Nießbrauch: So funktioniert das Steuersparmodell in der Praxis!

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • Das Nießbrauchrecht ist ein hervorragendes Werkzeug, um Steuern zu sparen. Aber wie funktioniert das nun im Detail? Rechtsanwalt Hartmut Göddecke zeigt anhand eines konkreten Beispiels auf, welche Schritte Sie zur Ermittlung der Steuerersparnis gehen müssen.
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    🕐 Timestamps / Kapitel:
    0:00 Intro
    1:49 Wertermittlung der Immobilie
    2:36 Wertermittlung des Nießbrauchs
    3:40 Praktisches Beispiel
    4:52 Vorteile für den Schenkenden
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    Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Göddecke
    Videoschnitt & Aufbereitung: Jonas Fährmann

Комментарии • 6

  • @rechtinfo
    @rechtinfo  11 месяцев назад +1

    Hier können Sie weitere Infos zum Themenkomplex rund um das Erben und Vererben von Immobilien erhalten: rechtinfo.de/immobilie-erben-lp/

  • @irinamertens6947
    @irinamertens6947 3 месяца назад +1

    Meine Tante möchte mir ihre Wohnug in Wert ca.120000 Euro verschenken, wieviel Steuer muss bezahlt werden?

    • @rechtinfo
      @rechtinfo  3 месяца назад +2

      Nimmt man die erbgesetzlichen Regelungen, so ist von dem Wert 120.000 Euro in Ihrem Fall der Freibetrag in Höhe 20.000 Euro abzuziehen. Da die gesetzliche Regelsatz Anwendung findet, sind 30.000 Euro Erbschaftsteuer zu zahlen. Wesentlich billiger wird es, wenn ein Nießbrauchrecht vereinbart wird. Hier muss - um den Vorteil zu ermitteln - auf das individuelle Lebensalter Ihrer Tante abgestellt werden.

    • @irinamertens6947
      @irinamertens6947 3 месяца назад

      Vielen Dank

  • @pami5428
    @pami5428 9 месяцев назад

    Mit der Familienstiftung geht das einfacher und effektiver

    • @rechtinfo
      @rechtinfo  9 месяцев назад

      Dass eine Familienstiftung bei der steuergünstigen Übertragung des Familienheims an nahestehende Familienmitglieder vorteilhafter ist als die Schenkung mit dem Vorbehaltsnießbrauch, bezweifle ich. Denn es ist aufwendig eine Familienstiftung zu gründen, und zwar rechtlich als auch organisatorisch. Neben dem Festlegen des Stiftungszwecks müssen eine Stiftungssatzung verfasst, Stiftungsorgane geschaffen und besetzt, Kapital an die Stiftung übertragen und die Stiftungsgründung bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Diesem Antrag wird nicht so nolens volens stattgegeben.