Das wichtigste fast vergessen! Danke , danke ,danke Anne und Martin für eure unglaublich tolle und extrem umfangreiche und hoch seriöse Arbeit. Ihr seid ein Glücksfall die Energiewende und den Klimaschutz, ihr somit das beste was RUclips zu bieten hat. Hochachtung und Respekt vor eurer Leistung und diesen Sinne nochmals DANKE 🙏👍👌🍀
Ein schönes Bürokratiemonster hat man da ja geschmiedet. Bin schon sehr gespannt wie sich das alles dann technisch umsetzen lassen soll bei X verschiedenen Herstellern und Gerätekombinationen
@@rolandrohde Bürokratiemonster ist in Deutschland das Schlagwort für "ich bin total überfordert" geworden. Ich weiß nicht was daran so schwierig ist und die technische Umsetzung ist ja wohl lächerlich. Wenn ich das als Otto-Normal-Verbraucher umsetzen konnte, dann sollten die Hersteller das wohl auch können. Die können das auch, macht dir keine Sorgen.
@fiedlerbernd Naja...ich kann es bei mir problemlos umsetzen, ob es dann "regelkonform" ist und akzeptiert wird ist eine andere Frage. Und die Hersteller können es natürlich, aber was ist mit den ganzen Geräten die jetzt am Markt sind? Vaillant hat z.B. mal zugegeben dass sie dieses "Dimmen" mit den aktuellen Geräten nicht umsetzen können und die sind nicht gerade klein. Aktuell können die meisten auf Kommando abschalten oder den Heizstab deaktivieren. Mehr auch nicht.
@@rolandrohde dein Beispiel mit Vaillant ist aber ganz ganz schlecht und gehört in die Rubrik Fake News. Gerade Vaillant kann das schon sehr lange und selbstverständlich kann ich die Leistung meiner Vaillant Wärmepumpe einschließlich Heizstab durch externe Befehle bzw Sollwert-Vorgaben regeln. Also nochmals, wenn ich die besagten Wärmepumpen im Bestand entweder über den EEbus oder über einen simplen potentialfreier Eingangskontakt (dimmen) regeln kann, warum sollte der Hersteller selbst das nicht auch können ?
Mir erschließt sich nicht warum schon wieder Obergrenzen festgelegt werden, die viel zu gering sind. Eine Begrenzung der max. Leistung des Netzbetreibers lasse ich mir eingehen, aber bei allem anderen muss es doch „nur“ netzdienlich sein. Das bedeutet das Heimkraftwerk bietet an wie viel Ah es abgeben kann/will und mit welcher Leistung. Der Netzbetreiber bzw. das lokale Niederspannungsnetz fordert sie dann bei Bedarf an. Irgendwelche Pauschaleinspeisungen würde ich für neue Anlagen unterbinden. Die sollen mit Ihren Mess und Regelsystemen mal in die Puschen kommen und die auch verkaufen und nicht nur vermieten. Es müssen dann die Vorfahrtsregel festgelegt werden. Also z.B Gezeitenkraftwerke vor Windstrom vor Batteriestromspeicher usw.. Unter diesen Voraussetzungen könnte man dann mit einem 100kwh Akku auch seine Solarproduktion netzdienlich bereitstellen und das ist bei den aktuellen Akku-preisen von 150EUR/kwh ca 15.000EUR (Tendenz fallend)+ Wechselrechte und Installation gar nicht utopisch.
Danke für das Update, vielleicht hat meine Nachbarin ja noch Glück und kann im Januar noch ne Anlage mit den derzeit gültigen Konditionen bauen lassen. Es bleibt spannend
Haben die das heute angenommen? Die 15 kWp Schwelle für iMSys ist doch Lobbyismus pur und aufwandtechnisch nicht erklärbar. Kurz drüber lohnt sich dann nicht und 15 kWp ist jetzt gerade bei einer Mischausrichtung keine riesige Anlage. Da muss man genau rechnen - Delta 60 Euro pro Jahr mal 20 Jahre, ggf mit Leistung einer Fassaden-PV oder Nordausrichtung. Stelle: „ § 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz
@@marv858der Punkt ist zwar richtig (auch wenn Andreas Schmitz zeigen konnte, dass die geringer ist, als man vermutet) - mit der Grenze von 15 kWp hat das wenig zu tun - warum nicht 20? 25? 30? Warum überhaupt - ist doch kein anderes Gerät? Wenn man das Problem der Einspeisung adressieren möchte, sollte man netzdienliche Speicher fördern - das iMSys so zu „missbrauchen“ ist arg um die Ecke und daher eher Lobbyismus als wirklich sachliche Notwendigkeit (also die 60 € / Jahr Zusatzgebühr im Vergleich zwischen 14 und 15 kWp)
Leider ändern sich unsere Gesetzesentwürfe derart schnell das wir nicht wirklich planen können. Liegt vielleicht auch an den politischen Fachkräften. Mal ganz abgesehen davon das die notwendige Technik in den Netzen noch Jahre hinterher hinkt. Hatte diese Woche den Netzbetreiber bei mir die den 2. Zähler für den WP-Tarif einbauen sollten. Hat leider nicht geklappt weil der Elektriker sich nicht richtig vorbereitet hatte. Aber im Gespräch mit dem Netzbetreiber-Monteuren wurde mir gesagt das die Drosseleinrichtung in Ihrem Bereich noch nicht einmal verbaut wurde, sie hätte die noch nicht mal als Modell gesehen. Schön das wir aber schon Installationen kaufen müssen die das alles können sollen.
Hi, da ich evtl plane mir in nächsten jahr ein altes Haus zuzulegen, würde mich interessieren was für Gesetze für Inselanlagen und Klimaanlage gelten? Da Das Haus keine Heizung hat ist eine bis 2 Klimaanlagen L/L Wp geplant, die vorrangig mit einer 8 Kwp Inselanlage betrieben wird, mit umschaltung auf Netzstrom falls nicht genug da ist. Ebenso eine 1.5 kW WWP. Brauche ich da auch sowas wie Smartmeter Gateway und sonstige Steuerung seitens Netzbetreiber wenn die Anlagen unter 4.2 Kw Verbrauch haben? Anmeldug ? Eine Inselanlage kann nicht Einspeisen und wird lediglich über einen 1-0-2 Schalter verbunden. Quasi als "Notstrom" nur für regelbetrieb) Mfg A.m
Eine Frage: Ist die Einspeisevergütung bleibt weiter bestehen wie bisher, oder ab 1.1.2025 nicht mehr? Weil da es Verwirrungen gibt. Danke fur eure echte/richtige Informationen.
Bitte prüfen, ob neue PV-Anlagen vielleicht doch möglichst noch in 2024 vergütungstechnisch in Betrieb genommen werden sollten. Unter Artikel 9 steht im Entwurf: "(2) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft." - Wurde das im Bundestag gestrichen und beschlossen, dass keine Rückwirkung kommt? Wo steht das?
Sorry, die weiteren Änderungen des EEG stehen nicht unter Artikel 3 sondern unter Artikel 4. Wenn der Bundestag dann in 2./3. Lesung das beibehält, erwarte ich das Inkrafttreten ebenfalls am Tag nach Veröffentlichung.
Monetär wird es sich schon negativ auswirken. Wenn eine Anlage an den besten Tagen gedrosselt und diese als Ausgleich nach zwanzig Jahren dann dran gehängt werden welcher Zeitraum ist das Januar bis März? Da geht doch nichts heißt da verdient man kein Geld. Oder es möge mir jemand erklären wie es tatsächlich gedacht ist.
