Wie kann ich einen Nachlasswert ermitteln? - Rechtsanwalt erklärt
HTML-код
- Опубликовано: 25 июл 2024
- Beim Erben kann das Ermitteln des Nachlasswerts zu einer kniffligen Angelegenheit werden: Welche Rechte und Pflichten zu beachten sind und wie der Nachlasswert zu bestimmen ist, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in diesem Video.
Wichtig für Sie: Finanzamt, Nachlassgericht, Pflichtteilsberechtigte und eventuell vorhandene Gläubiger wollen vor allem genaue Zahlen sehen. Wir sagen Ihnen, was Sie denen mitteilen müssen - und auch was nicht.
---
🕐 Timestamps / Kapitel:
0:00 Intro
0:52 Was ist ein Nachlasswert?
1:25 Auskunftspflicht
1:58 Wertermittlung
3:00 Das Recht des Pflichtteilsberechtigten & Stufenklage
3:40 Hilfe vom Anwalt
---
🖥 Link: rechtinfo.de/erbrecht/nachlas...
---
Nutzen Sie gerne folgende Wege, um mit uns in Kontakt zu kommen!
✉️ Mail: info@rechtinfo.de
📱 Telefon: +49 22 41 - 1733 - 0
🖨 Telefax: +49 22 41 - 1733 - 44
📋 Kontaktformular: www.rechtinfo.de/kontakt
---
Inhaber des Unternehmens: Hartmut Göddecke
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Deutschland
E-Mail-Adresse: info@rechtinfo.de
Telefonnummer: 0224117330
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE-177843470
Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgericht Köln
Gerichtsstand: Amtsgericht Siegburg / Landgericht Bonn
Verantwortlich für den Inhalt: Hartmut Göddecke
Videoschnitt & Aufbereitung: Jonas Fährmann
Stock Footage von Freepik auf videvo.net
Noch mehr Informationen und unseren Kontakt finden Sie hier:
➡rechtinfo.de/erbrecht/nachlasswert-ermitteln/
Gut zu wiesen. Danke Ihnen führ das Video!
Danke für die freundliche Anerkennung!
Wie sieht es bei der Wertermittlung von zu Lebenszeit durch Schenkung übertragenen Grundstücken aus? Wird dort der Verkehrswert, oder der Bodenrichtwert angesetzt?
Sofern es zu *Differenzen zwischen dem/den Erben und Pflichtteilsberechtigten und/oder Pflichtteilsausgleichungsberechtigten* über den Wert eines Grundstücks kommt, ist ein Wertgutachten eines Gutachters die richtige Handlungsalternative (§ 2314 Abs. 1 BGB). Der Fall, dass zu Lebzeiten ein Grundstück schenkweise übertragen wird, kann zu den o.g. Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Wenn es um den Verkehrswert eines Grundstücks geht, kommen im Wesentlichen drei Verfahrensarten ins Spiel: Vergleichswertverfahren (i.d.R.: Eigentumswohnungen, Ein-, Zweifamilienhäuser), Ertragswertverfahren (i.d.R.: Mietwohnungen, Geschäftsgrundstücke) oder Sachwertverfahren (meist bei Eigennutzung, wenn keine anderen Maßstäbe zur Verfügung stehen). Seit 2023 wird bei dem Gebäudewert noch ein Regionalfaktor addiert, (der Regionalfaktor wird vom lokalen Gutachterausschuss ermittelt). Diese Maßstäbe gelten unabhängig davon, ob es sich um einen Erwerb unter Lebenden handelt (= Schenkung) oder von Todes wegen (= Erbschaft). Bei den Bewertungsmethoden wird der Bodenrichtwert jeweils als eine maßgebliche Komponente mit einbezogen.
In Bezug auf evtl. Steuerbelastung im Rahmen der Erb-/Schenkungsteuer kann sich ein Abschlag von 10 % bei *Mietobjekten* positiv bemerkbar machen.
