7 häufige Irrtümer zum Urlaubsrecht | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 13 дек 2024

Комментарии • 59

  • @hartmutkampfer5042
    @hartmutkampfer5042 4 года назад +1

    Hallo zusammen, kleine Anmerkung: bei ca 06:38 Minuten kommt die Aussage Arbeitgeber und Betriebsrat entscheiden wann der Urlaub genommen wird. Einmal bitte von Eurer Seite angucken/hören

    • @moinmoin2136
      @moinmoin2136 4 года назад

      Sie meinte Arbeitnehmer

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Betriebsverfassungsgesetz
      § 87 (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
      Nr 5: Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird

  • @mammutMK2
    @mammutMK2 Год назад

    3:20 bin zur zeit in einen ähnlichen fall.
    Hab den Urlaub Anfang des Jahres eingereicht und Eingang wurde bestätigt, 4 wochen Zeit gegeben für "planung" und dann offiziell beantragt, dieser wurde 3 Wochen später genehmigt (alles wurde im System erfasst)
    Nun 3 Wochen vorher will keiner mehr etwas davon wissen, es wären nur 2 Wochen beantragt worden, nicht 4.

  • @alexwolff8508
    @alexwolff8508 Месяц назад

    Moin! Wieviele Tage darf der Arbeitgeber meines Urlaubs verplanen? Vielen Dank für eine Antwort!🙏

  • @DjComets
    @DjComets 4 года назад +1

    Sehr gut und ausführlich erklärt

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  4 года назад +1

      Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
      Herzliche Grüße
      Dein W.A.F. RUclips-Team

  • @TheHomeboy1112
    @TheHomeboy1112 4 года назад +2

    Guten Tag, wieder mal ein interessantes Video, habe eine Frage. Wie haben bei uns im Betrieb Blockurlaub. Dieser blockurlaub teilt sich Kurz und Haupturlaub auf. Ist das Rechtens wenn der Betrieb mir meinen Erholungsurlaub vorschreibt wann ich Urlaub nehmen kann und wie viel Zeit darf zwischen Kurz und Haupturlaub liegen. Bei mir sind es zwischen den Blöcken nicht selten 7 - 8 Monate.und da geht man schon beinah auf dem Zahnfleisch. Lieben Gruß und weiter so mit Ihrem Kanal.

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад +1

      ja das liegt im Recht des Arbeitgebers, da hier möglicherweise die betrieblichen Belange Vorrangig zu bewerten sind. Gleiches gilt mit sogenannten Betriebsferien, die darf der AG einfordern, sprich zu einem gewissen Anteil sogar von ihrem Urlaubsanspruch abziehen. Ein Teil muss allerdings zur freien Verfügung bleiben.
      Hier wäre es sinnvoll in den Arbeitsvertrag zu schauen, oder in eine Betriebsordnung oder Betriebsvereinbarung sofern es einen Betriebsrat gibt, diesen zu Rate ziehen. Es gibt immer wieder betriebsinterne Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und gewählten Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat) die solch Urlaubsgrundsätze in einer Betriebsvereinbarung oder Betriebsordnung schriftlich verfasst haben.
      Sollte es noch zu berücksichtigende schulpflichtige Kinder geben, so sind diese Personen bevorzugt in der Ferienzeit zu behandeln, was allerdings nicht bedeutet das es einen Anspruch darauf gibt in den Ferien Urlaub zu bekommen. Hier gilt wieder der Interessensabgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
      Ziehen Sie bei berechtigten Zweifeln den Betriebsrat oder auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu Hilfe.

    • @TheHomeboy1112
      @TheHomeboy1112 Год назад

      @@nicod78 Moin,
      es gibt Betriebsräte und es gibt Betriebsräte. Einen Betriebsrat gibt es bei uns, aber wenn ich das so beobachte, verfolg dieser Arbeitnehmervertreter eher Betriebsinteressen, wurde aber von den Angestellten gewählt.
      Danke für deine Antwort!!

