Photovoltaik, Ablehnungen der Entnahme und Lösungen zum USt-Nullsteuersatz beim Strom-Eigenverbrauch

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  • Опубликовано: 6 сен 2024
  • Plattenbergmodell - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : plattenbergmode...
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    Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
    Steuerberatung 370 Grad
    Frühlingstr. 10-12
    63839 Kleinwallstadt
    www.muecke.de/
    Mit dem Jahressteuergesetzt 2022 wurde der Nullsteuersatz (0%) für die Lieferung von Solarmodulen, Batteriespeichern und Photovoltaikanlagen eingeführt. Die Neuregelung gilt erst für Lieferungen ab dem 1. Januar 2023.
    Für Altanlagenbetreiber kommt der Nullsteuersatz zu spät. Die Altanlagenbetreiber müssen den Strom-Eigenverbrauch auch zukünftig besteuern. Die Umsatzsteuer für den Strom-Eigenverbrauch kann mit dem von uns entwickelten Entnahmemodell aus dem Plattenbergmodell vermieden werden. Das BMF-Schreiben vom 27.2.2023 bestätigt das Entnahmemodell, unter Berücksichtigung einer 90%igen-Schikane-Hürde. Diese Schikane-Hürde wurde auch wegen unserer Initiative vom BMF selbst wieder aufgeweicht. Soweit so gut.
    Die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich aber schwierig, da Finanzämter oder Bearbeiter in Finanzämter die BMF-Schreiben nicht anerkennen, nicht verstehen oder nicht richtig umsetzen. Anträge auf Entnahmen bzw. die Erklärungen über die Entnahmen der Photovoltaikanlagen werden abgelehnt. Während aus Bayern, Nord-Rheinwestfalen, Rheinland-Pfalz überwiegend Bewilligungen bestätigt werden, werden in Baden-Württemberg alle Antrage, Erklärungen und Fragen in diesem Zusammenhang zurückgestellt.
    Bayerisches Landesamt für Steuern, Hilfe zu Photovoltaikanlagen
    muecke.de/pv-lf...
    Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
    muecke.de/PV-Md...
    Die Begründungen bei Ablehnungen sind haarsträubend und kurios und machen Probleme in den Finanzämtern offensichtlich. Das BMF hat das Problem, dass das BMF-Schreiben nicht umgesetzt wird.
    Hinweis:
    Wichtig für den Vorsteuerabzug und die Unternehmenszuordnung bis 2022 war, dass bei der Anschaffung eine mindestens 10%ige unternehmerische Nutzung geplant war. Diese Voraussetzung ist unabdingbar. Bestand diese Absicht nicht, dann scheitert der Vorsteuerabzug an der sog. 10%-Hürde. Insbesondere alle Betreiber, die die PV-Anlage im 2. Halbjahr 2022 angeschafft haben, müssen genau hinschauen und prüfen.
    Vielen Dank Ihnen.
    Steuerberater Stefan Mücke
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des RUclips-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Комментарии • 277

  • @haraldr5584
    @haraldr5584 Год назад

    Hallo sehr geehrter Herr Mücke,
    hier ein kurzes Feedback. Das Finanzamt Plön hat mir heute die Entnahme der PV Anlage aus dem Unternehmensvermögen zugestimmt.
    Ich möchte durch die Veröffentlichung gern dazu beitragen, dass sich in der Waagschale die Anzahl der positiven Bescheide erhöht. Auch dürfte dies die Chancen auf ein erfolgreiches Einspruchsverfahren argumentativ deutlich erhöhen.
    Vielen Dank für Ihre tollen Videos. Man merkt Ihnen die Freude an Ihrem Job an. Ich habe mich gern für das Plattenberg-Modell registriert.
    Viele Grüße aus Plön
    Harald R.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Abend. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen der guten Nachricht. Gute Nachrichten sind einfach schöner 😊. Sie sind damit am Ziel 👍. Einige Betreiber stehen noch vor der Hürde. Dazu am Sonntag ein spannendes Video 👍😊. StB Stefan Mücke

  • @meersde
    @meersde Год назад +13

    Ich hätte (als Ingenieur) nie gedacht, dass ich noch einmal einen Steuerberater feiern werde 😉
    Herr Mücke - meine Anerkennung und meinen größten Respekt für Ihr Fachwissen, Ihre Energie und die Fähigkeit, die steuerlichen Zusammenhänge zu "gestalten" und auf so verständliche Weise zu vermitteln. Danke!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +2

      Guten Abend. Einen Steuerberater feiern ist schon ein seltenes Ereignis 😊😉. Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr so positives Feedback 😍. StB Stefan Mücke

  • @lanzbulldog3847
    @lanzbulldog3847 Год назад +5

    Herr Mücke, ich bin begeistert, jetzt sind sie direkt an der richtigen Stelle angekommen! Die Behörde bangen um ihre Narrenfreiheit da sie für die Allgemeinheit die Grundlage bereiten um zu ihren Recht zu kommen.
    Ihre Arbeit ist so unfassbar wertvoll! Sehr sehr sehr gut! Wir unterstützen weiter wo wir können.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Vielen Dank für Ihren so positiven Kommentar. Wir sind gespannt, was die nächsten Tage oder Monate bringen wird 😊. StB Stefan Mücke

  • @RoliRegenbogen
    @RoliRegenbogen Год назад +4

    Danke wieder für das lehrreiche Video!
    Das war Mal schwere Kost, aber sehr erfreulich, wie Sie das Model nach und nach bei allen Finanzämtern durchsetzen. Diese heimliche Steuererhöhung bei Altbesitzern und der geringere Vorteil bei neuen Betreibern zu Gunsten der Entbürokratisierung ist nach wie vor ein Trauerspiel.
    Man hätte es sich sehr einfach machen können und die Steuer auf den Eigenbedarf abschaffen können, aber dann müsste man ja verstehen, was man für einen Gesetzestext absegnet.

  • @K-U.W.
    @K-U.W. Год назад

    Hallo Herr Mücke, gestern hatte ich eine Information vom Fin-amt Magdeburg im Briefkasten. Sie haben die Entnahme der PV Anlage aus dem Betriebsvermögen zur Kenntnis genommen. Vielen Dank für die ganzen Infos hier.

  • @N.H.223
    @N.H.223 Год назад +5

    Hallo Herr Mücke,
    vom Finanzamt Erding (Bayern) gibt nun auch grünes Licht und die verbindliche Auskunft wurde positiv beantwortet 😉
    Entnahme ist somit durch und die umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsversteuerung entfällt.
    Habe Ihnen die Details via Umfrage zukommen lassen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!!!
    Tausend Dank fürs Plattenbergmodel und Ihre wöchentlichen Videos.
    Liebe Grüße

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +5

      Guten Morgen. Danke für Ihren Kommentar und das Teilen des Erfolges. Finanzamt Erding. Sehr schön. Offensichtlich versteht es das Bay. Landesamt für Steuern die bayrischen Finanzämter besser zu informieren, als in anderen Bundesländern. Daumen hoch 👍. StB Stefan Mücke

  • @j.ko.8555
    @j.ko.8555 Год назад

    Guten Abend Herr Mücke
    Heute ist die Bestätigung zur Entnahme der PV Anlage, vom Finanzamt Siegen gekommen.
    Ich habe noch mit dem Finanzamt telefoniert und der Sachbearbeiter steht voll hinter der Entnahme, findet es gut, gerecht und ist über die Arbeitserleichterung froh.
    Nochmals ein großes Dankeschön an Sie und ihr Team für die Hilfe rundum die PV Anlage😊👍🏽

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Abend. ach, sehr schön zu hören. doppelt schön, wenn auch die Kollegen auf der Seite der Finanzverwaltung unserer Idee und Modell positiv betrachten. Danke für Ihren Kommentar und das Teilen. schönen abend noch. StB Stefan Mücke

  • @Species8372
    @Species8372 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    vielen vielen Dank für ihre sorgfältige Arbeit und ihr unglaubliches Fachwissen.
    Das Finanzamt Berchtesgadener Land (BGL) hat mir heute die Entnahme der PV Anlage aus dem Unternehmensvermögen bestätigt. Dank ihrem Plattenbergmodell und der sehr ausführlichen Erläuterung hat alles problemlos und einfach geklappt. Das Finanzamt hat genau 2 Wochen für die Zustimmung benötigt.
    Machen Sie weiter so und viele Grüße!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Abend. wow. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das so positive Feedback. Es freut uns wirklich sehr. Danke Ihnen. Und ja. Wir machen weiter 😊. StB Stefan Mücke

  • @mustermannkarl5585
    @mustermannkarl5585 11 месяцев назад

    Sie sind ein richtig cooler Typ, bitte weiter machen ;-)

  • @ChristophKetzer
    @ChristophKetzer Год назад +1

    Heute kam dann die positive Rückmeldung zur Entnahme vom FA (in NRW), zwar im zweiten Anlauf, aber nun alles gut. Danke für den Einsatz und die Hilfestellungen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Ketzer. Super - vielen Dank für Ihren Kommentar und für das positive Feedback. StB Stefan Mücke

    • @StefanE1692
      @StefanE1692 Год назад

      ​@@SteuerberaterMueckeHallo mein Finanzamt Coburg Oberfranken hat der Entnahme zugestimmt zum 31.03.2023

  • @Basti-12345
    @Basti-12345 Год назад +1

    Guten Abend Herr Mücke, die FV NRW hat auf ihrer Website über der FAQ´s eine neue Erörterung hinzugefügt........eindeutiger geht´s doch nun nicht mehr.....Bravo !!!! 🙂

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Abend. Super vielen Dank für Ihren Kommentar. Das ist mal ein Statement. NRW und Dr. Marcus Optendrenk Daumen hoch 👍 😊😍. StB Stefan Mücke

  • @HendrikBaar
    @HendrikBaar Год назад

    Ich habe vom Finanzamt Dresden eine schriftliche Bestätigung betreffs Entnahme der PV Anlage zum Nullsteuersatz erhalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Herr Mücke.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Baar. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen der positiven Nachricht. freut uns zu hören. StB Stefan Mücke

  • @torstenhamberg262
    @torstenhamberg262 Год назад +1

    Danke! Einfach nur Spitze 😉😊👍
    Schön das es jemanden gibt der sich so einsetzt.
    Ich hoffe wir bekommen es auch Problemlos durch.
    Wegen der 10% Regelung notfalls im 2 Quartal oder in 2024.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Wir sind gespannt darauf, ob die 10% Hürde von der Verwaltung in der Erörterung thematisiert wird und ob die Steuerzahler darüber Informationen erhalten dürfen 🤔😊. StB Stefan Mücke

    • @torstenhamberg262
      @torstenhamberg262 Год назад +1

      @@SteuerberaterMuecke
      Ich bin auch mal gespannt. 🤔
      Wie gesagt, notfalls warte ich bis 2024, dann bin ich auf der sicheren Seite 😉 Viele Grüße Torsten Hamberg

  • @joergkaempfe1402
    @joergkaempfe1402 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    habe heute die positive Rückmeldung der Entnahme vom Finanzamt Bamberg zum 31.3.23 bekommen, mit dem Verweis auf die abschließende Prüfung in der Umsatzsteuererklärung. Vielen Dank für Ihren Einsatz und die verständlichen Erklärungen!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Kaempfe. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen der positiven Nachricht. Danke auch für das positive Feedback. Wir wünschen schöne und ruhige Osterfeiertage. Apropos Ostern. Auch am Sonntag erscheint ein Video zum Osterpaket 2023.

