Hoffentlich werde ich bald wieder 2 Videos die Woche erstellen können. Leider bin ich im Studium "etwas" hinten und habe daher ein bisschen aufzuholen :D
Wie wird denn bitteschön von einer sturzbetrunkenen Person erwartet, dass sie ihr Verhalten nach ihrem Alkoholisierungsgrad (ganz vernünftig und ganz besonnenerweise....) ausrichtet?! sie ist nicht mal in dem Zustand alles fassen zu können und nach dieser Einsicht handeln zu können. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt gut verstanden habe. Ist das wirklich die Einstellung des BGH?
Ja, tatsächlich sieht der BGH das so (BGH, Urteil vom 6. 12. 2012 - 4 StR 369/12) Ich finde diese Passage aus dem Kommentar dazu ganz gut (BeckOK/Kudlich § 15 Rn.37.5 - Stand: 01.05.2023) "Anders formuliert: Natürlich darf der Bürger jedes irgendwie gefährliche Verhalten unterlassen; wenn er das aber - wie es das praktische Leben so mit sich bringt - nicht kann oder will, muss er diese Gefahren grds. möglichst gering halten, dh es lassen sich durchaus normlogisch stimmig Sorgfaltspflichten formulieren." Bei unserem betrunkenen Autofahrer bedeutet das: Wenn er schon betrunken Auto fährt, dann aber bitte super vorsichtig. (Ich finde diese Ansicht auch komisch, aber so sieht der BGH das).
Hoffentlich werde ich bald wieder 2 Videos die Woche erstellen können. Leider bin ich im Studium "etwas" hinten und habe daher ein bisschen aufzuholen :D
Wie wird denn bitteschön von einer sturzbetrunkenen Person erwartet, dass sie ihr Verhalten nach ihrem Alkoholisierungsgrad (ganz vernünftig und ganz besonnenerweise....) ausrichtet?! sie ist nicht mal in dem Zustand alles fassen zu können und nach dieser Einsicht handeln zu können. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt gut verstanden habe. Ist das wirklich die Einstellung des BGH?
Ja, tatsächlich sieht der BGH das so (BGH, Urteil vom 6. 12. 2012 - 4 StR 369/12)
Ich finde diese Passage aus dem Kommentar dazu ganz gut (BeckOK/Kudlich § 15 Rn.37.5 - Stand: 01.05.2023)
"Anders formuliert: Natürlich darf der Bürger jedes irgendwie gefährliche Verhalten unterlassen; wenn er das aber - wie es das praktische Leben so mit sich bringt - nicht kann oder will, muss er diese Gefahren grds. möglichst gering halten, dh es lassen sich durchaus normlogisch stimmig Sorgfaltspflichten formulieren."
Bei unserem betrunkenen Autofahrer bedeutet das: Wenn er schon betrunken Auto fährt, dann aber bitte super vorsichtig.
(Ich finde diese Ansicht auch komisch, aber so sieht der BGH das).