Kausalität & Objektive Zurechnung im Strafrecht ► juracademy.de

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  • Опубликовано: 15 окт 2024

Комментарии • 35

  • @dulrich8514
    @dulrich8514 4 года назад +81

    Frau Tofahrn, Sie haben eine wundervolle Erklärkompetenz

  • @Sabels13
    @Sabels13 3 года назад +19

    Dieses Lehr-Video ist wirklich super! Nicht nur für Studenten die Jura studieren, sondern auch für die PVD Studenten. :-)

    • @Querulant1
      @Querulant1 2 месяца назад

      Bist du fertig mit dem Studium?

  • @melism71
    @melism71 Год назад +5

    Sie sind die beste Dozentin im Strafrecht, vielen Dank für Ihre hilfreiche Arbeit ❤

  • @andresimous
    @andresimous 4 года назад +19

    Vielen Dank für Ihre ausführlichen und gut verständlichen Erklärungen!

  • @candleinzdark1559
    @candleinzdark1559 6 лет назад +12

    Verständliche Erklärung, Danke und Grüße aus Ägypten.

  • @norablume1930
    @norablume1930 2 года назад +5

    Vielen Dank für das Video, ich fand es sehr hilfreich!

  • @negativx4476
    @negativx4476 4 года назад +5

    ausführlich und gut beschrieben, sehr professionell. Top

  • @icoachi97
    @icoachi97 3 года назад +6

    Super Video mit guten Beispielen, danke sehr!

  • @waelramadan8847
    @waelramadan8847 5 лет назад +5

    Danke Ihnen sehr dafür 👍👍👍

  • @NastyMilkman
    @NastyMilkman 6 лет назад +6

    Sehr gutes Video, danke

  • @morlynn16
    @morlynn16 3 года назад +3

    Vielen Dank!!

  • @leoniei552
    @leoniei552 Год назад +1

    Bei § 185 ff. StGB wird auch eine Kausalität und obj. Zurechnung benötigt, oder ? Aber bei Freiheitsberaufbung, Nötigung, Diebstahl und Raub und Erpressung dann nicht.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Год назад +1

      § 185 ist kein Erfolgsdelikt. Der Tatbestand ist vollendet mit Vornahme der Handlung, also der Kundgabe, wobei zu dieser Kundgabe auch eine irgendwie geartete (str.) Wahrnehmung erforderlich ist, weswegen Selbstgespräche keine Kundgabe sind.
      Bei der Nötigung liegt der tb.liche Erfolg im abgenötigten Opferverhalten, desgleichen bei der Erpressung. Der Diebstahl wiederum gilt als "kupiertes" Erfolgsdelikt. Hier verlangt der obj. Tb. keinen Erfolg, aber im subj. Tb. müssen sie eine vom Täter erstrebte Zueignung prüfen.

    • @leoniei552
      @leoniei552 Год назад +1

      @@juracademy8947 Vielen Dank! Das hat mir weitergeholfen.

  • @sabakhelashvili3124
    @sabakhelashvili3124 Год назад

    Can you use the 13th paragraph of German penal code(omission) in inhuman and degrading treatment case? can one police officer be punnished with omission when he sees how another officer is degrading a victim? That treatment is a offense of abstractive danger despite the fact of some result. Crime is finished at the level of action and the result is not deprived from action itself.

  • @brigitteradlager3155
    @brigitteradlager3155 2 года назад

    Hier wird die anknüpfende Kausalität als Fall kumulativer Kausalität behandelt. Gibt es da keinen Unterschied?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  2 года назад +1

      Es wird nur ausgeführt, dass beim Anknüpfen "wahrscheinlich" (nicht zwingend) eine kumulative Kausalität vorliegt. Bsp: A sticht auf B ein, so dass dieser zu Boden geht. Er ist schwer aber nicht lebensbedrohend verletzt. Jetzt kommt C hinzu und nutzt aus, dass B in seiner Abwehr eingeschränkt auf dem Boden liegt. Er tritt mehrfach in den Bereich der Stichverletzung, wodurch eine bereits durch den Stich vorgeschädigte Aterie reißt, sodass B verblutet. Hier führen nur beide Handlungen zum Tod = kumulative Kausalität. Das gleiche gilt aber auch, wenn C dem B gegen den Kopf getreten hätte und B an diesen Verletzungen gestorben wäre. Hier wäre ebenfalls die erste Handlung kausal, da ohne die eingeschränkte Abwehrbereitschaft des B der C keine tödliche Handlung hätte ausführen können. Nur beide Handlungen zusammen haben kumulativ zum Tod geführt. Das Problem wird dann über die objektive Zurechnung gelöst.

  • @patrickbalg1638
    @patrickbalg1638 3 года назад

    Mich würde mal interessieren, ob der Pflichtwidrigkeitszusamnenhang und der Schutzzweck der Norm nur bei Fahrlässigkeitsdekikten geprüft werden muss oder auch bei Vorsatzdelikten

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  3 года назад

      Die Literatur prüft die objektive Zurechnung sowohl bei Vorsatz- als auch bei Fahrlässigkeitsdelikten. Das sollten sie in einer Klausur auch tun. Der BGH arbeitet mit der obj. Zurechnung nur bei den Fahrlässigkeitsdelikten und löst die Fälle, die die Lit. auch bei den Vorsatzdelikten in der obj. Zurechnung prüfen würde über den Vorsatz.

