Ich bin für mich selbst davon überzeugt, daß das Gesetz nicht mehr in meiner absehbaren Zeit neu gefasst werden wird. Das ist ein Aufwand, den keine Regierung auf sich nehmen wird. Bewahre Dir jedoch dieses Ziel vor Augen. Jeder von uns braucht einen Punkt, auf den er zusteuern kann. Ich wünsche es Dir, daß Dir dieser Punkt auch näher kommt.
Wenn man etwas will, muss man auch was dafür tun. Und ich halte die Chancen für gar nicht so schlecht. Die ganzen Behörden sind nämlich selber völlig überlastet damit und verstehen es oft selber gar nicht (siehe z.B. Polizisten und das Messerrecht)
@@jul.420 ja, damit wird sich viel ändern. Dem organisierten Verbrechen wird die tüte so weit aufgestoßen, wie es weiter gar nicht möglich ist. Die drogenkartelle aus Südamerika haben bereits einen Fuß nach Deutschland gesetzt gehabt. Und jetzt wird es richtig los gehen. In 10 Jahren haben wir Verhältnisse wie in den Niederlanden und Bomben die in Straßenkaffees explodieren werden nur noch regionale Bedeutung haben. Ganz toll.....
@@tactical-dad Geh diesen Weg. Ich will ihn die nicht nehmen oder ihn schlecht reden. Ich bin da vollkommen bei dir, aber ich glaube nicht, das wir ihn komplett schaffen. Teilabschnitte, ja, eventuell. Lass dich trotzdem nicht beirren und gehe diesen Weg weiter.
@@tactical-dadwir haben hier, Bezug nehmend auf dein Kommentar und das mit dem Cannabis, jetzt auch schon Kiffer im Haus. Sind hier eingezogen und seitdem riecht es im Treppenhaus ab und an nach "Kiffe". Übel...und das muss hier jeder tolerieren, da es ja jetzt legal ist und noch dazu bei denen in der eigenen Wohnung konsumiert wird.
Nö, nicht 2024. Salamitaktik! Es wird Stück für Stück verschärft und Rechte abgeschafft. Nicht nur im Waffenrecht. Es geht bis zur stillen Enteignung im Renten Recht. Erworbenes wird zum Privileg erklärt und ganz nebenbei einkassiert.
Месяц назад
Eher 2008. Da wurde der betreffenden Paragraf nämlich wieder eingeführt. Von der CDU. Die Rot/Grünen haben ihn 2003 komplett gestrichen. Und trotz der Widerstände der Anti-Waffen Koalition (Erfurt war 2002).
Bin da schon dabei beim VDB, bin Reservist und Sportschütze, ist uns vor ein paar Jahren von einem unserer Vorstandschaft nahegelegt worden dies zu unterstützen, hab es für sehr gut empfunden und bin seitdem Fördermitglied, und nichts bereut, auch dank ihrer sehr ausführlichen und aufschlussreichen Videos, alle hab ich natürlich nicht gesehen, aber das was ich für mich brauche, und andere Videos auch war sehr interessant und informativ, vielen Dank dafür!!!
In Polen und Tschechien darf man Vorderlader modern oder antik, einschüssig wie mehrschüssig frei führen. Die sind dort überhaupt nicht vom Gesetz erfasst bzw. explizit ausgenommen. Ein Minderjähriger oder ein Vorbestrafter dürfte damit geladen durch die Öffentlichkeit laufen. Und hört man irgendwas davon, dass es in unseren Nachbarländern Probleme mit Vorderladerkriminalität gibt?
Viele Bundesstaaten in den USA stufen Vorderlader auch überhaupt nicht als "Schusswaffen" ein und man könnte sie auch als verurteilter Straftäter einfach kaufen und führen (der ansonsten ein Waffenverbot für x Jahre hätte). Dass es damit jemals ein Problem gab, wäre mir nicht bekannt. Für verurteilte Straftäter, die trotzdem weiter Verbrechen begehen wollen, ist es deutlich einfacher, sich eine illegale Waffe auf dem Schwarzmarkt zu besorgen.
Das interessiert die Politik nicht... Der reine Konjunktiv " könnte " genügt schon. Übrigens waren Vorderlader Revolver bis Anfang der 70er genauso wie Langwaffen in Deutschland ab 18 Jahren frei zu erwerben. Personalausweis reichte damals. Lediglich moderne Selbstlade Pistolen und Revolver mit Patronen Ladung waren an eine Waffenrechtliche Erlaubnis gebunden. So liberal war das mal bei uns...Trotzdem wurde nicht wie im wilden Westen überall rumgeballert.
Einen Fehler sehe ich aber schon in der Forderung, die Politiker sollten das Waffenrecht neu schreiben. Die sind zu blöde dafür! Und da kommt doch wieder nur Murks heraus. Die Waffenverbände, Waffenbesitzer, VDB, etc. sollten dieses Gesetz neu schreiben und es den Politikern vorlegen. Machen es nicht etliche Lobbyisten und Firmen nicht auch so, dass sie ihre Wunschgesetzestexte gleich in die Ministerien einreichen, bzw. gleich dort Mitarbeiter beschäftigen, die an den Texten mitwirken?
Da ich in den letzten Jahren nur seehr selten vorderlader geschossen habe, stecke ich in dem Thema halt nicht so tief drin. Aber es ist bereits ein Video über einen vorderlader Derringer fertig und eines über die Tingle Pistole ebenfalls
Das ist total behämmert. War mir aber schon bekannt. Der Jörg Sprave hat mal Werbung für eine Steinschloss-Howdah gemacht, wo das mit dem Führen erklärt wurde, worauf ich das auch ungläubig nachgeschlagen habe.😂🎉
Ich würde mich freuen, wenn es endlich mal Repliken von Zündnadelrevolvern und Gewehren geben würde. Die dürfte man zwar nicht führen, aber erlaubnisfrei erwerben.
