Ich denke, dass Problem liegt beim Bodenrichtwert. Dieser ist bei uns hier innerhalb von 10 Jahren von den Eigentümern von 80€/m² auf 380€/m² gestiegen. Entweder, es hat keiner bemerkt oder die Hausbesitzer haben sich gefreut, dass sie von ganz allein potentiell reich geworden sind. Doch jetzt wird dieser an den Preisen der Immobilienblase ausgerichtete Wert als Bezugspunkt für die Grundsteuer genommen und plötzlich hat man für etwas zu zahlen, für was man gar nichts kann. Klasse Werkzeug der Politik, mit dem man Geld aberpressen bzw. die Besitzer langfristig enteignen kann. Wäre mal interessant, wenn einer der Experten was dazu sagen würde.
Der Gesetzgeber will Leuten GELD aus der Tasche ziehen und das so kompliziert wie möglich damit die meisten da nicht durchblicken. Aber das würde um ehrlich zu sein auch logisch und simpel funktionieren. (also das Leute nicht durchblicken lassen) Wenn man sieht wie dumm eine gewisse Richtung der Politik und deren Wähler ist.... mit "hier Entlastdung da Entlastung hier Geschenke da Geschenke" ohne dass die Clownwähler wissen, dass das Geld ja durch STEUERN wieder reinkommen muss... Von einer Hand in die Andere gegeben und unterwegs haben sich Politiker etwas in die Eigene Tasche getan. Aber ja lang lebe alles was irgendwie irgendwas mit SOZIALISMUS zu tun hat..... Aber wenn ich dir 100x auf 12 Monate verteilt 1€ Klaue merkt man das nicht wenn ich dir dann auf einmal 90€Schenke (10 behalte) bin ich dein bester Freund und du wählst mich nochmal :) Wie gesagt Clownwähler.
Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Schilderung dieser für Laien doch recht komplizierten Thematik! Ich habe ein Grundstück von 2200 qm, auf dem Hinterbauung nicht erlaubt und wegen Hanglage wohl auch nicht möglich ist. Ich bin sicher, dass ich in meinem Fall nicht um eine Klage herumkommen werde und hoffe, dass Aussicht auf Erfolg besteht.
Zunächst sollten Sie in der Erklärung für die Grundstücksfläche, die nicht bebaut werden darf, in der Erklärung (bzw . einer berechtigten Erklärung) einen entsprechende niedrigeren Bodenrichtwert für z.B. Grünland erklären und auf die Gründe hierfür hinweisen. Ggf. Unterlagen über örtliche Bausatzung bzw. zulässige Bebauungstiefe beifügen. Das gilt auch für die eine Begründung im Einspruchsverfahren.
@@Jürgen-Elly-Wilma Wenn ein Einspruch beim Finanzamt keinen Erfolg hat, kann gegen den Grundsteuerwertbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht Klage erhoben werden. Beklagter ist dann das Finanzamt.
Ich habe heute mein Bescheid vom Finanzamt bekommen. Wenn der Hebesatz meiner Gemeinde für 2025 so bleibt, so muss ich dann nicht wie bisher 475,- Grundsteuer B zahlen sondern das DOPPELDE.
Der Hebesatz wird angepasst werden da die Reform nicht der Einnahmeerhöhung der Kommune dienen darf. Im Einzelfall wird es Grundbesitzer geben die mehr zahlen werden, einige weniger , in Summe für die jeweilige Kommune Einnahmeneutral. Auch das war mit im Urteil vom Verfassungsgericht.....
Danke für Ihr gut erklärtes Video mit den diversen Ausnahmen. 👍 Was mache ich, wenn in den vom Finanzamt zugesandten Formularen für die neue Erklärung der Grundsteuerreform, keine Möglichkeit der Angabe von Gewässern (mehrere Gräben, die rings um das Grundstück sowie mitten hindurch verlaufen) enthalten ist??? Ich habe gehört, dass Gewässer, die das Grundstück teilen bzw. um das Grundstück verlaufen eine Wertminderung des Grundstücks erzielen. Wir mussten auch schon auf eigene Kosten eine Brücke auf dem Grundstück erneuern, da der Graben ja mitten durch das Grundstück fließt und wir sonst nicht auf den hinteren Teil des Grundstücks gelangen kann. Ebenfalls muss mehrmals in Jahr der Zugang für den Gewässerunterhaltungsverband (GUV) gewährt werden, da das Fließ aufgrund von Bewuchs ständig ausgemäht werden muss. Außerdem hat man immer mehr Arbeit aufgrund des Fließes (Rasen mähen der Böschungen oder eines Fließwalls. Dies müsste doch auch zu einer Minderung des Grundstückswertes führen. Aber in den Formularen des Finanzamtes gab es keine Möglichkeit der Angabe von Gewässern. Ich habe gehört, dass dies jedoch per PC-Programm-Angabe dieser Erklärung (Elster) möglich gewesen sein sollen. Kann da mir dazu jemand eine relevante Auskunft geben??
Ich habe die Erklärung durch meinen Steuerberater machen lassen und auch eine Rechnung dafür erhalten. An wen kann ich die Kostennote weiterreichen? An das Finanzamt, die Gemeinde?
Herzlichen Dank für diese Video und einen guten Start ins neue Jahr wünschen ich Ihnen. Ich hab da mal eine Frage. Wenn die alten Grundstückspreis gesetzeswidrig sind, warum mussten diese weiter gezahlt werden? Könnte ich meine Grundstückssteuer für die letzten 20 Jahre dann nicht zurückfordern? Wenn ich das richtig verstanden, läuft es ja dann seit Jahrzehnte illegal ab. Oder verstehe ich das falsch?
