Habe das Gesetz durchgelesen - ist nicht so lang, trotzdem nicht immer klar verständlich. Das ist das beste Video hier welches die Punkte korrekt aus dem Gesetz aufgreift und gut erklärt. Wie sieht das mit nicht genommenen Urlaubstagen aus? Kann der AG die verfallen lassen? Im Gesetz steht, dass der AN nur in der Probezeit Anspruch auf Übertragung hat oder bei in der "Person des Arbeitnehmers liegende Gründe". Was sind solche Gründe? Hat man Anspruch auf Auszahlung am Jahresende? Hat mir sehr geholfen! Wir sehen uns auf der Hochzeitsfeier von Tante Käthe.
Auszahlung gibt es nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses. Ob und wie Urlaub verfällt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab, zu denen ich nochmal ein eigenes Video machen sollte. Derzeit liegt da auch mal wieder was zur Entscheidung beim EuGH.
Haben n digitales Terminal um Urlaub zu beantragen. Dort drin steht das der Urlaubsantrag genehmigt wurde Mein Abteilungsleiter rückt jetzt mit der Sprache nicht raus wenn ich ihn anspreche. Warum auch immer. Ist diese Genehmigung jetzt safe oder muss ich mich mit ihn noch rumärgern? Ist der Antrag J
Ich habe mal in einem kleinen Unternehmen gearbeitet, da hat der Chef keine einzelnen Urlaubstage gewährt. Immer nur mindestens 5 Tage am Stück. Die Begründung war immer: - Urlaub ist (angeblich laut Gesetz) zusammenhängend zu gewähren und - Urlaub dient der Erholung. An einem Tag kann man sich aber nicht erholen. Alle Kollegen hat das genervt, selbst am eigenen Geburtstag oder der der Kinder, musste man sich immer eine ganze Woche frei nehmen. Haben Sie das schon mal so gehört? Oder besser, kann man das als Arbeitgeber wirklich so machen?
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Hammer. Er hat sogar Recht?? Hätte ich nicht gedacht. Gerade weil Sie in dem Video auch sagen, dass Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden kann.
@@benedikthoffmann9184 Zumindest insoweit, als dass der Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist. Das steht tatsächlich im Gesetz. Die Zerstücklung auf mehrere ganz kurze Abschnitte soll eben nicht sein.
Mich würde interessieren ob der Arbeitgeber einen wegen einer solchen Urlaubsanspruchsfeststellung vor Gericht entlassen darf, vielleicht sogar fristlos? Das mit dem krankmelden im Urlaub wusste ich übrigens nicht! Vielen Dank dafür!
Wie ist es zu beurteilen, wenn der Arbeitgeber einer bestimmten Arbeitnehmergruppe gar keinen Urlaub gewährt. Haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs oder Schadenersatz gemäß der Rechtsprechung aus EuGH und BAG? Macht sich ein Arbeitgeber strafbar (z.B. Betrug, unrechtmäßige Bereicherung zu Lasten des Arbeitnehmers), wenn er einen Arbeitnehmer mehr als 18 Jahre keinen Urlaub gewährt hat?
Natürlich darf eine bestimmte Arbeitnehmergruppe niemals von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen werden. Geht überhaupt nicht. Nach der Rechtsprechung des EuGH müsste man auch im Einzelfall mal sehen, ob der Urlaub aus der Vergangenheit schon verfallen ist oder nicht; mein Bauch sagt, dass nicht. Mit den letzten 18 Jahren habe ich allerdings angesichts der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren so meine Bedenken. Individualrechtliche oder tarifrechtliche Ausschlussfristen dürften hier auch noch zu berücksichtigen sein. Die Sache mit dem Schadenersatz würde ich gerne mal rechtlich durchfechten; das scheint mir interessant. Strafbarkeiten sehe ich allerdings auf Anhieb keine.
