Vielen Dank die Herren, sehr informativ und erstklassig präsentiert. Es schließt sich ein Kreis, Aufbau des Unternehmens über ihr Modell doppelte Holdingstruktur, Fortführung über die Lichtensteiner Stiftung....Wenn ich 20 Jahre jünger wäre, würde ich mich bei Ihnen bewerben! Vielen Dank, tollte Tips...und bis bald!
Vielen Dank „für die Blumen“, Herr Schott. Genau so hatten wir uns das gedacht. So bekommen wir Unternehmertum in Deutschland und Asset Protection in Liechtenstein für die Unternehmerfamilie integriert. Wir können uns über mangelnde Nachfrage nicht beschweren...😀
wenn ich mir was wünschen darf dann wäre es noch ein Video über die Ausgestaltungsmöglichkeiten bei den Begünstigungen der Stiftung, die man ja nach meinem Verständnis von Vorne herein klar in die Satzung schreiben muss.
Danke für den interessanten Beitrag! Eine wichtige Frage, die sicher alle interessiert: Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen, einmalig als auch laufend?
Ohne Beratung, nur für Dienstleister in Liechtenstein fallen schon rund 10k an. Beratung, Vertragsausarbeitung etc. kostet auch nochmal. Rechne so mit 20-30k für die Einrichtung + 10k laufende Kosten pro Jahr. Wäre zumindest meine grobe Schätzung ins Blaue für eine Größenordnung.
@@user-nx3ru1mw3x Ja, das ist auch ein Faktor, den man im Auge haben muss. Vielleicht muss man da eine Grenze einbauen oder die Höhe von den erzielten Gewinnen abhängig machen?
@@karlmuller7273 ja das stimmt. Jedoch wird der Dienstleister immer prozentual vom eingebrachten Gesamtvermögen sein Honorar berechnen wollen um „Interessenkonflikte“ auszuschließen
2 hauptsächliche Fragen stellen sich mir: 1. Wenn ich als Stifter z.B. ein Depot an mein zu gründende liechtensteinische Stiftung verkaufe und mittels Darlehensvertrag mir mein eigenes Vermögen wieder zurückzahlen lasse, ist doch die Voraussetzung nicht mehr gegeben, daß ich als Stifter nach Übergabe meines Vermögens in die Stiftung, nicht mehr darüber verfügen darf? 2. Die Minimumgründungskosten in Liechtenstein betragen 30.000 CHF( um die Gründungskosten zu optimieren) und sind diese 30.000 CHF das sogenannte Grundkapital, welches nie angegriffen werden darf und man muss dann zustiften, damit die Stiftung überhaupt ihre lfd. Kosten erwirtschaftet? Danke.
Ganz ehrlich das Ziel soll es doch eben sein eine Stiftung zu gruenden dass genau die Stiftung so handelt wie ich das will. Es ist total perfide immer wieder zu betonen, dass der Stiftungsaufsichtsrat und Vorstand keine "Strohmaenner" sein sollen?! Natuerlich sollen Sie das! Ich hab Vermoegen geschaffen, ich weiss wie man nachhaltig weiterhin Vermoegen schafft und das soll genau so passieren wie ich das will.
@@vermogensschutzliechtenste883 das sagt auch niemand. Ich vermiss hier nur die Transparenz. Es gibt doch auch die Moeglichkeit bspw einfach eine AG in Li gruenden mit mehreren Tochtergesellschaften in Li die dann Gesellschaften in Deutschland halten? Was ist der steuerliche Unterschied ob jetzt eine Stiftung mein Immo Vermoegen haelt oder eine auslaendische Kapital gesellschaft. Die Besteuerung in FL ist auf jeden fall gleich oder nicht?
@@vermoegensschutz richtig. Also macht es doch rein logischerweise mehr Sinn ueber das Eigentum so zu verfuegen wie ich moechte und trotzdem die Vorteile zu haben die die Stiftung in Li bietet oder ueberseh ich da etwas?