Wie erfahre ich denn den Hebesatz den die Gemeinde 2025 zugrunde legt? Zur Zeit ist der in meiner Gemeinde bei 380%. Geht der ab 2025 grundsätzlich runter oder evtl. sogar hoch? Ansonsten Daumen hoch für dieses Video und alles Gute für 2023.
Der Hebesatz liegt bei der Gemeinde. Die Höhe wird die Gemeinde zum entsprechenden Zeitpunkt festlegen. Da jede Gemeinde den Hebesatz autonom und nach ihren finanziellen Bedürfnissen festsetzt, kann heute keiner sagen, wie der Hebesatz zukünftig aussehen wird. Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Auch Ihnen und Ihrer Familie viel Erfolg für 2023.
Vielen Dank für Ihre Informationen. Heute habe ich den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag bekommen. Er hat sich um 300% erhöht. Das Haus ist von 1937 und nicht saniert. Das kann doch nicht Rechtens sein. Hat jemand Information ob es eine Erhöhungsgrenze gibt?
Eine weitere Frage: Für uns in SH ergibt sich laut Bodenrichtwerttabelle ein Quadratmeterpreis von 800 ! Euro. Ein Anwalt riet, bereits mit der Erklärung zur Feststellung des Bodenrichtwerts dagegen auf dem Formular Einspruch einzulegen. Was sagen Sie dazu, sehr geehrter Herr Horst? Wir sind gerade dabei, das Papierformular manuell auszufüllen, nutzen die Fristverlängerung.
Genau da sehe ich auch den Knackpunkt der Geschichte. Der Bodenrichtwert ist über Jahre ohne Widerstand erhöht worden und wird nun plötzlich als Bezugspunkt genommen. Was für ein fieses Spiel.
Herzlichen Dank für das Video - sehr interessant und hilfreich. Gerade das Thema Wegerecht spielt bei mir eine Rolle. Ein Teil meiner Immobilie steht zudem unter Denkmalschutz. Müssten dafür weitere Abschläge geltend gemacht werden, da ich ja nicht nach freiem Belieben mit dem Grundstück verfahren kann?
Für das Wegerecht müssten Abschläge kalkuliert werden. Allerdings steht die Steuerverwaltung auf dem Standpunkt, dass solche Spezifika bei der Ermittlung des Steuerwertes nicht berücksichtigt werden. Dazu wird es Musterverfahren gegen das Bundesmodell geben. Das entbehrt aber nicht davon, gegebenenfalls selbst zu klagen.
Ich habe Einspruch gegen den neuen Grundsteuerwertbescheid eingelegt. Habe vom Finanzamt die Eingangsbestätigung erhalten. Aber bis jetzt, seit sechs Monaten, tut sich nichts. Soll ich einfach weiter warten oder muss ich beim Finanzamt nachfragen?
Ich habe den Fragebogen, der mir zugeschickt wurde, mit meinen Angaben und einem Schreiben zum Haftungsausschluss wegen falscher Vorgaben an das Finanzamt gegeben. Eine Antwort, wer oder wie mein Anliegen geprüft wird, habe ich noch nicht erhalten.
Vielen Dank für dieses Video. Meine Fragen: Reicht im ersten Schritt die fristgerechte Einreichung des Einspruchs ohne Begründung? Wenn ja, beträgt die Frist zur Begründung nochmal 4 Wochen? Habe ich überhaupt eine Chance, ohne teuren Rechtsanwalt ein Verfahren zu gewinnen? Welche alternativen Hilfs- Organisationen gibt es?
Zu Ihrer Frage "Reicht im ersten Schritt die fristgerechte Einreichung des Einspruchs ohne Begründung?" ist die Antwort: Ja. Zur Frage "Wenn ja, beträgt die Frist zur Begründung nochmal 4 Wochen?" Antwort: Nicht unbedingt, das kommt auf das Verwaltungshandeln der Steuerbehörde an. Üblich ist die Aufforderung, binnen 2 weitere Wochen zu begründen. Zur Frage "Habe ich überhaupt eine Chance, ohne teuren Rechtsanwalt ein Verfahren zu gewinnen?" Antwort: Das kommt natürlich auf ihren einzelnen Fall an. Zur Frage "Welche alternativen Hilfs- Organisationen gibt es?" Antwort: Zum Beispiel den Bund der Steuerzahler
Habe eine Immobilie Ende 2022 gekauft. Eingereicht hatte der Vorbesitzer die Unterlagen. Der Bescheid ist noch nicht da und geht natürlich erst mal an den Vorbesitzer vermute ich. Wer muss/kann dann den Einspruch einlegen. Ich als neuer Besitzer oder muss das der Einreicher machen? Vielleicht kann jemand das aufklären. Danke
Wie und wann berücksichtige ich Abweichungen vom Bodenrichtwert? Kann ich in der Angabeerklärung nach eigener Einschätzung den Wert mindern oder erst nachträglich im Einspruchsverfahren? Über eine Ecke unseres Grundstücks , geschätzt 10qm, besteht ein Düngefahrrecht ( Wegerecht). An dieser Stelle ist das Grundstück nicht frei nutzbar ( wenngleich in den letzten 40 Jahren noch kein Dünger oder sonstwas gefahren wurde). Kann ich dann vorab von 900qm 10qm abziehen und diese mit 80€ bewerten statt mit 115 € Bodentichtwert. Das Grundstück ist ferner "Hinterlieger" mit einer 3mx60m Zufahrt. Können diese 180qm auch niedriger bewertet werden? Können - drittens - große Grundstücke, also über die heute typischen 500 bis 600qm, mit niedrigerem Wert als BRWert in Ansatz gebracht werden. Also hier z.B. 600qm 115€, die restlichen qm mit 57,50€?
