Grundsteuer Wohnfläche berechnen - KÜRZE diese Räume bei der Wohnflächenberechnung! [Nutzfläche]

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  • Опубликовано: 27 ноя 2024

Комментарии • 79

  • @hanfdampf8556
    @hanfdampf8556 Год назад +14

    Ich habe mir überall im Haus Rigipsdecken auf 1,99m Höhe eingezogen. 😉

  • @petermuller5315
    @petermuller5315 Год назад

    Kurz & knackig 👍danke

  • @HS-gw2ig
    @HS-gw2ig Год назад +1

    Tipp: unbedingt Eingang der Erklärung schriftlich bestätigen lassen wg Chaos in den Finanzämtern😉

    • @MeinungHeute
      @MeinungHeute Год назад +1

      Wird doch über Elster versendet, da bekommt man SOFORT die Bestätigung über eingereichte Formulare

    • @HS-gw2ig
      @HS-gw2ig Год назад

      @@MeinungHeute da hast du vollkommen recht. 🙂 Ich musste leider letztes Jahr im Juli in Papierform abgeben weil massive Elsterprobleme (Finanzamt hat mir deshalb Alternative Papierform empfohlen) Seit Abgabe im Juli 2022 erfolgte jedoch keine Reaktion. Als Mindest-Bürgetservice könnte man deshalb schon eine Eingangs-Bestätigung erwarten Bei den Finanzämter scheint jedoch verständlicherweise Chaos zu herschen, was mir Mitarbeiter auch so erzählte. Von daher emfehle ich allen die in Papierform abgegeben haben eine Bestätigung als Nachweis zu fordern

  • @RedRose-wp1vf
    @RedRose-wp1vf Год назад +6

    Wir haben ein sehr altes Haus, um 1900 gebaut, die obere Etage, nicht Boden oder Dachschrägen, ist gerade mal 190 cm hoch, also die gesamte Fläche nur 50?

  • @johannesbar9354
    @johannesbar9354 Год назад +4

    Wenn man mit Abitur und Promotion die Gesetzestexte auch nach mehrfachen Lesen nicht versteht, wo liegt der Fehler ? Bei mir oder beim „Gesetzgeber“ ?
    Warum lassen wir uns diese immer weiter zunehmende Gängelei gefallen ?

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      Wenn man der Meinung ist, das nötige Wissen, die Grundsteuererklärung nur mit Abitur und Promotion schaffen zu können, dann liegt der Fehler eindeutig bei Ihnen. Denn bei deren Bewältigung ist die Angst davor in der Regel weít größer, als die Schwierigkeit das zu tun. Die Frage an sich ist allerdings schon etwas eigenartig. Denn schaut man sich an, wie oft das Verfassungsgericht, aber auch andere Gerichte, Gesetze nachträglich in entsprechenden Verhandlungen (er)klären und Urteile dazu fällen müssen und das schon seit Jahrzehnten, sollte eigentlich jedem klar, dass die Gesetzgebung, bzw. die Auslegung der Gesetze nicht ganz so einfach ist, wie sagen wir mal Lynchjustiz. Das liegt in der Natur der Sache. Und nur so nebenbei: Den Beruf des Juristen, gibt es schon ewig... und jetzt denken Sie mal darüber nach, warum.

  • @christianlipinski3302
    @christianlipinski3302 Год назад +7

    Wenn ich jetzt die Decken alle auf 1,99 m abhänge bin ich doch fein raus, oder?

    • @hannsg7116
      @hannsg7116 Год назад +1

      ... wer will dann da denn noch wohnen, man meint bei 1.99 m die Decke fällt einem auf den Kopf

    • @majstealth
      @majstealth Год назад +2

      @@hannsg7116 what? es gibt da so häuser, da haste du kaum 1,8m, zb umgebindehäuser.

