Falschparker fotografiert: Petzer muss vor Gericht! | Anwalt Christian Solmecke
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- Опубликовано: 29 окт 2024
- Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid: wbs.law/datenleck
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Er hielt sich für einen Helden der Verkehrswende und der Fahrradfahrer - nun steht er vor Gericht. Der Fahrradfahrer Andreas S. wollte eigentlich nur die Polizei an ihre Arbeit erinnern und sendete Fotos von falsch parkenden Autos an sie. Das Ganze ging aber nach hinten los und Andreas S. wurde mit Vorwürfen und Bußgeldern daran erinnert, dass anscheinend wirklich niemand Petzen mag - nicht einmal die Polizei! Warum sich das Blatt so drastisch gegen Andreas S. gewendet hat und welchen Vorwürfen er ausgesetzt ist, erfahrt ihr in diesem Video!
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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Ich habe eine Eigentumswohnung mit einem Privaten Außenstellplatz. Als ich vor ein paar Jahren mal von der Arbeit nach Hause gekommen bin, stand auf meinem Stellplatz ein Auto, Fahrer drin am Zeitung lesen. Ich erst Mal im Auto gewartet, Blinker gesetzt und gehofft der fährt weg. Machte aber keine Anstalten. Also bin ich zu ihm rüber gegangen und habe ihm gesagt er möchte bitte wegfahren da er auf meinem Privaten Platz steht. Da sagt der Kackfrech zu mir was ich mich so anstellen würde, es wären ja noch genügend Plätze frei, soll ich mich halt da hin stellen, er würde nicht wegfahren. Ja, es waren links und rechts alle Plätze noch frei, aber auch die sind eben alle einer Wohnung zugewiesen. Das habe ich ihm erklärt und er wollte trotzdem nicht weg. Also habe ich bei der Polizei angerufen. Die meinte er müsse natürlich den Platz räumen und ich solle sein Nummernschild Fotografieren und könnte sogar eine Parkgebühr bis zu 50€ verlangen, wenn er dann immer noch nicht wegfährt sollte ich mich wieder melden, sie würden dann vorbeikommen. Also knippste ich den Wagen, woraufhin er wutentbrannt aus dem Auto sprang. Ich dürfe ihn nicht Fotografieren wegen Datenschutz, er würde die Polizei rufen. Da meinte ich nur, ich habe gerade mit der Polizei gesprochen, die meinten ich solle das Foto machen und wenn er nicht sofort den Platz räumt, kann ich sogar noch Parkgebühren verlangen! Und schwupps wart er verschwunden, ohne weitere Widerworte. Das Foto habe ich noch 1 Jahr auf dem Handy gelassen und danach gelöscht. Habe von dem nie wieder was gesehen, oder gehört.
Mir auch passiert, ich hab halt beim Nachbarn geparkt fürn Tag, es gab keine Schwerverletzten oder Tote! Am Ende des Tages sind die Hälfte der festen Parkplätze frei, ständig. Wenn wir nicht alle so ein Stock im Arsch hätten wäre die Welt entspannter.
@@dakingcem327 Zahl halt für deinen eigenen Platz oder frag nach ob das in Ordnung ist.
Es ist so einfach. Aber die Füchse wollen sparen.
@@Dracultepes ich erkenne ja obs ein Fremder sprich Besucher ist....
Der Abstellplatz muss eindeutig als "Privat" gekennzeichnet sein, wenn er vom "Öffentlichen Verkehrsraum" normal zu befahren ist. Ich denke, der Polizist hat sich einen Scherz erlaubt. Der Abstellplatzbesitzer müsste sicher nachweisen, dass ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Aber, das Ziel der "Räumung" wurde ja erreicht :-)
@@dakingcem327 😂ich glaub du hast nen Stock im Arsch. Sag mir bitte in welcher Stadt du wohnst. Ich muss beruflich alle 3-4 Jahre umziehen. Egal wo ich bis jetzt gewohnt habe. Zweimal habe ich bis jetzt einen Stellplatz ergattern könne, ansonsten immer nur auf einer Warteliste. Mal im ernst, ich gratuliere Dir wenn du eine so gute Wohngegend gefunden hast wo immer Parkplätze verfügbar sind. Ich bin zurzeit froh das ich bei meiner aktuellen Wohnung "nur" jeden Tag immer so 10-15min zu Fuß Wegparke. Bei Starkregen reicht da schon eine Minute und man ist durch.
Ich bin ehrlich gesagt nur stark verwundert, was Datenschutzbehörden so alles verfolgen, während es bei Unternehmen immer weder zu Datenleaks kommt. Da waren es dann die bösen Hacker und nicht die eigene Inkompetenz, die Daten sicher zu verwahren. Dass oftmals Daten gesammelt wurden, die mit dem Datenschutz nicht vereinbar sind, scheint da wieder untergeordnet. Aber man jagt offensichtlich gerade gerne kleine und im Graubereich.
Das nennt man behördlichen Autolobbyismus?
Das verwundert nicht nur dich. Die Beamten der Datenschutzbehörde kennen Fahrräder wohl nur vom weitem Ansehen. Würden die selber mit dem Fahrrad fahren könnten sie so nicht entscheiden
Haben die Ordnungsbehörden hier etwa an die Datenschutzbehörden verpetzt? Und falls ja, wo müsste man das melden um der Überlastung der Datenschutzbehörden einen Riegel vorzuschieben? 🤣
@@tmartin9482 wenn das der fall ist, Vertößt das nicht gegen die DSGVO und würde die Ordnungsbehörde dann nicht selbst die beweise für ihre schuld liefern?
Ich würd mich einfach mal informieren. Es werden mittlerweile nahezu wöchentlich Bußgelder verhängt wegen GPDR Verstößen
Für mich stellt es sich so da, als wollen Behörden und Ordnungsämter nicht mit solchen _Lappalien_ behelligt werden ... also wird derjenige bestraft, der Arbeit macht, statt jene, die Probleme verursachen ...
Es könnte ja den Eindruck erwecken, dass manche Ämter nicht gut arbeiten. Moment...
@@Mische2k Ämter und arbeiten ... der war gut 🤭
Ne aber ohne Scheiß ... mir ist ja klar, dass heute alle überall zu jeder Zeit überlastet sind oder sich zumindest so fühlen ... aber dann sollen sie die zusätzlichen Einnahmen nutzen um jemanden einzustellen, der sich um solche Meldungen kümmert ... eine win-win-win Situation ... mehr Einnahmen für die Stadt, mehr Personal am Amtmehr und am Ende mehr freie Wege für Radfahrer ... und weniger schimpfende Autofahrer, weil sie wieder wegen eines Radfahrers bremsen müssen, der zum Ausweichen auf die Straße gezwungen wird ... also sogar win-win-win-win ...
Ganz ehrlich, wegen jedem Rotz ein Knöllchen bekommen will auch keiner. Finde ich tatsächlich gut so, wenn dem Helfer des Knöllchen-Horsts etwas in den Weg gelegt wird
@@QiuSe und wo beginnt "Rotz" und wo hört er auf? ... Es gibt nicht ganz ohne Grund gesetzte an die sich alle zu halten haben ... Die Alternative dazu wäre Anarchie und Selbstjustiz ...
@@sirfex2423 _richtig so .... Recht und Ordung, es müssten noch viel mehr Ämter und Verwaltungen her, und viel härtere Strafen, damit auch jedes der 3493849384 Gesetze und Verordungen peinlichst genau eingehalten wird. Wo kämen wir hin, wenn jeder macht was er will._
_und wenn dann so ehrenhafte Leute wie „Knöllchen-Horst“ noch freiwillig die Behörden unterstützen, dann müsste man denen noch eine Ehrenurkunde überreichen, das sind die Helden des Ar****chkriecher und Denuziantenstaates._
Wenn ein Andreas S. aus Bayern sich mit Verkehrsproblemen beschäftigt hat, ist dabei noch nie etwas Gutes heraus gekommen. 🙃
Guter Punkt ^^`
🤣
Das stimmt total! Kenne hier einen Ort, wo sogar in vollem Halteverbot, Feuerwehranfahrtzone, usw. geparkt wird. Den Leuten ist das scheißegal. Und scheinbar auch der Polizei und der Feuerwehr.
Ich nehme all diese staatlichen Instanzen nicht mehr ernst!
Oh der hat was gebraucht aber der is echt gut 😂
Meines Erachtens hätte er Fotos von der allgemein Situation machen sollen und dies direkt an die Polizei zu senden sollen. Wenn ein Kleinkind auf die Straße muss, finde ich es eine Gefährdung des Kleinkindes.
So wie es beschrieben ist musste da wohl jeder auf die Straße und das ist dann für jeden eine Gefährdung ;)
@@sylaina6776: das Problem ist, wenn du der Polizei (bei uns) zeigst, dass du deren Arbeit machen möchtest oder zeigst was sie machen soll, reagieren sie allergisch. Bei uns sind die wie kleine Kinder die was sagen wollen.
@@Kotzbroetchen Da muss man ja auch diplomatisch ran gehen ;)
tia die Frage ist ob es wirklich so schlimm war wie es beschrieben ist.
Bringt nichts
5-Jähriges Mädchen, das auf die Straße ausweichen muss und dann ist der Vater nicht betroffen? Merkwürdige Auffassung. Bei uns im Ort parken auch welche auf dem Bürgersteig, so das Senioren mit Rolator und Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen müssen. Finde ich unmöglich sowas.
Ist doch klar, das KIND war betroffen, also muss auch das KIND die Anzeige machen. kappa
@@Lukas-xk1jq geht doch nicht eine 5-jährige kann noch schlecht eine Anzeige machen 😑
@@yoda3089 ich gehe sehr stark davon aus, dass der Kommentar sarkastisch gemeint war 😉
Das ist nur die Darstellung des Vaters, der wie er selbst sagt, mit aller Gewalt die Verkehrswende zum reinen Radverkehr erzwingen will. Er sieht also nur, was er sehen will. So jemand sieht eine Unpassierbarkeit fürs Fahrrad, wo andere noch mit dem Stapler durchfahren. Die zuständigen Ordner sahen den verfügbaren Platz offenbar ganz anders.
Nun, du musst etwas weiter denken.
Hätte er jetzt 1, 2 oder 3 Autos gemeldet, dann wäre die Situation ggf. anders.
Bei 17 Autos muss man natürlich davon ausgehen, dass er hier nur Aktivismus betrieben hat - möglicherweise auch extra dort lang gefahren ist, weil er dort Falschparker vermutet hat. Er hat ja auch selbst nochmals bestätigt, dass er Mitglied in einem Verein ist und bezüglich dem Fahrradverkehr eine Wende hervorrufen will.
Ich habe vor etlichen Jahren mal gesehen, wie ein paar Kinder sich auf so einem zugeparkten Gehweg durch die Autos gequetscht haben, gab ein paar schöne Schrammen. Aber ich bin ja kein Denunziant und habe daher die Kinder nicht verraten 😎
guter Mann 😅
Auch wenn du es getan hättest, hätte es dich nicht zum Denunziant gemacht.
Du warst ja auch nicht betroffen.
Das ist ein ganz besonderer Fall . Wenn die Kinder nicht Delikt fähig sind , passiert nichts . Anders sieht es aus wenn sie wissen das sie etwas falsch machen . So ist es nach Deutschen Recht . in anderen Länder sieht das anders aus . Ganz blöd ist es , wenn ein Kind hinter Autos auf die Straße läuft und durch einen Kraftfahrer erfasst und getötet wird . Selbst wenn der Kraftfaher diesen Unfall nicht hätte vermeiden können begeht er eine Fahrlässige Tötung .
@@horstkollmeyer6654 Eine fahrlässige Tötung begeht er, wenn er fahrlässig gehandelt hat. Also etwa mit der Situation angepasster Geschwindigkeit durch die Straße hätte fahren können. In engen Straßen mit parkenden Autos ist das oft nicht die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit.
Eine fahrlässige Tötung setzt also schon voraus, dass man das verhindern konnte. Allerdings nicht mehr in dem Moment, sondern indem man eben gar nicht erst fahrlässig gehandelt hat. Eine Fahrlässigkeit kann aber natürlich auch nicht kriminellen Menschen mal passieren. Man ist im Stress, verhält sich daher unvernünftig, o.ä. von daher kommt man da auch typischerweise ohne Haftstrafe ohne Bewährung davon.
na, ist der vom amt etwa notorischer falschparker ?
Vielleicht stand der selbst auf dem Gehweg 🤣😂
Ihnen ist aber bewusst , das sie mit dem Kommentar ohne dafür einen Beweis zu haben eine Straftat begehen ? Und der Angestellte oder Beamte hat im Gegensatz zu ihnen die nötigen Kenntnisse im Rechtsbereich .
