@@penedrador Man muss auch die Zeit haben, um das auch regelmäßig durchzuführen. Und das habe ich leider nicht. Aber langfristig könnte ich mir das vielleicht vorstellen. 🤔
@@frama7844 hahaha 🤣 Ja und ehrlich zu sagen, der Geldaufwand involviert ist auch nicht gerade nichts. 😅 Ich glaube wenn ich diesen Kanal verfolge werde ich Stück für Stück mich an den ganzen Sachen gewöhnen. Es ist viel besser als einfach schlagartig alles zu machen. 👍
man kann auch dem Schießsport fröhnen, ohne eine eigene Waffe sein eigen nennen zu müssen. Dann schießt halt immer mit den Vereinswaffen. Eine eigene zu haben ist nicht Pflicht. Dann bleibt es halt beim Mitgliedsbeitrag, dem Entgelt für die Schießstandbenutzung, falls der Verein keinen eigenen Unterhält, der im Mitgliedsbeitrag involviert ist und den Kosten für die verbrauchte Munition
In der Schweiz darf ich jegliche Munition haben die ich will. Ob ich dazugehörige Waffe habe oder nicht. Ich kann es auch frei kaufen. Deutsche Gesetze sind einfach nur......bin sprachlos
Naja, um eine Schrotpatrone abzufeuern reichen einfache Rohre ("Slamfire Shotgun"). Und eine illegale Waffe muss man sich nur 1x beschaffen, Munition aber fortwährend wenn man zB die Handhabung üben will. Daher finde ich es schon irgendwo verständlich, dass man den Verkauf von Munition reglementiert. Dass man aber gesetzestreuen WBK-Haltern böse Absichten unterstellt wenn sie ein paar Fremdpatronen im Safe haben, ist natürlich absurd.
In Österreich auch. Nur was bringt mir Munition die ich nicht verschießen kann? Zum Sammeln ok, aber in grösseren Mengen kostet das nur Platz im Waffenraum.
Es hat nicht,s mit Logik zu tun. Eher den Schiesssport so Unattraktiv wie möglich zu machen. Schreibe mir bitte, wenn ich falsch liege!@@PichtelBranco-kc4yx
@@ds6505 es geht denen nicht um Schießsport sonder allgemein um die Waffen unattraktiver zu machen. Wir in der Schweiz spüren es langsam auch wegen dem Schengen Abkommen aber es ist immernoch besser als in anderen Ländern
Helf euch und dem VDB!!! Völlig richtig. Ich bin jetzt auch im VDB. Das sind eigentlich die Einzigen, die für ein sinnvolles Waffenrecht kämpfen. Danke für das Wissen.
Vielen Dank!! Jeder Einzelne ist wichtig. Frau Faeser will das Gastschießen fast vollständig verbieten, und was hört man von den Schützenverbänden dazu?.... Es kann nur eine Zukunft für uns geben, wenn das "Forum-Waffenrecht" vollständig aufgelöst wird.
@@tactical-dadwas sagt eigentlich das Gesetz dazu mitm Motorrad auf'n Schießstand zu fahren? Ich Frage nur für einen Freund, falls die Waffenbehörde mitliest😅
6:29 "Bei schlechten Gesetzen kann man mit guten Beamten immer noch was machen, bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts." (Otto v. Bismarck)
Wenn man Bremen als eigenes Bundesland sieht, gibt es schon eine Bundeslandbezogene Diskriminierung. Die haben Gebühren von 139€ pro Aufbewahrungskontrolle (evtl sogar schon mehr). Und da das so lukrativ ist, kommen die auch jedes Jahr. Da fielen auch schonmal Begriffe wie Waffensteuer. Ich hab da mal einen Tresor gekauft, der war es leid für seine KK Pistole, jedes Jahr das zu bezahlen.
wird wohl nur zulässig einmal alle 3 Jahre zu begründen sein, sonst wären hier ggf. Verhältnismäßigkeit und Willkürverbot stichhaltige Argumente gegen den Gebührenbescheid
@@OpenGL4ever Okay, aber wie realistisch ist das? Ich bin halt sehr oft unterwegs und komme spät heim, gehe früh weg. Praktisch könnten die eine Kontrolle nur am Wochenende machen und auch da wirds eng.
@@shanewalsh5877 Das weiß ich leider nicht, da es keine strikte Definition dazu gib. Letzten Endes musst du die korrekte Aufbewahrung deiner Waffen nachweisen und damit auch deine Zuverlässigkeit aufrecht erhalten. Am sinnvollsten wäre wahrscheinlich, ab irgend einem Punkt einfach einen Termin auszumachen, so dass es zeitlich für dich passt. Mit dem nicht da sein kannst du die Kontrollen also lediglich verzögern, aber nicht gänzlich verhindern.
bin in Bayern und meine Behörde ist top selbst bei Problemen die ich verursacht habe und die mir locker einen strick draus drehen hätten können waren sie bemüht die dinge mit mir aus der Welt zu schaffen und sind seid dem auch nicht voreingenommen mir gegenüber ich bin happy mit der Behörde die für mich zuständig ist!!!!
Danke für deinen Beitrag. Genau das meine ich, es gibt so tolle Waffenbehörden. Ich hab gerade mit zwei derartigen zu tun, wovon ich aber keine Details nennen mag, weil es um aktuelle Verwaltungsverfahren geht. Ich habe auch schon erlebt, dass ein SB zum Erben gesagt hat "Rufen Sie doch mal den Herrn XY an, vielleicht kauft der die Waffen. Die wären doch viel zu schade zum vernichten". Aber leider sehen viele WBK Inhaber halt nur die negativen Seiten.
Ich schaue immer sehr gern und interessiert deine Videos. Sehr spannend und informativ. Mach weiter so. Ich selber kann zum Thema Aufbewahrungskontrolle nichts sagen, allerdings zum Thema Gebühren. Ich wohne in einer Großstadt im Norden Deutschlands und habe Anfang 2023 einen Gebührenbescheid der Polizei/Waffen- und Jagdangelegenheiten bekommen. Ich besitze seit 2003 einen kleinen Waffenschein und musste nun 36 Euro zahlen für die "Kostenpflichtige Regelüberprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung". Es wurde aber auch direkt der Schlusssatz geschrieben, dass ich den KWS (falls nicht mehr benötigt) zurücksenden könne, um so zukünftige Gebühren zu sparen.
So ist das leider geworden. Das kommt vermutlich genau daher, dass einige Landräte und Bürgermeister vielen Inhabern die Abgabe indirekt nahe legen wollen um die Zahlen zu drücken.
Ein Magazin ist keine Waffe und kann daher nicht "geladen" sein. Ein Pappschachtel ist ja auch nicht "geladen", sie ist "gefüllt" Ebenso das Magazin - oder halt auch nicht ;-)
@@NC-oe1tjder Vergleich ist natürlich wenig sinnvoll. Das waffengesetz regelt in der begriffsdefinition was geladen bedeutet. $4 Abs12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist. Also ist völlig klar, dass ein Magazin nicht geladen sein kann. Ich verstehe nicht, wie ein Prüfer so einen klaren Satz nicht verstehen kann 😂
lach ich hatte erst gedacht ein Karton DM 12, aber mal spaß beiseite. Meine Erfahrungen mit SB in den Behörden ist unterbrochen von SB die es auf alles ankommen lassen. Die aus allem einen Schuh machen wollen. Auch für Angelegenheiten die sie nichts Angehen. In dieser Sache ist Ihre Bericht, bezw. Vortrag Gold wert. Danke.
Das freut mich, danke Dir. Ich hatte nur ein mal bösartige SBs, mit denen hab ich mich regelrecht bekriegt. Davon abgesehen bin ich immer mit den SBs gut ausgekommen, aktuell sogar richtig toll.
Ich hoffe, der VDB hat hier Erfolg bei der Vereinfachung des Munitionserwerbs. In der Schweiz läuft das auch sehr einfach (Ausweis + Strafregisterauszug, Kopie des Waffenerwerbsscheins etc). Nioch besser fände ich aber eine EU-weite Regelung, um innerhalb der EU (+Schengen) einen lokalen Munitionsbezug über den EU-Feuerwaffenpass zu erlauben. Für Wettbewerbe im EU-Ausland würde das die Logistik vereinfachen, insbesondere beim Fliegen.Und das Risiko bleibt ja identisch. Ein ausländischer Sportschütze ist mit eigener Munition nicht gefährlicher als mit lokal erworbener Munition. Ist Deutschland eigentlich das einzige Land in der EU mit regelmässigen Aufbewahrungskontrollen? Hier in der Schweiz ist das eigentlich nur für verbotene Waffen buw. Waffenbestandteile üblich. Anlassbezogen kann das jederzeit erfolgen und ist auch richtig, beispielsweise nach einem Diebstahl oder Hinweisen auf unrechtmässige Lagerung, aber als regelmässige Kontrolle ohne konkreten Anlass finde ich das schon seltsam.
sehr guter Vorschlag....lokaler Bezug von Muni auf europ. Feuerwaffenpass wäre eine enorme Erleichterung für Schützen die bei Anlässen in Nachbarstaaten mitmachen....
