Mit diesen ganzen Crashkurs-Videos hast du viele Punkte auf deinem Karma-Konto gesammelt. Vielen Dank dass du sie uns verzweifelten Studenten kostenlos zur Verfügung stellst und dabei auch noch so gut erklärst 👍🏻
Sören, mein Jura-Held Sören, du bist mein Held, Du hast mich durchs Studium gebracht. Deine Geduld und Mühe, Haben mir den Weg geebnet. Du bist ein Ehrenmann, Danke für alles, was du getan hast. Ich werde dir für immer dankbar sein, Und ich werde dich stets in Ehren halten.
Ich möchte mich bei Sören bedanken! Dank dir hab ich meine Klausuren geschafft! Die online-Plattform ist auch sehr hilfreich. Hätte ich früher gewusst, dass ein so gutes Rep gibt, hätte ich nicht meine Zeit und Geld mit dem anderen Rep verschwunden! Und die Crash-Kurse sind genial für Wiederholung! Danke vom ganzen Herzen!
Ich Feier dich übelst Sören. Bei dir verstehe ich die Meinungsstreits sofort und deine Argumente klingen auch immer logisch und nachvollziehbar. Ich versteh nicht warum die aus dem rep in der Lösung immer so einen Müll stehen haben den kein Mensch versteht. bereue es echt das Geld nicht in euch investiert zu haben. Sorry
bei 24:00 ist dir soweit ich weiß ein kleiner Fehler unterlaufen. Das der Anspruchsgegner der Eigentümer ist, ist ein wenig unsauber ausgedrückt. Gemäß § 1148 I BGB ist der Anspruchsgegner diejenige Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist mir nur aufgefallen, weil das grade in nem Fall eine Problematik war. Super Video sonst, vielen Dank!
Sehr gutes Video und vielen Dank für die Präsentation, aber ich muss leider einen Fehler "ankreiden". Du sagst bei 24:40, dass wenn die Forderung erfüllt wird auch die Hypothek erlöscht, dass ist leider falsch. Wird die Forderung erfüllt, geht die Hypothek auf den EIgentümer über, § 1163 Abs. 1 Satz BGB und wandelt sich dann gem. § 1177 Abs 1 Satz 1 BGB in eine Eigentümergrundschuld.
Wenn du die Tilgungsfolgen wirklich gut verstehen willst, dann bei Vieweg/Werner Sachenrecht, Paragraf 15, Nr. 8, da gibt es eine verdammt schöne Tabelle
Ich hätte da ein Frage zur Hypothek des Zweiterwerbs bei Gutgläubigkeit. Ich arbeite direkt auf der jure-online Seite, habe jedoch nicht gefunden, wo ich zu den bestimmten Videos Fragen stellen kann. LG
Ja so steht es in meinen Rep Unterlagen auch: - GS-bezogene Einrede gem. §§ 1192 I 1a, 1157, 1 - Forderungsbezogene Einrede durch Auslegung des SiV über § 1192 I 1a also wieder nur 1157, 1 und keine Anwendbarkeit des Satzes 2. Daraus sollte sich ergeben, dass man bei der GS in keinem Falle gutgläubig einredefrei erwerben kann.
@Tarek also in der 36. Minute sagt der Sören schon, dass es bei der Grundschuld schon den gutgläubigen enredefreien Zweiterwerb gibt und sagt, dass es über §§ 1192 I, 1157 S.1 und 2. geht. und deswegen § 892 BGB anzuwenden ist. gerade das habe ich jetzt in meinen Rep Unterlagen nachgeschlagen und wird bei uns im Unterschied zu der Hypothek schon abgelehnt. Ja später bei den Einreden aus dem dolo agit lehnt Sören das auch ab, weil er über 1192 Ia geht und das stimmt, aber auch schon bei den Einreden aus der GS und aus dem SiV dürfte es laut meines Reps auch nicht gehen.