    • @Bunny2802
      @Bunny2802 Год назад

      Ja, auf jeden Fall. So sind nun mal die Grenzen. 🤣

    • @asterix3204
      @asterix3204 Год назад

      Ich mach am besten aus meinem 2 Etagen Haus ein 4 Etagen Haus ?
      Ich ziehe noch 2 Decken ein,da kann ich zwar nicht mehr Stehen, muss ich Grichen, aber Bezahle keine Steuern fürs Haus mehr. 🤔🤬

    • @Handtutweh
      @Handtutweh 9 месяцев назад +1

      mein 2 familienhaus ist jetzt auch nur noch 1 familien.

  • @Franky-0815
    @Franky-0815 Год назад +1

    Hab mir das Einspruch Formular bei Pepperpapers runtergeladen, einfach auszufüllen und jetzt hab ich Ruhe🙂

    • @Onda_Wilde
      @Onda_Wilde Год назад

      Wogegen Einspruch erhoben? Da braucht man doch einen Grund?!
      Außerdem kann man über Elster auch Einspruch erheben (Unter "Alle Formulare ... Anträge, Einspruch und Mitteilungen"). Kostenlos

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад +1

      Blödsinn. Ein Einspruch hat a) keine aufschiebende Wirkung und b) kann vom Finanzamt auch abgelehnt werden. Bei Einsprüchen nur aufgrund einer Verfassungswidrigkeit, ist mit der Ablehnung sogar sehr sicher zu rechnen. Das gesetzliche Prozedere läuft auch mit einem Einspruch weiter. Ein Einspruch ohne Abgabe der Grundsteuererklärung und "blind und taub stellen" führt nur zu einer Säumnisstrafe zwischen 25 und 25000 Euro und letztendlich zu einer Schätzung. Und die daraus resultierende Grundsteuer will niemand zahlen müssen. Denn da ist das Finanzamt i.d.R: sehr großzügig. ... für sich.

  • @chrish0811
    @chrish0811 Год назад +2

    Hallo. Ich habe vor 2 Jahren ein Objekt erworben welches damals ein Gastronomiebetrieb war. Der nachfolgende Besitzer hatte für die Grundsteuer nichts geändert bzgl. der Nutzung obwohl er auch alles nur privat hatte.
    Im Objekt habe ich 2 Wohnungen (1 Whg vermietet) wo bzgl. Berechnung soweit alles klar ist. Mein Problem sind nun die anderen Räumlichkeiten.
    Nun meine Frage: Wie verhält es sich mit der Kneipe (45qm) die nicht in Betrieb ist außer private Feiern sowie der anliegende Raum (52qm) den ich mal als Hobbyraum (mit Billardtisch) deklarieren würde. Dieser ist weder im Keller noch im Dachgeschoss was sonst meine Frage erübrigen würde. Weiterhin sind noch 2 Räume mit 60qm und 150qm vorhanden die ich als Moped/Motorradgarage und private Werkstatt und Lager nutze. Es besteht keine Gewerbliche Nutzung! Für Hilfe wäre ich sehr DANKBAR!

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад +1

      @Chris das nenne ich mal wirklich kompliziert!

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      Ist eigentlich kein Problem oder irgendwie kompliziert. Wenn der Kneipenbereich nie in Wohnraum umgewandelt wurde, dann gilt er nach wie vor als gewerblicher Bereich. Und den gibt man unter gewebliche Nutzung in der Grundsteuer an. Dabei spielt es keine Rolle ob er intensiv oder nur manchmal genutz wird. Er ist vorhanden und kann genutzt werden. Der Vorbesitzer wird es deshalb nicht geändert haben, weil er die Beantragung einer Baugenehmigung (die ist für eine Uwandlung in Wohnraum notwendig) under möglicherweise bei der Umwandlung nötige energetische Sanierung gescheut hat.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@herdifreund7715 was würdest Du dann mit den beiden Räumen machen, die mit den 60 m2 und 150 m2? Wenn Du nicht weißt, was das ursprüngich für Räume waren? Welche Art und ob wirklich Garage? Denn bei Letzterem gibt es die 50 m2 Freibetrag....WENN es denn wirklich eine klasische Garage ist...weißt Du das....ist es immer noch kein Problem...?

