Sehr gut erklärt mit viel Ruhe und Klarheit! Was der Eigentümer zu durchblicken und selbst zu berechnen hat, halte ich für eine Zumutung... In meinem Falle auch 600% - diese Anhebung erscheint mir recht willkürlich. Ich danke sehr für Ihr Video und die Mühe!!!
Nun habe ich die ganze Berechnung dank Deiner bereitgestellten Exceltabelle einmal richtig aufmerksam verfolgt und nachvollzogen mit dem Ergebnis, alles gut verstanden zu haben. Das hast Du wirklich vorbildlich erklärt, insbesondere mit der Excel-Tabelle, in welcher man die entspr. Beträge und Daten nur mit den eigenen auszutauschen braucht. Die Gesetzesblätter und zugehörigen Anlagen konnte ich mir dank Deiner Hinweise und Links problemlos herbeiziehen. Doch muss man schon sagen, dass die Berechnung überaus kompliziert und überbordend ist. Viel mehr Rechenoperationen waren bei Einsteins Relativitätstheorie wohl auch nicht vonnöten. 😅
Vielen Dank. Anhand der verlinkten Excel-Datei konnte ich meinen eigenen Feststellungs-Bescheid vom Finanzamt sehr einfach detailliert nachrechnen und für korrekt befinden. Klasse gemacht.
Super Video! 👍 Wirklich klar strukturiert und verständlich erklärt!! Ich konnte die Berechnungen Schritt für Schritt nachvollziehen. Könntest du bitte eine Berechnung der Grundsteuer nach dem alten Recht, also bis zur Grundsteuerreform 2022 und noch in D-Mark, vorstellen? Vielen Dank im Voraus!
Tolle Erklärung hätte es selber nicht so rechnen können, nur eine Frage dazu was ist mit Häusern die älter als 80 Jahre sind wie wird es da gerechnet. Unser Haus ist zb. 83 Jahre alt
Vielen Dank für dieses sehr gute Video. Ich habe alle Positionen meines Bescheides nachvollziehen und nachrechnen können. Ich kann nur nicht nachvollziehen, wo die 30 % herkommen für die mind. wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer. Mein Haus hat eine Restnutzungsdauer von weniger als 7 Jahren (weil vor 1949 erbaut). Es werden aber 30 % von den 80 Jahren = 24 Jahre bei der weiteren Berechnung zugrunde gelegt. Ich nehme es mal so hin. Vielen Dank für dieses Erklärvideo!👍👍
In meinem Rechenschema sind nicht alle Fälle abgedeckt. § 253 Abs. 2 BewG "Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer."
Hallo, wird bei einer Kernsanierung das Jahr der Fertigstellung als neues Baujahr geommen oder gibt es da eine andere Regelung. Wo kann ich darüber etwas finden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Pit 😊
drive.google.com/file/d/1unkuB1ZF54vwOy_esFuJjVHG0QQrrkw8 Die korrekten Werte müssen manuell erfasst werden. Zudem sind andere Sonderfälle in diesem Rechenschema nicht enthalten.
vielen Dank für die Erklärungen. Eine Frage stellt sich mir: gibt es eine pauschale Wertminderung die man vom Bodenrichtwert abziehen kann wenn das betreffende Grundstück ein "eingeschlossenes Grundstück" ist? Es ist nur erreichbar über zwei Nachbargrundstücke. Dieser Weg wird auch noch von weiteren Dritten als einzige Zufahrt genutzt. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen (Im Ernstfall wäre das Notwegerecht anwendbar)
Hallo Tatakaus, ich habe deine Videos zig Male geschaut. Danke dafür, für mich die besten bei RUclips. Eine Frage habe ich noch… der Bewertungssatz für Einfamilienhaus, unter 60qm ist höher wie der über 100qm, bei Gebäuden Baujahr bis 1948…warum ist das so?
