Verzugslohn (für Arbeitgeber): Was "kostet" eine unwirksame Kündigung?

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  • Опубликовано: 2 мар 2021
  • Arbeitgeber fragen oft: Wie hoch ist das Risiko, wenn ich dem Arbeitnehmer XY kündige und die Kündigung unwirksam ist. Wie teuer wird es, wenn der AN erst 1 Jahr beschäftigt ist und was kostet es, wenn er schon 20 Jahre beschäftigt ist? Wo ist das Risiko höher? Wer als Arbeitgeber das nicht weiß, sollte dieses Video sich ansehen. Das Verzugslohnrisiko ist das meist unterschätzte Risiko.
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Комментарии • 19

  • @AhmedPatron-n
    @AhmedPatron-n 11 месяцев назад +6

    Danke dann wird es hoffentlich sehr Teuer für mein Arbeitgeber.Bei mir ist die Kündigung UNWIRKSAM

  • @carstencarsten3904
    @carstencarsten3904 2 года назад +5

    Ein super Video dass das Thema genau auf den Punkt bringt vielen Dank

  • @miese_rinde8758
    @miese_rinde8758 3 года назад +1

    Muss man auch Überstunden die der Arbeitnehmer hätte machen können auch nachzahlen?

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  2 года назад

      Nein, nur die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, nicht mögliche potentielle Überstunden. Bei möglich zu erzielenden Provisionen ist es kompliziert.

  • @bansheeboy999
    @bansheeboy999 Год назад +1

    Wie sieht es eig aus wenn ich Arbeit finde aber zu einem niedrigen Lohn ? Wir wird das dann berechnet mit dem Lohnfortzug ?

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  Год назад +2

      Wenn Sie den Prozess gewinnen hätten Sie Anspruch auf die Differenz zwischen dem Lohn beim alten AG zu dem Lohn im neuen Job.
      LG
      Max Wittig

    • @AhmedPatron-n
      @AhmedPatron-n 11 месяцев назад

      die Frage ist tatsächlich Interessant

  • @steffenschmidt271
    @steffenschmidt271 4 месяца назад

    Annahmeverzug ist KEIN Schadensersatz.

  • @sveno.o2762
    @sveno.o2762 2 года назад +1

    wenn man erst 3 monate Bei FirmaXXX gearbeitet hat zählt das dann mit dem Verzugzinsen auch ?

    • @bansheeboy999
      @bansheeboy999 Год назад

      Dann geht gar nichts. Das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  Год назад +3

      nach erst 3 Monaten Beschäftigung und einer Kündigung wird man als AG den Prozeß wohl nicht verlieren, da man leicht kündigen kann. Das Gesetzt zum Schutz von Kündigungen (KSchG) greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung in betreiben, mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern. Gewinn man als AN aber trotzdem (weil die Kündigung trotzdem unwirksam ist, z.b. nicht schriftlich war oder gegen das Diskriminierungsverbot verstößt) hat man auch Anspruch auf Verzugslohn (wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen)
      LG
      Max Wittig

  • @Iamthetoan
    @Iamthetoan Год назад

    Schade, dass bisher kein Video zum Prozessarbeitsverhaeltnis online ist

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  Год назад +2

      Das stimmt, ich werde mal im Hause fragen, wer ein Video dazu machen will! Danke für diese Erinnerung.
      LG Max Wittig

  • @katzchenpurr
    @katzchenpurr 7 месяцев назад

    Was ist wenn: Arbeitnehmer hat gekündigt und eine Kündiungsfrist von 8 Wochen. Am selben Tag der Kündigung vom Arbeitnehmer wird dieser vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wegen verdächtigtem Diebstahl. Beim Gütetermin hat der Arbeitgeber sich für einen Vergleich eingelassen, jedoch auf Widerruf und hat nun eine Frist bekommen, wo er eine Antwort geben muss ob er einverstanden ist mit dem Vergleich oder nicht. Was würde auf den Arbeitgeber nun alles für Kosten zutreffen, wenn er Widerspruch einlegt und es zu einem Kammertermin kommen würde? Beweise sind von der Seite des AG nur Aussagen von Angestellten und eine unter Druck entstandene Unterschrift vom Arbeitnehmer. Der Richter in der Güteverhandlung selbst war sichtlich auf Seite des Arbeitnehmers, dies ist noch wichtig anzumerken. Es wird Ladendiebstahl, privater Diebstahl an Geld aus dem Geldbeutel und das Fehlen an der Kasse im Einzelhandelbetrieb vorgeworfen.

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  7 месяцев назад

      Der Fall ist ziemlich einfach, denn wenn der Arbeitgeber verliert mit seiner fristlosen Kündigung muss er nur für die Dauer Verzugslohn zahlen, wie das Arbeitsverhältnis noch besteht. Aufgrund der eigenen Kündigung des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis acht Wochen nach dessen Kündigung. Das maximale Risiko für den Arbeitgeber ist daher diese Zeit. Der Arbeitgeber kann in einer solchen Situation praktisch nicht verlieren. Denn wenn er nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer diesen freigestellt hätte, was nicht unüblich ist, dann hätte er ohnehin acht Wochen Lohn zahlen müssen. Jetzt hat der Arbeitgeber fristlos gekündigt und hat die Chance, sich günstiger zu vergleichen, also zum Beispiel nur vier Wochen Lohn zu zahlen. In solchen Situationen ist das Risiko für den Arbeitgeber sehr begrenzt, nämlich auf den Zeitraum, wo das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es endet ja sicher nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgrund der Kündigung des Arbeitnehmers..

    • @katzchenpurr
      @katzchenpurr 7 месяцев назад

      Das ist ja verständlich und das dachte ich mir auch aber was wäre, wenn der Arbeitgeber zum Kammertermin möchte und den Vergleich nicht annimmt, was kommen dann für eventuelle Kosten auf ihn zu? @@arbeitsrecht_wittiguenalp

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  7 месяцев назад

      @@katzchenpurr wenn der AG zum Kammertermin geht und keinen Vergleich macht und gewinnt bleibt es bei der fristlosen Kündigung.
      Verliert er durch Urteil muss er nur den Lohn nachzahlen ab fristloser Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (8 Wochen nach Kündigung des Arbeitnehmers.) Gerichtskosten muss der AG tragen (3 Gebühren, aber unwesentlich) und die Kosten seines Anwalts. In 2. Instanz auch die Kosten des Anwalts des Arbeitnehmers. Mehr hat er nicht zu befürchten. Er kann ganz entspannt sein.