@@MrSchokomuffin26 Es muss nicht sein dass er nicht aufgepasst hat. Ich habe zum Beispiel Wirtschaftsrecht in meinem BWL Studium integriert, aber mein Professor hat das Thema kaum angesprochen und jetzt muss ich eine Hausarbeit darüber schreiben.
der Cabrio Fall ist etwas bizarr....und in der Lösung hinsichtlich Erforderlichkeit auch schwer zu vertreten. Zudem fehlt die Grundrechtsprüfung, da wir hier verfassungsimmanente Schranken haben..Zudem die Frage, ob der Zweck überhaupt im öffentlichen Interesse liegt...Wenn man die VHM so löst, kriegt man in meinen Augen maximal 5-6 Punkte in der Klausur.
Vielleicht denke ich da zu weit... Aber wäre die Angemessenheit nicht auch insofern nicht gegeben, als der Schutz des Eigentums weniger nicht ins Verhältnis zu setzen ist mit den Persönlichkeitsrechten vieler (Videoaufnahmen am Parkplatz)?! Freue mich über den Austausch zu dem Gedanken!
Das ist, was mich an diesem Video stört. Es wird gar nicht gesagt, in welche Grundrechte der Gesetzgeber einzugreifen versucht und was der Zweck des Gesetzes allgemein betrachtet ist.
@@josephsimoneckes7990 ich denke in die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 (1) GG, da C. in seiner Freiheit, das Cabrio zu parken wo er möchte, eingeschränkt wird. Der Zweck des Gesetzes ist unter legitimer Zweck angesprochen worden und wäre die Wahrung des Eigentums der Cabriobesitzer :)
erstmal danke für das Video! Zur Verhältnismäßigkeit beim Punkt der Angemessenheit: Wäre bei dem von dir erklärten Beispielfall mit den Cabrios auch eine andere Ansicht vertretbar? Dass man die Angemessenheit bejaht mit der Begründung, die Belastung der Cabrio-Fahrer sei gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil es nicht so viele Cabrio-Fahrer gibt, wie Fahrer mit einem "normalen" Auto und dementsprechend die Zur Verfügung gestellten Parkplätze vermutlich auch ausreichen würden. Würde mich über eine Antwort freuen. Dankeschön!
Hey ich wollte mal fragen wann du das letzte video dieser reihe hochlädst. Schreibe nächsten Monat die Grundrechte Klausur und deine videos sind sehr hilfreich
Das wäre echt super! Wir zB schreiben unsere Staatsrecht Klausur am 15.07 und deine Videos sind ein essentieller Bestandteil meines Lernprogramms, und ich denke das geht vielen so :D
@@ParagraphEinunddreiig ich hätt noch eine Frage ich weiß, dass es im Prinzip nicht darum ging aber verstößt das Cabrio Gesetz nicht auch gegen das verbot des Einzelfallgesetzes, da es nur auf einzelne Bürger(capriofahrer) zugeschnitten ist?
Also sobald es auch nur an einem der zu prüfenden Punkte scheitert (Angemessenheit, Geeignetheit, Erforderlichkeit), ist der gesamte Sachverhalt rechtswidrig ?
@@peepeepoopoo867 Also nehmen wir an, man fliegt bei Erforderlichkeit raus. Dann beendet man das Ganze direkt mich dem Ergebnis/Fazit? Oder muss man mit einem Hilfsgutachten weitermachen?
@@hoomansbagira5790 Hilfsgutachten. Man sagt, dass die Erforderlichkeiz nicht gegeben ist. Dann schreibst du folglich könnte die Rechtfertigung ebenfalls an der Angemessenheit scheitern. Und gehst gewohnt weiter. Am Ende schreibst du die Rechtfertigung scheiterte an der Erforferlichkeit ggf. auch bei der Angemessenheit, etc. Der Eingriff konnte demnach nicht gerechtfertigt werden. Bf. Ist demnach in seinem Grundrecht verletzt. Die Beschwerde ist begründet. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg.
verstößt das Gesetzt nicht schon von Anfang an schon gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes? Man würde ja quasi damit die Cabriofahrer diskriminieren ... wären ja dann einzelne Bürger...
Ich glaube beim Einzelfallgesetz geht es wirklich nur um einzelne Bürger. Cabriofahrer sind ja schon eine größere Gruppe wahrscheinlich. Aber ich weiß es auch nicht genau.
Ich hab eine Frage zu der Erforderlichtkeit, bzw zu dem konkreten Beispiel, dass du in diesem Video aufführst. Ich dachte die Milde des gewählten Mittels bezieht sich darauf, wie stark das Mittel auf den Grundrechtsträger in seiner Ausübung eines vom Schutzbereich umfassten Verhaltens einwirkt und nicht darauf, wie aufwendig, die Durchsetzung dieses Mittels für den Staat ist? Weil so gesehen, wären die von dir aufgeführten Mittel ähnlich wirksam und würden milder auf den jeweiligen Grundrechtsträger einwirken. Oder sehe ich da was falsch? Freu mich über ne Antwort. Find deine Videos super. Erklärst es viel besser, als alle meine Professoren.
