Keine Angst vor dem EBV
HTML-код
- Опубликовано: 7 сен 2016
- Ein Großteil der Studenten empfindet das EBV als schwierig und unzugänglich. Das hat zur Folge, dass es in vielen Lehrplänen vernachlässigt wird. Vor den Klausuren und vor dem Examen ist die Panik dann oft groß. In diesem Webinar wird Dir Sören A. Croll die „Angst“ vor dem EBV nehmen - es ist bei näherer Betrachtung gar nicht so schlimm. Wenn Du die Grundlagen verstanden hast, kannst Du in Klausuren gut abschneiden.
Im Crashkurs gezeigte Lerneinheiten:
EBV-Ansprüche, §§ 987 ff. BGB: jura-online.de/lernen/ebv-ans...
Redlicher Besitzer - Nutzungsherausgabe: jura-online.de/lernen/redlich...
Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen: jura-online.de/lernen/pruefun...
Redlicher Besitzer - Schadensersatz: jura-online.de/lernen/redlich...
Redlicher Besitzer - Verwendungsersatz: jura-online.de/lernen/redlich...
Verklagter bzw. bösgläubiger Besitzer - Nutzungsherausgabe: jura-online.de/lernen/verklag...
Verklagter bzw. bösgläubiger Besitzer - Schadensersatz: jura-online.de/lernen/verklag...
Verklagter bzw. bösgläubiger Besitzer - Verwendungsersatz: jura-online.de/lernen/verklag...
Deliktischer Besitzer - EBV-Ansprüche: jura-online.de/lernen/delikti...
Häufige Fehler bei der Sperrwirkung des EBV, § 993 I BGB a.E.: jura-online.de/lernen/haeufig...
Fall: Drei Feuerstühle: jura-online.de/lernen/fall-dr... Развлечения
DANIEL JUNG DER RECHTSWISSENSCHAFTEN!
Man merkt einfach nach dem Video, dass man wirklich was gelernt hat! Vielen Dank!
Hallo Mattzix3, das freut uns wirklich sehr! Besten Gruß Dein Jura Online Team
@@juraonline288 kochi j oho Jo kk ok ok. Pho pho jo jdyy hab j c
Sören sollte Ehrendekan aller ReWi-Fakultäten Deutschlands sein
Legende unter Jurastudenten :)
Hab dank dir erstes Examen bestanden :))) danke, Sören!
sorry to be off topic but does any of you know a method to get back into an Instagram account??
I stupidly lost my login password. I appreciate any assistance you can give me!
Ich höre mir gerade alle deine Crashkurse eine Woche vor dem Examen an. Vielen Dank Sören, du hast super erklärt und die Basics auf den Punkt gebracht. Ganz großes Kino!!
und wie lief dein Exanen? :)
NUN SAG UNS DOCH WIE ES LIEF! :((((
WIE ES LIEF, HABEN WIR GEFRAGT
😲😓😓😓
WIE LIEF ES !!!!!!!!!!
How was it?
Einfach genial, danke. Insbesondere die ersten 10 Minuten sind Gold wert. Habe das System des EBV endlich mal richtig kapiert.
bis jetzt sind alle videos durchweg mega hilfreich gewesen!!! so super erklärt !!!
Vielen Dank! Wir freuen uns, wenn wir helfen können. :-)
Manchmal, wenn ich Deine Videos so sehe, drifte ich ab und stelle mir vor, wie schön es wäre mit Dir eine Familie zu gründen
hahahahah
Sören du bist ein gott. GOAT im erklären!
So einfach und interessant erklärt! Kein Skript könnte das ersetzen. Vielen Dank!!!
Ihr seid super! Danke!
So super erklärt! Vielen Dank!
EBV das Bermudadreieck des ZivR's :D
Grossen Dank!
Vielen herzlichen Dank für dieses super Video!!
Danke Sören!
Sehr hilfreiches Video! Vielen Dank!
Super! Hat sehr geholfen!
Danke Sören. Sehr hilfreiche videos. Es ist sehr angenehm mit den Videos zu lernen.
DANKE!
Danke. Es war wie immer sehr hilfreich!
super erklärt, toll!
richtig guter channel!!
DANKE!!!!
