Natürlich, dann würde die zweite Handlung zu einer Durchbrechung der Zurechnung führen. Sie hätten dann einen versuchten Mord und einen vollendeten Totschlag.
Ich habe eine Dokumentation über den "Scheunenmord " gesehen ! Der Täter soll vorher mit Tierquälerei aufgefallen sein , scheint also gefährlich zu sein ( Waas in dem Prozeß wohl keine Rolle gespielt hat ) Wenn das zur Sprache gekommen wäre , dann hätte man doch sicherlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben oder? Das wäre sicherlich auch mal ein Thema für ein Video ! Ich bin zwar kein Jura Student aber finde ihren Kanal trotzdem interissant ! Auch das Thema Sicherheitsverwahrung würde mich allgemein interessieren !
Es könnte sogar sein, dass im Zusammenhang mit der Frage nach der Schuldfähigkeit ein Gutachten eingeholt wurde. Ein solches ist jedenfalls im Strafprozess ein übliches Beweismittel. Die Anregung zur Sicherungsverwahrung nehme ich gerne auf ;-)
Es ist zum einen fraglich, ob B aufgrund des Streits arglos war. Zudem kann sich der Vorgang "offen" abgespielt haben, will heißen, A hat vor den Augen der B den Sand in die Hand genommen. Schließlich muss die Täterin die Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Tötung ausnutzen. Aufgrund der spontanen Entscheidung könnte aus auch daran fehlen.
Frau Tofahrn, Sie sind eine Heldin! Danke!
Tolles Video, super erklärt! Gerne mehr solche "Examensklassiker". :)
Könnte man es in einer Klausur auch so prüfen wie die Landgerichte, also erst für die erste Handlung Versuch und für die zweite Handlung Vollendung?
Natürlich, dann würde die zweite Handlung zu einer Durchbrechung der Zurechnung führen. Sie hätten dann einen versuchten Mord und einen vollendeten Totschlag.
Ich habe eine Dokumentation über den "Scheunenmord " gesehen ! Der Täter soll vorher mit Tierquälerei aufgefallen sein , scheint also gefährlich zu sein ( Waas in dem Prozeß wohl keine Rolle gespielt hat ) Wenn das zur Sprache gekommen wäre , dann hätte man doch sicherlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben oder? Das wäre sicherlich auch mal ein Thema für ein Video ! Ich bin zwar kein Jura Student aber finde ihren Kanal trotzdem interissant ! Auch das Thema Sicherheitsverwahrung würde mich allgemein interessieren !
Es könnte sogar sein, dass im Zusammenhang mit der Frage nach der Schuldfähigkeit ein Gutachten eingeholt wurde. Ein solches ist jedenfalls im Strafprozess ein übliches Beweismittel.
Die Anregung zur Sicherungsverwahrung nehme ich gerne auf ;-)
Warum scheidet Mord eigentlich bei der Jauchegrube aus - bezogen auf die erste Tathandlung ? Die Heimtücke ist doch erfüllt oder nicht?
Es ist zum einen fraglich, ob B aufgrund des Streits arglos war. Zudem kann sich der Vorgang "offen" abgespielt haben, will heißen, A hat vor den Augen der B den Sand in die Hand genommen. Schließlich muss die Täterin die Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zur Tötung ausnutzen. Aufgrund der spontanen Entscheidung könnte aus auch daran fehlen.