@@Gnubbelhurz na ja, wahrscheinlich denken die sich, dass jeder Speicher kauft für 20 Euro pro kWh, damit sich das verschiebende Einspeisen trotz Verlusten lohnt - oder so . Mag ja so kommen - aber vermutlich erst später irgendwann 🤷
8 Cent/kWh in 15…20 Jahren sind inflationsbereinigt nahezu nichts - praktisch muss eine neue Anlage sich durch den Eigenverbrauch rechnen, mit Inflation sind das ja durchaus locker 40 cent/kWh, eher mehr. Die letzten 20 Jahre waren es 4% - da wären wir bei 65 Cent/kWh. So viel würde ich aber nicht rechnen - aber der Strompreisanstieg, gespart durch Eigenverbrauch, macht den Knackpunkt aus
@@r..k.. Das war nicht die Frage. Was Du schreibst ist jedem bewusst der eine PV hat. Aber Du beschreibst genau mein Problem nämlich die Inflation. 8Cent/kWh sind in 20 Jahren eben viel weniger Wert. Plus in dem angehängten Zeitraum erzeugt man nichts. Ergo wenn mir die guten Tage im Sommer gekappt werden dann entgeht mir ein Teil der Refinanzierung die ich für die Wintermonate eingeplant habe. Das wird etwa die Hälfte sein um die 300€ die das ausmacht. In 20 Jahren also 6000€. Die werde ich hinten raus nicht einnehmen weil die ganzen Wintermonate mitzählen und der Strom wird durch die Inflation teurer sein. Amortisationszeit schiebt sich somit viel weiter nach hinten als nur der Zeitraum der hinten angehängt wird.
Nächster Bundestagstermin könnte der 31. Januar sein. Dann braucht es noch mindestens eine Woche bis zur Unterzeichnung. Aber Anfang Februar solltest du schon fertig werden.
Mir gefällt die neue Art der Mehrheitenfindung im Bundestag ohne Koalitionszwang 🍿😁 es kommt nur das durch was auch Sinn macht und die Mauschelei hat ein Ende. Sollte so bleiben
2:39 ich stehe vor genau der Frage, ob ich unbedingt noch dieses Jahr in Betrieb nehmen sollte. Was meinst du mit "das eine Jahr mitnehmen, was man dann hat"...?
Wenn du Anfang Januar in Betrieb nimmst, dann hast du das komplette Jahr 2025 und 20 Jahre danach Förderung. Wenn du im Dezember in Betrieb nimmst, dann hast du nur den Rest vom Dezember und 20 Jahre Vergütung.
@ ah, danke. Daran habe ich überhaupt noch nicht gedacht. D.h. es bleibt ein höchstens sehr geringes Restrisiko, dass sie für Anfang 2025 rückwirkend doch noch irgendwas beschließen, aber da meintest du ja schon, dass du das für ziemlich unwahrscheinlich hältst oder ausgeschlossen.
@@dirksteinkopf Im Entwurf steht gültig am Tag nach der Veröffentlichung. Vor dem 31. Januar wird der Bundestag nicht darüber beschließen und dann dauert es mindestens noch eine Woche, bis der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und es veröffentlicht wird.
Sollte nicht auch die IBN Inbetriebnahme geändert werden auf Tag der "ersten Einspeisung"?!? Oder ist das in letzter Minute rausgeflogen?!? Mir schwant da schon, dass irgendeiner unserer 700 Netzbetreiber das monatelang auskosten könnte...
Wie soll der Netzbetreiber das auskosten? Man meldet dem Netzbetreiber: "ab morgen speist die Anlage ein" - alles andere braucht Dich nicht zu interessieren und ist Sache des Netzbetreibers - wenn noch kein passender Zähler gesetzt wurde, muss die Einspeisung geschätzt werden. Die Möglichkeit des Netzbetreibers, die Inbetriebnahme durch Verzögerung des Zählerwechsels hinauszuögern, wurde bereits mit einer früheren Gesetzesänderung gekippt.
Mit den Biogasanlagen ist schon gedacht, aber etwas an den realen Bedingungen vorbei. Das Nadelöhr ist die Anschlussleistung, meist mehrere Kilometer zum nächsten Einspeisepunkt in der Mittelspannungsebene gezogen. Die Leistung ist limitiert. Klar wünschen sich alle Nachts bei Wind das die Anlagen stehen und in den Morgenstunden das doppelte einspeisen. Das ist aber nie so geplant gewesen.
Du musst ja irgendwie einen Anreiz setzen, bestehendes umzubauen und umzurüsten. Dass das in den meisten Fällen nicht direkt ohne irgendetwas zu ändern funktionieren wird, ist denke ich klar.
Man kann statt einer neuen Stromleitung auch eine eigene Gasleitung zur nächsten Ortschaft legen und dort den Strom erzeugen und bekommt vielleicht dort auch seine Wärme für Geld los.
Ich bin mal gespannt wo das hinführt. Ich stelle mir vor wie in ein paar Jahren die PV im Sommer mittags 150% des Bedarfs liefern könnte, aber 0% einspeist wird, weil ja auch nichts bezahlt wird. Die Regelung ist selten dämlich. Es wäre viel sinnvoller die Wechaelrichter dynamisch auf 66% zu begrenzen und die eingespeiste Menge auch voll zu vergüten. Ohne Smartmeter wird das auch nicht funktionieren. Wie soll man sonst wissen, wieviel Strom produziert wurde während der Börsenstrompreis 0 war. Klingt nach einem typischen deutschen Bürokratiemonster. Das was getan werden muss ist klar, aber vielleicht sollte man mal genauer überlegen was zum Ziel führt.
Okay, also kommt es etwas später, aber es kommt, naja, die Verschiebung der Vergütung bei neg. Stromspreisen ans Ende der Laufzeit (jetzt doch 20 statt 19 Jahre + X?) ist schon ein besonders gut gelungener Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Geschenk an meine Nachkommen .. 🙄 Zum Thema aus dem Speicher ins Netz speisen, das ist ja schön und gut, doch bei fester Einspeisevergütung - wo liegt da der Sinn? Speicher als Erzeuger zu sehen finde ich auch sehr fragwürdig, dann kann es ja auch noch passieren, dass man bei Speichererweiterung einer Bestandsanlage dann doch noch in diese 14a und iMSys - Thematik rein fällt? Aber trotzdem vielen Dank für die Infos! .. 🙂
bitte mal bei den faqs beim marktstammdatenregister nachschauen. bisher bewirkt eine speichererweiterung keine änderung des inbetriebnahmedatums und damit auch keine verpflichtung zur steuerung nach §14a enwg.
VIelen Dank, hätte nicht gedacht, dass sich eine Mehrheit findet. Ich verstehe die Motive nicht: die Netzbetreiber müssten doch dankbar sein, wenn ich mit MEINEM Speicher Strom speichere und einspeise. Billiger kommen die doch nicht an Strom. Falls dir langweilig ist: kannst ausrechnen, wie die Amortisation bei einem Nulleinspeiser ist? Mit 6, 15 und 25 kwp?
Moin Martin Moin Anne, was heißt das denn jetzt genau für jemand mit einer Bestandsanlage aus 06/2022 ? 14,75kwp 06/2022 + Erweiterung 6,5 kwp 06/2023. Bisher kein Smart Meter Gateway vorhanden aber eine moderne Messeinrichtung ist da. Fällt meine ANlage unter die 7kwp Anlage für 14a ? Ich begreife es aktuell überhaupt nicht und kann durch Corona überhaupt nicht konzentrieren auf diese lange Gesetzestexte. Könnt ihr mir das Verständlich mitteilen ? Auchso der Hausanschluss wurde 2021 gestellt mit WP mit 6kw Leistung, dürfte dann ja auch nicht unter 14a fallen oder ? danke
Es ist noch nicht hinlänglich geklärt, ob die Regelungen auch für Bestandsanlagen gilt. Im Messstellengesetz steht nichts von Bestand oder Neuanlagen. Es steht "Der MSB hat mit der Technik auszustatten folgende Anlagen..." oder so ähnlich. Wenn auch bestand, werden deine Anlagen zusammengefasst. Man kann es teilweise ja gar nicht trennen. Aber ich zeige ja, dass man keine Angst vor 14a zu haben braucht.
