
Nein es gab keine Sexuelle Belästigung, Diebstahl oder Handgreiflichkeiten...
Vielen Dank für Ihre Frage. In einem solchen Fall hilft nur der Gang vor Gericht. Das kann mitunter auch sehr zügig geschehen (einstweilige Rechtsschutz). Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Schönes Wort... Integrations Vereinbarung... Die erfüllten nicht nur eine Pflicht die sind nicht integrierbar... Damit haben die sich abzufinden...
Ich finde die Reihe sehr informativ. Bei 2:48' sollte es aber wohl Paragraph 74 und nicht 24 heissen?
Danke, ich schaue mir die Reihe gerne weiter an
Lieber G-Duda,
vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht.
Ich grüße Sie aus der Kaffeepause der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wipfler & Pastille in Berlin. Und natürlich muss ich Ihnen Recht geben: Das im Ratgebervideo erörterte Monatsgespräch ist nirgends anders als in § 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Sollten wir gedacht haben, ein solcher Versprecher ('§ 24') werde unentdeckt bleiben, haben wir nicht mit aufmerksamen Betriebsratsmitgliedern wie Ihnen gerechnet. Deshalb noch einmal: Danke. Und: Asche auf mein Haupt.
Und jetzt lassen Sie einen alten ertappten Rechtsanwalt in Ruhe seinen Kaffee trinken :-)
P.S. Ich freue mich auf die baldige Fortsetzung der Ratgeberreihe!
Niklas Pastille
Rechtsanwalt
OK, Todsünden... Aber was passiert bzw was sind die Konsequenzen wenn es zu solchen Fehlern kommt??
Schau mal hier: ruclips.net/video/IVWosZij-t0/видео.html
Muss ein Betriebsrat den Schichtdienstplänen zustimmen und vor ab prüfen ob das auch mit der gesunderhaltung der Arbeitnehmer vereinbar ist ? Beispiel : 12 Std Nacht, Frei, 24 Std oder 12 Std. ab früh usw....
Hallo Bine B.,
vielen Dank für deine Frage! Wir greifen sie gerne in einem der nächsten Videos auf :-)
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
Schau mal hier: ruclips.net/video/O4kKAfLLDXs/видео.html
Hallo, erstmal danke für die Video-Serie zur BR-Arbeit.
Todsünde #5 bezogen auf dieses WAF Video:
ruclips.net/video/VpfAbXB7uaU/видео.html
Ist ein voller Schreibtisch, Kunden im Haus etc. nun ein tatsächlicher Verhinderungsgrund der die Einladung eines Ersatzmitglieds rechtfertigt oder gilt Todsünde #5 ?
Guten Tag J Soper,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu diesem echten juristischen Dauerbrenner („Ist ein ‚zu voller Schreibtisch‘ ein anzuerkennender Verhinderungsgrund oder nicht“?).
Gemeinsam mit meinem Münchener Berufskollegen Fabian Baumgartner bin ich dieser überaus praxisrelevanten Frage in einem ausführlichen Podcast nachgegangen: ruclips.net/video/zZi3E4nmMjQ/видео.html
In diesem Podcast gehen wir auch auf die von meinem Berufskollegen Rüdiger Matyssek in seinem Ratgebervideo erörterte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ein (ruclips.net/video/VpfAbXB7uaU/видео.html). Viele Betriebsratsanwälte (auch wir!) sehen diese bislang vereinzelt gebliebene Entscheidung durchaus kritisch.
In wenigen Sätzen zusammengefasst rate ich Ihnen für Ihre eigene Betriebsratspraxis die Beachtung der folgenden „Daumenregeln“:
1.) Die Betriebsratsarbeit geht der normalen Arbeit vor (Der Regelfall lautet also: „Amt vor Arbeit!“).