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      @@TheHomeboy1112 ja das Problem kenne ich nur zu gut, bin selbst ebenfalls Betriebsratsmitglied, daher kenne ich die Gesetzeslage sehr gut... weiß leider aus eigener Erfahrung auch leider zu genau, das viele andere Betriebsräte es scheuen sich mit dem AG anzulegen... obwohl man gesetzlich sehr gut geschützt ist und eben vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung hat... z.b. einen Rechtsanwalt um Hilfe zu bitten, eine Eingungsstelle anzurufen oder gar vors Arbeitsgericht zu ziehen, falls überhaupt keine Einigung in Sicht ist.
      Man kann da (als verantwortungsbewußter BR) den Mitarbeitern immer nur anraten, sprecht mit euren Betriebsräten, das IHR sie gewählt habt, damit sie EURE Interessen vertreten und nicht nur sich selbst, oder gar den AG unterstützen.
      Zeigt was euch missfällt, notfalls werden sie es wohl bei der nächsten Wahl anhand eurer (dann hoffentlich besseren Wissens) Nichtwahl derer die sich NICHT für euch stark machen

  • @kaithomas7920
    @kaithomas7920 4 года назад

    4:00 Dass der AN auf jeden Fall schon vor Ablauf der ersten 6 Monate anteiligen Urlaub nehmen kann, ist m.E. falsch. Das geht nur bei entspr. Regelung im TV oder in den Teilurlaubsfällen des § 5 BUrlG.

    • @ArneStabel
      @ArneStabel 3 года назад

      Ich habe es so verstanden, dass wenn $4 nicht erfüllt ist, man doch zwangsläufig in §5 Abs.1 a) ist

    • @kaithomas7920
      @kaithomas7920 3 года назад

      @@ArneStabel § 5 Abs. 1 a) BUrlG ist nur erfüllt, wenn man in der 2. Hälfte eines Kalenderjahres eingestellt wurde und daher in diesem Jahr die 6-monatige Wartezeit nicht erfüllen kann. Dann entsteht Teilurlaub, den man noch im laufenden Jahr nehmen oder auf das nächste Jahr übertragen lassen kann (§ 7 Abs. 3 S. 4). / Wer hingegen in der 1. Jahreshälfte eingestellt wird, kann die Wartezeit sehr wohl erfüllen und kann dann eben grds. NICHT vorher schon Urlaub nehmen.

  • @Ebola-Sama9876
    @Ebola-Sama9876 3 года назад

    ICh wurde in der Probezeit gekündigt. Hatte aber insgesamt 14 Urlaubstage zu viel. Mein AG hat diese aber doch wissentlich genehmigt, kann er mir deshalb diese 14 Tage, nachträglich vom Lohn abziehen? Ich wurde ordentlich in der Probezeit gekündigt. 30.04.21 die Kündigung bekommen, zum 30.05.21. Können die mir jetzt die Tage von meinem Lohn abrechnen? Immerhin hat ja mein AG WISSENTLICH zu viel Urlaub gewährt, oder? Wie sieht es da aus?

  • @davidduver9281
    @davidduver9281 Год назад

    Guten Tag.
    Mich würde interessieren ob ich als AN verpflichtet bin, mich aus dem Urlaub zurückzumelden und ob solche vom AG vorgelegten Schriftstücke die unterschrieben worden, eine rechtliche Verbindlichkeit darstellen.
    Bei eine Krankmeldung ist es mir verständlich den AG vor Arbeitsaufnahme wieder zu informieren. Aber bei Urlaub?

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Nein, soweit mir bekannt, gibt es keine Pflicht sich aus dem Urlaub zurück zu melden. Man ist erst dann wieder für den Arbeitgeber verfügbar, wenn der Urlaub beendet ist. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer zu informieren, wann er seinen Dienst antreten muss und zu welcher Uhrzeit (Schichtplan...) 4 Tage setzt die Rechtsprechung hier als ausreichende Vorlaufzeit an, damit sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann.
      Eine Rückmeldung aus der Krankheit ist sinnvoll, da hier der Arbeitgeber sonst nicht weiß ob er den Arbeitnehmer einsetzen kann, siehe auch Ankündigungsfrist Schichtplan... dies entfällt aber beim Urlaub, wenn der Arbeitnehmer nicht erkrankt oder anderweitig gehindert ist, seine Arbeit wieder aufzunehmen.
      Sollte jemand etwas anderes aus der Rechtssprechung kennen, bitte mich berichtigen.