Ich habe mir das Video jetzt noch mal genau angeschaut und muss sagen, dass ich an dieser Stelle etwas ungenau formuliert habe. Im Grunde sollte es heißen, dass die beiden von mir aufgezählten Mittel (Das Aufstellen von mehr Polizisten und mehr Kameras) staatlich gar nicht zu tragen wären und somit als Mittel gar nicht erst in Betracht kommen! Folglich ist das Platzieren von Extra Parkplätzen für die Cabrio Fahrer hier, da kein alternatives Mittel besteht, auch das relativ mildeste Mittel! Beste Grüße, § 31
Paragraph Einunddreißig Alles klar, danke für die Antwort. So macht das auf jeden Fall Sinn. Mir ist auch kein milderes, gleich wirksames Mittel eingefallen.
@@ParagraphEinunddreiig Aber hätte man nicht auch einfach in Betracht ziehen können, die Parkplätze zu bauen, den Cabrio-Fahrern aber nicht zu verbieten auf den anderen Parkplätzen zu parken. Dann wäre halt jeder selbst dafür verantwortlich, ob er das Risiko eines Diebstahls eingeht oder nicht?
Ich hab jetzt nicht den ganzen Sermon durchgemacht (Ich bin kein Jurist oder Jurastudent). Nach meiner Meinung ist das Saarlandgesetz nicht angemessen! Meine bessere Alternative: Wer als Cabriofahrer auf einem normalen Parkplatz parkt, wo er doch einen geschützten Parkplatz hätte nutzen können, erleidet einen Nachteil über die Versicherung. Wird das Cabrio des Cabriofahrers von einem normalen Parkplatz gestohlen, dann zahlt die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise. Das ist meine Lösung!
Deine Lösung gehört eher in den Bereich "Erforderlichkeit". Dazu kommt, dass Versicherungen der Privat-Autonomie i.d.R. erliegen und somit nicht in staatlicher Hand sind. Demzufolge würde der Staat nach deiner Lösung gar nichts tun und daher ist deine Lösung nicht sinnig im Rahmen einer Grundrechtsklausur. Es sei gesagt, dass ich mich erst im 1. Semester befinde, aber eine Ausbildung in einer Versicherung vor dem Studium gemacht habe. Vielleicht möchte sich @Paragraph Einundreißig ebenfalls dazu äußern, er hat da glaube ich mehr Ahnung als wir beide. ^^
Du prüfst hier die Verhältnismäßigkeit ohne Anbindung an ein Grundrecht. Klar, du wolltest hier nur die Verhältnismäßigkeit erklären, aber diese unabhängig von dem entsprechenden Grundrecht zu prüfen, ist absolut nicht möglich und wäre in einer Klausur ein grober Fehler
Hauke Bruns es geht nur um das schema. Du sollst das als skizze sehen und mit den jeweiligen grundrechten füllen. Außerdem hat er sehr wohl am ende ein Beispiel gebracht. Ich verstehe demnach nicht was du hier erzählst.
Nur weil er kein grundrecht nennt heisst es nicjt dass es ein grober fehler ist. Es geht hier NUR um die VMK. Mehr nicht. Er stellt teilweise videos hoch in denen er die jeweiligen schritte eines Gutachtens darstellt. In jedem video ein komplettes schemata inklusive fall aufzuziehen wäre sehr sehr aufwendig.
Du erklärst so einfach. Die Profs an der Uni erklären uns jedesmal so schwer, sodass man kein einziges Wort versteht :)
bro weil behindert viel auch fehlt oder falsch isr
Super Beispiel, toll erklärt, richtig hilfreich gewesen. Vielen Dank :)
Sehr verständlich! Jetzt kommt langsam der "Aha-Effekt" Vielen Dank!
besser als die Ag's an den unis 😅
Rettest mein Semester ich schwörs dir 😍😅
pass halt in der Vorlesung mal auf....
@@MrSchokomuffin26 Es muss nicht sein dass er nicht aufgepasst hat. Ich habe zum Beispiel Wirtschaftsrecht in meinem BWL Studium integriert, aber mein Professor hat das Thema kaum angesprochen und jetzt muss ich eine Hausarbeit darüber schreiben.
@@MrSchokomuffin26 nicht jeder Professor bringt den Stoff gut rüber. Teilweise findest du ihn in seinen Streitereien mit dem BVerG wieder.
@@MrSchokomuffin26 Vorlesungen ? What soll das sein?
