Ich liebe ihre Videos bitte hören sie nie damit auf 😍☺️ wäre schön wenn sie vielleicht auch mal so ein Video drehen über die häufigsten Themengebiete im Zivilrecht und Ö Recht
Ich habe es nicht ganz verstanden und daher eine "blöde" Frage eines juritisches Laien: Worin liegt der Unterschied zwischen "Ich weiß, dass mein Handeln den TB erfüllen wird" und "Ich will, dass mein Handeln den TB erfüllt"?
Nachdem ich für eigene Recherchen über dieses Video und die Frage gestolpert bin, versuche ich sie mal so gut wie möglich zu beantworten: Beim "Wollen" kommt es dem Täter gerade auf den Erfolg an (XY will jemanden töten). Beim "Wissen" ist dem Täter der Erfolg egal, er weiß aber, dass dieser sicher eintreten wird. (Jemand schießt auf eine Person, und weiß, dass dabei der lange Kapuzenpullover dadurch ein Loch davontragen wird. Darauf kam es dem Täter aber nicht an). Bei der Folge ist es häufig egal, ob das Wissen oder der Wille im Fokus steht. Bei manchen Delikten werden aber bestimmte Vorsatzarten verlangt (z. B. in § 164 StGB "wider besseren Wissens").
Jura-Student hier: Juristisch gesehen gibt es da keinen Unterschied. Dolus directus 1. Grades zielt auf die Absicht um die Erfüllung eines Tatbestandes ab, und der dolus directus 2. Grades auf das sichere Wissen um die Erfüllung eines Tatbestandes ab. Beides reicht, um Vorsatz zu bejahen. Die Unterscheidung ist mmn auch größtenteils arbiträr, da sich aus dem Wissen meist ein Wollen ergibt.
Ich liebe ihre Videos bitte hören sie nie damit auf 😍☺️ wäre schön wenn sie vielleicht auch mal so ein Video drehen über die häufigsten Themengebiete im Zivilrecht und Ö Recht
Super Videos und tolle Erklärungen. Sie erleichtern mir die Examensvorbereitung sehr. Vielen Dank und weiter so!
Wie lief dein Examen?
Top, vielen Dank
Ein tolles Video!
Ich habe es nicht ganz verstanden und daher eine "blöde" Frage eines juritisches Laien: Worin liegt der Unterschied zwischen "Ich weiß, dass mein Handeln den TB erfüllen wird" und "Ich will, dass mein Handeln den TB erfüllt"?
Nachdem ich für eigene Recherchen über dieses Video und die Frage gestolpert bin, versuche ich sie mal so gut wie möglich zu beantworten:
Beim "Wollen" kommt es dem Täter gerade auf den Erfolg an (XY will jemanden töten).
Beim "Wissen" ist dem Täter der Erfolg egal, er weiß aber, dass dieser sicher eintreten wird. (Jemand schießt auf eine Person, und weiß, dass dabei der lange Kapuzenpullover dadurch ein Loch davontragen wird. Darauf kam es dem Täter aber nicht an).
Bei der Folge ist es häufig egal, ob das Wissen oder der Wille im Fokus steht. Bei manchen Delikten werden aber bestimmte Vorsatzarten verlangt (z. B. in § 164 StGB "wider besseren Wissens").
Jura-Student hier: Juristisch gesehen gibt es da keinen Unterschied. Dolus directus 1. Grades zielt auf die Absicht um die Erfüllung eines Tatbestandes ab, und der dolus directus 2. Grades auf das sichere Wissen um die Erfüllung eines Tatbestandes ab. Beides reicht, um Vorsatz zu bejahen. Die Unterscheidung ist mmn auch größtenteils arbiträr, da sich aus dem Wissen meist ein Wollen ergibt.