Zu den Grundstückswerten und der richtigen Eingabe gibt es ein Video: "So geben Sie Ihr Grundstück richtig ein - Wert des Grundstücks" unter ruclips.net/video/6uUbZBkFYkY/видео.html. Wie es mit einem Einspruch aussieht erfahren Sie unter "Grundsteuerwertbescheid - jetzt Einspruch einlegen?" ruclips.net/video/pR4-_MxiNMQ/видео.html. Ihr Hans Reinold Horst
Wenn die Hanglage derart ist, dass dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks eingeschränkt ist, sollte das zur Begründung eines Einspruchs gemacht werden.
1. Was ist denn, wenn das Gebäude noch steht, wenn es nach Berechnung schon "gestorben" sein müsste? 2. Gilt hier auch, dass trotzdem gezahlt werden muss trotz des Einspruchs und der Klage?
Danke… echt hilfreich. Hab aber eine Ergänzungsfrage. Unser Grundstück ist eine Hinterland Bebauung. Das heißt, wir haben ein Notwegerecht. Wenn der BodenRichtwert mit 360€/qm2 bei Boris.nrw angegeben ist, und wir eben nicht voll entschlossen sind, kann ich den BodenRichtwert kürzen? Wer legt denn die Kürzung fest? Anschlussfrage: Hat die Kürzung bei einem etwaigen Verkauf eine Relevanz?
Einen genauen Grundstückswert kann nur ein Gutachter ermitteln. Dies gilt auch für einen etwaigen Verkauf. Alles Gute im neuen Jahr Ihr Hans Reinold Horst
Hallo, ich habe ein Eckhaus mit Grundstück. Das Grundstück ist in 2 Flurstücke geteilt. Ein kleines Flurstück mit dem Haus darauf und ein größeres Flurstück, welches laut Bauamt nicht bebaut werden darf, da zum einen eine städtische Abwasserleitung durch das Grundstück führt und das Flurstück sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Trotzdem haben beide Flurstück den gleichen Bodenrichtwert. Kann das sein?
Tatsächlich arbeitet die Steuerverwaltung mit pauschalierten Bodenrichtwerten. Ob sie im Einzelfall zutreffend oder unzutreffend angesetzt werden, muss innerhalb eines Überprüfungsverfahrens entschieden werden. Dazu ist nach der Rechtsmittelbelehrung Einspruch einzulegen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben können.
Vielen Dank Herr Dr.Hans Reinhold Horst sehr interessanter Beitrag. Grundsteuerwertebescheid, Grundsteuermessbescheid . Das bedeutet 2 Einsprüche pro Eigentum. Gott sei Dank habe ich keine Wiesen oder unbebauten Boden. 'nur 2 ETW Eigentumswohnungen ich bin Bescheid Empfänger. Wieviel Leute werden wohl klagen ? Die Gerichte sind sowieso schon total überlastet. Ich werde Ihr Video tutorial nochmal mehrmals anschauen. Alles Gute
gibt es eine pauschale Wertminderung die man vom Bodenrichtwert abziehen kann wenn das betreffende Grundstück ein "eingeschlossenes Grundstück" ist? Es ist nur erreichbar über zwei Nachbargrundstücke. Dieser Weg wird auch noch von weiteren Dritten als einzige Zufahrt genutzt. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen (Im Ernstfall wäre das Notwegerecht anwendbar)
Ich habe noch nicht meinen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt bekommen. Aufgrund des Videos habe ich festgestellt, dass bei mir Teile des Grundstücks nur eingeschränkt verfügbar sind, da Wegerechte und Kanalführungstrassen vorhanden sind. Für diese Teile des Grundstücks habe damals bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts den pauschalen Bodenrichtwert angegeben. Wie gehe ich jetzt vor? Brief ans Finanzamt genügt? Oder Bestätigung beim zuständigen Baurechtsamt der Gemeinde einholen?
Sie sollten diese bislang fehlenden Angaben mit ihrem Einspruch gegen einen noch zu halten Grundsteuerwerte Bescheid geltend machen. Diesem Einspruch können Sie die von Ihnen genannten Dokumente mit unterlegen.
Was ist mit acker/garten der nicht bebaubar ist weil natur u Landschaftsschutzgebiet Gebiet ist und selben grundstückspreis hat lt Bescheid wie bebautes Grundstück?
Basis für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz des Bundes und die Ausführungsgesetze der Länder, sodann die landeseigene Steuermesszahl und schließlich der kommunale Hebesatz.
Eine interessante Frage die mir da einfällt ist, wie erfährt ein Mieter das der Wohnungseigentümer einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hat und die Grundsteuer evtl. viel niedriger ist? Schließlich muss der Mieter die Grundsteuer zu 100% selber bezahlen! Also muss er dann auch von einer möglichen Korrektur erfahren! Oder????
Meines Erachtens kann der Mieter den Vermieter nicht zwingen, automatisch Einspruch einzulegen. Das gibt das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Betriebskostenrecht, wonach überflüssige Betriebskosten vermieden werden müssen, nicht her.
Was ist, wenn der Bescheid zu meinem Vorteil falsch ist (z.B. Zahlendreher) und die Frist ist abgelaufen? Kann die Behörde den Bescheid später noch einseitig korrigieren?
Bescheide, die nicht während der Einspruchsfrist angefochtenen korrigiert werden, sind bestandskräftig; ebenso für die Behörde, wenn der Bescheid nicht „vorläufig“ erteilt wird.
@@immobilienrecht-topaktuell Schreib-, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten können - unabhängig von der Bestandskraft, Vorläufigkeiten und dem Vorbehalt der Nachprüfung - jederzeit berichtigt werden (§ 129 AO). Außerdem gelten die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung ( 172 - 175 AO).