Ja. Ich fürchte, ich konnte Ihnen den zentralen Punkt nicht vermitteln. Geht aber leider auch nicht in wenigen Zeilen. Darf ich Sie auf mein Buch „Souverän Vermögen schützen“ verweisen? Vielleicht wird es damit klarer.
Ich finde das Video sehr interessant. Ein Nachteil im Vergleich zur Familienstiftung in Deutschland wurde aber nicht angesprochen: Bei einer deutschen Stiftung gibt es bei deren Errichtung das Steuerprivileg, also Freibeträge beim erstmaligen Übertrag des Vermögens an die Stiftung + was den Freibetrag überschreitet wird mit Steuerklasse 1 besteuert (wenn die Begünstigten eigene Kinder sind). Bei der Liechtenstein Stiftung ist das nicht so, es wird St. Klasse 3 verwendet.
Das Steuerklassenprivileg gibt es auch für Liechtensteinische Stiftungen. Haben wir letztes Jahr für einen unserer Stifter vor dem Finanzgericht Kassel erstritten. Die deutsche gesetzliche Regel ist europarechtswidrig und deshalb nicht nachteilig für liechtensteinische Stiftungen anwendbar.
Tolles Video! Was sich noch aufdrängt aber vergessen wurde: was kostet das und wie sieht die wirtschaftliche Betrachtung aus, alles grundlegende Parameter für eine unternehmerische Entscheidung!!
Wir betreuen Stiftungen derzeit erst ab einem vorhandenen liquiden Vermögen von 3 M€. Das rechnet sich dann, auch unabhängig von den rechtlichen Vorteilen, immer, wenn man auf der Anlagenseite nominale Renditen von mehr 2-3% erreicht, also nicht nur in Staatsanleihen investiert.
Wenn man in diesem Jahr die Zinsen in einem langfristigen Darlehnsvertrag (?) niedrig festlegt, wie lange gilt dieser niedrige Zins? Wann muss man den Vertrag anpassen, wenn die allgemeinen Zinsen wieder steigen? In welchem Bereich würde der Zins dieses Jahr anerkannt werden?
Es wurde von Herrn Gierhake gesagt, dass auf die Zinsen fuer das Darlehen beim Darlehensgeber in D Kapitalertragssteuer zu zahlen ist. Nach meinem Wissensstand sind hier hier die Zinsen aber mit dem persoenlichen Steuersatz zu versteuern oder verstehe ich hier was falsch?
Nein. Stiftungsleistungen nicht steuerlich begünstiger liechtensteinischer Stiftungen sind typischerweise wie Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern. Es gibt aber auch andere Konstellationen, bei den sonstige Einkünfte etwa nach dem Teileinkünfteverfahren oder auch eine Ertragsanteilsbesteuerung zum Tragen kommen kann. Eine Konstellation, in welcher (ungeschmälert) von einem höheren persönlichen Steuersatz als 25% zzgl. Soli ausgegangen werden muss, ist mir eigentlich nicht bekannt.
@@vermogensschutzliechtenste883 Danke; reden wir ueber das Gleiche? Es geht hier um Zinsen fuer Darlehen an die Stiftung beim Darlehensgeber (die z.B. bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft in D mit dem persoenlichen Steuersatz des Darlehensgebers zu versteuern sind und eben nicht mit Kapitalertragssteuer oder Teileinkuenfteverfahren). Ich spreche bewusst nicht ueber normale Stiftungsleistungen an die Destinataere. Gibt es irgendwo eine Vergleichstabelle zu Stiftung LIE, Familienstiftung D, Genossenschaft D, vermoegensverwaltende GmbH D bzgl. a) wie kommt Vermoegen/Kapital in die juristische Person und welche Steuern/Steuersaetze gelten hier dafuer sowohl bei der juristischen Person als auch beim Vermoegen/Kapitalgeber, b) welche laufenden Steuern/Steuersaetze zahlt die juristische Person und c) wie kommen Leistungen aus der juristischen Person an die Destinataere und welche Steuern/Steuersaetze gelten hier dafuer sowohl bei der juristischen Person als auch bei den Destinataeren?