  • @sebastianm.3622
    @sebastianm.3622 Год назад +9

    Vielen Dank Herr Mücke. Wieder sehr gutes Video!
    Es ist schon eine Unverschämtheit was hier teilweise mit uns Steuerzahlern getrieben wird😡.
    Ein Glück kämpfen sie für uns gegen diese Idioten.
    Ich stehe hinter ihnen💪💪💪.
    Danke für ihre Mühe👍👍👍👍

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Morgen. Vielen Dank für Ihren Kommentar und den Zuspruch 😊. Je mehr Unterstützung von Ihnen und aus dem Netz kommt, desto größer ist die Chance etwas zu erreichen. Bitte Video teilen. StB Stefan Mücke

    • @sebastianm.3622
      @sebastianm.3622 Год назад +2

      @@SteuerberaterMuecke so sehe ich es auch teilen, liken kommentieren ist sehr wichtig. Habe bei den Trittbrettfahreren auch drauf hingewiesen (im Kommentar) dass die sich bei ihnen wenigstens bedanken sollen. Ein Hinweis auf ihren Kanal wäre angemessen gewesen.

    • @burkhardroth2376
      @burkhardroth2376 Год назад

      Hallo Herr Mücke ,,, ich werde jetzt doch gleich die Entnahme beantragen , bei uns in BW gilt das Motto.. Unsere Meilensteine: Gemeinsam erfinden wir uns täglich neu. ....... „THE LÄND“. Baden-Württemberg erfindet sich neu und präsentiert sich national wie immer als „Bremser“ …….egal ob bei erneuerbaren Energien oder auch sonstigen Themen aus Wirtschaft und Soziales….. daher gilt auch .. “Wir“….. können alles …..außer „Steuer“… 😄😄😄

  • @hausundtechnik
    @hausundtechnik Год назад

    Das Fa. Marl (NRW) hat der Entnahme zum Nullsteuersatz zugestimmt. Vielen Dank Herr Mücke 😊

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Super. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen der positiven Information 😊😍. StB Stefan Mücke

  • @anwi5532
    @anwi5532 Год назад

    Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen. Mit Hilfe Ihrer Musterschreiben wurde die Entnahme meiner PV Anlage durch ein bayerisches Finanzamt zum 30.03. schnell genehmigt. Super!

  • @uh7545
    @uh7545 Год назад

    Vielen Dank Herr Mücke für Ihren Einsatz. Heute erhielten wir das Schreiben unseres zuständigen Finanzamtes. Über das Akademieportal habe ich Ihnen das Schreiben zur Verfügung gestellt. Nun werde ich daraus nicht so richtig schlau, ob denn nun der künftige Nullsteuersatz für mich genehmigt wurde oder nicht bzw. wie ich nun weiter zu verfahren habe? Vor allen Dingen weil sich das FA auf meinen Antrag auf verbindliche Auskunft und dem Entwurf der Entnahmeerklärung vom 21.01.23 bezieht und nicht auf meine Entnahmeerklärung vom 12.03.23. 🤔

  • @good_to-Know
    @good_to-Know Год назад +2

    Tolle Informationen im freien Kanal und perfekte Unterstützung für Ihre Plattenberg-Kunden. Ich kann Sie als Kunde gerne weiterempfehlen.

  • @c.s.8213
    @c.s.8213 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    das Finanzamt Coesfeld in NRW teilt Ihre Rechtsauffassung und hat mir die Entnahme zum 31.03. bestätigt.
    Vielen Dank für Ihr Engagement.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Abend. Danke für Ihren Kommentar über die positive Entscheidung und Ihr positives Feedback. So kann es weitergehen 😊. StB Stefan Mücke

  • @sascha854
    @sascha854 Год назад

    Vielen Dank für die Aufklärung und dem Plattenbergmodell, wohne in NRW und es ging ohne Probleme durch.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Perfekt. So soll es sein. Das bestätigt die Erfahrung aus der vergangenen Woche. Danke Ihnen auch für Ihr positives Feedback 👍😊

  • @mariusdahl195
    @mariusdahl195 Год назад +2

    Guten Tag Herr Mücke, ich habe eine Frage zur Anwendung des Plattenbergmodells im Sonderfall, Kauf der PV-Anlage in 2022 und Installation (privat), Anschluss und Inbetriebnahme in 2023: Muss ich zuerst die Anlage ganz normal via Elster anmelden und dabei auf die Kleinunternehmerregelung verzichten um die MWST erstattet zu bekommen und kann mich dann noch im Nachgang von der Umsatzsteuer durch Nutzung des Plattenbergmodells befreien, oder müsste ich hier anders vorgehen? Vielen Dank und viele Grüße für ihre super Videos (auch für Laien verständlich) und die tollen Schriftsätze! Viele Grüße

  • @michaelmoneyman2783
    @michaelmoneyman2783 Год назад +1

    Danke Herr Mücke, für ein wie immer informatives Video.

  • @markusvonbank4825
    @markusvonbank4825 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    vielen Dank für Ihr Engagement. Ich hoffe das es auch noch für BW positiv ausgeht und ich endlich die Entnahme machen kann. Ich finde es unglaublich mit welcher Willkür man hier als Steuerzahler behandelt wird
    Viele Grüße aus BW
    Markus

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Unsere Hoffnung ist, dass BaWü positiv einwirken möchte. Dann hätte man allerdings schon einmal alle Fälle, die das abgestimmte BMF-Schreiben behandelt erledigen können 🤔. Mit Ruhm bekleckert sich die Verwaltung hier nicht. StB Stefan Mücke

    • @markusvonbank4825
      @markusvonbank4825 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke ich bin Mal gespannt was die nächsten Wochen noch passiert. Hoffentlich klappt's.

  • @ingog7001
    @ingog7001 Год назад

    Das FA Bergheim (NRW) hat uns gestern auch eine Bestätigung der PV Entnahme zukommen lassen. Das Ganze ohne wenn und aber, und sogar rückwirkend zum 01.01.2023.
    Vielen Dank von uns an Herrn Mücke für ihr beständiges Engagement und Unterstützung.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Abend. Noch eine gute Nachricht. Sehr schön und danke für den Kommentar und das positive Feedback. NRW 👍😊. StB Stefan Mücke

  • @user-fx5ts8rc1d
    @user-fx5ts8rc1d Год назад

    Hallo Herr Mücke, wir haben heute nach über einem Monat auch von einem Bayerischen Finanzamt (Neu-Ulm) Post bekommen, mit dem Inhalt, dass momentan noch geprüft werden muss, wie die Entnahme zum Nullsteuersatz rechtlich zu würdigen ist und leider noch nicht abschließend beantwortet werden kann.

  • @user-cd8qh4tt2e
    @user-cd8qh4tt2e Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    vielen Dank für Ihre perfekt erklärten Videos!
    Wir haben hier in Ba-Wü auch einen Sonderfall und wissen wirklich nicht, wie wir vorgehen sollen.
    Anlagenerweiterung 2022, aufgrund Lieferschwierigkeiten fehlt noch immer ein Modulfeld und auch die Anmeldung bis heute. Batterie vorhanden. Solateurbuchhaltung hat bei der letzten Rechnung in 2022 keine Abschlagszahlung, sondern eine "Rechnung" geschickt. Jetzt weigert sich der Solateur für das gesamte Projekt den Nullsteuersatz anzuwenden. Das FA sieht den Fehler beim Solateur, dieser müsse den Nullsteuersatz anwenden, für den Fall, dass wir eine Umsatzsteuererklärung einreichen, um die 2022er Umsatzsteuer zurückzuholen, würden wir uns wegen Steuerbetruges strafbar machen. Eigentlich wollten wir Ihr Plattenbergmodell jetzt anwenden, sind aber bezüglich der Reihenfolge und der gesamten Unsicherheit nicht mehr so sicher.
    Können Sie hier einen Rat geben, wie man zu einer rechtlich tragbaren Lösung kommt?
    Vielen Dank im voraus, Grüße aus Ba-Wü.

  • @matthiasp.8932
    @matthiasp.8932 Год назад +4

    Guten Morgen, habe ich das mit der „Zwangsentnahme“ richtig verstanden? Die Entnahme in der USt führt nicht zu einer Entnahme in der ESt, so dass bei Erwerb der PV in 2022 und umsatzsteuerliche Entnahme in 2023 keine Auswirkungen auf einen IAB aus 2021 zu befürchten sind? Das Thema IAB würde ich mir auch noch mal in einem Video wünschen! Vielen Dank für Ihre Arbeit.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Ja richtig. Das ist unsere Auffassung. Wir haben keinen Zweifel an der Richtigkeit der Auffassung. Sind wir mal gespannt, wenn sich die Verwaltung dazu positioniert. StB Stefan Mücke

  • @m0rph3u54
    @m0rph3u54 Год назад +3

    Ich bin aus BW und habe noch keine Reaktion vom FA zur Entnahme bekommen. Bin jetzt gerade etwas unsicher was ich in der jetzt anstehenden UStVa für Q1 mache. Eigenverbrauch komplett versteuern oder anteilig und Anlage Entnehmen zum Nullsteuersatz oder nichts eintragen bis ich eine Rückmeldung erhalte?