Ich habe 520 qm wovon ca 100 qm eine öffentliche Straße ist, muss die ganzen Jahre die volle Steuer zahlen denn sie sagen, sie können es ja der Stadt schenken
Jede Änderung in den Grundstücksverhältnissen und bei den darauf stehenden Immobilien ist anzuzeigen. In dem Fall können sowohl die Steuerbehörde als auch Sie einen neuen Grundsteuerwertbescheid verlangen. Ändert sich dagegen nichts, und wird der Wertebescheid bestandskräftig, bleibt das so, bis sich gesetzliche Änderungen ergeben. So war es auch bei den alten Einheitswertbescheiden, die erst heute durch die neuen Berechnungsgrundlagen abgelöst werden
Dieses Video ist auf das Bundesmodell der Grundsteuer zugeschnitten (Bei 03:26 Min. wird hierauf im Film hingewiesen). Einzelne Bundesländer wie auch Baden-Württemberg können hiervon abweichen.
Was soll man den jetzt konkret in Bad.Württberg im Einspruch angeben, warum Einspruch erhoben wird? Damit wenn man in 2025 gegen die Grundsteuerbescheinigung noch wehren kann. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschuss etc. ist ja erst mal nicht anfechtbar. Bei uns ist der Bodenrichtwert für Bauland für das ganze Flurstück gleicher Betrag 790,00€. Dabei gibt es doch in der Bauverordnung Grundstücks-Abstandgrenzen die man einhalten muss. Sind glaub ich 4 Meter zum Nachbargrundstück. Da kommen bei einer größeren Wohnanlage ganz schnell ein paar Tausend Qm zusammen die gar kein Bauland sind, weil Abstand eingehalten werden muss. Trotzdem werden für diese Qm 790,00€ angesetzt. Das kann rechtlich nicht ok sein?
Dasselbe Problem stellt sich bei Vorgartenland und bei Arealen, die hinter der hinteren Baulinie liegen. Das müsste vor Gericht ausgestritten werden. Die Chancen auf ein eigentümerfreundliches Urteil beurteile ich allerdings als „gemischt“.
Das hängt von der Anzahl der Grundsteuererklärungen ab, die vor Ihrer Erklärung bei dem entsprechenden Finanzamt eingegangen sind und bearbeitet werden müssen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Tipp für Baden-Württemberg: Gemäß § 38 Abs. 4 des Landesgrundsteuergesetzes - LGrStG - besteht für die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen anderen (niedrigeren) Wert des Grundstücks nachzuweisen. Die Vorschrift lautet: „Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1 oder 3 abweicht. Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses durch den zuständigen Gutachterausschuss im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind, erstellt worden ist.“
Otto Normal Verbraucher ist ej wieder der Dumme. Man braucht beim generellen Wiederspruch den Steuerberater, oder gleich einen Anwalt für Immobilien/ Steuerrecht! Das dauert und kostet einiges Geld.
Das stimmt. Ich habe mich hier versprochen. Im Untertitel ist es richtig angegeben mit 31. Januar 2023. Ich habe den Fehler auch im "Community"-Bereich veröffentlicht. Vielleicht hier immer mal wieder hereinschauen. Danke
Das war doch wohl klar dass es 31. Januar 2023 heißen muss. Ein Versprecher, der mir auch aufgefallen ist. Hab es aber für mich direkt in 2023 verankert.
Ich bin überfordert 😱 nicht mit dem Video sondern mit meinem grundsteuermessbescheid
Pure Absicht! Je komplizierter, desto weniger durchsichtig für den Laien.
und wenn es zum Gericht geht dann kann das Jahre dauern wegen Ueberlastung
Danke für Ihre ausführliche und verständliche Erklärung.
Danke fürs Feedback!
Ihr Hans Reinold Horst
Großen Dank für Ihr aufklärendes Video! Was auch bleibt: Ein Normal-Mensch kann da nicht durchblicken! Paragraphen-Dschungel.
Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit meinem Video helfen konnte.
Ich wünsche Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2023.
Ich denke, dass Problem liegt beim Bodenrichtwert. Dieser ist bei uns hier innerhalb von 10 Jahren von den Eigentümern von 80€/m² auf 380€/m² gestiegen. Entweder, es hat keiner bemerkt oder die Hausbesitzer haben sich gefreut, dass sie von ganz allein potentiell reich geworden sind. Doch jetzt wird dieser an den Preisen der Immobilienblase ausgerichtete Wert als Bezugspunkt für die Grundsteuer genommen und plötzlich hat man für etwas zu zahlen, für was man gar nichts kann. Klasse Werkzeug der Politik, mit dem man Geld aberpressen bzw. die Besitzer langfristig enteignen kann. Wäre mal interessant, wenn einer der Experten was dazu sagen würde.
Meine Güte 😳 Kann der Gesetzgeber eigentlich auch einfach? Das ist doch Wahnsinn. 😱🤔
Der Gesetzgeber will Leuten GELD aus der Tasche ziehen und das so kompliziert wie möglich damit die meisten da nicht durchblicken.
Aber das würde um ehrlich zu sein auch logisch und simpel funktionieren. (also das Leute nicht durchblicken lassen)
Wenn man sieht wie dumm eine gewisse Richtung der Politik und deren Wähler ist.... mit "hier Entlastdung da Entlastung hier Geschenke da Geschenke" ohne dass die Clownwähler wissen, dass das Geld ja durch STEUERN wieder reinkommen muss...
Von einer Hand in die Andere gegeben und unterwegs haben sich Politiker etwas in die Eigene Tasche getan. Aber ja lang lebe alles was irgendwie irgendwas mit SOZIALISMUS zu tun hat.....
Aber wenn ich dir 100x auf 12 Monate verteilt 1€ Klaue merkt man das nicht wenn ich dir dann auf einmal 90€Schenke (10 behalte) bin ich dein bester Freund und du wählst mich nochmal :)
Wie gesagt Clownwähler.
Von welchem Gesetzgeber wird hier gesprochen???
Vielen Dank für die ausführliche und verständliche Schilderung dieser für Laien doch recht komplizierten Thematik!