So eine Steinschloss Pistole habe ich 2012 mal in einem Antikladen gekauft und am nächsten Tag im normalen Rucksack mit dem Zug nach Brandenburg verbracht da ich sie dort jemanden zum Geburtstag geschenkt habe. Also habe ich eigentlich damit gegen das Waffenrecht verstoßen obwohl es nur eine Dekowaffe war!? Kurios.. 🥴Wenn es eine echte gewesen wäre, wäre ich so wie es sich laut Gesetz darstellt dann besser dran gewesen, wenn man mal vom Besitz, Erlaubnis und Transport im Rucksack absieht jetzt...😅
Und das Schönste daran: Weder das Waffengesetz noch irgendwelche Anlagen legen Kalibergrenzen o.ä. für Vorderladerwaffen fest. Wer also zur Abrundung seines Jack Sparrow Kostüms (bei dem vollkommen legal eine VL Pistole mit Funkenzündung geführt wird) noch sein Auto schwarz anmalt, die Fenster runterkurbelt und aus jedem dann eine M1841 6 Pfünder Kanone ragen lässt... Der handelt dabei vollkommen gesetzeskonform 🎉
Leider ist das nicht zum lachen. Es zeigt nur die totale Inkompetenz gewisser Leute auf. Und das schlimme daran ist doch , wenn es einmal im Gesetz steht dann ändert das auch keiner mehr. Wie in Stein gemeißelt. 🤐🤢
Wenn ich mir der Konsequenzen nicht bewusst wäre, würde ich dass führen von einer Steinschlospistole einfach mal testen😁 Stellt euch mal die Gesichter von silber-blau vor, wenn man denen die entsprechende Stelle im WaffG zeigt🤡😂
Das große Problem ist, dass Gesetze bzw. deren Entwürfe von sach- und fachfernen Personen erarbeitet werden. (Egal ob im Waffenrecht, Baurecht, usw.) Natürlich gibt es Gespräche mit Verbänden und im Idealfall auch Beratungen mit Fachkundigen, aber dieser Entscheidungseinfluss ist bei komplexen Zusammenhängen viel zu gering. Es geht ja auch niemand zum Bäcker, wenn er neue Fliesen im Badezimmer haben möchte.
Als ich in der Vergangenheit Gesetzgebungsverfahren zum Waffenrecht angeschaut habe, musste ich feststellen, dass selbst Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwälten gerne ignoriert werden, wenn die Abgeordneten ein politisches Ziel vor Augen haben.
@@Zolliver Exakt da liegt das Problem! Und genau dies führt letztendlich zu solchen Katastrophen wie im Viedeo von Tactical-Dad beschrieben, oder Diskussionen um Verbot oder Signalfarbenlackierung von AR-Waffen bzw. der Diskussion über 12 respektive 6 cm Klingenlänge beim diskutierten "Messerverbot". Durch die Bank Unfug, der keinerlei Sicherheitserhöhung bringt, sondern lediglich den ganz gewöhnlichen Bürger und Steuerzahler in den selben Topf mit Kriminellen und Schwerverbrechern wirft und abstraft. ...und dann wundern sich die politischen Entscheidungsträger über Wahlergebnisse und den "Unmut und die Unzufriedenheit" im Land. Finde den Fehler!
Irgendwie würde ich es interessant finden, einfach mal mein Steinschlossgewehr auf den Rücken zu schnallen und damit einkaufen zu gehen. Ich frage mich, ob die Polizei das Gewehr sofort beschlagnahmen würde.
Die Politik arbeitet stetig daran das das Buch des Waffengesetzes dicker und dicker wird 🤔....zum Thema Anscheinswaffen . Eigentlich dürften sie gar nicht so benannt werden sondern für mich sind das Dekoartikel . Das wäre meiner Meinung nach zutreffender 👍🏻
Man kommt wirklich nicht zu der Ansicht, dass diejenigen, die das WaffG verfasst oder geändert haben, die Implikationen dessen was sie dort verfasst haben vollumfänglich begriffen haben. Man fragt sich ständig, ob die Verfassern auch nur ein Mindestmaß an logischem Denkvermögen besitzen, um nicht sonderlich komplexe Sachverhalte begreifen zu können. Und dabei ist das WaffG inkl AWaffV ein kleines eigentlich übersichtliches Gebilde, wenn man es mit technischen Spezifikationen/Standards (zB C++ oder SQL Standard) oder auch komplexerer Software vergleicht... ALLERDINGS: Ist das allg Führverbot von Anscheinswaffen, also auch von Modellen einer Steinschloßpistole wirklich so "irre" wie es zunächst erscheint? Als erstes denkt man natürlich, dass es völlig unsinnig ist, das Führen einer scharfen (= tendentiell gefährlichen) Waffe zu erlauben, das Führen der harmlosen Nachbildung hingegen nicht. Allerdings ist die Nachbildung nicht als solche zu erkennen. In einer Bedrohungssituation mittels echter Scheinschloßpistole wäre also Notwehr (und ggf auch Nothilfe durch die Polizei unter Schußwaffeneinsatz) gerechtfertigt, bei einer Nachbildung hingegen nicht, der Betreffende müßte hoffen, dass das Gericht auf Putativnotwehr erkennt.
Sinnlos ist das Verbot meiner Meinung nach deswegen, weil das offene Tragen von Schsswaffen idR. sowieso als Belästigung der Allgemeinheit bereits Bußgeld bewehrt ist
@@tactical-dad Letzteres ist meiner Ansicht nach der große Fehler. Verdecktes Führen, und als Steigerungsform versteckte Waffen, halte ich für weit aus gefährlicher. Nicht ohne Grund war dies schon nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht verboten ("§. 747. Gemeinen Leuten ist, in Stöcken oder auf andre Art verborgenes Gewehr zu führen, nicht erlaubt.").
Die ganze Anscheinswaffen-Nummer ist ohnehin ein kompletter Hirnfurz. Wie jedes Mal, wenn man ein paar "zu coole Jugendliche per WaffG kaltstellen" wollte. Sehen wir ja mit den Butterfly-Messern: Ich wette, die haben mehr ihrer eigenen Besitzer verletzt (Stichwort "eingeklemmte Finger") als irgendjemand anderen. (Gibt's da eigentlich eine Erhebung dazu?) Aber die mussten halt weg... Davor hat man die "coolen Jugendlichen" einfach "coole Jugendliche" sein lassen, ein bisschen über sie gemeckert und irgendwann sind die auch erwachsen geworden. Daran hat sich eigentlich auch nicht viel geändert - nur das WaffG ist zusehends bescheuerter geworden. (Und ja: Man konnte wirklich dabei zusehen.)