Der Zweiterwerber kann einredefrei erwerben soweit die Einrede aus dem GRUNDSCHULDsverhältnis stammt. Er kann nicht einredefrei erwerben, wenn die Einrede aus dem SICHERUNGSvertrag stammt.
Im 1. Beispiel könnte A z.B. beim Eintritt des Sicherungsfalls sagen: „B-Bank, bitte noch nicht aus der Grundschuld/ im Wege der Zwangsvollstreckung in mein Grundstück vorgehen, in 2 Monaten bekomme ich eine große Summe Geldes, welches ich zur weiteren Tilgung deiner Forderung nutzen kann.“ Die B-Bank kann dann sagen „ist gut, dann stunden wir meinen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung/ schieben die Geltendmachung des Rechts auf bis du erneut tilgst, jedoch nur für maximal 3 Monate. Solltest du dann trotzdem nicht in der Lage sein, die Darlehensforderung zu begleichen, gehe ich aus der Grundschuld vor.“ Das wäre meiner Auffassung nach wohl so eine Konstellation.
Hey tausend Dank! Das macht Sinn!!! Es klingt so ein wenig konstruiert und liegt so nah an der Forderung, dass ich das nicht so bedacht hatte. Im Übrigen weiß ich, dass es “Kann” und nicht “Kan” heißt! ;) Viel Erfolg dir weiterhin!
Es ist ein Crash-Kurs, in Ordnung. Es werden trotzdem an vielen Stellen wichtige - oft sehr klausurrelevante - Punkte nicht erwähnt, was zu einem falschen Verständnis der Materie führen kann. Lieber eine viertelstunde mehr, dafür jedoch ohne grobe Missverständnisse aufkommen zu lassen. Insgesamt würde ich dieses Video nicht für eine Klausurvorbereitung empfehlen! Erst Recht nicht zur Examensvorbereitung!!!
Ist gut als allgemeine Bewertung aber Sie reden verdammt schnell, als wenn Sie vor irgendway rennen müssen 😯 ... nichtmal eminim hat es so geschafft mit solchen juristischen Begriffen 😅
Mit diesen ganzen Crashkurs-Videos hast du viele Punkte auf deinem Karma-Konto gesammelt. Vielen Dank dass du sie uns verzweifelten Studenten kostenlos zur Verfügung stellst und dabei auch noch so gut erklärst 👍🏻
St. Sören, Schutzheiliger der Jura-Studis
Wie kann man nur so ein Ehrenmann sein?😍 Baller da doch bitte Werbung rauf, damit du steinreich mit diesen Videos wirst. Gönnen wir dir alle. Hdgdl😘
Hast du bestanden?
Sören, mein Jura-Held
Sören, du bist mein Held,
Du hast mich durchs Studium gebracht.
Deine Geduld und Mühe,
Haben mir den Weg geebnet.
Du bist ein Ehrenmann,
Danke für alles, was du getan hast.
Ich werde dir für immer dankbar sein,
Und ich werde dich stets in Ehren halten.
Ich hoffe du und deine Familie bleibt immer gesund und glücklich!!!!!!!!!
Dank dir habe ich mein Examen bestanden. Ich meine es ernst!
Danke Sören 🫶🏼
In 2 wochen gehts bei mir los, hoffe den post kann ich dann auch bald machen
@@RR-dj8rt Schreibe Morgen und Dienstag die letzten KLausuren :D
@@RR-dj8rtUpdate ???
Ich möchte mich bei Sören bedanken! Dank dir hab ich meine Klausuren geschafft! Die online-Plattform ist auch sehr hilfreich. Hätte ich früher gewusst, dass ein so gutes Rep gibt, hätte ich nicht meine Zeit und Geld mit dem anderen Rep verschwunden! Und die Crash-Kurse sind genial für Wiederholung! Danke vom ganzen Herzen!
