Nießbrauch oder Wohnrecht? Die häufigsten Fragen zur Immobilienverrentung mit Nießbrauch

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  • Опубликовано: 25 июл 2024
  • In unserer neuen Videoreihe beantwortet Immobilienexperte und Mitgründer der Firma DEGIV Özgün Imren Ihre Fragen zur Immobilienverrentung. Heute: Nießbrauch. Ihre persönliche Immobilienrente ermitteln Sie unverbindlich und absolut kostenlos unter www.degiv.de/immobilienrente
    Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Immobilienverrentung haben, schreiben Sie diese gerne in die Kommentare!
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    Über uns
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    Bei der DEGIV - Die Gesellschaft für Immobilienverrentung - trifft zertifizierte Kompetenz auf langjährige Branchenerfahrung. Als anerkannte Experten im Immobilien-, Finanz- und Versicherungssektor haben wir uns auf das Thema Nießbrauch - die Immobilienverrentung - spezialisiert.
    Mit fundiertem Fachwissen und menschlichem Fingerspitzengefühl ermitteln wir mit unserem engagierten Team individuelle Lösungen für die Generation 65+. Unsere Zielsetzung ist es, Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause zu ermöglichen und zugleich für finanziellen Spielraum und gesteigerte Lebensqualität zu sorgen.
    Wir haben für uns die höchsten Ansprüche was unsere Servicequalitäten angeht, möchten uns täglich verbessern und sind dankbar für jede Art von Kritik. Aus diesem Grund bilden wir uns stetig weiter und bitten unsere Kunden die Erfahrung mit uns und über uns zu teilen.
    DEGIV Webseite: www.degiv.de
    Impressum: www.degiv.de/impressum/
    Kapitel:
    0:00 - 0:11 Willkommen
    0:12 - 0:26 Woher stammt die Bezeichnung Nießbrauch?
    0:27 - 0:49 Wieso muss der Nießbrauch im Grundbuch stehen?
    0:50 - 1:09 Wie sieht eine typische Verrentung bei der DEGIV aus?
    1:10 - 1:43 Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?
    1:44 - 2:09 Muss die Immobilie in eigener Benutzung sein?
    2:10 - 2:28 Lohnt sich das Verrenten einer vermieteten Immobilie?
    2:29 - 2:57 Wer kommt für mögliche Reparaturen auf?
    2:58 - 3:15 Welche Rechte hat der neue Eigentümer?
    3:16 - 3:43 Welche Steuern fallen auf den Verkaufserlös an?
    3:44 - 4:15 Kann der Nießbrauch aufgehoben werden?
    4:16 - 4:28 Kann der neue Eigentümer einen Anteil an der erhaltenen Miete fordern?
    4:29 - 5:29 Wie berechnet sich der Wert eines Nießbrauchsrechts?
    5:30 - 6:01 Gibt es ein Mindest- oder Maximalalter?
    6:02 - 6:19 Wer übernimmt die Notarkosten?
    6:20 - 7:01 Was passiert bei Insolvenz des Käufers?
    7:02 - 7:41 Wann sollte man mit der Planung einer Verrentung beginnen?
    7:42 - 8:07 Was passiert, wenn die Immobilie weiterverkauft wird?
    8:08 - 8:26 Vielen Dank

Комментарии • 25

  • @44Lauser
    @44Lauser 4 месяца назад +1

    Toll erklärt, vielen Dank

  • @sarahw.3198
    @sarahw.3198 2 года назад +1

    Wirklich ein tolles Video, vielen Dank! Es hat mir sehr geholfen, erstes Wissen zu sammeln. Vielen Dank!

  • @oksanadongauzer9202
    @oksanadongauzer9202 2 года назад +4

    Ich bedanke mich für Information !!!

