Crashkurs Sachenrecht II - (Immobiliarsachenrecht)

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  • Опубликовано: 31 янв 2017
  • Das Immobiliarsachenrecht verschreckt viele Studenten und Examenskandidaten. Zugegeben klingen die Begriffe „Hypothek“, „Grundschuld“ und „Vormerkung“ schon unnahbar. Sören A. Croll wird Dir in diesem Webinar die Grundzüge des Immobiliarsachenrechts erklären. Danach solltest Du keine Angst mehr vor diesen Themen haben und in den Klausuren punkten.

Комментарии • 73

  • @sunflower4096
    @sunflower4096 4 года назад +218

    Mit diesen ganzen Crashkurs-Videos hast du viele Punkte auf deinem Karma-Konto gesammelt. Vielen Dank dass du sie uns verzweifelten Studenten kostenlos zur Verfügung stellst und dabei auch noch so gut erklärst 👍🏻

  • @jonnyenglish664
    @jonnyenglish664 3 года назад +120

    Wie kann man nur so ein Ehrenmann sein?😍 Baller da doch bitte Werbung rauf, damit du steinreich mit diesen Videos wirst. Gönnen wir dir alle. Hdgdl😘

  • @JohnnyWukka
    @JohnnyWukka 2 года назад +84

    St. Sören, Schutzheiliger der Jura-Studis

  • @ehrengriller134
    @ehrengriller134 9 месяцев назад +15

    Sören, mein Jura-Held
    Sören, du bist mein Held,
    Du hast mich durchs Studium gebracht.
    Deine Geduld und Mühe,
    Haben mir den Weg geebnet.
    Du bist ein Ehrenmann,
    Danke für alles, was du getan hast.
    Ich werde dir für immer dankbar sein,
    Und ich werde dich stets in Ehren halten.

  • @thenonstopmusik
    @thenonstopmusik 3 года назад +39

    Ich hoffe du und deine Familie bleibt immer gesund und glücklich!!!!!!!!!

  • @dariaschevchuk2950
    @dariaschevchuk2950 2 года назад +13

    Ich möchte mich bei Sören bedanken! Dank dir hab ich meine Klausuren geschafft! Die online-Plattform ist auch sehr hilfreich. Hätte ich früher gewusst, dass ein so gutes Rep gibt, hätte ich nicht meine Zeit und Geld mit dem anderen Rep verschwunden! Und die Crash-Kurse sind genial für Wiederholung! Danke vom ganzen Herzen!

  • @zeydkurdo6771
    @zeydkurdo6771 6 лет назад +146

    Ich Feier dich übelst Sören. Bei dir verstehe ich die Meinungsstreits sofort und deine Argumente klingen auch immer logisch und nachvollziehbar. Ich versteh nicht warum die aus dem rep in der Lösung immer so einen Müll stehen haben den kein Mensch versteht. bereue es echt das Geld nicht in euch investiert zu haben. Sorry

    • @TheMrharddance
      @TheMrharddance 5 лет назад +4

      weil der Schnitt nicht zu gut sein darf :D

    • @Jan-di5ht
      @Jan-di5ht 4 года назад +7

      Habe mit Alpmann auch nur schlechte Erfahrungen gemacht.

    • @minaloz7315
      @minaloz7315 3 года назад +9

      Ich habe mit Hemmer schlechte Erfahrungen gemacht dort waren die Lösungen wie Aufsätze die keiner versteht hatte so Probleme mit Sachenrecht dort

    • @mlsaek3771
      @mlsaek3771 3 года назад +2

      Welches Repertorium würdet ihr empfehlen?

    • @Ohlagr
      @Ohlagr 2 года назад +1

      Same!!

  • @lilaflowers6545
    @lilaflowers6545 7 лет назад +43

    Du erklärst es sehr gut. Es eignet sich sehr gut, sowohl zum Lernen, als auch zum Wiederholen. Vielen Dank 👍

  • @asilem6906
    @asilem6906 Год назад +7

    Dank dir habe ich mein Examen bestanden. Ich meine es ernst!
    Danke Sören 🫶🏼

    • @RR-dj8rt
      @RR-dj8rt 10 месяцев назад +3

      In 2 wochen gehts bei mir los, hoffe den post kann ich dann auch bald machen

    • @SuperKanal11
      @SuperKanal11 10 месяцев назад +3

      @@RR-dj8rt Schreibe Morgen und Dienstag die letzten KLausuren :D

  • @user-xz2ci8nz2l
    @user-xz2ci8nz2l 7 лет назад +52

    Meine Rettung vor der Klausur.

    • @juraonline288
      @juraonline288  7 лет назад +14

      Gern geschehen! Viel Erfolg bei der Klausur. LG Dein Jura Online Team

    • @Timo0469
      @Timo0469 3 месяца назад

      🙏🙏

  • @leah.7368
    @leah.7368 4 года назад +4

    Vielen Dank! Dein Video stellt die Grundlagen super dar und schafft ein Fundament für die Prüfungen.

