Was passiert, wenn man keine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreicht?

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  • Опубликовано: 9 июл 2024
  • Sie haben geerbt oder etwas geschenkt bekommen? Was muß ich dem Finanzamt hiervon mitteilen? Zunächst mal muß vorerst keine Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung eingereicht werden. Vielmehr ist zunächst eine Mitteilung über das erhaltene Vermögen an das Finanzamt zu erstatten. Von dieser Meldepflicht gibt es aber Ausnahmen. In einem solchen Fall müßen Sie dem Finanzamt Nichts mitteilen.
    Aufgrund einer Mitteilung entscheidet das Finanzamt dann, ob Sie eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung einreichen müssen. Aber welche Sanktionen drohen, wenn ich keine notwendige Mitteilung vornehme oder, nach Aufforderung, keine Steuererklärung beim Finanzamt einreiche?
    0:00 Einleitung und Intro
    0:56 2-stufiges Verfahren. Erst nur Mitteilung
    1:24 Ausnahmen von der Mitteilungspflicht bei Erbschaft und Schenkung
    2:21 Mitteilungspflicht trotz Meldung des Notars?
    3:16 Was passiert bei unterlassener Mitteilung?
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

Комментарии • 5

  • @marcweber1249
    @marcweber1249 Год назад +3

    Gelten diese Regelungen auch, wenn ein notariell beglaubigtes Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist und das Gericht in einem Verfahren die Testamentseröffnung einleitet?

    • @Reitz-Steuerberater
      @Reitz-Steuerberater  Год назад +2

      Wie immer lautet die Antwort, es kommt darauf an. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Erwerb auf einer vor einem deutschen Gericht oder Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen, wie z.B. einem Testament, beruht und, dass ist die zweite Voraussetzung, sich das Verwandschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser eindeutig aus dem Testament entnehmen lässt.
      Diese Befreiung gilt aber nicht, es muß also dann doch eine Mitteilung an das Finanzuamt vorgenommen werden, wenn zum Erbe Grundbesitz, Betriebsvermögen, GmbH-Anteile oder Auslandsvermögen gehören. Kurz zusammengefasst: ist eine Immobilie im Nachlass, muss der Erbe eine Mitteilung vornehmen.