  • @TheBundesaufsicht
    @TheBundesaufsicht Год назад

    Danke für das neue Video. Das FA Heidelberg hat wie von ihnen erwähnt zuerst Mal vertröstet! Es bleibt spannend! Danke, dass sie dranbleiben! Die neu eingestellten Dokumente muss ich mir gleich Mal anschauen!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Danke für Ihren Kommentar. Sobald wir etwas von der OFD Karlsruhe hören werden wir informieren. Soweit bekannt (ist ja alles vertraulich), sollen die weiteren Erörterungen zum Gesetz, welches das BMF selbst vor mehr als 6 Monaten geschrieben hat, nach Ostern stattfinden.

  • @sybillewa9503
    @sybillewa9503 Год назад

    Lieber Herr Mücke, vielen Dank für Ihren Einsatz :). Ich habe folgende Rückmeldung vom Finanzamt Forchheim (Oberfranken) bekommen: "die Entnahme zum Nullsteuersatz ist aus den von ihnen dargelegten Gründen grundsätzlich möglich und wird im Rahmen ihrer obliegenden umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten (Regelbesteuerung mit Abgabe vierteljährlicher Umsatzvorsteueranmeldungen) abschließend geprüft." Was ist mit diesem Satz gemeint? Bin leicht verunsichert, ob ich das als Entnahme mit dem Nullsteuersatz werten kann.

  • @marcele.9567
    @marcele.9567 Год назад +1

    Hallo Herr Mücke,
    erst einmal wünsche ich frohes Osterfest 🐰 Eine kurze Frage, gibt es bei Ihnen eine Übersicht, welche Finanzämter bis jetzt wie entschieden haben in Bezug auf die Entnahme? Und ist die Anzeige einer Entnahme auch Rückwirkend zum 01.01.2023 rechtens?
    Vielen Dank aus Thüringen/ Jena

  • @jochenrickert6355
    @jochenrickert6355 Год назад

    wir haben dieses Wochenende auch das Schreiben ans Finanzamt Bruchsal (auch Ba-Wü) geschickt (noch bevor das Video hier kam). Ich bin gespannt wie das Thema ausgeht und wann man Klarheit hat ...

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Danke für Ihren Kommentar. Bitte teilen Sie Ihren Erfahrung, sobald sich das Finanzamt äußert. StB Stefan Mücke

  • @waldmichel
    @waldmichel Год назад +1

    Hallo Herr Mücke,
    durch das FA Neustadt a.d. Weinstraße wurde mir die Entnahme telefonisch bestätigt. Eine schriftliche Bestätigung könnten sie nicht versenden, da sie nicht beratend tätig werden dürfen. Eine Bestätigung könnte nur auf eine vorherige unverbindliche Auskunft verschickt werden, die aber laut der Mitarbeiterin des FA Kosten verursachen würden. Wenn ich mich richtig an ein älteres Video bzw. eines der ersten Schreiben bzgl. unverbindliche Auskunft erinnere, wäre solch eine Auskunft jedoch kostenfrei.
    Aber soweit war die Auskunft ja positiv.
    Grüße aus der Pfalz

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Eine verbindliche Auskunft ist kostenfrei, wenn der Gegenstandswert (hier die Umsatzsteuer) den Betrag von 10.000 EUR nicht überschreitet. Leider nicht die einzige Fehlauskunft die erteilt wird. Aber es zählt das Ergebnis - die Bestätigung der Entnahme. Danke für Ihren Kommentar. StB Stefan Mücke

  • @jensschubert5551
    @jensschubert5551 Год назад

    Das FA Neustadt Weinstraße hat meiner Entnahme zum 01.04. zugestimmt 🎉

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Abend Herr Schubert. Vielen Dank für Ihren Kommentar und das Teilen des Erfolges 🥳. StB Stefan Mücke

  • @gregork.3031
    @gregork.3031 Год назад

    Herr Mücke, vielen Dank für dieses sehr schön erklärte Video 👍

  • @oliverboff8850
    @oliverboff8850 Год назад

    Guten Tag Herr Mücke, nach dem ich gestern noch herzlich über ihr Video zur Änderung der EkSt. Klassen gelacht habe, bleibt mir heute nur ein ungläubiges Kopfschütteln. Gerade der Hinweis aus einem Finanzamt Hessen in ihrem heutigen Video erklärt offenkundig, dass meine vor über drei Wochen beantragte verbindliche Auskunft beim FA Hanau zu einer Entnahme meiner Anlage mit vorhandenem Batteriespeicher, E- Auto und neuerdings WP noch keinerlei Reaktion, geschweige Antwort gebracht hat. So zahle ich für jede weitere kWh private Entnahme UmSt. Die Zeit arbeitet also eindeutig für die Finanzverwaltung. Auf das Osterei aus Hessen bin ich gespannt. Freundliche Grüße Oliver Böff

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag Herr Böff, danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Nach dem Gesetz ist Ihr Fall für uns klar und unter Einbeziehung des BMF-Schreibens noch klarer und ohne Zweifel. Wir könnten morgen einmal bei der Pressestelle oder im Fachreferat der OFD Frankfurt anfragen. Vielleicht bekommen wir eine Antwort. Schöner wäre es, wenn Herr Lindner im Laufe der Woche dem peinlichen Fiasko ein Ende setzt und dafür sorgt, dass das BMF-Schreiben in der Praxis einheitlich umgesetzt wird (wenn ihm dies möglich ist). StB Stefan Mücke

    • @oliverboff8850
      @oliverboff8850 Год назад

      Das wäre echt klasse, wenn Sie dort bei der OFD Frankfurt mal nachfragen könnten, zumal ja Hessen wohl nach wie vor „durchwachsen“ ist.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      @@oliverboff8850 notiert. Wird morgen angefragt 👍😊

    • @oliverboff8850
      @oliverboff8850 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Guten Tag Herr Mücke! Hat die Nachfrage bei der OFD ein belastbares Ergebnis erbracht? Ich habe nach wie vor keine Antwort auf meine verbindliche Auskunft vom FA Hanau erhalten. Freundliche Grüße Oliver Böff

  • @musique-BS
    @musique-BS Год назад +2

    Vom FA Braunschweig-Helmstedt (Niedersachsen) liegt nun auch eine positive Bestätigung zur Entnahme der PV-Anlage vor (yay!) -- allerdings nicht nur bezüglich dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen sondern auch aus dem erstragsteuerlichen Betriebsvermögen: "Durch die private Nutzung der Photovoltaikanlage zu über 90% erfolgt zwingend auch eine Entnahme aus dem ertragssteuerlichen Betriebsvermögen."

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +3

      Guten Tag Frau Graepel. Danke für Ihren Kommentar. Diese Zwangsentnahme in der Einkommensteuer ist aus unsrer Sicht Blödsinn, so wie wir es auch im Video ausgeführt hatten. Die Frage ist für die Fälle ohne Bedeutung, wenn die Anlage in 2021 oder früher angeschafft wurde. Wurde ein IAB in 2021 abgezogen, dann kann die Frage bedeutsam werden. Zum IAB sehen Sie bitte unser morigiges Oster-Spezial. StB Stefan Mücke

    • @musique-BS
      @musique-BS Год назад +1

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und überhaupt das Plattenbergmodell und Ihre vielen Videos. Unsere Anlage ist aus 2021, daher passt das für uns so.

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

    Ablehnungen der PV-Entnahmen zum Nullsteuersatz?
    Wir haben das Entnahmemodell entwickelt und wir stellen Ihnen Musterschriftsätze zur Verfügung, mit denen Sie der Auffassung des Finanzamtes widersprechen können.
    Plattenbergmodell - *NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023* : plattenbergmodell.de/
    *Plattenberg-BOT* :muecke.de/plattenbergbot
    Dateneingabe für *Entnahme-Statistik* :muecke.de/entnahmestatistik
    Bayerisches Landesamt für Steuern, Hilfe zu Photovoltaikanlagen muecke.de/pv-lfst-bayern
    Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) muecke.de/PV-MdF-NRW
    Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns auf Ihre Kommentare
    StB Stefan Mücke & Team

  • @winnephew
    @winnephew Год назад +1

    Das Finanzamt Kamp-Lintfort in NRW hat der Entnahme zugestimmt ohne wenn und aber.

  • @xyCommander
    @xyCommander Год назад

    "zur Rechtsfortbildung beitragen" Herrlich *g* Danke, dass Sie auch die Fähigkeit haben, Ihr eigenes Tun und Wirken etwas distanziert zu betrachten!
    ps. Ich warte auf eine Rückmeldung aus Marburg...

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Danke für Ihren Kommentar. Hessen ist hinsichtlich der Entnahme durchwachsen. Es gibt einfache JA-Bestätigungen und Negativ-Schreiben mit echten Kloppern.

    • @jans4868
      @jans4868 Год назад

      Ich warte auch in Marburg

  • @christophstrack998
    @christophstrack998 Год назад

    Guten Tag,
    Wann ist denn (in Betrieb auf den IAB) der Anschaffungszeitpunkt einer PVA?
    Wechselrichterseitige Fertigstellung? oder Netzanschluss?

  • @markus-ermert
    @markus-ermert Год назад

    Das Finanzamt Siegen hat die Zusendung des Einkommenssteuerbescheides von 2021 bei mir zurückgestellt, bis das intern zu dem Thema einige Fragen geklärt sind. Ich habe die Anlage in 2022 mit Speicher gekauft und einen Investitions Abzugsbetrag für 2021 und 22 in die Einkommensteuererklärung von 2021 eingebracht.
    Ich habe derzeit noch keine Entnahmeerklärung versendet. Ich werde damit warten, bis das ich den Einkommensteuerbescheid für 2021 vorliegen habe.