Du erklärst es sehr gut. Es eignet sich sehr gut, sowohl zum Lernen, als auch zum Wiederholen. Vielen Dank 👍
Ich Feier dich übelst Sören. Bei dir verstehe ich die Meinungsstreits sofort und deine Argumente klingen auch immer logisch und nachvollziehbar. Ich versteh nicht warum die aus dem rep in der Lösung immer so einen Müll stehen haben den kein Mensch versteht. bereue es echt das Geld nicht in euch investiert zu haben. Sorry
weil der Schnitt nicht zu gut sein darf :D
Habe mit Alpmann auch nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich habe mit Hemmer schlechte Erfahrungen gemacht dort waren die Lösungen wie Aufsätze die keiner versteht hatte so Probleme mit Sachenrecht dort
Welches Repertorium würdet ihr empfehlen?
Same!!
Meine Rettung vor der Klausur.
Gern geschehen! Viel Erfolg bei der Klausur. LG Dein Jura Online Team
🙏🙏
Vielen Dank! Dein Video stellt die Grundlagen super dar und schafft ein Fundament für die Prüfungen.
Sören, du bist und bleibst der Beste! Ich hoffe, wir werden in Zukunft durch Jura Online weiterhin von dir hören. Tausend Dank
Bin definitiv ein Fan geworden . Klasse Arbeit !!!
bei 24:00 ist dir soweit ich weiß ein kleiner Fehler unterlaufen. Das der Anspruchsgegner der Eigentümer ist, ist ein wenig unsauber ausgedrückt. Gemäß § 1148 I BGB ist der Anspruchsgegner diejenige Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist mir nur aufgefallen, weil das grade in nem Fall eine Problematik war.
Super Video sonst, vielen Dank!
Danke für die tolle Didaktik, lieber Sören! :)
Ich liebe diese Webinare. Bei diesem ging es mir aber am Ende bei der Vormerkung leider etwas zu schnell :-D
wirklich gut erklärt. sehr hilfreich
Mein Retter
welche uni? :D
@@dexterjettster6170 meddl loide
Danke für das hilfreiche Video! Kommt denn bald auch ein Crashkurs zum Thema Sachenrecht I?
Sehr gutes Video und vielen Dank für die Präsentation, aber ich muss leider einen Fehler "ankreiden". Du sagst bei 24:40, dass wenn die Forderung erfüllt wird auch die Hypothek erlöscht, dass ist leider falsch. Wird die Forderung erfüllt, geht die Hypothek auf den EIgentümer über, § 1163 Abs. 1 Satz BGB und wandelt sich dann gem. § 1177 Abs 1 Satz 1 BGB in eine Eigentümergrundschuld.
Richtig. Sie wandelt sich in eine Eigentümer -> grundschuld
Wenn du die Tilgungsfolgen wirklich gut verstehen willst, dann bei Vieweg/Werner Sachenrecht, Paragraf 15, Nr. 8, da gibt es eine verdammt schöne Tabelle
@@samanossi8923 wer ist da xD
Ihr seid Helden. Bietet Ihr auch Podcasts an?
Wowwwwwww danke man, super gut erklärt!
Ich komm eigentlich die meiste Zeit gut mit aber hab dann am Ende das Gefühl, dass es schneller wird?
absoluter Ehrenmann
Ich schließe mich den positiven Kommentaren an, aber ein bisschen langsamer sprechen bei wichtigen Dingen wäre super.
Vielen Dank:)
Ich liebe dich
Vielen Dank!
was wäre das deutsche Jurastudium ohne Sören..
Bester Mann!
Ich hätte da ein Frage zur Hypothek des Zweiterwerbs bei Gutgläubigkeit. Ich arbeite direkt auf der jure-online Seite, habe jedoch nicht gefunden, wo ich zu den bestimmten Videos Fragen stellen kann.
LG
Özge Cosar info@jura-online.de glaube ich
hab irgendwi gar nix gecheckt studiere jetzt Bwl
😂😂😂😂
Dabei macht Söri das echt gut ❤
Allah yeft7ik ameen.
all you can drink mäßig
Die Einreden aus der Grundschuld können NICHT gultgläubig erworben werden, vgl. 1192 Abs 1a BGB. Bitte dies zu korrigieren. Ansonsten toller Beitrag.