Auf die Idee, die Zinsen auf Stifterdarlehen anders zu besteuern, als mit der 25% + Soli, ist - soweit ich das überblicke - noch niemand gekommen. Die Familienstiftung ist mit einer vermögensverwaltenden GmbH ja nicht vergleichbar, weil die Stiftung keine Eigentümer/Gesellschafter hat. Das sieht man auch daran, dass, wenn ein Stifter eine Familienstiftung mit Eigenkapital ausstattet, dafür - anders als bei einer VV-GmbH - Schenkungssteuer geschuldet ist, weil das Eigenkapital freigebig einem Dritten (der Familienstiftung) zugewendet wird.
@@vermogensschutzliechtenste883 Danke fuer die Infos, wieder was gelernt; und frech wie ich bin, wenn man mir den Finger gibt, greife ich gleich nach der ganzen Hand. Ich komme daher zurueck auf meine Frage zur entsprechenden Uebersicht (weil ich dies als Entscheidungshilfe nun mal brauche), da ich ja scheinbar je nach Gesellschaftsform und Land unterschiedliche Szenarien habe: Wo finde ich eine Uebersicht zu:
@@wigandweirich308 Vielleicht hilft mein neues Buch „Vermögensnachfolge und Vermögensschutz mit deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Stiftungen“, das in diesen Tagen bei Dike und Nomos erscheint, ja weiter. Sind allerdings noch mal 340 Seiten...🤓
Hallo NULL, ich sehe m.M.n. darin keinen Unterschied. Geld ist Geld, egal welche Währung. Für die Umrechnung müsste man dann nochmal nach dem Währungskurs schauen. VG Das Juhn Partner Team
Nette Idee...😀 Die Verzinsung des Darlehens müsste allerdings marktüblich sein, was immer das in Argentinien gerade bedeuten mag. Vereinbart man einen (marktunüblichen) Nullsatz, könnte man als Finanzamt das als eine sog. gemischte Schenkung betrachten, bei dem der langjährige Zinsvorteil als schenkungssteuerlich relevante Zuwendung an die Stiftung betrachtet werden könnte.😏😎
Etwa doppelt so hoch wie die einer deutschen GmbH. Schweizer Lohnniveau und erhöhte Compliance Kosten, weil den Liechtensteinern, anders als den Deutschen, Anti-Geldwäsche-Regeln und Steuerhinterziehung im Ausland nicht egal sind...🤓
@@vermogensschutzliechtenste883 Ohne graue Geschäfte wie Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Co wäre aber die Deutsche Bank schon pleite. Nicht umsonst waren bzw. sind al-Gaddafi, Bin Laden und Trump dort Kunden.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Vielen Dank die Herren, sehr informativ und erstklassig präsentiert. Es schließt sich ein Kreis, Aufbau des Unternehmens über ihr Modell doppelte Holdingstruktur, Fortführung über die Lichtensteiner Stiftung....Wenn ich 20 Jahre jünger wäre, würde ich mich bei Ihnen bewerben! Vielen Dank, tollte Tips...und bis bald!
Vielen Dank „für die Blumen“, Herr Schott. Genau so hatten wir uns das gedacht. So bekommen wir Unternehmertum in Deutschland und Asset Protection in Liechtenstein für die Unternehmerfamilie integriert. Wir können uns über mangelnde Nachfrage nicht beschweren...😀
-Wie viele Titel wollen Sie haben?
-Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Olaf Gierhake, LL.M, LL.M, LL.M, MSc: Ja
wenn ich mir was wünschen darf dann wäre es noch ein Video über die Ausgestaltungsmöglichkeiten bei den Begünstigungen der Stiftung, die man ja nach meinem Verständnis von Vorne herein klar in die Satzung schreiben muss.
Danke für den interessanten Beitrag!
Eine wichtige Frage, die sicher alle interessiert: Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen, einmalig als auch laufend?
Ohne Beratung, nur für Dienstleister in Liechtenstein fallen schon rund 10k an. Beratung, Vertragsausarbeitung etc. kostet auch nochmal.
