Super Video Herr Bredereck! In diesem Video sind Sie außergewöhnlich "gesammelt" und bringen die Sachverhalte ohne Umwege auf den Punkt! Ist das ein Lob für Sie? Ich hoffe es! MfG
Tolles Video. Danke dafür. Wie viel muss man als "Betroffener" selbst reden oder übernimmt das alles der Anwalt und der Betroffene schaut sich das ganze an?
Danke, gern. In der Regel wird der Anwalt alles machen. Wenn man vom Richter direkt gefragt wird, muss man wahrheitsgemäß antworten. Man sollte allerdings im eigenen Interesse regelmäßig nicht mehr als nötig sagen. Ich werde das optimale Verhalten Verhalten in einem Video noch einmal ein bisschen genauer darstellen.
Danke für die schnelle Antwort. Oha. Kann der Betroffene auch in eine Art "Verhör" (mir fällt gerade kein passender Begriff ein) in die Zange genommen werden? Oder ist das irgendwie begrenzt? Ich freue mich schon auf das optimale Verhalten Video. Gleich mal Abonniert.
Meine Frage wäre,wie wichtig die Schriftsätze zwischen Gütetermin und Kammertermin ist. Was passiert wenn einer der Parteien keine richtigen oder gar keine Schriftsätze ans Gericht sendet ? (Angriff und Verteidigungsmittel)
Mir wurde im Januar grundlos gekündigt und im Gütetermin wurde kein vernünftiger Grund genannt. Wie oft darf der Arbeitgeber den Kammertermin verschieben? Er sollte im August sein, meine neue Stelle soll ich aber im Oktober antreten. Der Kammertermin findet jetzt im Oktober statt. Habe ich ein Recht auf eine Abfindung wenn ich die Stelle antrete wenn ich nicht an den Arbeitsplatz zurückkehre? Und werde ich, wenn ich den Rechtsstreit gewinne, von Januar bis September bezahlt oder ist der Oktober mit eingeschlossen? Vielen Dank
Im Normalfall ist es für den Arbeitgeber eher nachteilig, wenn der Kammertermin verschoben wird. Als Arbeitnehmer darf man nach dem Beendigungstermin bereits ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Wenn der Arbeitgeber das herausbekommt, ist das nur nicht so schön. Dann wird er nämlich kaum noch eine hohe Abfindung zahlen. Für den Oktober müssen Sie sich das Gehalt, das Sie in dem anderen Job verdienen bereits anrechnen lassen.
@@Fernsehanwalt Danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage: Bekomme ich die Monate nach der Kündigung + die Trennung (Abfindung) bezahlt wenn mein Arbeitgeber mich nicht zurückholt?
Meistens endet das Ganze ja mit einem Vergleich und man bekommt dann entsprechend die Abfindung. Wenn der Arbeitgeber den Prozess verliert, dann muss er den Arbeitnehmer ja zurück nehmen und die Vergütung nachzahlen. Der Arbeitnehmer muss sich anrechnen lassen, was er in der Zwischenzeit verdient hat bzw. hätte verdienen können.
So direkt meines Wissens nicht. Man kann sich das aber ein bisschen aus der Statistik über die Verfahrensdauer heraus rechnen. Jedenfalls alles mit einer Dauer von unter drei Monaten ist mit Sicherheit oder Kammertermin. Die Vergleiche sind also entweder im schriftlichen Verfahren oder im Gütetermin geschlossen worden. Ich hab's jetzt nicht genau ausgerechnet aber nach der Statistik werden das wohl zwei Drittel bis dreiviertel aller Verfahren, in denen es nicht zum Kammertermin kommt. Das entspricht etwa auch meinen eigenen Erfahrungen. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Statistiken/Ergebnisse-Statistik--Arbeitsgerichtsbarkeit-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Super Video Herr Bredereck!
In diesem Video sind Sie außergewöhnlich "gesammelt" und bringen die Sachverhalte ohne Umwege auf den Punkt!
Ist das ein Lob für Sie?
Ich hoffe es!
MfG
Vielen Dank!
Ich versuche mein Bestes ;)
Tolles Video. Danke dafür. Wie viel muss man als "Betroffener" selbst reden oder übernimmt das alles der Anwalt und der Betroffene schaut sich das ganze an?