  • @Sportdogs
    @Sportdogs Год назад

    Ich habe heute vom FA Hildesheim-Alfeld, auf mein Schreiben v. 30.3.2023 für die Entnahme meiner PV Anlage ins Privatvermögen, die Mitteilung erhalten, das die endgültige Würdigung der Entnahme im Rahmen der Jahresveranlagung 2023 stattfindet. Was immer das bedeuten mag.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Abend. Danke für Ihren Kommentar. Dieser formelle Hinweis ist in Ordnung, denn die Entnahme ist ein Umsatz und der Nullsteuersatz wird bej der Veranlagung geprüft (Wohnungsnähe und Betreibereigenschaft). StB Stefan Mücke

    • @Sportdogs
      @Sportdogs Год назад

      @@SteuerberaterMuecke ok, Danke für die Info, obgleich ich ja in der Erklärung bereits die Umstände (Speicher, und Wohnhaus) angegeben habe.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. es gibt nur eine Umsatzsteuer Festsetzung für das Jahr. in dieser Festsetzung werden alle Tatbestände des Jahres berücksichtigt. vor der Festsetzung gibt es daher grundsätzlich keine verbindliche Entscheidung. ist aber nur als Formsache zu betrachten. StB Stefan Mücke

  • @tooneepoo
    @tooneepoo Год назад

    Danke besonders f. das USt-prüfungsschema

  • @ingog7001
    @ingog7001 Год назад +1

    Diese ganze Unsicherheit und andere Auffassung der regionalen FAs ist doch zum Teil auch auf die umständliche Formulierung im BMF Schreiben vom 27.02. zurückzuführen. Hier müsste seitens Bundesfinanzministerium in Sachen Eindeutigkeit nachgebessert werden, sodass jeder halbwegs intelligente FA Sachbearbeiter:in es auch versteht und umsetzen kann. Daher trägt meiner Meinung nach das Ministerium hier die Hauptschuld an der Situation und deren unterschiedlicher Handhabung bei den regionalen FAs.

  • @BKVideoBlog
    @BKVideoBlog Год назад

    Hallo Herr Mücke, danke für das gute Video! Jetzt weiß ich auch warum ich in BW noch keine Antwort vom Finanzamt habe...

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Danke für Ihren Kommentar. Ja, leider....

    • @tobiasleyh6362
      @tobiasleyh6362 Год назад

      ...Ich habe bereits vom FA Ravensburg, ebenfalls Ba-Wü, 2x eine Rückstellung der Anfrage erhalten. Ich hoffe, dass auch hier die Ampel schnellstmöglich aug Grün umspringt....

  • @heikot3761
    @heikot3761 Год назад +2

    Energiewende predigen, Energiebremse betreiben, so läuft es leider in unserem Land...
    Bin gespannt, was mir bei der WP dieses Jahr noch unterkommt, ich befürchte das Schlimmste.

  • @ZeRsChm3TtErLinG
    @ZeRsChm3TtErLinG Год назад

    Guten Tag Zusammen,
    nach langem Warten haben wir nun vom Finanzamt Oranienburg (Land Brandenburg) eine Rückmeldung erhalten. Dort heißt es: "Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 27.02.2023 lag zum Zeitpunkt der Erteilung der verbindlichen Auskunft noch nicht vor. Die Rechtsfrage wurde daher nach zu diesem Zeitpunkt bekannten Rechtsstand beurteil. Eine verbindliche Auskunft ist jedoch nur zu erteilen, wenn die Rechtsfragen noch offen sind. Liegt zum Beispiel ein entsprechendes BMF schreiben vor, sind die Rechtsfragen geklärt und es bedarf keiner verbindlichen Aufkunft mehr."
    Ich weiß nicht so recht, ob das positiv oder negativ ist. Leider ist das Finanzamt auch nicht auf den Entwurf der Entnahmeerklärung eingegangen, die wir mitgeschickt haben. Können wir die Anlage denn Rückwirkend zum Entwurfszeitpunkt entnehmen oder geht das nur in die Zukunft hinein? VG Dennis Titze

  • @norbertruckert8656
    @norbertruckert8656 Год назад

    Vom Finanzamt Stormarn in Bad Oldesloe kam gestern eine nette Osterüberraschung. Die Antwort des Finanzamtes ist aber auch nur nach mehrmaligen Lesen des Schreibens als positiv zu erkennen. Und es fehlt die Angabe, ab wann denn die Entnahme möglich sei. Ich gehe deswegen vom 01.01.2023 aus 🙂

    • @norbertruckert8656
      @norbertruckert8656 Год назад

      Folgende Antwort kam ...:
      "mit Schreiben vom 22.03.2023 teilten Sie mit. dass Sie Ihre PV-Anlage aus dem Unternehmensvermögen entnommen haben.
      Im Hinblick auf die Versteuerung verweisen Sie auf das BMF Schreiben vom 27.02.2023 und beabsichtigen daher die unentgeltliche Wertabgabe dem Nullsteuersatz zu unterwerfen.
      Die Regelungen des BMF - Schreibens sind ebenfalls für PV-Anlagen vorgesehen, die vordem 01.01.2023 in Betrieb genommen worden sind.
      Die Entnahme ist im nächsten Umsatzsteuervoranmeldezeitraum als steuerpflichtige, unentgeltliche Wertabgabe zum Nullsteuersatz zu erklären.
      Im Rahmen der Umsatzsteuererklärungen sind dann keine Angaben mehr zu unentgeltliche Wertabgaben zu machen. Die erzielten Umsätze müssen mindestens bis zu dem Veranlagungszeitraum versteuert werden, bis die Kleinunternehmerschaft wieder gewählt werden kann.
      Mit freundlichen Grüßen"

  • @HrKommentar1234
    @HrKommentar1234 Год назад

    Guten Tag Herr Mücke,
    auch von meiner Seite vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
    Ich hätte noch die Frage ob es bereits schon Erfahrungen zu Alternativen gibt wie zum Beispiel die Nutzung eines Heizstabes anstatt einer Wärmepumpe oder eines mobiles Batteriespeichers anstatt der ortsgebundenen Variante mit Anschuss an das Verteilnetz. Diese Frage beschäftigt mich noch vor Nutzung des Plattenberg-Modells in Bayern. Würde aus ihrer Sicht das Modell hier ebenfalls greifen?
    Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Kanal.

  • @michaelp9276
    @michaelp9276 Год назад +2

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bisher habe ich die Entnahme selbst noch nicht erklärt, da ich eigentlich warten wollte auf die Rückmeldung der verbindlichen Auskunft. Hierzu hatte ich die zusätzliche Erklärung der Hintergründe und zum BMF Schreiben nachgeschickt, aber keinerlei Rückmeldung auf meine verbindliche Auskunft erhalten. Würden Sie diese Antwort besser trotzdem abwarten oder trotzdem die Entnahme schon zu erklären? Kann diese zB auch zum 15.04. erklärt werden oder nur zum Monatsende? Vielen Dank vorab!

  • @michaelp9276
    @michaelp9276 Год назад

    Hallo Herr Mücke, das erklärt natürlich, warum ich vom Finanzamt Backnang auf meine verbindliche Anfrage (und anschliessender zusätzlicher Erklärung (gesendet vor ca 3 Wochen)) noch immer keine Rückmeldung erhalten habe… Backnang liegt jn Ba-Wü… Hoffe, dass hier schnellstmöglich eine Klärung stattfindet. Das ärgerliche ist, dass es dann nicht mal rückwirkend geht, nur weil die OFD länger braucht, als jn anderen Bundesländern… Beste Grüße und Danke für Ihren Einsatz

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Die Entnahme ist nicht abhängig von einer Rückbestätigung des Finanzamtes. Wenn die Entnahme erklärt ist, dann gilt diese. Es wäre aber natürlich zu wünschen, dass die Auffassung der Verwaltung zur Entnahme bekannt ist. StB Stefan Mücke

  • @christiandevaux9538
    @christiandevaux9538 Год назад

    Finanzamt Neuss / NRW das eine Entnahme in angeführter Form möglich ist. Auch die Behandlung der Umsatzsteuer ist korrekt. Die Dokumentation der Entnahme muss noch erfolgen;deshalb noch keine Bestätigung.

  • @j.ko.8555
    @j.ko.8555 Год назад

    Guten Tag Herr Mücke,
    vielen Dank für Ihre mühe und arbeit für uns PV Anlagenbetreiber.🙂🙂🙂
    Das Plattenbergmodell habe ich auch bei ihnen erworben und möchte dieses jetzt anwenden.
    Meine PV- Anlage habe ich im 04 August 2022 ans Netz angeschlossen.
    In ihrem Infoblatt, das beim Plattenbergmodell beiliegt, ist ein Hinweis hinterlegt, das auf Grund der Sonder- AfA (§ 7g EstG) alle Anlagen aus 2022,
    diese erst in 2024 die Entnahmeerklärung einreichen sollen.
    Leider habe ich für 2021 keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen können.
    Macht es dann überhaupt noch Sinn bis 2024 zu warten?
    Es geht mir nur um die eventuell anwendbare Sonder AfA.
    Viele Grüße

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. rechtlich besteht kein Zusammenhang zwischen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer. Daher ist ein abwarten uE nicht nötig. Die Empfehlung erfolgte rein vorsorglich. Irgendwann wird sich das BMF auch zur Einkommensteuer äußern. Denn gibt es hoffentlich Klarheit. Die Sonder-AfA ist bei befreiten Anlagen zumindest nach dem Gesetz "futsch". Wir werden sehen, ob die Rückwirkung unecht ist, wie das BMF behauptet. StB Stefan Mücke

  • @Rene-wg5yx
    @Rene-wg5yx Год назад

    Mein Antrag auf Entnahme wurde vom Finanzamt abgelehnt, mit der Begründung, weil ich keinen Batteriespeicher habe. Ich hatte dem Finanzamt aber mitgeteilt, dass ich 2 Elektroautos habe, welche über die PV Anlage geladen werden. Das hat die aber nicht interessiert. Angeblich zählt nur eine Batterie im Haus. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt und bin gespant, wie es jetzt weiter geht...🤷‍♂

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar und das Teilen der Information. Ein klarer Verstoß gegen die Anweisung aus dem BMF-Schreiben. Wir freuen uns, wenn Sie über das nächste Ergebnis wieder berichten. StB Stefan Mücke

    • @Rene-wg5yx
      @Rene-wg5yx Год назад

      Hallo Hr. Mücke, vielen Dank für Ihre Bestätigung. Ich werde hier weiter informieren, wie sich das FA verhält und hoffe wegen dem Einspruch doch noch auf Genehmigung. Was sollte man denn tun, wenn auch der Einspruch wieder abgelehnt wird? VG Rene