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      @@annalenaberger8823 Die Nutzung der Räume steht doch im Grundbuch, denn sie müssen ja gemeldet sein. Zumindest behauptet ja jeder, dass das "Amt" doch alle Daten hätte. ... Und nein. Es ist auch so kein Problem. Ist es nicht im Grundbuch eingetragen und läßt es sich auch auf Plänen nicht finden oder identifizieren, ist es entweder ein Schwarzbau, dann muss man sich erneut entscheiden den schwarz zu lassen - auch wenn man den nicht erstellt hat oder ein, wie auch immer vergessener Bereich und meldet den, entsprechend der Nutzung nach. Das sind die einzigen Möglichkeiten, die Du hast. Und genau die kann man nutzen. Das was DU meinst ist kein Problem, sondern die logische Konsequenz daraus, wenn man ein Gebäude erwirbt, ohne sich über dessen Nutzung oder vorhandene Schwarzbauten zu informieren. Spätestens beim Kauf, der Einsicht ins Grundbuch und der Sichtung fällt einem sowas auf und klärt das. Wer hat schon Lust, 2 oder 5 Jahre nach Kauf seinen Balkon / den Vorbau abreißen zu müssen oder eien saftige Nachzahlung leisten zu müssen, weil die Nutzung falsch gemeldet wurde. Aber wie geschrieben: Da gibt es Lösungen.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@herdifreund7715 jdeder Kaufvertrag ist unterschiedlich aufgebaut, und nicht alles steht im Grundbuch, die sind für die Flurstücke zuständig....alles Andere ist individuell. Das weiß ich von meiner Wohnung, meinem Haus und dem Haus meiner Eltern.

  • @j.mk.3290
    @j.mk.3290 Год назад +2

    Wie geht man bei der Wohnflächenberechnung mit Kommastellen um?
    Meine Wohnung hat 86,35m². Muss ich in diesem Fall auf 87m² aufrunden, oder kann ich kaufmännisch auf 86m² abrunden?

    • @Onda_Wilde
      @Onda_Wilde Год назад +4

      In Bayern kann und soll man abrunden. Sogar wenn es 86.90 qm wären. ☺ Das ist dann doch grosszügig, finde ich.
      Nehme och auch gerne in Anspruch.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад +3

      @@Onda_Wilde in Niedersachsen auch!

  • @bernhardringel1623
    @bernhardringel1623 Год назад +5

    Wenn ich das Formular (Papierform) richtig deute, muss ich als Eigentümer die Wohn-und Nutzflächen zusammen in einer Summe angeben, einschließlich meiner Garage die im EG integriert ist. Als Vermieter würde ich die Wohnflächen und Nutzflächen getrennt angeben müssen.
    Ich denke das bei der Vorgehensweise der Datenerfassung massenhaft Fehler in das System gelangen. Dazu kommen die abartigen Bodenrichtwerte die sich mit der Zinspolitik entwickelt haben und vergleichend zwischen den verschiedenen Wohnlagen, nicht mehr zueinander passen.

    • @RedRose-wp1vf
      @RedRose-wp1vf Год назад +5

      Deshalb unbedingt, wenn die erste Bescheid vom Finanzamt kommt Einspruch erheben. Es reicht erstmal ohne Begründung, kann man nachreichen. Man hat nur vier Wochen Zeit und zwar vom Datum der Behörde und per Einschreiben

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад +4

      @Bernd Ringel hast Du Deinen Bescheid schon? Wenn nicht, mach kommentarlos eine neue Erklärung. Wenn Du ein reines Wohnhaus besitzt, muss NUR die Wohnfläche angegeben werden, keine Nutzfläche...auch nicht zusammengerechnet "als Wohnfläche". Die Nutzfläche wird einfach weggelassen.
      Für die Garage gibt es einen Freibetrag von 50 m2. Wenn sie darunter liegt, kannst Du sie einfach komplett weglassen, wenn sie darüber liegt, dann musst Du sie als "Garage" angeben mit Nutzfläche. Hat sie 60 m2, gibst Du nur 10 m2 ein, denn das Finanzamt zieht die 50 m2 nicht selbst ab, würde stattdessen bei 60 m2 nochmal 60 m2 draufrechnen. Abziehen, das muss man selbst machen. Die wissen dann automatisch Bescheid.