Danke, gern. In der Regel wird der Anwalt alles machen. Wenn man vom Richter direkt gefragt wird, muss man wahrheitsgemäß antworten. Man sollte allerdings im eigenen Interesse regelmäßig nicht mehr als nötig sagen. Ich werde das optimale Verhalten Verhalten in einem Video noch einmal ein bisschen genauer darstellen.
Danke für die schnelle Antwort. Oha. Kann der Betroffene auch in eine Art "Verhör" (mir fällt gerade kein passender Begriff ein) in die Zange genommen werden? Oder ist das irgendwie begrenzt?
Ich freue mich schon auf das optimale Verhalten Video. Gleich mal Abonniert.
Meine Frage wäre,wie wichtig die Schriftsätze zwischen Gütetermin und Kammertermin ist.
Was passiert wenn einer der Parteien keine richtigen oder gar keine Schriftsätze ans Gericht sendet ?
(Angriff und Verteidigungsmittel)
Mir wurde im Januar grundlos gekündigt und im Gütetermin wurde kein vernünftiger Grund genannt. Wie oft darf der Arbeitgeber den Kammertermin verschieben? Er sollte im August sein, meine neue Stelle soll ich aber im Oktober antreten. Der Kammertermin findet jetzt im Oktober statt. Habe ich ein Recht auf eine Abfindung wenn ich die Stelle antrete wenn ich nicht an den Arbeitsplatz zurückkehre? Und werde ich, wenn ich den Rechtsstreit gewinne, von Januar bis September bezahlt oder ist der Oktober mit eingeschlossen? Vielen Dank
Im Normalfall ist es für den Arbeitgeber eher nachteilig, wenn der Kammertermin verschoben wird. Als Arbeitnehmer darf man nach dem Beendigungstermin bereits ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Wenn der Arbeitgeber das herausbekommt, ist das nur nicht so schön. Dann wird er nämlich kaum noch eine hohe Abfindung zahlen. Für den Oktober müssen Sie sich das Gehalt, das Sie in dem anderen Job verdienen bereits anrechnen lassen.
@@Fernsehanwalt Danke für die schnelle Antwort. Ich habe noch eine Frage: Bekomme ich die Monate nach der Kündigung + die Trennung (Abfindung) bezahlt wenn mein Arbeitgeber mich nicht zurückholt?
Meistens endet das Ganze ja mit einem Vergleich und man bekommt dann entsprechend die Abfindung. Wenn der Arbeitgeber den Prozess verliert, dann muss er den Arbeitnehmer ja zurück nehmen und die Vergütung nachzahlen. Der Arbeitnehmer muss sich anrechnen lassen, was er in der Zwischenzeit verdient hat bzw. hätte verdienen können.
@@Fernsehanwalt Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr gern.
gibt es statistische zahlen darüber wie oft es bei Klagen überhaupt zum Kammertermin kommt?
So direkt meines Wissens nicht. Man kann sich das aber ein bisschen aus der Statistik über die Verfahrensdauer heraus rechnen. Jedenfalls alles mit einer Dauer von unter drei Monaten ist mit Sicherheit oder Kammertermin. Die Vergleiche sind also entweder im schriftlichen Verfahren oder im Gütetermin geschlossen worden. Ich hab's jetzt nicht genau ausgerechnet aber nach der Statistik werden das wohl zwei Drittel bis dreiviertel aller Verfahren, in denen es nicht zum Kammertermin kommt. Das entspricht etwa auch meinen eigenen Erfahrungen. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Statistiken/Ergebnisse-Statistik--Arbeitsgerichtsbarkeit-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Kann man sich im Kammertermin noch einigen ohne richterliches Urteil?
Natürlich. Viele Vergleiche werden im Kammertermin geschlossen.
Ja hallo um mich kümmern nicht betreuer ich brauche im unna Arbeit betreuer wonnung
Komm in den Club
ICH habe 4 Staatsexamen. Aber ICH bin ja auch cool..... :D #Bescheidenheit
4 Staatsexamen? das ist nicht gerade der Gipfel der Bescheidenheit :)
Fernsehanwalt 😌😏😎😀