  • @fabiusnatter3417
    @fabiusnatter3417 Год назад

    PV-Anlage mit Anschaffung in 2019/2020 mit Batteriespeicher und 2 E-Autos
    Hallo Herr Mücke,
    Ich hatte heute vom FA München folgende Rückmeldung auf mein Schreiben (Plattenberg Muster-Vorlage erhalten):
    "Leider können derzeit noch keine Aussagen zu weiteren Vorgehensweise mit einer Photovoltaikanlage getroffen werden da die Umsetzung der Neuregelungen derzeit Gegenstand laufender Abstimmungen auf Bund Länderebene ist."
    Dahinter noch ein längeres Zitat mit dem Hinweis auf den Link beim BMF FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
    Widersprechen oder erstmal abwarten?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Die Aussage von einem bayrischen Finanzamt verwundert sehr. Offensichtlich springt das Finanzamt München auf den Zug von BaWü auf. Ich würde dann einmal die Woche nach Ostern abwarten wollen. StB Stefan Mücke

  • @SH-yw1ul
    @SH-yw1ul Год назад

    Hallo Herr Mücke. Vielen Dank für das Video. Was war denn der Inhalt des Schreibens, das Sie vom BMF erhalten haben und wo Sie unterschiedlicher Meinung sind? Ging es da auch um die EU-Vorgabe als Grundlage der 90 %-Hürde? Wäre super, wenn Sie das auch noch einmal teilen und besprechen würden.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. In der MwStSysRL wurde der der Nullsteuersatz geregelt bzw. die Möglichkeit einen solchen ermäßigten Steuersatz zu bestimmen eröffnet. Das BMF hat die 90%-Hürde - wie im Video ausgeführt - damit begründet, dass eine "Willensentnahme" nicht möglich ist, diese aber bei einem so hohen Strom-Eigenverbrauch zu akzeptieren ist. StB Stefan Mücke

  • @mustermannkarl5585
    @mustermannkarl5585 11 месяцев назад

    Ich habe gerade mal nach geschaut. Habe im März die Entnahme der Anlage erklärt und bis heute keine Antwort erhalten. Ob das jetzt ein gutes oder schlechtes Zeichen ist...
    Wenn das nicht geklappt hat, wird das Jahr 2022 etwas teurer da ja auch die Strompreise gestiegen sind und auch der Verbrauch dank E-Auto.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  11 месяцев назад +1

      Guten Tag. Wenn Sie die Entnahme erklärt haben, dann ist die Entnahme vollzogen. Auf eine Rückbestätigung kommt es nicht an. Stefan Mücke

    • @mustermannkarl5585
      @mustermannkarl5585 11 месяцев назад

      @@SteuerberaterMuecke Das wäre ja ein absolute Traum. Vielen Dank für Ihre Antwort👍👍👍🍾🥂

    • @mustermannkarl5585
      @mustermannkarl5585 11 месяцев назад

      @@SteuerberaterMuecke Ich habe das Finanzamt auch nochmal um Antwort gebeten und nun schriftlich erhalten, dass die Entnahme nach dem BMF-Schreiben vollzogen ist, damit keine Umsatzsteuer mehr für den Eigenverbrauch gezahlt werden muss und das ganze sogar Rückwirkend zum 01.01.23. Das ist ein absoluter Traum, besser kanns nicht laufen! Vielen Dank nochmal, letztendlich haben Sie das ganze ja gepusht und ins Rollen gebracht, dass wir davon überhaupt wussten.

  • @torstenbuchwald8468
    @torstenbuchwald8468 Год назад

    vielleicht sollte man eine Open Petition einreichen. die Vernetzung der PV Gemeinde ist ja ziemlich gut. vielleicht auch zusätzlich derjenigen, die zwar nicht betroffen sind, aber trotzdem für die Sache kämpfen wollen. Wenn man jetzt heimlich den Pfusch unter dem Tisch halten will, sollte doch spätestens jetzt die Überstrapazierung der Geduld der PV Gemeinde und der BFH Richter beendet werden.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Buchwald. Da haben Sie recht 👍. Es ist im eigenen Interesse des BMF wichtig, dass das peinliche Fiasko kurzfristig beendet wird und das BMF-Schreiben umgesetzt wird. StB Stefan Mücke

    • @lothark.8977
      @lothark.8977 Год назад

      Wenn da nicht bald Klarheit reinkommt, wäre mal ein Streik nötig - am X.XX.2023 um 12:00 Uhr werden Bundesweit die Anlagen von Betreibern schlagartig für 2 Stunden abgeschaltet…

  • @mgngie3596
    @mgngie3596 Год назад +1

    Dann bin ich mal gespannt ob ich von meinem Finanzamt in Grevenbroich (NRW) nächste Woche eine positive Rückmeldung bekomme. Seit einem Monat herrscht Funkstille und davor reichten immer nur 2 Tage um das Entnahmemodell abzulehnen oder mir eine Frist zur Begründung meines Widerspruchs aufzuerlegen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag, das hoffe ich doch. Dann wäre es ein rechtzeitiges Ostergeschenk. StB Stefan Mücke

    • @ingog7001
      @ingog7001 Год назад

      Könnten sie bitte hier eine Rückmeldung geben ob das FA GV der Entnahme zugestimmt hat. Bei mir ist zwar das FA Bergheim zuständig, aber es wäre trotzdem gut zu wissen. Vielen Dank schonmal.

    • @Tamagotchi6
      @Tamagotchi6 Год назад

      NRW arbeitet gerade an einer einheitlichen Antwort. Könnte noch bisschen was dauern bis das durch ist und bei allen Ämtern angekommen ist

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Danke für Ihren Kommentar und Ihre Information. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weitere Infos, wenn verfügbar, zukommen zu lassen (info@steuerakademie.de) StB Stefan Mücke

  • @thomaskloft
    @thomaskloft Год назад

    Finanzamt Altenkirchen Hachenburg, hat trotz Anfrage (E-Auto und Wärmepumpe vorhanden), nach einer eindeutigen Aufschlüsselung des Verbrauches zur Zielerreicheung der 90% angefordert, da derzeit (!) kein Speicher vorhanden sei.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag, Herr Kloft. Damit verweigert das Finanzamt ganz eindeutig die Rechtauffassung, die im BMF-Schreiben vom 27.2. fixiert ist. Dort heißt es: "Davon ist aus
      Vereinfachungsgründen insbesondere auszugehen, wenn ein Teil des mit der
      Photovoltaikanlage erzeugten Stroms z. B. in einer Batterie gespeichert wird.". Es steht außer Frage und Zweifel, dass damit auch ein E-Auto gemeint ist (Ergebnis des Finanzausschusses des Dt. Bundestages). Auch die Wärmepumpe ist für die Vereinfachung ausreichend (FAQ NRW). Das BMF hat sich mit der 90%igen-Schikane-Hürde und der Beseitigung dieser selbst aufgebauten Schikane-Hürde selbst ein "Kuckucksei" ins Nest gelegt. Es bleibt zu hoffen, dass das BMF in der anstehenden vertraulichen Erörterung eine erneute Zielkorrektur vornimmt und sich unsere Auffassung zur Entnahme durch Willensentscheidung über die Sphärenzuordnung anschließt. StB Stefan Mücke

  • @michaelskorsky5973
    @michaelskorsky5973 Год назад +2

    Die Inkompetenz mancher SB ist schon erschreckend und zieht sich leider wie ein roter Faden durch die gesamte Behörde. Da ich selber im öffentlichen Dienst tätig bin, weiß ich wovon ich spreche. In meinem Fall hat die SB'in im FA (Fachbereich PV-Anlagen) noch nicht einmal etwas von dem Schreiben des BMF gehört und ich musste Ihr das Schreiben als Anlage beilegen. Ich bin auf die Entscheidung meines FA (Oranienburg) gespannt und werde berichten.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Danke für Ihren Kommentar. wow. Dann ist die Situation schlimmer, als wir annehmen durften 🤔

  • @eddiel9173
    @eddiel9173 Год назад

    Finanzamt Brandenburg hat die Entnahme letzte Woche postalisch genehmigt, aber heute kam der Anruf, dass die wohl zu früh gehandelt haben und das zurückziehen. Die melden sich morgen bei mir :( Anlage von 2022 11,6kwp, Batterie und E Auto vorhanden! bin gespannt!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Es ist echt der Wahnsinn. Das Fiasko reißt nicht ab. StB Stefan Mücke

    • @eddiel9173
      @eddiel9173 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke ich berichte :) Frohe Osterfeiertage und danke für ALLES !

  • @ManfredMetzger-pd9gp
    @ManfredMetzger-pd9gp Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    FA Miesbach (Bayern) hat der Entnahme ins Privatvermögen mit 0% zugestimmt besteht aber weiterhin auf der USt auf Eigenverbrauch trotz Batteriespeicher 😂
    Bin wegen diesem Umstand aber nochmals vorstellig geworden beim FA.....

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Metzger. Hier ist irgendwie ein Widerspruch zu erkennen. Wollen Sie uns das Schreiben des Finanzamtes einmal zur Verfügung stellen? StB Stefan Mücke

    • @ManfredMetzger-pd9gp
      @ManfredMetzger-pd9gp Год назад

      Hallo Herr Mücke,
      im Schreiben wird die Eugenverbrauchsbesteuerung nicht erwähnt sondern wurde mir auf Anfrage meinerseits nur telefonisch mitgeteilt .... Eine schriftliche Antwort auf mein Nachhaken steht noch aus

  • @mw9271
    @mw9271 Год назад

    Hallo Herr Mücke, sie haben zur Entnahme einmel den Kommentar gemacht, dass es für Fälle mit Inbetriebnahme NovDez 2022 schlecht aussehen könnte.
    Ich habe eine DIY Anlage, die Komponenten habe ich (bis auf ein paar Schrauben und Kabel) in 2022 gekauft. Die Module sogar gebracht/Privat.
    Die Anlage ist nun fertig und ich plane mit meinem Elektriker alsbald die Anmeldung.
    Kann ich sie Anlage noch Rückwirkend meinem BV zuordnen, und im gleichen Schreiben entnehmen?

  • @falkomoldenhauer4412
    @falkomoldenhauer4412 Год назад

    Entnahme per Plattenbergmodell am 12.03.2023 zum 31.03.2023 erklärt. Batteriespeicher vorhanden. Zuständig Finanzamt Schwäbisch Gmünd (Baden Württemberg). Bisher noch keine Antwort. Ich würde dennoch in der nächsten Voranmeldung per Elster die Entnahme erklären. Ich hoffe das klappt. Drückt die Daumen.