    • @andreadederichs2453
      @andreadederichs2453 Год назад

      @@annalenaberger8823 hm... kommt es da nicht auf das Bundesland an!?

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@andreadederichs2453 bei welchem Punkt meinst Du das? Wenn Du in Baden Württemberg wohnst, dann ineressiert die Wohn- oder Nutzfläche gar nicht, sondern nur die Grundstücksquadratmeter. Aber hier sind ja Wohn- und Nutzflächen gefragt, also sind Sonderwege hier nicht gefragt. Denn Baden Württemberg geht so einen.

    • @andreadederichs2453
      @andreadederichs2453 Год назад

      @@annalenaberger8823 bin jetzt von Bernhard Ringels Aussage ausgegangen... hm.. steht nicht dabei woher er ist...

  • @herbertwedelmann395
    @herbertwedelmann395 Год назад +1

    Wieso zählt ein Büroraum für Homeoffice zur Wohnfläche? Gibt es da eine Entscheidung des BFH?

    • @Tatakaus
      @Tatakaus  Год назад

      Das ergibt sich aus dem Gesetz, siehe Anlage 39 zum BewG: "Flächen, die zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, gelten als Wohnfläche. [...] Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese Flächen zu der jeweiligen Wohnfläche zu addieren." Urteile dürfte es dazu noch nicht geben, da das Gesetz noch sehr jung ist.

    • @herbertwedelmann395
      @herbertwedelmann395 Год назад +2

      @@Tatakaus Danke. Was ist denn das für eine unlogische Umdefinition? Wenn eine Fläche ausschließlich beruflich genutzt wird, kann es keine Wohnfläche sein. Hier wird quasi „weiß“ willkürlich in „schwarz“ umdefiniert.

    • @maximilianemustermann815
      @maximilianemustermann815 Год назад

      @@Tatakaus Also ist demnach ein Abstellraum innerhalb einer Wohnung auch Wohnfläche?

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      @@herbertwedelmann395 Sie nutzen diese Fläche nicht ausschließlich beruflich. Wenn das so wäre, müssten sie eine Baugenehmigung beantragen um das, als Wohnfläche geplante, so gebaute und bis zur Nutzung als "Büro'" auch als Wohnfläche genutzte Zimmer in eine Gewerbefläche umwandeln. Machen Sie kein Homeoffice mehr oder nutzen diesen Wohnraum nicht mehr als Büro, müsste er dann wieder per Baugenehmigung ein Wohnraum gewandelt werden.
      Das tun sie aber nicht, sondern NUTZEN einen Wohnraum als Büro, bzw. Arbeitszimmer. Sie können dieses Arbeitszimmer auch nicht in der Höhe absetzen, wie ein tatsächliches Gewerbeojekt. Hier kommt der Staat dem Eigentümer entgegen und läßt ihn die temporäre Nutzung eines Wohnraums für Arbeiszwecke von der Steuer absetzen. Im Grundbuch ist und bleibt dieser Raum Wohnraum.

    • @herbertwedelmann395
      @herbertwedelmann395 Год назад

      @@herdifreund7715 Nun, Ihre Ausführungen sind für gewerbliche Nutzung korrekt. Die Genehmigungspflicht wegen Nutzungsänderung 1 Raumes gilt jedoch nicht für Freie Berufe, wenn Kundenfrequenz und Anzahl der Angestellten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. (Privilegierung nach §13 BauNVO) Die Bauordnungen vieler Bundesländer stellen daher die (freiberufliche) Nutzungsänderung eines Wohnraumes in ein häusliches Arbeitszimmer verfahrens- und genehmigungsfrei.

