Die Grundsteuer-Reform in Euro und Cent: Wie berechne ich konkret die neue Grundsteuer in Hessen?

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  • Опубликовано: 1 фев 2025

Комментарии • 57

  • @jenshohenstraeter303
    @jenshohenstraeter303 2 года назад +14

    Allerdings sollten die Deutschen mal langsam aufwachen. Die Grundsteuer ist unverschämt, man nennt sowas auch Wegelagerei. Jeder der ein Grundstück käuflich erworben hat, hat ja schon Grunderwerbsteuer bezahlt. Damit sollte es gut sein. Als würden wir in Deutschland nicht schon genug Steuern bezahlen! Wenn ich mir z.B. ein T-Shirt kaufe, dann bezahle ich einmalig die 19% Mwst. beim Kauf. Und brauche dann nicht noch eine monatliche Steuerabgabe für das Tragen des T-Shirts bezahlen. Nun mit dem deutschen Volk kann man es machen, wie es aussieht....

    • @Bubu.2020
      @Bubu.2020 Год назад

      Bravo!

    • @Trickerrrrrr
      @Trickerrrrrr 4 месяца назад +1

      Für die weiteren Unterhaltungskosten für das T-Shirt kommst du auch ganz alleine auf. Das Grundstück ist aber über die Gemeinde erschlossen. Die laufende Wartung der Erschließung erfolgt durch die Gemeinde. Auch der Strom für die Laternen, die Kehrmaschine etc. zahlt die Gemeinde. Auch kannst du kostenlos Serviceleistungen des Rathauses beanspruchen, wie z.B. Auskünfte über geltendes Nachbarschaftsrecht, gültige Baupläne etc. uvm.

  • @kno2843
    @kno2843 2 года назад +2

    Wirklich top gemacht, hätte man nicht besser Erklären können :)
    Danke

  • @annekattner3430
    @annekattner3430 2 года назад +6

    Und wieder einmal: die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen!

  • @Franky-0815
    @Franky-0815 2 года назад +1

    Hab mir das Einspruch Formular bei Pepperpapers runtergeladen, ist einfach auszufüllen und jetzt hab ich Ruhe🙂

  • @jacobducastel5199
    @jacobducastel5199 Год назад +1

    Super Video

  • @naturidyll7412
    @naturidyll7412 Год назад +1

    Hallo, erstmal ein sehr gelungendes Video. Sehr gut 👍. Unsere Wohnfläche wird mit 1,01 berechnet. Ich wusste nicht, dass das falsch sein könnte. Sie sagten im Video das nur 70% berechnet werden würde. Leider ist meine Frist abgelaufen um darüber eine Änderung einzufordern

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  Год назад

      Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung, freut uns sehr! In der Tat wird Wohnfläche nur zu 70% berücksichtigt - also Quadratmeter x 0,50 €/qm x 0,7. Bei den von Ihnen genannten 1,01 könnte es sich um den Faktor handeln, der sich aus dem Verhältnis Bodenrichtwert zum durchschnittlichen Bodenrichtwert ergibt?!

  • @australier263
    @australier263 2 года назад +7

    ........und für Alle, auch für Mieter wird es fast überall teuerer! Chapeau! 🥀😓😎

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Das bleibt abzuwarten. Sicher ist bislang nur eins: Es wird Verlierer und Gewinner im Zuge der Reform geben, je nach Lage der Immobilie. Aber es ist der politische Wille, dass die Reform unter dem Strich aufkommensneutral sein soll. Die Städte und Gemeinden sollen nach der Neubewertung der Grundbesitze die Hebesätze so anpassen, dass sie durch die Umstellung nicht mehr und nicht weniger Grundsteuer B einnehmen werden. Das Land Hessen wird diesen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune berechnen und veröffentlichen. Als BdSt Hessen sind wir dann gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gefordert, darauf zu achten, dass dieser aufkommensneutrale Hebesatz auch so in den Kommunen beschlossen wird.

    • @HighnoooonBBQ
      @HighnoooonBBQ 2 года назад

      Wäre die erste Reform wo es für uns günstiger wird. Egal wo der Gesetzgeber was macht. Es wird so gut wie immer teurer.

    • @MD-gr6so
      @MD-gr6so 2 года назад

      ​@@BdStHessen Das bleibt nicht abzuwarten, denn die Kommunen haben bereits angekündigt, dass sie die Hebesätze anheben werden. Unsere Kommune hat bereits angekündigt, dass der Hebesatz A und B um 20% erhöht wird, mit der Begründung, dass die Kommune im Jahr 2021 Mindereinnahmen hätte und erhoffen sich so Mehreinnahmen von 105000€ bis 200000€.
      Noch nie hat der Staat die Länder und Kommunen auf Mehreinnahmen verzichtet, also warum sollen sie das ausgerechnet jetzt tun? Keine Kommune will auf eine Steuermehreinnahme verzichten. Besonders dann nicht, wenn sie eh schon klamm sind.