§14 gab es vor 2024 nicht bzw. es betrifft anlagen die im Jahr 2024 in Betrieb oder erweitert wurden. Ich wüsste nicht, warum deine Anlagen darunter fallen sollten. Trenne dich mal von 2022 sondern tue mal so als ob deine Anlage 2010 am Netz gegangen wäre. Die ganzen Schaltschränke würden ja den heutigen Normen gar nicht entsprechen. Das müsste ja alles auf den akutellsten Stand gebracht werden und die Geräte wären ja auch gar nicht für Drosselungen o.Ä. vorgesehen. "Gefährlich" wird es nur, wenn du z.B. an eine Altanlage plötzlich einen Speicher klemmen willst der unter §14 fällt weil er mit über 4,2kw laden kann.
@@danielschluter2291wenn man sich den Entwurf genauer durchgelesen hat, hat man festgestellt, dass die NB bis 2028 angehalten sind 50% aller Anlage die seit 2018 in Betrieb genommen wurden mit einem iMsys und Steuereinheit auszustatten. Die Abregelung erfolgt dann aber nicht zu Zeiten negativer Preise, sondern nur zum Zwecke der Netzstabiliät. Sie können laut Entwurf auch das Wahlrecht zur Abregelung bei negativen Preisen nutzen und erhalten dann eine höhere Einspeisevergütung als Kompensation. Wie gesagt, das war der Stand des Entwurfs.
@@gewaltignachhaltigfraglich ist die Kombination aus großer Anlage mit 15,6 kWp und ehemaligen BKW mit bspw. 0,8 kWp, wo der WR ja nicht steuerbar ist, aber trotzdem eine EEG Vergütung gezahlt wird, da zusammen mit der großen nachträglichen Anlage angemeldet. Der Mikrowechselrichter ist ja nicht steuerbar in gewissen Fällen. Fällt dann der Anlagenteil unter die Grenze die nicht steuerbar sein muss....Fragen über Fragen aus der Praxis, die sich nicht so leicht lösen lassen auf Basis des Entwurfs.
@@gewaltignachhaltigwasnpassiert mit bestandsanlagen, die sich n i c h t für 14a entscheiden beim aussetzen der einspeisevergütung? haben auch die bestandsschutz?
@@gewaltignachhaltig Beim Bestandschutz wäre ich etwas vorsichtig. Beispiel: Investitionskostenabzug bei PV-Anlagen. Im Dez. 2022 beschlossen, dass rückwirkend bis 2021 der Abzug nicht mehr möglich ist und zurück zu zahlen ist. Anderes Thema. Private/betriebliche Altersvorsorge. Vertrag aus den 90 iger Jahren, dass bei Auszahlung keine Sozialversicherung mehr anfällt. Gesetz rückwirkend auch für Altverträge geändert. 20% weg + Steuern. Soviel zum Bestandsschutz. Ich glaube gar nichts mehr
Gut das ich für alle Varianten gerüstet bin und die Sektorenkopplung abgeschlossen habe. Das einzige kleine ( aber ganz große Projekt) an dem ich noch arbeite ist bidirektionales Laden, auch das geht dem Ende entgegen 😊
Also die Regelung für die BGA's finde ich super. Die darin betriebenen BHKW laufen dann aus Bio-Gasspeicher also flexibel bzw. morgens und abends - top! 👍 Dagegen das Verlängern der Einspeisung viel zu komplex denke ich. Wer weiß denn wie das Stromnetz in 20 Jahren wirklich aussieht und was dann für Anforderungen bestehen. Eine sofortiger finanzieller Bonus für den Bau trotz weniger Nutzen für den Betreiber halte ich da für sinnvoller...!
Dunkelflaute. Demnach habe der Bedarf am 6. November bei rund 66 GW gelegen. Er sei durch inländische Produktion (rund 53 GW) und Importe (rund 13 GW) gedeckt worden. Fast die gesamte inländische Versorgung habe zur Verfügung gestanden (nur rund 4 GW standen nicht zur Verfügung). Sagte Dr. Markus Krebber Energiewende - RWE-Chef: „Stromversorgung stieß an ihre Grenzen“ (Finanzmarktwelt) Könnte im Januar knapp werden
Ich stelle das mal ein wenig richtig, da es wirklich alle falsch dargestellt haben. Wenn wir über eine verfügbare Leistung von über 100 GW außer Wind und Sonne sprechen, dann müssen wir auch über die brutto Leistung sprechen. Die Lag bei über 64 GW ohne Wind und Sonne. Die Last lag bei 74 GW. Wenn noch 4 GW übrig waren, dann stellt sich die Frage, was war mit den anderen über 30 GW, die installiert sind. Wird ein Drittel unseres Kraftwerksparks im Winter gewartet?
Krebber hat jüngst im Interview schwerst herumgeiert, "dass es noch genügend Kraftwerksreserve gäbe, die aber nicht am regulären Strommarkt Teil nähme". Das ist schon obskur, zumal eben diese Kraftwerke noch Wochen zuvor fleißig produziert haben und auch nicht zur Revision abgemeldet wurden. Die Bundesnetzagentur soll ein Aufsichtsverfahren angestrengt haben, ob hier unlauter getrickst wurde. Man darf gespannt sein...
Habe jüngst ein ganz anderes Interview mit Krebber gehört, in dem er schwerst herumgeiert hat, dass "genügend Kraftwerksreserve bestünde, die jedoch nicht am regulären Strommarkt Teil nähme". Das ist insofern obskur, als dass eben diese Kraftwerke noch vor kurzem fleißig produzierten und zur Revision sind sie wohl ebenso nicht abgemeldet. Die Bundesnetzagentur will bereits ein Aufsichtsverfahren angestrengt haben, ob hier unlauter Preismanipulation betrieben wurde. Man darf gespannt sein.
@@gewaltignachhaltig Ein wichtiger Punkt zu dem Thema, sollte sich das bestätigen dass da vorsätzlich Kraftwerke nicht hochgefahren wurden (aber hätten sollen), sollte das wirklich Konsequenzen haben, der Schaden war schon enorm und wirkt immer noch!
Danke für die neuesten Infos. Kurze Frage, bedeutet das, dass wenn ich unter 7 kWp bleibe, ich von der Mess- und Regulationspflicht verschont bleibe? Oder muss ich die Regelungstechnik verbauen lassen, wenn mein Speicher > 4,2kW ist? Oder aber ich eine Wärmepumpe mit im System habe? Besten Dank
Erstmal ist das Wochenende und die Prognose von 45 GW Windstrom im Netz. Keiner beschwert sich über diesen unhaltbaren Zustand. Wir nehmen das wie erwartet mit und der Dezemberdurchschnittspreis bewegt sich wieder Richtung
Was ein bürokratischer Unsinn. Der Preis kann es auch alleine regeln ohne den Sums drumrum. Keiner wird teureren Strom wieder zurück ins Netz drücken und weniger Geld dafür kassieren wollen!
Welche Gültigkeit wird das Ding denn entwickeln, sollte es noch jemals so kommen: 1. Januar 2025 rückwirkend oder aber Veröffentlichung Bundesanzeiger, wann auch immer das ist ? OK, die Antwort kam gleich.
@@jesko.. Moin Jesko! .. 👋 .. Moooment, ich mach ma einen selten gewordenen Blick in meine App .. aahja, die Werte stimmen in etwa mit den deinen überein, nur das Komma muss um eine Stelle nach links gerückt werden! .. 😅
Kein 14a unter 7kWp? Hört sich gut an, aber ich hatte das schon beim Netzbetreiber beantragt? Dann hoffe ich Mal, dass ich das noch kündigen kann. Immerhin habe ich nichts unterschrieben. Auch der Netzbetreiber hatte mir nur telefonisch zugesagt.