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
@@horstkollmeyer6654 Grauenvoll, was Sie da schreiben.
@@horstkollmeyer6654 Wer?
Ich bin jemand der ähnlich so ständig Verkehrsregeln bricht,
das heißt aber nicht, dass jemand der eine gültige Meldung einreicht dafür bestraft werden sollte.
(Schlimmstenfalls ignoriert man die, aber bitte doch nicht eine Person die korrekt handelt bestrafen).
Einen Unterschied macht es aber schon, ob die Person aktiv danach sucht oder nicht.
Aber zum Beispiel die ganzen Roller, von denen vor kurzem noch viele z.B AUF Fahrradwegen abgestellt wurden,
oder auf geteilten Wegen so, dass man nicht sicher vorbei fahren kann,
die sollte man zum Beispiel meiner Meinung nach auch melden dürfen,
ohne zu befürchten, dass man ein Verfahren am Hals hat.
Deshalb finde ich als notorischer Regelverstoßer (der ja nur verstößt, z.B weil es die Umstände so wollen)
nicht in Ordnung, dass man hier akzeptiert, dass etwas nicht sauber zugeht.
Wofür hat man dann die Regeln, wenn sie nicht befolgt werden?
Wenn man meint Ausnahmen zu brauchen, dann sollten sie auch in den Regeln formuliert sein.
Ich finde davon gibt es ehrlich zu wenig.
(z.B könnte ich mir vorstellen, dass das Abstellen für 5 Minuten oder weniger vor dem Haus erlaubt wäre, wenn dabei garantiert ist, dass Fußgänger und Fahrradfahrer vorbeifahren können und wenn es sonst keine Parkplätze in der Nähe gibt. Ähnliches gilt ja für Handwerker, zumindest in Bayern).
(Oder dass man, wenn eine Spur z.B durch ein Hinderniss blockiert ist, man auch über eine durchgezogene Linien das umfahren darf).
(Oder wenn man in eine nicht ausgeschliderte Fahrradspur als Fußgänger reinlatscht).
Wenn die Leute das scheinbar wohl so haben wollen, dann sollen die dementsprechend auch die Texte anpassen oder es zumindest fordern,
und nicht ihre Macht missbrauchen um das Ganze soweit es geht zu ihren Gunsten zu lenken, wenn es sonst unvorstellbar wäre.
Was die Fahrradfahrer jedoch meiner Meinung nach auch immer vergessen ist, dass sie auf der Straße fahren dürfen.
Wenn also kein Verkehr da ist, gibt es auch wirklich kein Problem.
Und auch ansonsten, dürfen sie oftmals fahren.
z.B wurde das so ähnlich in dem Video hier dargestellt, die Verkehrslage sei ruhig gewesen.
Also ist hier vielleicht gar kein echtes Problem vorhanden gewesen.
Ahja, wenn ich als Radfahrer keine Radwege mehr nutzen kann, weil sie als Parkplätze missbracuht werden, bin ich also nicht betroffen. Ich wage zu behaupten, dass es dem Zustzändigen im Landesamt für Datenschutz selbst nicht um die Sache geht, sondern er ein egoistisches Interesse daran hat auf Fahrradwegen zu parken.
Du bist dann betroffen und kannst Anzeige erstatten, wenn du da gerade langfahren wolltest. Als Fußgänger bist du nicht betroffen, dafür muss das Auto auf dem Fußweg stehen.
@@ralfhartmann8601 Hoffentlich sieht es das Gericht auch so und erteilt dem Landesamt eine dicke Rüge.
Nun ist es aber so, dass er nicht 1, 2 oder 3, sondern 17 Autos gemeldet hat.
Weiter hat er selbst zum Besten gegeben, dass er in einem Fahrradverein ist und da aktiv Änderungen hervorbringen will.
Nicht ganz unberechtigt, wenn man nun bei dem Melden von 17 Autos davon ausgeht, dass der Typ hier Aktivismus betrieben hat und nicht wirklich vor hatte einfach nur in Ruhe mit seiner Tochter Fahrrad zu fahren.
Vorallem: Sicher, mit der 5-jährigen Tochter im Schlepptau erstmal gemütlich 17 Autos fotografieren und melden anstatt ein paar Meter zu schieben. Wer's glaubt ^^
Ist es nicht traurig, dass wir anscheinend an einem Punkt sind, an dem man faktisch dafür kriminalisiert wird die Situation für Fahrradfahrer verbessern zu wollen?
Wenn 17 Autos hintereinander den Fahrradweg als Parkplatz nutzen, kann das nicht als Aktivismus gewertet werden. Es zeigt aber, dass dieser dringend nötig wäre.
@@EngineScypex Soll er jetzt eins auswählen? Offensichtlich standen alle Autos im Weg. Wer hat denn da Unfrieden gestiftet...
Also ... er war auf jeden Fall persönlich betroffen, da das Kind mit 5 Jahren gar nicht auf der Straße Rad fahren darf. Zum anderen kommt mir das manchmal auch schon vor wie Willkür. In einer Straße interessiert es niemanden, wer wie wo parkt und eine Straße weiter gibt es manchmal immer wieder Knöllchen. Ich habe bei uns im Verkehrsberuhigten Bereich, in dem jeder Parkt wie er will und fährt wie er will auch bereits zwei mal Polizisten, die durch fuhren angesprochen auf die ganzen Autos, die in der Regel, wegen der schmalen Straße am Gehweg parken oder gleich in den Grünanlagen. Antwort der Ordnungshüter: Was sollen sie machen, es gibt eben zu wenige Parkplätze ..... DANKE! Da bekommt man lust, genau das einem Polizisten zu sagen, der einem wegen einem Parkverstoßes ein Knöllchen gibt. Ergo ... melden bringt überhaupt nichts! ... bestenfalls wird man eben ignoriert, ausser die Nase passt nicht, dann gibt eben gleich eine Bußgeld, wie im beschriebenen Fall. Ach ja .... als ich die Herren Polizisten auf die Wild parkenden Autos ansprach sagte man mir noch ... ich könne, wenich wollte die Autos bei Ihnen anzeigen, aber sie selbst machen da nichts ... Eigentlich ist das schon fast eine Legitimation in Zukunft zu tun und zu lassen was man will .... Nur noch traurig.
Fremde Angelegenheiten ist doch ziemlich relativ .... wenn einem der Weg versperrt wird, ist man eben betroffen. Dort, wo ich lange Zeit regelmäßig schwimmen ging, war IMMER der Rettungsweg zugeparkt. Auch hier bin ich meiner Meinung nach persönlich betroffen, denn es könnte mir was passieren und der Rettungswagen kommt dadurch evtl zu spät. ... Hat auch niemanden interessiert und interessiert immer noch niemanden ..... Es gibt eben zu viele Autos und zu wenige Parkplätze .... Danke!
@Ras Mus Er wird nur "Angeklagt" weil er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat. Ganz so dramatisieren muss man es nicht. Ich finde es aber gut, dass er nicht klein Begegeben hat und dagegen angeht. Für mich ist Andreas ein Held. ;)
Es gab einen Fall, da parkten die ganze Straße runter alle Falsch, nur einer parkte richtig.
Und dem haben sie das Bußgeld geschickt, weil er anders parkte als die ganzen Falschparker...
@@Ano-Nymos Auch nicht schlecht. Hoffe doch, der Richtigparker hat dagegen geklagt ;)
@Ras Mus
So etwas könnte auf alle Verantwortlichen zurück fallen, wenn die Bürger nach dem Vorbild Renrou Sousuo oder auch "Human Flesh Search Engine" die Namen und andere Daten der Verantwortlichen (inkl. jedem kleinen Polizist und Drohne die so etwas unterschreibt) online und offline ermitteln und online und offline anprangern. Hat man die Adressen, wirft man allen Nachbarn (auch denen selbst, damit die wissen dass alle Nachbarn auch einen haben) Flyer mit Aufklärung über die Person ein.
Außerdem allen Friseuren, Restaurants, Imbissen, KFZ-Werkstätten, Handwerkern etc., um die darauf hinzuweisen der Person bitte Hausverbot zu erteilen, und keine Geschäfte mit denen zu machen.
Auch ein kurzer lauter Flashmob mit "Fakeln und Forken" wäre denkbar.
Wobei F&F zwar als Witz gemeint ist, aber ganz real mit Karnevals-Fake-Fakeln/Forken schon ein Symbol wäre.
@@sylaina6776
Ich bin mir nicht sicher, ob es erst durch den Bericht auf RTL etc. dazu kam.
Minute 6:57
Wenn es so viele Falschparker und Verkehrssünder gibt, dass wenn alle eingehen würden, die überlastet wären, sehe ich da ein ganz anderes Problem.
Wofür zahle ich denn steuern, wenn dagegen nicht in vollem Umfang vorgegangen wird!?
Also Knöllchen Horst ist ein Thema für sich, das finde ich schon schwierig, weil das beim Tempo und dem Limit dabei schwierig ist... Aber Fahrzeuge die auf dem Gehweg stehen, den Fahrradweg blockieren und co finde ich sollte härter geahndet werden. Wenn dafür nicht genug Personal bereit steht, sollen die Behörden welche einstellen.
Die brauchen niemanden einzustellen, sondern nur mal 100 Prozent leisten. Aber ach, es muss ja immer genügend Reserve auf dem Amt hocken wegen Staatsempfängen, Terroristen, Coronaleugnern oder Ausserirdischen.
Hier und da ein paar Personen mehr um die Bußgelder für Falschparker zu verteilen. Da müsste am Ende mMn ein guter PLUS bei rumkommen. Aber wahrscheinlich ist es wieder so, dass die Löhne und Nebenkosten aus Topf A kommen und die Einnahmen in Topf B wandern würden. Die Mehrausgaben will der Verantwortliche von Topf A natürlich nicht.
Wenns nur das wäre die Polizei kümmert sich ja noch nicht mal bei Raub oder Diebstahl. Zumindest in meiner Stadt die Polizei ist völlig nutzlos bzw überfordert.
@@DragonGaming-ns5cz oder Sachbeschädigung.
2012 wurden auf einer Weihnachtsfeier die Fensterscheiben meines Autos zerkratzt.
Die kamen schon an mit "Das ist hier schon mehreren passiert, wir nehmen die Anzeige auf aber erwarten sie nicht zu viel".
Wenn was passiert sind die nutzlos, die paulen einen nur an wenn man irgendwas macht was denen nicht passt. Wie mit dem Longboard auf dem Radweg fahren.
@@eva-mariamuller2938 und @Neol333 Ihr sprecht mir aus der Seele :)
Eine Seite: Ganz klar Überlastung der Justiz, Hilfssherriff, etc.
Andere Seite: Polizei rufen oft erfolglos, Ordnungsamt kommt auch nur selten rausgefahren...
Abhilfe? Offensichtlich keine, d.h. Falschparker werden geduldet. Interessantes 2-schneidiges Schwert.
Finde ich auch. Interessant wäre auch wie, das ist wenn eine Verkehrskamera die Falschparker erwischt. Jedoch sollte das Melden einer Straftat keine Straftat sein.
tja ... es macht halt weniger Arbeit den Boten mundtot zu machen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden ... der Weg des geringsten Widerstands ... 😣
Bin zwar kein Fahrradfahrer aber, da wäre ich "laggefahren" und da hätte der lenker ausversehen alles von hinten bis vorn verkratzt, wegen solchen **** werden permanent die Strafen für Autofahrer angehoben.
Also bitte, wie könnt ihr nur erwarten, dass wenn man dem berühmt-berüchtigten deutschen Verwaltungsapparat helfen möchte, dass die sich darüber freuen.
Ne ne ne ne...
@@GoldroGERgg Ja klar, ausversehen...da wäre dann wohl eher ein Sehtest dringend angeraten, auf eigene Kosten...und auf die eigene Haftpflichtversicherung sollte man in dem Fall vielleicht auch unbedingt vertrauen. XD
Ich finde gut, dass er das vor Gericht aushandelt. Die persönliche Betroffenheit ist natürlich enorm wichtig, damit nicht jeder selbst auf Streife geht, aber in diesem Fall scheint mir diese gegeben zu sein. Bin gespannt, wie das ausgeht. Für eine „Petze“ hallte ich ihn aber nicht.
Er hat die Falschparker doch gar nicht den Behörden gemeldet, sondern die Bilder einfach an eine private Website weitergeleitet.
