Familienstiftung als HOLDING | Beachte DAS! | Steuerberater Roland Elias
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- Опубликовано: 5 июл 2024
- Die Familienstiftung als Holding zu betreiben hat Vorteile, aber auch Nachteile. Welche das sind, erfährst du in diesem Video.
00:00 Familienstiftung als Holding
03:12 Steuerliche Vorteile
07:26 Vermögensschutz
08:38 Vermögensnachfolge
08:57 Nachteile
09:21 Wann macht was Sinn?
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Ab wann „lohnt“ sich denn eine solche Stiftung?
Ab welchem Vermögen (Immobilien) bzw. welchem Einkommen (ggfs. auch Kombi aus Gehalt & Immobilien)?
1:40 2:07 2:52 3:16 6:15 8:23 9:22 aber schon viel besser!
wenn die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre greift und nur 800K Freibetrag existiert, dann frage ich mich doch, wie Millionenbeträge sich in den deutschen Familienstiftungen ansammeln können?
Da man auf den Tag genau weiß, wann die Erbersatzsteuer anfällt, kann man alle 30 Jahre kurzerhand „schädliches“ Vermögen z.B. mit einer anderen Gesellschaft gegen „unschädliches“ Vermögen (z.B. Photovoltaikanlagen) tauschen.
Hallo Roland
Ich hätte eine intressante frage die leider noch niemand mit einem video beantwortet hat .
Wenn man eine Holdimg als stiftung und eine operative Gmbh hat ... gewinne werden in die stiftung verschoben .
Kann man denn dann einfach seine Immobilie ( selbst bewohnt ) und z.b einen Ferrari in der stiftung kaufen und nutzen ( auch für die privaten zwecke ?
Das stiftungsvermögen trotzdem weiter vermehrt mit ggf trading um den sinn des vermögensaufbaus natürlich auch zu erfüllen .
Eigentlich alles bis auf essen trinken und lebenskosten halt in die stiftung zu verschieben ( vllt ein urlaub wenn man sowas in die satzung nehmen würde ).
Also im Grund wie weit wäre es möglich da was raus zu holen für den Stifter -begünstigten um nicht aus der Stiftung auszahlen zu müssen. Wäre cool wenn du da ggf mal in diese richtung ein Video machen könntest.
Beste Grüße Lukas
Nein, nicht ohne 1% Regelung bzw Miete möglich. Essen auf jeden Fall nicht. Für diese Art von Konsum wäre eher eine Genossenschaft interessant.
Eine Stiftung lohnt sich doch erst ab einem Vermögen von 1 Mio € …
Nicht zwangsläufig.
Kommt ganz darauf an was "sich lohnen" bedeuten soll. Der primäre Vorteil ist die Separation des Eigentums von den Stiftenden, das kann keine andere Rechtsform. Zusätzlich ist diese Körperschaft keine Kapitalgesellschaft.
Wesentlich ist deshalb nur die Kostenstruktur und die Erfüllbarkeit der Zielstellung, nicht aber die größe des Vermögens.
Ich hasse die Begrifflichkeit vermögensverwaltende GmbH.... sowas gibts am Ende nicht 🤨🤨🤨
Ist aber ein beschreibender Begriff 🤷🏼
@@SteuernmitKopf aber mit Blick auf gewerblich entprägte Personengesellschaften die Vermögensverwaltend sind, hasse ich den Begriff trotzdem