Was interessieren mich Gesetzesentwürfe? Höre immer nur Entwurf, Entwurf, Entwurf. Wurde denn schon irgendetwas beschlossen? Ja, nein? Da blickt doch inzwischen kein Schwein mehr durch.
Genau so ist es - Einspeisung lohnt nicht sondern Eigenverbrauch (im Vergleich zur Inflation auf Strompreise). 2025 +15…20 Jahre sind E-Autos und Heimspeicher der Standard… Anlage daher eher auf den Eigenverbrauch mit (zukünftigem) E-Auto, Wärmepumpe, Splitklima auslegen…
Ich frag mich ja, wie Atomkraft uns da aktuell helfen würde. Alte wieder an, nicht vor 2028 eine kwh. Neue bauen, 10-15 Jahre. Ich verstehe echt nicht, wie man auf Atomkraft ist die Lösung kommen kann. Egal was kommt, AKWs wären zu spät.
@@josk5389 wegen dem Strombedarf. Wir brauchen voraussichtlich mehr Strom, und zwar auch deutlich mehr als bisher prognostiziert. Habeck hat ja selbst schon gesagt, dass der Kohleausstieg 2030 wackelt, weil die Grundlast (noch) nicht gedeckt ist.
@@U_H89Deswegen lohnen sich AKWs ja gerade nicht, da die frühestens 2040-45 verfügbar wären 😄👎 PV + WKA + Speicher haben wir hingegen sofort verfügbar.
@ Ach und warum brauchte dann der Emir von Dubai von 2007-2021? Ganz ohne EDF, hat Kepco gebaut. Es ist übrigens nicht nur der Bau, Personal der das Ding betreibt braucht es auch. Passt irgendwie nicht in dein 5-6 Jahre Bild, wenn selbst so ein Macher 15 Jahre braucht.
@@dominikvonlavante6113 oder schau dir Taishan an, also den China EPR. Die haben auch 11 Jahre gebraucht. Merkst du, das deine 5-6 Jahre reine Phantasie sind?
Und wie will man technisch sicherstellen, dass nur 500 kWh aus dem Speicher eingespeist werden? Muss ja dann sauber vom eingespeisten PV Strom getrennt werden.
Naja das kann man ja auf Plausibilität prüfen. Der Solarertrag lässt sich ja ganz gut übers Jahr vorhersagen. Daten dazu gibt es ja. Und dann kann man mit einigen sicherheitszuschlägen ja überschlagen wieviel Einspeisung von der pv kommen kann.
doch, aber ich prognostiziere, dass insbesondere die kleineren 5-9kw-Peak anlagen aufgrund der ausufernden Bürokratie, Vorgaben und Kosten verschwinden. Die einen bauen sich 2kw-Peak XXL Balkonkraftwerke mit Speicher und die anderen mit großen West/Ost Dächern ballern 25kw-Peak und mehr drauf und dann lohnt das auch alles wieder.
Stand schon im letzten, aber es wurde unterschieden zwischen Anlagen und Solaranlagen. Bei Solaranlagen steht nichts davon. Ich hatte die Wahl zwischen Mittwoch abend noch reinquetschen oder auf heute nach der Sitzung warten.
Das wichtigste fast vergessen!
Danke , danke ,danke Anne und Martin für eure unglaublich tolle und extrem umfangreiche und hoch seriöse Arbeit.
Ihr seid ein Glücksfall die Energiewende und den Klimaschutz, ihr somit das beste was RUclips zu bieten hat.
Hochachtung und Respekt vor eurer Leistung und diesen Sinne nochmals DANKE 🙏👍👌🍀
Danke Bernd, sehr nette Worte.
Seid kommt von sein!😮
@ulih.2184 kann dir nicht ganz folgen. Was hat das mit Martin und Anne ihren Leistungen zu tun ???
Super von dir, deine Recherche!! Herzlichen ❤❤Dank
Super early news - vom Regierungspressesprecher 👍. Danke.
Auf euch ist verfass, vielen Dank das ich die Info für uns übersetzt habt, dann werde ich meine Anlage zum 1.1 anmelden ❤🎉
Ein schönes Bürokratiemonster hat man da ja geschmiedet. Bin schon sehr gespannt wie sich das alles dann technisch umsetzen lassen soll bei X verschiedenen Herstellern und Gerätekombinationen
@@rolandrohde Bürokratiemonster ist in Deutschland das Schlagwort für "ich bin total überfordert" geworden. Ich weiß nicht was daran so schwierig ist und die technische Umsetzung ist ja wohl lächerlich.
Wenn ich das als Otto-Normal-Verbraucher umsetzen konnte, dann sollten die Hersteller das wohl auch können.
Die können das auch, macht dir keine Sorgen.
@fiedlerbernd
Naja...ich kann es bei mir problemlos umsetzen, ob es dann "regelkonform" ist und akzeptiert wird ist eine andere Frage. Und die Hersteller können es natürlich, aber was ist mit den ganzen Geräten die jetzt am Markt sind? Vaillant hat z.B. mal zugegeben dass sie dieses "Dimmen" mit den aktuellen Geräten nicht umsetzen können und die sind nicht gerade klein. Aktuell können die meisten auf Kommando abschalten oder den Heizstab deaktivieren. Mehr auch nicht.
@@rolandrohde dein Beispiel mit Vaillant ist aber ganz ganz schlecht und gehört in die Rubrik Fake News. Gerade Vaillant kann das schon sehr lange und selbstverständlich kann ich die Leistung meiner Vaillant Wärmepumpe einschließlich Heizstab durch externe Befehle bzw Sollwert-Vorgaben regeln. Also nochmals, wenn ich die besagten Wärmepumpen im Bestand entweder über den EEbus oder über einen simplen potentialfreier Eingangskontakt (dimmen) regeln kann, warum sollte der Hersteller selbst das nicht auch können ?
@@fiedlerbernd so haben es die Politiker gern, schön kompliziert und schon können noch mehr Beamte einen Job finden zum Leute schikanieren
Mir erschließt sich nicht warum schon wieder Obergrenzen festgelegt werden, die viel zu gering sind. Eine Begrenzung der max. Leistung des Netzbetreibers lasse ich mir eingehen, aber bei allem anderen muss es doch „nur“ netzdienlich sein. Das bedeutet das Heimkraftwerk bietet an wie viel Ah es abgeben kann/will und mit welcher Leistung. Der Netzbetreiber bzw. das lokale Niederspannungsnetz fordert sie dann bei Bedarf an. Irgendwelche Pauschaleinspeisungen würde ich für neue Anlagen unterbinden. Die sollen mit Ihren Mess und Regelsystemen mal in die Puschen kommen und die auch verkaufen und nicht nur vermieten. Es müssen dann die Vorfahrtsregel festgelegt werden. Also z.B Gezeitenkraftwerke vor Windstrom vor Batteriestromspeicher usw.. Unter diesen Voraussetzungen könnte man dann mit einem 100kwh Akku auch seine Solarproduktion netzdienlich bereitstellen und das ist bei den aktuellen Akku-preisen von 150EUR/kwh ca 15.000EUR (Tendenz fallend)+ Wechselrechte und Installation gar nicht utopisch.
Danke für das Update, vielleicht hat meine Nachbarin ja noch Glück und kann im Januar noch ne Anlage mit den derzeit gültigen Konditionen bauen lassen. Es bleibt spannend
Haben die das heute angenommen?