Danke! So verständlich erklärt
Du bist toll! Danke echt!
Welches Grundrecht wäre denn angegriffen worden dadurch ? Müsste man dies nicht angeben und wenn ja, bei welchem Punkt?
Ich würde mal behaupten Art. 2 i.V.m. Art. 3 GG.
sehr gut gemacht !
der Cabrio Fall ist etwas bizarr....und in der Lösung hinsichtlich Erforderlichkeit auch schwer zu vertreten. Zudem fehlt die Grundrechtsprüfung, da wir hier verfassungsimmanente Schranken haben..Zudem die Frage, ob der Zweck überhaupt im öffentlichen Interesse liegt...Wenn man die VHM so löst, kriegt man in meinen Augen maximal 5-6 Punkte in der Klausur.
Wie prüft man den legitimen Zweck in einer Hausarbeit?
Vielleicht denke ich da zu weit... Aber wäre die Angemessenheit nicht auch insofern nicht gegeben, als der Schutz des Eigentums weniger nicht ins Verhältnis zu setzen ist mit den Persönlichkeitsrechten vieler (Videoaufnahmen am Parkplatz)?! Freue mich über den Austausch zu dem Gedanken!
Das ist, was mich an diesem Video stört. Es wird gar nicht gesagt, in welche Grundrechte der Gesetzgeber einzugreifen versucht und was der Zweck des Gesetzes allgemein betrachtet ist.
@@josephsimoneckes7990 ich denke in die allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 (1) GG, da C. in seiner Freiheit, das Cabrio zu parken wo er möchte, eingeschränkt wird. Der Zweck des Gesetzes ist unter legitimer Zweck angesprochen worden und wäre die Wahrung des Eigentums der Cabriobesitzer :)
erstmal danke für das Video!
Zur Verhältnismäßigkeit beim Punkt der Angemessenheit:
Wäre bei dem von dir erklärten Beispielfall mit den Cabrios auch eine andere Ansicht vertretbar? Dass man die Angemessenheit bejaht mit der Begründung, die Belastung der Cabrio-Fahrer sei gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil es nicht so viele Cabrio-Fahrer gibt, wie Fahrer mit einem "normalen" Auto und dementsprechend die Zur Verfügung gestellten Parkplätze vermutlich auch ausreichen würden.
Würde mich über eine Antwort freuen. Dankeschön!
Ja, das habe ich auch gedacht. Denke mal, dass das auch legitim ist, wenn man es ebenso begründet
Hey ich wollte mal fragen wann du das letzte video dieser reihe hochlädst. Schreibe nächsten Monat die Grundrechte Klausur und deine videos sind sehr hilfreich
Die Reihe müsste bis Mitte Juli abgeschlossen sein!
Das wäre echt super! Wir zB schreiben unsere Staatsrecht Klausur am 15.07 und deine Videos sind ein essentieller Bestandteil meines Lernprogramms, und ich denke das geht vielen so :D
eh komm der arme, dass is echt ungehörig jemandem der freiweillig kostenlos zur verfügung stellt druck zu machen......
wie schaut es mit deinem Studium aus? bist du voran gekommen?
@@ParagraphEinunddreiig ich hätt noch eine Frage ich weiß, dass es im Prinzip nicht darum ging aber verstößt das Cabrio Gesetz nicht auch gegen das verbot des Einzelfallgesetzes, da es nur auf einzelne Bürger(capriofahrer) zugeschnitten ist?
Top !
Also sobald es auch nur an einem der zu prüfenden Punkte scheitert (Angemessenheit, Geeignetheit, Erforderlichkeit), ist der gesamte Sachverhalt rechtswidrig ?
Ja, aber man kommt grundsätzlich immer zur Angemessenheit, weil es dort die meisten Punkte gibt. Aber grundsätzlich ja.
@@peepeepoopoo867 Also nehmen wir an, man fliegt bei Erforderlichkeit raus. Dann beendet man das Ganze direkt mich dem Ergebnis/Fazit? Oder muss man mit einem Hilfsgutachten weitermachen?
@@hoomansbagira5790 Hilfsgutachten. Man sagt, dass die Erforderlichkeiz nicht gegeben ist. Dann schreibst du folglich könnte die Rechtfertigung ebenfalls an der Angemessenheit scheitern. Und gehst gewohnt weiter. Am Ende schreibst du die Rechtfertigung scheiterte an der Erforferlichkeit ggf. auch bei der Angemessenheit, etc. Der Eingriff konnte demnach nicht gerechtfertigt werden. Bf. Ist demnach in seinem Grundrecht verletzt. Die Beschwerde ist begründet. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg.
@@peepeepoopoo867 Hätte nicht gedacht, dass du noch antwortest!
Mega lieb und Danke!
@@hoomansbagira5790 kein Problem :)
verstößt das Gesetzt nicht schon von Anfang an schon gegen das Verbot des Einzelfallgesetzes?