  • @ZanthraX2008
    @ZanthraX2008 Год назад

    Ich finde §7 legt deutlich nah das eher die Ansprüche des AN zu berücksichtigen sind, der AG kann auch viel einfach auf diese Ansprüche reagieren oder eben darum herum planen.

  • @stefanpulver396
    @stefanpulver396 Год назад

    Hallo Franziska, kann der AG jährlich bis zu 4 Tage Urlaubsanspruch zwischen den Jahren einfach für Betriebsferien blocken und mir im Sommer verwehren, wenn ich jetzt schon weiß, dass ich da Bereitschaftsdienste haben werde, die erforderlichen Entscheidungen/BR-Anträge aber erst Ende November entschieden werden und mir im Nachgang erst der Anspruch wieder gutgeschrieben wird? Ich bin der Meinung, der Urlaubsanspruch besteht jetzt und nicht erst nach der nachträglichen Gutschrift.

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Betriebsferien darf nach der allgemein gültigen Rechtssprechung vom AG verlangt und durchgesetzt werden. Ein Teil des Jahresurlaubs darf dafür sogar verwendet werden.
      Es gibt keinen Anspruch darauf zu bestimmten Zeiten Urlaub zu bekommen, man darf den Urlaub beantragen und der Arbeitgeber soll ihn genehmigen, sofern eben keine dringenden betrieblichen Belange, oder Interessen anderer AN entgegen sprechen. Das könnte z.b. die Bevorrangung von Personen mit schulpflichtigen Kindern sein. Und selbst die haben KEINEN gesetzlichen Anspruch darauf auch in den Ferien Urlaub zu bekommen, sie sind nur bevorrangigt zu behandeln

    • @stormnr2
      @stormnr2 11 месяцев назад

      Gelber Urlaubsantrag regelt das. Einfach Burnout.

  • @eXenjoY
    @eXenjoY Год назад

    Hallo , ich würde gerne einzelne Tage zum Urlaub nehmen , sodass ich statt einer 5 Tage Woche eine 4 Tage Woche habe .. inwiefern darf der Chef mir das verwehren ? Soweit ich das richtig verstehe , nur dann , wenn er einen betrieblichen dringen Grund vorlegen kann bzw. soweit nicht ein anderer Arbeitnehmer mit „handycap“ genau denselben Tag als Urlaub eingereicht hat. Sehe ich das richtig ? Bitte um eine baldige Auflösung , muss nämlich noch meinen Urlaub einreichen 😃

    • @mammutMK2
      @mammutMK2 Год назад +2

      Zum einen würde ich sagen, das eine gewisse Anzahl als Urlaub an Stück genehmigt werden muss, da ist der AG auch verpflichtet zu dies so zu organisieren.
      Die frage ist, warum will man ein tag frei haben (langes we), denke mal beim triftigen Grund (zb kita geht nur bus DO, hausbau, pflege von angehörigen) sollte es möglich sein, aber "bevorzuge 4 Tage Woche" sehe ich als kein triftiger grund.
      Je nachdem wie der personaldecke ist, könnte wenn es knapp ist bedeuten, dass sie mit ihrem 4 Tage Wunsch für die zeit es Kollegen unmöglich machen, Urlaub am Stück zu nehmen.

  • @savaskara2907
    @savaskara2907 Год назад

    Morgen guten Tag,
    Ich habe eine Frage für sie.
    Bei eine 6 wöchentliche Schulferien Zeit darf der Arbeitgeber einscheiden ob ich am Anfang odar leztte 3 Woche ende Schulferien bekommen kan.
    Ich habe Schulpflichtiiger Kinder.
    Mfg

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      JA, das entscheidet der Arbeitsgeber
      es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf zu einer bestimmten Zeit Urlaub zu bekommen

  • @monikaotvos4016
    @monikaotvos4016 3 года назад

    Hallo was kann machen eine leiarbeite machen wenn en eine jare keine Urlaub krikt?