Die 15 kWp Schwelle für iMSys ist doch Lobbyismus pur und aufwandtechnisch nicht erklärbar. Kurz drüber lohnt sich dann nicht und 15 kWp ist jetzt gerade bei einer Mischausrichtung keine riesige Anlage. Da muss man genau rechnen - Delta 60 Euro pro Jahr mal 20 Jahre, ggf mit Leistung einer Fassaden-PV oder Nordausrichtung.
Stelle:
„ § 30
Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen; Preisobergrenzen; Festlegungskompetenz
unser Problem ist halt das wir zu viele ungeregelte Anlagen haben.
Wenn du alle Anlagen
@@marv858der Punkt ist zwar richtig (auch wenn Andreas Schmitz zeigen konnte, dass die geringer ist, als man vermutet) - mit der Grenze von 15 kWp hat das wenig zu tun - warum nicht 20? 25? 30? Warum überhaupt - ist doch kein anderes Gerät?
Wenn man das Problem der Einspeisung adressieren möchte, sollte man netzdienliche Speicher fördern - das iMSys so zu „missbrauchen“ ist arg um die Ecke und daher eher Lobbyismus als wirklich sachliche Notwendigkeit (also die 60 € / Jahr Zusatzgebühr im Vergleich zwischen 14 und 15 kWp)
Weiß jemand, ob die MwSt-Befreiung auf PV-Komponenten auch im Januar und Februar noch bleiben wird?
Leider ändern sich unsere Gesetzesentwürfe derart schnell das wir nicht wirklich planen können. Liegt vielleicht auch an den politischen Fachkräften. Mal ganz abgesehen davon das die notwendige Technik in den Netzen noch Jahre hinterher hinkt. Hatte diese Woche den Netzbetreiber bei mir die den 2. Zähler für den WP-Tarif einbauen sollten. Hat leider nicht geklappt weil der Elektriker sich nicht richtig vorbereitet hatte. Aber im Gespräch mit dem Netzbetreiber-Monteuren wurde mir gesagt das die Drosseleinrichtung in Ihrem Bereich noch nicht einmal verbaut wurde, sie hätte die noch nicht mal als Modell gesehen. Schön das wir aber schon Installationen kaufen müssen die das alles können sollen.
Was gilt jetzt rückwirkend nach aktuellem Plan?
Das würde mich auch interessieren
Da bin ich mal gespannt, was zum Schluss raus kommt.
Hallo Anne, hallo Martin.
Grüße aus dem Süden in den hohen Norden
Hallo Roman und Sonnige 🌞 Grüße 👋 in den Süden " es war Sonnig" 😎
Da habe ich drauf gewartet. Danke.
Dann geht meine neue 10kwp im Januar erst in Betrieb.
Vielen Dank für die Infos. An welchem Datum soll das Gesetz jetzt verkündet werden?
Frühestens am 31. Januar. Aber es steht noch nicht auf der Tagesordnung.
Netzdienliche Anlagen wie Nord oder Ost West werden nicht belohnt 😮
Moin Anne 👋 Moin Martin 👋 Sonnige 🌞 Grüße aus MeckPom 😎
Grüße dich jesko 🎉
@@MTB-ikerhallo Roman Schöne Grüße 👋 zurück 🙂
@@jesko.. Hey Jesko, du bist ja hier der Erstpostingabräumer! .. 😁 .. Schöne Grüße in das Mecklenburger Binnenland! .. 🙂
@@dubaro69 ja 🤭 schöne Grüße an die Mecklenburger Küste 🙂
Ab wann kann Mann das Paragraph 14a Modul 1 & 3 beantragen? Schon vor der INB oder erst nach der INB?
Also mein Balkonkraftwerk mit 7,5 kWp und Speicher muss nun trotz 600W-Mikrowechselrichter regelbar sein und ich bekomme so ein Smartmeter?
Davon würde ich nicht ausgehen. Wie soll das technisch gehen? Bestand ist eh noch nicht gesichert.
@@gewaltignachhaltig Das war jetzt natürlich übertriebene Hypothese. Leider erwarte ich mittlerweile nur noch schlechte Gesetze.
Das ist kein Balkonkraftwerk mehr von daher normale PV Anlage. Bestandsschutz greift hier wenn angemeldet. Sonst ehh illegal.
Hi, da ich evtl plane mir in nächsten jahr ein altes Haus zuzulegen, würde mich interessieren was für Gesetze für Inselanlagen und Klimaanlage gelten?
Da Das Haus keine Heizung hat ist eine bis 2 Klimaanlagen L/L Wp geplant, die vorrangig mit einer 8 Kwp Inselanlage betrieben wird, mit umschaltung auf Netzstrom falls nicht genug da ist.
Ebenso eine 1.5 kW WWP. Brauche ich da auch sowas wie Smartmeter Gateway und sonstige Steuerung seitens Netzbetreiber wenn die Anlagen unter 4.2 Kw Verbrauch haben?
Anmeldug ?
Eine Inselanlage kann nicht Einspeisen und wird lediglich über einen 1-0-2 Schalter verbunden. Quasi als "Notstrom" nur für regelbetrieb)
Mfg A.m
bei 06:40 muss es vermutlich doch 01.01.2025 heißen und nicht 01.01.2024, oder?
Nein, der 1.1.24 ist schon genau richtig.
Eine Frage: Ist die Einspeisevergütung bleibt weiter bestehen wie bisher, oder ab 1.1.2025 nicht mehr? Weil da es Verwirrungen gibt. Danke fur eure echte/richtige Informationen.
Bitte prüfen, ob neue PV-Anlagen vielleicht doch möglichst noch in 2024 vergütungstechnisch in Betrieb genommen werden sollten. Unter Artikel 9 steht im Entwurf: "(2) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft." - Wurde das im Bundestag gestrichen und beschlossen, dass keine Rückwirkung kommt? Wo steht das?
Sorry, die weiteren Änderungen des EEG stehen nicht unter Artikel 3 sondern unter Artikel 4. Wenn der Bundestag dann in 2./3. Lesung das beibehält, erwarte ich das Inkrafttreten ebenfalls am Tag nach Veröffentlichung.
Monetär wird es sich schon negativ auswirken. Wenn eine Anlage an den besten Tagen gedrosselt und diese als Ausgleich nach zwanzig Jahren dann dran gehängt werden welcher Zeitraum ist das Januar bis März? Da geht doch nichts heißt da verdient man kein Geld.
Oder es möge mir jemand erklären wie es tatsächlich gedacht ist.
@@Gnubbelhurz na ja, wahrscheinlich denken die sich, dass jeder Speicher kauft für 20 Euro pro kWh, damit sich das verschiebende Einspeisen trotz Verlusten lohnt - oder so .
Mag ja so kommen - aber vermutlich erst später irgendwann 🤷
8 Cent/kWh in 15…20 Jahren sind inflationsbereinigt nahezu nichts - praktisch muss eine neue Anlage sich durch den Eigenverbrauch rechnen, mit Inflation sind das ja durchaus locker 40 cent/kWh, eher mehr. Die letzten 20 Jahre waren es 4% - da wären wir bei 65 Cent/kWh.
So viel würde ich aber nicht rechnen - aber der Strompreisanstieg, gespart durch Eigenverbrauch, macht den Knackpunkt aus
@@r..k.. Das war nicht die Frage. Was Du schreibst ist jedem bewusst der eine PV hat. Aber Du beschreibst genau mein Problem nämlich die Inflation. 8Cent/kWh sind in 20 Jahren eben viel weniger Wert. Plus in dem angehängten Zeitraum erzeugt man nichts. Ergo wenn mir die guten Tage im Sommer gekappt werden dann entgeht mir ein Teil der Refinanzierung die ich für die Wintermonate eingeplant habe. Das wird etwa die Hälfte sein um die 300€ die das ausmacht. In 20 Jahren also 6000€. Die werde ich hinten raus nicht einnehmen weil die ganzen Wintermonate mitzählen und der Strom wird durch die Inflation teurer sein. Amortisationszeit schiebt sich somit viel weiter nach hinten als nur der Zeitraum der hinten angehängt wird.