Man würde ja quasi damit die Cabriofahrer diskriminieren ... wären ja dann einzelne Bürger...
Ich glaube beim Einzelfallgesetz geht es wirklich nur um einzelne Bürger. Cabriofahrer sind ja schon eine größere Gruppe wahrscheinlich. Aber ich weiß es auch nicht genau.
Ich hab eine Frage zu der Erforderlichtkeit, bzw zu dem konkreten Beispiel, dass du in diesem Video aufführst.
Ich dachte die Milde des gewählten Mittels bezieht sich darauf, wie stark das Mittel auf den Grundrechtsträger in seiner Ausübung eines vom Schutzbereich umfassten Verhaltens einwirkt und nicht darauf, wie aufwendig, die Durchsetzung dieses Mittels für den Staat ist?
Weil so gesehen, wären die von dir aufgeführten Mittel ähnlich wirksam und würden milder auf den jeweiligen Grundrechtsträger einwirken. Oder sehe ich da was falsch?
Freu mich über ne Antwort. Find deine Videos super. Erklärst es viel besser, als alle meine Professoren.
Ich habe mir das Video jetzt noch mal genau angeschaut und muss sagen, dass ich an dieser Stelle etwas ungenau formuliert habe. Im Grunde sollte es heißen, dass die beiden von mir aufgezählten Mittel (Das Aufstellen von mehr Polizisten und mehr Kameras) staatlich gar nicht zu tragen wären und somit als Mittel gar nicht erst in Betracht kommen! Folglich ist das Platzieren von Extra Parkplätzen für die Cabrio Fahrer hier, da kein alternatives Mittel besteht, auch das relativ mildeste Mittel!
Beste Grüße, § 31
Paragraph Einunddreißig Alles klar, danke für die Antwort. So macht das auf jeden Fall Sinn.
Mir ist auch kein milderes, gleich wirksames Mittel eingefallen.
@@ParagraphEinunddreiig Aber hätte man nicht auch einfach in Betracht ziehen können, die Parkplätze zu bauen, den Cabrio-Fahrern aber nicht zu verbieten auf den anderen Parkplätzen zu parken. Dann wäre halt jeder selbst dafür verantwortlich, ob er das Risiko eines Diebstahls eingeht oder nicht?
6:03 Natürlich gibt es in der Juristerei falsche Ergebnisse. Fehlurteile passieren.
geil
Ehrenmann
Ich hab jetzt nicht den ganzen Sermon durchgemacht (Ich bin kein Jurist oder Jurastudent).
Nach meiner Meinung ist das Saarlandgesetz nicht angemessen! Meine bessere Alternative: Wer als Cabriofahrer auf einem normalen Parkplatz parkt, wo er doch einen geschützten Parkplatz hätte nutzen können, erleidet einen Nachteil über die Versicherung. Wird das Cabrio des Cabriofahrers von einem normalen Parkplatz gestohlen, dann zahlt die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise.
Das ist meine Lösung!
Deine Lösung gehört eher in den Bereich "Erforderlichkeit". Dazu kommt, dass Versicherungen der Privat-Autonomie i.d.R. erliegen und somit nicht in staatlicher Hand sind. Demzufolge würde der Staat nach deiner Lösung gar nichts tun und daher ist deine Lösung nicht sinnig im Rahmen einer Grundrechtsklausur. Es sei gesagt, dass ich mich erst im 1. Semester befinde, aber eine Ausbildung in einer Versicherung vor dem Studium gemacht habe. Vielleicht möchte sich @Paragraph Einundreißig ebenfalls dazu äußern, er hat da glaube ich mehr Ahnung als wir beide. ^^
Du prüfst hier die Verhältnismäßigkeit ohne Anbindung an ein Grundrecht. Klar, du wolltest hier nur die Verhältnismäßigkeit erklären, aber diese unabhängig von dem entsprechenden Grundrecht zu prüfen, ist absolut nicht möglich und wäre in einer Klausur ein grober Fehler
Hauke Bruns es geht nur um das schema. Du sollst das als skizze sehen und mit den jeweiligen grundrechten füllen. Außerdem hat er sehr wohl am ende ein Beispiel gebracht. Ich verstehe demnach nicht was du hier erzählst.
Nur weil er kein grundrecht nennt heisst es nicjt dass es ein grober fehler ist. Es geht hier NUR um die VMK. Mehr nicht. Er stellt teilweise videos hoch in denen er die jeweiligen schritte eines Gutachtens darstellt. In jedem video ein komplettes schemata inklusive fall aufzuziehen wäre sehr sehr aufwendig.
Korrektes video aber der typ redet wie der Kasch Kasch und Trap Trap Junge
Viel zu viel Werbung. Ansonsten super Videos!