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  2 года назад

      Sehr gerne, wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefallen hat. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

  • @wladis.3647
    @wladis.3647 Год назад +1

    Danke sehr Professionell 👍👍👍

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  Год назад

      Vielen Dank, es freut uns sehr, dass Ihnen unser Video gefallen hat. Weitere Informationen zum Thema Immobilienverrentung bzw. speziell Nießbrauch finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.degiv.de/niessbrauch/

  • @jurgenschmidt6497
    @jurgenschmidt6497 Год назад

    Wirklich sehr interessant und informativ vielen Dank dafür bitte mehr Informationen davon

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  Год назад

      Vielen Dank für Ihr Feedback. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Inhalte gefallen.

    • @andyx2299
      @andyx2299 Год назад

      @@degiv-immobilienverrentung
      Wichtig zu erwähnen gewesen wäre, dass wenn ein Wohnrecht erstrangig ist, dass es auch bei einer Zwangsvollstreckung bestehen bleibt.
      UND
      SEHR WICHTIG sind auch die Umlage der Betriebskosten bei einem Wohnrecht hierzu
      BGH-Urteil V ZR 57/11

  • @klaus-peterkubiak7795
    @klaus-peterkubiak7795 3 года назад

    "Der neue Eigentümer kommt für größere Reparaturen auf?" Ich habe mein Haus übertragen und habe den Nießbrauch über meine Wohnung. Über meinem Badezimmer musste das Dach repariert werden (ca. 2500 E'uro). Komme ich oder der neue Eigentümer dafür auf.
    Was bedeutet Nießbrauch genau für den Garten? Darf er Bäume oder Büsche und Sträucher ohne meine Erlaubnis fällen oder abschneiden? Falls nein, welche Rechte hätte ich, wenn dies bereits geschehen ist?

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  3 года назад +1

      Guten Tag Herr Kubiak,
      vielen Dank für Ihren Kommentar und die Frage. Normalerweise sind diese Details (Umbau Bad) im notariellen Kaufvertrag festgehalten. Wenn Ihr Garten ebenfalls durch den Nießbrauch geregelt ist, dann dürfte der neue Eigentümer keine Änderungen am Garten durchführen. Wenn dann nur mit Ihrem Einverständnis.
      Wir würden Ihnen gerne eine noch konkretere Antwort geben, dafür bräuchten wir aber mehr Details.
      Wenn Sie möchten können Sie uns gerne telefonisch unter 089206021335 erreichen oder weitere Details z.B. den notariellen Kaufvertrag an info@degiv.de schicken. Dann können wir uns den Sachverhalt näher ansehen und sie entsprechend beraten.

  • @milanhoefler
    @milanhoefler 2 года назад

    Ich habe Lebenslang Nießbrauch Recht gekündigt deshalb dass EX Frau das Haus verkaufen kann, und nun trotzt allem ich bin immer in Grundbuch ohne Löschung also ganz sauber ob ich was verlangen kann das Haus ist verkauft ich meine verlangen von neue Eigentümer bitte Antwort

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  2 года назад

      Sehr geehrter Herr Hoefler,
      ein unbefristetes Nießbrauchsrecht erlischt nur mit dem Ableben der berechtigten Person oder durch aktive Handlung beim Notar. Sprich, Sie müssen zum Notar gegangen und die Löschung beantragt haben. Wenn das ordnungsgemäß erfolgte und auch der Notar die nächsten Schritte eingeleitet hat, dürfte die Löschung des Nießbrauchsrechts nur eine Frage der Zeit sein.
      Wenn die Situation doch komplizierter ist, empfehlen wir Ihnen die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts.

  • @kerstin5386
    @kerstin5386 Год назад

    Wenn im Hausübertragungsvertrag steht:Das Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung erlischt wenn der Übergeber aus medizinischen Gründen in einem Altenheim lebt oder längere Zeit im Krankenhaus versorgt werden muss...Meine Frage haben diese" Klauseln " Einfluss auf einen Pflichteisergänzungsberechtigten?