Geht es um den Konflikt mit dem *Finanzamt* , kann es sinnvoll sein, statt auf die Wertermittlung durch das Finanzamt auf einen - am besten vereidigten - Gutachter zu setzen.
Ich weise ergänzend darauf hin, dass eine Art von Ausgleichspflicht im Falle der Schenkung nicht besteht, da der Erblasser eben noch nicht verstorben ist; für den Fall, das der Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen eben dieser Schenkung nach dem Todesfall geltend gemacht wird, weise sich auf die *Abschmelzungsregelung* hin (§ 2325 Abs. 3 BGB).
Wenn Sie zu diesen Fragen weitere Details erfahren möchten, empfehle ich Ihnen eine fachkundige Beratung, da es hier nicht möglich ist, alle Fragen der Immobilienwertermittlungsverordnung darzustellen. Den Text dazu finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/index.html#BJNR280500021BJNE000100000
@@rechtinfo ich war gerade auf dem Link aber als Laie ist mir das Nichtssagend. Ich weiß trotzdem nicht, wie man aufgrunddessen einen Verkehrswert ermitteln kann. Ich selbst kann da nur nach den Verkaufsanzeigen in meiner Wohngegend gehen und hoffen, dass sich das Finanzamt damit zufrieden gibt. Tut es das nicht, erst dann bin ich ja gezwungen, Geld für einen Gutachter zu investieren. Zuerst versucht man das aber selbst, so hat mir beim Nachlasstermin die Sparkasse das erklärt.
Die Bewertung richtet sich je nachdem, um was für ein Grundstück handelt. Grundlage für die Bewertung sind die Vorschriften des Bewertungsgesetztes (ab § 170 BewG) bzw. nach der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV wenn es um die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt geht. Bei einer Auswahl des Gutachters ist dann § 198 Abs. 2 BewG zu beachten, so dass man nicht jeden x-beliebigen Gutachter beauftragen sollte, denn dann besteht die Gefahr, dass das Finanzamt dessen Gutachten nicht anerkennt. Solche streitigen Verfahren mit dem Finanzamt sind leider meist recht aufwändig. Im Rahmen eines zivilrechtlichen Konflikts gelten andere Kriterien, um den Wert des Grundvermögens zu bestimmen.
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort! Zum Glück haben sich die Streitigkeiten mittlerweile anwaltlich und außergerichtlich klären lassen, sodass wir keine hypothetischen Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr errechnen müssen.
Das ist ein erfreuliches Ergebnis und dass die externe Hilfe dazu beigetragen hat, das Ziel einer Einigung zu erreichen. Gut ist auch, dass ohne die Gerichte zu bemühen, ein Konsens gefunden worden ist.
Bekomme ich als Erbe 1. Ordnung immer eine Mitteilung vom Notar oder vom Nachlassgericht wenn ich enterbt werde ? Vielen Dank im Voraus.
Grundsätzlich informiert das Nachlassgericht die Enterbte, jedenfalls soweit es davon Kenntnis hat, dass Abkömmlinge vorhanden sind. Fehlen derartige Angaben in dem Testament und gibt außerdem niemand dem Nachlassgericht von dem Vorhandensein entsprechend Berechtigter Kenntnis, kann es dazu kommen, dass keine Nachricht erfolgt.
@@rechtinfo vielen Dank, aber bei einem Notariellen Testament wird dieses Ja beim Nachlassgericht hinterlegt! Und auch beim Zentralennachlassgericht. Insofern müsste das Nachlassgericht mich doch dann informieren? 🤔🤷♂️
@@rechtinfo ich meinte natürlich das Zentrale Testamentsregister
Normalerweise sollte eine entsprechende Information erfolgen, dennoch erleben wir es immer wieder, dass mehrere Jahre nach dem Erbfall Pflichtteilsberechtigte zu uns in den Beratung kommen, weil sie nicht sofort bzw. vorher informiert worden sind; somit kommen Pflichtteilsansprüche in solchen Fällen auch dann noch in Betracht.
@@rechtinfo skandalös 😤