Ich glaube, dass wäre eine ziemlich langwierige Recherche, wie es in allen EU Mitgliedsstaaten gehandhabt wird. Als Basis hast du zwar die EU Feuerwaffen-Richtlinie, aber: Richtlinie heißt in der EU, dass der einzelne Mitgliedsstaat nicht hinter die dort vereinbarte Regulierung zurückfallen darf, wohl aber für sein Territorium schärfere Gesetze erlassen darf. Du müsstest dir also 27 nationale Gesetze anschauen - und nicht nur die bei deutschen Sportschützen beliebten Regeln in Tschechien oder Polen. In den Niederlanden müsste bspw. die Aufbewahrung ähnlich kontrolliert werden wie in DE, und du brauchst ein paar Jahre, bevor du überhaupt Großkaliber bzw. große Großkaliber erwerben darfst. Es ist halt komplett uneinheitlich - übern dicken Daumen ist DE bei Kategorie C eher stärker reguliert als der Durchschnitt der EU, bei Kategorie B geht oftmals mehr in DE als im EU-Durchschnitt. Die eher freizügigere Handhabung von C hat natürlich auch damit zu tun, dass in vielen EU-Ländern die Jagd weniger ein Popanz ist, denn du dir mit tausenden Euros fürs "Grüne Abitur" erkaufen musst und jede Flechte an der Birke kennen musst bevor du ein Rebhuhn schießt, sondern mehr ein "Breitensport" fürs Wochenende ist ;-)
Ich glaube, die allgemeine Arschlochquote ist im Staatsdienst deutlich erhöht. Und generell sollte die Aufsicht wesentlich entschiedener ausgeübt. Sowohl innerhalb der Behörden als auch in der Behördenhierachie.
Die wird sich noch reichlich erhöhen wie‘s aussieht.. Wenn man (bald) schon nichtmal mit einem Taschenmesser ‚rumlaufen‘ darf.. Mein Vic, Nr.3, nutze ich seit 40 Jahren täglich🤮🥲
Diese Kontrollen waren unter anderem für mich ein absolut wirksames Mittel, mir die Freude am Waffenbesitz zu versauen, deswegen habe ich dieses Ziel nie ernsthaft verfolgt, als ich noch in D gelebt habe. Ich war geradezu schockiert, als ich erfahren habe, daß man hier in der Schweiz dafür nicht mal einen Waffentresor braucht. Ich sperre aus Sicherheitsgründen jedenfalls nur die Munition weg.
Ich dachte, dass Aufbewahrung bei Kategorie B alle 5 Jahre auch im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit kontrolliert wird? Ab 20 Waffen müsstet ihr doch eh extra Nachweis für Aufbewahrung erbringen, oder?
@@DerMoosfrau Nö, eventuell dass ich mit 18 meine erste Feuerwaffe (noch OHNE Jagdschein!) besessen habe und zur Zeit mit 24 fast 30 Waffen auf meinen Namen registriert habe ohne Mucken von der Bezirksbehörde? (Inklusive 10 Halbautomaten). Oh, und dass ich jedes Messer öffentlich führen darf ;-)
@@Colt1873 Ich habe über 25 Waffen, der Nachweis ist original ein Bild vom Waffenschrank zu machen und es der Bezirksbehörde per E-Mail zu schicken! (Rein aus dem Grund weil die Behörden bei Langwaffen nicht kontrollieren DÜRFEN, ja laut Waffengesetz dürfen sie nicht kommen! Und somit hätten sie nicht mal einen Überblick wie sie verwahrt werden! Bei 20, 40, 80, 160.... Waffen so!
Immer wieder lehrreich und amüsant. Danke für die Mühe. Der SexheftKarton wird nun bei mir auch Einzug halten. Sicher mit einer anderen Aufschrift. Aber das deeskaliert den Anblick in den Schrank bestimmt ungemein. Denn auch ich, als Jäger, werde oft gerufen , um ein angefahrenes Wildtier zu versorgen. Und da ist Zeit ein Faktor, der ggf. unnötiges Leiden verkürzt.
Danke, "deeskaliert den Anblick" war diese Woche die beste Formulierung in meinen Kommentaren! Und ja klar, in manchen Situationen machen geladene Magazine schlichtweg Sinn. Meine Kurzwaffenmagazine für die Jagd hab ich auch immer fertig geladen im Schrank.
Ich habe ganz kurz nachdem ich meine erste Waffe erworben hatte meine erste Kontrolle gehabt. Hat mich überrascht. Ich habe dann meine Repetierbüchse ohne Optik vorgezeigt und die waren dann nach 5min wieder weg 😄. Ich habe auch mal nachgefragt bezüglich Gebühren und die Dame von der Behörde war ganz verwundert, dass sowas existieren soll.
Lief bei mir fast genauso ab. Bezahlen musste ich auch nichts für die Kontrolle. Dabei steht es den Behörden frei dafür eine Gebühr zu verlangen. Meine Sachbearbeiterin ist selbst Jägerin, ich denke das hat da schon einen kleinen Vorteil 😊
Ich bin echt froh dass mein Sachbearbeiter selber Sportschütze ist, man kann auch sehr gut mit dem quatschen :) Der hat Ahnung und da gibt es auch keine Probleme wo es keine Probleme gibt und da bin ich auch sehr froh drüber.
Wie immer sehr informativ und unterhaltsam 🍻 GSD hat sich das mit dem Etikett noch in eine weniger schlüpfrige Richtung entwickelt 😉 Die 92er ist so eine schöne Waffe, da fühlt man sich gleich wie Martin Riggs, der seinem Buddy von der Toilette hilft … „auf drei!“ 😂
Es ist schade das keine vollständigen 'Inox' modelle mehr hergestellt werden. Viele der Bedienteile sind nur beschichtet was die ganze Idee dieser Variante absurd macht. Es sind auch genau die Teile die man oft berührt.
Mist, das wäre echt blöd. Für den Fall muss ich mir noch was überlegen. Man muss ja auch deutlich sagen, dass Sexhefte von 1995 ja schon den Status von Kulturgut haben sollten.
Als Wiederlader kann ich jede ( wiedergeladene ) Munition besitzen. Außerdem kann man natürlich im Langwaffenschrank im Munitionsfach die Magazine aufbewahren und den Schlüssel dafür auch im Schrank haben. Auch das Fach muss man nicht öffnen, wenn man seine Munition wo anders lagert. Z.b. in einem extra Munitionsschrank.
Autsch,dachte ich auch mal. Dürfte so nicht stimmen. Du darfst m.W. als Wiederlader und Sportschütze jede Munition haben für welche Du auch Waffen hast. Als Wiederlader Jäger und Sportschule darfst Du jedwede Langwaffenmunition haben dürfen und Kurzwaffenmuni lediglich für KWKaliber welche Du als Waffe besitzt. Sollte ich,hatte mir dazu extra ne intensive Beratung eingeholt, falsch mit meiner Sichtweise liegen belehrt mich unter Nennung zurreffender Gesetze Verordnungen etc. gern eines Besseren. Gruß Wolfgang
@@theloki72 Sei gegrüßt Genau diese Aussage habe ich von meiner Waffenbehörde (in Niedersachsen) auch bekommen. Meine Anfrage an meiner zuständigen Behörde war damals (als Wiederlader) ob ich schaffe Munition zum Aufbau eines Schaukasten verwenden kann/darf. Antwort meiner Behörde "Ja" aber nur maximal drei Stück welches ich der Behörde mitzuteilen habe und ich die Munition (solange es sich nicht um Verbotene) handelt und aufgrund meiner Erlaubnis zu Delaborieren habe. Vor drei Jahren habe ich den Munitionssetzkasten (alle ohne Pulver und Zündsatz) gegen eine Ladestation getauscht. Bedeutete damals, ich durfte eine kleinstmenge Munition an mich/in Besitz nehmen ohne im Besitz einer passenden Waffe zu sein. Wenn Unsicherheit und fehlendes Fachwissen nicht im Einklang zu seinen Speziellen Wünsche stehen und diese nicht im Gesetz explizit autorisiert werden, sind sie immer mit den Behörden und eventuell mit einem Sachverständigen/Gutachter abzuklären um Rechtssicherheit zu haben.