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  Год назад

      Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar, leider verstehen wir die Frage nicht. Könnten Sie diese etwas detaillierter ausformulieren? Gerne können Sie dazu auch unser Kontaktformular auf www.degiv.de nutzen.

  • @badgerlife9541
    @badgerlife9541 2 года назад

    Darf man das Nießbrauchsrecht der Eltern auch von der Schenkungssteuer abziehen für ein nicht-vermietetes Einfamilienhaus? Beide Eltern leben ja in dem Haus bis zum Ende ihres Lebens, bzw. sie werden das Haus nur vermieten falls sie am Ende in ein Pflegeheim ziehen sollten.

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  2 года назад +1

      Behalten sich die Eltern (wie in Ihrem Beispiel) bei der Übertragung der Immobilie auf die Kinder oder Dritte den Nießbrauch vor, mindert dies immer den Wert der Schenkung und damit letztlich auch die Höhe einer möglicherweise anfallenden Schenkungsteuer (soweit Freibeträge überschritten werden).
      Ob die Eltern die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, spielt also in Bezug auf den Nießbrauch keine Rolle, dieser kann in jedem Fall abgezogen werden. Sollte die Immobilie allerdings vermietet sein, werden weitere Steuervergünstigungen (§ 13d ErbStG) gewährt.

    • @badgerlife9541
      @badgerlife9541 2 года назад

      ​@@degiv-immobilienverrentung Vielen Dank für die Antwort! Damit ist es sehr verständlich geworden. Danke.

    • @badgerlife9541
      @badgerlife9541 2 года назад +1

      @@degiv-immobilienverrentung Vielen Dank für die Antwort! Sehr hilfreich.

  • @Kevin-kq8gs
    @Kevin-kq8gs 3 года назад

    Kauf einer Immobilie mit einer Dame die lebenlanges Wohnrecht hat. Irgendwann ist sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage in der Wohnung zu leben und muss ins Pflegeheim. Die Immobilie wird nun inklusive der Wohnung selbst genutzt (Nicht vermietet). Kann das Sozialamt den Hauseigentümer zur Kasse bitten ? (Für die Wohnung, die von der Dame nicht mehr genutzt werden kann)

    • @degiv-immobilienverrentung
      @degiv-immobilienverrentung  3 года назад

      Vielen Dank für ihre Frage. Leider können wir für Ihre Situation keine pauschale Antwort geben. Um hier absolut sicher sein sollten Sie daher Ihren Anwalt oder das jeweilige Sozialamt kontaktieren. Diese können Ihnen genauere Informationen geben.

    • @andyx2299
      @andyx2299 Год назад

      Wenn die alte Dame lebenslanges Wohnrecht hat, wer sollte denn dann die Wohnung selbst nutzen ? ....... selbst wenn sie selber nicht mehr darin wohnen kann berechtigt das nicht andere zur Nutzung ?
      ICH VERSTEHE DEINE FRAGE ÜBERHAUPT NICHT ???

    • @sueokker8974
      @sueokker8974 Год назад

      Leider Wohnrecht verwendet, aber Wohnungsrecht gemeint. Großer Unterschied.

    • @andyx2299
      @andyx2299 Год назад

      @@sueokker8974 Maßgeblich ist wie es im Notarvertrag steht. Wenn da z.B. steht "lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht", dann ist "nur" BGH-Urteil VZR 57/11 vom 21.10.2011 maßgeblich.
      Der "Unterschied" macht der Notarvertrag, so wie es dort steht.
      Es ist kein großer Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht. Wie kommst du auf den Quatsch ? ..... Panik und Angst und HAUPTSACHE NEGATIV sein 👹
      Wer z.B. ein "lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht" hat, der hat praktisch "Narrenfreiheit". Das ist das Sicherste was es gibt. Geschützt gegen alle zivilrechtlichen Ansprüche 823BGB und auch bei Überschuldung, Privatinsolvenz ist man absolut save damit und auf einer glücklicheren Seite. Pfänungsfreigrenze liegt bei rd. 1300€.