Ich finde das super, dass Ihr solche Kommentare von den Leuten aufnimmt und klar stellt. Den ich hoffe die Verbreitung von meiner Meinung nach Halbwissen kann so aufgehalten werden.
Hallo Herr Juhn, Wollte fragen ob es möglich ist die Strategie um die Grunderwerbssteuer zu vermeiden auch für privatepersonen angewendet werden kann ? So das man keine Personengesellschaft dafür gründen muss
Ich schaue mir gerade hier das Video an, 1 Woche nachdem ich eine 14k (3.5% Steuer) Überweisung an das bayerische Finanzamt für eine kleine Wohnung getätigt habe. Der normale ehrliche deutsche Bürger ist bei solchen Gesetzeslagen einfach der letzte Penner in Deutschland.
mit 89,9% hat man auch das alleinige Sagen soweit ich weiß. Und man kann ja die restlichen 10,1% von einer vertraute Person bzw einer anderen Gesellschaft kaufen lassen
Funktioniert der Share-Deal auch mit einer Immobilien GbR (allerdings nur eine GbR, die NICHT unternehmerisch handelt, sondern ausschließlich zum Erhalt und der Verwaltung der Immobilie da ist, mit Eintragung im neuen GbR Register)? Dort wäre ja dann sowohl die GbR als auch die natürlichen Personen im Grundbuch eingetragen.
Sie empfehlen wirklich das gestrecktene Co Investor Modell als Gestaltung. Das ist doch in der Praxis wirklich nicht interessant und auch keine Gestaltung. Bin sehr ernüchtert.
Wenn ich aber die 89,9% über eine GbR kaufe und 10,1% mit einer zweiten Person privat, dann würde ich lediglich auf die 10,1% Grunderwerbsteuer zahlen? Oder auf die volle 100%
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Ich finde das super, dass Ihr solche Kommentare von den Leuten aufnimmt und klar stellt. Den ich hoffe die Verbreitung von meiner Meinung nach Halbwissen kann so aufgehalten werden.
Das Büro bzw die Aussicht sind geil.
Machen Sie mal bitte ein live streaming. Da kommen bestimmt interessante Fragen uns diskussionen
oh ja, das Bürogebäude nennt sich "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn, wurde vor einigen Monaten erst fertig gestellt
Wieder mal sehr interessant, danke👍
Leider ist das keine Lösung Herr Juhn, sondern nur die Subsumtion an einem Beispiel. Aber gut erklärt! 😊
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Hallo Herr Juhn,
Wollte fragen ob es möglich ist die Strategie um die Grunderwerbssteuer zu vermeiden auch für privatepersonen angewendet werden kann ?
So das man keine Personengesellschaft dafür gründen muss
Ich schaue mir gerade hier das Video an, 1 Woche nachdem ich eine 14k (3.5% Steuer) Überweisung an das bayerische Finanzamt für eine kleine Wohnung getätigt habe.
Der normale ehrliche deutsche Bürger ist bei solchen Gesetzeslagen einfach der letzte Penner in Deutschland.
Dann zahl ich lieber 1x 3,5-6% Grunderwerbsteuer und habe allein das Sagen, statt zu warten. Manchmal ist das Reale wichtiger als die Steuern 😄
mit 89,9% hat man auch das alleinige Sagen soweit ich weiß. Und man kann ja die restlichen 10,1% von einer vertraute Person bzw einer anderen Gesellschaft kaufen lassen
@@hurr1cane780 aber erst nach 10 Jahren. Das ist schon lang.
Funktioniert der Share-Deal auch mit einer Immobilien GbR (allerdings nur eine GbR, die NICHT unternehmerisch handelt, sondern ausschließlich zum Erhalt und der Verwaltung der Immobilie da ist, mit Eintragung im neuen GbR Register)? Dort wäre ja dann sowohl die GbR als auch die natürlichen Personen im Grundbuch eingetragen.
Sie empfehlen wirklich das gestrecktene Co Investor Modell als Gestaltung. Das ist doch in der Praxis wirklich nicht interessant und auch keine Gestaltung. Bin sehr ernüchtert.
Nein Herr Krohn - Ihren § 1 II b hat noch keiner "geknackt" - aber wir hoffen alle auf das MoMo ;-)
Wenn ich aber die 89,9% über eine GbR kaufe und 10,1% mit einer zweiten Person privat, dann würde ich lediglich auf die 10,1% Grunderwerbsteuer zahlen? Oder auf die volle 100%
Nicht multipliziert sondern addiert … da hast du dich wohl versprochen. Danke für das interessante video
Muss man nicht die Anteile die man an der Co Kg hält mit den Anteilen die die Co Kg hält multiplizieren und dann addieren?
Multiplizieren und dann addieren! Er hat es richtig gesagt.
Also gründe ich zukünftig 2 GmbHs für einen Sharedeal, die dann beide Eigentümer/Verkäufer sind oder gilt die 90% Hürde dann pro Gesellschaft?
Ich dachte, das funktioniert nach dem Dreiecksprinzip nicht mehr, weil Sie dann ja 100% Eigentümer der beiden GmbHs wären...