Crashkurs Arbeitsrecht
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- Опубликовано: 11 янв 2017
- „Ohne Arbeit kein Lohn“,„Lehre vom faktischen Arbeitsvertrag“,„Grundsätze der betrieblich veranlassten Tätigkeit“ - diese und andere Grundbegriffe des Arbeitsrecht behandelt Sören A. Croll in diesem Webinar zum Arbeitsrecht. Einige Dinge muss man im Arbeitsrecht schlicht kennen, weil sie nicht geregelt sind. Im Übrigen eignen sich die Sonderregeln für Arbeitnehmer auch gut dazu, die allgemeinen Regeln, z.B. zur Unmöglichkeit und zum Deliktsrecht, zu wiederholen.
1:38 Begriff des Arbeitnehmers
3:25 Pflichten des Arbeitnehmers
5:37 Lehre vom fehlerhaften/faktischen Arbeitsvertrag
11:15 "Ohne Arbeit kein Lohn"
18:57 Innerbetrieblicher Schadensausgleich
33:52 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übersicht
36:10 Ordentliche Kündigung §§ 622 ff. BGB
40:51 außerordentliche Kündigung § 626
44:07 Kündigungsschutzklage
"aus der Menschenwürde oder was auch immer" Genau so werde ich das in der Klausur schreiben, danke! xD
Aber im Ernst: Super Video, vielen Dank für die tolle Zusammenfassung!
yani sören du bist der stabilste, ich küsse dein auge bruder!
Mashallah Bruder :)
Auf sein Nacken eine 1😅😂
So welche Menschen wie sie, retten meine Uni ! Danke !!!!
Da gibt es doch sicherlich andere Möglichkeiten dieses Kompliment auszudrücken im besonderen wenn ein Jura-Studium im Hintergrund ist.
@@Kuloko12Genau mein Gedanke 🤣👍
@@buckfiden619 Ne gibt nicht. Schnösel
Meine Augen haben sich beim Lesen dieses Kommentars freiwillig von meinem Körper getrennt.
Finde die Art wie sie das Wissen vermitteln genial.
Anmerkung: Seit dem 01.04.2017 §611a BGB beachten. Auf §84 I 2 HGB muss künftig nicht zurückgegriffen werden.
danke brotha
@@DerEchteBabo Bitte Sistha
Mein onkel ist so gestorben
Super, vielen vielen Dank für eure hilfreichen Videos!!
sehr gute Zusammenfassung! Danke
Sören, du bist der beste!
Super hilfreiches Video und sehr gut erklärt, für jeden verständlich.
Vielen Dank für das Video, diese Crashkurse sind wirklich unheimlich hilfreich!
Hast du dein Examen mittlerweile bestanden, maren?
super video. danke SÖREN!
Danke! Hab einen Arbeitsrecht Prof in der mündlichen und obwohl ich da Uni Rep verfolgt habe war das viiiel zu viel. So war es super komprimiert!
Hast du dein Examen mittlerweile bestanden, Benedict?
Coole Sache !
Vielen Dank für die kurze Wiederholung! Eine kleine Anmerkung noch: Vielleicht hätte man noch ansprechen können, in welchen Konstellationen das Merkmal "Arbeitnehmer" bereits in der Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen ist, und wann erst in der Begründetheit (Stichwort: sic non, aut-aut, et-et Fälle)
digga das ist ein crashkurs und kein Schwerpunkt Arbeitsrecht
Gibt es eine Möglichkeit die Video/Ton-Qualität zu verbessern? Es fällt mir manchmal ziemlich schwer zu folgen, wenn es ständig unterbricht und abgehakt ist. Ansonsten natürlich top video! Vielen vielen Dank für die Wiederholung!
ne gibt es nicht
Hallo, lassen sich wichtige Gesetzesänderungen vielleicht in der Videobeschreibung vermerken?
Das Video ist auch als Betriebsrat nützlich. (Befasst sich allerdings nicht mit Kollektivrecht.)