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  3 года назад

      Hallo Monika,
      wenden Sie sich an den Betriebsrat Ihres Arbeitgebers (sofern es dort einen Betriebsrat gibt). Alternativ wenden Sie sich an eine*n Rechtsanwalt (m/w/d) Ihres Vertrauens mit dem Auftrag Ihren Urlaubsanspruch -notfalls gerichtlich- durchzusetzen.
      Ihr W.A.F. Team

  • @birgitrontke1694
    @birgitrontke1694 Год назад

    Sollte man alten Urlaub vom letzten Jahr übrig haben und dann im neuen Jahr krank sein verfällt der alte Urlaub ab dem 31 März?

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Laut Bundesarbeitsgericht und Europäischem Gerichtshof verfällt durch Krankheit der Urlaubsanspruch erst im darauffolgenden Jahr. sprich du hast Resturlaub aus 2022, bist im Jahr 2023 komplett krank, so verfällt der Anspruch darauf erst in 2024
      ich zitiere mal:
      "Weil sich die jährlich erworbenen Urlaubsansprüche von Arbeitnehmenden, die über mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt sind, ins Unermessliche addieren würden, legte der EuGH und im Anschluss auch das BAG eine Grenze fest. Danach ist nunmehr gefestigte Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs verfällt."

  • @karlranseier1388
    @karlranseier1388 3 года назад +4

    Kein Urlaub? Oh, meine Hüfte schmerzt.... Herr Doktor, Herr Doktor 🤗

  • @DeVil_FreeMan
    @DeVil_FreeMan 2 года назад

    Guten Tag ich habe da eine Frage und zwar ich bin jetzt in einer Firma angestellt.. am 06.09.21 habe ich begonnen und mein Vertrag läuft am 30.08.22 aus allerdings habe ich einen neuen Job gefunden und habe dort jetzt gekündigt zum 30.07.22 und jetzt habe ich das Problem auf meiner Abrechnung steht 16,5 Tage Resturlaub und jetzt wollen die in der Firma mir sagen das ich nur noch Anspruch auf 5,5 Tage habe ?? Ich Blick da einfach nicht durch ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  2 года назад +1

      Hallo Devil Freeman ,
      herzlichen Dank für die Zusendung deiner Frage. Gerne posten wir sie - selbstverständlich anonym - auf unserer Facebook-Seite, damit du viele hilfreiche Antworten erhältst.
      Wir wünschen dir einen schönen Tag!
      Viele Grüße
      Dominic
      W.A.F. Social-Team

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      @DeVil_FreeMan
      ja das ist richtig, deine Firma berechnet den Resturlaub aus der Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr.
      Es wäre sogar möglich, nach der Rechtssprechung das du deinen gesamten Urlaubsanspruch für das laufende Jahr bereits abgefeiert hast, dann teilt dein jetziger AG das deinem neuen AG mit und du bekommst da erst im nächsten Jahr wieder neuen Urlaub. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz verankert, das Leute nicht zuviel Jahresurlaub beanspruchen, der ihnen gesetzlich nicht zusteht.
      Hier handelt dein Arbeitgeber aber sehr vorsorglich, er rechnet deine Betriebszugehörigkeit nach Kalendermonaten aus und sagt dir wieviel Resturlaub du noch im Unternehmen hast. So das du quasi im neuen Unternehmen noch Urlaub beantragen kannst. Bereits geplanter und genehmigter Urlaub deines alten Arbeitgebers mußt du deinem neuen Arbeitgeber aber mitteilen, er darf diesen Urlaub nicht ablehnen.