  • @Michael-vq3rt
    @Michael-vq3rt Год назад

    Hallo Herr Mücke. Warum gilt die freie Fahrt auch für RLP? Kurz davor haben Sie ja über NRW gesprochen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Auch von der RLP und von SchlH treffen reihenweise positive Rückmeldungen ein. StB Stefan Mücke

    • @Michael-vq3rt
      @Michael-vq3rt Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Danke für die Antwort. Ich dachte es gäbe bereits - ähnlich den FAQ's aus NRW - ebenfalls eine offizielle Aussage des Landes...

  • @K-U.W.
    @K-U.W. Год назад

    Hallo Herr Mücke, wie sieht es mit Rückinformationen vom FA Magdeburg in Sachsen Anhalt aus? Ich bin noch Neu in der ganzen Materie. verstehe ich das richtig, für den Eigenverbrauch muss ich dann keine Umsatzsteuer mehr zahlen? Muss ich aber weiterhin eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? Was ist mit der MwSt der Einspeisevergütung? MfG

  • @heikofriederich7905
    @heikofriederich7905 Год назад

    13:54 Die Rentabilitätsberechnung ist eine ertragsteuerliche Sache, die sich für die meisten PV-Betreiber ohnehin erledigt hat. Hier geht es doch um Umsatzsteuer.

    • @Rainer-dz5fm
      @Rainer-dz5fm Год назад

      Der Begriff "Rentabilitätsrechnung" wird im BMF Schreiben verwendet "Ausreichend ist auch, wenn eine Rentabilitätsrechnung eine Nutzung für unternehmensfremde Zwecke von über 90 % nahelegt."
      Ich habe leider noch kein Beispiel gesehen was das BMF hier erwartet, bzw. was die Finanzämter hier erwarten.

  • @dieselautomatik6470
    @dieselautomatik6470 Год назад

    Was bin ich froh eine "alte" Anlage zu haben.

  • @jochenbenner9307
    @jochenbenner9307 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    ich habe beim Finanzamt Miltenberg/Obernburg, bei Ihnen um die Ecke, diese Woche über meinen Steuerberater diesbezüglich anfragen lassen.
    Auskunft war, dass dies bedeutet, dass ich wahrscheinlich anteilig den Vorsteuerabzug zurück zahlen müsste, und das ein verbindliche schriftliche Aussage sehr viel kosten würde. Das fand ich schon sehr dreist.
    Meine Anlagen Eckpunkte:
    12 kwp installiert Leistung, Inbetriebnahme 2021,
    Speicher 13,8 KW
    Dies zum Thema in Bayern steht die Ampel auf grün.
    Bitte Informieren Sie doch mal Ihre Nachbargemeinde.😊
    Ansonsten danke ich Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz.
    Bitte anonym, danke

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Das ist interessant. Gleich mehrere falsche Antworten. In jeder Herde befindet sich ein schwarzes Schaf. Die Fehlbeurteilungen lassen sich hier sicherlich einfach und kurzfristig klären. Sie können unsere Schriftsätze aus dem Modul 8 nutzen (wurden jetzt doch in einem neuem Modul eingestellt, nicht im Modul 6) und Sie können uns gerne auch einmal die Antwort vom finanzamt und Ihr Schreiben mailen. StB Stefan Mücke

  • @uli8541
    @uli8541 Год назад

    Hallo Herr Mücke, ich wohne im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Als Nutzerin Ihres Plattenbergmodells habe ich am 2.2.23 den Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt und am 14.3.23 die Entnahme meiner PV-Anlage zum 31.3.23 mitgeteilt. Beide Schreiben wurden vom Finanzamt NB bisher nicht beantwortet. Es erfolgte auch keine Eingangsbestätigung. Meine nächste Umsatzsteuererklärung wäre zum 30.6.23 fällig. Wie lange sollte man in einem solchen Falle warten, ehe man erneut aktiv wird?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrike Hacker

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Wenn die Entnahme erklärt ist (und die Voraussetzungen aus dem BMF-Schreiben erfüllt sind), dann ist die Entnahme nicht von einer positiven Rückantwort abhängig. Sie können dann die Entnahme zum Nullsteuersatz in der entsprechenden Voranmeldung erklären. Voraussetzungen vorher geprüft. StB Stefan Mücke

  • @helgeschneider286
    @helgeschneider286 Год назад +1

    Hallo Herr Mücke. Gibt es schon Infos vom FA Obernburg / Amorbach?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Wir haben gestern von einem Vorgang erfahren, in dem das FA OBB eine abweichende Auffassung vertritt. Ich behaupte einmal, dass sich das ganz kurzfristig aufklären wird. StB Stefan Mücke

    • @helgeschneider286
      @helgeschneider286 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Ok dann warte ich mit meiner Erklärung noch bis ich von ihnen hier "grünes Licht" bekomme. Insbesondere für den Fall ohne Speicher.

    • @helgeschneider286
      @helgeschneider286 Год назад

      Bei mir steht die nächste Umsatzsteuervoranmeldung an. Noch warten oder normal abgeben und die Entnahne im Anschluss erklären wenn sich das FA OBB positioniert hat?

  • @ernstlalla9063
    @ernstlalla9063 Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    Leider hat das Finanzamt Wolfenbüttel (Niedersachsen) die Entnahme zum 0 Steuersatz abgelehnt. Die Unterlagen habe ich ihnen hochgeladen.
    Kann ich jetzt noch tätig werden?
    Lg
    Ernst Lalla

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Das Finanzamt hat nur die verbindliche Auskunft abgelehnt, weil die Rechtsfrage durch das BMF-Schreiben eindeutig geklärt ist (auch wenn einige Finanzämter das BMF-Schreiben nicht verstehen). Schauen Sie hierzu unser Oster-Spezial am Sonntag an. Wir zeigen einen Fall vom Finanzamts Potsdam. Unter Beachtung unserer Hinweise im Plattenbergmodell können Sie die Entnahme unabhängig von der abgelehnten verbindlichen Auskunft erklären. StB Stefan Mücke

  • @CAHP84
    @CAHP84 Год назад

    na wie schön, dass gerade mein Finanzamt Siegburg sich wohl nicht so richtig an die Finanzverwaltung NRW hält. Gab vor ein paar Tagen erst ein Schreiben mit der Aufforderung ich müsste nachweisen, dass die 90% eingehalten werden (trotz Batterie) und ich bitte erklären soll, inwiefern sich das geändert hätte zum Zeitpunkt der Anschaffung, da ansonsten die Vorsteuer zurückgezahlt werden müsste.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Ein Fall wieder, in dem das Finanzamt das BMF-Schreiben nicht akzeptiert, nicht umsetzt oder nicht versteht. Hier gibt es ein Problem in der Finanzverwaltung, Kompetenz oder Knowhow? Herr Lindner sollte das peinliche Fiasko durch ein Machtwort beenden. StB Stefan Mücke

    • @thorstenhamacher3178
      @thorstenhamacher3178 Год назад

      Hab ich genau so bekommen. Gleiches FA

    • @CAHP84
      @CAHP84 Год назад

      @@thorstenhamacher3178 na jetzt fühle ich mich nicht mehr so alleine :D vielleicht hat die Klarstellung vom NRW Finanzministerium letzte Woche ja für ein Umdenken gesorgt. zu hoffen wäre es

  • @sebastianlingenberg9071
    @sebastianlingenberg9071 Год назад

    Das Finanzamt Friedberg/Hessen bezieht sich auf die laufenden Beratung auf Bund-Länder Ebene und verschiebt die Entscheidung.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Lingenberg. Die OFD Frankfurt hat uns bestätigt, dass die hessischen Finanzämter angewiesen wurden, das BMF-Schreiben anzuwenden. Bitte Oster-Spezial am Sonntag anschauen. StB Stefan Mücke

    • @sebastianlingenberg9071
      @sebastianlingenberg9071 Год назад

      Vielen Dank Herr Mücke!

  • @channelpatrick
    @channelpatrick Год назад

    Erneut vielen Dank für ihre Ausführungen,
    Ich hätte noch eine FRage: Erkäre ich die Entnahme in der Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal obwohl ich noch keine Antwort vom FA habe oder mache ich das erst im nächsten Quartal?
    Liebe Grüße aus dem Saarland

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +2

      Guten Tag. Wenn die Entnahme mit einem Entnahmezeitpunkt erklärt wurde, dann brauchen Sie keine Rückbestätigung abwarten oder können den Umsatz (zum Nullsteuersatz) in der entsprechenden Voranmeldung erklären. StB Stefan Mücke

    • @stefanwalliser6444
      @stefanwalliser6444 Год назад +1

      @@SteuerberaterMuecke Ist es möglich bzw. erlaubt den Entnahmezeitpunkt auch rückwirkend zu erklären also z.B. zum 1.1.2023.