Die sollen gerne noch etwas warten. Die PV liegt schon auf dem Dach aber Inbetriebnahme wird es Februar sein
Nächster Bundestagstermin könnte der 31. Januar sein. Dann braucht es noch mindestens eine Woche bis zur Unterzeichnung. Aber Anfang Februar solltest du schon fertig werden.
Meine hat den ibn Termin 18.1.25 😅
Mir gefällt die neue Art der Mehrheitenfindung im Bundestag ohne Koalitionszwang 🍿😁 es kommt nur das durch was auch Sinn macht und die Mauschelei hat ein Ende.
Sollte so bleiben
2:39 ich stehe vor genau der Frage, ob ich unbedingt noch dieses Jahr in Betrieb nehmen sollte. Was meinst du mit "das eine Jahr mitnehmen, was man dann hat"...?
Wenn du Anfang Januar in Betrieb nimmst, dann hast du das komplette Jahr 2025 und 20 Jahre danach Förderung. Wenn du im Dezember in Betrieb nimmst, dann hast du nur den Rest vom Dezember und 20 Jahre Vergütung.
@ ah, danke. Daran habe ich überhaupt noch nicht gedacht. D.h. es bleibt ein höchstens sehr geringes Restrisiko, dass sie für Anfang 2025 rückwirkend doch noch irgendwas beschließen, aber da meintest du ja schon, dass du das für ziemlich unwahrscheinlich hältst oder ausgeschlossen.
@@dirksteinkopf Im Entwurf steht gültig am Tag nach der Veröffentlichung. Vor dem 31. Januar wird der Bundestag nicht darüber beschließen und dann dauert es mindestens noch eine Woche, bis der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und es veröffentlicht wird.
Puh, will zwei 99kwp Anlagen im Januar einschalten... Glück gehabt
Sollte nicht auch die IBN Inbetriebnahme geändert werden auf Tag der "ersten Einspeisung"?!?
Oder ist das in letzter Minute rausgeflogen?!?
Mir schwant da schon, dass irgendeiner unserer 700 Netzbetreiber das monatelang auskosten könnte...
Hab ich jetzt nichts von gelesen. Das heißt aber nichts.
@@gewaltignachhaltig bezieht sich auf Paragraph 10b Abs. 1 Satz 4. "erstmalige Einspeisung" ist das Stichwort.
Wie soll der Netzbetreiber das auskosten? Man meldet dem Netzbetreiber: "ab morgen speist die Anlage ein" - alles andere braucht Dich nicht zu interessieren und ist Sache des Netzbetreibers - wenn noch kein passender Zähler gesetzt wurde, muss die Einspeisung geschätzt werden. Die Möglichkeit des Netzbetreibers, die Inbetriebnahme durch Verzögerung des Zählerwechsels hinauszuögern, wurde bereits mit einer früheren Gesetzesänderung gekippt.
Mit den Biogasanlagen ist schon gedacht, aber etwas an den realen Bedingungen vorbei. Das Nadelöhr ist die Anschlussleistung, meist mehrere Kilometer zum nächsten Einspeisepunkt in der Mittelspannungsebene gezogen. Die Leistung ist limitiert. Klar wünschen sich alle Nachts bei Wind das die Anlagen stehen und in den Morgenstunden das doppelte einspeisen. Das ist aber nie so geplant gewesen.
Du musst ja irgendwie einen Anreiz setzen, bestehendes umzubauen und umzurüsten.
Dass das in den meisten Fällen nicht direkt ohne irgendetwas zu ändern funktionieren wird, ist denke ich klar.
Man kann statt einer neuen Stromleitung auch eine eigene Gasleitung zur nächsten Ortschaft legen und dort den Strom erzeugen und bekommt vielleicht dort auch seine Wärme für Geld los.
Ich bin mal gespannt wo das hinführt. Ich stelle mir vor wie in ein paar Jahren die PV im Sommer mittags 150% des Bedarfs liefern könnte, aber 0% einspeist wird, weil ja auch nichts bezahlt wird. Die Regelung ist selten dämlich. Es wäre viel sinnvoller die Wechaelrichter dynamisch auf 66% zu begrenzen und die eingespeiste Menge auch voll zu vergüten. Ohne Smartmeter wird das auch nicht funktionieren. Wie soll man sonst wissen, wieviel Strom produziert wurde während der Börsenstrompreis 0 war. Klingt nach einem typischen deutschen Bürokratiemonster. Das was getan werden muss ist klar, aber vielleicht sollte man mal genauer überlegen was zum Ziel führt.
Okay, also kommt es etwas später, aber es kommt, naja, die Verschiebung der Vergütung bei neg. Stromspreisen ans Ende der Laufzeit (jetzt doch 20 statt 19 Jahre + X?) ist schon ein besonders gut gelungener Schritt in Richtung Bürokratieabbau und Geschenk an meine Nachkommen .. 🙄
Zum Thema aus dem Speicher ins Netz speisen, das ist ja schön und gut, doch bei fester Einspeisevergütung - wo liegt da der Sinn?
Speicher als Erzeuger zu sehen finde ich auch sehr fragwürdig, dann kann es ja auch noch passieren, dass man bei Speichererweiterung einer Bestandsanlage dann doch noch in diese 14a und iMSys - Thematik rein fällt?
Aber trotzdem vielen Dank für die Infos! .. 🙂
bitte mal bei den faqs beim marktstammdatenregister nachschauen. bisher bewirkt eine speichererweiterung keine änderung des inbetriebnahmedatums und damit auch keine verpflichtung zur steuerung nach §14a enwg.
Zumal
VIelen Dank, hätte nicht gedacht, dass sich eine Mehrheit findet.
Ich verstehe die Motive nicht: die Netzbetreiber müssten doch dankbar sein, wenn ich mit MEINEM Speicher Strom speichere und einspeise. Billiger kommen die doch nicht an Strom.
Falls dir langweilig ist: kannst ausrechnen, wie die Amortisation bei einem Nulleinspeiser ist? Mit 6, 15 und 25 kwp?
Am liebsten ist denen, wenn niemand außer den 3-4 Giganten überhaupt einspeisen. Bürgerhand ist Aufwand
@alexanderdekeuyper2990 Ja, aber dann ist der Druck auf die Netze Mittags und Abends hoch.
Moin Martin Moin Anne, was heißt das denn jetzt genau für jemand mit einer Bestandsanlage aus 06/2022 ?
14,75kwp 06/2022 + Erweiterung 6,5 kwp 06/2023. Bisher kein Smart Meter Gateway vorhanden aber eine moderne Messeinrichtung ist da.
Fällt meine ANlage unter die 7kwp Anlage für 14a ? Ich begreife es aktuell überhaupt nicht und kann durch Corona überhaupt nicht konzentrieren auf diese lange Gesetzestexte. Könnt ihr mir das Verständlich mitteilen ?
Auchso der Hausanschluss wurde 2021 gestellt mit WP mit 6kw Leistung, dürfte dann ja auch nicht unter 14a fallen oder ?
danke
Es ist noch nicht hinlänglich geklärt, ob die Regelungen auch für Bestandsanlagen gilt. Im Messstellengesetz steht nichts von Bestand oder Neuanlagen. Es steht "Der MSB hat mit der Technik auszustatten folgende Anlagen..." oder so ähnlich. Wenn auch bestand, werden deine Anlagen zusammengefasst. Man kann es teilweise ja gar nicht trennen. Aber ich zeige ja, dass man keine Angst vor 14a zu haben braucht.