Rechne so mit 20-30k für die Einrichtung + 10k laufende Kosten pro Jahr. Wäre zumindest meine grobe Schätzung ins Blaue für eine Größenordnung.
Da kommt schon was zusammen. Macht etwas Angst wenn man in Abhängigkeit von jemandem ist und der dann seine Kosten in ein paar Jahren erhöht?!
@@user-nx3ru1mw3x Ja, das ist auch ein Faktor, den man im Auge haben muss. Vielleicht muss man da eine Grenze einbauen oder die Höhe von den erzielten Gewinnen abhängig machen?
@@karlmuller7273 ja das stimmt. Jedoch wird der Dienstleister immer prozentual vom eingebrachten Gesamtvermögen sein Honorar berechnen wollen um „Interessenkonflikte“ auszuschließen
Danke für das Video :-) !
Wann kommt Teil 4?
Sehr informativ
2 hauptsächliche Fragen stellen sich mir: 1. Wenn ich als Stifter z.B. ein Depot an mein zu gründende liechtensteinische Stiftung verkaufe und mittels Darlehensvertrag mir mein eigenes Vermögen wieder zurückzahlen lasse, ist doch die Voraussetzung nicht mehr gegeben, daß ich als Stifter nach Übergabe meines Vermögens in die Stiftung, nicht mehr darüber verfügen darf? 2. Die Minimumgründungskosten in Liechtenstein betragen 30.000 CHF( um die Gründungskosten zu optimieren) und sind diese 30.000 CHF das sogenannte Grundkapital, welches nie angegriffen werden darf und man muss dann zustiften, damit die Stiftung überhaupt ihre lfd. Kosten erwirtschaftet? Danke.
Super video, super content.
Super Video!
Danke für den Beitrag. Kann in die Stiftung Immobilien(aus D) übertragen, die mit einem Darlehn und Grundschuld belegt sind? Danke
Ja, natürlich.
Ganz ehrlich das Ziel soll es doch eben sein eine Stiftung zu gruenden dass genau die Stiftung so handelt wie ich das will. Es ist total perfide immer wieder zu betonen, dass der Stiftungsaufsichtsrat und Vorstand keine "Strohmaenner" sein sollen?! Natuerlich sollen Sie das! Ich hab Vermoegen geschaffen, ich weiss wie man nachhaltig weiterhin Vermoegen schafft und das soll genau so passieren wie ich das will.
Dann sind Sie eine Reihe von Vorteilen für Sie nicht erreichbar. Ist ja nicht schlimm. Aber „wasch mich aber mach mich nicht nass“ geht halt nicht.
@@vermogensschutzliechtenste883 das sagt auch niemand. Ich vermiss hier nur die Transparenz. Es gibt doch auch die Moeglichkeit bspw einfach eine AG in Li gruenden mit mehreren Tochtergesellschaften in Li die dann Gesellschaften in Deutschland halten? Was ist der steuerliche Unterschied ob jetzt eine Stiftung mein Immo Vermoegen haelt oder eine auslaendische Kapital gesellschaft. Die Besteuerung in FL ist auf jeden fall gleich oder nicht?
@@zSkandal Der zentrale Unterschied ist, dass die Stiftung, anders als jede Gesellschaft, niemandem gehört.
@@vermoegensschutz richtig. Also macht es doch rein logischerweise mehr Sinn ueber das Eigentum so zu verfuegen wie ich moechte und trotzdem die Vorteile zu haben die die Stiftung in Li bietet oder ueberseh ich da etwas?
Ja. Ich fürchte, ich konnte Ihnen den zentralen Punkt nicht vermitteln. Geht aber leider auch nicht in wenigen Zeilen. Darf ich Sie auf mein Buch „Souverän Vermögen schützen“ verweisen? Vielleicht wird es damit klarer.
Ich finde das Video sehr interessant.