  • @javediqbal-pq6ls
    @javediqbal-pq6ls 3 года назад

    Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Ich arbeite Vollzeit 40std.Woche je 8std. Jetzt ist es so, dass wir Freitags immer nur 6std. arbeiten , aber dafűr von Mo-Do halbe stunde mehr, also 8,5std. Am Freitag habe ich urlaub und meine Chefin hat mir den Urlaubstag mit 6std. angerechnet und von Mo bis Do darf ich 8,5 std. arbeiten. Eigendlich kann das doch nicht sein denn ein Vollzeitkraft bekommt den gleichen Urlaubsanspruch wie die Stundenanzahl pro Tag also 8. Meine Chefin will aber das nicht einsehen und sie meint ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag es spielt keine Rolle wie viel stunden ich arbeite ob 8, 4 oder 2. Und das finde ich nicht gerecht. Eigendlich hätte ich da sogar 2 std. Plus da ich ja 8,5 std.arbeite von Mo bis Do. ?Sehe ich das rechtlich richtig oder liege ich da falsch. Wenn sie mich hier aufklãren, bin ich ihnen sehr Dankbar. Vielleicht kőnnten sie mir darűber aus dem Arbeitsrecht ein paragraph schicken. Danke ihnen. Alles gute und Liebe Lina

    • @melaniescheffer6584
      @melaniescheffer6584 2 года назад

      Bei einer 40 std. 5 Tage Woche, hat ein Urlaubstag 8 Stunden. 5/5 Tage Woche ( also inklusive halber Samstag) wären es 7,27. pro Urlaubstag. Sie arbeiten ja sozusagen die Stunden vor, die sie dann am Freitag früher gehen . Mein Tip, schauen sie in ihren Arbeitsvertrag, ist die Pause bezahlt oder wird sie abgezogen ?

    • @melaniescheffer6584
      @melaniescheffer6584 2 года назад

      So wie es aussieht bezieht ihre Chefin sich auf die Regelmäßigkeit, nehmen sie doch mal an einem Montag Urlaub und schauen sie, ob sie dann 8,5 Stunden bezahlt bekommen ? Der Gedanke 2 Stunden plus, weil sie von Montag bis Donnerstag 8,5 arbeiten ist nett aber falsch, da sie insgesamt auf 40 Stunden pro Woche kommen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sie komplett eine Woche Urlaub nehmen, dürfte ihnen damit keine Nachteile entstehen. Sprich: 4x 8,5 + 1x 6,5= 40

    • @mammutMK2
      @mammutMK2 Год назад

      Da ist der AG im recht, da der schichtplan so eingeteilt ist.
      Hatten nämlich auch freitags früher Schluss (36 std) , Mo bis do waren 7,5 und Freitag 6 std.
      Wenn sie ne Woche frei haben, gleicht es sich aus.
      Denken Sie doch mal logisch nach...się nehmen montags frei...wollen się jetzt (da się 8,5 std arbeiten) für 30 min zu arbeit kommen oder soll der AG 30 min minus schreiben, die sie nacharbeiten müssen, bzw die halbe Std von zweiten urlaubstag nimmt .
      Würden sie jetzt umstellen auf eine 4 Tage Woche (10 std pro tag), dürfte der AG ihnen sogar 6 urlaubstage abziehen...sozusagen wiegt dann jeder urlaubstagTag 1,25 tage und sie haben trotzdem 6 wochen Anspruch

  • @TERXIST
    @TERXIST 4 года назад

    Gilt die Auszahlung der Urlaubstage auch bei einer fristlosen Kündigung für Auszubildende? Ich wurde am 17.11 gekündigt und jetzt sagen die das mein Urlaub verfällt und nicht ausgezahlt wird. Sind 16 Rest Urlaubstage.

    • @miese_rinde8758
      @miese_rinde8758 4 года назад

      ruclips.net/video/uioK05mZ0mU/видео.html
      Hier bekommst du die Antwort ✌️

  • @4evertubeyou2
    @4evertubeyou2 3 года назад

    Hallo ist es möglich, dass man keinen Urlaub nehmen kann, weil sonst niemand da wäre? Wir sind zu zweit für einen Bereich zuständig, aber ich konnte jetzt keinen Urlaub nehmen, weil sonst niemand da wäre. Wie ist sowas zu regeln? Danke