Ich habe ein Grundstück von 2200 qm, auf dem Hinterbauung nicht erlaubt und wegen Hanglage wohl auch nicht möglich ist.
Ich bin sicher, dass ich in meinem Fall nicht um eine Klage herumkommen werde und hoffe, dass Aussicht auf Erfolg besteht.
Zunächst sollten Sie in der Erklärung für die Grundstücksfläche, die nicht bebaut werden darf, in der Erklärung (bzw . einer berechtigten Erklärung) einen entsprechende niedrigeren Bodenrichtwert für z.B. Grünland erklären und auf die Gründe hierfür hinweisen. Ggf. Unterlagen über örtliche Bausatzung bzw. zulässige Bebauungstiefe beifügen. Das gilt auch für die eine Begründung im Einspruchsverfahren.
Gegen wen soll denn geklagt werden?
@@Jürgen-Elly-Wilma Wenn ein Einspruch beim Finanzamt keinen Erfolg hat, kann gegen den Grundsteuerwertbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht Klage erhoben werden. Beklagter ist dann das Finanzamt.
Vielen Dank, alles sehr gut, ruhig, sachlich und leicht verständlich erklärt. Abo ist raus👍 👏
Das freut mich, herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Hans Reinold Horst
@@immobilienrecht-topaktuell ... gerne👍
Vielen Dank für das gute Video.
Sehr gerne!
Mein Gott - bitte nicht erklären, wie man Einspruch einlegt, bitte erklären, wie ich den Bescheid prüfen kann!
Unter dem Film finden Sie eine Inhaltsübersicht. Wenn Sie bestimmte Punkte bereits kennen, können Sie diese überspringen.
Gut und sachlich
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Danke für s Video
Ich habe heute mein Bescheid vom Finanzamt bekommen. Wenn der Hebesatz meiner Gemeinde für 2025 so bleibt, so muss ich dann nicht wie bisher 475,- Grundsteuer B zahlen sondern das DOPPELDE.
Der Hebesatz wird angepasst werden da die Reform nicht der Einnahmeerhöhung der Kommune dienen darf.
Im Einzelfall wird es Grundbesitzer geben die mehr zahlen werden, einige weniger , in Summe für die jeweilige Kommune Einnahmeneutral.
Auch das war mit im Urteil vom Verfassungsgericht.....
mindestens , wenn die Gemeinden nicht ihre Sätze auch anpassen, wovon ich ausgehe.
Danke sehr.
Ich freue mich über Ihr Dankeschön.
Danke für Ihr gut erklärtes Video mit den diversen Ausnahmen. 👍
Was mache ich, wenn in den vom Finanzamt zugesandten Formularen für die neue Erklärung der Grundsteuerreform, keine Möglichkeit der Angabe von Gewässern (mehrere Gräben, die rings um das Grundstück sowie mitten hindurch verlaufen) enthalten ist???
Ich habe gehört, dass Gewässer, die das Grundstück teilen bzw. um das Grundstück verlaufen eine Wertminderung des Grundstücks erzielen.
Wir mussten auch schon auf eigene Kosten eine Brücke auf dem Grundstück erneuern, da der Graben ja mitten durch das Grundstück fließt und wir sonst nicht auf den hinteren Teil des Grundstücks gelangen kann. Ebenfalls muss mehrmals in Jahr der Zugang für den Gewässerunterhaltungsverband (GUV) gewährt werden, da das Fließ aufgrund von Bewuchs ständig ausgemäht werden muss.
Außerdem hat man immer mehr Arbeit aufgrund des Fließes (Rasen mähen der Böschungen oder eines Fließwalls.
Dies müsste doch auch zu einer Minderung des Grundstückswertes führen. Aber in den Formularen des Finanzamtes gab es keine Möglichkeit der Angabe von Gewässern. Ich habe gehört, dass dies jedoch per PC-Programm-Angabe dieser Erklärung (Elster) möglich gewesen sein sollen.
Kann da mir dazu jemand eine relevante Auskunft geben??
Leider habe ich ein ähnliches Problem und habe diese Teilbereiche großzügige der Gemeinde als von Ihr genutzte Fläche rausgerechnet.
Ich habe die Erklärung durch meinen Steuerberater machen lassen und auch eine Rechnung dafür erhalten.
An wen kann ich die Kostennote weiterreichen? An das Finanzamt, die Gemeinde?
Herzlichen Dank für diese Video und einen guten Start ins neue Jahr wünschen ich Ihnen.
Ich hab da mal eine Frage. Wenn die alten Grundstückspreis gesetzeswidrig sind, warum mussten diese weiter gezahlt werden? Könnte ich meine Grundstückssteuer für die letzten 20 Jahre dann nicht zurückfordern? Wenn ich das richtig verstanden, läuft es ja dann seit Jahrzehnte illegal ab. Oder verstehe ich das falsch?
Vielen Dank
Wie erfahre ich denn den Hebesatz den die Gemeinde 2025 zugrunde legt? Zur Zeit ist der in meiner Gemeinde bei 380%. Geht der ab 2025 grundsätzlich runter oder evtl. sogar hoch? Ansonsten Daumen hoch für dieses Video und alles Gute für 2023.
Der Hebesatz liegt bei der Gemeinde. Die Höhe wird die Gemeinde zum entsprechenden Zeitpunkt festlegen. Da jede Gemeinde den Hebesatz autonom und nach ihren finanziellen Bedürfnissen festsetzt, kann heute keiner sagen, wie der Hebesatz zukünftig aussehen wird.
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Auch Ihnen und Ihrer Familie viel Erfolg für 2023.
Eher höher. Der Staat braucht Geld.
Unsere Gemeinde hat schon 500%😡
Geh davon aus dass er hoch geht...