Ist doch Goil zu Fasnacht-Fasching steckste dir ne Scharfe Steinschloss ins Holster kann dir nichts Pasieren, für ne Replika bekomste Ärger... ja kannte ich auch "dank Schartzpulverschein"
Servus, hast du ein Video was das Thema Armbrüste angeht, wo man schießen darf, ob der Acker eines Bauern reicht wo man die Erlaubnis des Beseitzers hat oder ob das ganze eingefriedet sein muss? Darf man eine verschlossene Armbrust in Bus und Bahn mitnehmen um damit auf geeignete Plätze zu fahren..........ich meine wegen Waffenverbotszonen usw? Gruß Stefan
Wenn man sich das anschaut, hat man ja auch das Führen von Deko- oder "Knallplättchen" Pistolen im Rahmen von Faschingsfeiern verboten? Zwar sind diese explizit vom Waffengesetz ausgenommen (Anlage 2, Abschn. 3), jedoch ebenso explizit nicht vom §42a. Und auch die dort eingeräumte Ausnahme wg. berechtigtem Interesse (Brauchtumspflege etc.) gilt ja nur für Ziffer 2 und 3 (Hieb/Stoßw., Messer). Mich wundert allerdings, wieso z.B. "Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen ... abgeschossen werden können" vom "Gesetz ausgenommen" werden können, wenn sie doch der Definition nach gar nicht erst unter das Gesetz fallen dürften? Weder sind sie zu Verteidigung oder Angriff bestimmt noch geeignet und es wird auch kein Geschoss durch einen Lauf getrieben. Wozu dann überhaupt diese Ausnahme im Anhang 2? Einzig §42a nimmt auf solche Gegenstände als "Anscheinswaffen" Bezug und genau davon sind sie ja nicht ausgenommen. Bedeutet das jetzt, jedes Kind, das als Cowboy oder Indianer (Pirat oder Polizist) mit Pistole und Gewehr zu Fasching draußen rumrennt, zeigt ggfs. nicht nur zweifelhafte Moralvorstellungen sondern begeht auch noch einen Verstoß gegen das Führverbot? Ernstgemeinte Frage. Welche Eigenschaften müsste denn eine Spielzeugpistole (oder Gewehr) haben, damit man sie (auch als Erwachsener) z.B. auf einem Kostümfest führen dürfte? (Abgesehen von der scharfen Waffe mit Luntenzündung :P) Pinkfarben? Oder reicht der rote Stöpsel im Lauf?
In der WaffVwV findest Du einige erläuterungen dazu. Such einfach bei "§42a" und gib in die Suche zu dem Text "Anscheinswaffe" ein. Dann findest Du es.
vielen Dank für das Aufzeigen der Absurdität. Jaja, die Anlagen - da steht soweit ich weiß auch, dass Armbrüste nicht dem Führverbot unterliegen. Aber welcher Polizist kann denn jetzt die echte Steinschlosswaffe von der Replik unterscheiden oder kennt alle Anmerkungen und Ausnahmen? Nurnoch grotesk!
Polizisten müssen das alles auch nicht wissen. Die kenne ja auch nicht alle Ausnahmen im Fahrpersonalrecht, Ausländerrecht oder der Kfz Zulassung. Wenn was unklar ist wird der Sachverhalt geprüft und das muss nicht immer an Ort und Stelle passieren.
Es gibt doch Action Figuren im Maßstab 1:6. Sind deren Waffen eigentlich auch Anscheinswaffen. Weil: der 42a sagt nur Nachbildungen von Schusswaffen. Nichts über den Maßstab!
Da sieht ja jeder sofort, dass es keine "Schusswaffen" i.S. des Waffenrechts sind. Das ist auch in der WaffVwV ausgeführt. Die unterliegen dem Führverbot nicht
Sinngemäß ist dann jede gut gemachte Spielzeugpistole eine Anschein Waffe und darf nicht öffentlich getragen also " geführt " werden, oder hat man hierzu irgendwelche Unterscheidungskriterien ins Gesetz geschrieben?
Das funktionsfähige einschüssige Vorderlader mit einer Steinschlosszündung oder Lunten-Zündung in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen hat vermutlich mit der Tradition zu tun könnte ich mir vorstellen, ich weiß es nicht. Geböllert wird heute ja wohl vorwiegend mit Perkussionszündung bei Handböllern, einfach weil die auch zündet wenn es mal etwas feucht draußen ist. Perkussionswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Dass das führen von funktionsunfähigen Modell-Steinschlosswaffen sinnbefreit erscheint, wenn es bei funktionsfähigen hingegen erlaubt ist - nun ja, ich würde da jetzt nicht dran rühren wollen, dies dann auch noch zu verbieten. Mir ist jetzt auch nicht direkt bekannt, dass in den letzten 25 Jahren damit jemand einen Amoklauf oder sonst einen Terrorakt begangen hat, auch ein Raubüberfall ist mir nicht bekannt, wobei dies natürlich als Bedrohungspotential möglich wäre. Es ist auch keine Waffe, welche für eine Affekthandlung taugt. Einen geplanten Mord auszuführen hingegen schon, aber das geht mit einem Hammer einfacher und vermutlich auch sicherer. Wenn es damit eine gezielte Tötung gab, dann wohl am ehesten einen Suizid - und diese Möglichkeit sollte einem nicht auch noch verwehrt werden!
@@propagandalf123, na ja, dass wird legal in Deutschland nicht funktionieren! Das schießen mit Vorderladern ist hier generell nur auf dafür zugelassenen Schießständen erlaubt und es ist verboten einen geladenen Vorderlader zu transportieren, bzw. die Waffe geladen vom oder zum Schießstand zu bringen. Außerdem benötigt man zuerst eine amtliche Erlaubnis mit einem zugelassenem Pulverlager um überhaupt Schwarzpulver besitzen zu dürfen. Bis man im Ernstfall da das Pulver aus der Lagerstätte geholt hat - sofern man dann überhaupt noch einen Zugang zu dieser hat und die zuvor im Tresor verwahrte Waffe schussfertig geladen hat sind schon einige Minuten vergangen. Also um sich damit für "den Fall der Fälle" legal in einer Notstands oder Notwehrsituation angemessen verteidigen zu wollen, ist es denkbar ungeeignet - darum werden damit auch kaum Straftaten begangen, so weit mir bekannt - zumindest wohl nicht in den letzten 140 Jahren. Finanziell ist es auch relativ aufwendig bis man legal den ersten Schuss mit Schwarzpulver machen kann bis man da alles hat: Verein mit zugelassenem Schießstand für Schwarzpulver, amtl. Erlaubnis, Pulverlager mit Pulver und natürlich die Waffe mit der ganzen notwendigen zusätzlichen Ausrüstung neben Munition bis hin zu einer dafür zugelassenen speziellen Schutzbrille! Bei mir ist das nun schon lange her, als ich damit angefangen habe, darum bin ich da preislich jetzt etwas raus, aber ich würde mal 3.000 Euro rechnen für den ersten Schuss mit allem drum und dran für eine preiswerte aber nicht schlechte Ausrüstung. Wenn man sich dagegen mit dem Gedanken befasst mit dem Sport zu beginnen um sich legal eine 9 mm Kurzwaffe zuzulegen, dann ist das nicht nur einfacher, sondern auch kostengünstiger und allemal besser "für den Fall der Fälle" geeignet um eventuell legal sich zur Notwehr setzen zu dürfen, jedoch muss man da auch sehr genau wissen was man macht um nicht seine Zuverlässigkeit einzubüßen und zudem auch straffällig zu werden!