  • @holgerschever6321
    @holgerschever6321 Год назад

    ​@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, gibt eigentlich schon Gerichtsverfahren zur Klärung von möglichen Rückforderungen von IABs für Altanlagenbetreiber? Ich habe meine Anlage am 5.1.22 in Betrieb genommen und den IAB auch letztes Jahr für 2021 bekommen. zu meiner Steuererklärung 2022 habe ich noch keinen Bescheid und wüsste gerne, das Finanzamt den IAB wohl zurückfordert :)
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag Herr Schever. Die Frage ist noch völlig offen. Wir warten gespannt auf die erste Positionierung der Finanzverwaltung. Dann schauen wir mal.... 😊. StB Stefan Mücke

  • @LarsKy23
    @LarsKy23 Год назад

    Das FA Darmstadt hat der Entnahme der PV Anlage zu gestimmt. Jedoch drohen Sie jetzt damit den Gewerbebetrieb rückwirkend aufzulösen und die Vorsteuer zurückzufordern, wenn ich nicht die 10%ige betriebliche Nutzung (gewillkürtes Betriebsvermögen) nachweisen kann. "Bzgl. der ertragssteuerrechtlichen Zuordnung zum Betriebsvermögen sind jedoch die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich. Bitte weisen Sie daher nach, dass die Anlage zu mindestens 10% betrieblich genutzt wird."
    Ich werde mit der Antwort 5 aus dem Plattenberg Modell fortfahren und sehen was passiert 🙂

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Es wäre super, wenn Sie uns das Schreiben des FA DA zur Verfügung stellen, weil wir uns evtl. nächsten Sonntag diesem Thema widmen wollen. Upload könnten Sie über die Akademie vornehmen. Danke Ihnen. StB Stefan Mücke

    • @LarsKy23
      @LarsKy23 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Schreiben habe ich eben via Akademie Kontaktformular hochgeladen. Dann warte ich mit meiner Antwort an das FA bis zu Ihrem Video.😊

  • @user-he3kt3br9k
    @user-he3kt3br9k Год назад

    Hallo Herr Mücke,
    weiterhin ist BaWü wohl nicht gewollte grünes Licht zu geben für die Entnahme. Das FA Ludwigsburg hat rückgemeldet, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe "Zweifelsfragen" angemeldet hat, die auf Bundesebene zu klären seien. Weiter Infos zu den "Zweifelsfragen" wurden nicht angegeben.
    Viele Grüße
    S. Huber

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Es ist unglaublich und Wahnsinn. Das Bundesland mit einem grünen Finanzminister wehrt sich das auf Bund-Länderebene abgestimmte Vorgehen. Ohne Worte. StB Stefan Mücke

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, war das ominöse Treffen denn mittlerweile? Oder wie lange sollen wir noch warten , bis sich die Behörden mal zum Vorwärtskommen durchringen ?
      Viele Grüße

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Hallo und guten Tag. Ich glaube es gab Vorgespräche zur weitern Abstimmung 😥😒🤣. Wir blicken gespannt auf die nächste Woche. Liebe Grüße Ihnen. StB Stefan Mücke

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke unglaublich, an Peinlichkeit nicht zu überbieten 🙈Danke für die Info, schönes Wochenende Ihnen

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      und jetzt muss ich Sie schon wieder enttäuschen. es geht noch schlimmer. wir werden am Sonntag ein Nicht-PV-Thema bringen (Vorsteuerfalle für Unternehmer beim Onlinekauf), aber wir kündigen schon etwas zum Nullsteuersatz an. das BMF macht uE jetzt das Chaos perfekt 🤔😡. StB Stefan Mücke

  • @stefanieendres5077
    @stefanieendres5077 Год назад

    Guten Tag Herr Mücke, gibt es etwas Neues bzgl. der Entnahme von in 2022 gekauften und in 2023 inbetriebgenommenen Anlagen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Morgen, Frau Endres. Hier muss ganz filigran der Einzelfall beurteilt werden. In diesem "Spezialfall" sollten auch erst einmal die weitere Erörterung oder die Ergebnisse hier abgewartet werden. Vorausgesetzt man teilt die Ergebnisse dann auch mit den Steuerzahlern, die die Steuern zahlen 🤔. StB Stefan Mücke

    • @gerdp.2523
      @gerdp.2523 Год назад

      Gilt hier nicht der Nullsteuersatz wegen Inbetriebnahme in 2023?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Wenn die Anschaffung in 2022 erfolgte und erst die Inbetriebnahme in 2023, dann kommt der Nullsteuersatz ab 1.1. 2023 grundsätzlich zu spät.

  • @pieroh60
    @pieroh60 Год назад

    Wie verhält es sich, wenn ich für die eigenen PV-Anlage aus 2021 eine Messeinrichtung (Sunny Home Manager)anschaffe und dieses Gerät nachweislich in der eigenen Anlage einbaue. Hier müsste doch ebenfalls der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen?

    • @mjw1687
      @mjw1687 Год назад

      Was macht dieser Home Manager? Wenn er nur misst, müssten 90% Selbstverbrauch tatsächlich vorliegen.

  • @StefanE1692
    @StefanE1692 Год назад

    Hallo
    Wieder ein super Video von meinen Finanzamt wegen null Steuer habe ich noch keine Antwort aber bin guter Hoffnung da ich in Bayern wohne
    Habe aber gestern meine Umsatzsteuer Rückerstattung Genehmigung bekommen . Leider zu wenig es fehlen 500€ muß morgen mit meinen Steuerberater telefonieren.herr Mücke eine Frage darf das Finanzamt von der Umsatzsteuer Voranmeldung Geld abziehen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Engelhardt. Das kann viele Gründe haben. Eventuell nur eine Verrechnung (Erhebungsverfahren)? Ansonsten muss es im Bescheid erläutert sein. StB Stefan Mücke

    • @StefanE1692
      @StefanE1692 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke keine Erläuterungen und was ist Erhebungsverfahren,?
      Ich Versuche mein Steuerberater morgen zu erreichen.oder soll ich lieber selbst dort anrufen ?

  • @af2000gt
    @af2000gt Год назад +1

    Ich finde es schwach, dass man nicht einfach alles gleich steuerfrei gemacht hat. Die Steuerfreiheit kostest bestimmt 100 Millionen jedes Jahr, da hätte man fünf Jahre lang die letzten 10 Millionen auch noch opfern können.

  • @timmyjunge2481
    @timmyjunge2481 Год назад

    Moin Herr Mücke.
    FA Geestland /Niedersachsen hat es auch noch nicht durchgewunken leider. Hoffe auf eine baldige Antwort.
    Gruß aus Geestland

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Wann haben Sie denn beantragt oder erklärt? Niedersachen gibt es nicht viele Negativmeldungen. StB Stefan Mücke

    • @timmyjunge2481
      @timmyjunge2481 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke 15.03.23 ging der Brief raus. Habe mit dem FA telefoniert und sie sind sich nicht sicher ob es durchgeht und wann🙈🙈🙈

    • @peterboe9014
      @peterboe9014 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Ich habe aus Niedersachsen/Braunschweig ebenfalls noch keine Reaktion vom FA bekommen. Brief ging ebenfalls am 15.03. raus.

    • @musique-BS
      @musique-BS Год назад

      @@SteuerberaterMuecke Wir haben aus Braunschweig/Niedersachsen leider ebenfalls immer noch keine Reaktion erhalten. Unser Schreiben ist am 14.3. abgeschickt worden.

  • @sebastianermer8773
    @sebastianermer8773 Год назад

    Hallo Herr Mücke.
    Was macht ich am besten wenn ich in 2022 die Kleinunterregelung in Anspruch genommen habe. Pv mit Batteriespeicher. Sonst hätte ich ja jede Verbrauchte kWh versteuern müssen.
    Gibt es hierbei fristen?

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 Год назад

      Was konkret ist Ihre Frage ?
      Sie haben die Kleinunternehmerregel in Anspruch genommen.
      Sie konnten somit in 2022 die Vorsteuer aus der Rechnung für die PV Anlage nicht geltend machen und führen keine Umsatzsteuer an das FA ab.
      Und was wollen Sie jetzt machen ?

    • @sebastianermer8773
      @sebastianermer8773 Год назад

      Gibt es die Möglichkeit von der Kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung umzusteigen, damit ich die Vorsteuer gelten machen kann und in den Nullsteuersatz anwenden?

    • @andreafrage9649
      @andreafrage9649 Год назад

      @@sebastianermer8773 hm, auf der einen Seite wollten Sie ja den Eigenverbrauch in 2022 nicht versteuern, jetzt wollen Sie anscheinend aber doch die Vorsteuer zurück, dann müßen Sie aber auch den Eigenverbrauch versteuern.
      Ich denke aus der Ferne ist das schwer zu erklären, vielleicht wenden Sie sich an einen Steuerberater vor Ort, damit da nichts schief läuft, bzw. Hoffentlich noch nicht schief gegangen ist, nachdem Sie sagen Sie haben schon die KUR gewählt…

  • @christiandenno
    @christiandenno Год назад

    Guten Morgen Hr. Mücke. Vielen Dank für dieses Video und das sehr ernste Video von gestern😂😂
    Bei mir wurde eine PV-Anlage seit 11/22 begonnen zu bauen und erst am 20.1.2023 fertiggestellt wie im Vertrag vereinbart durch die Firm Enpal. Nun wurde mir mitgeteilt, das meine Anlage steuerpflichtig ist mit Mehrwertsteuer auf dem Mietvertrag und Umsatzsteuer für die Entnahme, weil die Anlage schon am 18.11.22 angemeldet wurde, obwohl die Anlage nicht fertig gebaut wurde. Ist dieser Vorgang richtig ? Ich lese überall, dass der Zeitpunkt für die Fertigstellung der Anlage für die Steuerpflicht entscheidend ist.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    P.S. Batterie und E-Auto sind vorhanden.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Achtung. Bei Mietanlagen gelten andere Grundsätze. Da gibt es keine Lieferung der Anlage zu einem Zeitpunkt. Sie mieten stattdessen die Anlage jeden Monat (Teilleistungen). Nachdem die Mietanlagen nach unserer Erfahrung zu gefühlten 99% falsch oder ungünstig deklariert werden, werden wir hierzu auch noch berichten. StB Stefan Mücke

  • @user-jt5ui3yc1j
    @user-jt5ui3yc1j Год назад

    Das Finanzamt Burgdorf Niedersachsen verschiebt die Entscheidung, leider keine klare Aussage zum BMF Schreiben.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Danke für Ihren Kommentar und das Teilen Ihrer Erfahrung. StB Stefan Mücke

  • @squoder
    @squoder Год назад

    Guten Tag Herr Mücke,
    mich würde mal interessieren, ob das Model auch bei einer Hausanlage von 35,2kWp also über 30kWp gilt. Anlage gebaut in April 2022 (Zum Osterpaket, welches zum Sommerpaket Thema Einspeisevergütung, wurde) ohne Akku, Haus mit Wärmepumpe.
    Noch gespannter bin ich auf die Auskunft des FA Worms-Kirchheimbolanden, wenn die Unterlagen eingereicht sind.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Bei Wohnungsnähe gibt es in der Umsatzsteuer keine Begrenzung der Anlagenleistung. Die Entnahme funktioniert uE auch dann. Wie viel haben Sie in 2022 erzeugt und wie viel selbst verbraucht? StB Stefan Mücke

    • @squoder
      @squoder Год назад

      ​@@SteuerberaterMuecke vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anlage wurde Apr.22 installiert (also kein volles Jahr): 2000kWh Eigenverbrauch (Apr.-Dez.2022). Wenn man das 1.Quartal diesen Jahres als Beispiel mit einrechnen würde wären es Ges.: ~3300kWh. Eingespeist wurden 27000kWh. Dank Wärmepumpe hoher Eigenverbrauch, aber an die eingepeiste Menge komme ich nicht ran. Anlage auf selbstbewohntem Gebäude.

