Timestamps: 1:25 Verortung der 812 ff. in der Prüfungsreihenfolge 3:00 Überblick bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen und Beispiele 11:10 Leistungskondiktion § 812 I 1 Var. 1 16:23 Etwas erlangt 21:40 durch Leistung (Problem: Sichtweise) 27:00 Rechtsfolgen 31:00 Ausschluss des § 812 I 1 Var. 1 37:30 Saldotheorie 41:40 Nichtleistungskondiktion § 812 I 1 Var. 2 45:30 Anweisungsfälle 51:35 Jungbullenfall 58:35 § 816 I 1:03:30 § 816 II 1:05:48 § 822
Super Video. Es eignet sich hervorragend für Studenten die schon ein Basiswissen haben und sich hier vertieft mit den unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen auseinandersetzen möchten. Es ist zudem erstaunlich wieviel besser der Repetitor erklärt und die Themen verständlich rüberbringt als so mancher Professor an der Universität. Großes Lob.
Die Videos sind extrem gut! Klar, verständlich und einfach erklärt. Bevor ich eine Klausur schreibe, schaue ich immer zuerst, ob er ein Video in diesem Bereich gedreht hat :-) es hilft wirklich. Es werden die wichtigsten Probleme angesprochen, die man zumindest kennen sollte. Liebe alle Videos von Ihnen, danke :)!!
Liebes Team von Jura-Online, vielen Dank für Eure tollen lehrreichen Videos. Ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung und muss feststellen, dass Eure Beiträge teilweise sogar echt besser sind, als von kommerziellen Repetitorien. Bei dem vorliegenden Video ist mir aufgefallen, dass der komplette §816 BGB ohne "Folien" abgehandelt wurde. Dies ist bei den verschiedenen Konstellationen dann doch schwer nachvollziehbar. Sollte nur ein kleiner Hinweis zu dem ansonsten gelungenen Video sein. Lg FiDí
Jar Red ich suche und suche gerade nach Deliktsrecht und finde es nicht. Gab es also die ganze Zeit schon kein Deliktsrecht? Dann hab ich wohl geträumt. War felsenfest davon überzeugt ich hätte es hier vorher mal gesehen. 😄Würde mich dann anschließen und bitte auch ein Deliktsrecht Crashkurs wünschen.
Hey:) ich finde deine Videos wirklich klasse. Kannst du evtl auch noch eins zu Delitksrecht und Strafrecht BT Vermögens und nicht vermögensdelikte machen? Das wäre super. Liebe Grüße Laura
Sören hat den Anweisungsfall am Beispiel des Schecks gemacht. Laut § 1 I ZAG liegen Zahlungsdienste bei Überweisung, Lastschrift und Zahlung mit der Karte vor, nicht aber bei einem Scheck! Deswegen ist die gesetzliche Wertung des § 675 j I 1 BGB hier beachtet worden.
§ 822 BGB=Wenn der Dritte den Gegenstand der Bereicherung zB geschenkt bekommt, dann hat der Bereicherungsgläubiger einen Bereicherungsanspruch gegen diesen Dritten, mit allen seinen Risiken (insb. Entreicherung)
auf 675c ff. also hier insbesondere u und j wurde leider nicht eingegangen. bei uns war das tatsächlich ein wichtiges thema in sowohl der Vorlesung als auch den Übungen
Timestamps:
1:25 Verortung der 812 ff. in der Prüfungsreihenfolge
3:00 Überblick bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen und Beispiele
11:10 Leistungskondiktion § 812 I 1 Var. 1
16:23 Etwas erlangt
21:40 durch Leistung (Problem: Sichtweise)
27:00 Rechtsfolgen
31:00 Ausschluss des § 812 I 1 Var. 1
37:30 Saldotheorie
41:40 Nichtleistungskondiktion § 812 I 1 Var. 2
45:30 Anweisungsfälle
51:35 Jungbullenfall
58:35 § 816 I
1:03:30 § 816 II
1:05:48 § 822
Super Video. Es eignet sich hervorragend für Studenten die schon ein Basiswissen haben und sich hier vertieft mit den unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen auseinandersetzen möchten. Es ist zudem erstaunlich wieviel besser der Repetitor erklärt und die Themen verständlich rüberbringt als so mancher Professor an der Universität. Großes Lob.
Hallo BullsFan, vielen Dank für dein Lob. Es freut uns immer sehr wenn wir helfen können. Besten Gruß Dein Jura Online Team
Hallo BullsFan, vielen Dank für dein Lob. Es freut uns immer sehr wenn wir helfen können. Besten Gruß Dein Jura Online Team
"Mama, ich habe Bubu gemacht." 😂
Die Videos sind einfach ein Geschenk des Himmels! Danke!!