  • @BelugaaoO
    @BelugaaoO Год назад +1

    Sören, du bist und bleibst der Beste! Ich hoffe, wir werden in Zukunft durch Jura Online weiterhin von dir hören. Tausend Dank

  • @meb1937
    @meb1937 5 лет назад +5

    Bin definitiv ein Fan geworden . Klasse Arbeit !!!

  • @user-ef2di6vu4i
    @user-ef2di6vu4i 3 года назад +2

    Danke für die tolle Didaktik, lieber Sören! :)

  • @aylin7334
    @aylin7334 7 лет назад +9

    wirklich gut erklärt. sehr hilfreich

  • @levitating108
    @levitating108 2 года назад +9

    bei 24:00 ist dir soweit ich weiß ein kleiner Fehler unterlaufen. Das der Anspruchsgegner der Eigentümer ist, ist ein wenig unsauber ausgedrückt. Gemäß § 1148 I BGB ist der Anspruchsgegner diejenige Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist mir nur aufgefallen, weil das grade in nem Fall eine Problematik war.
    Super Video sonst, vielen Dank!

  • @Katterina024
    @Katterina024 6 лет назад +9

    Ich liebe diese Webinare. Bei diesem ging es mir aber am Ende bei der Vormerkung leider etwas zu schnell :-D

  • @Tomul396
    @Tomul396 5 лет назад +6

    Ihr seid Helden. Bietet Ihr auch Podcasts an?

  • @tonip.1542
    @tonip.1542 7 лет назад +12

    Danke für das hilfreiche Video! Kommt denn bald auch ein Crashkurs zum Thema Sachenrecht I?

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 2 года назад

    Wowwwwwww danke man, super gut erklärt!

  • @bjornvonnordheim1704
    @bjornvonnordheim1704 Год назад +1

    Vielen Dank:)

  • @KM-xj4wk
    @KM-xj4wk 6 лет назад +6

    Mein Retter

  • @fabi4521
    @fabi4521 5 лет назад

    Bester Mann!

  • @daveponchostaine597
    @daveponchostaine597 3 года назад +1

    absoluter Ehrenmann

  • @john.s
    @john.s Год назад +3

    was wäre das deutsche Jurastudium ohne Sören..

  • @LL-oo3gp
    @LL-oo3gp 7 месяцев назад

    Vielen Dank!

  • @Itania333
    @Itania333 6 лет назад +2

    Ich komm eigentlich die meiste Zeit gut mit aber hab dann am Ende das Gefühl, dass es schneller wird?

  • @rosebud6560
    @rosebud6560 5 лет назад +10

    Ich liebe dich

  • @nejlah9911
    @nejlah9911 3 года назад +2

    Ich schließe mich den positiven Kommentaren an, aber ein bisschen langsamer sprechen bei wichtigen Dingen wäre super.

  • @Sopmember
    @Sopmember 4 года назад +4

    all you can drink mäßig

  • @Njoumanoura
    @Njoumanoura Год назад +4

    Allah yeft7ik ameen.

  • @ozgecosar6783
    @ozgecosar6783 7 лет назад

    Ich hätte da ein Frage zur Hypothek des Zweiterwerbs bei Gutgläubigkeit. Ich arbeite direkt auf der jure-online Seite, habe jedoch nicht gefunden, wo ich zu den bestimmten Videos Fragen stellen kann.
    LG

    • @Badro29
      @Badro29 6 лет назад

      Özge Cosar info@jura-online.de glaube ich

  • @BrickStep
    @BrickStep 6 лет назад +9

    Sehr gutes Video und vielen Dank für die Präsentation, aber ich muss leider einen Fehler "ankreiden". Du sagst bei 24:40, dass wenn die Forderung erfüllt wird auch die Hypothek erlöscht, dass ist leider falsch. Wird die Forderung erfüllt, geht die Hypothek auf den EIgentümer über, § 1163 Abs. 1 Satz BGB und wandelt sich dann gem. § 1177 Abs 1 Satz 1 BGB in eine Eigentümergrundschuld.

    • @BOBTHEFROGish
      @BOBTHEFROGish 6 лет назад +9

      Richtig. Sie wandelt sich in eine Eigentümer -> grundschuld

    • @samanossi8923
      @samanossi8923 6 лет назад +4

      Wenn du die Tilgungsfolgen wirklich gut verstehen willst, dann bei Vieweg/Werner Sachenrecht, Paragraf 15, Nr. 8, da gibt es eine verdammt schöne Tabelle

    • @Gataki511
      @Gataki511 Год назад +1

      @@samanossi8923 wer ist da xD

  • @alfredodoribesserisses48
    @alfredodoribesserisses48 6 месяцев назад +4

    hab irgendwi gar nix gecheckt studiere jetzt Bwl

    • @morlynn16
      @morlynn16 Месяц назад

      😂😂😂😂
      Dabei macht Söri das echt gut ❤

  • @ekaterinas8796
    @ekaterinas8796 4 года назад

    Kan mir mal jemand verraten, wie eine gestundete Grundschuld aussieht?!