Was bedeutet selbst auf Streife geht/gehen? "Knöllchen" verteilen dürfen natürlich nur berechtigte Personen, nachdem sie sich von der Situation vor Ort überzeugt haben..
thema zuhören, thema verstehen. ordnungsämter fordern sogar auf zu fotografieren. ich verstehe auch nicht dein problem wenn sie radwege oder bürgersteige zu parken.
ziehmlich egoistische einstellung sowas als oetzer zu bezeichnen.
wenn er den fehler macht diese fotos zu veröffentlichen, dann ist es eine ganz andere sache.
edit: kevi irgendwie habe ich deine beitrag komplett flach verstanden sorry
@@elace70 Er hat die Fotos doch gar nicht ans Ordnungsamt geschickt, sondern an eine Onlineplattform
Was ist denn dann für dich ein Petzer, wenn nicht der ?
Leider trifft in Deutschland die Wut nicht die Verursacher eines Problems sondern nur die Person die auf das Problem aufmerksam macht
Solche nennt man auch Hobbylos wenn man nicht für das Ordnungsamt Arbeitet und nur ein Bauarbeiter ist oder Gärtner dann sollte man sich von sowas raushalten
@@AlbaLatino1986 Das sehe ich anders. Jeder sollte offiziell bei eindeutigen Verstößen melden können und dürfen. Ist halt nur die Frage wie die Flut an Meldungen dann bearbeitet werden soll. Man könnte sich auch einfach an Regeln und/oder Gesetze halten, dann wird man auch von niemandem gemeldet. Wer falsch parkt, hat halt pech.
@@AlbaLatino1986 Was ist mit Feuerwehr? Angenommen dein Haus brennt und die Feuerwehr kann nicht zu dir mit ihrem Auto und so dich nicht retten wegen falsch geparkten Autos. Ist petzen nun gut oder schlecht, denn wenn die Feuerwehr kommt, ist das mit dem abschleppen bereits zu spät?
@@karionwhite2367 och Mädel keiner Redet von sowas wir kennen doch alle diese Hobbylosen Menschen die kein leben haben so wie du anscheinend ich bin auch voll dafür für leute die auf Behinderten Parkplätze Parken bestraft werden ohne wenn und aber aber ich hatte mal genau so einen Fall weil irgendein hobbyloser lein Auto Fotografiert hat weil ich in die Gegenrichtung geparkt habe Lebensgefährlich natürlich und die feuerwehr kommt dann auch nicht durch weil mein auto in eine andere richtung parkt sucht euch mal Hobbys sammel Kastanien oder Briefmarken keine ahnung aber seid keine Petzen was ihr ja sehr gerne seid 😉
@@AlbaLatino1986 1. es ist asozial sich auf Behindertenparkplätze zu stellen, da sollte man sich nicht über "Hobbylose Menschen" lästern.
2. Ich habe nicht behauptet, dass es Leute gibt, die das Hoffnungslos übertreiben.
Du musst wohl zugeben das Fußgänger auf der Straße nichts zu suchen, haben sollten und dass Autos, die die Gehwege zu parken durchaus zu solchen Situationen führen können.
Jeder, dem die Sicherheit seiner Mitmenschen egal ist, sollte von der Gesellschaft daran angehalten werden, seine Sichtweise zu ändern und wenn dies nicht möglich ist zum Beispiel durch zu überhöhter Selbsteinschätzung muss bestraft werden. Bei Mehrheitlicher Wiederholung kann man so den Führerschein einziehen um die Potentielle Gefährdung von der Straße zu nehmen und ich nehme an falsch herum in eine Parklücke einzuparken gehört nicht dazu.
Allerdings ging es im Video um einen Vater, der seine Tochter nicht auf der Straße fahren lassen wollte, da sie von Ignoranten dazu gezwungen zu sein scheint durch deren Fehlerhaftes Verhalten. Wir haben also eine potenzielle Gefährdung durch Ignoranz, was seine Reaktion rechtfertigt.
In Düsseldorf kann jeder Bürger Falschparker mit Fotos melden. Ausdrücklich erwähnt das auch die Stadt auf ihrer Internetseite. Das nennt sich hier "Drittanzeige". Von Recht und Ordnung ist jeder Einzelne nahezu immer selbst betroffen. Zudem belasten sachgerechte Anzeigen nicht die Behörde, sondern entlastet die Stadt, durch kostenlose Zuarbeit, die im Ergebnis die Stadtkasse auffüllt.
So muss das laufen, da kann der Beamte in Ruhe im warmen Büro bleiben und muss nur noch Briefe fertig machen. Der schafft mit einem guten Schwarm mehr als wenn er alleine draußen spazieren geht.
Funktioniert das inzwischen in Düsseldorf? Vor drei Jahren klappte das noch nicht, da hab ich regelmäßig Fotos gemacht weil bei meiner Wohnung auf der Alten Landstraße immer wieder der Bürgersteig zugeparkt wurde. Und wie es schon der ein und andere hier in den Kommentaren schrieb sagte auch mir das Amt immer wieder "Da können wir leider nichts machen, Sie müssen persönlich betroffen sein und müsste auch zunächst etwaige Kosten (z.B. Abschleppgebühren) übernehmen und später vom Verkehrssünder zurück fordern." Immer wieder unfassbar.
Funktioniert es auch bei anderen verstoesse von anderen Verkehrsteilnehmer
@@sylaina6776 Das ist Quatsch, vom öffentlichen Raum darfst du als Privatperson nicht abschleppen lassen. Schreib mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
@@rhexxus5175 Nein, da du zwingend den Fahrer brauchst bei allem wo das Auto bewegt wird. Du kannst kein Kennzeichen anzeigen, ist Zeitverschwendung.
Super Argumentation der Behörde - betroffen von Falschparkern kann nur sein, wer selbst eine Immobilie und einen PKW hat, na Prost
So schafft man sich Arbeit vom Hals.
Nein, das hat die Behörde nicht gesagt. Die Behörde sagte, dass man als Zivilperson ein Beweissicherungsverfahren nur dann durchführen darf, wenn man in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich behindert wird, also beispielsweise auf dem eigenen Grundstück bzw. der Zufahrt dazu. Eigener PKW oder Immobilie spielen dabei keine Rolle. Der kritische Knackpunkt ist hier die Datenschutzverletzung durch das Protokollieren der Kennzeichen. Polizei über die Situation informieren und sogar ein Foto von der Gesamtsituation ohne persönliche Daten wäre völlig legitim.
@@gehteuchnixan8256 Ein eigenes Grundstück und eine Zufahrt dazu bedeutet, ich besitze eine Immobilie und ein Gefährt, was vor dieser Immobilie eine Zufahrt benötigt, sonst sind beide Punkte irrelevant.
@@gehteuchnixan8256
Nun habe ich aber ein schlechtes Gedächtnis. Um dies zu kompensieren, mache ich Fotos und Notizen - zum ganz persönlichen Gebrauch - für den Fall, daß man mich als Zeuge beruft.
Viele Wege führen nach Rom ;)
War der bayrische Datenschutzmensch nicht auch derjenige, der Microsoft Teams für mit der DSGVO vereinbar hält, während andere Datenschützer das anders gesehen haben? Wenn es um die dicken Firmen und die Autolobby geht, wird dann halt auch die Gesetzeslage dementsprechend ausgelegt. Nix neues in Bayern.
Ich drücke dem Herrn die Daumen, dass er vor Gericht gewinnt.
Er wird vor Gericht scheitern . und jedes Verfahren im Einzelnen , wird eventuell zu einer Haftstrafe führen . Wer aber so viele gleich gelagerte Urteile bekommt wird nicht einmal Bewährung bekommen . Da er ja ein renitenter Serientäter ist .
@@horstkollmeyer6654 Das glaub ich kaum, das Ganze ist höchsten eine Verwaltungsübertretung und dafür gibt eine Geldstrafe und nicht mehr. Wir reden hier nicht über einen Einbrecher oder Bankräuber (na ja die sind eh ausgestorben) oder eine Gewaltverbrecher oder einen Impfverweigerer.
Trotzdem Petzen mag keiner und da sollte er eher vorsichtig sein wenn er nicht selber der Mustermensch ist - Nachbar is watching.
lg
Ralf
Microsoft Teams ist GDPR-Konform. Das sollte ausreichen.
@@DarChaos21 Nö, ist es nicht, denn Daten fließen in die USA und da sind die nicht dem gleichen Schutzniveau unterstellt.
@@blubbspinat9363 das stimmt ja gar nicht. Microsoft ist ISO 27001 zertifiziert und wird in EU West gehostet für Europäer.
"Er hätte einen anderen Weg nehmen können!" Ist das nicht Nötigung, jemanden zu zwingen etwas zu tun was er nicht will? Er wurde ja durch das Falschparken an der Fortführung seines Weges gehindert.
Es ist keine Nötigung , es ist eine Behinderung . Da gibt es gewisse Unterschiede .
@@horstkollmeyer6654 er wird genötigt einen anderen weg zu nehmen
@@horstkollmeyer6654 Naja, auch eine Sitzblockade ist eine Nötigung, auch wenn das mittlerweile etwas eingeschränkt wurde. Das Auto steht da rechtswidrig, eine solche Blockade ist nach herrschender Rechtsprechung Gewalt, und der Betroffene wird zu einer Handlung genötigt.
Also wenn man irgendwie doch dran vorbei kommt, ist das sicher noch keine. Aber wenn jemand vielleicht die Straßenseite wechseln muss und dazu zu einer Ampel zurück gehen und so auch Zeit verliert, dann ist es schon eine Nötigung. Wenn ein Rollstuhlfahrer o.ä, sein Ziel gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Umständen oder einer Eigengefährdung erreichen kann, dann ist das definitiv eine Nötigung.
@@vollunbekannt wäre überzeugender, wenn Du ein Argument hättest...
@@vollunbekannt habe ich ja ausgeführt. Jemandem ein Auto in den Weg zu stellen, ist Gewalt. Wenn der dann einen Umweg machen muss, ist das der Zwang zu einer Handlung.
Der objektive Tatbestand ist klar erfüllt. Den subjektiven muss man im Einzelfall prüfen.
Meines Erachtens ist man schon persönlich betroffen wenn man nicht mehr auf den Radweg/Bürgersteig mit dem Fahrrad fahren/laufen kann.
Und selbst wenn es ein allgemeines Problem sein sollte, ist das doch für alle eine persönliche Sache.
@@Hogan4079 Sachte. Kinder bis 8 Jahren müssen, Kinder von 8-10 Jahren dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Erwachsene dürfen sie begleiten.
@@Hogan4079 Wenn nicht irgend welche Idioten darauf parken, gerne.
@@Hogan4079 zum parken werden die viel benutzt von den Autofahrern
Liebes Deutschland und seine Behörden. Macht bitte weiter so und fördert das Unverständnis der Gesellschaft gegenüber dem Staat. Ein Sieg der Ellenbogengesellschaft wird hier weiter beschleunigt.
Wenn man mit seiner Tochter Fahrrad fährt, ist das für mich Sport/Spazieren...
Außerdem ist er doch auch betroffen, wenn seine Tochter da nicht durchkommt und sie auf die Straße muss... so oder so ist das ziemlich asozial, wenn Gehwege zugeparkt werden. Gut, Fußgänger können evtl. auf die Straße ausweichen aber Leute im Rollstuhl oder Ältere mit Rollatoren müssen da durchkommen können.
Ja, ist es irgendwo "petzen", aber ja nicht, weil er grade Bock drauf hatte seine Nachbarn fertig zu machen, sondern weil die Falschparker ja tatsächlich ne Gefahr darstellen...
UND zum Datenschutz... irgendwie lächerlich. Ständig gibt es Probleme mit Datenschutz an anderen wichtigen Stellen und da kümmerts keinen (außer WBS natürlich ^-^) aber Autos abfotografieren...das MUSS bestraft werden -.-
Hast Recht, ist eine absolute Frechheit, dass Fahrradfahren anscheinend nicht durch blockierte Fahrradwege beeinträchtigt sind
_„spazieren“_
_.... das ist dann aber auch kritisch zu sehen, „Spaziergänger“ sind doch so etwas wie Terroristen._
Bei uns parkt die Polizei den gehweg komplett zu. Kein Problem. Die Oma mit Rollator kann doch immer noch durchs Gebüsch klettern. Fakt! Das sind asoziale die ihr alle bezahlt.
Ihr vergisst, dass er nicht nur einen Fall angezeigt hat, sondern es wurde zu seinem sport, vielleicht auch hass auf Autofahrer.
@@dieterstutzkeitz8364 Na, Autofahrer? Es waren mehrere Fahrzeuge in Reihe falschgeparkt. Und wenn, ist es tatsache gewesen, Punkt.