Hallo Tatakaus. Danke für dieses super Erklärvideo. Hiermit kann jeder die Berechnung der Grundsteuer nachvollziehen. Ich habe dazu noch die eine oder andere Frage die ich auf RUclips noch nicht gefunden habe. 1.) Wer muss beim Erbbaurecht das Grundstück mit in die Grundsteuer mit einrechnen, der Grundstückseigentümer oder der Hausbesitzer? 2.) Auf einen Bungalow mit Erbbaurechtsgrundstück aus Bezugsjahr 1979, ist in 1995 ein Spitzdach mit Wohnungsnutzung aufgestockt worden. Muss hier die restliche Nutzungsdauer je Wohneinheit (Bungalow 1979 und Aufstockung1995) separat ausgerechnet werden oder das Bezugsjahr des Bungalows. Ich bin wohnhaft in NRW. Vielen Dank und Gruß im voraus für eine Antwort.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, ich habe eine Frage, könnte auch viele andere betreffen: unser Haus hat das Baujahr 1934 wir haben es saniert, aber laut Definition nicht kernsaniert, weil wir nicht das Dach und die Fassade saniert haben, was in diesem Fall ja aber sogar egal sein sollte. Es bleibt also bei Berechnungsgrundlage Gebäudealter 88 Jahre, Restnutzungsdauer wäre somit 0 Jahre, in der Excel Tabelle steht allerdings „mindestens jedoch 24 Jahre“ Bei „abzüglich nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten“ ist der Faktor noch nichts so groß, der Unterschied wäre nur Abzug von 27% bei
Hallo, bei einem Abschlag (Bsp. Mietniveaustufe 2 = -10%) funktioniert die beigefügte Exceldatei leider nicht. Könnten sie dies evtl. bitte korrigieren? Vielen Dank für das tolle Video!
Hallo, toll erklärt, ist jetzt vieles verständlich. Ich verstehe nur den Ansatz der Steuermesszahl nicht. Im Video sind es 0,31 Promille, wenn ich den Wert sonst suche, finde ich immer 3,1 Promille. Wo ist mein Gedankenfehler
Hallo Eugen, du hast einen kleinen aber feinen Fehler eingebaut. Jegliche Zwischenwerte müssen abgerundet werden. So ist bei der Anpassung an das Mietniveustufe nicht 8,164 € zu nehmen, sondern nur 8,16 €. Dies kann zu Abweichungen führen und das Ergebnis komplett verfälschen. (Jährlicher Rohertrag richtig für das Gebäude: 10.771,20 €). Der Grundsteuerwert ist somit nur 320.000 € A 230 Abrundung (AEBewGrSt) Die sich im Rahmen der Ermittlung des Grundsteuerwerts ergebenden Zwischenwerte sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden
Danke für den Hinweis. Das Finanzamt rundet hier tatsächlich alle Zwischenwerte ab. Im BewG selbst ist nur die Rundung des Grundsteuerwerts auf volle 100 EUR vorgeschrieben (§ 230 BewG).
Jetzt hab' ich's wohl erkannt - komplizierter ging's wohl nicht mehr. Das schaffen die Finanzämter doch nie im Leben - in diesem aberwitzigen Land, wo nichts richtig funktioniert.
unfasbar kompliziert und so gestalltet, dass der normalo es nicht einfach durchschauen kann. ich habe immer mehr abneigung für dieses land
Ist doch einfach erstes mal gesehen
Sehr gut erklärt mit viel Ruhe und Klarheit! Was der Eigentümer zu durchblicken und selbst zu berechnen hat, halte ich für eine Zumutung... In meinem Falle auch 600% - diese Anhebung erscheint mir recht willkürlich.
Ich danke sehr für Ihr Video und die Mühe!!!
Wie interessant ist das denn bitte? Hat echt sehr weitergeholfen. Bitte noch viel mehr davon. Danke für die Mühe...
Absolut verständlich und nachvollziehbar erklärt. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Mühe 👍👍👍
Vielen Dank! Ihr Video hat mir sehr geholfen.
Hat mir bei der Überprüfung des Grundstuerbescheides super weitergeholfen. Herzlichen Dank
Habe heute meine Berechnung des Steuermessbetrages erhalten und konnte so alles nachvollziehen. Vieln Dank
Richtig gut gemacht. Damit konnte ich die Bescheide vernünftig nachvollziehen. Vielen Dank!
Danke..super erklärt .auch für Laien.
ruhig und angenehm zu hören..
Man kann es selber nachprüfen.👉👍
Nun habe ich die ganze Berechnung dank Deiner bereitgestellten Exceltabelle einmal richtig aufmerksam verfolgt und nachvollzogen mit dem Ergebnis, alles gut verstanden zu haben. Das hast Du wirklich vorbildlich erklärt, insbesondere mit der Excel-Tabelle, in welcher man die entspr. Beträge und Daten nur mit den eigenen auszutauschen braucht. Die Gesetzesblätter und zugehörigen Anlagen konnte ich mir dank Deiner Hinweise und Links problemlos herbeiziehen. Doch muss man schon sagen, dass die Berechnung überaus kompliziert und überbordend ist. Viel mehr Rechenoperationen waren bei Einsteins Relativitätstheorie wohl auch nicht vonnöten. 😅
Stimmt, es könnte ruhig etwas simpler sein 😀
Vielen Dank. Anhand der verlinkten Excel-Datei konnte ich meinen eigenen Feststellungs-Bescheid vom Finanzamt sehr einfach detailliert nachrechnen und für korrekt befinden. Klasse gemacht.
Mega Video! Danke für die tolle Erklärung. Insbesondere der Einblick in die Gesetze ist super praktisch!
Ich danke Ihnen vielmals. Sehr toll und einfach erklärt
WIe soll man als Normalo in der Lage sein, so einen Bescheid zu prüfen ???? Gott sei Dank gibt es dieses Video !!! DANKE !!!
Schlimmer ist das als Rentner zu bezahlen!
Vielen Dank für das informative Video, die Exceltabelle und die gute Erklärung - hat mir geholfen!
Absolut perfekt erklärt und erläutert das man es selbst als Laie verstehen und nachvollziehen
kann. 🙂
Bald geht die Abzocke los. Trotzdem danke für das Video.
Danke! Guter Mann!
Super Video! 👍
Wirklich klar strukturiert und verständlich erklärt!!
Ich konnte die Berechnungen Schritt für Schritt nachvollziehen.
Könntest du bitte eine Berechnung der Grundsteuer nach dem alten Recht, also bis zur Grundsteuerreform 2022 und noch in D-Mark, vorstellen?
Vielen Dank im Voraus!
Danke.
@Tatakus danke für die sehr verständliche Erläuterung!
Gibt es auch irgendwann ein Video für die abweichenden Regelungen?
Oh habe das Video gefunden. Danke sehr !
Vielen Dank für das Video!
Ich habe eine Frage: Ist das dann die Grundsteuer für ein Jahr oder ein Quartal?
Ein jahr
mega video!
Tolle Erklärung hätte es selber nicht so rechnen können, nur eine Frage dazu was ist mit Häusern die älter als 80 Jahre sind wie wird es da gerechnet. Unser Haus ist zb. 83 Jahre alt
Vielen Dank für dieses sehr gute Video. Ich habe alle Positionen meines Bescheides nachvollziehen und nachrechnen können. Ich kann nur nicht nachvollziehen, wo die 30 % herkommen für die mind. wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer. Mein Haus hat eine Restnutzungsdauer von weniger als 7 Jahren (weil vor 1949 erbaut). Es werden aber 30 % von den 80 Jahren = 24 Jahre bei der weiteren Berechnung zugrunde gelegt. Ich nehme es mal so hin. Vielen Dank für dieses Erklärvideo!👍👍
In meinem Rechenschema sind nicht alle Fälle abgedeckt.
§ 253 Abs. 2 BewG
"Die Restnutzungsdauer eines noch nutzbaren Gebäudes beträgt mindestens 30 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer."
Vielen Dank für Ihre Erläuterung!
Hallo, wird bei einer Kernsanierung das Jahr der Fertigstellung als neues Baujahr geommen oder gibt es da eine andere Regelung. Wo kann ich darüber etwas finden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Pit 😊
Super erklärt. - Wo bekomme ich die im Film gezeigte Excel-Tabelle
drive.google.com/file/d/1unkuB1ZF54vwOy_esFuJjVHG0QQrrkw8
Die korrekten Werte müssen manuell erfasst werden. Zudem sind andere Sonderfälle in diesem Rechenschema nicht enthalten.
vielen Dank für die Erklärungen. Eine Frage stellt sich mir:
gibt es eine pauschale Wertminderung die man vom Bodenrichtwert abziehen kann wenn das betreffende Grundstück ein "eingeschlossenes Grundstück" ist? Es ist nur erreichbar über zwei Nachbargrundstücke. Dieser Weg wird auch noch von weiteren Dritten als einzige Zufahrt genutzt. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen (Im Ernstfall wäre das Notwegerecht anwendbar)
Hallo Tatakaus, ich habe deine Videos zig Male geschaut. Danke dafür, für mich die besten bei RUclips. Eine Frage habe ich noch… der Bewertungssatz für Einfamilienhaus, unter 60qm ist höher wie der über 100qm, bei Gebäuden Baujahr bis 1948…warum ist das so?
Das ist super erklärt, danke.
Aber müsste der abgezinste Bodenwert nicht 152.240 € und der vorläufige Grundsteuerwert 424.607.92 € sein?
Hallo Tatakaus.
Danke für dieses super Erklärvideo. Hiermit kann jeder die Berechnung der Grundsteuer nachvollziehen.
Ich habe dazu noch die eine oder andere Frage die ich auf RUclips noch nicht gefunden habe.
1.) Wer muss beim Erbbaurecht das Grundstück mit in die Grundsteuer mit einrechnen, der Grundstückseigentümer oder der Hausbesitzer?
2.) Auf einen Bungalow mit Erbbaurechtsgrundstück aus Bezugsjahr 1979, ist in 1995 ein Spitzdach mit Wohnungsnutzung aufgestockt worden.
Muss hier die restliche Nutzungsdauer je Wohneinheit (Bungalow 1979 und Aufstockung1995) separat ausgerechnet werden oder das Bezugsjahr des Bungalows.
Ich bin wohnhaft in NRW.
Vielen Dank und Gruß im voraus für eine Antwort.
Hauseigentümer nicht Hausbesitzer.
Besitzer kann auch ein Mieter sein.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, ich habe eine Frage, könnte auch viele andere betreffen: unser Haus hat das Baujahr 1934 wir haben es saniert, aber laut Definition nicht kernsaniert, weil wir nicht das Dach und die Fassade saniert haben, was in diesem Fall ja aber sogar egal sein sollte.
Es bleibt also bei Berechnungsgrundlage Gebäudealter 88 Jahre, Restnutzungsdauer wäre somit 0 Jahre, in der Excel Tabelle steht allerdings „mindestens jedoch 24 Jahre“ Bei „abzüglich nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten“ ist der Faktor noch nichts so groß, der Unterschied wäre nur Abzug von 27% bei
Hallo, Super interessantes Video sehr verständlich erklärt. Kann man die benutzte Excel-Tabelle erwerben?
Der downloadlink ist in der videobeschreibung
@@Tatakaus Danke, habe ich später auch gesehen. 🙃
habe eine frage. hbe steuermessbetrag erhalten doer steht ein betrag mit 3.000 euro muss man das bezahlen oder was ist damit gemeint?
Ich dachte es heißt "Grundsteuer" und nicht "GrundHausRestnutzungsMietniveauFiktiveErtragsSteuer"?
Mir ist aufgefallen, dass Hessen bei der anfänglichen Übersicht der Bundesländer fehlt. Wie ist die Regelung dort???
Hallo, bei einem Abschlag (Bsp. Mietniveaustufe 2 = -10%) funktioniert die beigefügte Exceldatei leider nicht. Könnten sie dies evtl. bitte korrigieren?
Vielen Dank für das tolle Video!
Die Excel-Datei ist leider kein automatischer Rechner. Die korrekten Werte für den Einzelfall müssen herausgesucht und eingetragen werden.
Was ist, wenn das Gebäude nicht mehr vermietet werden kann? Danke!
Hallo, toll erklärt, ist jetzt vieles verständlich. Ich verstehe nur den Ansatz der Steuermesszahl nicht. Im Video sind es 0,31 Promille, wenn ich den Wert sonst suche, finde ich immer 3,1 Promille. Wo ist mein Gedankenfehler
www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__15.html
Vgl Paragraph 15 Absatz 1 Nr 2 a) GrStG
@@Tatakaus Ok, danke. Dann hab ich wohl auf den falschen Seiten geschaut
Hallo Eugen, du hast einen kleinen aber feinen Fehler eingebaut.
Jegliche Zwischenwerte müssen abgerundet werden.
So ist bei der Anpassung an das Mietniveustufe nicht 8,164 € zu nehmen, sondern nur 8,16 €.
Dies kann zu Abweichungen führen und das Ergebnis komplett verfälschen. (Jährlicher Rohertrag richtig für das Gebäude: 10.771,20 €).
Der Grundsteuerwert ist somit nur 320.000 €
A 230 Abrundung (AEBewGrSt)
Die sich im Rahmen der Ermittlung des Grundsteuerwerts ergebenden Zwischenwerte sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen zu runden
Danke für den Hinweis. Das Finanzamt rundet hier tatsächlich alle Zwischenwerte ab. Im BewG selbst ist nur die Rundung des Grundsteuerwerts auf volle 100 EUR vorgeschrieben (§ 230 BewG).
Hilfe,bin zu alt für die Scheisse,mir echte mühe,verstehe das nicht,diese Regierung muss weg.
In der Tabelle steht 30% und in Deiner Rechnung 130 % ?!
Das müssten doch 0,0031 sein und nicht 0,00031 oder
Die können mich am Arschlecken😊
Alles schön und gut, lieber Eugen. Doch inwieweit hat die tatsächliche Wohnfläche Einfluss auf die Berechnung? Das kann ich hier hicht erkennen.
Schau mal hier wie der wert von EUR 10.776,48 berechnet wird: ruclips.net/video/KEoulA6aESs/видео.html
Jetzt hab' ich's wohl erkannt - komplizierter ging's wohl nicht mehr. Das schaffen die Finanzämter doch nie im Leben - in diesem aberwitzigen Land, wo nichts richtig funktioniert.
Wie kann, oder kommt die Gemeinde auf 600%?????????
In dem Video verwende ich nur ausgedachte Werte. Der Grundsteuerhebesatz wird von den Gemeindevertretungen festgelegt (Art. 28 Abs. 2 GG).