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Der Arbeitgeber ist nach Bundesurlaubsgesetz verpflichtet den Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers im laufenden Jahr zu genehmigen. Ist dies nicht am Stück möglich, so muß der AG mindestens einen Teilblock so gestalten das 12 Werktage ununterbrochen gewährt werden.
      (aus dem Bundesurlaubsgesetz §7)
      und zu deiner Frage ob der AN berechtigt ist, dir den Urlaub für eine gewisse Zeit zu verweigern weil sonst niemand da wäre? Ja das darf er, das sind z.b. betriebliche Belange, wo der AG ein berechtigtes Interesse daran hat, das du am Arbeitsplatz bleibst... dies ist aber aufgrund des oben genannten §7 eben nicht uneingeschränkt möglich... er kann dich also nicht 365 Tage im Jahr planen und dir keinen Urlaub gewähren, nur weil du der einzige bist der z.b. die Kenntnisse hat... dann muß der AG eben für Ersatz sorgen, das ist ihm zuzumuten. Du hast Anspruch auf Urlaub, im laufenden Jahr wo du den Anspruch erwirbst

  • @pascalsussek9887
    @pascalsussek9887 2 года назад

    Hätte mal nh Frage ich bin 16 Jahre alt und arbeite vollzeit ich habe jetzt einen Urlaubsantrag gestellt für 2 Wochen der lohnbuchhalter meinte das geht nicht da ich in probezeit bin aber ich habe jetzt schon vier monate durchgearbeitet und hatte 3tage frei in den vier Monaten und habe in ein monat ungefähr 260stunden wann kann ich urlaub bekommen?

    • @mammutMK2
      @mammutMK2 Год назад

      Wenn es da schon zu solchen Problemen kommt, würde ich sagen, wenn das Klima nicht das beste ist, nen neuen ag suchen.
      Könnte das Argument verstehen, wenn gewisse Schulungen sind, aber wenn man schon voll eingebunden ist und normal arbeitet, nicht nachvollziehbar.
      Würde argumentieren mit, dass ich dann im 6 Monaten 6 wochen Urlaub nehmen müsste...was auch nicht im Sinne der Firma ist, wenn man 25% Abwesenheit hätte

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      260h sind bereits mehr als aussagekräftig
      dein Arbeitgeber verstößt hier gegen das Arbeitszeitgesetz (max 48h pro Woche)
      nach §3 Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit 8h NICHT überschreiten, in Ausnahmefällen sind bis zu max 10h zulässig, sofern innerhalb von 6 Monaten die Arbeitszeit nicht mehr als 8h/Tag beträgt (Ausgleichszeiten)
      Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz kostet (bei absichtlicher Anordnung) deinen Arbeitgeber bis zu 30.000€ und kann obendrein 1 Jahr Gefängnis bedeuten... (§22 ArbZG)
      ich zitiere dazu §22:
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
      1 entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt
      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden
      und §23...
      (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
      1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
      2. beharrlich wiederholt,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  • @cugatp34
    @cugatp34 Год назад

    Wie war das noch ich hatte noch gelernt das wenn der der Arbeitgeber mich aus dem Urlaub holt bekommt der Arbeitnehmer zu den Kosten 2 Tage Urlaub on Top wenn ja wo steht das noch mal ?

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      diese Regelung ist nicht rechtens.
      Wenn dein AG dich im Urlaub überhaupt erreicht ;) und dich aus dem Urlaub holt... (funktioniert nur im Einverständnis), so ist er dir gegenüber Schadensersatzpflichtig... d.h. dir werden deine nicht genommenen Urlaubstage gutgeschrieben und er hat für sämtliche Stornokosten aufzukommen...
      ABER, extra Urlaub gibts dafür nicht, dies wäre dann allerhöchstens Verhandlungssache, wie du es deinem AG verkaufst... Anspruch darauf hast du keinen

    • @cugatp34
      @cugatp34 Год назад

      @@nicod78 Kommt auf dein Manteltarif an dort wird das Geregelt ,und auf den kannst du dich berufen. Im Übrigen Gibt es ja die Normpyramide heißt ich kann immer besser als das Gesetz aber nie schlechter. Und wenn mein Chef sagt du kommst zurück und es gibt 2 tage on Top dann ist das Rechtens.

