Die verschiedenen Gesetzesvorbehalte - Staatsrecht II 08
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- Опубликовано: 18 июн 2016
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In Grundrechte kann stets nur durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Dies bezeichnet man als Gesetzesvorbehalt. Die konkrete Ausprägung des Gesetzesvorbehalts kann aber je nach Grundrecht unterschiedlich sein. Man unterscheidet folgende Arten von Gesetzesvorbehalten:
einfacher Gesetzesvorbehalt - Jedes Gesetz kann in das Grundrecht eingreifen.
qualifizierter Gesetzesvorbehalt - Nur ein bestimmtes Gesetz kann in das Grundrecht eingreifen, z.B. die Freizügigkeit nur bei erheblichen Gefahren, Naturkatastrophen oder Versorgungsengpässen (Art. 11 Abs. 2 GG).
kein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt - Auch diese Grundrechte können eingeschränkt werden, dann allerdings nur zugunsten anderer bedeutender Verfassungsgüter.
Bin feucht geworden mrk
die Videos sind jetzt viel, viel besser. Man kann deine Stimme besser hören. Du sprichst jetzt auch deutlicher und klarer. Bravo!
Sehr sehr gutes Video, vielen Dank!! Manche Profs müssten sich ein Beispiel an dir nehmen.
gutes Video , weiter so !
Super erklärt, vielen vielen Dank!
Top, hilft mir für die Klausur
Hallo, ich hätte eine Frage: Wenn man diese Schranken prüft und man auch sagt, welche Schranke vorliegt, was soll man dann noch dazu schreiben ? Muss man irgendwas bestimmtes prüfen oder reicht es wenn man die Schranke kurz auf den Fall bezieht..
Danke für das Video 🙏
danke ,dass du das schaffst was mein Professor nicht schafft
Vorsicht beim qualifizierten Gesetzesvorbehalt! Die Schranken des Abs. 2 gelten eben nicht für Abs. 3 (Kunstfreiheit)!!!
hey! du sprichst bei dem qualifizierten gesetzesvorbehalt davon, dass auch die kunst- und wissenschaftsfreiheit davon betroffen sind. ist es jedoch nicht so, dass bei Art.5 III GG nur die verfassungsimmanenten schranken als gesetzesvorbehalt gelten, da kein gesetzesvorbehalt im gesetz ersichtlich ist?
Ich habe auch gelernt, dass die Schranken des Art. 5 II nicht auf Art. 5 III anwendbar sind und somit für die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit nur die verfassungsimmanenten Schranken gelten
@@FranziLu09 same
Vielen Dank für das gute Video!
Kannst du mir bitte sagen was der Unterschied zwischen "durch ein Gesetz" und "auf Grund eines Gesetzes" ist?
+Tronnec Vielen Dank
Du rettest mir gerade dermaßen den Arsch das ist unglaublich
Felix Graf lol
@@leoschurath7999 is doch so 😅
viel besser erklärt als vom prof
Was ist denn mit den Verfassungsunmittelbaren schranken ?
Ein Video zur Meinungsfreiheit wäre sehr lieb
Mir fehlt hier eine Schranke, aber vielleicht kommt sie ja im nächsten Video
Was ist mit der verfassungsunmittelbaren Schranke🤔 Wo die Schranke selbst schon im Gesetz definiert ist. Z. B. Art. 8 I GG "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis FRIEDLICH UND OHNE WAFFEN zu versammeln."
Wo ist denn der Unterschied zwischen "Durch ein Gesetz" oder "Aufgrund eines GEsetztes"?
Schlömer hombert, hemmer repetetorium sagt:
Die Begriffe „durch Gesetz“ oder „aufgrund eines Gesetzes“ zeigen an, unter welchen Vorausset-
zungen ein Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts gerechtfertigt werden kann.
Inwieweit zwischen den beiden Formulierungen Unterschiede liegen, wird aber nicht einheitlich
beantwortet. Nach h.M. meint „durch ein Gesetz“ grds.1
ein Gesetz im formellen Sinne, also ein
Parlamentsgesetz, während „aufgrund eines Gesetz“ auch Verwaltungsakte oder untergesetzliche
Normen (Satzungen und Verordnungen) - also Gesetze im materiellen Sinne - als Schranke zu-
läßt.
Nach anderer Ansicht soll grundsätzlich kein sachlicher Unterschied bestehen. Danach weisen
beide Ausdrücke auf einen einfachen Gesetzesvorbehalt hin. Ob ein Parlamentsgesetz erforder-
lich ist, richte sich nach der Wesentlichkeitstheorie.
Wichtig kann diese Differenzierung nur dort werden, wo sich eine Ausweitung auch auf Gesetze
im materiellen Sinn nicht ausdrücklich aus dem Wortlaut ergibt, wie bei Art. 2 I oder 5 I GG.
Starker Name hahaha so aus dem nichts
Artikel 4 III ist wohl einschränkbar. Nur I und II nicht! Bitte genauer arbeiten bei solchen Feinheiten...