Super Video! Vielen Dank dafür :)
sie haben mir sehr geholfen vielen dank 🙏
Ich feier dich übertrieben !!! Ehrenmann
Top, danke! :)
Absoluter Ehrenmann
Danke ♥️
Sören könnten Sie wie beim EBV auch ein kompaktes Video zu den Themen Kollektives und individuellen Arbeitsrecht rausbringen demnächst. Das wäre super. Die Art ihrer didaktischen Vermittlung der Lerninhalte ist super :)
Danke sehr hilfreich!!!
Hier mal ALLE VIDEOS schauen öffnet einem die Augen ; ) :
m.ruclips.net/user/RobertRowenMD
m.ruclips.net/video/1ipVjFMPlwM/видео.html
Ehrenmann Sören!
Betrifft Redl. Besitzer / Verwendungsersatz:
im Schema zu Notwendigen Verwendungen:
IV. Keine Einreden
3. Verwendungen
4. Notwendigkeit
5. RF Verwendungsersatz
richtigerweise müsste nach 4. Notwendigkeit kommen:
5. Kein Fall d. 994 I 2
6. RF Verwendungsersatz
das war das mit der analogen Anwendung von 988 bzw. teleolog. Reduktion d. 993 I 2. HS. im Falle, dass es sich um (a) gewöhnl. Erhaltungskosten handelt, (b) die Nutzungen dabei nicht beim Besitzer verbleiben (Inzident NH redl. Besitzer prüfen) und (c) Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft am selben Grund kranken, regelm. unerkannt geisteskranker Veräußerer.
Bitte um Berichtigung, falls ich da was falsch verstanden habe.
Insg. TOP Crashkurs!!!
Danke für die ganzen Videos! Kannst du vielleicht eines für StPO machen?
Hallo Nils, bei uns gehen täglich viele Vorschläge für neue Videos ein, die wir für zukünftige Videos berücksichtigen. StPO ist dabei natürlich auch ein Thema. Besten Gruß Dein Jura Online Team
Erstmal vor der Klausur wie ein junges Reh auf dieses Video gesprungen :D
Geiler Typ! Es gibt nur einen Rudi Völler äh meinte Sören !
Ergänzend dazu kann ich die Hofmann Skripte empfehlen.
hey :)
super video hat mir sehr geholfen aber ich hab mal ne frage
an einer stelle bin ich etwas durcheinander gekommen
bei der nutzungsherrausgabe beim deliktsbeitzer sagst du, dass die selben regeln gelten wie für den bösgläubigen besitzer
ich hab diese meinung bisher nirgends gefunden sondern immer folgende meinung
nämlich das der deliktische besitzer nach 992 iVm 823 bgb haftet
das wäre ja schärfer als nur nach 987,990 und ja somit im teleologischen interesse des bgbs
der umfang der nutzung bestimmt sich aus 249 I bgb (nutzung in natura rauszugeben) oder 251 I bgb (wertersatz für nutzung)
durch diese regelung haftet der deliktische besitzer nicht nur wie der böswillige für gezogene nutzungen und solche die er hätte ziehen müssen, sondern auch für solche die er eigentümer im zuge einer effizienteren nutzung hätte ziehen können
meine frage nun welche der auffassungen trifft zu und woher stammt die aus deinem video ?
Die Auffassungen schließen sich nicht aus. Der deliktische Besitzer haftet - weil er auch regelmäßig bösgläubig ist - nach §§ 990 I, 987 BGB auf Nutzungsherausgabe. Dies schließt nicht aus, dass der Schadensersatzanspruch gem. §§ 992, 823 ff. BGB zusätzlich auch bestimmte Facetten des Nutzungsersatzes abdeckt (Vorenthaltungsschaden). Formal aber gibt es keine eigenständige Regelung der Nutzungsersatzes für den deiktischen Besitzer in den §§ 987 ff. BGB.
ahh okay
vielen dank für die antwort :)
söreeeennn
Heute keine liebe heute ghana
Kennt man das hier...hat mal ALLE Videos geschaut, hat man wahrlich keine Angst mehr:
m.ruclips.net/user/RobertRowenMD
m.ruclips.net/video/1ipVjFMPlwM/видео.html