Was lernen Wir daraus: Wenn man quer auf der Hauptstraße parkt darf uns nur das Ordnungsamt anzeigen, alle Anderen sind ja nicht davon betroffen und können einen anderen Weg nehmen.
Hätte Andreas mal vorher die Autos nach Ihrer Einwilligung zum Bild gefragt.
Park gefälligst quer auf dem Gehweg. Sobald du Autofahrer behinderst, kommen die Panzer gerollt.
Das was sie Behaupten ist falsch . Der betroffene hat das Recht zur Anzeige , aber nicht ein unbeteiligter dritter . Also wenn sie als direkt Betroffener eine Anzeige erstatten ist das ok . Aber wenn ein Kollege oder Bekannter der nicht direkt dabei Anzeige erstattet ist es falsch .
@@horstkollmeyer6654 Na klar, die Tochter hätte die Anzeige stellen müssen. 🤦🏼♂️
@@LittleBoy0D Blödsinn . Denn die müsste Rechtsmündig sein . aber der Radfahrer der behindert wurde nur der hat es ja nicht getan , der war daran Interessiert die Autofahrer an den Pranger zu stellen . dann ist der Nächste Dummkopf der nicht betroffener ist aber als erstes eine Straftat aufdeckt . Das kommt raus wenn einige nicht nach denken in ihren Wahn .
@@horstkollmeyer6654 Herr Kollmeyer, wenn Ihnen das deutsche Rechtssystem so am Arsch vorbeigeht, dass Betroffene plötzlich Beschuldigte sind, dann ist dies die falsche Platform sich darüber zu äußern.
Ist das nicht der Kerl von SpiegelTV? 😅
Hah
nein, der Typ hat doch keine Kinder
Der Typ von Spiegel TV kommt aus Berlin, nicht aus München...
Klingt so ja.
Nein
Etwas überspitzt formuliert: Ich darf dann auch keinen Banküberfall melden wenn ich da kein Konto habe? Da wäre ich ja auch nicht persönlich betroffen.
Aber es ist natürlich schwer hier eine Grenze zu ziehen. Natürlich habe ich Verständnis für die Radfahrer die sich jeden Tag über solche Autofahrer ärgern müssen und selbst aber quasi machtlos sind weil Polizei und Ordnungsamt ja meist nichts unternehmen. Andererseit wäre dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet.
Selbst wenn du ein Konto hast und in der überfallenen Bank nicht direkt bedroht wirst, sieht es schlecht aus. Um einen Schaden zu tragen, müsste der Überfall die Bank in die Pleite treiben und dein Konto müsste die 100.000€ Einlagensicherung überschreiten. Solange das nicht gegeben ist, wäre es schon ziemlich dreist den Überfall zu melden.
Oder: Darf ich einen Mord anzeigen, wenn ich nicht ermordert worden bin?
@@stunni6913 Kommt wahrscheinlich drauf an WER ermordet wurde 😄
Hier wird niemand denunziert. Red also keinen Quatsch.
@@jona_archi hahaha hihi, was?
Das man mit 41 nichts Besseres zu tun hat, als Hobby Polizist zu spielen, ist schon sehr fragwürdig.
Ganz ehrlich: IMO haben sich die Behörden da überlegt: 17 Verstöße ahnden oder sich einen Verstoß aus den Finger saugen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. IMO war Andreas S persönlich betroffen und ich denke auch, dass er Erfolg haben wird.
Suchst du noch IMO‘s?
@@MasterTricking Was war jetzt daran falsch zweimal IMO zu schreiben? 🤔
Und kannst du auch etwas zum Thema beitragen?
@@sylaina6776 Ich habe selten eine Bußgeldstelle gesehen die nicht total Bock drauf hat jeden einzelnen Cent von den "Straftätern" einzukassieren.
Wahrscheinlich erhielten sowohl der Petzer, wie auch die Falschparker am Ende ein Knöllchen…
@@sylaina6776 well, es ist of course nichts wrong daran oft IMO zu writen denn IMO ist schließlich positive for the Redefluss wie you bestimmt understanden kannst. Understande auch die People nicht. Who immer complainen über Anglezismen. Cause das wirkt never albern oder anything like das. Also i think du hättest even noch öfter IMO writen sollen because this wirkt einfach much more intelligent and ist auch in no way irgentwie cringe.
Was zum fick heißt eigentlich IMO? Kann bloß Deutsch.
Meine Freundin ist Rollstuhl Fahrerin und wenn alle Behindertenparkplätze belegt sind, rufen wir schon manchmal die Polizei. Wenn dann noch jemand schnell abhauen will, knipsen wir auch ein Foto.
Da sie nicht auf normalen Parkplätze parken kann, wegen des Rollikrans gab es auch .Al eine Anzeige wegen Nötigung
Deine Freundin ist echt nicht nett, wenn sie den anderen Behinderten den für sie reservierten Parkplatz nicht gönnt. ;) Außerdem hat sie soweit ich weiß auch Sonderrechte mit einem Behindertenausweis, was natürlich nicht alles erlaubt.
Wie viele der Nötigungen wurden denn eingstellt? So gut wie alle schätze ich?
@@PhreakDarkSoul die Behindertenparkplätze sind extra breit so daß sie möglichst weit rechts parken kann 😉
Wobei Nötigung es nicht trifft . Es ist eine Behinderung . Das Foto ist in dem Fall sogar erlaubt . Nur darf es nicht veröffentlicht werden .
@@PhreakDarkSoul Atrix meint, belegt von PKWs von Personen, welche dazu nicht berechtigt sind. Insofern ist eine Anezige und falls die jeweiligen FahrzeugführerInnen nicht rechtzeitig zurückkommen auch ein Abschleppen voll im Rahmen. Die haben da auf den Behindertenparkplätzen nichts zu suchen!
Was auch gerne gemacht wird, da die Behindertenparkplätze extr breit sind und man entsprechend viel Platz zum aussteigen in einen Rolli braucht und die KFZ dann weit rechts abgestellt werden: Sich links neben einem solchen berechtigten PKW auf den gleichen Parkplatz zu quetschen. Dass die/der RollifahrerIn dann natürlich nicht mehr ins KFZ reinkommt ist diesen Pappnasen wohl zu hoch. Soweit reicht deren Denkapparat nicht.
@@zorrothebug Das war mir schon klar, daher das ;)
So ein Verhalten der Behörden führt in letzter Konsequenz zur Selbstjustiz der betroffenen Fußgänger:innen, Radfahrer:innen etc.
Bravo.
Ich finds eigentlich ganz lustig
Abfackeln statt anzeigen?
Wieso teilst Du Pfosten die Worte? Mathestunde?! 😂
Nö, nicht abfackeln, mit abfackeln kommt man immer noch nicht durch, aber Rückspiegel abbrechen um sich sein zustehenden Platz zu gewährleisten. Oder mit dem Fahrrad-anhänger, Rollator, Rollstuhl Kratzer beim Auto in kaufnehmen, wenn es keine Überquerungs-möglichkeiten gibt.
Aber vorher Straße, autos mit Kennzeichen und gleichzeitig Abstand, und das eigene Beförderungs-mittel ablichten.
@@Dayrador sach Beschädigung
Fällt das nicht in die gleiche Argumentation, wie die Dashcam-Geschichte? Wenn ich selbst einen Schaden habe und damit etwas beweisen kann sind die Aufnahmen in Ordnung. Wenn ich aber potentielle Verkehrsdelikte abfilme, bei denen ich nicht betroffen bin und bei denen nichts passiert ist, dann können diese Aufnahmen nicht dazu genutzt werden um die Anzeigen zu rechtfertigen.
Ich denke aber so mancher Polizist macht gerne unter der Hand Ausnahmen auch bei kleineten Unfällen. Sobald es Personenschaden oder sogar Todesfälle gibt,würde denke ich kein Gericht Dash Cam Videos ablehnen. (Meine Laien Meinung)
Nur ist der Fall anders . Die Fotos durfte er fertigen , nur nicht einen Dritten veröffentlichen . Das dann dieser dritte meint Anzeige zu erstatten bringt die Sache erst ins rollen . Und zu allen Überfluss durfte die Anzeige nicht verfolgt werden weil der Anzeigende nicht betroffen war .
@@philipstephan7688 Wie gesagt, wenn dein Videomaterial bei Unfällen etc zur Aufklärung dient ja. Aber wenn jemand anderem die Vorfahrt genommen wird und "nichts passiert" oder jemand neben dir über eine rote Ampel fährt und daraus kein Schaden entsteht. Darf man es, meine ich (auch Laienwissen), nicht bei der Polizei anzeigen bzw verwenden.
Mit der selben Argumentation rufe ich die Feuerwehr nur, wenn mein Haus brennt- was interessiert mich das Leid der anderen. Jeder Falschparker gefährdet Menschenleben- deswegen ist das Parken an dieser Stelle ja verboten. Aber auch das ist deutsch: Prävention ein Fremdwort, gehandelt wird erst, wenn etwas passiert ist. Also vielleicht auch nicht.
Ich frage mich, wie es möglich ist, mit einer Dashcam Verkehrsdekikte zu filmen, die einen nicht irgendwie selbst gefährden. Das müsste schon größer Zufall sein. Selbst wenn, mal angenommenen, der Dashcam Fahrer an einer Kreuzung wartet, weil ein von rechts kommendes Auto Vorfahrt hat, das aber links a biegt und einem von links geradeaus fahrendem die Vorfahrt weg nimmt, ist der Dashcam Fahrer dadurch gefährdet, dass es bei einem Zusammenstoß doch sicherlich dazu kommen könnte, dass eins der Autos auf ihn geschleudert wird.
Das letzte was ein deutscher Beamte will, ist Arbeit von einem Bürger zu bekommen.
Autofahrer in DE maßregeln? Kannst alles machen, nur das nicht.
Autofahrer müssen nach dem Aussteigen aufpassen. Dann sind sie nur noch Bürger 2.Klasse und ein Verkehrshinderniss.
Leider wahr, besonders im BMW-Land ähh Bayern.
Der Ausdruck "Petzer" ist genauso abwertend wie der Ausdruck "Rechtsverdreher".
Wäre dir "Denunziant" oder "Lump" lieber?
Genau. Heutzutage wird allgemein (und anerkannt) der Begriff "Whistleblower" verwendet.
Bei Knöllchenhorst ging es um das dauerhafte Filmen des öffentlichen Raumes, auch wenn keinerlei Anlass gegeben war. Das ist ja wohl nicht damit vergleichbar, wenn jemand anlassbezogen ein Foto von einem Auto macht. Jeder Bürger hat das Recht Ordnungswidrigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen und diese Möglichkeit würde komplett ad absurdum geführt, wenn man die Ordnungswidrigkeit nicht dokumentieren dürfe.
Dem Knöllchenhorst wurde übrigens sogar erlaubt eine Datenbank mit allen von ihm festgestellten Verstößen zu führen und dauerhaft zu speichern. Einzig seine stundenlangen Videoaufnahmen wurden ihm untersagt und die Behörden mussten seine Meldungen irgendwann nicht mehr verfolgen, weil er wiederholt Ordnungswidrigkeiten angezeigt hatte, die keine wirkliche Grundlage hatten. Daraus abzuleiten, dass man generell keine Ordnungswidrigkeit dokumentieren und Anzeigen darf, wenn man nicht selbst eingeparkt wurde, halte ich für eine sehr sportliche Auslegung seitens der Datenschutzbeauftragten.
Zu Bedenken ist auch, dass der Fahrzeugführer selbst durch vorsätzliches Handeln den Anlass für die Datenerhebung gesetzt hat. Wer nicht möchte, dass seine Kennzeichendaten verarbeitet werden, der sollte sich einfach an die Verkehrsregeln halten. Dann verarbeitet nämlich niemand irgendwelche Daten.
Das ist nur deine Meinung, bis du mal an so einen Menschen gerätst. Das ist nämlich häufig der Fall. Fehler machen immer nur die anderen. Kennt man.
Die Dokumentation aus einen Gegebenen Anlass ist auch erlaubt . Nur darf das Fot nicht veröffentlicht werden , und das ist in dem Fall des zu geparkten Rad Weg der Fehler . Und richtig ist , das dauerhafte und nicht anlas bezogene Aufnahmen selbst wenn sie von der Polizei mit einem Provida Gerät gemacht werden nicht zulässig sind als Beweis .
Die Verkehrswende für Fahrradfahrer das ist wohl der größte Witz den ich heute gehört habe
Gut zu wissen. Fahrerflucht melden ist also auch illegal, werde mich hüten!