@@Revilo-vz1hw Gott zum Grusse! Hierzulande ist es ja so, dass Gesetze regeln, was man darf. Warum der Wiederlader beliebige Munition laden darf, habe ich anhand von Fundstellen im Gesetz aufgezeigt. Wenn du gegenteilige Ansicht bist, weise enfach auf die entsprechenden Gesetzesstellen hin. Anektoden von Waffenbehörden haben keinen Gesetzescharakter. Wäre nicht das erste Mal, dass eine Behörde eine unzulässige Einschränkung zurücknehmen muss. P. S. Ich habe auch einen Schaukasten. Aber ich käme nicht auf die Idee, da scharfe Munition reinzupacken. Bringt doch keinen Mehrwert, wenn da Pulver drin ist? Und muss ja dann dauerhaft in den Schrank? Mit 'Schau' ist doch da nicht viel.
Gebühren für die Waffenkontrolle sind bei uns zwar knackig, dafür war das Polizei-Duo sehr relaxt und professionell (zivile Klamotten, an der Tür leise gesprochen, dass nicht das halbe Haus was mitbekommt, den Ablauf dann in der Wohnung durchgesprochen usw.). Die Kontrolle der Waffen hat dann allerdings etwas länger gedauert, weil die Beamten wohl noch nicht so oft eine Ausstattung fürs Westernschießen gesehen haben und fast mehr daran interessiert waren, mit den "Colts", den passenden gun rigs und den Unterheblern und Flinte rumzuspielen als zu amtshandeln ;-)
Leise an der Haustür..... Als mein Tresor kam habe ich die Haustür aufgedrückt und der Typ schreit in den Hausflur zu mir nach oben: "Ihr Waffenschrank ist da!". Ich habe zum Glück nur drei Nachbarn und die waren alle nicht da.
Danke für das Lob. Bitte drücke es aber in Zukunft etwas anders aus, das liest sich etwas seltsam für mich ;-) Die nächsten Videos gehen mehr über Waffen und Ausrüstung.
Ein Glück ist mein Kontrolleur ein echt Entspannter Typ. Erfahrenener Jäger der selber Duzende Waffen besitzt. Ich hoffe er macht es noch sehr lange weiter in meinem Bezirk. Ein Bezirk weiter von mir hätten wir so eine Horror Waffenbehörde wo gelegentlich Waffenbesitzer Mehrfach im Jahr Kontrolliert werden und jedes mal dafür 140€ Löhnen müssen. Dagegen Ankämpfen ist ganz schwierig, wenn man nicht genau weiß was man tut oder wenigstens nen sehr Fitten Anwalt hat dann wird es sehr Teuer und kostet einen die Waffen.
Sehr interessant. Danke. Und die Kommentare hier sind es teilweise auch. Und andere wiederum erheiternd. Und nur sehr wenige Kommentare empfinde ich als nervig, negativ oder pöbelig. Das empfinde ich als angenehm. Das liegt natürlich auch an der Haltung und am Ton des Kanalinhabers. Weiter so. 👌
Danke Dir, das ehrt mich! Es gibt etwas das ich wirklich nicht mag, das ist dieser dauernde politische Frust und die Jammerei. Das was dann meist einfach nur in Hass und einseitige und alberne Sichtweisen führt. Ich hab mir früh angewöhnt, mich nicht über die Politik aufzuregen, weil das einen einfach nur selber belastet. Das ist jedenfalls mein Selbstbild. Ob ich auch nach außen so wirke weiß ich nicht. Aber ganz wichtig, einen pro-russichen Staatsfeind habe ich heute schon vom Kanal verbannt. Das war die gute Tat für heute. Und jetzt geh ich ins Bett und schlaf den Schlaf der Gerechten :-)
nur weil ich eine voll automatische waffe habe laufe ich nicht amok😂ich zünde auch keine häuser an weil ich ein feuerlöscher habe liebe kripo 😂alles was ihr findet ist untergeschoben ich habe das doch nicht unterm bett😂
Super Video! Ich habe die leeren Hülsen nach dem Vereinsschiessen immer mitnehmen dürfen. Einmal war da eine volle Patrone drin in einem Kaliber, für das ich keinen Eintrag hatte. Natürlich habe ich es erst zu Hause bemerkt. Zum Glück habe ich einen Entladehammer...Problem gelöst.
@@davidschorn5870 So isses - außer, man hat "mehr" genehmigt bekommen. Aber grundsätzlich ist das Delaborieren von Fabrik-Muni eine solide Eskalation vom WaffG zum SprengG.. im realen Leben wird's natürlich niemand mitbekommen, wenn man wegen einer Patrone das Hämmerchen schwingt aber ich würde die "falsche" Patrone lieber irgendwo in der Schublade deponieren und bei nächster Gelegenheit im Verein an den Schützenbruder meines Vertrauens mit entsprechenden Wummen weitergeben...
Diese Haarspalterei in der Gesetzeslage. Munition ist Munition dachte ich immer. Wie du sagst es ist unbedeutend ob man solche Munition hat oder solche, beide sind im Endeffekt tödlich. So ein Unsinn. Kein Wunder das viele den Schießsport nicht mehr ausüben wollen oder können. Viel zu kompliziert...
Interessant wie immer! Kann Dir nur beipflichten, keinen "Mist", den man nicht besitzen darf, im Schrank verwahren und ein gegenseitiger höflicher und freundlicher Umgang mit den Behördenvertretern erspart beiden Parteien unnötige Aufwand und Stress. (Gilt nicht nur bei einer Aufbewahrungskontrolle, sondern für alle zwischenmenschlichen Situationen und macht das Leben leichter und angenehmer. Meine persönliche Erfahrung!)
Das stimmt. Ich hatte bisher nur eine Kontrolle und einer der beiden Herren sagte zum Schluss zu mir, es wäre schön, wenn es immer so schnell und unkompliziert laufen würde. Ich habe noch nie verstanden, warum manche Menschen kleine Ausführende nerven, wenn sie mit Gesetzen und Vorschriften unzufrieden sind.
Beim letzten Mal als ich bei der Waffenbehörde einen Antrag gestellt habe war ein Fragebogen dabei wo ich ankreuzen musste ob ich einer rechtsextremen Partei angehöre oder einer Gruppierung die Verfassungswidrig ist. Wahrscheinlich ist nur die Vorbereitung für weitere Schikane gegen legale Waffenbesitz.
als hätten die anderen Parteien, wenn sie an der Macht wären, nicht weniger Angst um genau diese mit bewaffneten Bürgern. Politiker sind zuweilen gefährlicher für die Gesellschaft als jede Waffe
Als Wiederlader kann man meines Wissens legal jedes Kaliber laden und auch legal diese Munition mit zum Beispiel Vereinswaffen schießen oder liege ich da falsch ?
Danke Dir. Ich werde sicher auch noch die unschönen Erblebnisse mit den furchtbaren SBs erzählen. Aber jetzt ist es erst mal wichtiger unsere Hobbys zu retten und den VDB zu unterstützen.
0:48 Die Beretta ist wirklich schön. 4:40 Haben die Sachbearbeiter diesen Spielraum, falls sie eine oder mehrere Patrone finden, die der Waffeninhaber nicht besitzen darf, da er keine entsprechende Waffe zu dem Kaliber hat? Und wenn ja, muss das dann nicht dokumentiert werden? Und könnte die Dokumentation dann später ein Problem für die Sachbearbeiter werden, wenn sie diese Munition im falschen Kaliber aus Kulanz mitnehmen und entsorgen? 8:56 Dazu habe ich eine Frage. Wenn man einen weiteren Waffentresor neben dem normalen Waffenschrank mit den WBK Waffen stehen hätte und in dem sich aber ausschließlich nur erlaubnisfreie Vorderlader und SRS befinden würden, hätte die Waffenbehörde dann einen rechtlichen Anspruch sich auch diesen Tresor öffnen zu lassen? § 36 Abs. 3 WaffG ist da nämlich recht doppeldeutig formuliert. Anfangen tut der Paragraf mit den Worten "Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen ... besitzt" womit man meinen könnte, dass die Art der Waffen damit eingegrenzt wären, der Satz bezieht sich allerdings nur auf den Inhaber, also wer ist von den Aufbewahrungskontrollen betroffen. Der zweite Satz bezieht sich darauf, dass die Besitzer solcher Waffen verpflichtet sind Zugang zu den Räumen mit den Waffen zu erlauben. Aber genau in dessen Nebensatz steht dann nicht mehr zu den erlaubnispflichtigen Waffen, sondern da steht nur "die Waffen". Vom Kontext her könnte man meinen, dass sich das auf die erlaubnispflichtigen Waffen bezieht, aber wenn man das ganz weiträumig auslegt, dann könnte das auch als "alle Waffen generell" verstanden werden. Wenn man also bspw. neben dem 1er Schrank noch einen alten A Schrank mit SRS und erlaubnisfreien Vorderladern stehen hätte und dann die Waffenbehörde fragen würde, was da drin ist und dann sagt man SRS und erlaubnisfreie Vorderlader, dürfte sie sich ihn dann öffnen lassen?
Jede Behörde kann eigene Dienstanweisungen raus geben und das kann ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Strafverfolgungspflicht hat nur die Polizei. Und Kontrolleure haben keine Rechtsgrundlage sich den Inhalt anderer Tresore zeigen zu lassen.
@@tactical-dad Danke für deine Antwort. Ja, aber ich meinte wenn man denen sagt, dass da Vorderlader und SRS drin sind, also Waffen. Würde das dann schon reichen, eben weil es Bezug zu Waffen hätte?
@@OpenGL4ever nein, es gibt nur zur Kontrolle WBK pflichtiger Waffen eine Rechtsgrundlage. Nur wenn offen frei verkäufliche Waffen da sind, ist meiner Meinung nach eine Kontrolle davon rechtmäßig. Sie müssen dann ja auch ausschließlich können dass es sich nicht um illegale Waffen handelt.
Danke, das ehrt mich. Und ja stimmt, die Frau sollte die Schmuddelhefte nicht finden. Aber deswegen verbannen die Frauen uns Männer ja meist in unsere Männerhöhlen und Hobbykeller. Die Gefahr dass sie in den Waffenschrank schaut ist gering. Man denke an Loriot, Papa ante Portas, wo sie ihn zum Basteln in den Keller verbannen will, zum Renteneintritt.
@@tactical-dad In dem Fall Glück gehabt. Bekannter von mir teilt sich mit seiner Frau das "Arsenal" und den Schrank. So kommt man schneller an AR-15, Pistole, Repetierer, Flinte etc. Was man im Haushalt so braucht....
Stimmt, es ist absolut nicht verboten geladene Magazine im (passenden) Schrank aufzubewahren (solange man die Munition darin besitzen darf). Warum macht man also so ein gewese darum und direkt danach kommt dann der Satz "Und warum ich das in die Pappschachtel tue? Weil ichs darf!" Ja, aber du darfst sie auch einfach so in den Schrank legen... WENN dir ein Kontrolleur deswegen Ärger machen will, dann findet er auch so etwas zum Stänkern...
Man muss rein logisch auch einfach sagen, dass ein geladenes Magazin in extremsten Notfällen wie bei Einbrüchen auch Leben retten können. Mindestens ein geladenes Magazin für eine Schusswaffe würde bei mir immer im Waffenschrank liegen. Ich finde es recht Naiv dies nicht zu tun. Man schläft dann bestimmt auch viel besser.
@@snakeace0mit diesem Argument könnte es vor Gericht schwierig werden. Wenn man alles vorbereitet für einen evtlen Fall von Notwehr, wartet man ja quasi nur drauf, den vorbereiteten Gegenstand zu verletzen einer Person nutzen zu können. Das ist nicht unbedingt meine eigene Meinung, aber es gibt ausreichend Gerichtsverfahren und Urteile zu genau dem Thema! Einem Bauunternehmer habense vor einigen Jahren sogar die Zuverlässigkeit aberkannt und die Knarren eingezogen, weil er als Sportschütze an seinem Grundstück ein Schild öffentlich einsehbar aufgestellt hatte, mit der Aufschrift (sinngemäß) "Aufgrund der hohen Munitionspreise können keine Warnschüsse mehr abgegeben werden"
@@marcoh.3467 Ich würde ja auch nicht "alles vorbereiten" sondern Legal ein Magazin geladen aber getrennt von der Waffe lagern. Rechtlich würde es schwierig werden, wenn die Waffe geladen neben dem Bett stehen würde. Als Waffenbesitzer würde ich auch niemals öffentlich preis geben, dass ich Waffen besitze. Das macht die Leute nervös und bringt nur unnötige aufmerksamkeit.
Frage: Wenn man keine Munition zu Hause hat, da man diese im Verein bei jedem Training dort kauft, gibt es in dem Fall irgendwelche Probleme bei solchen bösartigen Beauftragten von Amt bei der Waffenschau?
Mal ne blöde Frage! Nach meinem letzten Stand ist es erlaubt in ein komprimierten Waffen Schrank A( lang Waffe) und B (kleiner kurz Waffen Schrank integriert) Munition zb 9mm in derA Ebene zu lagern da da nur Langwaffe drin sind. ( Munition passt nicht in Langwaffe) 9mm Pistole ist dann in B Schrank getrennt von der Munition.. Ist das korrekt??
Entschuldige, aber ich beantworte grundsätzlich keine waffenrechtlichen Fragen mehr. Da kommen täglich unzählige rein und jede bedarf ein recherchieren für eine anständige Antwort. Aber weißt Du was, frage doch bei deinem Verband nach, die haben nämlich extra Rechtsabteilungen und gewöhnen sich langsam daran, dass sie nichts für ihre Mitglieder tun müssen. Die dürfen ruhig beschäftigt werden.
Als jemand dessen Sachkunde als Sportschütze alt genug für die Frage ist: Wenn Du keine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber hast ists egal ob die Kurzwaffenmunition im Innenfach ist oder im Langwaffenfach. Wenn Du eine hast, dann kommt Kurzwaffe und Kurzwaffenmunition zwingend ins Innenfach. Die Logik dabei ist, daß ein Unbefugter zur Beschaffung von Waffe und dazu passender Munition zwei Schlösser brechen muss statt nur einem. Daraus folgt dann auch, daß die Langwaffenmunition auch im Innenfach (oder einem ganz anderen Schrank) sein muss.
Ist vielleicht eine etwas dumme Frage, aber kann mir evtl jemand nennen, wo im Gesetz steht dass man Munition getrennt von der Waffe lagern muss? Habe im WaffG (§36) und AWaffV (§13) nichts diesbezüglich gelesen, dort gibt es lediglich Bestimmungen zu den Behältnissen und die Vorgabe, die "erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." Folglich würde ich schließen, dass ungeachtet der Art der Schusswaffe es erlaubt ist, die Munition im gleichen Behältnis aufzubewahren in dem auch die Waffe aufbewahrt wird.. Falls es doch anders ist klärt mich bitte auf ich habe dazu nichts gefunden in entspr. Gesetzen
@@tob6116 In der aktuellen Fassung wird das nicht mehr drinstehen, weil alle neuen Waffenaufbewahrungsbehälter auch die entsprechende Munition gleichzeitig enthalten dürfen. "Von der Waffe getrennt" heisst dann nur "nicht geladen, keine Munition in der Waffe, auch nicht teilgeladen". Bei Altbesitz von VDMA 24992 A oder B Behältnissen darf die zu darin aufbewahrten Waffen nicht im betreffenden Behältnis sein. Keine Regel ohne Ausnahme: Der "Jägerschrank", d.h. Schrank VDMA 24992 A mit Innenfach VDMA 24992 B darf im Innenfach die Munition für darin gelagerte Waffen enthalten, denn das Ziel der Vorschrift war, daß man 2 Schlösser brechen muss um unbefugt an Waffe und Munition zu kommen.
Sexhefte im Waffenschrank? Hab ich versucht aber passen nicht mehr rein! 🤣🤣🤣 Aber mal im Ernst. Ich hab mit der Waffenbehörde bei uns nur durchgängig gute Erfahrungen gemacht. Zu denen kann ich auch mal mit Fragen kommen und mit Termin nehmen die sich richtig Zeit dafür z.B. bei Unterbringung von Treibladungspulver.
Ich glaube zum Thema Schmuddelhefte sollte ich mich gar nicht mehr näher äußern.... Die Gefahr, dass meine Frau hier mitließt ist zwar sehr gering. Aber man weiß ja nie...
Vermutlich nicht, ich sehe in der Vorstellung der Beretta nicht so viel Sinn. Aber ich überlege ob ich sie im direkten Vergleich zur P38 noch zeige, um die Paralellen zu zeigen.
Ja, die ist richtig toll. Als etwa 10 Jähriger war ich mit meinem Vater in einem großen Jagdgeschäft und da lag eine Beretta 92FS und eine Walther TPH, beide in Stainless, in der Vitrine. Das hat mich lange gefesselt.
@@tactical-dad Auf Stainless steh ich ja nicht so. Brüniert gefällt mir schon besser. Vor ca. 20 Jahren hab ich mal mit einer 92 FS geschosssen. Kann mich aber leider nicht mehr erinnern, wie das so war.
Das wurde leider bereits als rechtmäßig abgeurteilt. Der VDB führt aber gerade eine Musterklage, dass Kontrollen nichts kosten dürfen bei denen keine Verstöße festgestellt wurden.
😅genau erkannt, das Problem sind in der Regel nicht die Behörden sondern die sogenannten Fachkräfte in den gesetzeschaffenden Ministerien und willfährige Verbände!
Das würde hier zu lange dauern das zu erklären, wie es zu der aktuellen Forderung nach Zahlenschlössern gekommen ist. Das war bisher schon erlaubt, dass man Schlüssel verwendet. Aber wenn die Ehefrau ohne WBK Zugriff auf den Schlüssel hat, war das schon immer (seit 2003) verboten. Vor 2003 hat man fast jedem Waffen zu Aufbewahrung geben dürfen.
Da fällt mir ein verwandtes Thema ein. Du bist ja generell ziemlich gut informiert... ist die eigentlich auch nur ein Fall bekannt, bei dem bei einem neuen Waffenschrank (nicht Altbesitz) wegen mangelnder Befestigung der Widerstandsgrad und damit die sichere Aufbewahrung in Frage gestellt wurde? Das WaffG und sie Verordnung geben direkt nichts zur Befestigung bei Grad 0 und 1 her, die Richtlinien über Tresore aber sehr wohl. Man hört da eine Menge Unsinn und spekulatives.
Kurze Antwort: nein. Es gibt da nur wichtigtuerisches Gerede von Handwerkern. Relevant nur aus Versicherungsrechtlichen Gründen bei Aufbewahrung von Wertsachen. Je nach Haus insbesondere Neubau mit Fussbodenheizung und Holzwänden oder Mietsache technisch nicht möglich. Aus die Maus.
Die Befestigung ist nach meiner Kenntnis nur für die Versicherung relevant. Die in der Norm angegebenen Werte beschreiben lediglich, welche Kräfte die Befestigung aushalten muss, wenn sie ausgeführt ist. Auch in Deutschland gibt es viele Häuserformen, die sonst für eine Waffenaufbewahrung in Wertschutzschränken überhaupt nicht in Frage kommen würden (Dielenböden, Ziegelwände, Holz als Boden und Wandmaterial).
Nein, da ist mir kein Fall bekannt. Es gibt eine Seite von einem, ich meine, Tresorhändler. Der das richtig gut aufschlüsselt und in allen Bundesländern nach der Vollzugspraxis angefragt hat. Die Zertifizierungen der 0er und 1er Tresore fordern das Befestigen, aber die meisten Innenmistierien der Ländern sagen sogar ausdrücklich, dass es waffenrechtlich nicht vorgeschrieben ist. Leider leben wir in einer Zeit in der sich niemand mehr traut Entscheidungen zu treffen und zu vertreten. Und da wird jede Möglichkeit gegen uns genutzt. Und sollte der gesamte Tresor mal geklaut werden, wer weiß was dann passiert...
@@tactical-dad Die Tresorhändlerseite kenne ich. Das was er da behauptet bezüglich Befestigung ist totaler Unsinn. Er behauptet nämlich daß der Tresor mit 50 kN an der Wand/im Boden befestigt sein muss. Die 50 kN beziehen sich aber nur auf das Loch im Tresor. Das muß diese Kraft aushalten und darf nicht ausreißen. Es gibt technisch gar keine Möglichkeit etwas mit 50 kN mit einer einzigen M12 Schraube zu befestigen.
Eigentlich finde ich diesen Kanal ja echt Panne...! Aber dieses Video ist wirklich klasse! Jetzt echt einmal Hut ab! Und ich gebe Dir Recht: das ist scheinbar wirklich Sachbearbeiter abhängig wie die Kontrolle abläuft und nicht das Bundesland. Ich hatte in zwei Jahren drei Kontrollen und die alle in einem Bundesland (aufgrund arbeitsbedingter Umzüge ). Ein Sachbearbeiter lies faktisch die Willkür und Böshaftigkeit raushängen; fragte meine Frau DREIMAL in meiner Abwesennheit "ob sie nicht auch mal eben einen Schlüssel hätte, dann wäre doch die Sache vom Tisch!" Der fragte mich dann auch nach Munitionsaufbewahrung. War aber grad zufällig alles alle...! ;-) Hinterher habe ich dann gehört, das der gute Mann wohl schon einige WBK`s in seiner Laufbahn einkassiert hätte! Bei den den beiden anderen war es ein nettes Gespräch. Der eine schoß selber... war eine nette "Fachsimpelei"! Wobei ich noch wertvolle Informationen & Tips bekam. So wie in diesem Video! Also jetzt aber mal Daumen hoch!!!
Die aller Meisten Verwaltungsbeamte setzten einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um. Und das was Du sagst, dass können die umgekehrt auch über viele "Bürger" sagen.
In meinem Landkreis im Saarland gibt es zwei Behoerden eine fuer die Landeshauptstadt.eine fuer den Regionalverband (Umland). Ich hatte noch nie Probleme,kann jederzeit bei Fragen anrufen und auch selber vorbeikommen auch ohne Termin beim Regionalverband. Kollegen bei der Stadt muessen alles schriftlich per Post einreichen ,Termine gibt es keine (seit C) und telefonisch selten ereichbar.
Ich glaube das muss man im Hinblick auf die Verfolgung von illegalem Waffen- und Munitionsbesitz betrachten. Eine Waffe, kann auch eine einfache sein, illegal zu bauen ist einfacher, als Munition dafür herzustellen.
@@OpenGL4ever nicht wirklich. etwas Chemiekenntnisse reichen eigentlich aus, vieles kriegt man so in der Apotheke. Für sprengfähiges Material brauchts nur was Brennbares mit viel Oberfläche und einen Sauerstoffträger. Druck kann man aber auch mit ner Luftpumpe erzeugen. Problem ist eher, mit dem Bastelscheiss was zu treffen und sich nicht selbst zu sprengen.
Wehe dem die Frau sieht wie man es draufscheibt. Schöne Scheidung, da kann man dann auch sammeln ohne WBK.) Interessant. Es gibt auch andere Behörden die nicht mal welche sind aber sich so aufführen. Ist aber auch verzwickt sie sind halt einer untergeordnet. Das Gesetzt gilt für diese nicht obwohl sie sich eigentlich dran halten müssen. Du sollst nicht lügen, betrügen und nicht stehlen, der Staat hasst Konkurrenz.
Meine Behörde hat bei der letzten Kontrolle ebenfalls darauf Bestanden auch die Munitionsaufbewahrung zu kontrollieren. Ich war mir tatsächlich unsicher ob sie das überhaupt dürfen. Generell habe ich gute Erfahrungen mit meiner Behörde, das hat mich aber doch etwas verwundert. Munition wird nirgends eingetragen, was wollen sie also kontrollieren? Was wenn ich sage dass im Tresor neben dem Waffenschrank meine Goldvorräte sind und ich keine Munition besitze? Nach meinem Verständnis hat die Behörde keinerlei Recht die Munitionsaufbewahrung zu kontrollieren. Ganz sicher bin ich mir aber nach wie vor nicht.
Siehe WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (3) sowie in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) siehe Punkt 36.7. Du musst also zeigen, wie die Munition aufbewahrt wird, falls mal welche im Haus ist.
@@OpenGL4ever Das WaffG §36 sagt dass man der Behörde Zutritt zu den Räumen der Waffenaufbewahrung gewähren muss. Das tue ich wenn die Behörde den Schrank von außen sieht. Ich sehe keine Rechtsgrundlage die der Behörde erlaubt den Schrank öffnen zu lassen und im Inhalt herum zu suchen, beispielsweise um von der WBK abweichende Munition zu finden. Die hat nichts mit den "erforderlichen Vorkehrungen ..., um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen" zu tun. Nach meinem aktuellen Rechtsverständnis ist die Durchsicht des Munitionsschranks daher eine unzulässige Durchsuchung und gleich zu setzen mit dem Öffnen der Pornoheft-Kiste von der Tactical-Dad spricht. Wer sagt denn dass ich in den 308 Munitionspackungen nicht persönliche Dinge aufbewahre?
Das Recht zu sehen, dass die Munition in einem speziellen Schrank liegt haben die ganz klar und das steht auch nicht in Frage. Wenn irgend ein WBK Inhaber immer zu geizig für einen Blechschrank war und dann bei der Kontrolle auf einen Blechschrank voller Akten zeigt, woher sollen die Kontrolleure dann wissen, dass die Munition da auch wirklich drin ist? Du hast einen Munitionserwerb eingetragen und damit brauchst Du auch eine Aufbewahrungsmöglichkeit dafür.
Da kann dich aber dafür zusätzlich die andere Behörde kontrollieren, von der du die Erlaubnis nach §27 SprengG hast und schauen, ob beim Pulver und der Aufbewahrung alles mit rechten Dingen zugeht.
Die Erlaubnis zum Wiederladen gilt für DIE DABEI GELADENE MUNITION. D.h. nicht für Fabrikmunition und wenn man es ganz genau nehmen würde auch nicht für Munition, die jemand anders für einen geladen hat. Letzteres lässt sich aber vermutlich nicht nachweisen.
@@DerMoosfrau Ein Munitionssaxhverständiger dürfte selbst das anhand der verwendeten Hülsen, Anzündhütchen, Geschossen, Pulver und Herstellungsspuren ermitteln können. Ob man seitens der Behörde allerdings diesen Aufwand treiben wird, wage ich zumindest bei kleinen Mengen zu bezweifeln
Das selbe im übrigen auch in Bauämtern. Es ist wirklich 1 zu 1 das selbe. Die meisten wollen, können aber nicht wegen der Vorgaben auf Landesebene oder vom Bürgermeister. Wenn Probleme auftreten das ist es meistens wegen Fachkenntnissmangel, Unterbesetzung oder Krankheit. Leider gibt es auch hier manchmal böswillige Menschen, an denen kann man leider nur verzweifeln.
Ich plane bald ein Video, wie man am besten mit bösartigen und machtge...len SBs umgeht. So sehr ich die meisten SBs der Waffenbehörden schätzen, gibt es diese leider auch und gegen diese muss man sich mit aller Konsequenz wehren.
Interessantes Video, wobei man über manch Dummheit schon schmunzeln muss. (Tresorschlüssel weitergeben, etc.) Apropos langer, steiniger Weg zur WBK: Ich bin seit 10 Monaten Mitglied eines Schützenvereins, mit dem Regelmäßigen GK schießen habe ich erst später begonnen sodass ich die erforderlichen Bedürfnisse erst im Oktober komplettiert hätte. Im Juli steht bei mir jedoch ein Umzug (in ein anderes Bundesland) an. Nun frage ich mich: Wenn ich mich am Neuen Wohnort einem neuen Schützenverein anschließe, muss ich die 12 Monate sowie 12x (bzw. 18x) schießen erneut erfüllen oder wird mir die Angehörigkeit zum Alten Verein, sowie die geleisteten Schießtermine angerechnet? Bisherige Recherche zu der Thematik brachten sehr abweichende Aussagen zutage. Über dahingehenden Input wäre ich sehr dankbar!
Ich habe bei weitem nicht mehr die Zeit hier waffenrechtliche Fragen zu beantworten, da falttern täglich über 10 rein. Wie soll das mit einem Hobbyblog möglich sein? Alleine 10 waffenrechtliche Fragen seriös zu beantworten, würde min. 1-2 Stunden dauern. Die Antwort findest Du in den Befürfnisbescheinigungsrichtlinien deines Verbandes. Ich hatte früher übrigens das selbe Problem und auch mal etwa 2 Jahre dafür gebraucht. Das allerwichtigste ist die Mitgliedschaft im Verband, ab diesem Tag beginnen nämlich die 12 Monate zu zählen, der Rest ist meist weniger schlimm.
@@tactical-dad Absolut nachvollziehbar, mir ging es lediglich um eventuell vorhandene Erfahrungswerte. Meine Frage zielte nicht auf eine Rechtsberatung zum Waffenrecht ab, dafür würde ich im Bedarfsfall andere Quellen als RUclips anzapfen, daher alles gut. VIelen Dank für die Antwort.
Wenn man nun so wie du, eine Waffe und 2 Patronen erbst (Ich denke es war mehr) und eine ist erlaubt zur Waffe und eine nicht, kann man das dann vernichten lassen ohne sich strafbar zu machen? Transport??
Ich glaube da gab es ein paar Missverständnisse. Der ehemalige Besitzer hat sich strafbar gemacht. Ob der Erbe sie behalten darf entscheidet die Waffenbehörde. Und das allerwichtigste: Man darf niemals Waffen und Munition irgendwo hin transportieren zur Abgabe. Man findet sie, man ruft bei der Waffenbehörde oder Polizei an und lässt sie abholen. Wenn man das so macht, würde man sich selbst beim Fund von Kriegswaffen nicht strafbar machen.
Um in die Pappschachtel zu gucken reicht die Frage "Was ist in der Pappschatel?" zwar nicht, aber die Frage "Wo bewahren sie ihre Munition auf?" öffnet sie ja dennoch.
@@tactical-dad Wie man es nimmt. Wenn ich den Kontrolleur eh schon anlügen muss (und die Halbwahrheit über die Menge an Munition ist nichts anderes) kann ich mir die vollen Magazine auch gleich unters Kopfkissen legen. (Ja, es ist selbsterklärend dass das bei einer Durchsuchung dann doch mehr Ärger gibt. Entweder man spielt ehrlich oder nicht)
@@DerMoosfrauDa ist ein riesen Unterschied! In einem Karton im Waffenschrank ist die Munition rechtmäßig gelagert. Unterm Kopfkissen ist man evtl. sofort die Erlaubnis los und hat ein Verfahren am Hals. Das hat nichts mit Lügen gegenüber den Kontrolleure zu tun.
@@tactical-dad Schonnkkar. Den Unterschied gibt es in allen Situationen - bis auf einer: Der planmäßigen Kontrolle. Egal ob Pappschachtel oder Kopfkissen, die Existenz wird vom Besitzer verschwiegen und reingucken darf der Kontrolleur nicht.
10:40 bin kein Waffenbesitzer deshalb die Frage: ist das erlaubt, Dinge im Schrank zu lagern, welche weder mit den Waffen zu tun haben noch Munition sind ( in dem Fall Sexhefte)
Warum nicht? Wenn man schon einen Tresor zu Hause hat, wäre es ja schön blöd, den 1 Kilo Goldbarren nicht darin einzusperren. Die Hefte soll ja auch keiner sehen, bzw. haben für manche einen hohen Stellenwert. Der 5 Liter Benzinreservekanister wäre aber dann vielleicht doch keine gute Idee.
Ja ist es. Und die Kontrolleure geht das auch überhaupt nichts an. Das ist eben der Unterschied zwischen deren wirklicher Befugnis zur Kontrolle und einer Durchsuchung.
Witzigerweise würde das in deinem Fall ja nur funktionieren, bis die deine 30er Magazine sehen wollen 😂 Die dürften Sie ja als angemeldete verbotene Gegenstände sicherlich auch zur Sichtung fordern… Aber ja, ansonsten gut gemacht.
Die Frage ist, ob sie ihn überhaupt kontrollieren, wenn sie sehen was sie alles kontrollieren müssten. Im Verein haben wir einen Sammler, der seltsamerweise noch nie kontrolliert wurde...alle anderen um ihn herum aber schon, teils mehrfach. Mutmaßlich, weil sie für jede Seite seines Raums einen Vormittag bräuchten. 😄
@@tobiasreiter2256 bei uns kommen die nur zu Bürozeiten Mo- Fr und werfen dann einen Zettel ein, das man leider nicht angetroffen wurde…… Dabei hab ich denen beim Umzug schon gesagt, dass sie mich ohne Termin wahrscheinlich nicht antreffen - muss ja schließlich arbeiten.
Ich muss Dir teilweise schon Recht geben. Dann nimm das Beispiel doch einfach mit "erlaubten / frei verkäuflichen" Magazinen. Meine Waffenbehörde würde sich bei mir aber schwer tun mit einer Kontrolle meiner Magazine. Darüber hat nämlich das BKA den Überblick. Ich hab eine der seltenen Genehmigungen zum Erwerb von verbotenen Magazinen und das war die am schwersten zu bekommende Erlaubnis bisher für mich.
@@tactical-dad Um die Genehmigung beneide ich dich! Da ich erst 2022 meinen Jagdschein / WBK erhalten habe bleiben mir diese Teile ja auf ewig (bis der VDB mal aufräumt) verwehrt. AR15 (Derivat) kommt bei mir hoffentlich dieses Jahr noch, auch wenn ich jetzt schon weiß, dass ich die popeligen 10er Magazine hassen werde. Meine nächster Antrag wird die Waffenherstellungserlaubnis ohne Fachkunde (also so halb, bin Feinwerkmechanikermeister). Behörde hat anklingen lassen, dass sie wohl keine Probleme machen wird. Dann fräse, drehe und schleife ich mir in Zukunft erstmal alles selbst :D Wenn du zu dem Thema mal ein Video machen könnest, wäre das natürlich auch echt super! Ich hätte da noch eine Bitte: Hör bitte nicht auf mit den Videos (auch wenn ich deinen Blog immer etwas mehr mochte). Du machst mit den besten Waffen-content im deutschen Raum!
Man muss über eine Aufbewahrungsmöglichkeit verfügen, sonst bekommt man keine Erlaubnis. Das wäre also ein Grund die Erlaubnis zum Munitionserwerb zu entziehen
@@tactical-dad Der 0 oder 1ser reicht ja aus. Wenn da ne Packung Munition drin liegt alles gut. Was in den anderen Stahlblechschränken mit Schwenkriegelschloss (oder höherwertig) ist, das steht auf einem anderen Blatt.
Wäre es nicht sinnvoller sowas wie "Urkunden und Dokumente" draufzuschreiben? Diese sicher vor Feuer etc. sicher zu verwahren ist doch auch nur logisch?
Moin! Mal ein Beispiel: Ich bin Jäger und darf prinzipiell alles an Langwaffenmunition besitzen... angenommen, ich habe eine Waffe mit einem bestimmten Kaliber verkauft und noch Restmunition davon im Schrank, aber keine Waffe mehr dazu, ist das dann verboten?🤔
Auf der wbk ist der Munition Erwerb extra zum eintragen. Zumindest auf der grünen kostet es extra als Eintrag. Meine Bearbeiterin löscht beim Austragen auch den Munition Erwerb mit.
Solange die Munition nicht verboten ist, kann ein Jäger, auch ohne passende Langwaffe, LW-Munition auf Jagdschein erwerben. So jedenfalls mein Wissensstand.
Jäger dürfen auch Munition für Langwaffen besitzen ohne passende Waffen dafür zu haben. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage, vielleicht wenn man für befreundete Jäger mit kauft o.ä.? Oder man will in Zukunft eine bestimmte Waffe kaufen (oder hat die Bestellt mit Monaten Lieferzeit) und kauft die Munition vorab wenn es ein gutes Angebot gibt
Auf die 10.000 Abos freue ich mich auch schon. Nur mit dem Fantreffen muss ich Dich enttäuschen. Es gibt halt leider ein paar Einschränkungen bei meinen Internetauftritten.
Das ändert aber nichts daran, dass man die Aufbewahrung nachweisen und vor Ort zeigen muss. Ganz egal ob bei sich Zuhause, oder im Keller der Eltern usw.
Wenn jemand keinen Munitionserwerb dafür hat, begeht er eine Straftat. Im WaffG gibt es keine Rechtsgrundlage, dass man Munition einfach behalten darf für die man keine Erlaubnis mehr hat.
Es gibt eine Eintragung beim Einwohnermeldeamt. In der steht als Hinweis drin das du mit dem Waffengesetz zu tun hast. D.h. eine WBK besitzt oder auch nur einen kleinen Waffenschein oder aber auch ein Waffenbesitzverbot gegen dich erlassen wurde.
Nein, warum sollten sie. Aber der Bürgermeister ist der Chef der Waffenbehörde (oder halt der Landrat). Und der wird in den meisten Fällen selber Zugriff aufs NWR haben.
moin moin also darf man nur Munition haben die zu einer eigenen selbstverständlich gesetzlich einwandfreien in die WBK eingetragenen Waffe passen. Also wenn ich nur eine 12er Schrotflinte habe darf ich keine 16er Munition in meinem Schrank lagern ??
Einfach gesagt ja. Es wird meist bei jeder Waffe ein extra Stempel für den Munitionserwerb dieses Kalibers mit in die WBK gedrückt. Das kostet auch extra Gebüren. Jäger dürfen aber z.B. jede Langwaffenmunition besitzen, sofern sie nicht verboten ist.
@@tactical-dad Wie sieht das aus a.) Bei Leihschein (gehe davon aus keine Muni sondern nur am Stand verbrauchen wenn keine Erlaubnis für diesen Kaliber eingetragen ist.) b.) Lagerung von Munition eines Freundes der mit seinen Waffen & Munition wenn man gemeinsam zum Schiessstand bzw. zur Jagd geht.
@@onpsxmember sagen wir mal, du hast 1-2 Langwaffen und ein Bekannter, welcher ebenfalls eine Langwaffe besitzt, ist länger zb. im Ausland. Da kann er seine Waffe bei dir einlagern (gibt sogar Formulare dafür). Die Munition von ihm, darfst du nur einlagern, wenn du die selber eingetragen hast. Das gilt nicht für Jäger! Frage A verstehe ich nicht! Deine Waffe kann du nur an jemanden verleihen, welcher Berechtigt ist und ein Bedürfnis hätte. Verleihst du deine halbautomatische Waffe, an jemanden der zb. die Gelbe WBK hat, bekommst du Ärger. (meine nicht damit die Leihgabe am Stand selbst). Generell sollte man nie Waffen verleihen, ausser man wäre auf einem Wettkampf und beim Kollegen, ist dessen Waffe defekt. Aber zu den Punkten A und B. Frag deinen Sacharbeiter. Denn jeder sieht es anders. Auch wenn es bundesweite Regelungen dafür gibt, kocht jeder Sacharbeiter gene sein eigenes Süppchen.
Kann ich auch eine Geldkassette im Waffenschrank lagern (weil ich mir den extra Geldschrank sparen möchte) und darf ich das Öffnen dieser Geldkassette verweigern, weil den Waffenkontrolleur meine Barschaft nichts angeht?
Ja klar. Darauf wollte ich ja raus, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung. Die dürfen nirgends rein schauen. Sie dürfen sich nur die Waffen zeigen lassen (und auch in die Hand nehmen) und die Munition. Mehr nicht. Und wenn die sagen, dass sie in diese Geldkassette sehen wollen würde ich deren Namen aufschreiben, sie raus werfen und eine schriftliche Beschwerde einreichen.
selbst wenn du einen A-Schrank mit separaten, abschließbaren Fach hast. Dieses Fach muss du nicht öffnen, wenn du den Beamten sagst, dass da private Sachen drin liegen. Bei einem Bekannten, wollte die sogar einen Blick in die Schränke und Schubladen werfen. Bei einer Überprüfung immer einen Zeugen dabei haben.
Du solltest nicht jeden Unsinn glauben den jemand erzählt. In den Gesetzen wird fein säuberlich unterschieden zwischen Betreten und Durchsuchungen, da ist ein riesen großer Unterschied. @@andreww7000
Sexhefte sind auch Magazine
Mit scharfem Inhalt 😅
Mist, stimmt. Das hatte ich nicht bedacht.
@@kahlose.603bei manchen kommt es bei den Heftchen auch zum scharfen „Schuss“ 😂
Soll er jetzt Magazine auf die Schachtel schreiben? 😁
Es ist ja Karneval...
äääh gerade gewesen 😅
Ich habe nicht mal Waffen und trotzdem schau ich dein Kanal an, weil es mich einfach nur interessiert.😅👍
Dann wirds mal Zeit😃
Einfach mal bei einem Verein anfragen ob man mal schnuppern kann. Ist meist kein Problem und man zahlt nur die Munition
@@penedrador Man muss auch die Zeit haben, um das auch regelmäßig durchzuführen. Und das habe ich leider nicht. Aber langfristig könnte ich mir das vielleicht vorstellen. 🤔
@@LeopoldElwes komm...zweimal im Monat kann sich jeder mal eine Stunde freischaufeln. Diese Ausrede gilt nicht ;)
@@frama7844 hahaha 🤣 Ja und ehrlich zu sagen, der Geldaufwand involviert ist auch nicht gerade nichts. 😅 Ich glaube wenn ich diesen Kanal verfolge werde ich Stück für Stück mich an den ganzen Sachen gewöhnen. Es ist viel besser als einfach schlagartig alles zu machen. 👍
man kann auch dem Schießsport fröhnen, ohne eine eigene Waffe sein eigen nennen zu müssen. Dann schießt halt immer mit den Vereinswaffen. Eine eigene zu haben ist nicht Pflicht. Dann bleibt es halt beim Mitgliedsbeitrag, dem Entgelt für die Schießstandbenutzung, falls der Verein keinen eigenen Unterhält, der im Mitgliedsbeitrag involviert ist und den Kosten für die verbrauchte Munition
In der Schweiz darf ich jegliche Munition haben die ich will. Ob ich dazugehörige Waffe habe oder nicht. Ich kann es auch frei kaufen.
