Vielen Dank für diese prima Zusammenfassung, die ich als BWL-Student im Alter von 56 Jahren hier und heute super für meine späte akademische Karriere nutzen kann. Anmeldung auf der Hauptplattform ist erfolgt und ich finde die methodische wie auch technische Umsetzung sehr gelungen. Kommendes Jahr geht es in den Master of Laws und dafür seid Ihr einfach super zu nutzen. Für ein Studium zum Volljuristen bin ich dann doch zu alt, aber allen hier auf dem Weg zum Anwalt, Staatsanwalt oder Richter (überall auch ein in hintendran) viel Erfolg und Spaß mit diesem tollen Thema 👍🌞🍀
"aus der Menschenwürde oder was auch immer" Genau so werde ich das in der Klausur schreiben, danke! xD Aber im Ernst: Super Video, vielen Dank für die tolle Zusammenfassung!
Vielen Dank für die kurze Wiederholung! Eine kleine Anmerkung noch: Vielleicht hätte man noch ansprechen können, in welchen Konstellationen das Merkmal "Arbeitnehmer" bereits in der Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen ist, und wann erst in der Begründetheit (Stichwort: sic non, aut-aut, et-et Fälle)
Gibt es eine Möglichkeit die Video/Ton-Qualität zu verbessern? Es fällt mir manchmal ziemlich schwer zu folgen, wenn es ständig unterbricht und abgehakt ist. Ansonsten natürlich top video! Vielen vielen Dank für die Wiederholung!
Ich hab mal eine Geschichte von einem Azubi der deutschen Bahn gehört, der wegen mehrfacher Verspätung gekündigt wurde. Dieser ist allerdings immer mehr der Bahn gereist. Wäre das dann nicht ein Fall von §326 II 1.Fall BGB, weil der Arbeitgeber selber Schuld ist?
@@jayproREAL Das ist wohl nicht der Fall, wenn der AG einen abholt - also bspw VW ne betriebseigene Buslinie einrichtet die eine Gruppe AN täglich in ihrem Wohnviertel abholt. Kann man jetzt diskutieren ob das bei der deutschen Bahn auch so zu beurteilen wäre; denke eher nicht weil das ja öffentlicher Nahverkehr ist und nicht dem Zweck dient den AN zur Arbeit zu holen. Gerade wer bei der DB arbeitet muss ja außerdem mit Unpünktlichkeit rechnen. Aber komisch dass der Azubi dafür gekündigt wurde, der hat sich doch wie ne 1 in den Betrieb eingefügt
Kurze Frage: Ist der Arbeitgeber auch im Verzug, wenn es gerade zu wenig Arbeit für alle Arbeitnehmer gibt und er daher bittet, dass paar dieser Arbeitnehmer am nächsten Tag nicht kommen brauchen?
☠BLACK BARON☠ Fleißig lernen, fleißig aufs Wort des Vorgesetzten hören, fleißig Papierkram erledigen. Immer schön die Klappe halten und freundlich sein, wenn's in der Firma schief läuft.
1:38 Begriff des Arbeitnehmers
3:25 Pflichten des Arbeitnehmers
5:37 Lehre vom fehlerhaften/faktischen Arbeitsvertrag
11:15 "Ohne Arbeit kein Lohn"
18:57 Innerbetrieblicher Schadensausgleich
33:52 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übersicht
36:10 Ordentliche Kündigung §§ 622 ff. BGB
40:51 außerordentliche Kündigung § 626
44:07 Kündigungsschutzklage
Kann man sagen, dass die Inhalte noch der aktuellen Rechtslage im Grunde entsprechen?
Vielen Dank für diese prima Zusammenfassung, die ich als BWL-Student im Alter von 56 Jahren hier und heute super für meine späte akademische Karriere nutzen kann. Anmeldung auf der Hauptplattform ist erfolgt und ich finde die methodische wie auch technische Umsetzung sehr gelungen. Kommendes Jahr geht es in den Master of Laws und dafür seid Ihr einfach super zu nutzen. Für ein Studium zum Volljuristen bin ich dann doch zu alt, aber allen hier auf dem Weg zum Anwalt, Staatsanwalt oder Richter (überall auch ein in hintendran) viel Erfolg und Spaß mit diesem tollen Thema 👍🌞🍀
So welche Menschen wie sie, retten meine Uni ! Danke !!!!
Da gibt es doch sicherlich andere Möglichkeiten dieses Kompliment auszudrücken im besonderen wenn ein Jura-Studium im Hintergrund ist.
@@Kuloko12Genau mein Gedanke 🤣👍
@@buckfiden619 Ne gibt nicht. Schnösel
Meine Augen haben sich beim Lesen dieses Kommentars freiwillig von meinem Körper getrennt.
"aus der Menschenwürde oder was auch immer" Genau so werde ich das in der Klausur schreiben, danke! xD
Aber im Ernst: Super Video, vielen Dank für die tolle Zusammenfassung!
Finde die Art wie sie das Wissen vermitteln genial.
Tolle Wiederholung der wichtigen Punkte! Vielen Dank.
Sehr gerne!
Anmerkung: Seit dem 01.04.2017 §611a BGB beachten. Auf §84 I 2 HGB muss künftig nicht zurückgegriffen werden.
danke brotha
@@DerEchteBabo Bitte Sistha
Mein onkel ist so gestorben
yani sören du bist der stabilste, ich küsse dein auge bruder!