Ich glaube bei Straftaten sieht das ganze wieder anders aus. Gefährdung bei Überholvorgängen stellen allerdings auch eine Straftat dar, also hätte man auf dem Rad da ja viel Potential.
Ich fahre selber viel Fahrrad und ganz ehrlich, wie oft ich ausscheren muss weil irgend so ein Hirnloser in der Zweiten Reihe steht und das für ne gute Idee hält, ist unnormal.
und das stört dich so sehr in deinem leben?
Aber ans Ziel sind Sie schon noch angekommen, oder? 😏
Deshalb sagt ja die Straßenverkehrsordnung auch das ein Radfahrer in solchen Fällen sogar um dieses Hindernis zu umfahren einen Benutzungspflichtigen Radweg verlassen darf . Was er aber nicht darf Selbstjustiz üben .
@@TheFlosi88 Gefährdung, bis Lebensgefahr auf vielbefahrenen Straßen.
@@TheFlosi88 Sollte es. Unabhängig ob er am Ziel ankommt sollte sich jeder an Regeln halten.
Wenn das durchgeht von den Bayern kann jeder auf dem Fußweg parken. Es ist den ja kein Fußgänger oder Radfahrer persönlich betroffen. Die können dann ja auf der Straße gehen. Was geht den bei uns im Land ab? Oder als Autofahrer mitten auf der Straße parken, so Kreuz und quer, kannst Du auch keine Anzeige bekommen, ist ja niemand persönlich betroffen, ist ja keine Einfahrt die verstellt wird.
Leider haben auch sie es nicht richtig verstanden . Die Berechtigung ist beim Behinderten , in diesem Fall bei dem Radfahrer . Nur wenn sie sich das noch einmal anhören werden sie Feststellen , das der Berechtigte nicht die Anzeige gemacht hat , sondern ein Plattform betriebener . Und genau da ist das Problem , der hat da er nicht betroffen ist nicht die Berechtigung .
@@horstkollmeyer6654 Passt, nur warum bekommt der Radfahrer die Anzeige und nicht die Plattform?
Die Frage ist: Was macht man, wenn das Ordnungsamt seine Arbeit nicht erledigt und Fußgänger die Gehwege nicht benutzen können? Selbstjustiz verbietet sich natürlich. Kann man das Ordnungsamt bzw. die Polizei (zuständig für ruhenden Verkehr, wenn
beim Ordnungsamt niemand arbeitet, z.b. am Wochenende) selbst anzeigen?
Gute Frage
Ich denk, selbst anzeigen wäre die einzige Möglichkeit, auf die aber auch keiner wirklich Lust hat, gerade wenn es auch zum bsp um Nachbarn geht. Aber nur eine Behörde informieren bringt meiner Erfahrung nach überhaupt nichts. Ich würde sowas auch nie machen, wenn Mal einer irgend wo dumm parkt. Aber meist sind das so stellen wo es ein Dauerzustand ist.
Polizei rufen hab ich auch das eine mal gemacht wo man auf dem Gehweg nicht mal mehr seitwärts an den Autos vorbei kam und das auf beiden Seiten der Straße und die Beamten haben sich dann rum gekümmert das die gut 20 Autos auf jeder Seite die Rad- und Fußwege zugeparkt haben ein Strafzettel bekommen haben und mit dem Hinweis wäre es früher am Tag gewesen wären alle abgeschleppt und umgesetzt worden, aber um 22 Uhr Abend sollten ja keine Personen mit Kinderwagen da durch müssen und somit mit Kinderwagen auf der Hauptstraße laufen müssen
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen könnte etwas bewirken.
Na, da bin ich mal gespannt, wie Sie begründen, dass da jemand seine Arbeit nicht macht? Das dürfte ziemlich unmöglich sein. Die freiheitliche Grundordnung zeichnet sich gerade dadurch aus dass nicht durch Totalüberwachung jeder Regelverstoß verhindert wird.
Guter Mann. Bin ebenfalls Radfahrer in München und hier werden Autos gefahren und geparkt ohne Rücksicht. Die Stadtverwaltung und die Polizei schauen nicht nur weg, sonder parken selbst gerne auf Rad- und Fußwegen. Absolute Bananenrepublik!
Richtiger Almen bist du. Kek.
Ist es nicht Nötigung, wenn ein Fußgänger oder hier ein Kind, gezwungen ist auf die Strasse auszuweichen?
Wen wunderts, wenn es verboten ist Falschparker zu melden, das einige Radfahrer dann halt die Berliner Methode anwenden und diesen Autos die Spiegel wegtreten.
Das ist auch eine Straftat die sehr teuer werden kann.
Sollten Spiegel wegen Falschparken weggetreten werden, dann wäre das völlig unverhältnismäßig. Man fährt ja auch keinen Radfahrer über den Haufen, wenn der den Radweg nicht benutzt wenn einer vorhanden ist.
Hinweis: Es besteht bei Anwesenheit eines Radwegs eine Nutzungspflicht, da darf man dann nicht die Straße nutzen.
Etwas mehr Rücksichtnahme würde beiden Seiten gut tun.
@@OpenGL4ever : Stimme dir zu.😊👍
Ihre Schlussfolgerung ist falsch . Es ist nicht verboten eine Anzeige zu machen . Nur das hat der Herr halt nicht gemacht . Er hat es vorgezogen seinerseits eine Straftat zu begehen . Und deshalb wird er auch immer scheitern . Man sollte richtig vorgehen aber das verletzt ja das Ego . Denn man will ja nur andere anprangern . Und dafür greift man ja gerne zu einer Straftat .
Man wundert sich ja doch über manche Autofahrer. Ein Auto ist ein Wertgegenstand. Diesen Wertgegenstand stellen die Leute unbeaufsichtigt so in die Gegend, dass andere Menschen dadurch belästigt und gefährdet werden. Und dann heulen sie rum, wenn plötzlich ein paar neue Kratzerchen im Lack des asozial geparkten Wertgegenstandes sind.
Ist doch ganz einfach: Die Fotos sammeln ohne sie weiterzuleiten und dann mit geschärzten Kennzeichen als Beweismittel in einer Untätigkeitsklage gegen die lokalen Ordnungsbehörden vorführen.
Nette Idee, aber das ist Zeitverschwendung. Bei OWI's müssen Behörden nicht zwingend handeln. Es bleibt der ehörde überlassen.
oder einfach fotos von leuten machen die fotos machen um jedem zu zeigen wie toll diese leute sind
@@StKe1000 Sie müssen nicht zwingend bei einzelnen Vorfällen handeln. Deshalb sollte man auch über einen längeren Zeitraum mehrere Vorfälle sammeln und so auf das systematische Problem hinweisen. Ich denke so eine Klage könnte Erfolg haben, vor allem wenn man das ganze einigermaßen Medienwirksam macht,
Warum müssen dann die kennzeichnen geschwärzt werden. Bei der virkw9bir Gericht ist es dann doch Beweismaterial in einem Fall, in dem der Fotograf beteiligt ist. Wir kann dann noch der Datenschutz greifen?
Ich weiß nicht wo genau das Problem liegt. Wer sich an die Verkehrsregeln hält hat nichts zu befürchten. Wer dagegen verstößt sollte bestraft werden können. Und wenn Autofahrer sich das Recht rausnehmen ihre Dreckskarren auf dem Bürgersteig parken, Pech gehabt. Dann haben die zu zahlen.
"Wer sich an die Verkehrsregeln hält hat nichts zu befürchten. "..... leider falsch. Habe einen Punkt fürs Telefonieren mit Handy am Steuer kassiert, obwohl ich es nicht getan habe. Wenn zwei Polizisten meinen man kann sich nicht erinnern aber wahrscheinlich wird es so gewesen sein, kassierst Du die Strafe auch wenn Du unschuldig bist. Leider muss man in D doch die Unschuld beweisen. Ich habe jedenfalls vor Gericht den Glauben an Gerechtigkeit verloren.
Bitte dran bleiben! Die Gedankenlosigkeit, dass nicht jeder einspurige schmale Räder hat, oder mal eben auf die Fahrbahn rumpeln kann trifft unsere Familie auch regelmäßig beim Einkaufsweg, zum Arzt in die Stadt etc.. Aus gesundheitlichen Gründen kann auch nicht jeder sein Rad schieben. Dann heißt es für uns häufiger zurück, nächste Bordsteinabsenkung suchen und dann auf die Fahrbahn, wenn keins der Kinder dabei ist, sonst noch weiter zurück. Warum müssen denn so häufig ausgerechnet Radweg und Fußgängerweg gleichzeitig zugeparkt werden? Lieferung, Umzug etc. und wir sollen immer warten, geduldig und verständnisvoll für die Probleme der anderen sein und Umwege in Kauf nehmen. Einfach quer über beide Wege parken scheint seit einige Zeit Mode! Manchmal sind die Fahrer zum Glück greifbar und in der Regel dann auch gern bereit etwas vorzuziehen, aber diese Gedankenlosigkeit nervt echt. Einmal wurde auch mein Ton böse, aber immerhin meine Worte höflich, alles gut, kurz vorgezogen fertig. Ein anderes Mal war ich tiefenentspannt und wartete einfach, mit dem Dank fast rückwärts über den Haufen gefahren zu werden, gerade noch zur Seite gesprungen.
Rote Ampeln gelten übrigens auch für Radfahrer. Lg.
@@YTDE426 Was soll mir diese Aussage mit den Ampeln jetzt sagen? Ich weiß, normalerweise halte ich mich auch dran, genau wie die meisten Autofahrer die ich kenne. Hier bei uns haben wir aber eine, die obwohl kein Auto kam auch nach 10 Minuten noch rot war, nach 15 Minuten war ich es Leid und bin trotzdem rüber. Die ist extrem Autofreundlich geschaltet. Wenn Du auf das nicht konforme Verhalten anderer Radfahrer anspielst kann ich zu den Beweggründen wenig sagen, vielleicht wer anders, oder z.B. die Studien? Glaub da gab es welche aus Holland. Da haben sich mal einen Tag lang alle Radfahrer an alle Regeln gehalten, mit dem Ergebnis Riesenstau für Autos. Das war aber der Situation und schlechter Ampelschaltung und Wege in konkret dieser einen Stadt geschuldet, nicht übertragbar und wahrscheinlich sind die Gründe für stressige Stellen in jeder Stand etwas anders gelagert.
@@streetcoder76 Mach das Märchenbuch zu. Lg.
Das Problem hier ist nicht, dass die Ordnungswidrigkeiten den Behörden gemeldet wurden, sonder die Art und Weise auf die das geschehen ist. Statt die Bilder direkt an das zuständige Ordnungsamt weiterzuleiten, wurden diese an einen unbeteiligten Dritten weitergegeben.
Es ist erlaubt, berechtigtes Interesse besteht. Es wurde gerichtlich überprüft, Urteil ist ergangen. Einfach folgendes bei RUclips eingeben: Urteil: Fotografieren von Falschparkern ist erlaubt | BR24
Wenn also jemand ein Nagelbrett auf die Straße legt und dann davon fährt, darf ich sein Kennzeichen nicht fotografieren oder der Polizei übergeben, aus Datenschutzgründen?
An seiner Stelle würde ich den Spieß umdrehen und feststellen lassen, ob seine Kontrahenten die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen zur korrekten Erfüllung ihrer Stelle haben. Sofern man das kann 🤷♂️
Wollte ich auch schreiben. Offensichtlich sitzen da Leute in den Behörden, die Recht beugen um Autofahrer zu bevorzugen.
geht nicht... Gesetzte sind immer individuell anwendbar... Als Beispiel, Berlin bestätigt 2G und Bayern kippt 2G... ein und das selbe Gesetz... dazu kommt das jeder eine andere Rechtsauffassung hat... sehr sehr schwer was du da umsetzten möchtest...
Sie sind der schlaueste . Nur wenn ein nicht betroffener dritte eine Anzeige stellt , muss das Verfahren eingestellt werden . Denn ihr Bruder der den Vorfall nicht selbst erlebt hat kann gar nicht wahrheitsgemäße Angaben machen . Herr Richter ich Weiß was , der böse Bube da ist ein Verbrecher , was haben sie den vom Vorfall gesehen . Nichts , aber ich kenne Jemanden der hat es gesehen und mir erzählt . Da muss der Richter sich sehr beherrschen . Aber deshalb kann nur der Betroffene die Anzeige machen oder ein von ihm beauftragter zugelassener Rechtsbeistand .
Falschparker braucht kein Mensch! Nehmen anderen Leuten die berechtigt sind die Parkplätze weg und als Berechtigter (z.b. Anwohner), muss man dann falsch parken und kassiert eine Strafe! Das kann nicht sein!