  • @paschka4491
    @paschka4491 2 года назад

    Mich würde interessieren wie viel Urlaub der Arbeitgeber für einen verplanen kann. Zb mein Arbeitgeber will für nächstes Jahr 100% meines Urlaubs verplanen wegen "Umbau arbeiten" das kann doch nicht rechtens sein

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      Das ist auch nicht rechtens. Man müßte den sogenannten Urlaub also als Betriebsschließung bzw. Betriebsferien anrechnen. Dazu muß der AG erstmal eine Vorankündigungsfrist von 6 Monaten einhalten, und er darf auch nur einen Teil des Jahresurlaubs dafür einsetzen. Ein Teil muss dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung bleiben.
      Eine feste Zahl gibt es da leider nicht, gängige Rechtsprechungen sind 60% oder 3/5 des Jahresurlaubs den Arbeitgeber dafür verplanen dürfen. Meist läuft dies aber auf einen Gerichtsprozess hinaus um festes verwertbares Urteil zu bekommen. Es sei denn ihr habt einen Betriebsrat der solch Dinge (weil Mitbestimmungspflichtig) vor einer Einigungsstelle entscheidet

    • @paschka4491
      @paschka4491 Год назад

      Betriebsrat hat dem einfach zugestimmt. Und in meinem Unternehmen ist der immer auf Arbeitgeber Seite...

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад

      ​@@paschka4491nochmal, zu 100% darf der AG nicht deinen Urlaub verplanen. Wenn er es dennoch tut ist dies ein Verstoß gegen das BurlG... dann solltest du dich dagegen wehren, wenn dein Betriebsrat dem zugestimmt hat, wird den euere Belegschaft in 2 Jahren hoffentlich NICHT wieder wählen... du solltest dich dann aber z.b. mit einer Gewerkschaft in Verbindung setzen, denn das darf so nicht sein... du hast nach Bundesurlaubsgesetz nunmal das Recht Urlaub zu beantragen, wann immer du möchtest, und der Arbeitgeber MUSS diesen auch genehmigen, wenn nicht z.b. dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN dem widersprechen.

  • @SS-zf9ik
    @SS-zf9ik Год назад +1

    Ich habe kei ich habe kein

  • @glebmygovych8261
    @glebmygovych8261 3 года назад

    Bitte das Video nochmal ansehen bevor man dies in das Internet stellt.

  • @phphphphiu
    @phphphphiu 3 года назад

    Fachlich, allerdings leider ein wenig zu steif.
    Vor allem die letzten 20 Sekunden 🤷‍♂️

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 года назад +1

    Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach:
    Arbeitnehmer gönnen sich p.a.:
    30 Tage Urlaub
    11 Feiertage
    17 Kranktage
    104 Wochenendtage (52 Wochen)
    Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
    Der Arbeitgeber bezahlt also für 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn.
    Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
    30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
    Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
    Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
    Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden.
    Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Über 80 % der Jahreszeit ist Freizeit.
    Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?

    • @nicod78
      @nicod78 Год назад +3

      hat man dich als Kind zu oft vom Wickeltisch fallen gelassen?
      wer täglich 8h arbeitet opfert 33% der täglichen Zeit, bei 10h sogar 40% des Tages
      und so unter uns, deinem Spatzengehirn ist wohl entgangen das ein Arbeitgeber üblicherweise NICHT 100% Lebenszeit bezahlt, sondern die Leistung pro Stunde bezahlt... es ist also egal, wenn ein AN nur 50h arbeitet, so bezahlt er auch nur die 50h und keine 500

    • @stormnr2
      @stormnr2 11 месяцев назад +2

      Junge Wochenende und Urlaub wird nicht bezahlt. Das ist Freizeit, keine Arbeitszeit. Zur Erklärung, den Urlaub erwirbt man bevor man ihn nimmt und er steht gesetzlich zu. Man hat ihn also selbst vorher erarbeitet.

  • @noursah6718
    @noursah6718 3 года назад

    B.m

  • @carolinapopovic2129
    @carolinapopovic2129 2 года назад

    🤣