    • @stefanpommes6295
      @stefanpommes6295 2 года назад

      Welch Überraschung

    • @danielasteinbach1595
      @danielasteinbach1595 2 года назад

      @@BdStHessen Einige Kommunen haben nun wohl die Hebesätze angehoben, das braucht man dann nicht mehr unter medialem Interesse im Jahr 2025 zu machen :D

  • @helgebrand6942
    @helgebrand6942 2 года назад +1

    top vielen dank sehr gut erklärt !

  • @stefanpommes6295
    @stefanpommes6295 2 года назад +1

    Also bei uns in NRW wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Demnach müsste ich 300 % mehr Steuer bezahlen falls ich es richtig verstanden habe das der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird ...

  • @christiankonig7231
    @christiankonig7231 2 года назад +1

    Wie soll genau die Wohnund Nutzfläche berechnet werden? Es gibt ja 2 unterschiedliche Ansätze. Zum einen die DIN Norm 277. Dabei zählt die ganze Fläche mit Nebenräumen wie Heizraum, Kellerraum ohne Raumhöhenabschlag. Dann noch die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, wo Kelleräume und Heizräume nicht zur Wohnfläche gehören sowie der Raumhöhenabschlag berücksichtigt wird.
    Als 2. Frage hätte ich da noch die Flächenberechnung: Ich habe als Gesamtfläche beispielsweise 1000qm, die Hausgrundfläche beträgt 100qm. Gebe ich die Gesamtfläche meines Grundstücks an, oder die um die Hausgrundfläche reduzierte Fläche? Im ersteren Fall hätte ich ja eine Doppelbesteuerung meiner Hausfläche zu beklagen.
    Vielen Dank für die Erklärung im Vorfeld
    Christian König

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Die Wohnfläche ist nach Wohnflächenverordnung anzugeben. Kellerräume zählen z.B. daher grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Wir regen an, vor einer Neuberechnung der Wohnfläche auf bereits ermittelte Werte zurückzugreifen, z.B. aus Kaufvertrag/Bauunterlagen/Gebäudeversicherung.
      Bei der Angabe der Grundstücksfläche ist in der Tat die gesamte Fläche erforderlich, auch wenn noch eine Gebäudefläche „on top“ kommt.

    • @christiankonig7231
      @christiankonig7231 2 года назад +3

      @@BdStHessen Danke für die Antwort. Nach Bekanntgabe des Hebesatzes der Gemeinde habe ich mich entschlossen, gegen die offensichtliche Doppelbesteuerung zu klagen.

  • @thomaspfaff1074
    @thomaspfaff1074 2 года назад +1

    Ich habe einmal in mein Elster hineingeschaut und ich habe da noch keine Möglichkeit gefunden, die geforderten Daten für die Grundsteuer einzugeben. Kann ja sein das das Formular erst im Juli in Elster Kommt oder?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Genau, laut Land ist die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei der Steuerverwaltung erst ab dem 1. Juli 2022 möglich.

    • @thomaspfaff1074
      @thomaspfaff1074 2 года назад

      @@BdStHessen Danke für die schnelle Antwort

  • @HeinerStorchennest1
    @HeinerStorchennest1 2 года назад

    Haben die NRW Kollegen auch solch einen tollen Kanal? Wie ist das mit der Anwendung des Bodenrichtwertes bei einem Hinterlieger-Grundstück mit 180qm Zufahrtsweg. Ist darauf auch der ausgewiesene Bodenrichtwert in voller Höhe anzuwenden? Wie ist das bei "großen" Grundstücken? Hatte irgendwo mal gelesen, dass die Fläche über 500 bzw. 700 qm mit einem niedrigeren Bodenrichtwert (50%} anzusetzen sei. Ist da etwas dran?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Die Kolleginnen und Kollegen aus NRW sind bei RUclips hier vertreten: www.youtube.com/@SteuerzahlerNRW
      Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie hier: steuerzahler.de/nrw/ Dort kann Ihnen sicher kompetent weitergeholfen werden.

  • @update20161
    @update20161 2 года назад

    Guten Tag, wie ist der Rechenweg zu dem Faktor, danke

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Die Berechnung des Faktors wird in diesem Video recht anschaulich erläutert - zunächst theoretisch ab Minute 1:30 bis 2:35 und dann nochmal an einem Beispiel zwischen Minute 4:30 und 5:00. Wenn Sie dazu eine konkrete Verständnisfrage haben, melden Sie sich gerne direkt unter info@steuerzahler-hessen.de.