Darf mein Arbeitgeber festlegen das ich nur 14 Tage am Stück Urlaub machen darf ? Ich bin Krankenschwester im Ambulanten Pflegedienst. Personalmangel ist der Hauptgrund, der besteht aber schon seit 30 Jahren und wird sich wohl in diesem Leben nicht mehr ändern.
Wenn ich im Urlaub krank werde. Muss ich dann telefonisch auf Arbeit bescheid geben, oder reicht es aus wenn ich die Krankmeldung per Post hinschicke. Anrufen finde ich nicht nötig, da ja niemand umgeplant werden muss der ein bei Krankheit vertritt. Der eigentliche Urlauber ist ja eh nicht da. Ich finde es unnötig, aber wie sieht es das Gesetz ?
Es kommt nicht nur auf die gerade akute Personalplanung an, sondern auch um die Verwaltung des Urlaubs und ggfls. auch auf die Berechnung der Sechswochenfrist für die Entgeltfortzahlung. An den Tagen der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub wird nämlich nicht der Urlaub betzahlt, sondern Entgeltfortzahlung. Die Info an den Arbeitgeber muss also ebenso unverzüglich erfolgen, wie zu Hause auch. Nachher die Bescheinigung vorlegen, reicht nicht.
Wichtig ist: Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Urlaubsanspruch ansprechen? Verfällt der, wenn man nicht fragt? Verfällt der, wenn man nicht wusste, dass so ein Anspruch besteht!
Vielen Dank für Ihre Arbeit
Kein Ding
Deutschlands coolster RA... .
Mein iPad muss aber mit an den Strand, allerdings nur zum lesen und Musik hören. ;)
Dafür geht es klar ;-)
Wo findet man diese 3/5 Regelung vom BAG
Habe das Gesetz durchgelesen - ist nicht so lang, trotzdem nicht immer klar verständlich.
Das ist das beste Video hier welches die Punkte korrekt aus dem Gesetz aufgreift und gut erklärt.
Wie sieht das mit nicht genommenen Urlaubstagen aus? Kann der AG die verfallen lassen? Im Gesetz steht, dass der AN nur in der Probezeit Anspruch auf Übertragung hat oder bei in der "Person des Arbeitnehmers liegende Gründe". Was sind solche Gründe? Hat man Anspruch auf Auszahlung am Jahresende?
Hat mir sehr geholfen! Wir sehen uns auf der Hochzeitsfeier von Tante Käthe.
Auszahlung gibt es nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses. Ob und wie Urlaub verfällt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab, zu denen ich nochmal ein eigenes Video machen sollte. Derzeit liegt da auch mal wieder was zur Entscheidung beim EuGH.
Vielen Dank! Freue mich auf das Video.
Haben n digitales Terminal um Urlaub zu beantragen. Dort drin steht das der Urlaubsantrag genehmigt wurde
Mein Abteilungsleiter rückt jetzt mit der Sprache nicht raus wenn ich ihn anspreche. Warum auch immer.
Ist diese Genehmigung jetzt safe oder muss ich mich mit ihn noch rumärgern?
Ist der Antrag J
Keine Ahnung. Ich weiß nicht, welchen Stellenwert das elektronische System bei Euch generell so hat.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 es soll den schriftlichen Antrag ersetzen
Besser trotzdem auf das Statement des Vorgesetzten warten.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 hab unseren BR gefragt und der meint wenn es genehmigt wurde ist es durch
Ich habe mal in einem kleinen Unternehmen gearbeitet, da hat der Chef keine einzelnen Urlaubstage gewährt. Immer nur mindestens 5 Tage am Stück.
Die Begründung war immer:
- Urlaub ist (angeblich laut Gesetz) zusammenhängend zu gewähren und
- Urlaub dient der Erholung. An einem Tag kann man sich aber nicht erholen.
Alle Kollegen hat das genervt, selbst am eigenen Geburtstag oder der der Kinder, musste man sich immer eine ganze Woche frei nehmen.
Haben Sie das schon mal so gehört? Oder besser, kann man das als Arbeitgeber wirklich so machen?