@@coolwoman2159 Ist doch noch wenig. In Herne 690%
Vielen Dank für Ihre Informationen. Heute habe ich den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag bekommen. Er hat sich um 300%
erhöht. Das Haus ist von 1937 und nicht saniert. Das kann doch nicht Rechtens sein. Hat jemand Information ob es eine Erhöhungsgrenze gibt?
Wollen nur abzocken
Eine weitere Frage:
Für uns in SH ergibt sich laut Bodenrichtwerttabelle ein Quadratmeterpreis von 800 ! Euro.
Ein Anwalt riet, bereits mit der Erklärung zur Feststellung des Bodenrichtwerts dagegen auf dem Formular Einspruch einzulegen.
Was sagen Sie dazu, sehr geehrter Herr Horst?
Wir sind gerade dabei, das Papierformular manuell auszufüllen, nutzen die Fristverlängerung.
Genau da sehe ich auch den Knackpunkt der Geschichte. Der Bodenrichtwert ist über Jahre ohne Widerstand erhöht worden und wird nun plötzlich als Bezugspunkt genommen. Was für ein fieses Spiel.
Herzlichen Dank für das Video - sehr interessant und hilfreich. Gerade das Thema Wegerecht spielt bei mir eine Rolle.
Ein Teil meiner Immobilie steht zudem unter Denkmalschutz. Müssten dafür weitere Abschläge geltend gemacht werden, da ich ja nicht nach freiem Belieben mit dem Grundstück verfahren kann?
Für das Wegerecht müssten Abschläge kalkuliert werden. Allerdings steht die Steuerverwaltung auf dem Standpunkt, dass solche Spezifika bei der Ermittlung des Steuerwertes nicht berücksichtigt werden. Dazu wird es Musterverfahren gegen das Bundesmodell geben. Das entbehrt aber nicht davon, gegebenenfalls selbst zu klagen.
Ich habe Einspruch gegen den neuen Grundsteuerwertbescheid eingelegt.
Habe vom Finanzamt die Eingangsbestätigung erhalten.
Aber bis jetzt, seit sechs Monaten, tut sich nichts.
Soll ich einfach weiter warten oder muss ich beim Finanzamt nachfragen?
Ich habe selten rechtliche Erörterungen so verständlich gehört oder gelesen wie hier. Ich bin mir sicher, ich werde auf Sie zurück kommen "müssen".
Ich freue mich, wenn mein Video Ihnen gefallen hat.
Ihr Hans Reinold Horst
Ich habe den Fragebogen, der mir zugeschickt wurde, mit meinen Angaben und einem Schreiben zum Haftungsausschluss wegen falscher Vorgaben an das Finanzamt gegeben. Eine Antwort, wer oder wie mein Anliegen geprüft wird, habe ich noch nicht erhalten.
Vielen Dank für dieses Video.
Meine Fragen:
Reicht im ersten Schritt die fristgerechte Einreichung des Einspruchs ohne Begründung?
Wenn ja, beträgt die Frist zur Begründung nochmal 4 Wochen?
Habe ich überhaupt eine Chance, ohne teuren Rechtsanwalt ein Verfahren zu gewinnen?
Welche alternativen Hilfs- Organisationen gibt es?
Zu Ihrer Frage "Reicht im ersten Schritt die fristgerechte Einreichung des Einspruchs ohne Begründung?" ist die Antwort: Ja.
Zur Frage "Wenn ja, beträgt die Frist zur Begründung nochmal 4 Wochen?" Antwort: Nicht unbedingt, das kommt auf das Verwaltungshandeln der Steuerbehörde an. Üblich ist die Aufforderung, binnen 2 weitere Wochen zu begründen.
Zur Frage "Habe ich überhaupt eine Chance, ohne teuren Rechtsanwalt ein Verfahren zu gewinnen?" Antwort: Das kommt natürlich auf ihren einzelnen Fall an.
Zur Frage "Welche alternativen Hilfs- Organisationen gibt es?" Antwort: Zum Beispiel den Bund der Steuerzahler
@@immobilienrecht-topaktuell vielen Dank für die Antwort!
Habe eine Immobilie Ende 2022 gekauft. Eingereicht hatte der Vorbesitzer die Unterlagen. Der Bescheid ist noch nicht da und geht natürlich erst mal an den Vorbesitzer vermute ich. Wer muss/kann dann den Einspruch einlegen. Ich als neuer Besitzer oder muss das der Einreicher machen? Vielleicht kann jemand das aufklären. Danke
Wie und wann berücksichtige ich Abweichungen vom Bodenrichtwert? Kann ich in der Angabeerklärung nach eigener Einschätzung den Wert mindern oder erst nachträglich im Einspruchsverfahren? Über eine Ecke unseres Grundstücks , geschätzt 10qm, besteht ein Düngefahrrecht ( Wegerecht). An dieser Stelle ist das Grundstück nicht frei nutzbar ( wenngleich in den letzten 40 Jahren noch kein Dünger oder sonstwas gefahren wurde). Kann ich dann vorab von 900qm 10qm abziehen und diese mit 80€ bewerten statt mit 115 € Bodentichtwert. Das Grundstück ist ferner "Hinterlieger" mit einer 3mx60m Zufahrt. Können diese 180qm auch niedriger bewertet werden? Können - drittens - große Grundstücke, also über die heute typischen 500 bis 600qm, mit niedrigerem Wert als BRWert in Ansatz gebracht werden. Also hier z.B. 600qm 115€, die restlichen qm mit 57,50€?
Zu den Grundstückswerten und der richtigen Eingabe gibt es ein Video: "So geben Sie Ihr Grundstück richtig ein - Wert des Grundstücks" unter ruclips.net/video/6uUbZBkFYkY/видео.html.
Wie es mit einem Einspruch aussieht erfahren Sie unter "Grundsteuerwertbescheid - jetzt Einspruch einlegen?" ruclips.net/video/pR4-_MxiNMQ/видео.html.