Mashallah Bruder :)
Auf sein Nacken eine 1😅😂
Vielen Dank für das Video, diese Crashkurse sind wirklich unheimlich hilfreich!
Hast du dein Examen mittlerweile bestanden, maren?
Sören, du bist der beste!
Danke! Hab einen Arbeitsrecht Prof in der mündlichen und obwohl ich da Uni Rep verfolgt habe war das viiiel zu viel. So war es super komprimiert!
Hast du dein Examen mittlerweile bestanden, Benedict?
Super, vielen vielen Dank für eure hilfreichen Videos!!
sehr gute Zusammenfassung! Danke
super video. danke SÖREN!
Super hilfreiches Video und sehr gut erklärt, für jeden verständlich.
Vielen Dank für die kurze Wiederholung! Eine kleine Anmerkung noch: Vielleicht hätte man noch ansprechen können, in welchen Konstellationen das Merkmal "Arbeitnehmer" bereits in der Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage zu prüfen ist, und wann erst in der Begründetheit (Stichwort: sic non, aut-aut, et-et Fälle)
digga das ist ein crashkurs und kein Schwerpunkt Arbeitsrecht
Gibt es eine Möglichkeit die Video/Ton-Qualität zu verbessern? Es fällt mir manchmal ziemlich schwer zu folgen, wenn es ständig unterbricht und abgehakt ist. Ansonsten natürlich top video! Vielen vielen Dank für die Wiederholung!
ne gibt es nicht
Hallo, lassen sich wichtige Gesetzesänderungen vielleicht in der Videobeschreibung vermerken?
Ich hab mal eine Geschichte von einem Azubi der deutschen Bahn gehört, der wegen mehrfacher Verspätung gekündigt wurde. Dieser ist allerdings immer mehr der Bahn gereist.
Wäre das dann nicht ein Fall von §326 II 1.Fall BGB, weil der Arbeitgeber selber Schuld ist?
Das Betriebsrisiko ist immer vom Wegerisiko abzugrenzen. Letzteres ist vom Arbeitnehmer selbst zu tragen.
@@jayproREAL Das ist wohl nicht der Fall, wenn der AG einen abholt - also bspw VW ne betriebseigene Buslinie einrichtet die eine Gruppe AN täglich in ihrem Wohnviertel abholt.
Kann man jetzt diskutieren ob das bei der deutschen Bahn auch so zu beurteilen wäre; denke eher nicht weil das ja öffentlicher Nahverkehr ist und nicht dem Zweck dient den AN zur Arbeit zu holen. Gerade wer bei der DB arbeitet muss ja außerdem mit Unpünktlichkeit rechnen.
Aber komisch dass der Azubi dafür gekündigt wurde, der hat sich doch wie ne 1 in den Betrieb eingefügt
Beendigung Arbeitsverhältnisse ab Min 33:48
wer hat gefragt?
@@Querulant1
Esoyl esek amana sik sik siki
Das Video ist auch als Betriebsrat nützlich. (Befasst sich allerdings nicht mit Kollektivrecht.)
können sie mal erklären wie man ordentlich/außerorentlich ballert
Kann man sagen, dass die Inhalte noch der aktuellen Rechtslage im Grunde entsprechen?
Ja, schaue es gerade vorm Examen an
AN ist jetzt im Gesetz definiert, sonst passt es
Danke :) Sind in Zukunft auch neue Videos geplant?
Weitere Crashkurse sind erst mal nicht geplant, dafür wird es künftig einen "Fall des Monats" geben inkl. schriftlicher Ausarbeitung in unserem Blog.
Coole Sache !
ist das noch aktuell?
Wo ist der Polizeirechts Crashkurs 😢
Falls das Examen noch ansteht: Der von Jura intensiv ist ziemlich gut.
die sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ergibt sich aus § 8 I ArbGG.
§ 2 ArbGG ist für die Bestimmung des Rechtswegs. Ansonsten super Video!
In § 2 ArbGG ist kein Rechtsweg geregelt
Vllt. hätte man hier noch das Fragerecht des Arbeitgebers darstellen sollen.
manchmal ist der Ton einfach weg?
Müsste an deinem Gerät liegen :( bei mir läuft es einwandfrei
cool
Пойдёт скажем так.
dimooooooooooooooon
baby du bist die beschte
Kurze Frage: Ist der Arbeitgeber auch im Verzug, wenn es gerade zu wenig Arbeit für alle Arbeitnehmer gibt und er daher bittet, dass paar dieser Arbeitnehmer am nächsten Tag nicht kommen brauchen?
Es ist vielmehr § 615 S.1 BGB anzuwenden, dieser regelt das sog. Wirtschaftsrisiko.
Satz 1 ist tatsächlich der spezielle Annahmeverzug.
Satz 3 das Betriebsrisiko!!!
Es heißt übrigens: unselbstständig
Guter Crashkurs aber BITTE REDE MAL ETWAS LANGSAMER UND DEUTLICHER! :D
nipperdey unrecht
☠BLACK BARON☠ Fleißig lernen, fleißig aufs Wort des Vorgesetzten hören, fleißig Papierkram erledigen. Immer schön die Klappe halten und freundlich sein, wenn's in der Firma schief läuft.
Viel zu schnell geredet
kannst die Geschwindigkeit einstellen