Online-Seminar - Minijob mit Verdienstgrenze und Beschäftigung im Übergangsbereich

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  • Опубликовано: 1 окт 2024
  • Update (Januar 2024) Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Dadurch hat sich ab Januar 2024 auch die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die neue Jahresverdienstgrenze im Minijob liegt nun entsprechend bei 6.456 Euro statt bisher 6.240 Euro. Ausführliche Informationen finden Sie hier: magazin.minijo...
    In diesem Online-Seminar informiert unsere Expertin Heike Schmidt rund um den Minijob mit Verdienstgrenze und die Beschäftigung im Übergangsbereich.
    Sie erhalten ausführliche Informationen zu den folgenden Themen:
    - Arten der geringfügigen Beschäftigung
    - Minijob mit Verdienstgrenze, insbesondere die Neuerungen seit dem 1. Oktober 2022
    - Versicherungsschutz durch einen Minijob
    - Rentenversicherungspflicht im Minijob
    - Zusammentreffen mehrerer Minijobs
    - Besondere Regelungen für Minijobs in Privathaushalten
    - Steuerliche Behandlung von Minijobs
    - Arbeitsrechte im Minijob
    - Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijobs)
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    Weiterführende Links
    Webseite: www.minijob-ze...
    Magazin: magazin.minijo...
    Haushaltsjob-Börse: www.haushaltsj...
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    Social Media
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    Über die #MinijobZentrale
    Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für Minijobs. Wir helfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei allen Formalitäten - sowohl bei gewerblichen Minijobs als auch bei meldepflichtigen Minijobs im Privathaushalt. Dazu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Gartenarbeit, Kinderbetreuung oder die Unterstützung im Haushalt.
    #Minijobber #minijob

Комментарии • 16

  • @MinijobZentrale
    @MinijobZentrale  Год назад +1

    Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die Präsentation zu unserem Seminar finden Sie zum Download auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Online-Seminare/Skript_Online-Seminar_Minijob_mit_Verdienstgrenze.html

  • @torstenfischer8972
    @torstenfischer8972 Год назад +1

    Danke für die informative Veranstaltung.
    Freu mich auf der angesprochene Skript....

  • @andreaskarthaus8327
    @andreaskarthaus8327 6 месяцев назад

    Hallo, ich bin 66 Jahre jung, beziehe eine Regelaltersrente und eine Betriebsrente, welche mit Steuerklasse 1 versteuert wird. nun möchte ich einen 538 Euro Job annehmen. Frage: Mir wurde erklärt, ich müsse die Betriebsrente dann mit Steuerklasse 6 versteuern. Ist dieses so richtig?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  6 месяцев назад

      Hallo,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie zu steuerrechtlichen Fragen nicht beraten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihr zuständiges Finanzamt.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @igorninic5396
    @igorninic5396 Месяц назад

    Danke für die ausführliche Erklärung. Ich habe eine Frage, ich bekomme Bürgergeld ALG II, bin auch arbeitslos und habe jetzt einen Minijob, bei dem ich 170 Euro plus eine kleine Provision verdiene.
    Ich habe das Dokument Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ausgefüllt, in dem ich erklärt habe, dass ich keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wünsche. Mir wurde gesagt, dass ich ungefähr 15 Euro pro Monat zahlen müsste, was ich akzeptiert habe, weil es nicht viel ist.
    Ich erhalte jetzt ein vereinbartes Monatsgehalt von 170 Euro und verstehe nicht, warum mein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht von meinem Gehalt abgezogen wir
    Muss ich mich ggf. selbst anmelden und meinen Beitrag zur obligatorischen Rentenversicherung leisten und auf welche Weise?
    Ich verstehe auch nicht, warum mir der Arbeitgeber gesagt hat, ich solle das Dokument „Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ ausfüllen, obwohl ich gesagt habe, dass ich keine Befreiung wünsche. ?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  Месяц назад +1

      Hallo,
      als Minijobber sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie als Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Auch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Befreiungsantrag vorlegt, müssen Sie ihn nicht unterschreiben. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
      Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber rentenversicherungsfrei gemeldet, obwohl kein Befreiungsantrag von Ihnen gestellt wurde, ist dies vom Arbeitgeber zu korrigieren.
      Auf Ihrer Meldebescheinigung zur Sozialversicherung erkennen Sie an der Beitragsgruppe, wie Sie von Ihrem Arbeitgeber gemeldet wurden. Die zweite Stelle steht für die Rentenversicherung. Eine „1“ steht für Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Befreiung würde Ihr Arbeitgeber mit der „5“ melden.
      Sie können sich auch gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen vom Service-Telefon wenden, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Arbeitgeber gemeldet hat. Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr unter 0355 2902-70799.
      Bei Rentenversicherungspflicht, wird Ihnen Ihr Eigenanteil zur Rentenversicherung durch Ihren Arbeitgeber entsprechend vom monatlichen Verdienst abgezogen. Sie selbst müssen nichts veranlassen.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @igorninic5396
      @igorninic5396 Месяц назад

