Nachgeschobene Kündigungsgründe: Darf der Arbeitgeber das so einfach? (Neues Urteil)

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  • Опубликовано: 17 ноя 2021
  • Darf der Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung erst nach den Gründen suchen und diese dann nachschieben? Hierzu gibt es ein Urteil vom BAG (2 AZN 724/20) vom 12.01.2021.
    Öffnet dieses Urteil jetzt dem Arbeitgeber Tür und Tor, um einfach zu kündigen und sich im Nachgang einen Grund „auszudenken“?
    Unsere Fachanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille diskutieren darüber, was das Urteil für Arbeitnehmer und Betriebsräte bedeutet und dass es tatsächlich mehrere Betrachtungsmöglichkeiten gibt.
    Was ist deine Meinung dazu? Schreib es gerne in die Kommentare!
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Комментарии • 7

  • @DjComets
    @DjComets 2 года назад +1

    Danke für die gute Aufklärung

  • @Elsie7319
    @Elsie7319 2 года назад

    Sehr gut 👍 vielen Dank

  • @RealSquix
    @RealSquix 2 года назад

    Ich finde leider zu dem Urteil nichts :( - kann mir wer helfen?

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  2 года назад

      Lieber Teilnehmer Da Niel,
      vielen Dank für Ihre Nachfrage.
      Die im Ratgebervideo erwähnte aktuelle Entscheidung ist BAG, Beschl. v. 12.1.2021 - 2 AZN 724/20.
      Außerdem nehmen wir im Beitrag auch auf eine ältere Entscheidung Bezug (BAG, Urt. v. 18.6.2015 - 2 AZR 256/14).
      Freundliche Grüße aus Berlin
      Niklas Pastille, LL.M.
      Rechtsanwalt

  • @dorothea2548
    @dorothea2548 Год назад

    Nachschieben ist anstrengend- die Gefahr eines Kraftverlust ist immens hoch. Wenn man Schnee schiebt gibts ein großes Häufchen. Und dann ist es endlich da und jetzt schmilzt der Schnee doch wieder- jeder Schub bringt Schweiß🥵😤🚑