2.) „Zu viel Arbeit“ ist nach richtiger Auffassung nur ganz ausnahmsweise und nur dann ein Verhinderungsgrund, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied dies im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände und unter Anstrengung seines Gewissens selbst so entscheidet (Der Ausnahmefall lautet also: „Arbeit vor Amt!“ Er ergeht sozusagen auf Selbsteinschätzungsbasis).
3.) [Die] [Den] Betriebsratsvorsitzende[n] trifft dabei keine generelle Prüfpflicht dahingehend, ob in einem angezeigten Verhinderungsfall „tatsächlich“ eine Verhinderung vorliegt oder nicht (so die allerdings kritisch zu betrachtende neue Rechtsprechung); einem durch Tatsachen begründeten Verdacht, dass ein Betriebsratsmitglied seine Amtspflichten verkennt (durch Umkehrung des o.g. Regel-Ausnahme-Mechanismus!), darf sich [die] [der] Betriebsratsvorsitzender andererseits aber nicht verschließen. Ist von keiner echten Verhinderung auszugehen, darf auch kein Ersatzmitglied geladen werden. Der Stuhl des zu Unrecht fehlenden Betriebsratsmitglieds bleibt vielmehr „leer“.
4.) Ein beharrlich gegen seine Amtspflichten verstoßendes Betriebsratsmitglied riskiert nach wie vor und zu Recht den Ausschluss aus dem Gremium (unter den Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG).
Es grüßt Sie freundlich aus Berlin
Rechtsanwalt Niklas Pastille
Hallo Herr Pastille!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und dem Link zum Podcast - genial !!!
Hallo, sagen sie mir bitte, kann man von einem Betriebsrat eigentlich erwarten, dass er sich mal vorstellt. Ich kenne dort , ausser meinen Kollegen, niemanden. Dieses Jahr stehen ja wieder Wahlen an. Finde sowas unmöglich.
Hallo Ute Herrmann,
vielen Dank für deine Frage! Wir gehen darauf in einem der nächsten Videos ein, also: dranbleiben ;-)
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
Hallo Ute Herrmann,
schau doch mal hier vorbei: ruclips.net/video/HA4kNapPalQ/видео.html
Viele Grüße
dein W.A.F. RUclips Team
Hallo 'sonne scheint',
mich würde ja brennend interessieren wie groß der Betrieb ist in dem Sie tätig sind, bzw. wie viele Mitarbeiter dieser hat. Aus Ihrer Beschreibung der Situation lese ich raus, dass Sie von einer persönlichen Vorstellung sprechen, nicht aber davon, dass grundsätzlich nicht bekannt ist, wer denn alles im Betriebsrat ist. Wenn dem so ist, dann kann ich Ihre Aussage zumindest ein Stück weit nachvollziehen. Abhängig mache ich das von der Betriebsgröße. Wenn man in einem Unternehmen mit, sagen wir mal 3000 Mitarbeiter beschäftigt ist, dann ist es quasi unmöglich diesen Wunsch zu erfüllen. Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, je größer das Unternehmen, umso eher würde ich den Wunsch einer einzelnen Person, dass der BR sich mal persönlich vorstellt, als eine ähnliche Frechheit betrachten. Der Betriebsrat muss sich um die tatsächlichen dienstlich und sicher auch mal privaten Probleme bzw. Anliegen der Kollegen kümmern und nicht um völlig überzogene Wünsche von einzelnen. Ist der Betrieb ein kleinerer, dann kann man das durchaus mal erwarten. Ich hab auch von 50 Mann Betrieben gehört, in denen der Betriebsrat einigen überhaupt nicht bekannt ist. Das muss natürlich nicht sein. Das würde ich in so einem Fall genauso betrachten wie Sie.
Zustimmung von Geld Abzug im Krankheitsfall von freiwillig Zulagen.
Zulagen betragen im gesamten fast 1000€
🤣...warum ein BR nicht mit einem AN-Anwalt sprechen will, nach einer Kündigung?
Die Frage wird doch unverzügliche durch den Fragesteller beantwortet....