      @@MinijobZentrale Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
      Aufgrund der Sprache fällt es mir leichter, schriftlich zu kommunizieren.
      Das ist mein erster Minijob und jetzt weiß ich viel mehr. Ich verstehe jetzt fast alles über die Rentenversicherung,
      Mir wurde bei dieser jetzigen Stelle gesagt, dass ich unbedingt dem Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nachkommen solle, obwohl ich nach dem Studium entschieden habe, dass ich mich von dieser Pflicht nicht befreien lassen möchte. Ich vermute jetzt auch ernsthaft, dass mein jetziger Arbeitgeber mich getäuscht hat und meinen persönlich unterschriebenen Antrag, in dem ich NICHT angekreuzt habe, dass ich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wünsche, als Grundlage für die Befreiung von der Rentenversicherung verwendet habe.
      Und ja, ich habe jetzt auf einem Finanzbeleg meiner Firma für das mein Jobscentar Renteverschierung die Nummer 5 gefunden.
      Ich verstehe wirklich nicht und es ist mir nicht klar, warum es für mein jetziged Unternehmen wichtig ist, dass ich von der Rentenversicherungspflicht befreit werde !?
      Mich interessiert eine einfache Frage: Muss ich bei der Vertragsunterzeichnung beim nächsten Minijob dann den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung erfüllen, obwohl ich nicht befreit werden möchte? Oder muss ich noch etwas ausfüllen? Wenn ich mich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte.
      Für meine aktuelle Situation bei diesem Minijob halte ich es für zu spät, etwas zu ändern, und ich habe nur noch einen Vertrag für zwei weitere Monate.
      Vielen Dank für Ihre Geduld.

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  Месяц назад

      Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu suchen.
      Ihr Arbeitgeber darf Sie nur dann rentenversicherungsfrei bei der Minijob-Zentrale melden, wenn ein von Ihnen unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Liegt dieser nicht vor, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den Eigenanteil von Ihrem Verdient einzubehalten und an die Minijob-Zentrale abzuführen.
      Ihr Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes - unabhängig davon, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen oder nicht. Weder durch die Rentenversicherungspflicht für den Arbeitnehmer, noch durch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entstehen für den Arbeitgeber Nachteile.
      Wir verweisen auf unsere erste Antwort: Sie als Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen wollen. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Sie den Befreiungsantrag ausfüllen. Die Entscheidung liegt ganz allein bei Ihnen. Als Minijobber sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wenn Sie im Minijob rentenversicherungspflichtig bleiben wollen, brauchen Sie nichts weiter veranlassen.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @weingutforster7186
    @weingutforster7186 11 месяцев назад

    Für unsere kurzfristige Saisonkraft kam die Meldung einer Vorbeschäftigung. Wie finde ich heraus, wieviele Tage ich davon anrechnen muss? Die Meldung gibt lieder nur Auskunft, dass eine Vorbeschäftigung stattgefunden hat und die ponische Saisonkraft konnte mir keine Auskunft geben?

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  11 месяцев назад

      Hallo,
      über die Dauer bzw. die anzurechnenden Arbeitstage der Vorbeschäftigung muss Ihnen Ihre Saisonkraft Auskunft geben. Sofern diese sich nicht erinnert, muss er ggf. Rücksprache mit der ehemaligen Arbeitgeberin oder dem ehemaligen Arbeitgeber halten.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @melismeer3108
    @melismeer3108 11 месяцев назад

    Hallo, wenn ich nun einen Minijobber habe, bei dem ich z. B. der letzte Arbeitgeber bin, woher weiß ich dass der Arbeitnehmer bei mir die Verdienstgrenze überschreitet? Und muss ich ihn dann als Midi.Jobber anstellen? Oder müsste das, der erste Mini-Job Arbeitgeber machen??? Vielen Dank!

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  11 месяцев назад +2

      Hallo,
      als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobber bei Beschäftigungsbeginn befragen, ob er noch weitere Jobs hat. In Arbeitnehmer ist verpflichtet Ihnen die erforderlichen Angaben zu machen, die Sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung brauchen. Die Angaben Ihres Minijobbers erfassen Sie in einem Einstellungsfragebogen und fügen diesen den Entgeltunterlagen hinzu.
      Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere Minijobs gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Voraussetzung ist, dass die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro insgesamt eingehalten wird. Liegt der Verdienst über der Verdienstgrenze, sind alle Jobs versicherungspflichtig und damit keine Minijobs. In diesem Fall müssen Sie den Arbeitnehmer nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der zuständigen Krankenkasse anmelden.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

  • @teklemariamdirar26
    @teklemariamdirar26 Год назад

    Vielen herzlichen Dank für die ganze Information ❤

  • @j.b.7180
    @j.b.7180 11 месяцев назад

    Vielen Dank für diese tolle Präsentation.
    Eine Frage bleibt für mich jedoch offen: wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eine Tarif allgemeinen Regelung ein Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld hat und unter dieser Berücksichtigung nicht als geringfügig Beschäftigte bei der minijob Zentrale angemeldet wird?
    Beispiel:
    Herr Müller beginnt seine Beschäftigung am 1. April und verdient tatsächlich monatlich 520 Euro. Lt. des Tarifvertrags des Unternehmens, hat er im Dezember einen Anspruch 500 Euro Weihnachtsgeld. Der Arbeitnehmer kündigt seine Beschäftigung zu Ende November und erhält kein Weihnachtsgeld. Dann war ja seine Beschäftigung noch im Rahmen der Verdiensgrenze oder? Was wäre die Lösung in solch einem Fall?
    Danke 😊

    • @MinijobZentrale
      @MinijobZentrale  11 месяцев назад

      Hallo,
      in Ihrem Beispiel verbleibt es bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
      Die Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes ist immer zu Beginn der Beschäftigung - und danach bei jeder wesentlichen Änderung - im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung vorzunehmen. Stimmt diese Prognose infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände (wie in diesem Fall die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses) mit dem späteren Verlauf der Zahlung des Verdienstes nicht überein, bleibt die für die Vergangenheit getroffene Feststellung maßgebend.
      Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale

    • @j.b.7180
      @j.b.7180 11 месяцев назад

      @@MinijobZentrale Guten Tag, super und besten Dank für die ausführliche Antwort. 👍 Viele Grüße! J.