Wie beweist man denn die Selbstnutzung an das Finanzamt? Durch unverzüglichen Einzug nebst ANMELDUNG ALS HAUPTWOHNSITZ ? Danke und ein angenehmes Wochenende!
Wenn die Eltern in Abteilung 2 BEIDE als Niessbrauchsberechtigte eingetragen sind, MUSS das Kind (auf das SCHON BEI LEBZEITEN übertragen wurde) schon nach dem Tod des 1. Elternteiles dort einziehen , oder erst wenn beide verstorben sind? DANKE
Schönes Video , Herr Kollege
Vielen Dank Ihnen. StB Stefan Mücke
Wie beweist man denn die Selbstnutzung an das Finanzamt? Durch unverzüglichen Einzug nebst ANMELDUNG ALS HAUPTWOHNSITZ ?
Danke und ein angenehmes Wochenende!
Wenn die Eltern in Abteilung 2 BEIDE als Niessbrauchsberechtigte eingetragen sind, MUSS das Kind (auf das SCHON BEI LEBZEITEN übertragen wurde) schon nach dem Tod des 1. Elternteiles dort einziehen , oder erst wenn beide verstorben sind?
DANKE