    • @patrickbalg1638
      @patrickbalg1638 3 года назад

      @@juracademy8947 das die objektive Zurechnung sowohl bei Vorsatzdelikten als auch bei Fahrläsdifkeiten geprüft wird ist nachvollziehbar. Doch wie sieht das konkret mit den Pflichtwidrigkeitszusamnenhang und Schutzzweck aus. Werden diese auch nur beim Fahrlässigkeitsdel7kt geprüft ?

    • @Vincinatorful
      @Vincinatorful 3 года назад +1

      @@patrickbalg1638 Eine Frage die ich mir auch oft gestellt habe. Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist nur der Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu prüfen, also ob der Erfolg gerade auf dem pflichtwidrigen Verhalten des Täters basiert. Konkretisiert wird das ganze nochmal durch den Schutzweck der Norm. Also ob der Erfolg gerade durch den Schutzzweck einer Norm verhindert werden sollte. :)

    • @SaschaBraus77
      @SaschaBraus77 2 года назад

      Wenn es Probleme in dem Bereich gibt, dann ja. Das kommt bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten vor allem bei diesen Fällen im Rahmen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung in Betracht aber natürlich auch bei diesen atypischen Kausalverläufen. Du prüfst das dann ja trotzdem alles unter der objektiven Zurechnung, nur das es dann ganz speziell unter den Risikozusammenhang statt der rechtlich missbilligten Gefahr abgehandelt wird.

  • @주상희-d6l
    @주상희-d6l 3 года назад +1

    Danke ma'am.

  • @eugenpaschukanis7550
    @eugenpaschukanis7550 5 лет назад +36

    Ein Dislike ist von Puppe.

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  5 лет назад +10

      Wir können es nicht jedem recht machen ;-)

    • @matthias9084
      @matthias9084 Год назад +2

      @@juracademy8947 Müssen Sie auch nicht! Ich denke, dass jeder die freie Wahl hat zu entscheiden, was er / sie benötigt und sehen, hören usw. möchte. Weshalb "dislike" verteilt werden, das ist mir oftmals fraglich. Jeder Dozent hat seine eigene Art zu lehren und ich darf aus meiner Sicht sagen, dass Sie das wirklich hervorragend machen. Ihre Videos sind verständlich und haben für mich ein sehr angenehmes Tempo. Danke dafür!!!

    • @matthias9084
      @matthias9084 Год назад

      @@juracademy8947 Ich hätte allerdings eine Anmerkung bzw. Idee. Besteht die Möglichkeit, dass Sie die Videos nummerieren, so dass Neulinge nicht direkt mit einem Video über den Inhalt der Schuld anfangen, sondern mit dem Prüfungsaufbau usw., also wie es sinngemäß wäre?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  Год назад +1

      @@matthias9084 Es freut mich sehr, dass Dir die Videos gefallen. Hier bei RUclips stellen wir nur einen kleinen Teil der über 1.300 Videos der JURACADEMY ein. In den Kursen der JURACADEMY sind die Videos in Texte und diese wiederum in Lerneinheiten eingebettet, so dass der systematische Zusammenhang stets gegeben ist. Vielleicht schaust du mal vorbei?

  • @yufka2074
    @yufka2074 4 года назад +1

    Zu 13:37 - 14:22: Können bei der Pflegemutter-Konstellation dann wirklich beide Täter wegen vorsätzlich vollendetem Delikt bestraft werden, obwohl es nur ein Tatobjekt gibt?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  4 года назад +10

      Es handelt sich hier um einen Fall der "Nebentäterschaft", der dazu führt, dass es nur ein Opfer aber 2 Täter gibt. Ähnliches kann bei der Mittäterschaft passieren. Stellen Sie sich 4 Täter vor, die zusammen auf ein Opfer einschlagen bis es stirbt. Welcher Schlag kausal war für den Tod ist irrelevant, weil allen Tätern über das Zusammenwirken auf Basis des Tatplans die Handlungen der jeweils anderen zugerechnet werden. Wir haben in diesem Fall also 4 Täter aber nur ein Opfer.

    • @yufka2074
      @yufka2074 4 года назад +3

      @@juracademy8947 vielen Dank, hatte das Konstrukt der Nebentäterschaft, bei der kein gemeinsamer Tatplan erforderlich ist, nicht auf dem Schirm ;)

  • @minaa1452
    @minaa1452 2 года назад

    Verstößt es nicht gegen das Urheberrecht, wenn dieses Wissen und die Beispiele ohne Fußnoten mit Quellenangaben und ohne Lizenzen einfach hier hochgeladen werden?

    • @matthias9084
      @matthias9084 Год назад +1

      Oftmals werden hier Beispiele genutzt, welche sich mit Sicherheit auch real ergeben haben, doch in diesem Fall benötigt niemand eine Fußnote. In Fällen, in denen BGH Entscheidungen bzw. reale Fälle angesprochen werden, wird in den Videos auch der BGH oder zuständige Stellen erwähnt.