Art. 2 I GG Allgemeine Handlungsfreiheit (SCHEMA) - Staatsrecht II 13
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- Опубликовано: 28 июн 2016
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Paragraph 31 bringt mir Jura besser bei als die AG-Leiter
AG-Leiter machen das bei uns meistens noch ganz gut, häufig wesentlich besser als die Profs selbst. Die würde ich da viel eher kritisieren.
Wieso können Lehrer dass nicht einfach genau so erklären wie du.. Die wollen einfach alle nur "Schlau" tun und es so kompliziert erklären wie es nur geht.. DANKE DIR!
Richtige gute Videos! Klar, verständlich und immer wenn ich es mit den Unterlagen unseres Dozenten abgleiche hast du eigentlich immer alles erwähnt! - Denke immer es fehlt etwas, weil ich es plötzlich so gut verstehe und es so einfach klingt :D
Wieso prüft man nicht die verfassungskonforme Anwendung im Einzelfall?
Ich habe jetzt schon viele Lehrbücher gelesen, aber mit deinen Videos verstehe ich es einfach am besten. Leider schreibe ich die Klausur bereits am Achten. Denkst du, dass du bis dahin vllt. ein Gleichheitsgrundrecht fertig bekommst?
Und wie liefs?
@@benji6673 ich glaube schlecht
Das bedeutet ja quasi, dass die Schranken des Artikel 2 I GG jegliche Verbotsnormen sind? Weil sie ja alle in die vollkommene Handlungsfreiheit eingreifen?
Hey, gibts deine Folien, bzw. Prüfungschemata irgendwo zum ausdrucken? Finde die echt super!
Ich schreibe auch Ende Juli.. aber wenn es bis dahin fertig ist, brauchen wir uns ja keine Gedanken zu machen :D
Dankeschön ;)
Muss ich im sachlichen Schutzbereich auch die Persönlichkeitskerntheorie erwähnen?Bin mir da nämlich etwas unsicher, weil alle Fallbücher direkt die h.M wiedergeben.
Schönes Video, das Verwarngeld bei Fahren ohne Helm liegt übrigens bei 15€ 🙂
Man könnte hier auch noch Art. 3 I GG unter dem gemeinsamen Oberbegriff der Verkehrsteilnehmer prüfen oder?
Klasse Video, vielen Dank! Eine Frage hätte ich dann doch noch. Könnte man nicht einfach direkt nach der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, ab dem Punkt wo klar ist, dass der H gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, die Prüfung mit dem Ergebnis beenden, dass der Eingriff verfassungsmäßig gerechtfertigt ist oder muss ich bis zum Ende prüfen?
Vielen Dank?
Jetzt müssen wir all unsre Gesetze nur noch seriös bei Jedermann anwenden !
Hey! Ich habe eine Frage und nämlich: Sollte man in der Klausur die formelle Verfassungsmäßigkeit ausführlich besprechen oder nicht? Vielen Dank im Voraus! P.s Ich mag deine Videos!
Hey, das kommt ganz darauf an. Wenn es im Sachverhalt angaben zu Zuständigkeit, Verfahren oder Form gibt, dann auf jeden Fall ansprechen und ggf. ausführlicher erläutern. In der Regel dürfte es in einer Grundrechts-Klausur aber keine Schwierigkeiten bei der formellen Verfassungsmäßigkeit geben, sodass du diese auslassen kannst! (Die Videos zur Formellen Verfassungsmäßigkeit findest du bei den Staatsrecht I Videos)
Grüße, § 31
Paragraph Einunddreißig , vielen, vielen Dank! :)
Für meine Ausbildung hat es mir auch sehr geholfen, da wir da ebenfalls den Art. 2 GG durchnehmen. ! (Cop)
Eine Frage zu dem Beispiel aus eigenem Interesse: Würde ein Weglassen des Helmes nicht zum Stichpunkt "Eigenverantwortliche Selbstgefährdung" passen? Das Weglassen würde ja keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, primär mich selbst als helmlosen Fahrer.
Sicherlich ist dies hierfür nicht relevant, aber der Gedanke käme mir in einer Klausur trotzdem sofort auf!
Es gilt trotzdem hier das allgemeine Interesse der Kostenbegrenzung durch Krankenhaus und Pflege, die bei einem Unfall des H entstehen könnten. Hier gibt es jedoch einen Fall, in dem ein Motorradfahrer über ein ärztliches Attest die Helmpflicht umgehen konnte. www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5319.php
Ich glaube jedoch dass dieser Einzelfall in einer Klausur zu vernachlässigen ist.
Bei Minute 9:16 hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen 😉
Dann sabotagen bedrohen die handlunfsfreiheit ?
danke
ich schreibe ende juli klausur bitte mach auch videos zu den anderen GR
Wie gesagt, bis dahin wird die Reihe fertig sein ;)
cool
Hey Paragraph Einunddreißig,
Die StVO enthält keine Gesetze, sondern lediglich Verordnungen.
Keiner mag Klugscheißer, du Lappen 😉
wie hier im Beispiel Ob er auf der B9 wie hier im Beispiel 20 km/h oder 120 km/h fährt spielt auch keine Rolle, da es ja im §21a StVO heißt bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und nicht gefahrene Geschwindigkeit ;) :)
Hätte ich beim Video mal besser aufgepasst Amk
Genau so ein Beispielsfall wie am Ende kam in der Probeklausur vor
Feiern in der öffentlichkeit... schlecht gealtert
Grundsätzlich kann der Bürger gar nicht an die Umsetzung von Grundrechten gebunden werden, und das würde jedem Jurastudenten auch einleuchten wenn Artikel 1 und 20 GG beherzigt. Artikel 2.1 GG besagt im übrigen anderes als Du uns hier glauben machen willst.
Mund halten danke
@@L3NNYMUSIC Ja halt mal den Mund. Grundrechte sind Abwehrrechte.
@@klausmeyer8170 Abwehrrechte gegen Handlungen des Staates korrekt. Du wohnst in Deutschland also bist du an die Grundrechte von Deutschland gebunden. Geh doch wo anders hin wenn es dich so stört, dass so etwas schlimmes wie Grundrechte besitzt lol
@@L3NNYMUSIC Nein bin ich nicht, denn als Souverän bin ich Verfassungsgeber und steh über der Verfassung. Die Grundrechte schützen mich, sie verpflichten mich nicht zur Drittwirkung.
Aus rechtspositivistischer Sicht gibt es am Beispiel des geltenden deutschen Verfassungsrechts kein deutsches Recht, das dem Zugriff des deutschen Souveräns - des Volkes - entzogen wäre. Denn das Volk übe seine Staatsgewalt aus, in dem es Recht setze und vollziehe. Recht (im rechtswissenschaftlichen Sinne gemeint) sei daher nicht Voraussetzung und Grenze der Souveränität des Volkes, sondern Ausdruck und Folge seiner Souveränität und Medium, in dem die Souveränität sich entfalte.