Die Rechnung geht so nicht auf. in den 31 € sind die 19% bereits mit reingerechnet. Damit man die Steuer bestimmen kann, muss erstmal durch 119 dividieret werden, um dann am Ende auf 19% zu kommen. In Folge dieser Überlegung kommt man dann auf rund 4,95€ und nicht auf 5,89€.
Ich finde „Formeln anwenden“ ganz schwierig. Aus genanntem Grund. 🙈 Ich habe schon in der Schule und mache das auch immer noch bei Sachen, die ich nicht ständig rechne, die Formel jedes Mal selbst zusammen gebastelt. Zum Beispiel mit Kürzen von Einheiten. Wenn am Ende die richtige heraus kommt, dann war die Rechnung wohl korrekt. Beim Bruchrechnen bin ich radikaler Verfechter der Bezeichnung: Verhältnismäßigkeitsrechnung. Man setzt Dinge ins Verhältnis zueinander. Hier: neu zu alt oder netto zu brutto.
Das hängt mit dem deutschen Steuerrecht zu sammen, denn die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag. Die Steuer wird zum Nettobetrag hinzugerechnet. Das sollte den Menschen erklärt werden.
Ist richtig, im Gesetz steht (für den Grundfall der Lieferungen und sonstigen Leistungen), dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer das ist, was der Leistungserbringer erhält, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Damit gibt das Gesetz im Prinzip die Formel vor: Bemessungsgrundlage = Brutto/1,19
Ich störe mich häufig daran, dass in den Formeln oft dieser komische Faktor 100 bzw. der Nenner oder Divisor 100 verwendet wird. Dadurch werden die Formeln unnötig kompliziert und es wird schwieriger, sich das zu merken. Offenbar kommt dies dadurch zustande, dass man nicht mit dem Prozentsatz rechnet, sondern mit der Zahl vor dem Prozentzeichen. An der Stelle ist auch ein kleiner Fehler im Video, da 19 und nicht 19 % als Prozentsatz bezeichnet werden. Rechnet man dagegen mit dem Prozentsatz, kann man sich "Prozentwert = Grundwert * Prozentsatz" merken. Das geht viel einfacher und alle anderen Varianten ergeben sich durch Auflösen nach einem der Faktoren.
Die richtige Rechnung zur Ermittlung der enthaltenen Umsatzsteuer ist: 31,00 € / 1,19 × 0,19. Bei der Herangehensweise zunächst für die Reparatur 31,00 € aufzurufen und dann nach Aufforderung zur Ausstellung einer Rechnung die Umsatzsteuer auf den zunächst genannten Betrag aufzuschlagen, geht schon stark in die Richtung der versuchten Steuerhinterziehung.
Aber auch nur versucht. Denn zahlreiche Unternehmer sind tatsächlich nicht in der Lage zu rechnen im Allgemeinen und Steuern zu berechnen im Besonderen.
Übrigens hat bei der MWSt Reduktion auf 16% während der Corona Zeit schon kaum einer verstanden, dass der „Rabatt“ nur 2,5 und nicht 3% beträgt. 🙈 Zur Hülfe. 😧
Die Rechnung am Anfang (19% MwSt. auf 31 Euro) wäre richtig gewesen, um aus einem Netto das Brutto auszurechnen. Eben nicht, wenn 31 Euro Verkaufswert vorgegeben wird, und dann der Anteil der Mehrwertsteuer ausgerechnet werden soll - das ist die Rückrechnung von Brutto zu Netto (bzw. Grundwert minus Netto). Bzw. die am Anfang ausgerechneten 5,89 Euro ist die Mehrwertsteuer, die der Christian für das Finanzamt draufschlagen müsste, wenn er Schuhe, die er selbst für 31 Euro gekauft hat, wieder z.B. an diesen Schuster weiterverkauft, für dann 36,89 Euro.
Das ist leider nicht ganz richtig. Werden die Schuhe für 31,00 gekauft (brutto) und für 36,89 verkaufen (brutto), gehen nur 0,94 an das Finanzamt. Das sind dann 19% von der Differenz der beiden Nettobeträge. Also die Steuer auf den erwirtschafteten Mehrwert.
@@christiand.2290 Türlich dürfte er die Schuhe f. 36,89 brutto verkaufen und müsste 5.89 abführen. Er könnte aber auch 4.95 als Vorsteuer für die 31€ Kaufpreis geltend machen wenn das ein geschäftlicher Handel war. Das sind dann deine 0.94€ Differenz. Der letzte Käufer bezahlt die volle Zeche. Ist es nicht so?
Die Rechnung geht so nicht auf. in den 31 € sind die 19% bereits mit reingerechnet. Damit man die Steuer bestimmen kann, muss erstmal durch 119 dividieret werden, um dann am Ende auf 19% zu kommen. In Folge dieser Überlegung kommt man dann auf rund 4,95€ und nicht auf 5,89€.
Ich finde „Formeln anwenden“ ganz schwierig. Aus genanntem Grund. 🙈
Ich habe schon in der Schule und mache das auch immer noch bei Sachen, die ich nicht ständig rechne, die Formel jedes Mal selbst zusammen gebastelt. Zum Beispiel mit Kürzen von Einheiten. Wenn am Ende die richtige heraus kommt, dann war die Rechnung wohl korrekt.