  • @maxmuster7003
    @maxmuster7003 Год назад

    Was ist eine Wohnfläche?

  • @e30325ikiller
    @e30325ikiller Год назад

    Hi, saniere ollen lost place mit x qm... seit geraumer zeit und noch eine weile, mit kleinanzeigen-geier-selbermacher-style, eine angehende wohnung, rest "maximal" rohbau, was soll ich eintragen? Nur die Wohnung oder?

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @e30325ikiller hast Du noch alte Unterlagen für die Wohnung? Ansonsten STAND: 01.01.2022 angeben. Dann würde ich die Wohnflächen angeben, die mal Wohnflächen waren.

  • @frankmenzel6718
    @frankmenzel6718 Год назад +2

    Hallo !
    Wer bitte soll denn die Angaben zu den Quadratmetern überprüfen ?

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @Frank Menzel ja, sehr schwierig bei vollmöbilierten Häusern und Wohnungen.

    • @Bunny2802
      @Bunny2802 Год назад +1

      Die Angaben stehen im Grundbuch. Glaubst echt das die die Angaben nicht haben?

    • @frankmenzel6718
      @frankmenzel6718 Год назад +1

      @@Bunny2802 Bei einem alten Haus was zum Zeitpunkt des Grundbucheintrags noch gar nicht ausgebaut war können die Angaben gar nicht im Grundbuch stehen

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@Bunny2802 da stehen bei Vielen aber entweder nur die GESAMT-Flächen ohne Aufteilung von Wohn- und Nutzfläche, so wie bei mir.
      UND Stichtag ist der 01.01.2022 was Du bis dahin an oder in Deinem Haus verändert hast, steht da zum Beispiel nicht drin. So kann die Aufteilung von Nutz- und Wohnfläche eine ganz Andere sein als beim Hauskauf.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@frankmenzel6718 richtig!

  • @hans-dirkkumpfert234
    @hans-dirkkumpfert234 Год назад +7

    Ich gebe gar nichts an bei der Schwachmatenampel , ich bin gluecklich ausgewandert 🙏🙏

    • @lutze6677
      @lutze6677 Год назад +1

      Wahrscheinlich Alles richtig gemacht

    • @Jeff-hn3ze
      @Jeff-hn3ze Год назад +1

      wär ich jünger würde ich das auch machen-Deutschland nur noch furchtbar

  • @angelikaklaus2316
    @angelikaklaus2316 Год назад +13

    Macht den ganzen Scheiss nicht mit . Langsam reicht es mir der ganzen Verarschungen .

  • @ichaller2
    @ichaller2 Год назад +14

    Warum sollte man da mitmachen, das ist nicht rechtens. Vielleicht darüber mal aufklären ✌️

    • @franzjosefkerkhoff592
      @franzjosefkerkhoff592 Год назад +1

      @@Dschungelkind01 Über 3000 m2 ist Landwirtschaft

    • @d.jablonski3146
      @d.jablonski3146 Год назад

      @@Dschungelkind01 wann wurde in DE jemals etwas günstiger was einen so großen Wert hat wie die Grundsteuer?

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад +1

      Die Grundsteuer ist seit 1893 rechtens (eigentlich sogar davor, aber ab da wurde sie in ganz Preußen eingeführt) und ob sie das ist, stand und steht nie zur Debatte. Vielleicht erst mal schlau machen und dann posten? Es geht um die Rechtmäßigkeit der Berechnung in einzelnen Bundesländern, nicht um die Grundsteuer selbst.

  • @marioballa6116
    @marioballa6116 Год назад +1

    Anleitung zum Betrug.
    Wie kann man ne Anleitung zum Staats-Betrug posten ?

    • @Tatakaus
      @Tatakaus  Год назад +4

      Das sind die Vorgaben der Wohnflächenverordnung.