    • @squoder
      @squoder Год назад

      stellt die erzeugte zu verbrauchte Menge ein Problem trotz Wärmepumpe da?

    • @squoder
      @squoder Год назад

      FA Worms-Kirchheimbolanden hat zugestimmt, sogar ab 01.01.23 rückwirkend. Nun bin ich auf IAB für Steuererklärung 2021 und AfA gespannt. Anlage IBN Apr22

  • @MrMoin1972
    @MrMoin1972 Год назад

    Moin, hat jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt Kiel gemacht?
    Ich würde gerne die Entnahme anmelden. Wo bekomme ich das Musterschreiben?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Das Entnahmemodell ist Teil unseres Plattenbergmodell mit dem wir die Umsatzsteuer auf den Strom - Eigenverbrauch verhindern wollen. weitere Informationen unter plattenbergmodell.de StB Stefan Mücke

  • @friederwegmann3438
    @friederwegmann3438 Год назад

    Hallo Herr Mücke, komme aus BW Landkreis Biberach. Auch mein Antrag wurde mit Hinweis auf Erörterung auf Bundesebene zurückgestellt. Habe Batteriespeicher und E-Auto. Nach Telefonat mit dem Finanzamt hat mir der Berater vorgeschlagen trotzdem schon die Entnahme zu erklären. Wie ist Ihre Meinung hierzu? Soll ich lieber noch abwarten oder die Entnahme jetzt schon erklären? Laufe ich Risiko mein VSt-Vorteil zu verlieren? Liebe Grüße aus BW

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Wegmann. Das Gesetz ist uE eindeutig und das BMF-Schreiben bestätigt die Entnahme zum Nullsteuersatz. Die Verwaltung sollte und muss das peinliche Fiasko beenden. StB Stefan Mücke

    • @tobiasleyh6362
      @tobiasleyh6362 Год назад

      Lkr Ravensburg genau dasselbe: Habe bereits 2x ein Schreiben mit Hinweis auf Rückstellung erhalten.
      Wirklich peinlich, dass die Finanzämter innerhalb eines Landes nicht identisch entscheiden, schließlich gilt das BMF Schreiben in allen Bundesländern..🙈

  • @albertstefan701
    @albertstefan701 Год назад

    Trotz Batterie Speicher kann ich die 90 % Eigenverbrauch nicht erreichen. Ist eine Entnahme trotzdem möglich?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag. Die 90% kann quasi keiner erreichen. Darauf kommt es aber nicht an, da das BMF durch eine Fiktion die Voraussetzung als erfüllt ansieht. Offen bleibt die Frage, warum man dann erst die Latte zu hoch legt um dann über eine Fiktion diese zu unterlaufen. Den Betreiber mit Speicher soll es Recht sein. Die anderen Betreiber lade ich ein unser *Oster-Spezial am Sonntag* anzuschauen. StB Stefan Mücke

    • @albertstefan701
      @albertstefan701 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke vielen Dank für die klaren Worte.

  • @ronnyl3309
    @ronnyl3309 Год назад

    Hallo Herr Mücke. Gibt es bereits Rückmeldungen aus Thüringen? Wie bei einem Ihrer letzten Videos kommentiert, habe ich in Thüringen zunächst eine Zurückstellung zu meiner verbindlichen Anfrage erhalten. Wurden in Thüringen überhaupt schon Entnahme-Anträge genehmigt? DuG RonnyL

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. eventuell hat Thüringen auch die Bremse angezogen. Besondere Informationen liegen uns hierzu aber bisher nicht vor. Wir hatten auch aus Thüringen schon positive Meldungen 👍. StB Stefan Mücke

    • @marcele.9567
      @marcele.9567 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke darf man fragen aus welchen Städten? War Jena dabei?? Ich warte nämlich noch auf Antwort 🫣

  • @jensgottsmann2025
    @jensgottsmann2025 Год назад

    Heute Schreiben von FA Bad Homburg: Die Anlage ist nun nicht mehr Unternehmensvermögen und für selbst verbrauchten Strom muss keine USt mehr abgeführt werden :-) Entnahmeerklärung stammte vom 21.03.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag Herr Gottsmann. Super. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Offensichtlich ist diese Woche auch in Hessen die Bearbeitung in unserem Sinne angelaufen 👍😊. Ich freue mich, wenn Sie uns das Schreiben informativ als PDF übermitteln (service@steuerakademie.de). StB Stefan Mücke

    • @jensgottsmann2025
      @jensgottsmann2025 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke wurde schon im Statistik-Portal hochgeladen

  • @gunoldmate3363
    @gunoldmate3363 Год назад

    Hallo, ich habe den Entnahmeprozess über das Plattenbergmodell über die Musterschreiben in Gang gesetzt. Das FA in Hessen hat die Anfrage erst mal zurückgestellt. Mittlerweile frage ich mich doch sehr, ob der Stress mit dem Finanzamt und ggf der drohende anteilige Verlust des Vorsteuerabzugs (Anlage Anfang 22 in Betrieb genommen) die paar Euro UST auf den Eigenverbrauch wirklich wert sind und ich das Ganze nicht doch lieber wieder auf Eis lege und brav meine Ust zahle. Hinzu kommt noch, dass im Januar ein Speicher zum Nullsteuersatz nachgerüstet wurde. Im schlimmsten Fall - wenn dann doch aus irgendwelchen Gründen der Verlust des Vorsteuerabzuges droht - müsste ich gemäß meiner Entnahmewertberechnung (die ja dann den PV Speicher einschließt) hier dann auch noch UST draufzahlen. Alles nicht so schön. LG Meyer

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Die Rechtslage nach dem Gesetz ist eigentlich klar und ist durch das BMF-Schreiben (als Ergebnis aus der Bund-Länder-Abstimmung) bestätigt. Insofern ist fraglich, woran eine einfache und saubere Umsetzung durch die Finanzämter überhaupt scheitert. Vielleicht sollte Herr Lindner mal ein klares Machtwort sprechen und auf den Tisch "klopfen". StB Stefan Mücke

  • @ralphw2471
    @ralphw2471 Год назад +1

    Gelbe Ampel für Baden Württemberg ist die Realität allerdings grüne Ampel für den Bürokratiewahnsinn. Wir können alles außer Bürokratieabbau.

  • @torstenbuchwald8468
    @torstenbuchwald8468 Год назад

    das BMF Schreiben ist schlicht nicht gewollt. Ist erschreckend, wie die Rechtssicherheit in diesem Land doch zerbröseln kann... gedacht hatte man das eigentlich nie.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag, Herr Buchwald. Das BMF-Schreiben ist das Ergebnis einer Bund-Länder-Abstimmung. Wir dürfen doch annehmen, dass gewollt ist, was beschlossen wird. In der Verwaltung und im Gesetzgebungsverfahren. Das dürfen wir doch hoffen 🤔. StB Stefan Mücke

    • @torstenbuchwald8468
      @torstenbuchwald8468 Год назад

      @@SteuerberaterMuecke noch..ja..aber wie lange?😕

  • @HamburgerJung_
    @HamburgerJung_ Год назад

    Hat schon jemand eine Reaktion vom FA Hamburg?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад

      Guten Tag. Wir hatten aus Hamburg auch schon positive Rückmeldung 👍. StB Stefan Mücke

  • @Ralffffff
    @Ralffffff Год назад

    Hallo Her Mücke, wieder ein sehr aufschlussreiches Video! Versetzt mich in mein BWL-Grundstudium vor 25 Jahren zurück. Auch da war es immer wichtiger, die Rechtsprechungen zu den einzelnen Steuerfällen zu kennen🤣Ich hatte eine Frage bereits unter einem älteren Video gepostet. Lt. BMF-Schreiben handelt es sich ja bei der Speicher-Fiktion ja lediglich um eine Vereinfachung. (1) Besteht die Gefahr, dass man nach erfolgreicher Entnahme in der Zukunft im Rahmen eine Nachprüfung gemäß §164 die 90% nachweisen muss? (2) Was würde passieren wenn sich im Rahmen einer solchen Nachprüfung herausstellt, dass der Eigennutzungsgrad, trotz Vorhandensein von Batteriespeicher und Wärmepumpe, tatsächlich deutlich < 90% ist?
    Oder besagt die Vereinfachung das BMF-Schreiben, dass bei Vorhandensein eines Speichers die Einhaltung der 90% automatisch als gegeben gilt und eine weitere Prüfung nicht erfolgen darf und der Fall ist abgeschlossen?

    • @mjw1687
      @mjw1687 Год назад

      Lesen sie mal das BMF Schreiben. Haben sie das Video angeschaut?

    • @Ralffffff
      @Ralffffff Год назад

      Hallo mjw (wieso eigentlich kein Klarname?), ich habe das Schreiben genau gelesen, alle Videos intensiv angeschaut und auch das Plattenbergmodell erworben. Genau daraus ergibt sich meine Fragestellung. Eine "Vereinfachung" (für wen?) erbiet für mich leider nicht automatisch den Rückschluss darauf, dass ich ggf. weniger als 90% Eigenverbrauch haben darf. Hätte dazu aber gerne die äußerst fachkundige Meinung von Her Mücke, dessen Darstellungen und Auffassungen ich sehr schätze.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Год назад +1

      Guten Tag Herr Bauer. Danke für Ihren Kommentar. Die Frage ist berechtigt, zumal einige Finanzämter genau das schreiben, dass der 90%ige private Stromverbrauch dann nachzuweisen ist. Dieser Nachweis ist aber nach dem BMF-Schreiben gerade nicht erforderlich (und eigentlich wissen wir doch alle, dass ein solch hoher Strom-Eigenverbrauch nicht zu erreichen ist). Die Finanzverwaltung hat über eine Verwaltungs-Fiktion beschlossen, dass der geforderte Strom-Eigenverbrauch bei Vorhandenseins eines Speichers (dazu zählt auch das E-Auto) als erfüllt gilt. Ein späterer Nachweis ist nach dem BMF-Schreiben NICHT erforderlich. StB Stefan Mücke

    • @Ralffffff
      @Ralffffff Год назад

      @@SteuerberaterMuecke 👍😀