Ihr Hans Reinold Horst
hallo danke für dieses Video. Meine frage ich habe auch ein hanggrunstück wir das auch anders gewertet?
Wenn die Hanglage derart ist, dass dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks eingeschränkt ist, sollte das zur Begründung eines Einspruchs gemacht werden.
1. Was ist denn, wenn das Gebäude noch steht, wenn es nach Berechnung schon "gestorben" sein müsste? 2. Gilt hier auch, dass trotzdem gezahlt werden muss trotz des Einspruchs und der Klage?
Wie passend, dass die Post sich im Warnstreik befindet und ein Ende aufgrund der Differenzen vorerst nicht absehbar ist... Zustellfiktion haltbar?!?
Danke… echt hilfreich. Hab aber eine Ergänzungsfrage. Unser Grundstück ist eine Hinterland Bebauung. Das heißt, wir haben ein Notwegerecht. Wenn der BodenRichtwert mit 360€/qm2 bei Boris.nrw angegeben ist, und wir eben nicht voll entschlossen sind, kann ich den BodenRichtwert kürzen? Wer legt denn die Kürzung fest? Anschlussfrage: Hat die Kürzung bei einem etwaigen Verkauf eine Relevanz?
Einen genauen Grundstückswert kann nur ein Gutachter ermitteln. Dies gilt auch für einen etwaigen Verkauf.
Alles Gute im neuen Jahr
Ihr Hans Reinold Horst
Die Hebelsätze der Gemeinden müssen ja nicht mehr 400 oder so sein, sonst bin ich arm.
Hallo, ich habe ein Eckhaus mit Grundstück. Das Grundstück ist in 2 Flurstücke geteilt.
Ein kleines Flurstück mit dem Haus darauf und ein größeres Flurstück, welches laut Bauamt nicht bebaut werden darf, da zum einen eine städtische Abwasserleitung durch das Grundstück führt und das Flurstück sich in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.
Trotzdem haben beide Flurstück den gleichen Bodenrichtwert. Kann das sein?
Tatsächlich arbeitet die Steuerverwaltung mit pauschalierten Bodenrichtwerten. Ob sie im Einzelfall zutreffend oder unzutreffend angesetzt werden, muss innerhalb eines Überprüfungsverfahrens entschieden werden. Dazu ist nach der Rechtsmittelbelehrung Einspruch einzulegen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben können.
Vielen Dank Herr Dr.Hans Reinhold Horst sehr interessanter Beitrag. Grundsteuerwertebescheid, Grundsteuermessbescheid .
Das bedeutet 2 Einsprüche pro Eigentum. Gott sei Dank habe ich keine Wiesen oder unbebauten Boden.
'nur 2 ETW Eigentumswohnungen ich bin Bescheid Empfänger. Wieviel Leute werden wohl klagen ? Die Gerichte sind sowieso schon total überlastet. Ich werde Ihr Video tutorial nochmal mehrmals anschauen. Alles Gute
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Auch für Sie alles Gute.
gibt es eine pauschale Wertminderung die man vom Bodenrichtwert abziehen kann wenn das betreffende Grundstück ein "eingeschlossenes Grundstück" ist? Es ist nur erreichbar über zwei Nachbargrundstücke. Dieser Weg wird auch noch von weiteren Dritten als einzige Zufahrt genutzt. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen (Im Ernstfall wäre das Notwegerecht anwendbar)
Einen konkreten Grundstückswert kann nur ein Gutachter ermitteln.
Alles Gute im neuen Jahr
Ihr Hans Reinold Horst
Ich habe noch nicht meinen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt bekommen. Aufgrund des Videos habe ich festgestellt, dass bei mir Teile des Grundstücks nur eingeschränkt verfügbar sind, da Wegerechte und Kanalführungstrassen vorhanden sind. Für diese Teile des Grundstücks habe damals bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts den pauschalen Bodenrichtwert angegeben. Wie gehe ich jetzt vor? Brief ans Finanzamt genügt? Oder Bestätigung beim zuständigen Baurechtsamt der Gemeinde einholen?
Sie sollten diese bislang fehlenden Angaben mit ihrem Einspruch gegen einen noch zu halten Grundsteuerwerte Bescheid geltend machen. Diesem Einspruch können Sie die von Ihnen genannten Dokumente mit unterlegen.
Achtung: Fristverlängerung auf den 31. Januar 2023! Ich habe mich hier versprochen.
Danke für den Hinweis🙂
Was können Mieter tun um von den Widerspruch Gebrauch zu machen.
Die Verlängerung läuft bis 01 2023.
gibt es einen Zeitraum in dem das zukünftig jeweils neu bewertet wird, so alle 5 Jahre etc. Die Grundstücksrichtwerte sind ja nicht fix ?
Das ist endgültig noch nicht geplant, soll muss der zukünftigen Rechtsentwicklung vorbehalten bleiben.
Was ist mit acker/garten der nicht bebaubar ist weil natur u Landschaftsschutzgebiet Gebiet ist und selben grundstückspreis hat lt Bescheid wie bebautes Grundstück?
Nein. Unbebautes Grundstück bzw. Landschaftsfläche Ackerfläche angeben. Das FA meldet sich schon.
Gilt die Steuer noch von 1936 und ist das die Grundlage ? AO !
Basis für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz des Bundes und die Ausführungsgesetze der Länder, sodann die landeseigene Steuermesszahl und schließlich der kommunale Hebesatz.
Eine interessante Frage die mir da einfällt ist, wie erfährt ein Mieter das der Wohnungseigentümer einen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hat und die Grundsteuer evtl. viel niedriger ist?
Schließlich muss der Mieter die Grundsteuer zu 100% selber bezahlen!
Also muss er dann auch von einer möglichen Korrektur erfahren!
Oder????