Seltsame Logik..... Weil alle falschparken muss ich jetzt falschparken...und bekomme zu recht die Strafe.
@@bah7392 🤦♂️
Das Blockieren von Fahrradwegen oder ähnlichem, wie hier ist ehrlich gesagt noch weitaus ekelhafter
@@bah7392 Wenn alle Plätze die eigentlich den Anwohnern zustehen zugeparkt sind sind die Anwohner quasi gezwungen ihr Auto falsch zu parken und werden so für einen Umstand bestraft, den sie nicht beinflussen konnten. Was ist an der Logik komisch?
@@carpediem5232 bitte was? Dadurch sind sie gezwungen falsch zu parken anstatt einen freien Platz zu suchen? Grundgütiger, wie haben sie bitte einen Führerschein erhalten. Wie unfassbar dumm.
Wenn ich einen Bankraub beobachte und das Fluchtauto inkl Kennzeichen fotografiere, dann begehe ich eine Ordnungswidrigkeit bzw Straftat gegen den Datenschutz???
nur wenn du es veröffentlichst oder an ein internetportal schickcst wo es dann veröffentlicht wird. nicht aber wenn du es NUR als beweisfoto der polizei übergibst. bitte mitdenken beim videoschauen, dann erübrigen sich so macnhe fragen oder kommentare hier.
@@elace70 diese dummheit ist hier weit verbreitet leider... keiner denkt mit... bei dem Verstoß gegen den Datenschutz geht es ja darum das er es an eine Plattform geschickt hat, diese Plattform dann an das Ordnungsamt... denken ist leider so eine Sache
Darf man nicht mal was fragen, ohne gleich als Idiot hingestellt zu werden?
Wie sagte man doch immer?
Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.
Schönen Abend und überdenkt gerne euren Charakter, wenn ihr wollt.
Da Sie vom Banküberfall nicht persönlich betroffen sind, würden Sie sich wohl strafbar machen.
Zumindest nach dem Rechtsverständnis der bayrischen Datenschutzbehörde.
Nur wenn du Kunde der bank bist darfst du das. Wenn du kein Kunde bist, bist du ja nicht betroffen -> verboten.
Wenn ich einen Banküberfall beobachte, dann muss ich den vermutlich auch nicht melden? Ist ja nicht meine Bank, geht mich also nichts an.
Dass das Autokennzeichen für den Datenschutz so relevant ist macht für mich keinen Sinn und ist hier definitiv ein Scheinargument.
Denn 1. bezieht sich das Kennzeichen primär auf das Fahrzeug und 2. kann keine Privatperson ohne Weiteres so einfach eine Halterabfrage durchführen. Denn wegen "Falschparken usw." werden die Halterdaten mit Sicherheit nicht von der Polizei, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder der Zulassungsstelle an Privatpersonen weitergegeben. Somit prangert also folglich der Datenschutz an, dass er eher Angst hat dass die Behörden schludern und personenbezogene Daten wie Bonbons im Karneval in die Menge schmeißen.
@Old Gold Wie steht dass nun im Kontext zu meinem Kommentar?
Der gute Mann soll bitte den Prozess gewinnen. Sowohl die Falschparker, als auch das Ordnungsamt sollten angezeigt werden. Es geht gar nicht, dass man als Falschparker straffrei wegkommen und das Versagen der Behörde honoriert wird.
Datenschutz als Vorwand ... oh man, können die Behörden bei Datenschutzverstößen nicht erst mal in den eigenen Reihen kehren?
Möchten sie privat 24/7 gefilmt werden, was sie persönlich so alles treiben?
@@ravanpee1325 Nein, habe ich das gesagt?
@@telazed Warum sollte er dann die Leute filmen, wenn das Bußgeld eh erstmal der Fahrzeughalter und nicht der Fahrer bekommt?
LOL ... warum vor der eigenen Türe kehren, wenn es doch viel bequemer ist auf andere Türen zu zeigen 😀
@@ravanpee1325 Ohne genaue Umstände zu kennen mutmaße ich mal: Weil es offenbar nicht korrekt war so zu parken und die zuständigen Behörden nichts gemacht haben? Weil es ihn behindert oder gar gefährdet hat? Was ist daran falsch einen Umstand anzuzeigen wenn es einen direkt betrifft / beeinträchtigt und mutmaßlich gegen geltendes Recht war? Das ist situativ aufgenommenes Material und nicht 24/7 Überwachung. Die Überwachung in dem Ausmaß übernehmen schon bereitwillig andere. Das es erst mal an den Fahrzeughalter geht, sollte in dem Kontext aber kein Argument sein, oder? Dann darf sich der Halter oder die Halerin sich kümmern die tatsächlich parkende Person zu tadeln.
Hier in Mainz sind die Radwege auch ständig zugeparkt. Aber die Polizei und das Ordnungsamt haben auch kein Bock da was zu machen. Ist halt Arbeit 😂.
_Kaffeetrinken und ein Plausch mit dem Koleg:innen ist ja auch anstrengend, sollte man nicht unterschätzen was die Dam:innen und Herr:innen in den Ämtern machen._
@@FrauHaferniehl ist nicht ernst gemeint mit den :innen in deinem fall oder? 😂
@@TheSwiftblad3 _Doch natürlich, man darf doch niemand:innen diskrimieren .... und „:außen“ sollte man auch nicht vergessen._
_Lieben Gruß_
Lächerlich! Ich kann mir gut vorstellen dass eines der Autos einem Beamten gehörte.
Ich glaube da geht es um einen gewissen "Standesdünckel"! Die Polizei/Behörden reagieren etwas allergisch wenn sie von Bürgern auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden: "Die Polizei macht keine Fehler, und muss sich auch nicht sagen lassen wie sie Ihren Job zu machen haben! - Fragen sie doch mal einen Polizisten bei einer Kontrolle, ob er nix besseres zu tun hat!
Das erlebe ich eher wenn ich Polizisten frage, warum sie etwas nicht kontrollieren. Z.B. wie ihnen ständig PKW in der Fußgängerzone fast über die Füße fahren, sie aber nix machen.
100% richtig erkannt. Es geht um Machtverlust.
Das Agieren so mancher Deutschen Behörde erinnert mittlerweile an den Drachenlord:
Unfassbar versagen und dann den Fehler bei denen suchen, die darauf hinweisen.
also was das Polizisten bei einer Kontrolle "fragen ob er nichts besseres zu tun hat" angeht, nein hat er nich. Das ist mit unter sein Job.
Sobald Feuerwehrzufahrten versperrt werden, sollte man direkt zur MPU. Und wer Gehwege so zu parkt, dass Kinderwagen nicht vorbei kommen, sollten ein paar Monate zu Fuß gehen.
Am besten mit Handschellen gefesselt an einen Kinderwagen... :-)
Vielleicht wusste er nicht, dass man mit dem Handy auch telefonieren kann und so, gleich die Polizei hätte rufen können
So ein albernes Alman-Heldengelaber
Scheint die Politik anders zu sehen. Fußwege zuparken kostet nach aktuellen Bußgeldkatalog 30€
Also immer nur Anonym melden Oder nach Anwaltlicher beratung! Und der ganze mist wäre nicht nötig wenn mehr Polizei auf der Straße wäre aber auch da wird ja schon lange an Personal gespart.
Falschparker finden ist zum Glück nicht die höchste Priorität von der Polizei.
nope, du darfst es halt nur nicht Dritten zur Verfügung stellen. Direkt selber den Ordnungsbehörden zuschicken ist korrekt. Er hat's aber an die Webseite (Dritte) geschickt.
Eben nicht anonym anzeigen , Der Radfahrer hätte anzeigen müssen , dann wäre die Berechtigung auch bejahrt worden . Nur er hatte es ja vor gezogen die Kraftfahrer an zu prangern in der Öffentlichkeit und ein dritter hat Anzeige erstattet der aber nicht direkt beteiligt war .
Polizei ist nicht für den Ruhenden Verkehr zuständig, das macht das Ordnungsamt, außer es entstehen Gefahrensituationen so, dann hat man auch durchaus das Recht die Polizei zu rufen, aber sind wir ehrlich, bist die raus fahren ist der Falschparker eh wieder weg und nachher bekommst du noch aufm Sack weil du unnötiger weise die Polizei gerufen hast.
@@alphonsbretagne8468 Das Ordnungsamt sind auch Dritte, wenn auch besondere Dritte einer Behörde. Interessante Frage, wir melden immer per E-Mail an das Ordnungsamt, zwei Fotos im Abstand von fünf Minuten (belegt das es parken war und kein Fahrer in der Nähe greifbar). Allerdings meist für unseren Behindertenparkplatz. Oder wir rufen direkt an, je nach Uhrzeit Polizei oder Ordnungsamt. Ordnungsamt schleppt immer ab, Polizei nur wenn man keinen vertretbaren anderen Platz findet und belegt, dass man das Auto in ein paar Stunden, oder in der früh auch wieder genau an der Stelle wegen Anlass XY braucht und es anders nicht geht, weil z.B. dann keine Begleitperson zum umparken vor Ort ist. Übrigens ersatzweise wurden wir schon auf Parken mitten in der Kurve verwiesen, wo kein Feuerwehrfahrzeug mehr durchkäme, aber bloß nicht auf dem leeren Taxistand. Vor den Taxifahrern scheint die Polizei Respekt zu haben, sobald da einer drauf steht melden das alle Taxen und verbünden sich, dann bricht scheinbar die Hölle los, auf dem wird dann doch sofort abgeschleppt. Wie auch immer parkt einfach nicht auf Behindertenparkplätzen, weil bis die Beamten kommen dauert es auch eine Stunde. Keiner hat nach stundenlanger Fahrt Bock sich einzunässen. Man steht direkt vor der Haustür, kann aber nicht auf sein WC und die nächste Behindertentoilette ist auf der Autobahnraststätte. Ganz toll. Dann rufst Du die Polizei, weil Ordnungsamt gerade zu hat und die sagt Dir sie hätte besseres zu tun. Hat sie ja auch, aber das hilft Dir nicht. Immerhin hat sie sich bereit erklärt mit der Liste an Anzeigen und dem Eindruck, dass die Markierung nicht gut ist, gegenüber dem Straßenverkehrsamt zur Verfügung zu stehen, um endlich ein Piktogramm zu bekommen. Das ist nämlich eigentlich nicht vorgesehen, nur in Ausnahmefällen. Nach über vier Jahren haben wir jetzt endlich eins und es scheint tatsächlich zu wirken. Wie auch immer ich schweife ab, das hatte jetzt nicht mehr wirklich etwas mit dem Video und Wegeparkern zu tun...
"Fahrrad fahren ist kein Sport" okay wtf
Natürlich gibt es den Radsport, generell ist Fahrrad fahren im Verkehr jedoch erstmal kein Sport per se, auch wenn man sich dabei sportlich betätigt. Auto fahren auf der Straße ist ja auch generell kein Sport, trotzdem gibt es den Rennsport. Man muss unterschieden zwischen sportlicher Betätigung und Sport.
@@aid0nex Das ist überhaupt nicht vergleichbar. So rein gar nicht.
Außer du stellst dir Autos vor wie bei den Feuersteins...
@@davidluchs2657 Ergibt vielleicht nicht viel Sinn, ist aber durchaus korrekt.
Wenn ich mit dem Fahrrad auf Arbeit fahre -> kein Sport
Wenn ich einen laengeren Umweg mache, um mich koerperlich zu betaetigen -> Sport
Wie der Trip mit seiner Tochter zu bewerten waere, weiss ich nicht.
Und dass die Unterscheidung ziemlich daemlich sein kann, bestreite ich auch nicht.
@@kaltaron1284 was du erwähnst hat aber nix mit den Aussagen von L.G. zu tun.
Geht mir ja um den kruden Vergleich zum Autosport 🤔
@@davidluchs2657 Er hat etwas polemisch den Unterschied zwischen Fortbewegen von A nach B zu einem bestimmten Zweck und einem Sport dargestellt. Was durchaus korrekt ist.
Ich sag mal so, wenn man nicht bereit ist, Verstöße gegen Regeln zu verfolgen und zu Ahnden, dann setzt man sein Gewaltmonopol aufs Spiel.
Den Datenschutz an dieser Stelle heran zu ziehen ist eher eine Verzweiflungstat, von wegen Parkdruck.
Absolut richtig, die Reaktion der Behörden! Solche Denunzianten hatren wir schon mal in Deutschland...
Er hätte doch nur die Polizei rufen müssen und wäre auf der sicheren Seite.