Genau das hat er auch gesagt. Zuhören
Ja so steht es in meinen Rep Unterlagen auch:
- GS-bezogene Einrede gem. §§ 1192 I 1a, 1157, 1
- Forderungsbezogene Einrede durch Auslegung des SiV über § 1192 I 1a also wieder nur 1157, 1 und keine Anwendbarkeit des Satzes 2.
Daraus sollte sich ergeben, dass man bei der GS in keinem Falle gutgläubig einredefrei erwerben kann.
@Tarek also in der 36. Minute sagt der Sören schon, dass es bei der Grundschuld schon den gutgläubigen enredefreien Zweiterwerb gibt und sagt, dass es über §§ 1192 I, 1157 S.1 und 2. geht. und deswegen § 892 BGB anzuwenden ist.
gerade das habe ich jetzt in meinen Rep Unterlagen nachgeschlagen und wird bei uns im Unterschied zu der Hypothek schon abgelehnt.
Ja später bei den Einreden aus dem dolo agit lehnt Sören das auch ab, weil er über 1192 Ia geht und das stimmt, aber auch schon bei den Einreden aus der GS und aus dem SiV dürfte es laut meines Reps auch nicht gehen.
Der Zweiterwerber kann einredefrei erwerben soweit die Einrede aus dem GRUNDSCHULDsverhältnis stammt. Er kann nicht einredefrei erwerben, wenn die Einrede aus dem SICHERUNGSvertrag stammt.
Ich finde dieses Seminar auch genial! Leider ist mir der Redefluss manchmal etwas zu schnell zum mitschreiben :( sonst top!
Dazu wurde ja die Stopptaste erfunden :)
Kan mir mal jemand verraten, wie eine gestundete Grundschuld aussieht?!
Im 1. Beispiel könnte A z.B. beim Eintritt des Sicherungsfalls sagen: „B-Bank, bitte noch nicht aus der Grundschuld/ im Wege der Zwangsvollstreckung in mein Grundstück vorgehen, in 2 Monaten bekomme ich eine große Summe Geldes, welches ich zur weiteren Tilgung deiner Forderung nutzen kann.“ Die B-Bank kann dann sagen „ist gut, dann stunden wir meinen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung/ schieben die Geltendmachung des Rechts auf bis du erneut tilgst, jedoch nur für maximal 3 Monate. Solltest du dann trotzdem nicht in der Lage sein, die Darlehensforderung zu begleichen, gehe ich aus der Grundschuld vor.“ Das wäre meiner Auffassung nach wohl so eine Konstellation.
Hey tausend Dank! Das macht Sinn!!!
Es klingt so ein wenig konstruiert und liegt so nah an der Forderung, dass ich das nicht so bedacht hatte.
Im Übrigen weiß ich, dass es “Kann” und nicht “Kan” heißt! ;)
Viel Erfolg dir weiterhin!
Wäre schon,wenn du mal einen Crashkurs über das WEG machen würdest. Gibt ja viele Eigentumswohnungsbesitzer oder welche die es noch tun mögen
WEG ist für die juristische Ausbildung weniger relevant und um die Ausbildung geht es hier hauptsächlich.
Es ist ein Crash-Kurs, in Ordnung. Es werden trotzdem an vielen Stellen wichtige - oft sehr klausurrelevante - Punkte nicht erwähnt, was zu einem falschen Verständnis der Materie führen kann. Lieber eine viertelstunde mehr, dafür jedoch ohne grobe Missverständnisse aufkommen zu lassen. Insgesamt würde ich dieses Video nicht für eine Klausurvorbereitung empfehlen! Erst Recht nicht zur Examensvorbereitung!!!
Ist gut als allgemeine Bewertung aber Sie reden verdammt schnell, als wenn Sie vor irgendway rennen müssen 😯 ... nichtmal eminim hat es so geschafft mit solchen juristischen Begriffen 😅
hahahhahahahahaah
Sehr oberflächlich.
Lel Begriff Crashkurs kennste?