  • @joejoe333
    @joejoe333 2 года назад +3

    Schildbürgerstreich ! Was muss gemacht werden, wenn kein Internetzugang zur Verfügung steht ?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Keine Sorge, dafür gibt es Ausnahmen von der elektronischen Abgabe. Mehr dazu hier: ruclips.net/video/KtmcYix-SYc/видео.html

    • @chrisvonpapenburg
      @chrisvonpapenburg 2 года назад

      So könnt ihr die Formulare per post bekommen:
      www.wohneigentum.nrw/fileadmin/Content/Downloads/Verschiedenes/Musterantrag_analoge_Grundsteuererklaerung.pdf

  • @hartmutberger5611
    @hartmutberger5611 2 года назад

    Wie werden nicht mehr genutzte Flächen bewertet? Also z.B. Scheunen und Ställe, die leer stehen. In Hessen gibt es davon viele, da viele ehemalige Nebenerwerbslandwirte aufgegeben haben.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Soweit zwischenzeitlich keine andere Nutzung erfolgt (insbesondere keine Nutzung, die zu einer Überführung in das Grundvermögen geführt hätte), sind in der Vergangenheit land- und forstwirtschaftlich genutzte Wirtschaftsgebäude weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet. Sowohl bei Flächen als auch bei Gebäuden verlieren diese ihre Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nicht durch eine Nichtnutzung.

    • @hartmutberger5611
      @hartmutberger5611 2 года назад

      @@BdStHessen
      Vielen Dank!
      Das heißt, alle Flächen in nicht mehr genutzten Ställen und Scheunen sind trotzdem als Nutzungsflächen anzugeben?
      Sind auch alle Flächen auf Dachböden und Kellern in Wohnhäusern, die nicht als Wohnflächen genutzt werden, Nutzflächen?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      @@hartmutberger5611 Achtung: Nutzflächen in Wohnhäusern bitte nicht mit Nutzflächen landwirtschaftlicher oder gewerblicher Gebäude verwechseln! Die sogenannte „Nutzfläche“ in Wohnhäusern (wie z.B. Keller oder Treppen) sind bei der Erklärung nicht als Nutzungsfläche anzugeben. Die Nutzungsfläche bei der Grundsteuer-Erklärung bezieht sich auf gewerbliche Flächen wie in Bürogebäuden oder Ladenflächen.
      Flächen in landwirtschaftlichen Gebäuden sind als Nutzflächen anzugeben, auch wenn sie nicht mehr als solche genutzt werden.

  • @stephanschafer9363
    @stephanschafer9363 2 года назад

    Mein Keller ist nur 2,05 m hoch. Wie ist das zu bewerten? Es gibt sogar "Kriechkeller", die sind nur 1,30m hoch. Die können doch niemals mit dem Faktor 1,0 bewertet werden?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Bei der Berechnung der Wohnfläche sind Kellerräume grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (gemäß Wohnflächenverordnung). Wir raten aber, vor einer Neuberechnung der Wohnfläche auf bereits ermittelte Werte aus Kaufvertrag/Bauunterlagen/Gebäudeversicherung zurückzugreifen.

  • @franzpfaller347
    @franzpfaller347 2 года назад

    Was passiert bei mehr als 220qm Wohnfläche, wurde man früher nach sachwert berechnet

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад

      Bei der Neuberechnung der Grundsteuer nach dem hessischen Flächen-Faktorverfahren ist es unerheblich, nach welchem Verfahren der Grundbesitz bisher bewertet wurde. Die angegebene Wohnfläche von 220qm wird mit 0,35 €/qm berücksichtigt, egal ob bisher nach Ertrags- oder Sachwertverfahren bewertet wurde.

  • @iguana2306
    @iguana2306 2 года назад

    Demnach würde ich das Doppelte wie vorher zahlen. Aber es soll ja angeblich nicht teurer werden.

  • @Kaybe23
    @Kaybe23 2 года назад

    warum überhaupt eine GrundsteuerReform?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад +1

      Das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Es hat bemängelt, dass die zur Berechnung der Grundsteuer genutzten Werte veraltet sind, weil sie seit 1964 nicht mehr angepasst wurden. Die Werte von damals geben nicht den tatsächlichen Wert von heute wieder. Manche Grundstücke und Gebäude seien seitdem stärker im Wert gestiegen als andere, die alten Werte heranzuziehen sei also ungerecht - so das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hat eine klare Aufgabe an die Politik gestellt: Bis Ende 2019 musste ein neues Gesetz verabschiedet werden, spätestens 2025 ist das neue Verfahren anzuwenden. Mehr dazu hier: www.steuerzahler-hessen.de/top-themen/grundsteuer-reform/

  • @mayyoufindlove702
    @mayyoufindlove702 2 года назад

    Und dieser Wert von etwa 56 Euro wäre dann monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu zahlen?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  2 года назад +3

      Die im Beispiel genannten 56,73 Euro sind der Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wendet die Kommune dann ihren Hebesatz (im Beispiel 481 Prozent) an, sodass am Ende eine Grundsteuer-Belastung von 272,87 Euro steht. Dieser Betrag wird jährlich fällig.