Manchmal kann ich über Entscheidungen von Behörden nur den Kopf schütteln. Der Vorgang stammt tatsächlich aus der BRD oder irgendeiner Bananenrepublik mit dominanter Autolobby? Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Begründung gewesen wäre, dass das keine offizielle Seite wäre und diese nicht die anonymität wahrt, aber angeblich nicht persönlich betroffen gewesen zu sein oder kein berevchtigtes Interesse gehabt zu haben, ist hanebüchen. Oder darf ich jetzt als Fußgänger -aus Sicht der Autofahrer schleichend- eine Fahrbahn blockieren und keiner darf mich anzeigen?
"Bananenrepublik mit dominanter Autolobby" passt doch gut zur BRD.
Da behaupten sie in ihrer Unwissenheit leider etwas falsches . es ist erlaubt an zu zeigen . Leider wurde das nicht getan , sondern es wurde eine Straftat begangen in dem man die Bilder veröffentlich und an prangert und das ist eine Straftat . Und kein Richter der Welt setzt seinen Job auf das Spiel um mit unzulässigen Beweismitteln Ordnungswidrigkeit zu verfolgen .
@@horstkollmeyer6654 Wo hat er etwas veröffentlicht? Die Bilder wurden über das Portal an die Behörde geschickt.
@@horstkollmeyer6654 Das wäre genau der Punkt gewesen, den ich erwartet hätte. Nicht aber, dass er nicht persönlich betroffen gewesen wäre. Als Fußgänger kenne ich es oft genug, dass ich auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil der Fußgängerweg als Parksteifen misbraucht wird. Und das nenne ich persönliche Betroffenheit! Oder erwirbt man sich die persönliche Betroffenheit an der geordneten Teilnahme am Straßenverkehr erst durch den Erwerb eines KFZ? Kurz, die Art der Anzeige kann moniert werden. Nicht aber, dass er anzeigt, weil er angeblich kein Recht dazu hätte.
Wenn die Ordnungsbehörden ihren Job gemacht hätten, hätte der Fahrradfahrer keine Fotos schießen müssen…
Ich schätze mal, der arme Mensch hat Autos von Leuten mit Beziehungen fotografiert.
Ich hab gestern am hbf jemanden mit einem Messer gesehen. Persönlich betroffen war ich nicht, hab dennoch der Polizei einen Hinweis gegeben. Ohne Fotos. Ich denke die Fotos hätte er sich sparen können und gehen zu weit. Beweismittelsicherung gehört definitiv nicht in seinen Aufgabenbereich
Richtig so!
In Aachen arbeitet das Ordnungsamt mit einer solchen Plattform (Stadtpate) zusammen. Das funktioniert reibungslos. Ich würde eher mal prüfen wer unter den Angezeigten war und ob da nicht eventuell jemand erwischt wurde der entweder Verbindung zum Ordnungsamt hat oder politisch wichtig genug ist damit es statt einem Knöllchen für den Falschparker eine Anzeige gegen den Geschädigten gibt.
Wobei es nicht schaden kann, solche Plattformen auf ihre Datenschutzrichtlinien, AGBs und Sicherheitsstandards abzuklopfen. Aber eh das Ordnungsamt da selber was auf die Reihe bekommt, sicher der gangbarste Weg.
@@kaltaron1284 Soweit ich das beobachte kommen diese Plattformen eher aus der Ecke Umweltschutz, Radfahrer, Fußgänger und nicht aus dem Bereich Law&Order-Petzer. In diesem Umfeld ist auch Datenschutz ein wichtiges Thema und das ist so ziemlich die höchste Priorität dieser Plattformen. Es geht eigentlich immer um normale Passanten, die behindert werden weil Falschparker ihre Rad- und Gehwege zustellen. Für die will man in den Plattformen eine einfache Möglichkeit schaffen da was dran zu ändern. Das geht nur mit einer Anzeige, weil viele Straßen in Wohngebieten quasi nie vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Anders als Autofahrer, die bei einer versperrten Einfahrt auch schon mal abschleppen lassen können hat man als Fußgänger ja gar keine andere Möglichkeit. Die Plattform sorgt dann dafür, dass der ganze Papierkrieg vereinfacht wird und die Anzeige rechtssicher erfolgen kann.
In Aachen hatten wir neulich einen wütenden Artikel vom "Auto-Redakteur" der Tageszeitung über die vielen Privat-Anzeigen. Es waren etwas über 3000 im Jahr. Davon viele blockierte Einfahrten (dafür hat man Verständnis) und weniger als die Hälfte davon kam über solche Plattformen. Das Ordnungsamt verteilt dagegen etwa 250.000 Knöllchen pro Jahr. Soviel zum Problem der Massenanzeigen per Handy...
Das ist doch völlig egal wenn da ein Lokaler Unions-VIP betroffen ist. Der lässt das einfach einstellen und fertig. Kein Auskunftsanspruch im OWi Verfahren.
@@fahrradmittelfranken8207 Bei Stadtpate steht: "Das Ordnungsamt in Aachen benötigt zur Bearbeitung Ihrer Drittanzeige Ihren Namen und Ihre Anschrift. Name und Anschrift werden eventuell vom Ordnungsamt an den Angezeigten mitgeteilt." Ich habe gehört, dass das regelmäßig passiert. Wenn man anzeigt muss man bereit sein persönlich dazu zu stehen.
Die Geschichte ist ja in München passiert. Bayern ist ja bekannt für Repressalien gegen "Quertreiber". Nach 2:20 wird erklärt dass der Anzeigende noch während er fotografierte von einem Beamten auf dem Handy angerufen wurde, der wissen wollte was er da macht. Das zeigt eigentlich dass da was ganz anderes abgelaufen ist.
Der Schlüssel zu dieser Geschichte ist eigentlich die Frage wer da angezeigt worden ist.
Ich vermute da gab es eine Feier oder ein Treffen von Leuten, die einfach parken wo sie wollen weil SIE das dürfen. Die haben dann aus dem Fenster gesehen dass jemand die Autos fotografiert, erkannt wer das ist und ihre Kontakte genutzt um sofort aus dem Geschädigten einen Täter zu machen. So was passiert z.B. gerne wenn man Polizisten anzeigt wegen unangemessenem Verhalten. Da gibt es oft Gegenanzeigen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Entweder hat er da Pech gehabt und die Autos gehören Polizisten und der Anruf kam direkt aus dem Gebäude vor dem sie parkten oder es waren wichtige Leute mit direkten Kontakten zu Polizei und Ordnungsamt.
@@Ulrich.Bierwisch Da fantasierst du dir aber was zusammen. Der direkte Anruf kam, weil da jemand auf sein Postfach geschaut hat und gesehen hat dass da eine wegli mail nach der anderen eingetrudelt ist. Und dann hat er die darauf vermerkte Handynummer einfach mal angerufen
Falschparker sind gefährliche Asoziale, wenn die jemanden beim Fotografieren bemerken dann kommen die raus und fangen mit Drohungen oder mit Schlägen an. Die rufen nicht irgendwo in der Welt irgendwelche Leute an.
Aktueller Bußgeldkatalog zum Halten und Parken auf dem Gehweg:
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt 55 Euro
… und dabei jemanden behindert 70 Euro +1 Punkt
und oft vergessen, die finaziellen schäden durch verbotenes parken auf solchen wegen.
Unglaublich, Stadt München! Stadt Mannheim sagt offiziell (vor Jahren im Stadtrat beschlossen), dass man Fotos von Falschparkern an die E-Mail Adresse der Ordnungsbehörde senden soll. Anders wird man der Situation offenbar nicht Herr.
Dem Andreas S wünsche ich viel Glück vor Gericht!
Als Busfahrer bekommt jeder von mir eine Anzeige wenn er meine Haltestelle zuparkt. Die geht samt Foto direkt ans Ordnungsamt. Habe da bisher noch nie Probleme gehabt. Als berechtigter Nutzer der Haltestelle bin ich ja auch persönlich betroffen wenn ich nicht irre.
Am Anfang bei „Held der Verkehrswende“ und „Andreas S.“ musste ich schon dolle lachen
Zuerst kommt die Klimawende!
Das Video ist etwas dünn. So kann ich mir vorstellen, dass ein Unterschied zu dem Horst-Fall ist, dass dort wahrscheinlich zum einen Personen gefilmt wurden und zum anderen wahrscheinlich auch Unschuldige, da die alten Dashcams meistens dauerhaft aufgezeichnet haben.
Außerdem könnte beim aktuellen Fall eine Rolle spielen, dass die Meldungen ja offenbar nicht direkt an die Behörden sondern zunächst an ein privates Portal gingen.
...endlich jemand, der aufgepasst hat!
Frage: Wie sieht das rechtlich aus, wenn man in einer solchen Situation einfach die Polizei anruft und auffordert die Autos zu beseitigen?
Rechtlich wäre das ok.
Vermutlich wird er sie es am Telefon gegenüber anfangen zu lachen wenn man sie dazu auffordern würde. Mit etwas Glück macht das Ordnungsamt etwas.
@@Dynaevil Ich denke die Situation ist komplizierter. Kann man darauf bestehen, dass das Auto entfernt wird? Wie sieht es dann mit der Weiterfahrt aus? Das Kind darf ja nicht auf der Straße fahren. Was wenn die Polizei nichts macht und in der Folge ein Unfall passiert?
Solange es nicht auf Privatgrundstück steht lässt die Polizei das abschleppen wenn es offensichtlich ist das da kein Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer mehr lang kann und die auf die befahrene Straße ausweichen müssten.
@@fenriswolf8655 Was ist die rechtliche Grundlage für das Abschleppen, ist die Polizei dazu verpflichtet und wie zeitnah müsste das geschehen?
@@life-on-mars Pff ka ist ne Ordnungswidrigkeit also wenn es grad nix wichtigeres gibt werden die irgendwann eintrudeln.
Ich wusste doch, dass er zur Fahrradmafia gehört 😂😂
Wer eine Geh- oder Radweg zu Parkt und dadurch die Nutzer auf die Straße zwingt bringt diese Personen vorsätzlich in Lebensgefahr. Auf Geh- und Radwegen zu Parken ist aus gutem Grund Verboten. Dieses Verbot zu befolgen ist auch nicht schwer. Es gibt kein Grundrecht ein Auto überall abzustellen, notfalls muss man halt die Fahrbahn zu Parken.
Wer die Fahrbahn zuparkt wird generell sofort abgeschleppt. Beschweren sich ja viele Autofahrer und ist ein Hindernis...........
na.. war da etwa jemand mit vielen kontakten unter den falschparkern? .. hehe
Persönlich betroffen ist man meiner Meinung nach immer dann, wenn der Verstoß einer anderen Person ein Handeln meinerseits erforderlich macht. Heißt im Klartext: " Wenn jemand den Fußweg zuparkt, muss ich auf der Straße laufen = Gefährdung, wenn jemand im Kreuzungsbereich einen Lieferwagen so parkt, dass ich die Straße nicht mehr einsehen kann, werde ich gefährdet. Ich vermute aber, dass er dem Falschen auf die Füße getreten ist, und deshalb irgendetwas gedreht wurde. Vielleicht sollte hier noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter nachgeschoben werden.
Zu punkt 1 , er durfte gar nicht auf der Straße sein . Zu Punkt 2 . Hat er durch Veröffentlichung der Fotos eine Straftat vollzogen . Ein Richter der durch eine Straftat erlangte Beweismittel zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nutzt , wird schnell sein Amt verlieren . Weil es halt ein Verbot gibt solche Beweismittel zu nutzen . Also kommt da ein Referendar , der dem Richter sein Urteil um die Ohren haut . Auch sind die möchte mal gerne Polizisten und selbsternannten Verkehrs Erzieher mit teilweise Halbwissen immer beleidigt wenn ihre Machwerke aus einer Dasch Cam nicht zu gelassen werden . E gibt eine Ausnahme , wenn es sich bei der dokumentierten Tat um eine schwerwiegendere Straftat handelt . Dann kann der Richter ein solches Beweismittel nutzen .
@@horstkollmeyer6654 Die Verfolgung der Corona-Regeln ist unabhängig vom Verfahren der Datenschutzbehörde. (Nebenbei ist die Ausgangssperre in Bayern mittlerweile für verfassungswidrig erklärt worden.) Entsprechend des Videos hat sich die Datenschutzbehörde ausdrücklich darauf berufen, dass er persönlich nicht betroffen war (4:50).
Das wahre Geschicht dieser Stadt. Vieles kann mann nicht verstehen.