Ein Nachteil im Vergleich zur Familienstiftung in Deutschland wurde aber nicht angesprochen: Bei einer deutschen Stiftung gibt es bei deren Errichtung das Steuerprivileg, also Freibeträge beim erstmaligen Übertrag des Vermögens an die Stiftung + was den Freibetrag überschreitet wird mit Steuerklasse 1 besteuert (wenn die Begünstigten eigene Kinder sind). Bei der Liechtenstein Stiftung ist das nicht so, es wird St. Klasse 3 verwendet.
Das Steuerklassenprivileg gibt es auch für Liechtensteinische Stiftungen. Haben wir letztes Jahr für einen unserer Stifter vor dem Finanzgericht Kassel erstritten. Die deutsche gesetzliche Regel ist europarechtswidrig und deshalb nicht nachteilig für liechtensteinische Stiftungen anwendbar.
@@vermogensschutzliechtenste883 sie glauben die geschichte ist wahr?
Wie hoch sind die laufenden Kosten prozentual auf das Stiftungsvermögen gesehen? Grüße aus Karlsruhe
Super Video
Tolles Video! Was sich noch aufdrängt aber vergessen wurde: was kostet das und wie sieht die wirtschaftliche Betrachtung aus, alles grundlegende Parameter für eine unternehmerische Entscheidung!!
Wir betreuen Stiftungen derzeit erst ab einem vorhandenen liquiden Vermögen von 3 M€. Das rechnet sich dann, auch unabhängig von den rechtlichen Vorteilen, immer, wenn man auf der Anlagenseite nominale Renditen von mehr 2-3% erreicht, also nicht nur in Staatsanleihen investiert.
Wenn man in diesem Jahr die Zinsen in einem langfristigen Darlehnsvertrag (?) niedrig festlegt, wie lange gilt dieser niedrige Zins? Wann muss man den Vertrag anpassen, wenn die allgemeinen Zinsen wieder steigen? In welchem Bereich würde der Zins dieses Jahr anerkannt werden?
Im Grundsatz gilt hier Privatautomie, hier können wir alles vereinbaren. Grenzen liegen steuerrechtlich im Drittvergleichsmassstab.
@@vermogensschutzliechtenste883 Danke!
@@vermogensschutzliechtenste883 sind die Zinsen bei einer deutschen Stiftung noch nicht auf ewig festgeschrieben?
Können zwei Freunde für ihre Familien eine gemeinsame Stiftung gründen oder muss jeder eine eigene haben?🤔
ich frage mich ob es überhaupt ein Szenario gibt in dem eine deutsche Stiftung besser ist. Ich sehe nur Nachteile im Vergleich zu LI
Volle Macht für den Stifter wäre einer der Vorteile und keine Zwischengesellschaften notwendig für Immobilien und Beteiligungen
Eines fällt mir noch ein: Keine Kosten würde ich noch sagen, da du als Stifter alles selbst machen kannst
@momo x Wüsste nicht was bei den ersten 100 Millionen in Vanguard ETFs für großartige Kosten anfallen sollen.
Meine erste Frage wäre geesen "wie dar ich Sie ansprechen?"
👍🏻👍🏻😊😊
Es wurde von Herrn Gierhake gesagt, dass auf die Zinsen fuer das Darlehen beim Darlehensgeber in D Kapitalertragssteuer zu zahlen ist. Nach meinem Wissensstand sind hier hier die Zinsen aber mit dem persoenlichen Steuersatz zu versteuern oder verstehe ich hier was falsch?
Nein. Stiftungsleistungen nicht steuerlich begünstiger liechtensteinischer Stiftungen sind typischerweise wie Einkünfte aus Kapitalvermögen zu besteuern. Es gibt aber auch andere Konstellationen, bei den sonstige Einkünfte etwa nach dem Teileinkünfteverfahren oder auch eine Ertragsanteilsbesteuerung zum Tragen kommen kann. Eine Konstellation, in welcher (ungeschmälert) von einem höheren persönlichen Steuersatz als 25% zzgl. Soli ausgegangen werden muss, ist mir eigentlich nicht bekannt.