    • @ludwigklingelhofer9210
      @ludwigklingelhofer9210 2 года назад +1

      Für die Berechnung hoch 0,3 verwende die Funktion „Potenz“ in Excel. Es ist dort nur der Basiswert (im Beispiel 0,8) und die Potenz ( im Beispiel 0,3) einzugeben. Man erhält den Potenzwert 0,93.

  • @michischulz555
    @michischulz555 2 года назад

    Und was ist mit der 10 % Kürzung, was uns die Regierung versprochen hat?

    • @MD-gr6so
      @MD-gr6so 2 года назад

      So naiv kannst du doch nicht sein!? Sobald die Regierung das Maul aufmacht, kommen nur Lügen raus.
      Der Bund hat die Kommunen gebeten, die Hebesätze zu senken, damit der Bürger nicht noch mehr belastet wird. Eins ist doch jedem klar, die Kommunen werden nicht die Hebesätze anpassen, weil der Bund sie nett darum bittet. Keine Kommune will auf eine Steuermehreinnahme verzichten. Besonders dann nicht, wenn sie eh schon klamm sind. Jeder Eigentümer und Mieter wird drauf zahlen.
      Mit der Aussage der Politiker, dass sie mit der neuen Grundsteuer keine Mehreinnahmen erzielen wollen, ist ja mal der größte Witz. Momentan wird die Wirtschaft an die Wand gefahren und damit es finanziell kompensiert wird, kommen die Mehreinnahmen der Grundsteuern, denen gerade recht.
      Noch nie hat der Staat die Länder und Kommunen auf Mehreinnahmen verzichtet, also warum soll er das ausgerechnet jetzt tun?
      Unsere Kommune hat bereits beschlossen, das sie den Hebesatz A und B um 20% erhöhen werden. Mit der Begründung das sie 2021 Mindereinnahmen hatten und Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Sie erhoffen sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von 105000€ bis 200000€.

    • @michischulz555
      @michischulz555 2 года назад

      @@MD-gr6so Also, ich bin die letzte, die dumm und naiv ist.....

    • @michaelmuller832
      @michaelmuller832 2 года назад

      LÜGEN DAS SICH DIE BALKEN BIEGEN

  • @oschielinski168
    @oschielinski168 Год назад

    Wer bestimmt den denn Wert der Immobilie?
    Und kann man generell sagen, die Grundsteuer erhöht sich um 1/4 oder 1/2 mehr?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  Год назад

      Der Wert der Immobilie wird in Form eines Grundsteuermessbetrags durch die Finanzämter berechnet. Auf diesen Messbetrag wenden die Kommunen dann ihren Hebesatz an. Eine generelle Aussage zur Höhe der Grundsteuer ab 2025 lässt sich aktuell noch nicht treffen. Dazu müssen die Kommunen erst noch ihre Hebesätze beschließen. Es dürfte nicht ungewöhnlich sein, dass die Grundsteuermessbeträge höher ausfallen als bisher. Schließlich gehen die alten Werte auf eine Bewertung aus dem Jahr 1964 zurück. Wenn die Kommunen dann aufkommensneutrale Hebesätze beschließen, kann es trotz höherem Messbetrag unterm Strich dazu kommen, dass gleichviel oder gar weniger Grundsteuer anfällt.

    • @oschielinski168
      @oschielinski168 Год назад

      @@BdStHessen Danke für ihre Antwort.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  Год назад

      @@rallexy Das stimmt, den Begriff „Wert der Immobilie“ haben wir in diesem Zusammenhang fälschlicherweise verwendet. Richtig ist, dass das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag für die Grundbesitze ermittelt - und nicht den Wert des Grundbesitzes. Beim vereinfachten hessischen Flächen-Faktor-Verfahren wird dafür vor allem die Fläche des Grundbesitzes herangezogen, also Grundstücks-, Wohn- und Nutzungsfläche. Der hessische Gesetzgeber sieht dieses vereinfachte Verfahren nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip als gerechte Grundlage für Grundsteuer.
      Ob dies gerichtlich bestätigt oder verworfen wird, werden wir erst in einigen Jahren wissen. Aber auch das kompliziertere Bundesmodell wird gerichtlich überprüft, da es auch gegen dieses Verfahren Bedenken gibt.

    • @Bubu.2020
      @Bubu.2020 Год назад +1

      ss@@BdStHessen

    • @Bubu.2020
      @Bubu.2020 Год назад

      Gibt es eigentlich noch einen Nachlass auf denkmalgeschützte Objekte?