Die Videos sind extrem gut! Klar, verständlich und einfach erklärt. Bevor ich eine Klausur schreibe, schaue ich immer zuerst, ob er ein Video in diesem Bereich gedreht hat :-) es hilft wirklich. Es werden die wichtigsten Probleme angesprochen, die man zumindest kennen sollte. Liebe alle Videos von Ihnen, danke :)!!
Sören ist einfach der Beste.
Liebes Team von Jura-Online, vielen Dank für Eure tollen lehrreichen Videos. Ich befinde mich gerade in der Examensvorbereitung und muss feststellen, dass Eure Beiträge teilweise sogar echt besser sind, als von kommerziellen Repetitorien.
Bei dem vorliegenden Video ist mir aufgefallen, dass der komplette §816 BGB ohne "Folien" abgehandelt wurde. Dies ist bei den verschiedenen Konstellationen dann doch schwer nachvollziehbar. Sollte nur ein kleiner Hinweis zu dem ansonsten gelungenen Video sein.
Lg FiDí
Sören du rettest mich! DANKE!! Besser als jedes Rep! (:
Tolle Übersichten und Gliederungen, super Beispiele, alles sehr verständlich erklärt, ganz große Klasse!
Die Videos sind einmalig spitze! Vielen lieben Dank dafür!
Gibt es auch ein Video zum Deliktsrecht?
Du bist super und kannst so toll erklären! Kannst du bitte noch ein Video zu Deliktsrecht machen?
Jar Red ich suche und suche gerade nach Deliktsrecht und finde es nicht. Gab es also die ganze Zeit schon kein Deliktsrecht? Dann hab ich wohl geträumt. War felsenfest davon überzeugt ich hätte es hier vorher mal gesehen. 😄Würde mich dann anschließen und bitte auch ein Deliktsrecht Crashkurs wünschen.
Septilia Dachte auch ich hätte es mal gesehen, vielleicht wurde es gelöscht :-/
Vielen Dank für dieses Video
wäre es möglich demnächst ein solches für kommunalrecht zu machen
Hey:)
ich finde deine Videos wirklich klasse.
Kannst du evtl auch noch eins zu Delitksrecht und Strafrecht BT Vermögens und nicht vermögensdelikte machen?
Das wäre super.
Liebe Grüße
Laura
vielen Dank für dieses Video und auch generell für alle anderen!
Super Video vor meiner Klausur, danke!!:)
Wie immer super erklärt, vielen Dank für diesen tollen Videos
deine Videos sind unerkannt geisteskrank !! GEil !! 100%% 🔥🔥🔥
Super verständlich erklärt. Danke
Vielen Dank!
neben §894? das ist doch der Anspruch auf Grundbuchberichtigung???
was meinte Sören???
Einfach nur klasse!!!!Liebe Grüße:)
R.I.P. Sören.
Ist Sören gestorben?😢
ne, glaub er meint wegen des Strafverfahrens, oder?@@InDubioProOreo
Super Video danke !!:)
Die Wertung der Anweisungsfälle ist wegen der gesetzlichen Wertung des 675 j Abs.1 S.1 wohl nicht mehr aktuell
Sören hat den Anweisungsfall am Beispiel des Schecks gemacht. Laut § 1 I ZAG liegen Zahlungsdienste bei Überweisung, Lastschrift und Zahlung mit der Karte vor, nicht aber bei einem Scheck! Deswegen ist die gesetzliche Wertung des § 675 j I 1 BGB hier beachtet worden.
Ich verstehe den Unterschied zwischen §816 I 2 BGB und §822 nicht so wirklich. Kann mir das jemand näher erläutern?
Madleen xx bei 816 I 2 verfügt ein Nichtberechtigter, bei 822 ein Berechtigter.
§ 822 BGB=Wenn der Dritte den Gegenstand der Bereicherung zB geschenkt bekommt, dann hat der Bereicherungsgläubiger einen Bereicherungsanspruch gegen diesen Dritten, mit allen seinen Risiken (insb. Entreicherung)
👍🏼👍🏼👍🏼
auf 675c ff. also hier insbesondere u und j wurde leider nicht eingegangen. bei uns war das tatsächlich ein wichtiges thema in sowohl der Vorlesung als auch den Übungen
Die Vorschriften gab es wahrscheinlich vor sieben Jahren noch nicht, das Video ist ja schon uralt.
Klasse eklärt
38:38
Ich will ein Kind von dir.
Nein, er gehört mir!!!
@@Querulant1 Stell dich bitte nicht quer.
@@abisandronumeros9900 doch. ich werde mit ihm zusammenkommen und wir werden heiraten.
Drecks video bin 3x durchgefallen...
Im Examen?
Lag dann bestimmt am Video. :-)))))