    • @rainerzufall7515
      @rainerzufall7515 Год назад +1

      Internetblockwärte sind schon immer besonders beliebt!😑

    • @marioballa6116
      @marioballa6116 Год назад

      @@Tatakaus
      Nein, es wird erklärt, wie man den Staat betrügt.
      Hoffentlich wird jeder erwischt, der diesen Betrug versucht.

    • @rainerzufall7515
      @rainerzufall7515 Год назад +1

      @@marioballa6116 wo wird zum Betrug angeleitet?
      Vorsicht mit öffentlichen Falschbehauptungen!

    • @marioballa6116
      @marioballa6116 Год назад +2

      @@Tatakaus
      Ah, tatsächlich.
      Ich habs das falsch verstanden.
      Wieder tausend Gesetze, wo man nur schwer durchblickt.
      Sorry, das sind wirklich nur die Vorgaben erklärt.

  • @peterschmidt8958
    @peterschmidt8958 Год назад +4

    kontrolliert sowieso keiner,würde immer weniger angeben,.

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      Genau, denn natürlich werden ihre vorhandenen digitalen Daten (Sie wissen schon dass die Grundbuchdaten zum großen Teil digitalisiert sind?) nicht mit den angegebenen digitalen Daten verglichen. Weil die 5 Minuten Aufwand zur Erstellung einer Vergleichsabfrage auf die Datenbank (einmalig für alle Einträge der im jeweiligen Bezirk vorhandenen Eigentümer) ja so unglaublich schwer ist. ... Sie sollten ihre Uhr mal auf 2023 umstellen. Es ist nicht mehr 1920...

  • @Dr._Alois_Alzheimer
    @Dr._Alois_Alzheimer Год назад +2

    100 % Boykott

  • @holgerg8925
    @holgerg8925 Год назад

    wer kontrolliert dir richtige Berechnung?

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      Das Amtsgericht, bzw. das Grundbuchamt. Die werden zumindest stichprobenartig, die angegebenen mit den vorhandenen Daten abgleichen. Und da eigentlich alle Daten (bis auf die ganz alten) digitalisiert sind, geht das mit ein paar SQL Abfragen sehr zügig.

    • @andreadederichs2453
      @andreadederichs2453 Год назад

      ​@@herdifreund7715 weder das Amtsgericht, noch das Grundbuchamt können das, zumindest in Köln... Nur Eigentümer und Quadratmeter stehen bei uns drin... Dafür ist das Finanzamt zuständig... Die geben ja auch die Steuerbescheid raus...

    • @herdifreund7715
      @herdifreund7715 Год назад

      @@andreadederichs2453 Aha.. Sie gehen also zum Finanzamt, um Änderungen am Grundbuch bezüglich der Fläche des Wohnraums, oder wenn sie ein Gartenhaus oder eine Terrasse errichten, zu melden. Also wenn ICH einen Einblick in die Grundakte des Grundakte des Grundbuchs haben will, dann gehe ICH jedenfalls nicht zum Finanzamt, sondern zum Grundbuchamt des Amtsgerichts. Das Finanzamt bekommt bei uns in Deutschland, wozu Köln offensichtlich nicht gehört, nur die im Grundbuch festgehaltenen Daten übermittelt. Schwarzbauten werden hier z.B. über Luftaufnahmen vom Katasteramt, ermittelt. Das Finanzamt hat damit überhaupt nichts zu tun. Es bekommt letztendlich nur die Daten, mit denen es arbeitet.

    • @andreadederichs2453
      @andreadederichs2453 Год назад

      @@herdifreund7715 habe bereits was dazu geschrieben! Im Grundbuch Auszug steht "NUR" Der Eigentümer und die gesamt Quadratmeter des gesamten Grundstücks... Basta!!!

    • @andreadederichs2453
      @andreadederichs2453 Год назад

      @@herdifreund7715 als allererstes geht man für diesen ganzen Kram den sie aufzählen zum Notar, der leitet das dann weiter! 🤦🏻‍♀️