Schiebung! Nachschieben von Kündigungsgründen - Rechtsprechung zusammengefasst | Betriebsrat Video

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 8 июл 2024
  • Kostenlose Angebote der W.A.F.
    → www.waf-seminar.de/kostenlos
    -------------------------------------------------------------------------------
    ► Weitere Informationen zum Thema
    Kündigung → www.betriebsrat.com/lexikon/k...
    Mit Nachschieben von Kündigungsgründen meint man, dass der Arbeitgeber Kündigungsgründe, die ihm zum Kündigungszeitpunkt bereits bekannt waren, nicht sofort dem Arbeitnehmer, dem Betriebsrat oder dem Arbeitsgericht mitteilt. Manchmal aus strategischen Gründen. Sich später aber doch auf eben diese Kündigungsgründe beruft.
    Aber ist das zulässig?
    Mal gibt der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nicht preis, weil er es nicht will, mal macht er das nicht, weil er es nicht kann. Weil ihm zum Beispiel erst nachträglich weitere wichtige Kündigungsgründe bekannt werden.
    Was also sagt die Rechtsprechung zu dem Streit um das Nachschieben von Kündigungsgründen?
    Die Antwort auf diese Frage war lange Zeit und erbittert umstritten und sie ist immer noch einigermaßen komplex. Deswegen: Bleiben Sie bei mir.
    Fall #1:
    Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus und er teilt dem Arbeitnehmer die Kündigungsgründe hierfür zunächst nicht mit. Ein Betriebsrat existiert nicht. Dann gibt es auch kein rechtliches Problem, denn es gibt ja keinen Betriebsrat, der vor der Kündigung hätte angehört werden müssen.
    Und eines wissen Sie sicher als Betriebsratsmitglieder:
    Dem Arbeitnehmer selbst, dem betroffenen, schuldet der Arbeitgeber im Regelfall keinerlei Information, solange die Kündigung noch nicht vor dem Arbeitsgericht angegriffen wurde. Ich fasse zusammen: Kein Betriebsrat, kein Rechtsproblem. Dann und nur dann kann der Arbeitgeber nachschieben, wie er will.
    Fall #2:
    Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, es gibt einen Betriebsrat und der Betriebsrat ist auch angehört worden. Die Kündigungsgründe sind dem Betriebsrat mitgeteilt worden. Nur der Arbeitnehmer ist leer ausgegangen. Ihm hat niemand irgendetwas mitgeteilt. Auch in diesem Fall darf der Arbeitgeber die Kündigungsgründe in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess nachschieben. Denn noch einmal: Nur der Betriebsrat muss angehört werden, dem Arbeitnehmer leider schuldet der Arbeitgeber nichts.
    Fall #3, und jetzt wird es interessant:
    Es gibt einen Betriebsrat, der ist auch angehört worden, aber der Arbeitgeber hat bewusst oder unbewusst, gewollt oder nicht gewollt, dem Arbeitnehmer Kündigungsgründe, die beim Kündigungszeitpunkt vorgelegen haben und die dem Arbeitgeber auch bekannt gewesen sind, nicht mitgeteilt.
    In diesem Fall sagt das BAG: "Nachschieben ist nicht! Du, lieber Arbeitgeber, hättest die Kündigungsgründe vollständig dem Betriebsrat mitteilen müssen. Das hast du nicht gemacht, jetzt wirst du dafür bestraft, dass du das Anhörungsverfahren unterminiert hast."
    Die Arbeitgeber natürlich regen sich auf über diese sehr arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung. Mir aber will sie einleuchten. Denn wer das Anhörungsverfahren leer laufen lässt, der verdient nun einmal Strafe.
    🔴 Abonniere BetriebsratVideo für noch mehr BR-Wissen: www.betriebsrat.com/youtube
    🎓 Fundierte Weiterbildung zum Thema
    Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2→ www.waf-seminar.de/br164
    ℹ️ Weitere Informationen zum Thema ℹ️
    Allgemeine Informationen zum Thema Kündigung → www.betriebsrat.com/kuendigung
    ❓ Hast du FRAGEN ❓
    Dann hinterlasse einen Kommentar! Wir werden dir so schnell wie möglich antworten!
    ------------------------APP BETRIEBSRAT WISSEN------------------------
    KOSTENLOS downloaden 👇
    ▶️ Playstore → waf-seminar.de/betriebsratwis...
    🍏 Appstore → waf-seminar.de/betriebsratwis...
    -----------------------------SOCIAL MEDIA-----------------------------
    🎬 RUclips KanalAbo → waf-seminar.de/youtube
    👥 Facebook → waf-seminar.de/facebook
    📸 Instagram → waf-seminar.de/instagram
    -------------------------WISSEN & AUSTAUSCH--------------------------
    🎓 Seminare für Betriebsräte → waf-seminar.de
    ✉️ Newsletter für Betriebsräte → waf-seminar.de/newsletter
    💬 Forum für Betriebsräte → betriebsrat.com/br-forum
    ℹ️ Wissensplattform für Betriebsräte → betriebsrat.com
    ------------------------------KONTAKT--------------------------------
    🙂 Wir sind für dich da
    Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr
    Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr
    📞 08158 9972420
    📧 mail@waf-seminar.de
    🌐 waf-seminar.de

Комментарии •