Möglicherweise hat es auch Straftaten mit Steinschloss Waffen gegeben. Die Differenzierung zwischen Steinschloss/Luntenschloss und Perkussion könnte darin begründet sein dass es auch Perkussions Hinterlader gab die erheblichschnellernachgeladenwerden können als SteinschlossWaffen. Übrigens waren anfang der 70er Jahre auch noch der Besitz von Perkussions Revolvern WBK frei. Man konnte sie wie auch Langwaffen, also z.b. alte Weltkrieg Karabiner wie den k98 , den Nagant oder das Mauser g98 frei erwerben. Zug um Zug wurde das dann in den letzten 45 Jahren immer weiter eingeschränkt. Die WBK Pflicht für alle Vorderlader wird sicherlich der nächste Schritt des Innenministeriums und unserer geschätzten Frau Ministerin. Schließlich braucht man ja inzwischen auch eine rote WBK für einen deaktivierten Karabiner. Den Sinn muss man nicht verstehen, angeblich fördere so etwas die Begehrlichkeit eine scharfe Waffe zu besitzen. Ich kann mir nur noch an den Kopf fassen. 🤦♂️
Die Einstufung ist einfach Bannane da wollte man nicht noch einen Pharagrafen einfügen an den "Anscheinspahragrafen" oder man hat es schlichtweg Vergessen, Außnahmen och ne zu viel Arbeit lassen wir weg passt ja auch so! Und Scharfe Steinschloss sind ja "ungefährlicher" sehen zum Teil nicht so Marzialisch aus, und da man ja nicht an das Schwarzpulver herankommt um sie Feuerbereit zu machen...bzw man mus den "Schwartzpulverschein" machen und das fällt ja unters "Sprengstoffgesetz" muhaha ist ne andere Baustelle wo man auch nur den Kopf schütteln kann.
@@tactical-dadund die Tatsache, das weniger Leute legal mit Bogen, Armbrust oder Steinschlosspistole umherlaufen als mit illegalen Feuerwaffen, zeigt ja auch die Absurdität dieser ganzen Regeln und Verbote.
Stell dir vor du musst in einer Kontrolle nachweisen, dass es keine Deko ist 😂. "Herr Polizist, da Sie mir nicht glauben schenken, hier der Beweis" *KARUMMS* "Bitte sehr, Sie wollten es doch so"
Also das erforderliche Pulver zum Laden bekommst du legal aber nur mit einer 27iger Erlaubnis. Solltest du diese nutzen um damit Steinschlosswaffen zu laden und damit durch die Gegend zu laufen, wirst du ganz sicher die Erlaubnis los sein. 🙃
Das ist auch wirklich mal wieder ein schlechter Witz. Wie sieht es eigentlich mit geladenen Steinschlosswaffen aus? Gibt es dafür eine einfache rechtliche Einordnung? Würde das als Transport von Treibladung zählen?
Sollte jemand seine 27iger Erlaubnis dafür nutzen, mit einer geladenen Steinschlosswaffe durch die Gegend zu laufen wird er diese ganz sicher verlieren. Wetten? 😂
Das wusste tatsächlich schon seit Jahren, dass man Steinschlosswaffen führen darf. Und habe mich gefragt, warum das keiner macht😅 Edit: Jetzt noch Pulver bedürfnisfremd verwenden, nicht strafbar, und zack - mit geladener Schusswaffe unterwegs. Auf deinem Blog hast du das schon beschrieben. Hast du das vergessen?
Zum führen von Steinschlosswaffen habe ich was geschrieben, das stimmt. Und mir war auch immer bewusst dass man das darf. Aber ich habe mir nie Gedanken darum gemacht, dass man im Umkehrschluss die Nachbauten nicht führen darf
Warum keiner Steinschlosswaffen führt? Weil das völlig scheiße ist. Die Teile sind groß und schwer, man kann sie nur offen führen und sie geben, wenn man Glück hat, einen einzigen Schuss ab. Wenn man Pech hat regnet es und das Pulver zündet nicht. Oder das Zündkraut fällt einem in der Hektik von der Pfanne. Oder der Feuerstahl ist nicht mehr gut und zündet nicht gescheit. Die Teile sind schon auf dem Schießstand eine Wissenschaft für sich, auf so ein Ding würde ich mich zur Selbstverteidigung nur sehr ungern verlassen. Dann lieber einen spitzen Stock, der funktioniert wenigstens immer.
Das ist wirklich unfassbar! Was für ein totaler Unsinn!
Genau, völlig irre.
Da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht... und die Gesetzgeber auch nicht.
Ich lach mich weg.
Irrsinn ist nur der Vorname einer solchen Regelung.....
Wenn Leute Gesetze erlassen von dessen Themen sie keine Ahnung haben…
Das Waffenrecht ist Krank
Es war mir bekannt. Aber du hast recht, es ist komplett irre.
Ich bin für mich selbst davon überzeugt, daß das Gesetz nicht mehr in meiner absehbaren Zeit neu gefasst werden wird. Das ist ein Aufwand, den keine Regierung auf sich nehmen wird. Bewahre Dir jedoch dieses Ziel vor Augen. Jeder von uns braucht einen Punkt, auf den er zusteuern kann. Ich wünsche es Dir, daß Dir dieser Punkt auch näher kommt.
Wenn man etwas will, muss man auch was dafür tun. Und ich halte die Chancen für gar nicht so schlecht. Die ganzen Behörden sind nämlich selber völlig überlastet damit und verstehen es oft selber gar nicht (siehe z.B. Polizisten und das Messerrecht)
@@tactical-dadGenau, so ging es mir auch mit dem Cannabisgesetz, aber es hat sich gezeigt, dass sich doch Dinge ändern können👍
@@jul.420 ja, damit wird sich viel ändern. Dem organisierten Verbrechen wird die tüte so weit aufgestoßen, wie es weiter gar nicht möglich ist. Die drogenkartelle aus Südamerika haben bereits einen Fuß nach Deutschland gesetzt gehabt. Und jetzt wird es richtig los gehen. In 10 Jahren haben wir Verhältnisse wie in den Niederlanden und Bomben die in Straßenkaffees explodieren werden nur noch regionale Bedeutung haben. Ganz toll.....
@@tactical-dad Geh diesen Weg. Ich will ihn die nicht nehmen oder ihn schlecht reden. Ich bin da vollkommen bei dir, aber ich glaube nicht, das wir ihn komplett schaffen. Teilabschnitte, ja, eventuell. Lass dich trotzdem nicht beirren und gehe diesen Weg weiter.
@@tactical-dadwir haben hier, Bezug nehmend auf dein Kommentar und das mit dem Cannabis, jetzt auch schon Kiffer im Haus. Sind hier eingezogen und seitdem riecht es im Treppenhaus ab und an nach "Kiffe". Übel...und das muss hier jeder tolerieren, da es ja jetzt legal ist und noch dazu bei denen in der eigenen Wohnung konsumiert wird.
Deutschland 2024.
Nö, nicht 2024. Salamitaktik! Es wird Stück für Stück verschärft und Rechte abgeschafft. Nicht nur im Waffenrecht. Es geht bis zur stillen Enteignung im Renten Recht. Erworbenes wird zum Privileg erklärt und ganz nebenbei einkassiert.
Eher 2008. Da wurde der betreffenden Paragraf nämlich wieder eingeführt. Von der CDU. Die Rot/Grünen haben ihn 2003 komplett gestrichen. Und trotz der Widerstände der Anti-Waffen Koalition (Erfurt war 2002).
Bin da schon dabei beim VDB, bin Reservist und Sportschütze, ist uns vor ein paar Jahren von einem unserer Vorstandschaft nahegelegt worden dies zu unterstützen, hab es für sehr gut empfunden und bin seitdem Fördermitglied, und nichts bereut, auch dank ihrer sehr ausführlichen und aufschlussreichen Videos, alle hab ich natürlich nicht gesehen, aber das was ich für mich brauche, und andere Videos auch war sehr interessant und informativ, vielen Dank dafür!!!
Danke, das freut mich
In Polen und Tschechien darf man Vorderlader modern oder antik, einschüssig wie mehrschüssig frei führen. Die sind dort überhaupt nicht vom Gesetz erfasst bzw. explizit ausgenommen. Ein Minderjähriger oder ein Vorbestrafter dürfte damit geladen durch die Öffentlichkeit laufen. Und hört man irgendwas davon, dass es in unseren Nachbarländern Probleme mit Vorderladerkriminalität gibt?
Viele Bundesstaaten in den USA stufen Vorderlader auch überhaupt nicht als "Schusswaffen" ein und man könnte sie auch als verurteilter Straftäter einfach kaufen und führen (der ansonsten ein Waffenverbot für x Jahre hätte). Dass es damit jemals ein Problem gab, wäre mir nicht bekannt. Für verurteilte Straftäter, die trotzdem weiter Verbrechen begehen wollen, ist es deutlich einfacher, sich eine illegale Waffe auf dem Schwarzmarkt zu besorgen.
Also ich möchte nicht, dass hier jeder Idiot mit so einem Ding rumläuft...das fehlte noch!
Das interessiert die Politik nicht...
Der reine Konjunktiv " könnte " genügt schon. Übrigens waren Vorderlader Revolver bis Anfang der 70er genauso wie Langwaffen in Deutschland ab 18 Jahren frei zu erwerben. Personalausweis reichte damals. Lediglich moderne Selbstlade Pistolen und Revolver mit Patronen Ladung waren an eine Waffenrechtliche Erlaubnis gebunden.
So liberal war das mal bei uns...Trotzdem wurde nicht wie im wilden Westen überall rumgeballert.
Danke, ist immer wieder amüsant zu sehen wo wir leben...
Einen Fehler sehe ich aber schon in der Forderung, die Politiker sollten das Waffenrecht neu schreiben.
Die sind zu blöde dafür! Und da kommt doch wieder nur Murks heraus.
Die Waffenverbände, Waffenbesitzer, VDB, etc. sollten dieses Gesetz neu schreiben und es den Politikern vorlegen.
Machen es nicht etliche Lobbyisten und Firmen nicht auch so, dass sie ihre Wunschgesetzestexte gleich in die Ministerien einreichen, bzw. gleich dort Mitarbeiter beschäftigen, die an den Texten mitwirken?
ich würde mich wirklich riesig über ein ausführliches Vorderlader Video freuen 🥸
Da ich in den letzten Jahren nur seehr selten vorderlader geschossen habe, stecke ich in dem Thema halt nicht so tief drin. Aber es ist bereits ein Video über einen vorderlader Derringer fertig und eines über die Tingle Pistole ebenfalls
Ist voll irre wie ich finde!
Das ist total behämmert. War mir aber schon bekannt. Der Jörg Sprave hat mal Werbung für eine Steinschloss-Howdah gemacht, wo das mit dem Führen erklärt wurde, worauf ich das auch ungläubig nachgeschlagen habe.😂🎉
Ich würde mich freuen, wenn es endlich mal Repliken von Zündnadelrevolvern und Gewehren geben würde. Die dürfte man zwar nicht führen, aber erlaubnisfrei erwerben.
Ja, es ist völlig irre
Gut zu wissen, das ich mein Wrack von uralter Replika im zweifel nicht Führen darf
Sagenhaft 😂👍 Theaterrequisiten verboten, echtes Ding erlaubt ))
Richtig toller Kultfilm an der Pinnwand 👍Muss ich bei Gelegenheit mal wieder in den Blu-Ray Player legen.
den hab ich schon so lange nicht mehr gesehen. Wer erinnert sich nicht an den Ring-Trick .´😀
So eine Steinschloss Pistole habe ich 2012 mal in einem Antikladen gekauft und am nächsten Tag im normalen Rucksack mit dem Zug nach Brandenburg verbracht da ich sie dort jemanden zum Geburtstag geschenkt habe.
Also habe ich eigentlich damit gegen das Waffenrecht verstoßen obwohl es nur eine Dekowaffe war!? Kurios..
🥴Wenn es eine echte gewesen wäre, wäre ich so wie es sich laut Gesetz darstellt dann besser dran gewesen, wenn man mal vom Besitz, Erlaubnis und Transport im Rucksack absieht jetzt...😅
Und das Schönste daran:
Weder das Waffengesetz noch irgendwelche Anlagen legen Kalibergrenzen o.ä. für Vorderladerwaffen fest. Wer also zur Abrundung seines Jack Sparrow Kostüms (bei dem vollkommen legal eine VL Pistole mit Funkenzündung geführt wird) noch sein Auto schwarz anmalt, die Fenster runterkurbelt und aus jedem dann eine M1841 6 Pfünder Kanone ragen lässt...
Der handelt dabei vollkommen gesetzeskonform 🎉
Ich stelle mir das gerade bildlich vor, köstlich. 😂
Stimmt, das wäre äußerst lustig.
Ich hatte schon mal ein einen Karnevalswagen in Form eines Piratenschiffs gedacht.
Der 6 Pünder ist nur Altmetal solange er nicht mehr geladen werden kann - kann er geladen werden...bekommt tactcal-dat arbeit als Sachvertändiger....
Ein Vorderlader mit Lunten oder Steinschloss Zündung als Doppelläufige Waffe ist sogar frei ab 18 OHNE WKB Käuflich!
@@mariolinden4599 Man bekommt aber nicht so ohne weiteres die Treibladung dafür. Für die Pfanne braucht man loses Pulver.
Leider ist das nicht zum lachen. Es zeigt nur die totale Inkompetenz gewisser Leute auf. Und das schlimme daran ist doch , wenn es einmal im Gesetz steht dann ändert das auch keiner mehr. Wie in Stein gemeißelt. 🤐🤢
Wenn ich mir der Konsequenzen nicht bewusst wäre, würde ich dass führen von einer Steinschlospistole einfach mal testen😁 Stellt euch mal die Gesichter von silber-blau vor, wenn man denen die entsprechende Stelle im WaffG zeigt🤡😂
Das große Problem ist, dass Gesetze bzw. deren Entwürfe von sach- und fachfernen Personen erarbeitet werden.
(Egal ob im Waffenrecht, Baurecht, usw.)
Natürlich gibt es Gespräche mit Verbänden und im Idealfall auch Beratungen mit Fachkundigen, aber dieser Entscheidungseinfluss ist bei komplexen Zusammenhängen viel zu gering.
Es geht ja auch niemand zum Bäcker, wenn er neue Fliesen im Badezimmer haben möchte.
Als ich in der Vergangenheit Gesetzgebungsverfahren zum Waffenrecht angeschaut habe, musste ich feststellen, dass selbst Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwälten gerne ignoriert werden, wenn die Abgeordneten ein politisches Ziel vor Augen haben.
@@Zolliver
Exakt da liegt das Problem!
Und genau dies führt letztendlich zu solchen Katastrophen wie im Viedeo von Tactical-Dad beschrieben, oder Diskussionen um Verbot oder Signalfarbenlackierung von AR-Waffen bzw. der Diskussion über 12 respektive 6 cm Klingenlänge beim diskutierten "Messerverbot".
Durch die Bank Unfug, der keinerlei Sicherheitserhöhung bringt, sondern lediglich den ganz gewöhnlichen Bürger und Steuerzahler in den selben Topf mit Kriminellen und Schwerverbrechern wirft und abstraft.
...und dann wundern sich die politischen Entscheidungsträger über Wahlergebnisse und den "Unmut und die Unzufriedenheit" im Land.
Finde den Fehler!
Das erinnert mich an den Film Asterix erobert Rom. Wo kriege ich den Passierschein 38A her!!!!
Vielen Dank für diesen erhellenden Beitrag! 🤘😎🎸
Sehr gerne
Ich habe nichts anderes erwartet, Pleiten, Pech und Pannen eingeschlossen Inkompetenz!🤢🤢🤢
Irgendwie würde ich es interessant finden, einfach mal mein Steinschlossgewehr auf den Rücken zu schnallen und damit einkaufen zu gehen. Ich frage mich, ob die Polizei das Gewehr sofort beschlagnahmen würde.
Und 10 000 € Strafe!
Wens ein Replika ist schon, "Echte" na ja Stichwort Zuverlässigkeit! würde ich da am Wackeln sehen.....
Jeder der ein Steinschoss Gewehr hat, müsste damit mal auf die Straße gehen 🤭👍😂.
Die Politik arbeitet stetig daran das das Buch des Waffengesetzes dicker und dicker wird 🤔....zum Thema Anscheinswaffen . Eigentlich dürften sie gar nicht so benannt werden sondern für mich sind das Dekoartikel . Das wäre meiner Meinung nach zutreffender 👍🏻
Schönes Bild von Mathilda und Leon 👍🏼
Man kommt wirklich nicht zu der Ansicht, dass diejenigen, die das WaffG verfasst oder geändert haben, die Implikationen dessen was sie dort verfasst haben vollumfänglich begriffen haben. Man fragt sich ständig, ob die Verfassern auch nur ein Mindestmaß an logischem Denkvermögen besitzen, um nicht sonderlich komplexe Sachverhalte begreifen zu können.
Und dabei ist das WaffG inkl AWaffV ein kleines eigentlich übersichtliches Gebilde, wenn man es mit technischen Spezifikationen/Standards (zB C++ oder SQL Standard) oder auch komplexerer Software vergleicht...
ALLERDINGS: Ist das allg Führverbot von Anscheinswaffen, also auch von Modellen einer Steinschloßpistole wirklich so "irre" wie es zunächst erscheint? Als erstes denkt man natürlich, dass es völlig unsinnig ist, das Führen einer scharfen (= tendentiell gefährlichen) Waffe zu erlauben, das Führen der harmlosen Nachbildung hingegen nicht. Allerdings ist die Nachbildung nicht als solche zu erkennen. In einer Bedrohungssituation mittels echter Scheinschloßpistole wäre also Notwehr (und ggf auch Nothilfe durch die Polizei unter Schußwaffeneinsatz) gerechtfertigt, bei einer Nachbildung hingegen nicht, der Betreffende müßte hoffen, dass das Gericht auf Putativnotwehr erkennt.
Sinnlos ist das Verbot meiner Meinung nach deswegen, weil das offene Tragen von Schsswaffen idR. sowieso als Belästigung der Allgemeinheit bereits Bußgeld bewehrt ist
@@tactical-dad Letzteres ist meiner Ansicht nach der große Fehler. Verdecktes Führen, und als Steigerungsform versteckte Waffen, halte ich für weit aus gefährlicher. Nicht ohne Grund war dies schon nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht verboten ("§. 747. Gemeinen Leuten ist, in Stöcken oder auf andre Art verborgenes Gewehr zu führen, nicht erlaubt.").
Kannst Dir nicht ausdenken...😮😮😮
Die ganze Anscheinswaffen-Nummer ist ohnehin ein kompletter Hirnfurz. Wie jedes Mal, wenn man ein paar "zu coole Jugendliche per WaffG kaltstellen" wollte. Sehen wir ja mit den Butterfly-Messern: Ich wette, die haben mehr ihrer eigenen Besitzer verletzt (Stichwort "eingeklemmte Finger") als irgendjemand anderen. (Gibt's da eigentlich eine Erhebung dazu?) Aber die mussten halt weg... Davor hat man die "coolen Jugendlichen" einfach "coole Jugendliche" sein lassen, ein bisschen über sie gemeckert und irgendwann sind die auch erwachsen geworden. Daran hat sich eigentlich auch nicht viel geändert - nur das WaffG ist zusehends bescheuerter geworden. (Und ja: Man konnte wirklich dabei zusehen.)
Vor allem ist fast alles in Bezug auf Anscheinswaffen sowieso schon durch "Belästigung der Allgemeinheit" verboten und sanktioniert
Ein Witz (den ich zwar schon kannte, aber nichts desto trotz ein Witz, und zwar ein schlechter 👍). Klasse Video dazu, wie immer!
Vielen Dank!
Ist doch Goil zu Fasnacht-Fasching steckste dir ne Scharfe Steinschloss ins Holster kann dir nichts Pasieren, für ne Replika bekomste Ärger... ja kannte ich auch "dank Schartzpulverschein"
Servus,
hast du ein Video was das Thema Armbrüste angeht, wo man schießen darf, ob der Acker eines Bauern reicht wo man die Erlaubnis des Beseitzers hat oder ob das ganze eingefriedet sein muss?
Darf man eine verschlossene Armbrust in Bus und Bahn mitnehmen um damit auf geeignete Plätze zu fahren..........ich meine wegen Waffenverbotszonen usw?
Gruß Stefan
Nein, so ein Video habe ich bisher nicht.
@@tactical-dad wäre Weltklasse wenn du der Armbrust evtl auch ein Video widmen könntest, da der Armbrust sport in letzter zeit immer populärer wird.
Wenn man sich das anschaut, hat man ja auch das Führen von Deko- oder "Knallplättchen" Pistolen im Rahmen von Faschingsfeiern verboten? Zwar sind diese explizit vom Waffengesetz ausgenommen (Anlage 2, Abschn. 3), jedoch ebenso explizit nicht vom §42a. Und auch die dort eingeräumte Ausnahme wg. berechtigtem Interesse (Brauchtumspflege etc.) gilt ja nur für Ziffer 2 und 3 (Hieb/Stoßw., Messer).
Mich wundert allerdings, wieso z.B. "Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen ... abgeschossen werden können" vom "Gesetz ausgenommen" werden können, wenn sie doch der Definition nach gar nicht erst unter das Gesetz fallen dürften? Weder sind sie zu Verteidigung oder Angriff bestimmt noch geeignet und es wird auch kein Geschoss durch einen Lauf getrieben. Wozu dann überhaupt diese Ausnahme im Anhang 2? Einzig §42a nimmt auf solche Gegenstände als "Anscheinswaffen" Bezug und genau davon sind sie ja nicht ausgenommen.
Bedeutet das jetzt, jedes Kind, das als Cowboy oder Indianer (Pirat oder Polizist) mit Pistole und Gewehr zu Fasching draußen rumrennt, zeigt ggfs. nicht nur zweifelhafte Moralvorstellungen sondern begeht auch noch einen Verstoß gegen das Führverbot?
Ernstgemeinte Frage. Welche Eigenschaften müsste denn eine Spielzeugpistole (oder Gewehr) haben, damit man sie (auch als Erwachsener) z.B. auf einem Kostümfest führen dürfte? (Abgesehen von der scharfen Waffe mit Luntenzündung :P)
Pinkfarben? Oder reicht der rote Stöpsel im Lauf?
In der WaffVwV findest Du einige erläuterungen dazu. Such einfach bei "§42a" und gib in die Suche zu dem Text "Anscheinswaffe" ein. Dann findest Du es.
Name für die nächste Bade Ente: Mathilda
Gute Idee
vielen Dank für das Aufzeigen der Absurdität. Jaja, die Anlagen - da steht soweit ich weiß auch, dass Armbrüste nicht dem Führverbot unterliegen. Aber welcher Polizist kann denn jetzt die echte Steinschlosswaffe von der Replik unterscheiden oder kennt alle Anmerkungen und Ausnahmen? Nurnoch grotesk!
Polizisten müssen das alles auch nicht wissen. Die kenne ja auch nicht alle Ausnahmen im Fahrpersonalrecht, Ausländerrecht oder der Kfz Zulassung. Wenn was unklar ist wird der Sachverhalt geprüft und das muss nicht immer an Ort und Stelle passieren.
Es gibt doch Action Figuren im Maßstab 1:6. Sind deren Waffen eigentlich auch Anscheinswaffen. Weil: der 42a sagt nur Nachbildungen von Schusswaffen. Nichts über den Maßstab!
Da sieht ja jeder sofort, dass es keine "Schusswaffen" i.S. des Waffenrechts sind. Das ist auch in der WaffVwV ausgeführt. Die unterliegen dem Führverbot nicht
Sinngemäß ist dann jede gut gemachte Spielzeugpistole eine Anschein Waffe und darf nicht öffentlich getragen also " geführt " werden, oder hat man hierzu irgendwelche Unterscheidungskriterien ins Gesetz geschrieben?
Ja, es gibt Kriterien dafür. Die findest Du in der Anlage 1 WaffG und in der WaffVwV zum §42 a
@@tactical-dad danke schön 👍
Ich frage mich ob das Führen von Atomwaffen verboten ist ..🤔
Im Kroegswaffenrecht gibt es die wichtige Umgangsform "Transport " und das ist erkaubnispflichtig. Strafandrohung: >1 Jahr Haft
Sollage du nicht die Absicht hat jemanden zu Töten denke nicht, der Besitz von Spaltbarem Material ist "Verboten" glaube Krigswaffengesetz
@@tactical-dad ok dann lass ich sie zu Hause.
kommentar für den algorithmus
Das funktionsfähige einschüssige Vorderlader mit einer Steinschlosszündung oder Lunten-Zündung in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen hat vermutlich mit der Tradition zu tun könnte ich mir vorstellen, ich weiß es nicht. Geböllert wird heute ja wohl vorwiegend mit Perkussionszündung bei Handböllern, einfach weil die auch zündet wenn es mal etwas feucht draußen ist. Perkussionswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Dass das führen von funktionsunfähigen Modell-Steinschlosswaffen sinnbefreit erscheint, wenn es bei funktionsfähigen hingegen erlaubt ist - nun ja, ich würde da jetzt nicht dran rühren wollen, dies dann auch noch zu verbieten. Mir ist jetzt auch nicht direkt bekannt, dass in den letzten 25 Jahren damit jemand einen Amoklauf oder sonst einen Terrorakt begangen hat, auch ein Raubüberfall ist mir nicht bekannt, wobei dies natürlich als Bedrohungspotential möglich wäre. Es ist auch keine Waffe, welche für eine Affekthandlung taugt. Einen geplanten Mord auszuführen hingegen schon, aber das geht mit einem Hammer einfacher und vermutlich auch sicherer. Wenn es damit eine gezielte Tötung gab, dann wohl am ehesten einen Suizid - und diese Möglichkeit sollte einem nicht auch noch verwehrt werden!
V.a weil ich meiner Frau und Tochter gerne diese Verteidigungsmöglichkeit für den Fall der Fälle belassen würde
@@propagandalf123, na ja, dass wird legal in Deutschland nicht funktionieren! Das schießen mit Vorderladern ist hier generell nur auf dafür zugelassenen Schießständen erlaubt und es ist verboten einen geladenen Vorderlader zu transportieren, bzw. die Waffe geladen vom oder zum Schießstand zu bringen. Außerdem benötigt man zuerst eine amtliche Erlaubnis mit einem zugelassenem Pulverlager um überhaupt Schwarzpulver besitzen zu dürfen. Bis man im Ernstfall da das Pulver aus der Lagerstätte geholt hat - sofern man dann überhaupt noch einen Zugang zu dieser hat und die zuvor im Tresor verwahrte Waffe schussfertig geladen hat sind schon einige Minuten vergangen. Also um sich damit für "den Fall der Fälle" legal in einer Notstands oder Notwehrsituation angemessen verteidigen zu wollen, ist es denkbar ungeeignet - darum werden damit auch kaum Straftaten begangen, so weit mir bekannt - zumindest wohl nicht in den letzten 140 Jahren. Finanziell ist es auch relativ aufwendig bis man legal den ersten Schuss mit Schwarzpulver machen kann bis man da alles hat: Verein mit zugelassenem Schießstand für Schwarzpulver, amtl. Erlaubnis, Pulverlager mit Pulver und natürlich die Waffe mit der ganzen notwendigen zusätzlichen Ausrüstung neben Munition bis hin zu einer dafür zugelassenen speziellen Schutzbrille! Bei mir ist das nun schon lange her, als ich damit angefangen habe, darum bin ich da preislich jetzt etwas raus, aber ich würde mal 3.000 Euro rechnen für den ersten Schuss mit allem drum und dran für eine preiswerte aber nicht schlechte Ausrüstung.
Wenn man sich dagegen mit dem Gedanken befasst mit dem Sport zu beginnen um sich legal eine 9 mm Kurzwaffe zuzulegen, dann ist das nicht nur einfacher, sondern auch kostengünstiger und allemal besser "für den Fall der Fälle" geeignet um eventuell legal sich zur Notwehr setzen zu dürfen, jedoch muss man da auch sehr genau wissen was man macht um nicht seine Zuverlässigkeit einzubüßen und zudem auch straffällig zu werden!
Möglicherweise hat es auch Straftaten mit Steinschloss Waffen gegeben. Die Differenzierung zwischen Steinschloss/Luntenschloss und Perkussion könnte darin begründet sein dass es auch Perkussions Hinterlader gab die erheblichschnellernachgeladenwerden können als SteinschlossWaffen. Übrigens waren anfang der 70er Jahre auch noch der Besitz von Perkussions Revolvern WBK frei. Man konnte sie wie auch Langwaffen, also z.b. alte Weltkrieg Karabiner wie den k98 , den Nagant oder das Mauser g98 frei erwerben. Zug um Zug wurde das dann in den letzten 45 Jahren immer weiter eingeschränkt. Die WBK Pflicht für alle Vorderlader wird sicherlich der nächste Schritt des Innenministeriums und unserer geschätzten Frau Ministerin. Schließlich braucht man ja inzwischen auch eine rote WBK für einen deaktivierten Karabiner. Den Sinn muss man nicht verstehen, angeblich fördere so etwas die Begehrlichkeit eine scharfe Waffe zu besitzen. Ich kann mir nur noch an den Kopf fassen. 🤦♂️
Die Einstufung ist einfach Bannane da wollte man nicht noch einen Pharagrafen einfügen an den "Anscheinspahragrafen" oder man hat es schlichtweg Vergessen, Außnahmen och ne zu viel Arbeit lassen wir weg passt ja auch so! Und Scharfe Steinschloss sind ja "ungefährlicher" sehen zum Teil nicht so Marzialisch aus, und da man ja nicht an das Schwarzpulver herankommt um sie Feuerbereit zu machen...bzw man mus den "Schwartzpulverschein" machen und das fällt ja unters "Sprengstoffgesetz" muhaha ist ne andere Baustelle wo man auch nur den Kopf schütteln kann.
Das wusste ich tatsächlich schon. Komplettes Durcheinander, das Gesetz.
Ich glaube man darf auch Armbrüste führen. Da bin mir aber jetzt nicht sicher.
Ja, die Armbrust darf man führen.
@@tactical-dadund die Tatsache, das weniger Leute legal mit Bogen, Armbrust oder Steinschlosspistole umherlaufen als mit illegalen Feuerwaffen, zeigt ja auch die Absurdität dieser ganzen Regeln und Verbote.
🤦🏼
Wenn ich dich nicht kennen würde, also deine Videos, würde ich sagen, du hast den 1. April verpasst. 🤦🏻♂️Unglaublich.
Hm, also ist ein Blackbeard Cosplay mit scharfen Waffen ok, solange man Messer und Säbel weg lässt? Asking for a friend.
😂
Stell dir vor du musst in einer Kontrolle nachweisen, dass es keine Deko ist 😂.
"Herr Polizist, da Sie mir nicht glauben schenken, hier der Beweis" *KARUMMS*
"Bitte sehr, Sie wollten es doch so"
Also das erforderliche Pulver zum Laden bekommst du legal aber nur mit einer 27iger Erlaubnis. Solltest du diese nutzen um damit Steinschlosswaffen zu laden und damit durch die Gegend zu laufen, wirst du ganz sicher die Erlaubnis los sein. 🙃
Der war gut :-D
Weiß jemand wo ich ein schönes Kydex Holster für eine Steinschlosspistole finde?
😂😂😂
Selber herstellen.
Einfach nen Fotoapparat dabei haben -> §42a (2) 1. Evtl. geht auch nen Handy, ne?
Das heißt die darf ich führen?! Bitte was?!
Dann wird jetzt erst mal was bestellt! Hahaha
Das Problem ist das Pulver. Das bekommt man ohne Schein eher schwierig....
@@PfandflascheKann man ganz einfach selber herstellen.
Das ist auch wirklich mal wieder ein schlechter Witz.
Wie sieht es eigentlich mit geladenen Steinschlosswaffen aus?
Gibt es dafür eine einfache rechtliche Einordnung?
Würde das als Transport von Treibladung zählen?
Ja, das wäre vermutlich Transport von Pulver.
Sollte jemand seine 27iger Erlaubnis dafür nutzen, mit einer geladenen Steinschlosswaffe durch die Gegend zu laufen wird er diese ganz sicher verlieren. Wetten? 😂
Erster!
zweiter
@@KalinggoDritter 🎉
Oje 😢
Aber ich bin auch da 😂
Hast es endlich mal geschafft😂.
Das wusste tatsächlich schon seit Jahren, dass man Steinschlosswaffen führen darf. Und habe mich gefragt, warum das keiner macht😅
Edit: Jetzt noch Pulver bedürfnisfremd verwenden, nicht strafbar, und zack - mit geladener Schusswaffe unterwegs.
Auf deinem Blog hast du das schon beschrieben. Hast du das vergessen?
Zum führen von Steinschlosswaffen habe ich was geschrieben, das stimmt. Und mir war auch immer bewusst dass man das darf. Aber ich habe mir nie Gedanken darum gemacht, dass man im Umkehrschluss die Nachbauten nicht führen darf
@@tactical-dadAchso. Ja, das ist wirklich "seltsam"
Mach den Schwartzpulverschein und Zack bekommste das Zeug ganz legal...
Warum keiner Steinschlosswaffen führt? Weil das völlig scheiße ist. Die Teile sind groß und schwer, man kann sie nur offen führen und sie geben, wenn man Glück hat, einen einzigen Schuss ab. Wenn man Pech hat regnet es und das Pulver zündet nicht. Oder das Zündkraut fällt einem in der Hektik von der Pfanne. Oder der Feuerstahl ist nicht mehr gut und zündet nicht gescheit.
Die Teile sind schon auf dem Schießstand eine Wissenschaft für sich, auf so ein Ding würde ich mich zur Selbstverteidigung nur sehr ungern verlassen. Dann lieber einen spitzen Stock, der funktioniert wenigstens immer.
@@michaelas4449Es macht sogar wahnsinnig Spaß. So ne Art Zen-Schießen.