    • @rafaelschmidt1649
      @rafaelschmidt1649 3 года назад

      Im 1. Beispiel könnte A z.B. beim Eintritt des Sicherungsfalls sagen: „B-Bank, bitte noch nicht aus der Grundschuld/ im Wege der Zwangsvollstreckung in mein Grundstück vorgehen, in 2 Monaten bekomme ich eine große Summe Geldes, welches ich zur weiteren Tilgung deiner Forderung nutzen kann.“ Die B-Bank kann dann sagen „ist gut, dann stunden wir meinen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung/ schieben die Geltendmachung des Rechts auf bis du erneut tilgst, jedoch nur für maximal 3 Monate. Solltest du dann trotzdem nicht in der Lage sein, die Darlehensforderung zu begleichen, gehe ich aus der Grundschuld vor.“ Das wäre meiner Auffassung nach wohl so eine Konstellation.

    • @ekaterinas8796
      @ekaterinas8796 2 года назад

      Hey tausend Dank! Das macht Sinn!!!
      Es klingt so ein wenig konstruiert und liegt so nah an der Forderung, dass ich das nicht so bedacht hatte.
      Im Übrigen weiß ich, dass es “Kann” und nicht “Kan” heißt! ;)
      Viel Erfolg dir weiterhin!

  • @svenjaha6764
    @svenjaha6764 6 лет назад +5

    Ich finde dieses Seminar auch genial! Leider ist mir der Redefluss manchmal etwas zu schnell zum mitschreiben :( sonst top!

    • @DurantLP
      @DurantLP 4 года назад +8

      Dazu wurde ja die Stopptaste erfunden :)

  • @johnlauinger2443
    @johnlauinger2443 5 лет назад +3

    Wäre schon,wenn du mal einen Crashkurs über das WEG machen würdest. Gibt ja viele Eigentumswohnungsbesitzer oder welche die es noch tun mögen

    • @1234sascha1234
      @1234sascha1234 3 года назад +4

      WEG ist für die juristische Ausbildung weniger relevant und um die Ausbildung geht es hier hauptsächlich.

  • @user-nr9fc4xm3g
    @user-nr9fc4xm3g 7 лет назад +5

    Die Einreden aus der Grundschuld können NICHT gultgläubig erworben werden, vgl. 1192 Abs 1a BGB. Bitte dies zu korrigieren. Ansonsten toller Beitrag.

    • @KinGSaicx
      @KinGSaicx 6 лет назад +3

      Genau das hat er auch gesagt. Zuhören

    • @Katterina024
      @Katterina024 6 лет назад +3

      Ja so steht es in meinen Rep Unterlagen auch:
      - GS-bezogene Einrede gem. §§ 1192 I 1a, 1157, 1
      - Forderungsbezogene Einrede durch Auslegung des SiV über § 1192 I 1a also wieder nur 1157, 1 und keine Anwendbarkeit des Satzes 2.
      Daraus sollte sich ergeben, dass man bei der GS in keinem Falle gutgläubig einredefrei erwerben kann.

    • @Katterina024
      @Katterina024 6 лет назад +1

      @Tarek also in der 36. Minute sagt der Sören schon, dass es bei der Grundschuld schon den gutgläubigen enredefreien Zweiterwerb gibt und sagt, dass es über §§ 1192 I, 1157 S.1 und 2. geht. und deswegen § 892 BGB anzuwenden ist.
      gerade das habe ich jetzt in meinen Rep Unterlagen nachgeschlagen und wird bei uns im Unterschied zu der Hypothek schon abgelehnt.
      Ja später bei den Einreden aus dem dolo agit lehnt Sören das auch ab, weil er über 1192 Ia geht und das stimmt, aber auch schon bei den Einreden aus der GS und aus dem SiV dürfte es laut meines Reps auch nicht gehen.

    • @waldorfhumphrey
      @waldorfhumphrey 6 лет назад +9

      Der Zweiterwerber kann einredefrei erwerben soweit die Einrede aus dem GRUNDSCHULDsverhältnis stammt. Er kann nicht einredefrei erwerben, wenn die Einrede aus dem SICHERUNGSvertrag stammt.

  • @u.i.7445
    @u.i.7445 6 лет назад +6

    Es ist ein Crash-Kurs, in Ordnung. Es werden trotzdem an vielen Stellen wichtige - oft sehr klausurrelevante - Punkte nicht erwähnt, was zu einem falschen Verständnis der Materie führen kann. Lieber eine viertelstunde mehr, dafür jedoch ohne grobe Missverständnisse aufkommen zu lassen. Insgesamt würde ich dieses Video nicht für eine Klausurvorbereitung empfehlen! Erst Recht nicht zur Examensvorbereitung!!!

  • @samanossi8923
    @samanossi8923 6 лет назад +5

    Ist gut als allgemeine Bewertung aber Sie reden verdammt schnell, als wenn Sie vor irgendway rennen müssen 😯 ... nichtmal eminim hat es so geschafft mit solchen juristischen Begriffen 😅

  • @thorsten94vfl
    @thorsten94vfl 5 лет назад +1

    Sehr oberflächlich.