Dem Grunde nach hat er da sogar recht mit. Was Geburtstag und so etwas angeht, ist es allerdings übertrieben.
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Hammer. Er hat sogar Recht?? Hätte ich nicht gedacht. Gerade weil Sie in dem Video auch sagen, dass Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden kann.
@@benedikthoffmann9184 Zumindest insoweit, als dass der Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist. Das steht tatsächlich im Gesetz. Die Zerstücklung auf mehrere ganz kurze Abschnitte soll eben nicht sein.
Mich würde interessieren ob der Arbeitgeber einen wegen einer solchen Urlaubsanspruchsfeststellung vor Gericht entlassen darf, vielleicht sogar fristlos? Das mit dem krankmelden im Urlaub wusste ich übrigens nicht! Vielen Dank dafür!
Nein. Darf er nicht.
Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben das man die hälfte seines Jahresurlaub im ersten Halbjahr zu nehmen hat ?
Dem Grunde nach nein. Es sei denn, es ist zulässiger Betriebsurlaub.
Wie ist es zu beurteilen, wenn der Arbeitgeber einer bestimmten Arbeitnehmergruppe gar keinen Urlaub gewährt. Haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs oder Schadenersatz gemäß der Rechtsprechung aus EuGH und BAG? Macht sich ein Arbeitgeber strafbar (z.B. Betrug, unrechtmäßige Bereicherung zu Lasten des Arbeitnehmers), wenn er einen Arbeitnehmer mehr als 18 Jahre keinen Urlaub gewährt hat?
Natürlich darf eine bestimmte Arbeitnehmergruppe niemals von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen werden. Geht überhaupt nicht. Nach der Rechtsprechung des EuGH müsste man auch im Einzelfall mal sehen, ob der Urlaub aus der Vergangenheit schon verfallen ist oder nicht; mein Bauch sagt, dass nicht. Mit den letzten 18 Jahren habe ich allerdings angesichts der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren so meine Bedenken. Individualrechtliche oder tarifrechtliche Ausschlussfristen dürften hier auch noch zu berücksichtigen sein.
Die Sache mit dem Schadenersatz würde ich gerne mal rechtlich durchfechten; das scheint mir interessant. Strafbarkeiten sehe ich allerdings auf Anhieb keine.
Darf mein Arbeitgeber festlegen das ich nur 14 Tage am Stück Urlaub machen darf ? Ich bin Krankenschwester im Ambulanten Pflegedienst. Personalmangel ist der Hauptgrund, der besteht aber schon seit 30 Jahren und wird sich wohl in diesem Leben nicht mehr ändern.
Das Gesetz sieht zumindest nur einen Anspruch auf mindestens zwei Wochen am Stück vor. Im Ergebnis wird der Arbeitgeber das so also können.
Wenn ich im Urlaub krank werde. Muss ich dann telefonisch auf Arbeit bescheid geben, oder reicht es aus wenn ich die Krankmeldung per Post hinschicke. Anrufen finde ich nicht nötig, da ja niemand umgeplant werden muss der ein bei Krankheit vertritt. Der eigentliche Urlauber ist ja eh nicht da.
Ich finde es unnötig, aber wie sieht es das Gesetz ?
Es kommt nicht nur auf die gerade akute Personalplanung an, sondern auch um die Verwaltung des Urlaubs und ggfls. auch auf die Berechnung der Sechswochenfrist für die Entgeltfortzahlung. An den Tagen der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub wird nämlich nicht der Urlaub betzahlt, sondern Entgeltfortzahlung. Die Info an den Arbeitgeber muss also ebenso unverzüglich erfolgen, wie zu Hause auch. Nachher die Bescheinigung vorlegen, reicht nicht.
Wichtig ist: Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Urlaubsanspruch ansprechen? Verfällt der, wenn man nicht fragt? Verfällt der, wenn man nicht wusste, dass so ein Anspruch besteht!
Danke
Gern geschehen ;-)