Meines Erachtens kann der Mieter den Vermieter nicht zwingen, automatisch Einspruch einzulegen. Das gibt das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Betriebskostenrecht, wonach überflüssige Betriebskosten vermieden werden müssen, nicht her.
Heute Bescheid bekommen: Messbetrag 2 Cent weniger als bisher. Na dann...
Was ist, wenn der Bescheid zu meinem Vorteil falsch ist (z.B. Zahlendreher) und die Frist ist abgelaufen? Kann die Behörde den Bescheid später noch einseitig korrigieren?
Bescheide, die nicht während der Einspruchsfrist angefochtenen korrigiert werden, sind bestandskräftig; ebenso für die Behörde, wenn der Bescheid nicht „vorläufig“ erteilt wird.
@@immobilienrecht-topaktuell Schreib-, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten können - unabhängig von der Bestandskraft, Vorläufigkeiten und dem Vorbehalt der Nachprüfung - jederzeit berichtigt werden (§ 129 AO).
Außerdem gelten die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung ( 172 - 175 AO).
Aber es gibt die Fehlerbeseitigende Fortschreibung. Damit kann das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid berichtigen
Ich habe 520 qm wovon ca 100 qm eine öffentliche Straße ist, muss die ganzen Jahre die volle Steuer zahlen denn sie sagen, sie können es ja der Stadt schenken
@@andrekambeitz2401 da würde ich für meine Straße Zoll verlangen
Neue Abgabefrist: 31.01. 2023 !!!
Herzlichen Dank für den Hinweis. Selbstverständlich ist der 31.01.2023 gemeint. Ich habe mich im Video versprochen.
Ich arbeite Tag +Nacht + Wocheende + Urlaub mit der Untersuchung ohne jemanden schädlich bringen.........!
Es kann ja nicht sein, dass dieser Grundsteuerwertbescheid dann für alle Ewigkeit gilt. Wann kann man eine neue Grundsteuerwerterhebung verlangen.
Jede Änderung in den Grundstücksverhältnissen und bei den darauf stehenden Immobilien ist anzuzeigen. In dem Fall können sowohl die Steuerbehörde als auch Sie einen neuen Grundsteuerwertbescheid verlangen. Ändert sich dagegen nichts, und wird der Wertebescheid bestandskräftig, bleibt das so, bis sich gesetzliche Änderungen ergeben. So war es auch bei den alten Einheitswertbescheiden, die erst heute durch die neuen Berechnungsgrundlagen abgelöst werden
Ertragswert spielt in Baden-Württemberg keine Rolle.
Dieses Video ist auf das Bundesmodell der Grundsteuer zugeschnitten (Bei 03:26 Min. wird hierauf im Film hingewiesen). Einzelne Bundesländer wie auch Baden-Württemberg können hiervon abweichen.
Was soll man den jetzt konkret in Bad.Württberg im Einspruch angeben, warum Einspruch erhoben wird? Damit wenn man in 2025 gegen die Grundsteuerbescheinigung noch wehren kann. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschuss etc. ist ja erst mal nicht anfechtbar. Bei uns ist der Bodenrichtwert für Bauland für das ganze Flurstück gleicher Betrag 790,00€. Dabei gibt es doch in der Bauverordnung Grundstücks-Abstandgrenzen die man einhalten muss. Sind glaub ich 4 Meter zum Nachbargrundstück. Da kommen bei einer größeren Wohnanlage ganz schnell ein paar Tausend Qm zusammen die gar kein Bauland sind, weil Abstand eingehalten werden muss. Trotzdem werden für diese Qm 790,00€ angesetzt. Das kann rechtlich nicht ok sein?
Dasselbe Problem stellt sich bei Vorgartenland und bei Arealen, die hinter der hinteren Baulinie liegen. Das müsste vor Gericht ausgestritten werden. Die Chancen auf ein eigentümerfreundliches Urteil beurteile ich allerdings als „gemischt“.
Wie lange dauert es denn bis man die Finanzamt-Bescheide nach meiner Datenübertragung per Elster bekommt?
Das hängt von der Anzahl der Grundsteuererklärungen ab, die vor Ihrer Erklärung bei dem entsprechenden Finanzamt eingegangen sind und bearbeitet werden müssen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es ist für Finanzamt auch neu und sie müssen noch selber klar kommen. Deswegen wird dauern bis 2025 mit Bescheide für uns bearbeiten
Unser Bescheid lag nach zwei Monaten vor.
Tipp für Baden-Württemberg: Gemäß § 38 Abs. 4 des Landesgrundsteuergesetzes - LGrStG - besteht für die
Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen anderen (niedrigeren) Wert des Grundstücks
nachzuweisen. Die Vorschrift lautet:
„Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch
ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens
zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30 Prozent von dem Wert nach Absatz 1
oder 3 abweicht. Qualifiziert ist ein Gutachten, wenn dieses durch den zuständigen
Gutachterausschuss im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die
von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024
akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von
Grund und Boden bestellt oder zertifiziert worden sind, erstellt worden ist.“
Otto Normal Verbraucher ist ej wieder der Dumme. Man braucht beim generellen Wiederspruch den Steuerberater, oder gleich einen Anwalt für Immobilien/ Steuerrecht! Das dauert und kostet einiges Geld.
Auf Januar 2022 verlängert worden?
Das Jahr 2022 ist aber vorbei.
Das stimmt. Ich habe mich hier versprochen. Im Untertitel ist es richtig angegeben mit 31. Januar 2023. Ich habe den Fehler auch im "Community"-Bereich veröffentlicht. Vielleicht hier immer mal wieder hereinschauen. Danke
Das war doch wohl klar dass es 31. Januar 2023 heißen muss. Ein Versprecher, der mir auch aufgefallen ist. Hab es aber für mich direkt in 2023 verankert.
Ich mache das Theater nicht mit alles wird zurückgewiesen fertig