Grüße aus München
Er sei nicht persönlich betroffenen gewesen? Welch ein Blödsinn, seit wann muss ein Zeug ein berechtigtes Interesse haben?
darfst auch keine raubüberfälle mehr melden wenn du perönlich nicht gerade der beraubte bist :D
@@KaeptnMS Sehr gut. Bei Mord wird es übrigens noch schwieriger. "Bitte rufen sie nur an, wenn Sie selbst der "Geschädigte" sind, ansonsten wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz."
Also Verbrechen melden ist strafbar. Top! 👍
Geht lange bis er auf den Punkt kommt
Ich weiß nicht, ob Falschparker oder Denunzianten lästiger sind, ist aber letztendlich auch egal... mit Rechtsstaatlichkeit hat das jedenfalls nichts zu tun. Entweder ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit, dann muss man es auch melden dürfen - oder es ist erlaubt. Aber irgendetwas dazwischen, das darauf basiert, wie die Behörden gerade gelaunt sind, kann es nicht geben.
Also am lästigen sind so Schwachsinns Kommentare wie deiner.
Das Problem ist die private Webseite zwischendrin. Das ist nicht ganz unkritisch. Bin mal gespannt, wie's ausgeht.
6:56 "Dann werden die Behörden etwas überlastet"
Grund,
Die Meldungen über Nötigungen und Behinderungen und
Straßenverkehrsgefährdungen.🙃
Wünsche dem Mann alles Gute vor Gericht. Hatte selber leider auch zu genüge die Situation eines zugeparkten Radwegs. Ich glaube jeder Fahrradfahrer kennt das.
Jetzt mal ernsthaft: Die Polizei sollte Falschparker härter bestrafen und jeder Anzeige nachgehen.
es gibt Wichtigeres. Drogenkartelle, Klans, Pädophilie.........Statt dessen werden mit riesen Tam Tam Roller kassiert, die 3 Km/h zu schnell sind.
Geil, also wenn ich jemals jemand sehe der Zusammengeschlagen wird, kann ich, wenn mich die Polizei fragt ob ich was gesehen habe sagen: Ja hab ich, aber wegen Datenschutz kann ich ihnen nichts dazu sagen, ich will nämlich nicht bestraft werden 😑
Also ich finde, er war persönlich betroffen, wenn sein Weg blockiert war! Und ich finde, die Strafen sind eh schon gering. Wenn die Polizei scheinbar ihrer Arbeit da nicht nachkommt, finde ich es in Ordnung, das an die Behörden zur Prüfung zu melden! Statt dem „Petzer“ da Steine in den Weg zu legen, sollten die lieber prüfen, warum da Autos die Wege blockieren! Eigentlich wird in München auch gut kontrolliert, keine Ahnung, was da dann los war…
Wenn der Radfahrer die Anzeige gestellt hätte . nur hat er das an einen dritten abgegeben der eine Internett Plattform betreibt . Und der ist nicht betroffen . Darin liegt der kleine aber feine Unterschied .
_wer weiß wie die Situation wirklich war, ob das Mädchen nicht hätte auf dem Bürgersteig fahren können ? .... kann mir nicht vorstellen dass die Falschparker direkt an der Hausfassade bzw. Zaun von den Grundstück geparkt haben dass man da keine Chance mit einem Kinderfahrrad hätte ?_
@@FrauHaferniehl Stichwort Dooring, das Kind braucht mindestens 2 Meter platz zwischen Auto und Haus. Sonst kann es die 1m Abstand wegen Dooring nicht einhalten + es braucht ja selber auch noch ca 1m.
Dieser Datenschutzwahnsinn wird auch immer abstruser.
Das hat mit Datenschutz nichts zu tun. Das ist eine Ausrede der Behörden.
Aber nur wenn es nicht die eigenen Interessen betrifft
Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter.
- Nur weil man Fotos (an einem engen Kreis) verschickt, ist das lange noch keine Veröffentlichung - Eine Veröffentlichung ist es erst wenn mehre Personen das sehen können.
Wenn das Amt die Fotos weiterschickt veröffentlich sie das möglicherweiße selbst, und machen sich selbst wolmöglich strafbar. (Datenschutz gilt sowieso nicht im Ordnungs/Strafverfahren)
- Autos haben keine Persöhnlichkeitsrechte (und können auch durch ihr Einheitliches Aussehen nicht zugeordnet werden)
- Nur weil am Auto ein Kenzeichen angebracht ist, kann man nicht darauf schließe wer das Auto gefahren hat / Ordnungswidrigkeit begangen hat.
- Noch weniger kann der Bürger erkennen wehm das Auto gehört.
- Das Landesamt für Datenschutz hat hier eine völlig Fehlentscheidung getroffen.
Es hört sich so an als würde ein Anwohner/Polizist dort falsch parken.
Wenn das so ist, ist dieser Anzeigepflichtig.
Wenn die Polizei einen nicht mag verstößt sie nicht gegen das gleichbehandlungs Gebot?
*Meinung, keine Rechtsberatung. die DGSVO ist anderer Meinung :(
Herr Solmecke mir kommt das Video schon ein wenig als [ *FRAMING* ] vor. (Petzen,wärend Corona Draußen = Fahrradfahren ist kein Sport, Hilfssheriff,Er hielt sich für den Helden der Verkehrswende) wenn man das so weitergibt, und das nicht klar stellt, das das Legal ist, bildet sich daraus eine Sichtweise.....
Wenn man Fotos verschickt, ist es Veröffentlichung, unabhängig von der Größe des "Kreises". "Ämter" dürfen Fotos unter Voraussetzungen Fotos weiter verschicken. Der Eigentümer des Autos hat Persönlichkeitsrechte und kann über das Kennzeichen als Eigentümer erkannt werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch vom "normalen Bürger".
Bleibt doch alle ein bisschen Menschlich. Es gibt auch einfach zu wenig Parkplätze für Autos, aber normal kommt man mit dem Fahrrad überall durch. Ich hatte in meinem ganzen Leben noch nie Probleme mit dem Fahrrad nicht durchzukommen. Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf.
Es gibt auch zu wenig Fahrradwege und trotzdem dürfen Fahrräder nicht überall langfahren
Wir haben bei uns einen Petzer des jeden morgen durch den Ort läuft, um aus Spaß Falschparker zu verpetzen. Gut zu wissen, dass man dagegen vorgehen "könnte"
"Der Menschheit Schandfleck wird genannt der niederträcht’ge Denunziant" Max Kegel
Ich denke dieser Satz ist entscheidend: 06:00 "SYSTEMATISCHES Anfertigen", das wird wohl das Problem sein. Wäre das nur ein Foto gewesen generell wo man sieht "hier die Autos parken zu" wäre das in Ordnung gewesen, aber systematisch alle Autos die jetzt falsch parken zu fotografieren geht halt zu weit und ist auch nicht seine Aufgabe und er war ja auch nicht berechtigt dazu. Er hätte ja gleich die Polizei oder Ordnungsamt anrufen können (Inzwischen kann das jeder mit dem Smartphone) und dann dort warten, dass die was unternehmen. So ist das eigentlich auch die Regel wie man es machen soll.
einer der wenigen intelligenten Kommentare!
Das Problem ist nicht das systematische Anfertigen sondern das systematische Falschparken.
Tja , da will ich mal so sagen. Wenn man als Bürger von Behörden so hilflos in Stich gelassen und auch noch verhöhnt wird ist der Weg Richtung Selbstjustiz dann nur noch ein ganz kurzer.
Genau so sehe ich das auch. Selbstjustiz würde ich hier auch eher als Selbsthilfe bezeichnen. Natürlich gilt das elfte Gebot: Du sollst Dich nicht erwischen lassen.
Leider ist in ihrer Darstellung ein Fehler . Er hat weder die Behörden um Hilfe gebeten , was sein Recht ist . Er hat es Vorgezogen Selbstjustiz zu praktizieren .
Die Frage ist, ob man hier nicht ein Grundsatzurteil erstreiten müsste.
Im Strafrecht ist jeder befugt, bei Verdacht wegen eines Vergehens eine Strafanzeige zu stellen (ohne persönlich betroffen zu sein) und dazu als Zeuge zu handeln. Eine Fotografie ist nur eine Merkhilfe und Aussage des Zeugen, damit er nicht umständlich eine schriftliche Aktennotiz (zur Ordnungswidrigkeit) mit Versicherung an Eides statt zur Glaubhaftmachung anfertigen muss.
Rechtsgrundlage für eine OWi-Anzeige ist m.E. § 46 (1) OWiG i.V. mit § 158 Abs. 1 Satz 1 StPO - die Anzeige (nicht ein Antrag) ist ein Jedermannsrecht.
Ich hab noch nie erlebt, dass die Polizei oder andere Behörden mal irgendwie im Sinne des Bürgers reagiert.
Wenn ich mit einem fünfjährigen Kind auf dem Fahrrad unterwegs bin, muss ich immer darauf achten, dass der Weg breit genug ist, damit das Kind auch gefahrenfrei fahren kann. So junge Radfahrer*innen sind eventuell noch nicht in der Lage, das Fahrrad so perfekt zu beherrschen, dass sie nicht ein wenig ausschwenken - auch auf gerader Strecke. Somit sind, insbesondere in diesem Fall und meiner Meinung nach, definitiv persönliche Belange vorhanden, wenn Falschparker den möglichen Weg zu arg verschmälern.
Nein, da es zumutbar ist abzusteigen und kurz zu schieben, Ärgerlich, aber zumutbar. Sagt jemand der selbst kein Auto hat und sich regelmässig über Autos ärgert.
Der Fall wird wahrscheinlich eher einfacher. Die Weitergabe an Dritte, hier das Portal, dürfte keinesfalls begründbar (Berechtigtes Interesse?) sein. Die Weitergabe durch die Portale ist datenschutzrechtlich gar nicht zu begründen. Da könnte dann dort auch noch etwas kommen. Kann für das Portal aber keine rechtliche Grundlage denkbar sein wird es mit dem berechtigten Interesse schwierig. Dann hätte er die Fotos genausogut beim Bäcker aushängen dürfen...oder eben nicht.
Fungiert das Portal nicht als eine Dienstleistung, wie ein Inkasso Unternehmen oder ein Anwalt? Da können ja auch Daten weiter gegeben werden. Außerdem hat sich darüber die Datenschutzbehörde nicht beschwert.
@@andreawoelke Das ist kein Grund. Ich darf ihre ja auch nicht irgendeinem Dienstleister weitergeben und die nutzen die Daten dann irgedwie. Sie können keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen.
@@TheDoctorIWho Bitte was? Ich darf doch alle möglichen personenbezogenen Daten, die ansonsten geschützt sind an meine Anwalt weiter geben, wenn ich den beauftrage, mich zu beraten, ob ich zB meine Nachbarn verklagen kann etc.
@@andreawoelke An einen Anwalt ja. An irgendein Internetportal nicht. Anwalt=Anwalt Internetportal =kein Anwalt
@@TheDoctorIWho Das stimmt so nicht. Anwälte können auch Internetportale betreiben und auch nicht-Anwälte dürfen Rechtsberatung machen. Da haben Anwälte nur sehr bedingt ein Monopol.
Seit wann ist Fahrradfahren kein Sport? Im Lockdown war es eine der wenigen noch ausführbaren Sportarten.
Ist das Selbe wie mit dem gehen. Auch das kann eine (sogar olympische) Sportart sein. Kommt drauf an ob man es auch als Sport ausübt oder nur um von A nach B zu kommen…
Es geht wohl um ein generelles Ausgangsverbot . Es wurden auch Kraftfahrer deshalb zur Kasse gebeten . Und Motorsport ist ja auch Sport . Nur ein Ausgangsverbot ist noch etwas anderes .
Wie soll man in die Justiz vertrauen, wenn das melden und aufdecken von Straftaten bestraft wird?
Ist ja keine Straftat, aber ich verstehe, was Du meinst.
Das ist keine Straftat^^
Wer mag schon Petzen und Schulmeister
Was sich mir gerade nicht erschließt: Wie hat das Landesamt für Datenschutz von den Aufnahmen erfahren? Ordnungsbehörden dürfen die Daten nicht dahin weiterleiten.
Die Ordnungsbehörden und Polizei geht petzen beim Landesamt für Datenschutz um die Anzeigesteller einschüchtern zu lassen.
Haben sie bei mir auch schon versucht, sind abgeprallt.
@@fahrradmittelfranken8207 aha. Dann scheinen die aber Zeit zuviel zu haben.
@@Neelix82 Natürlich, was machen die denn sonst? Unternehmen an Datenschutz erinnern? haha. Die sitzen sonst nur auf ihren Eiern und warten auf Feierabend. Trägste Behörde des Landes.