Der Hahn erklärt Strafrecht - § 123 StGB Hausfriedensbruch

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  • Опубликовано: 21 янв 2025

Комментарии • 4

  • @derhahnerklartstrafrecht4434
    @derhahnerklartstrafrecht4434  5 лет назад +2

    01:30 Tatobjekte
    04:42 Tathandlungen
    09:20 Sonderprobleme
    13:29 Subjektiver Tatbestand
    13:59 Sonstiges (Rechtswidrigkeit, Schuld, Strafantrag)

  • @RichyRich2607
    @RichyRich2607 2 года назад

    Worauf nie jemand eingeht, ist die Frage, ob es auch den Tatbestand erfüllen würde, wenn Beschränkungsvorkehrungen ja offensichtlich den Willen ausdrücken, dass niemand hinein soll.
    Beispiele:
    Jemand klettert über den Gartenzaun und hält sich im Garten auf.
    Jemand klettert durch ein Fenster und hält sich in der Wohnung auf.
    Eine offene stehende Wohnungseingangstür wird einfach durch jemanden betreten.
    Sonderbeispiel:
    Betrunkener in Garten schläft tief und fest und kann die Aufforderung, den Garten zu verlassen, gar nicht verstehen oder mitbekommen.

  • @frankengelen8735
    @frankengelen8735 3 года назад

    Was sind das für "Typen", die für diesen guten Vortrag einen Daumen nach unten geben?

  • @mentury5582
    @mentury5582 3 года назад

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Hineingreifen nicht genügt. Vielleicht hat sich das ja zwischen 2018-2021 geändert