Ich hab mal eine Geschichte von einem Azubi der deutschen Bahn gehört, der wegen mehrfacher Verspätung gekündigt wurde. Dieser ist allerdings immer mehr der Bahn gereist.
Wäre das dann nicht ein Fall von §326 II 1.Fall BGB, weil der Arbeitgeber selber Schuld ist?
Das Betriebsrisiko ist immer vom Wegerisiko abzugrenzen. Letzteres ist vom Arbeitnehmer selbst zu tragen.
@@jayproREAL Das ist wohl nicht der Fall, wenn der AG einen abholt - also bspw VW ne betriebseigene Buslinie einrichtet die eine Gruppe AN täglich in ihrem Wohnviertel abholt.
Kann man jetzt diskutieren ob das bei der deutschen Bahn auch so zu beurteilen wäre; denke eher nicht weil das ja öffentlicher Nahverkehr ist und nicht dem Zweck dient den AN zur Arbeit zu holen. Gerade wer bei der DB arbeitet muss ja außerdem mit Unpünktlichkeit rechnen.
Aber komisch dass der Azubi dafür gekündigt wurde, der hat sich doch wie ne 1 in den Betrieb eingefügt
Beendigung Arbeitsverhältnisse ab Min 33:48
wer hat gefragt?
@@Querulant1
Esoyl esek amana sik sik siki
Vllt. hätte man hier noch das Fragerecht des Arbeitgebers darstellen sollen.
die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ergibt sich aus § 8 I ArbGG.
§ 2 ArbGG ist für die Bestimmung des Rechtswegs. Ansonsten super Video!
In § 2 ArbGG ist kein Rechtsweg geregelt
können sie mal erklären wie man ordentlich/außerorentlich ballert
cool
Пойдёт скажем так.
dimooooooooooooooon
Mich würde mal interessieren ob Zeugen sich auch strafbar machen wenn sie Straftaten nicht sofort melden. Beispiel: Es gibt auf der Arbeit einen Mitarbeiter der ab und zu rechtsextreme und antiautoritäre Aussagen macht. Ist es nicht Pflicht von den Vorgesetzten den Schuldigen sofort darauf anzusprechen? Wie lange darf eine Beweissammlung dauern? Dürfen Mitarbeiter über Jahre hinweg Aussagen eines Mitarbeiters sammeln oder müssen sie ihn sofort zur Rede stellen?
Danke :) Sind in Zukunft auch neue Videos geplant?
Weitere Crashkurse sind erst mal nicht geplant, dafür wird es künftig einen "Fall des Monats" geben inkl. schriftlicher Ausarbeitung in unserem Blog.
baby du bist die beschte
manchmal ist der Ton einfach weg?
Müsste an deinem Gerät liegen :( bei mir läuft es einwandfrei
Wo ist der Polizeirechts Crashkurs 😢
Falls das Examen noch ansteht: Der von Jura intensiv ist ziemlich gut.
Kurze Frage: Ist der Arbeitgeber auch im Verzug, wenn es gerade zu wenig Arbeit für alle Arbeitnehmer gibt und er daher bittet, dass paar dieser Arbeitnehmer am nächsten Tag nicht kommen brauchen?
Es ist vielmehr § 615 S.1 BGB anzuwenden, dieser regelt das sog. Wirtschaftsrisiko.
Satz 1 ist tatsächlich der spezielle Annahmeverzug.
Satz 3 das Betriebsrisiko!!!
Es heißt übrigens: unselbstständig
☠BLACK BARON☠ Fleißig lernen, fleißig aufs Wort des Vorgesetzten hören, fleißig Papierkram erledigen. Immer schön die Klappe halten und freundlich sein, wenn's in der Firma schief läuft.
Guter Crashkurs aber BITTE REDE MAL ETWAS LANGSAMER UND DEUTLICHER! :D
nipperdey unrecht
Viel zu schnell geredet
kannst die Geschwindigkeit einstellen