§14 gab es vor 2024 nicht bzw. es betrifft anlagen die im Jahr 2024 in Betrieb oder erweitert wurden. Ich wüsste nicht, warum deine Anlagen darunter fallen sollten. Trenne dich mal von 2022 sondern tue mal so als ob deine Anlage 2010 am Netz gegangen wäre. Die ganzen Schaltschränke würden ja den heutigen Normen gar nicht entsprechen. Das müsste ja alles auf den akutellsten Stand gebracht werden und die Geräte wären ja auch gar nicht für Drosselungen o.Ä. vorgesehen.
"Gefährlich" wird es nur, wenn du z.B. an eine Altanlage plötzlich einen Speicher klemmen willst der unter §14 fällt weil er mit über 4,2kw laden kann.
@@danielschluter2291wenn man sich den Entwurf genauer durchgelesen hat, hat man festgestellt, dass die NB bis 2028 angehalten sind 50% aller Anlage die seit 2018 in Betrieb genommen wurden mit einem iMsys und Steuereinheit auszustatten. Die Abregelung erfolgt dann aber nicht zu Zeiten negativer Preise, sondern nur zum Zwecke der Netzstabiliät. Sie können laut Entwurf auch das Wahlrecht zur Abregelung bei negativen Preisen nutzen und erhalten dann eine höhere Einspeisevergütung als Kompensation. Wie gesagt, das war der Stand des Entwurfs.
@@gewaltignachhaltigfraglich ist die Kombination aus großer Anlage mit 15,6 kWp und ehemaligen BKW mit bspw. 0,8 kWp, wo der WR ja nicht steuerbar ist, aber trotzdem eine EEG Vergütung gezahlt wird, da zusammen mit der großen nachträglichen Anlage angemeldet. Der Mikrowechselrichter ist ja nicht steuerbar in gewissen Fällen. Fällt dann der Anlagenteil unter die Grenze die nicht steuerbar sein muss....Fragen über Fragen aus der Praxis, die sich nicht so leicht lösen lassen auf Basis des Entwurfs.
@@Ives-e1c BKW werden nicht mitgezählt. Frag mich jetzt aber bitte nicht, wo ich das in den Entwürfen gelesen habe. Aber ich habe es gelesen.
Hallo, was passiert wenn ich mein 10 kwp Anlage aus 2022 um einen Speicher und eine wallbox in 2025 erweiter? Was gilt dann für mich?
Gruß
§14a gilt dann, weil die Geräte nach dem 1.1.24 angeschafft wurden.
Gilt das Aussetzen der Einspeisevergütung bei negativem Strompreis auch bei Bestandsanlagen welche sich für 14a entscheiden?
Nein, die haben Bestandsschutz.
@@gewaltignachhaltigwasnpassiert mit bestandsanlagen, die sich n i c h t für 14a entscheiden beim aussetzen der einspeisevergütung? haben auch die bestandsschutz?
@@owrich Ja, alle PV-Anlagen haben Bestandsschutz.
@@gewaltignachhaltig
Beim Bestandschutz wäre ich etwas vorsichtig. Beispiel: Investitionskostenabzug bei PV-Anlagen. Im Dez. 2022 beschlossen, dass rückwirkend bis 2021 der Abzug nicht mehr möglich ist und zurück zu zahlen ist.
Anderes Thema. Private/betriebliche Altersvorsorge. Vertrag aus den 90 iger Jahren, dass bei Auszahlung keine Sozialversicherung mehr anfällt. Gesetz rückwirkend auch für Altverträge geändert. 20% weg + Steuern.
Soviel zum Bestandsschutz. Ich glaube gar nichts mehr
Gut das ich für alle Varianten gerüstet bin und die Sektorenkopplung abgeschlossen habe.
Das einzige kleine ( aber ganz große Projekt) an dem ich noch arbeite ist bidirektionales Laden, auch das geht dem Ende entgegen 😊
Also die Regelung für die BGA's finde ich super. Die darin betriebenen BHKW laufen dann aus Bio-Gasspeicher also flexibel bzw. morgens und abends - top! 👍 Dagegen das Verlängern der Einspeisung viel zu komplex denke ich. Wer weiß denn wie das Stromnetz in 20 Jahren wirklich aussieht und was dann für Anforderungen bestehen. Eine sofortiger finanzieller Bonus für den Bau trotz weniger Nutzen für den Betreiber halte ich da für sinnvoller...!
Dunkelflaute. Demnach habe der Bedarf am 6. November bei rund 66 GW gelegen. Er sei durch inländische Produktion (rund 53 GW) und Importe (rund 13 GW) gedeckt worden. Fast die gesamte inländische Versorgung habe zur Verfügung gestanden (nur rund 4 GW standen nicht zur Verfügung). Sagte Dr. Markus Krebber
Energiewende - RWE-Chef: „Stromversorgung stieß an ihre Grenzen“ (Finanzmarktwelt)
Könnte im Januar knapp werden
Ich stelle das mal ein wenig richtig, da es wirklich alle falsch dargestellt haben. Wenn wir über eine verfügbare Leistung von über 100 GW außer Wind und Sonne sprechen, dann müssen wir auch über die brutto Leistung sprechen. Die Lag bei über 64 GW ohne Wind und Sonne. Die Last lag bei 74 GW. Wenn noch 4 GW übrig waren, dann stellt sich die Frage, was war mit den anderen über 30 GW, die installiert sind. Wird ein Drittel unseres Kraftwerksparks im Winter gewartet?
@@gewaltignachhaltigvielleicht "sehen" wir die Antwort überall im Januar. 🤷
Krebber hat jüngst im Interview schwerst herumgeiert, "dass es noch genügend Kraftwerksreserve gäbe, die aber nicht am regulären Strommarkt Teil nähme". Das ist schon obskur, zumal eben diese Kraftwerke noch Wochen zuvor fleißig produziert haben und auch nicht zur Revision abgemeldet wurden.
Die Bundesnetzagentur soll ein Aufsichtsverfahren angestrengt haben, ob hier unlauter getrickst wurde. Man darf gespannt sein...
Habe jüngst ein ganz anderes Interview mit Krebber gehört, in dem er schwerst herumgeiert hat, dass "genügend Kraftwerksreserve bestünde, die jedoch nicht am regulären Strommarkt Teil nähme". Das ist insofern obskur, als dass eben diese Kraftwerke noch vor kurzem fleißig produzierten und zur Revision sind sie wohl ebenso nicht abgemeldet.
Die Bundesnetzagentur will bereits ein Aufsichtsverfahren angestrengt haben, ob hier unlauter Preismanipulation betrieben wurde. Man darf gespannt sein.
@@gewaltignachhaltig Ein wichtiger Punkt zu dem Thema, sollte sich das bestätigen dass da vorsätzlich Kraftwerke nicht hochgefahren wurden (aber hätten sollen), sollte das wirklich Konsequenzen haben, der Schaden war schon enorm und wirkt immer noch!
Danke für die neuesten Infos. Kurze Frage, bedeutet das, dass wenn ich unter 7 kWp bleibe, ich von der Mess- und Regulationspflicht verschont bleibe? Oder muss ich die Regelungstechnik verbauen lassen, wenn mein Speicher > 4,2kW ist? Oder aber ich eine Wärmepumpe mit im System habe? Besten Dank
Wenn die Geräte nach 1.1.24 verbaut wurden und mehr als 4,2 kW ziehen können, dann kommt die Steuertechnik, ansonsten bei unter 7 kWp nicht.