@@vermogensschutzliechtenste883 Danke; reden wir ueber das Gleiche? Es geht hier um Zinsen fuer Darlehen an die Stiftung beim Darlehensgeber (die z.B. bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft in D mit dem persoenlichen Steuersatz des Darlehensgebers zu versteuern sind und eben nicht mit Kapitalertragssteuer oder Teileinkuenfteverfahren). Ich spreche bewusst nicht ueber normale Stiftungsleistungen an die Destinataere. Gibt es irgendwo eine Vergleichstabelle zu Stiftung LIE, Familienstiftung D, Genossenschaft D, vermoegensverwaltende GmbH D bzgl. a) wie kommt Vermoegen/Kapital in die juristische Person und welche Steuern/Steuersaetze gelten hier dafuer sowohl bei der juristischen Person als auch beim Vermoegen/Kapitalgeber, b) welche laufenden Steuern/Steuersaetze zahlt die juristische Person und c) wie kommen Leistungen aus der juristischen Person an die Destinataere und welche Steuern/Steuersaetze gelten hier dafuer sowohl bei der juristischen Person als auch bei den Destinataeren?
Auf die Idee, die Zinsen auf Stifterdarlehen anders zu besteuern, als mit der 25% + Soli, ist - soweit ich das überblicke - noch niemand gekommen. Die Familienstiftung ist mit einer vermögensverwaltenden GmbH ja nicht vergleichbar, weil die Stiftung keine Eigentümer/Gesellschafter hat. Das sieht man auch daran, dass, wenn ein Stifter eine Familienstiftung mit Eigenkapital ausstattet, dafür - anders als bei einer VV-GmbH - Schenkungssteuer geschuldet ist, weil das Eigenkapital freigebig einem Dritten (der Familienstiftung) zugewendet wird.
@@vermogensschutzliechtenste883 Danke fuer die Infos, wieder was gelernt; und frech wie ich bin, wenn man mir den Finger gibt, greife ich gleich nach der ganzen Hand. Ich komme daher zurueck auf meine Frage zur entsprechenden Uebersicht (weil ich dies als Entscheidungshilfe nun mal brauche), da ich ja scheinbar je nach Gesellschaftsform und Land unterschiedliche Szenarien habe: Wo finde ich eine Uebersicht zu:
@@wigandweirich308 Vielleicht hilft mein neues Buch „Vermögensnachfolge und Vermögensschutz mit deutschen, österreichischen und liechtensteinischen Stiftungen“, das in diesen Tagen bei Dike und Nomos erscheint, ja weiter. Sind allerdings noch mal 340 Seiten...🤓
Kann man das Darlehen an die Stiftung auch zb in Argentinischen Pesos machen? ;)
Hallo NULL,
ich sehe m.M.n. darin keinen Unterschied. Geld ist Geld, egal welche Währung. Für die Umrechnung müsste man dann nochmal nach dem Währungskurs schauen.
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater dieidee wäre, dass das darlehen in pesos mit der zeit quasi wertlos ist und sogar zurück bezahlt werden kann.
Nette Idee...😀 Die Verzinsung des Darlehens müsste allerdings marktüblich sein, was immer das in Argentinien gerade bedeuten mag. Vereinbart man einen (marktunüblichen) Nullsatz, könnte man als Finanzamt das als eine sog. gemischte Schenkung betrachten, bei dem der langjährige Zinsvorteil als schenkungssteuerlich relevante Zuwendung an die Stiftung betrachtet werden könnte.😏😎
@@vermogensschutzliechtenste883 danke,sowas habe ich erwartet. aber bei 7% zins (staatsanleihe) und 30% inflation könnte das aufgehen.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten einer LI Stiftung?
Etwa doppelt so hoch wie die einer deutschen GmbH. Schweizer Lohnniveau und erhöhte Compliance Kosten, weil den Liechtensteinern, anders als den Deutschen, Anti-Geldwäsche-Regeln und Steuerhinterziehung im Ausland nicht egal sind...🤓
@@vermogensschutzliechtenste883 Ohne graue Geschäfte wie Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Co wäre aber die Deutsche Bank schon pleite. Nicht umsonst waren bzw. sind al-Gaddafi, Bin Laden und Trump dort Kunden.
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung