Was darf man mit dem Europäischen Feuerwaffenpass überhaupt? Muss man Waffen an der Grenze anmelden?

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  • Опубликовано: 27 авг 2023
  • Mehr über Waffen und wie man z.B. Waffensammler wird findest Du auf meinem Blog: www.tactical-dad.com/waffen/s...
    Solltet Ihr in dem Video das Wort "Assoziiierungsüberabkommen" hören, solltet Ihr zum Ohrenarzt gehen. So eine Wort würde ich niemals sagen, das heißt nämlich Assoziierungsübereinkommen ;-)
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Комментарии • 144

  • @tactical-dad
    @tactical-dad  11 месяцев назад +8

    @m.m.2137 hatte in der Community Ankündigung gefragt, ob und wie man mit dem EU Feuerwaffenpass Munition im Ausland erwerben und nach Deutschland einführen darf. Die rechtliche Lage dazu ist so, dass der Feuerwaffenpass nur dafür vorgesehen ist die notwendige Munition mit ins Ausland zu bringen und den Rest wieder mit Heim zu nehmen. Wer an seinem Reiseziel Munition erwerben will, um diese mit nach Deutschland zu nehmen, benötigt dafür eine Verbringungserlaubnis nach §29 Absatz 1 WaffG. Die Rechtsgrundlage dafür findet Ihr in der Nr. 32.3 AWaffV.

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland 11 месяцев назад +1

      Darf ich eine Verständnisfrage stellen. Art. 32 WaffG (3) besagt ja, dass Schützen und Jäger keine Bewilligung nach 1 (Einfuhr, Durchfuhr) oder 1a (Ausfuhr) benötigen wenn sie zu einem Jagt oder Sportevent reisen.
      Weiter sagt (5) "Einer Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes bedarf es nicht
      1. für Waffen oder Munition, die durch Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz für diese Waffen oder Munition mitgenommen werden,..."
      Damit müsste es doch möglich sein, in der Schweiz rechtmässig erworbene Munition wieder nach DE einzuführen, da die Genehmigungspflicht durch (3) ausgesetzt ist. Oder mache ich da einen Denkfehler?
      Es Grüessli Alex

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +3

      @@OutdoorimSeeland Das wäre nicht erlaubt, sondern nur das wieder mit heim nehmen der Restmunition. Ich gehe auch sehr davon aus, dass ich als deutscher Sportschütze in der Schweiz gar keine Munition erwerben darf (die zum sofortigen Verbrauch auf der Schießanlage natürlich ausgeschlossen).

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland 2 месяца назад

      Lieber ​@@tactical-dad, eine Frage. Wie sicher bist Du, dass mit der Formulierung "Drittland", nur Staaten gemeint sind, welche nicht zur EU/Schengen gehören?
      Ich habe lange gesucht, konnte aber keine Waffenrechtliche Definition finden.
      Es Grüessli Alex

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  2 месяца назад

      @@OutdoorimSeeland Drittstaaten sind alle Länder die nicht zur EU gehören. Mit Schengen hat das nichts zu tun.

    • @HeyerdahlThor1
      @HeyerdahlThor1 7 дней назад

      @@tactical-dad Doch geht vorlage des EFP und schon kann man kaufen. Selbst schon gemacht.

  • @rerd6614
    @rerd6614 11 месяцев назад +12

    Wie ich vermutet hatte: Ein unüberschaubarer Wirrwarr, der nicht einheitlich geregelt ist. Tolles Video! Danke!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +2

      Ich danke Dir.

    • @matts.2637
      @matts.2637 11 месяцев назад +2

      Leider hast du vollkommen Recht.

  • @RicardoBischof
    @RicardoBischof 11 месяцев назад +4

    Das war das erstes Video welches ich von dir gesehen habe. Direkt abonniert!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +2

      Danke, das freut mich. Sollten Dich meine Themen interessieren, würde ich auch sehr raten mal auf dem Blog vorbei zu schauen. Da steckt jahrelange Arbeit drin mit umfangreichen Berichten.

  • @samuelb9875
    @samuelb9875 11 месяцев назад +6

    wie immer ein sehr lehrreiches Video, wie kriegst du das hin das du soviel gute Videos pro Woche machst?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +9

      Ich arbeite nichts und lass den Haushalt meine Frau machen. Die Kinder werden massiv vernachlässigt. Ne, Spaß ;-) Ich konzentriere mich auf den Inhalt und nicht auf den Schnickschnack drum rum. Und vor allem habe ich Spaß am bloggen und mache es nicht mit dem Ziel dabei "erfolgreich" zu sein, was vermutlich bei vielen für Frustration sorgt. Und dann habe ich halt einfach massenweise Ideen und muss mir nicht lange irgend ein Thema suchen oder sogar bei anderen Bloggern "klauen". Neben liegen z.B. noch zwei "Tactical-Dad" in Gefahr Projekte (also Sachen zum Essen) und das Bastelprojekt von Gestern liegt auch fertig auf dem Schreibtich (es ist ein Schnittmodell eines Ausrüstungsgegenstandes, wo ich mich schon freue es bald zu zeigen). Morgen treffe ich mich mit einem Unterstüzter des Kanals, bei dem ich vermutlich mein erstes "Tactical-Dad on Tour" Video über eine sehr selten zu sehende Waffe filmen kann. Und da ich das meiste nebenher schnell am Schreibtisch filme, kann ich mehrere Videos kurz hintereinander machen. Ich würde oft gerne in den Wald oder so, aber ist einfach erheblich zeitaufwendiger.

  • @SaxoniaMountainHunter
    @SaxoniaMountainHunter 11 месяцев назад +2

    Großen Dank für dieses wieder einmal tolle und fundierte Video! Was ich selber schon für haarsträubende Aussagen zum EFP gehört habe... schön, dass sich ein Sachverständiger wie du die Zeit nimmt und die Fakten kurz und knackig präsentiert!
    Wenn ich etwas offtopic anmerken darf: Der Ton in deinen Videos ist meistens nicht so gut. Vielleicht geht's auch anderen Zuschauern so.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Danke. Das was Du vermutlich meinst ist dieses schabende Geräusch? So als ob meine Kleidung am Mikrofon reibt. Das stört mich ehrlich gesagt auch, ich weiß aber noch nicht woher das kommt?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Und ja, es ist total irre was einige so erzählen....

    • @SaxoniaMountainHunter
      @SaxoniaMountainHunter 11 месяцев назад

      @@tactical-dad Ja, schwer einzugrenzen. Manchmal klingt der Ton dumpf und gedämpft und manchmal eben dieses "Schaben". Vielleicht legst du künftig immer einen Euro zur Seite, wenn du wieder einen Zuschauer mit einer deiner Aussagen getriggert hast (in diesem Video war ja Glock dran) und dann kannst du dir sicher recht schnell ein neues Mikro kaufen :D

  • @elmsfeuer
    @elmsfeuer 11 месяцев назад +1

    Sehr hilfreiches video. Das wird wahrscheinlich langfristig auch etwas mehr Klicks bekommen.

  • @shanewalsh5877
    @shanewalsh5877 11 месяцев назад

    Danke 👍 Sau kompliziert, aber was auch sonst.

  • @biftannen6135
    @biftannen6135 11 месяцев назад

    Ein Schützenkamerad, der regelmäßig in CH trainiert hat, gab die Empfehlung keine Munition nach CH mitzunehmen, sondern vor Ort zu erwerben und die Restbestände dort zu lassen. Hintergrund sei die sehr stringente und anders geregelte Rechtslage.
    Dankeschön für das aufschlussreiche Video. Wieder was gelernt, wenn ich mal zum Trap nach Frankreich will.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Wenn ich schon meine eigene Waffe mitnehme, will ich doch auch meine Munition verwenden, auf die die Waffe eingeschossen ist. So ganz erschließt sich mir das nicht. Und die Mitnahme von Munition ist auch zweifellos erlaubt in die Schweiz.

    • @biftannen6135
      @biftannen6135 11 месяцев назад

      Ich war noch nie in CH mit meinen Gewehren, daher kann ich nur seine Äußerungen wiedergeben.
      Wahrscheinlich war er nur vorsichtig, wegen den unterschiedlichen Regelungen.
      Wie Sie ja selbst sagen, sind Hohlspitz in D kein Problem, in CH schon.
      Daher wäre seine Aussage plausibel, um bei einer Polizei-/Zollkontrolle keinen Ärger zu bekommen.
      Ich weiß z.B. aus nächster Erfahrung, dass man unter keinen Umständen Pfefferspray nach CH mitnehmen sollte, auch wenn dies eine BKA-Zulassung hat. Bei einer Kontrolle durch schweizer Zoll oder Polizei wird mann nicht mehr glücklich.

  • @m.t.3761
    @m.t.3761 11 месяцев назад

    Deine Erklärung ist immer sehr gut

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Vielen Dank, das freut mich. Leider stimmt mit dem Ton etwas nicht.... hoffentlich bekomme ich das in den Griff.

  • @765para
    @765para 11 месяцев назад +1

    Ein sehr cooles und hilfreiches Video. Vielen Dank! Das ganze bleibt ein spannendes Thema , insbesondere wegen der länderspezifischen Anforderungen.
    Bisher war ich nur mit Kurzwaffen in Italien, und da sind laut der Match-Einladungen bis zu 3 Waffen und 1200 Schuss ok (inzwischen zum Glück auch 9x19mm). Spannend und offen bleibt aber die Frage, ob PCC mit grossen Magazinen auch ok sind. Ich habe auf den IDPA-Matches viele grosse Magazine, auch bei den Ausländern, gesehen, habe aber noch keine klare Regelung im Internet gefunden (auf Deutsch oder Englisch).
    Ist es in Deutschland eigentlich möglich, mehrere Kategorien anzugeben? Hier in CH hat die Kantonspolizei meine HK SP5 noch als A eingetragen (Fixschaft, aber grosse Magazine), bieten aber inzwischen wohl auch die Option an, dies als A/B einzutragen und so die Einreise in EU-Staaten mit kleinen Magazinen zu vereinfachen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Entschuldige, ich hab Dir hier eben was falsches gesagt, die Kat A wird doch im deutschen §32 erwähnt. Eine Mitnahme von Kat A ist möglich, aber nur mit Genehmigung.

  • @johng9422
    @johng9422 2 месяца назад

    Super Thema, genau das habe ich mich auch schon gefragt

  • @petermuller9940
    @petermuller9940 11 месяцев назад +4

    Es wird Zeit, dass ich endlich zusammen mit Katja Triebel und Dir ein global gültiges WaffG verfasse… dann hätte dieser Mist ein Ende. Und wir 3 könnten das … da bin ich mir sicher.

  • @765para
    @765para 11 месяцев назад +1

    Seite 6 in meinem EFP (Schweiz) lässt A, B und C für Sportschützen zu:
    Dieser Pass erlaubt Reisen mit einer der darin genannten Feuerwaffe bzw. mehreren Feuerwaffen der Kategorien A, B oder C in einen anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörde dieses Mitgliedstaats dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Pass eingetragen werden.
    Wenn eine Reise mit einer Feuerwaffe der Kategorie C zur Ausübung der Jagd oder der Teilnahme an historischen Nachstellungen oder mit einer Feuerwaffe der Kategorie A, B oder C zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, ist eine solche Erlaubnis jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, sofern der Betroffene im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Das ist interessant, danke. Vermutlich heißt das dann, dass Du z.B. ein vollauto Sturmgewehr mit Sonderbewilligung auf deinen EFP eingtragen könntest, oder ein halbauto B&T TP9 mit 30er Magazin. Dann müsstest Du halt zusätzlich prüfen ob Du damit in das jeweilige Land damit einreisen darfst (was in den meisten Fällen nicht möglich sein wird).

    • @765para
      @765para 11 месяцев назад +1

      ​@@tactical-dad Bei den Vollautomaten weiss ich es nicht, aber die auf halbautomatisch umgerüsteten Vollautomaten, auf unter 60cm ohne Funktionsverlust kürzbare Handfeuerwaffen und Feuerwaffen mit hoher Magazinkapazität werden als Kategorie A ohne Probleme im EFP eingetragen, sofern man diese rechtmässig erworben hat.

  • @carabo33
    @carabo33 11 месяцев назад +1

    Super interessant! Danke!
    Für Österreich gilt:
    Keine Bewilligung benötigen
    1. Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition, und
    2. Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition,
    sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Danke für den Beitrag.

    • @carabo33
      @carabo33 11 месяцев назад

      @@tactical-dad Bitte! Leider muß ich ihn auch schon gleich korrigieren. Die Info stammt vom Österreichischen Generalkonsulat und ist inzwischen überholt. In der aktuellen Fassung des österreichischen Waffengesetzes heißt es in §38 Abs. 3:
      Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
      1.
      Jäger und Nachsteller historischer Ereignisse für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und
      2.
      Schießsportausübende für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C sowie für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 und dafür bestimmte Munition,
      sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung oder die Teilnahme an historischen Nachstellungen nachweist.
      ----------
      Der Verweis auf § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 ist sehr interessant. Denn da geht es um KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss und LW-Magazine mit mehr als 10 Schuss bzw. Waffen mit solchen Magazinen. Der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen davon sind nach §17 verboten. Aber der ausländische Sportschütze darf sie einfach mitnehmen sofern sie im EFWP eingetragen sind. So lese ich das.

  • @herrigel6580
    @herrigel6580 11 месяцев назад +1

    Das war mal interessant!!!😊
    Magst Du uns vielleicht mal die Beretta vorstellen?
    L.G.Igel🦔

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +3

      Ja eigentlich schon. Ich hab auch noch einen Nachbau davon von Bersa aus Südamerika. Von 9holereview gibt es übrigens ein super Video über die Verwendung der Beretta beim Mossad.

    • @shanewalsh5877
      @shanewalsh5877 11 месяцев назад

      @@tactical-dadBitte Beretta bereitstellen 😉

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      @@shanewalsh5877 Ich hab aber erst mal andere Projekte 😕. Als nächstes wollte ich ein paar ABC Schutz Ideen in Angriff nehmen...

  • @mrfunswitch
    @mrfunswitch 11 месяцев назад +2

    Vielen Dank für dieses hochspannende Video! Ich überlege mir seit einigen Wochen auch einen EFP zu lösen und habe mir genau solche Fragen gestellt. Dürfte ich z.B. mit der kurzen MR223 und der SCAR 16S in DE schiessen, sofern ich nur 10-schüssige Magazine mitnehme? Soweit ich weiss, ist die SCAR in DE verboten aber es ist ja ein regulärer halbautomat im Kal. 5.56x45mm mit einem 16" Lauf? Und die MR223 hat nur einen 11" Lauf und das dürfen doch eigentlich nur Jäger in DE besitzen und verwenden und ich bin weder Sportschütze, noch Jäger. Wie sieht das mit Schalldämpfern aus?
    Übrigens sind bei uns Hohlspitzgeschosse nur für Kurzwaffenkaliber verboten. Für Langwaffen sind Hohlspitzgeschosse den regulären FMJ's gleichgestellt.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +3

      Für eine belastbare Einschätzung des SCAR müsste ich mich erst einlesen, aber da müsstest Du schon richtig liegen, dass es bei uns verboten oder sogar eine Kriegswaffe ist. Das SIG PE90 ist hier ja ebenfalls eine Kriegswaffe, weil es den selben Verschluss und den Lauf des normalen SIG90 beinhaltet (alleine der Lauf ist schon eine Kriegswaffe mit einer Sanktionierung als Verbrechen). Große Magazine dürftest Du nicht mitnehmen, außer Du beantragst vorher eine zusätzliche BKA Sondergenehmigung. Das kostet erheblich Gebühren, hat fieseste Auflagen und etwa 6 Monate Bearbeitungszeit. Dazu musst Du dich auch noch mit völlig unfähigen BKA Verwaltungsbeamten rum ärger, die nicht mal den Unterschied zwischen einer Schusswaffe und einer Klobürste kennen....
      Es wäre sicher möglich mit dem kurzen MR223 hier her zu kommen mit dem EFP, aber in wie weit das sportlich wäre ist eine echt gute Frage. So auf die Schnelle kann ich das auch nicht sicher sagen, weil sportliches Schießen damit verboten ist, wie Du ja schon richtig sagst. Und die Verwendung von Schalldämpfer ist sportlich zwar nicht ausdrücklich verboten, aber auch kein Teil einer Sportordnung. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass Du dir dafür vorher die Genehmigung von deutschen Konsulat holen solltest, also den Stempel im EFP. Teilweise stempeln auch die Waffenbehörden am besuchten Ort den EFP ab für die Genehmigung. Und wenn Du diese Genehmigung hast, ist das Thema "sportlich" oder "jagdlich" nicht mehr so relevant und dann betreibst Du halt Übungsschießen als Sammler (das darf ich ja auch außerhalb der Sportordnungen usw.).

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 11 месяцев назад

      Vielen lieben Dank für Deine rasche und sehr ausführliche Antwort. Das Thema ist echt kompliziert und da kann man ganz schnell in die Bredouille kommen, wenn man nicht jedes noch so kleine Detail beachtet. Ich muss mir nochmal gut überlegen, ob ich mir den Stress antun will.

    • @SharameshDragon
      @SharameshDragon 11 месяцев назад

      Verwirrt mich ein wenig das die Scar als Halbautomat in Deutschland verboten ist, die CZ Bren 2 hingegen als Scar-Klon erlaubt.
      Aber sollte ja auf der Seite vom Bundeskriminalamt (BKA) nachzulesen sein, die sind für die jeweiligen Feststellungsbescheide und der Sportlichen Zulassung von Schusswaffen zuständig.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      @@mrfunswitch Seit dem ich so viele Waffen habe, hab ich meinen EFP einfach auslaufen lassen. Für mich lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Ich hab schon mal überlegt ob ich in der Schweiz nach einer allgemeineren Erlaubnis nachfrage, begründen könnte ich das problemlos. Aber auch das wäre wieder so viel Rennerei und meist geht man ja eh jemanden besuchen der ebenfalls Waffen hat und kann sie sich dann dort ausleihen. Das Schießen mit den fremden Waffen macht ja auch Spaß. Bei mir ist es daher schon ne ganze Weile her, dass ich meine Waffen in die Schweiz mitgenommen habe. Mein OA-15 hat aber gegen das Stg 90 ne gute Figur gemacht 🙂

    • @mrfunswitch
      @mrfunswitch 11 месяцев назад

      @@tactical-dad Da gebe ich Dir vollkommen recht, mit Fremdwaffen zu schiessen macht immer Laune und so macht die ganze Rennerei wirklich nicht viel Sinn.

  • @berndfig
    @berndfig 13 дней назад

    Mich beschäftigt eine weitere Frage, zu der ich noch nicht wirklich eine Antwort gefunden habe.
    Wie lange darf ich denn mit der Waffe im Ausland unterwegs sein?
    Sprich, darf ich an einen Wettkampf oder Long Range Training z.B. in Polen noch ein paar Tage anhängen?

  • @beccarb3719
    @beccarb3719 23 дня назад

    Danke, sehr Interressant.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  20 дней назад

      Freut mich. Ich frage mich wirklich, warum das nicht auch von anderen Thematisiert wird? Es ist wirklich krass, wie viele Inhaber vom EFP das nicht wissen, obwohl es sogar drauf steht und ganz zentral wichtig ist was man damit überhaupt darf.

  • @donferrando4119
    @donferrando4119 13 дней назад

    Aus Belgien und der Schweiz habe ich von den zuständigen Behörden (SPF Justice / FedPol) die Auskunft in Textform, dass ich mit dem EFP die Waffen bei der Einreise NICHT anmelden muss.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  12 дней назад

      Das ist gut wenn man so was hat. Das sind auch so spezielle Fragen, die könnten auch 90% der schweizer Zöllner und Polizisten vermutlich gar nicht mal bei einer Kontrolle beantworten.

  • @No5f3r4tu
    @No5f3r4tu 3 месяца назад

    Frage zum Verständnis: Dieser Eintrag vom Konsulat brauche ich von dem Land in welches ich reisen möchte oder?

  • @CaptainComatose
    @CaptainComatose 7 дней назад

    5:17 Seit der neuen Feuerwaffenrichtlinie kommt bei Sportschützen noch Kat. A dazu. "RICHTLINIE (EU) 2021/555 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021" Artikel 17 Absatz 2

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  7 дней назад

      Danke, das war mir gar nicht aufgefallen, dass mein Feuerwaffenpass da einen veralteten Text hat. Ich sehe darin aber eine riesen Gefahr, viele Waffenbesitzer verstehen nicht, dass die nationalen Verbote davon nicht ausgehebelt werden können. Ein ausländischer Sportschütze darf damit nämlich eben nicht z.B. mit einem 30 Schuss Magazin nach Deutschland kommen. Dafür ist zwingend zusätzlich eine BKA Sondergenehmigung notwendig. Und umgekehrt halt auch, da darf sich kein deutscher Schütze mit dem EFP und einer Kat. A Waffe über die nationalen Verbote des besuchten Landes hinwegsetzen.

    • @CaptainComatose
      @CaptainComatose 6 дней назад

      @@tactical-dad Ja, soviel zur angeblichen Vereinheitlichung...

  • @starkstrom9536
    @starkstrom9536 11 месяцев назад +1

    ich Feier deine Kanal, danke dafür, erstmal, 👍🏻
    wir hab uns schonmal über deine Beretta 71 in den Kommentaren Unterhalten, ich will mir eine zulegen, deswegen frage ich dich mal aus, 🤪
    Verträgt die Beretta 71 sämtliche Munition oder nur hv und macht es einen unterschied zwischen stahl, griffstück oder Aluminium, die Pistole und Magazine taucht hier und da mal auf, aber der lange Lauf ist Ra toll wäre es, wenn du mal ein Video darüber macht’s 😍
    Mfg

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Ich danke Dir. Ja, die Beretta 71 ist richtig toll in Sachen Zuverlässigkeit und verträgt fast alles, sogar subsonic. Ob es die überhaupt mit Stahlgriffstück gab weiß ich gar nicht. Das Alu Griffstück ist aber super und erheblich leichter wie das von meiner Bersa (eine Kopie der 71er). Was an ihr schlecht ist, ist der Verschlussfang. Der löst sich sehr leicht von alleine, was auf dem Schießstand echt lästig ist. Ich hab auch einen Schalldämpferlauf dafür, aber leider keine spezielle hohe Schalldämpfer Visierung.

    • @starkstrom9536
      @starkstrom9536 11 месяцев назад +1

      @@tactical-dad ist der Mythos (mossad 50m)wahr das er eine sehr präzise Pistole ist ich kann mir vorstellen, das er mit dem 150mm lauf keine Probleme auf 25 Meter hat, aber wie sieht es mit dem Orginal Lauf aus

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      @@starkstrom9536 Wieso auf 50m? Das war beim Mossad eine Attentatswaffe, da wird die ja quasi nur auf Armlänge verwendet.

  • @Colt1873
    @Colt1873 9 дней назад

    Das ist wirklich eine knifflige Sache! Für Österreich lässt sich das noch recht einfach aus §38 WaffG herauslesen. Die Frage, ob man an der Grenze die Waffen anmelden muss/kann/sollte, wird da allerdings nicht beantwortet. Interessant ist in Österreich jedoch die Möglichkeit, sich die Mitnahme auch ohne Anlass (sportlicher Wettkampf, Einladung zur Jagd) genehmigen zu lassen - für ein Jahr, als Eintrag im Europ. Feuerwaffenpass! Das erfordert zwar einmal den Antrag bei der zuständigen BHM oder im Ausland beim Konsulat oder Botschaft, aber kann für die interessant sein, die öfter nach Österreich fahren und dort einfach nur trainieren wollen auf einem Schießstand.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  9 дней назад

      Ob Du bei der Einreise nach Österreich die Waffen anmelden musst, kannst Du im deutschen WaffG nicht finden. Das kann nur im dem von Österreich stehen.

    • @Colt1873
      @Colt1873 9 дней назад

      @@tactical-dad Auch die Österreicher kürzen ihr Waffengesetz als WaffG ab ;-)
      Ich meinte §38 WaffG (Österreich).
      www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  8 дней назад

      @@Colt1873 Ach so, entschuldige. Das was Du meintest mit der Genehmigung ist genau das was ich im Video sage mit den Stempeln. Ich hab es aber schon bei den Schweizern erlebt, dass die sich geweigert haben die Erlaubnis in den EFP zu stempeln, mit dem Argument, dass das nicht nötig ist, weil man ja eh mir einer Einladung und ohne Stempel einreisen darf

  • @Biery
    @Biery 11 месяцев назад +1

    Ich hab das Ding damals a besorgt.
    Bringt leider net viel, weil wollte nach Schweden aber da muss man wochenlang vorher anmelden. Find ich schrecklich, daher Leih ich mir das oben 😄

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Mit Schweden hatte ich noch nie waffenrechtlich zu tun, das ist halt nicht meine "Ecke". Aber wenn das wirklich so ist zeigt das sehr gut, wie unterschiedlich die Umsetzung der Regelungen sein können. In den Ländern in denen ich bisher war bringt der EFP aber sehr viel und macht alles erheblich einfacher.

  • @mc-sillix961
    @mc-sillix961 3 месяца назад

    Heißt also selbst wenn ich als Jäger mit meinem AR15 SBR und Schalldämpfer in die Schweiz gehe um auf einem Schiessstand zu schießen brauch ich eine Erlaubnis der Schweiz dafür?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 месяца назад +1

      Vielen Dank für diese interessante Frage. Vermutlich ja, aber ich habe es nicht extra nachgelesen. Ab besten prüfst Du es selber mal im WaffG nach.

    • @mc-sillix961
      @mc-sillix961 3 месяца назад

      @@tactical-dad habs versucht und bin beim ersten Anlauf gescheitert...hab zumindest nichts gefunden zum thema Übungsschießen im Zusammenhang von Jagdwaffen im Ausland.
      Andere Frage, FX Waffen von Behröden = Kriegswaffen oder nicht? Sie sind nicht zur Kriegsführung bestimmt und können keinen "Schaden" anrichten und sind nicht zur Gewaltanwendung da. Sofern sie speziell nur für das Verschießen von FX Mun gebaut sind. So mein Verständnis.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  3 месяца назад +1

      @@mc-sillix961 Entschuldige, aber das Beantworten Waffenrechtlicher Fragen kostet immer Zeit, die habe ich leider nicht. Ich komme ja nicht mal mit dem Beantworten aller Kommentare hinter her.

    • @mc-sillix961
      @mc-sillix961 3 месяца назад

      @@tactical-dad kein problem, trotzdem danke!

  • @timob3490
    @timob3490 11 месяцев назад

    Wie kann ich mich in Gesetze einlesen aus einem Land, dessen Sprache ich nicht spreche? Ich habe z.B. versucht, Informationen für Spanien und Polen zu finden im Netz. Oder z.B. Griechenland, da kann ich den überwiegenden Teil der Buchstaben nicht einmal lesen.
    Gibt es Gesetzestexte innerhalb der EU auch gesammelt irgendwo z.B. auf Englisch?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Davon kann ich ein Liedchen singen. Als ich über die EU Schreckschusswaffen recherchiert habe, musste ich alle EU Waffengesetze mit Übersetzungsprogrammen lesen. Das war überwiegend sehr schwer und teilweise unmöglich. Dass es die alle irgendwo auf Englisch gibt glaube ich aber nicht.

    • @timob3490
      @timob3490 11 месяцев назад

      @@tactical-dad und dann wird erwartet, dass man keine Fehler macht.

    • @RioMa90
      @RioMa90 11 месяцев назад +1

      Zwecks Übersetzung kann ich Deepl sehr empfehlen. Funktioniert wesentlich besser als Google & co !

  • @TheKrachbummente
    @TheKrachbummente 11 месяцев назад +1

    als nichtschütze aber technik interessierten ist es sehr interessant auf was man alles achten muss und was es alles für unterschiede gibt egal ob gesetz oder technik... der schießsport würd mich schon reizen, schon rein weil nicht jeder das gleiche sportgerät hat... ich habe nur das problem das mir der das reine scheibenschießen auf 25/50 zu langweilig ist... 5km von mir gibts eine schießanlage für LG/LP und eben 25/50/100m indoor mit tontaubenplatz und laufendem keiler... aber das reizt mich nicht,... jagdschein wäre eine option als waldbesitzer, für eigenjagd aber zuwenig, aber ich möchte kein tier schießen nur um das "scheibenschießen" komplizierter und interessanter zu gestalten,... ich könnte mir field target auch mit LG gut vorstellen nur ist man bei uns leider zu stark reglementiert bzw wird so was garnicht erst angeboten... etwas schwierig zu erklären

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Mein Tipp: Mach dennoch den Jagdschein und fang das Waffensammeln an ;-)

    • @matts.2637
      @matts.2637 11 месяцев назад

      Hi, ich nehme einfach mal an, dass du aus D bist. Dann wäre eine wichtige Frage für dich selbst: Möchte ich auch an Wettkämpfen teilnehmen. Wenn du da Bock drauf hast, kann auch der Schießsport die richtige Wahl sein. Im Bdmp und im BDS gibt es ja auch dynamische(Re) Disziplinen als im DSB. Aber auch die Empfehlung vom Dad ist sehr gut.

    • @TheKrachbummente
      @TheKrachbummente 11 месяцев назад

      @@matts.2637 jap, aus dem tiefsten niederbayern... die möglichkeiten beziehn sich hauptsächlich auf das jagdliche schießen oder oder den gefühlt 500 LG vereinen je landkreis... als azubi vor 10jahren hab ich mich mal an kk versucht und durfte auch mal einen halbautomaten schießen, interessant aber nicht so das wahre... dynamisch wüsste ich nur das an der kaserne für das externe personal trainiert wird....

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      @@TheKrachbummente Nach den vielen Jahren ist es für mich gar nicht so wichtig ob dynamisch oder statisch. Aber hauptsache freihändig und mit der offenen Visierung. Ich schieße am liebsten liegend und stehend freihändig, auf 50m und 100m. Entweder mit einem Diopter oder militärischen (also schwach vergrößernden) Zielfernrohren. So habe ich für mich selber die größte Herrausforderung und die Leistung der Waffe wird weniger relevant.

    • @davidschorn5870
      @davidschorn5870 11 месяцев назад +1

      Kennst du IPSC? Das ist dynamisches Sportschießen im BDS und auf einigen deutschen Schießständen möglich. Zudem kann man mit dem EFP einfach zu Veranstaltungen in unsere Nachbarländer fahren.

  • @peteroverheater2645
    @peteroverheater2645 13 дней назад

    Was ich mich jetzt frage, was ist wenn ich als Inhaber einer BKA-Ausnahmegenehmigung für Magazine mit mehr als 10 Schuss ein solches Magazin auf einem IPSC-Wettbewerb im europ. Ausland verwenden möchte? Wird meine Kat. B-Waffe dann zur Kat. A ? Was ist wenn ich keine Ausnahmegenehmigung habe und mir im Ausland eingrosses Magazin leihe und verwende?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  13 дней назад +1

      Die viel wichtigere Frage ist, darfst Du dieses Magazin überhaupt in dem besuchten Staat besitzen? Hast Du das dortige Waffenrecht geprüft? Darfst Du dieses Magazin überhaupt in das Land einführen? Ich kann Dir nämlich sagen, dass kein ausländischer Sportschütze ein 30er Magazin mit nach Deutschland nehmen darf ohne BKA Sondergenehmigung. Dafür reicht ein Feuerwaffenpass nämlich gar nicht aus!

  • @danielswaffenchannel
    @danielswaffenchannel 25 дней назад

    Wuhu einmal ist der Sportschütze besser gestellt 🎉🎉🎉
    Kp in es noch kommt wichtig ist auch zu prüfen wie die Waffe im jeweiligen Land ist, bin recht häufig in Österreich und da darf meine Mossberg Maverick 88 leider net mit

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  25 дней назад

      Sportschützen sind übrigens mit einem weiteren Punkt besser gestellt, sie dürfen Einzelader-Kurzwaffen und Perkussionsrevolver ohne Voreintrag auf die gelbe WBK erwerben.

    • @danielswaffenchannel
      @danielswaffenchannel 25 дней назад

      @@tactical-dad und theoretisch dürfen sie soviele KW haben wie sie brauchen

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  25 дней назад

      @@danielswaffenchannel Stimmt, bei den Jägern ist das wesentlich strenger.

  • @kladnokid8031
    @kladnokid8031 11 месяцев назад

    Sehr guter Beitrag. Bin gerade dabei, einen zu besorgen. Gebe in D die WBK ab. Keine Lust auf diese ewige Gängelei.
    Die Astra Firestar und den .357 S&W 586 verschenke ich dann in Tschechien an Waffenscheininhaber.
    Das Birlefelder Dezernat 10 bekommt sie jedenfalls nicht zur Vernichtung.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад

      Danke. Willst Du wirklich erst eine Exportgenehmigung dafür beantragen? Das kostet ja noch mal extra Gebühren.

    • @kladnokid8031
      @kladnokid8031 11 месяцев назад

      @@tactical-dad Bin jetzt auf Weg nach Prag. Chef der Mordkommission guter Bekannter. Ausserdem guten Freund , der Waffenhändler ist. Legaler Natur. Rede mit denen und versuche Königsweg zu finden. Muss Ende des Monats in Bielefeld bei Polizei/Dezernat 10 antanzen. War während dieser Corona-Hysterie 2 Jahre nicht auf Stand. Warum wohl. Schreibe weder fürs dvj noch Visier.. Und nun drehen die an meinem Bedürfnis. Will die Firestar und den S&W einfach irgendwie los werden.
      Wenn Export zu kompliziert,frage ich David T. SCHILLER/Jan Boger. Der wie du auch Sachverständiger. Vielleicht weiß der Lösung. Hauptsache Ruhe von den Behörden. Gehöre zu den Guten, fühle mich aber wie Krimineller.

  • @Tobi-mx1fh
    @Tobi-mx1fh 11 месяцев назад

    Wo finde ich Deine Meinung von der Glock? Ich kann diesen Hype auch null verstehen und würde gern Deine Meinung davon lesen.Hast Du da mal was veröffenlicht?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Die Glock wird doch nur noch verkauft, weil Waffenbesitzer mit wenig Ahnung von Waffentechnik sie neuen Schützen weiterempfehlen. Ein Rückständiges und gefährliches System, das nur noch vom Namen lebt (und bei Behördenaufträgen von Dumpingpreisen): www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/eine-glock-kaufen/

    • @therealsixflags
      @therealsixflags 11 месяцев назад +1

      Es gibt auch ausreichend Berufswaffenträger, die die SFP9 am liebsten durch die Wolken schießen würden und zu Glock wechseln möchten. Ich persönlich finde beide gut. Aber ich bin ein miserabler Kurzwaffenschütze. Es gibt leider nicht viele Möglichkeiten andere Waffen mal auszuprobieren. Nach diversen Glocks, Berettas und HKs bin ich bei der Sig p320 xfive Legion gelandet.

    • @Kremit_the_Forg
      @Kremit_the_Forg 11 месяцев назад

      ​@@therealsixflags
      Wobei man bei Berufswaffenträgern immer miteinbeziehen muss, um welche Art es sich handelt. Ein Berliner Polizist zB führt ja die SFP9 in der Variante, die dem Anforderungskatalog für (Berliner) Dienstpistolen entspricht.
      Der Abzug zur "zivilen" SFP9 unterscheidet sich drastisch. Was dann dazu führen kann, dass Berufswaffenträger auf ihre Dienstwaffe schimpfen, obwohl die zivile Variante eigentlich eine top Waffe ist. So bekommt man unter Umständen dann ein falsches Bild.

    • @matts.2637
      @matts.2637 11 месяцев назад

      @@therealsixflags Was ich gehört habe, wird in meiner Gegend wohl bald die PDP von Walther zumindest bei einem Teil der Polizei eingeführt werden...

    • @Vanalos
      @Vanalos 2 месяца назад

      @@therealsixflags Altes Kommentar, aber: Das ist doch Unsinn. Das können höchstens Einzelpersonen sein, die als Jäger/Sportschütze nebenbei eine Glock haben und die Logik hinter dem TR-Abzug nicht verstehen.

  • @RioMa90
    @RioMa90 11 месяцев назад +1

    Eine gute Frage ist, wie es mit der Erlaubnis für Training ist. Also wenn ich z.B. nach Polen auf einen Longrage stand will.
    Es es ist ja kein Wettkampf und ne Einladung bekommt man da auch nicht.
    Ziemlicher Mist find ich, es soll einheitlich geregelt sein und ist es letztendlich doch nicht. Man hat wieder viele Fallstricke.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +2

      Es muss kein Wettkampf sein, einfaches Training ist ausreichend. Und man lässt sich halt einfach die Buchung des Schießstandes per E-Mail bestätigen.

    • @carabo33
      @carabo33 11 месяцев назад

      Da ich ja in Grenznähe zu Österreich wohne. Hier haben alle Schießstände beiderseits der Grenze ein Einladungsschreiben zum Download auf der Homepage. Das macht es sehr einfach. Wird es bestimmt woanders auch geben.

  • @deuslinn1271
    @deuslinn1271 11 месяцев назад

    ich schaue deine Videos immer sehr gerne. Du sagst Glock ist kacke und ich frage mich grade warum und hast du ein Video wo du da näher darauf eingehst?

    • @deuslinn1271
      @deuslinn1271 11 месяцев назад +1

      ok ich antworte mir mal selber, habe deinen Blogeintrag über die Glock gelesen und wenn du meinst die Waffe taugt als Verteidigungspistole nichts dann glaube ich dir, nur warum passieren so viele Schusslöcher beim zerlegen? Schauen die nicht nach ob Waffe leer und drücken einfach ab? Vieleicht erleuchtest du mich, wie du es in so vielen Videos schon getan hast, Was würdest du mir anstelle einer Glock für sportlich dynamische Schießen denn empfehlen?

    • @bjorn8184
      @bjorn8184 11 месяцев назад +1

      Ich denke mal nicht daß er im Allgemeinen meint Glock wäre "kacke", sondern das gewisse Dinge in der Handhabung nicht optimal sind. Das hat ja jeder seine eigenen Vorstellungen und Meinungen dazu. Es gibt immer Vorteile und Nachteile, wenn man mehr Nachteile sieht muss es ein anderer nicht auch unbedingt. ;)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Ich hab eigentlich vor kein Video über die Glock zu machen. Damit würde ich so vielen auf die Füße treten, was ich nicht will.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Meine Meinung ist, dass Glock völlig überschätzt ist und alle anderen Hersteller entweder bessere oder günstigere Pistolen im Angebot haben. Glock wird nur noch von unerfahrenen Schützen gekauft, die auf den Rat von anderen Schützen hören, die sich nicht mit dem Waffenmarkt und der Waffentechnik auskennen. Und die Behörden beschaffen Glock, weil sie zu Dumpingpreisen an diese verkauft werden. Ich weiß von Ausschreibungen wo die Glock als schlechteste Dienstpistole abgeschnitten hat. Bedenke bitte, dass ich das nur öffentlich sage, weil ich keinerlei Werbeeinnahmen habe und Klicks für mich keine Rolle spielen. Viele Glock Besitzer hassen mich nämlich sehr dafür, dass ich Ihr Heiligtum kritisiere. Wenn es dich etwas ausführlicher interessiert: www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/eine-glock-kaufen/

    • @deuslinn1271
      @deuslinn1271 11 месяцев назад

      @@tactical-dad also ich lass mich da gerne beraten, wie gesagt ich brauch die Waffe nur als Sportschütze, aber ich denke das Thema Glock werde ich noch mal ernsthaft überdenken, aber wie zum Geier entstehen diese schusslöcher Probleme? Was ist mit Sig Sauer M17? Taugt die was?

  • @franzwalter9083
    @franzwalter9083 11 месяцев назад

    Wo ist John Rambo heute im Hintergrund?
    Der braucht die Mappe mit dem ganzen Papierkram nicht. Der nagelt den Gegner an's Scheunentor mit dem Flitzebogen und rupft ihm das Herz raus ;o)
    Ich brauche den Papierkram auch nicht, mache Peng mit einer FWB 300 auf dem eigenen Grundstück, wobei ich gerne mal mit auf den Schießstand gehe und richtig Peng mit 9mm mache.
    Bald 5000, Däumchen hoch.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Auch John Rambo braucht mal eine Pause und ich finde die Iskander ist sehr passend zur politischen Zeit.

  • @DerMoosfrau
    @DerMoosfrau 11 месяцев назад

    Sind die Beschusszeichen eigentlich total irrelevant?
    Wenn ich eine amerikanisch beschlossene Waffe kaufe, bzw kaufen will, habe ich das Problem des nicht anerkannten Beschusszeichens. Ein Amerikaner auf Besuch dürfte damit aber hier schiessen, obwohl die Waffe hier als, sagen wir mal, potentiell unsicher gelten müsste?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +2

      Der Beschuss ist ja ein fast komplett eigener Rechtsbereich. Und wenn ich es noch richtig im Kopf habe (ich hatte es schon mal im Beschussgesetz geprüft) müssen Waffen die lediglich "mitgenommen" werden nicht beschossen werden und dürfen hier genutzt werden. Und bitte entschuldige mein Klugscheißen, aber in den USA gibt es gar keinen Beschuss. Die Waffen sind deswegen aber ja nicht zwangsläufig unsicher.

  • @Kanzi7729
    @Kanzi7729 11 месяцев назад

    Warum einfach, wenn es bundesdeutsch, d.h. bürokratisch-kompliziert, sein kann?

  • @davidschorn5870
    @davidschorn5870 11 месяцев назад

    Weiß jemand, ob Polen und Tschechien einfach solche Genehmigungen ausstellen, um ständig Waffen für reine Trainingsbesuche mitnehmen zu dürfen, und was das kostet?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Die jeweiligen Konsulate sind dafür die richtigen Ansprechpartner:
      www.gov.pl/web/deutschland/bescheinigung-die-zur-einfuhr-von-waffen-und-munition-ins-gebiet-der-republik-polen-und-zu-deren-ausfuhr-ins-ausland-berechtigt
      www.mzv.cz/munich/de/allgemeine_und_touristische/einreise_mit_waffen/index.html

  • @shanewalsh5877
    @shanewalsh5877 11 месяцев назад

    Würde niemals mit Waffen ins Ausland gehen, das ist mir zu heikel. Schade eigentlich.

  • @imbram84
    @imbram84 11 месяцев назад

    Sollte so ein Feuerwaffenpass nicht die dinge vereinfachen? Oder im EU Gebiet vereinheitlichen?
    Wäre es Material für ein video auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie einzugehen?
    Habe das so verstanden das dies ein mindeststand darstellen soll der in der EU gilt. Aber nun muss man sich wohl doch noch mit den Feinheiten der jeweiligen Länder befassen 🫣

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      Das würde Material für sehr viele Videos hergeben. Aber ob ich dazu Lust habe? Das WaffG ist in seiner Gesamtheit ein riesen Murks. Wenn man an einem Ende anfängt die Umstimigkeiten und Unsinnigkeiten aufzuzählen, würde man gar nicht mehr fertig werden. Und ja, es ist unfassbar, welche Unterschiede sich alleine bei der Umsetzung der Regelungen zum EFP ergeben.

    • @matts.2637
      @matts.2637 11 месяцев назад

      Von der sehr unterschiedlichen Handhabung der Magazinbeschränkungen mal gar nicht anzufangen... Da wird dann nämlich schon Mal aus einer Kat B mit dem "falschen" Magazin eine Kat A Waffe...

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      @@matts.2637 Ich hab eben noch mal nachgelesen. Es ist schon möglich über den EFP auch Kat. A Waffen einzuführen, wenn das deutsche Konsulat das darin abstempelt. Aber dann braucht man, z.B. für die Einfuhr einer Selbstladebüchse mit 30er Magazinen, dennoch zusätzlich eine BKA Ausnahmegenehmigung. Der EFP mit der Genehmigung reicht alleine nicht, das große Magazin bleibt ja weiterhin ein verbotener Gegenstand.

    • @matts.2637
      @matts.2637 11 месяцев назад

      @@tactical-dad Und nun stell dir vor, du bist ein Sportschütze aus einem Land, wo die 30er für Sportschützen kein Problem sind und möchtest nur "durch" D um an deinem Wettkampf in einem anderen Land zu fahren, wo die 30er ebenfalls kein Problem sind...

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  11 месяцев назад +1

      @@matts.2637 Das einzige beruhigende dabei ist, dass die Polizisten und Zöllner genau so wenig Ahnung davon haben und die kontrollierten Waffenbesitzer oft ziehen lassen, wenn die Papiere anständig aussehen. Da ist nämlich oft viel weniger bisher Wille dabei wie die meisten Waffenbesitzer denken.