Perfekt, dann werde ich meine Volleinspeiser Anlage auch erst im Januar in betrieben und nicht jetzt noch im Dezember. 😅
apropos Strompreise, die Preise für Samstag sind extrem niedrig für ein Wochenende, ist das schon das Weihnachtspreistief? ;)
Erstmal ist das Wochenende und die Prognose von 45 GW Windstrom im Netz. Keiner beschwert sich über diesen unhaltbaren Zustand. Wir nehmen das wie erwartet mit und der Dezemberdurchschnittspreis bewegt sich wieder Richtung
@@gewaltignachhaltig doch die Blackout Schwurbler aus dem Chiemgau, tu dir das Video BITTE nicht an, es ist grausam :)
@@koaschten Ich sehe ihn mir nicht mehr an, weil es zwecklos ist. Aber vielleicht sollte ich da mal wieder was klarstellen?
Weniger Subventionen - ich bin schockiert!
Puhhh kommt was auf mich zu wenn ich meiner 2015er 20kwp im Frühjahr einen Speicher verpasse?
genau das fürchte ich auch, wenn speicher erzeuger ist (was ich nciht verstehe), dann würde ich sagen ja!
@ was könnte uns da drohen?
Hallo
Den Speicher verpassen und den Rest lassen.😉
Glück Auf⚒…..😎
@@W124ccschwarzbau ist doch total verboten😂. Naja wenn es dem Volke gut tut warum nicht 😅.
@ Hallo
Doch keinen Schwarzbau, tztztztz. Auf einer Insel leben tut.👌
Glück Auf⚒…..😎
Was ein bürokratischer Unsinn. Der Preis kann es auch alleine regeln ohne den Sums drumrum. Keiner wird teureren Strom wieder zurück ins Netz drücken und weniger Geld dafür kassieren wollen!
Welche Gültigkeit wird das Ding denn entwickeln, sollte es noch jemals so kommen:
1. Januar 2025 rückwirkend oder aber Veröffentlichung Bundesanzeiger, wann auch immer das ist ?
OK, die Antwort kam gleich.
DANKE, das am Anfang mit dem Beispiel so klar zu lösen, weil die Party nun wieder erst einmal weiter gehen wird, also beim Volleinspeiser.
bin auch schon da .. 😇
Moin und Grüße 👋 an dir Küste. Und hat deine PV gut was Ernten können 🤔 Hier waren es ~ 46 kWh - 47 kWh 😎
@@jesko.. Moin Jesko! .. 👋 .. Moooment, ich mach ma einen selten gewordenen Blick in meine App .. aahja, die Werte stimmen in etwa mit den deinen überein, nur das Komma muss um eine Stelle nach links gerückt werden! .. 😅
@dubaro69 aber es war Sonnig 🌞😎
@@jesko.. 👍 ... wie bestellt! .. 😁😎
@dubaro69 ja hatte schon gedacht es bleibt aus da es ja Gestern schon so gut war hier 🙃
Kein 14a unter 7kWp? Hört sich gut an, aber ich hatte das schon beim Netzbetreiber beantragt? Dann hoffe ich Mal, dass ich das noch kündigen kann. Immerhin habe ich nichts unterschrieben. Auch der Netzbetreiber hatte mir nur telefonisch zugesagt.
Und wenn du Schrippen kaufst beim Bäcker gibt es drei Kopien mit Originalunterschrift⁉️
14a hat damit nichts zu tun.
Das wird den Markt schon einmal etwas aufrütteln.
Was interessieren mich Gesetzesentwürfe? Höre immer nur Entwurf, Entwurf, Entwurf.
Wurde denn schon irgendetwas beschlossen? Ja, nein? Da blickt doch inzwischen kein Schwein mehr durch.
Die interessieren diejenigen, die jetzt vor der Frage stehen, im Dezember oder Januar in Betrieb nehmen.
und es interessiert auch diejenigen, die ihre lokalen Bundestagsabgeordneten persönlich ansprechen wollen, um Anpassungen zu diskutieren.
👌
bald verdient man nichts und Strom ist kostenlos ;-)
Genau so ist es - Einspeisung lohnt nicht sondern Eigenverbrauch (im Vergleich zur Inflation auf Strompreise). 2025 +15…20 Jahre sind E-Autos und Heimspeicher der Standard… Anlage daher eher auf den Eigenverbrauch mit (zukünftigem) E-Auto, Wärmepumpe, Splitklima auslegen…
Der Netzbetreiber und die Energieversorger verdienen immer.
Ich frag mich ja, wie Atomkraft uns da aktuell helfen würde. Alte wieder an, nicht vor 2028 eine kwh. Neue bauen, 10-15 Jahre. Ich verstehe echt nicht, wie man auf Atomkraft ist die Lösung kommen kann. Egal was kommt, AKWs wären zu spät.
@@josk5389 wegen dem Strombedarf. Wir brauchen voraussichtlich mehr Strom, und zwar auch deutlich mehr als bisher prognostiziert.
Habeck hat ja selbst schon gesagt, dass der Kohleausstieg 2030 wackelt, weil die Grundlast (noch) nicht gedeckt ist.
@@U_H89Deswegen lohnen sich AKWs ja gerade nicht, da die frühestens 2040-45 verfügbar wären 😄👎 PV + WKA + Speicher haben wir hingegen sofort verfügbar.
Die Bauzeit beträgt 5-6 Jahre. Alles andere ist unnötige und sicherheitsgefährende Bürokratie l.
@ Ach und warum brauchte dann der Emir von Dubai von 2007-2021? Ganz ohne EDF, hat Kepco gebaut. Es ist übrigens nicht nur der Bau, Personal der das Ding betreibt braucht es auch. Passt irgendwie nicht in dein 5-6 Jahre Bild, wenn selbst so ein Macher 15 Jahre braucht.
@@dominikvonlavante6113 oder schau dir Taishan an, also den China EPR. Die haben auch 11 Jahre gebraucht. Merkst du, das deine 5-6 Jahre reine Phantasie sind?
Und wie will man technisch sicherstellen, dass nur 500 kWh aus dem Speicher eingespeist werden? Muss ja dann sauber vom eingespeisten PV Strom getrennt werden.
Naja das kann man ja auf Plausibilität prüfen. Der Solarertrag lässt sich ja ganz gut übers Jahr vorhersagen. Daten dazu gibt es ja. Und dann kann man mit einigen sicherheitszuschlägen ja überschlagen wieviel Einspeisung von der pv kommen kann.
Na super, vor einer Woche hab ich meine Anlage fertig gemeldet. Mir war das Risiko wegen rückwirkender Änderungen zu hoch.
Man wird zum Inselbetrieb ja quasi gezwungen... 🙄
Meldet mal schön alles brav an. Seid brave gehorsame Deutsche 😂😂 Aber später bitte nicht heulen
Da mit wird niemand mehr der noch bei Verstand ist in Pv invertieren.
doch, aber ich prognostiziere, dass insbesondere die kleineren 5-9kw-Peak anlagen aufgrund der ausufernden Bürokratie, Vorgaben und Kosten verschwinden. Die einen bauen sich 2kw-Peak XXL Balkonkraftwerke mit Speicher und die anderen mit großen West/Ost Dächern ballern 25kw-Peak und mehr drauf und dann lohnt das auch alles wieder.
was soll der Quatsch mit der Werbung???
Quatsch mit der Werbung?
Das Video hat keine Werbung 😅
Was soll der Quatsch mit dem Kommentar?
Moinsen.... hab mich schon gefragt wann du sendest*g - kleine einwendung.. 19+anmelde jahr steht im entwurf
HuHu Torsten 😎
@@jesko.. Moin Jesko
@weissnichswelt 😎
Stand schon im letzten, aber es wurde unterschieden zwischen Anlagen und Solaranlagen. Bei Solaranlagen steht nichts davon.
Ich hatte die Wahl zwischen Mittwoch abend noch reinquetschen oder auf heute nach der Sitzung warten.
@@gewaltignachhaltig jo aktuell auch egal weil k.a. ob wir das ding am ende überhaupt noch in 2 und 3 lesung zu sehen bekommen..:-)