Beim Bruchrechnen bin ich radikaler Verfechter der Bezeichnung: Verhältnismäßigkeitsrechnung. Man setzt Dinge ins Verhältnis zueinander. Hier: neu zu alt oder netto zu brutto.
Auch schöne Überlegungen!
Das hängt mit dem deutschen Steuerrecht zu sammen, denn die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag. Die Steuer wird zum Nettobetrag hinzugerechnet. Das sollte den Menschen erklärt werden.
Genau.
Ist richtig, im Gesetz steht (für den Grundfall der Lieferungen und sonstigen Leistungen), dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer das ist, was der Leistungserbringer erhält, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Damit gibt das Gesetz im Prinzip die Formel vor: Bemessungsgrundlage = Brutto/1,19
Da freut sich das finanzamt auf ne ordentliche nachzahlung:-)
Genau genommen hat der Schuster zuviel MwSt gezahlt und könnte sich über eine ordentliche Rückzahlung freuen, wenn das Finanzamt mitspielt.
@@christiand.2290Richtig. Rückzahlung. Ich frage mich gerade, wie das FA mit solchen Kunden umgeht. 🙈
Ich störe mich häufig daran, dass in den Formeln oft dieser komische Faktor 100 bzw. der Nenner oder Divisor 100 verwendet wird. Dadurch werden die Formeln unnötig kompliziert und es wird schwieriger, sich das zu merken. Offenbar kommt dies dadurch zustande, dass man nicht mit dem Prozentsatz rechnet, sondern mit der Zahl vor dem Prozentzeichen. An der Stelle ist auch ein kleiner Fehler im Video, da 19 und nicht 19 % als Prozentsatz bezeichnet werden. Rechnet man dagegen mit dem Prozentsatz, kann man sich "Prozentwert = Grundwert * Prozentsatz" merken. Das geht viel einfacher und alle anderen Varianten ergeben sich durch Auflösen nach einem der Faktoren.
Danke für die Hinweise! Und ich finde die üblichen Formeln auch total doof
Die richtige Rechnung zur Ermittlung der enthaltenen Umsatzsteuer ist: 31,00 € / 1,19 × 0,19.
Bei der Herangehensweise zunächst für die Reparatur 31,00 € aufzurufen und dann nach Aufforderung zur Ausstellung einer Rechnung die Umsatzsteuer auf den zunächst genannten Betrag aufzuschlagen, geht schon stark in die Richtung der versuchten Steuerhinterziehung.
Aber auch nur versucht. Denn zahlreiche Unternehmer sind tatsächlich nicht in der Lage zu rechnen im Allgemeinen und Steuern zu berechnen im Besonderen.
Der Schuster hat 19 % vom Bruttobetrag gerechnet - das ist mehr als die tatsächliche Mehrwertsteuer. Er hat sich also eher selbst beschissen.
Ggf. Wollte er es ursprünglich auch ohne MWSt abrechnen ;‐) Du wolltest ja eine Rechnung. Also kommen die 19% drauf.
...und der Schuster freute sich bislang jedes Jahr über eine Steuerrückzahlung weil er einfach zuviel Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt hat. 😂
Das könnte sein 🤣
Übrigens hat bei der MWSt Reduktion auf 16% während der Corona Zeit schon kaum einer verstanden, dass der „Rabatt“ nur 2,5 und nicht 3% beträgt. 🙈
Zur Hülfe. 😧
2,521%, soviel Zeit muss sein 😉
Welcher "Schuster" hat dann den besseren Stundenlohn?
Vermutlich derjenige, der bei seinen Leisten bleibt
Die Rechnung am Anfang (19% MwSt. auf 31 Euro) wäre richtig gewesen, um aus einem Netto das Brutto auszurechnen.
Eben nicht, wenn 31 Euro Verkaufswert vorgegeben wird, und dann der Anteil der Mehrwertsteuer ausgerechnet werden soll - das ist die Rückrechnung von Brutto zu Netto (bzw. Grundwert minus Netto).
Bzw. die am Anfang ausgerechneten 5,89 Euro ist die Mehrwertsteuer, die der Christian für das Finanzamt draufschlagen müsste, wenn er Schuhe, die er selbst für 31 Euro gekauft hat, wieder z.B. an diesen Schuster weiterverkauft, für dann 36,89 Euro.
Das ist leider nicht ganz richtig. Werden die Schuhe für 31,00 gekauft (brutto) und für 36,89 verkaufen (brutto), gehen nur 0,94 an das Finanzamt.
Das sind dann 19% von der Differenz der beiden Nettobeträge. Also die Steuer auf den erwirtschafteten Mehrwert.
@@christiand.2290 Türlich dürfte er die Schuhe f. 36,89 brutto verkaufen und müsste 5.89 abführen. Er könnte aber auch 4.95 als Vorsteuer für die 31€ Kaufpreis geltend machen wenn das ein geschäftlicher Handel war. Das sind dann deine 0.94€ Differenz.
Der letzte Käufer bezahlt die volle Zeche. Ist es nicht so?