Arbeitsrecht Irrtümer #4 - Verhaltensbedingte Kündigung erst nach 3 Abmahnungen | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 1 окт 2024

Комментарии • 5

  • @mfnalex
    @mfnalex 7 лет назад +1

    Wäre ja auch ein Ding wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mit einer Pistole bedrohen würde und der Arbeitgeber müsste erst abmahnen... :D

  • @kanalmessut7180
    @kanalmessut7180 4 года назад

    Wenn die Abmahnungen nicht korrekt erfasst wurden, dann reichen nicht mal 10 Abmahnungen für eine Kündigung.

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  4 года назад

      Vielen Dank für deinen Kommentar! Wir freuen uns sehr, dass du auch anderen Betriebsräten hilfst.
      Viele Grüße
      Dein W.A.F. RUclips-Team

  • @1Efsane61
    @1Efsane61 6 лет назад

    Hallo Herr Ferstl,
    bitte um Info ob folgendes Grund zur Fristlosen Kündigung ist.
    Konkurrenztätigkeit, nur Vorbereitung ohne Verkauf von Konkurrenzprodukten und dies vor einem Jahr umfirmiert aber heute festgestellt!
    Und aktuell ausgeübte Nebentätigkeit nicht gemeldet da sehr gering und keine Nachteile an Arbeitgeber. Weder Arbeitszeit noch Arbeitsleistung, da 2Std im Monat.
    Vielen Dank

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  6 лет назад

      Hallo EBAT EBAT,
      vielen Dank für diese interessante Frage! Bleib gerne dran, wir behandeln diese in einem kommenden Video :-)
      Viele Grüße
      dein W.A.F. RUclips Team