Deutsche Gesetze sind einfach nur......bin sprachlos
Naja, um eine Schrotpatrone abzufeuern reichen einfache Rohre ("Slamfire Shotgun"). Und eine illegale Waffe muss man sich nur 1x beschaffen, Munition aber fortwährend wenn man zB die Handhabung üben will. Daher finde ich es schon irgendwo verständlich, dass man den Verkauf von Munition reglementiert. Dass man aber gesetzestreuen WBK-Haltern böse Absichten unterstellt wenn sie ein paar Fremdpatronen im Safe haben, ist natürlich absurd.
In Österreich auch. Nur was bringt mir Munition die ich nicht verschießen kann? Zum Sammeln ok, aber in grösseren Mengen kostet das nur Platz im Waffenraum.
@@Jetrider_Austria es geht nur um das Gesetz. Die Deutschen komplizierten es zu sehr.
Es hat nicht,s mit Logik zu tun. Eher den Schiesssport so Unattraktiv wie möglich zu machen. Schreibe mir bitte, wenn ich falsch liege!@@PichtelBranco-kc4yx
@@ds6505 es geht denen nicht um Schießsport sonder allgemein um die Waffen unattraktiver zu machen.
Wir in der Schweiz spüren es langsam auch wegen dem Schengen Abkommen aber es ist immernoch besser als in anderen Ländern
Helf euch und dem VDB!!!
Völlig richtig. Ich bin jetzt auch im VDB. Das sind eigentlich die Einzigen, die für ein sinnvolles Waffenrecht kämpfen.
Danke für das Wissen.
Vielen Dank!! Jeder Einzelne ist wichtig. Frau Faeser will das Gastschießen fast vollständig verbieten, und was hört man von den Schützenverbänden dazu?.... Es kann nur eine Zukunft für uns geben, wenn das "Forum-Waffenrecht" vollständig aufgelöst wird.
@@tactical-dadwas sagt eigentlich das Gesetz dazu mitm Motorrad auf'n Schießstand zu fahren? Ich Frage nur für einen Freund, falls die Waffenbehörde mitliest😅
das problem sind die ganzen verbände in den die ganzen vereine sind. dsb ect. wären die nicht würde es ganz anders laufen mit uns waffen besitzern.
Sowieso dabei.
@@thewhites6027kein Problem, fahre auch mitm Fahrrad
6:29 "Bei schlechten Gesetzen kann man mit guten Beamten immer noch was machen, bei schlechten Beamten helfen die besten Gesetze nichts." (Otto v. Bismarck)
❤
Wenn man Bremen als eigenes Bundesland sieht, gibt es schon eine Bundeslandbezogene Diskriminierung. Die haben Gebühren von 139€ pro Aufbewahrungskontrolle (evtl sogar schon mehr). Und da das so lukrativ ist, kommen die auch jedes Jahr. Da fielen auch schonmal Begriffe wie Waffensteuer. Ich hab da mal einen Tresor gekauft, der war es leid für seine KK Pistole, jedes Jahr das zu bezahlen.
wird wohl nur zulässig einmal alle 3 Jahre zu begründen sein, sonst wären hier ggf. Verhältnismäßigkeit und Willkürverbot stichhaltige Argumente gegen den Gebührenbescheid
Einfach nicht daheim sein, wenn die Herren das zweite mal klingeln.
@@shanewalsh5877 Wenn du das zu oft machst, kann dir das negativ ausgelegt werden und am Ende deine Zuverlässigkeit kosten.
@@OpenGL4ever Okay, aber wie realistisch ist das? Ich bin halt sehr oft unterwegs und komme spät heim, gehe früh weg. Praktisch könnten die eine Kontrolle nur am Wochenende machen und auch da wirds eng.
@@shanewalsh5877 Das weiß ich leider nicht, da es keine strikte Definition dazu gib.
Letzten Endes musst du die korrekte Aufbewahrung deiner Waffen nachweisen und damit auch deine Zuverlässigkeit aufrecht erhalten. Am sinnvollsten wäre wahrscheinlich, ab irgend einem Punkt einfach einen Termin auszumachen, so dass es zeitlich für dich passt.
Mit dem nicht da sein kannst du die Kontrollen also lediglich verzögern, aber nicht gänzlich verhindern.
bin in Bayern und meine Behörde ist top selbst bei Problemen die ich verursacht habe und die mir locker einen strick draus drehen hätten können waren sie bemüht die dinge mit mir aus der Welt zu schaffen und sind seid dem auch nicht voreingenommen mir gegenüber ich bin happy mit der Behörde die für mich zuständig ist!!!!
Danke für deinen Beitrag. Genau das meine ich, es gibt so tolle Waffenbehörden. Ich hab gerade mit zwei derartigen zu tun, wovon ich aber keine Details nennen mag, weil es um aktuelle Verwaltungsverfahren geht. Ich habe auch schon erlebt, dass ein SB zum Erben gesagt hat "Rufen Sie doch mal den Herrn XY an, vielleicht kauft der die Waffen. Die wären doch viel zu schade zum vernichten". Aber leider sehen viele WBK Inhaber halt nur die negativen Seiten.
@@tactical-dad Ja. Deppen gibt es überall. Deutschland hat nun einmal einen Fachkräftemangel, besonders in Berlin.
Das ist anständig.
Ich schaue immer sehr gern und interessiert deine Videos. Sehr spannend und informativ. Mach weiter so. Ich selber kann zum Thema Aufbewahrungskontrolle nichts sagen, allerdings zum Thema Gebühren. Ich wohne in einer Großstadt im Norden Deutschlands und habe Anfang 2023 einen Gebührenbescheid der Polizei/Waffen- und Jagdangelegenheiten bekommen. Ich besitze seit 2003 einen kleinen Waffenschein und musste nun 36 Euro zahlen für die "Kostenpflichtige Regelüberprüfung von Zuverlässigkeit und Eignung". Es wurde aber auch direkt der Schlusssatz geschrieben, dass ich den KWS (falls nicht mehr benötigt) zurücksenden könne, um so zukünftige Gebühren zu sparen.
So ist das leider geworden. Das kommt vermutlich genau daher, dass einige Landräte und Bürgermeister vielen Inhabern die Abgabe indirekt nahe legen wollen um die Zahlen zu drücken.
Ein Magazin ist keine Waffe und kann daher nicht "geladen" sein. Ein Pappschachtel ist ja auch nicht "geladen", sie ist "gefüllt" Ebenso das Magazin - oder halt auch nicht ;-)
Die Formulierung gefällt mir, "geladene Pappschachtel".
@@tactical-dad Mündungsdisziplin beachten 🙃
@@NC-oe1tj Mein LKW ist auch geladen. Ebenso mein Chef, der hat sogar einen geladen. Wir sprechen hier übers Waffenrecht.
Falscher Kontext, ne? 😉
@@NC-oe1tjder Vergleich ist natürlich wenig sinnvoll. Das waffengesetz regelt in der begriffsdefinition was geladen bedeutet.
$4 Abs12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist.
Also ist völlig klar, dass ein Magazin nicht geladen sein kann. Ich verstehe nicht, wie ein Prüfer so einen klaren Satz nicht verstehen kann 😂
@@NC-oe1tjdas kann ich natürlich nicht wissen.
Als auch joke funktioniert es hervorragend 😄
lach ich hatte erst gedacht ein Karton DM 12, aber mal spaß beiseite. Meine Erfahrungen mit SB in den Behörden ist unterbrochen von SB die es auf alles ankommen lassen. Die aus allem einen Schuh machen wollen. Auch für Angelegenheiten die sie nichts Angehen. In dieser Sache ist Ihre Bericht, bezw. Vortrag Gold wert. Danke.
Das freut mich, danke Dir. Ich hatte nur ein mal bösartige SBs, mit denen hab ich mich regelrecht bekriegt. Davon abgesehen bin ich immer mit den SBs gut ausgekommen, aktuell sogar richtig toll.
@@tactical-dad kann ich zur Zeit leider nicht behaupten, ich bin Preuße mich juckt das nicht....
Merke! Gib Deiner Frau nicht den Tresorschlüssel und nicht den Autoschlüssel. So bleibt Dir viel Unheil erspart :-)
Ich hoffe, der VDB hat hier Erfolg bei der Vereinfachung des Munitionserwerbs. In der Schweiz läuft das auch sehr einfach (Ausweis + Strafregisterauszug, Kopie des Waffenerwerbsscheins etc). Nioch besser fände ich aber eine EU-weite Regelung, um innerhalb der EU (+Schengen) einen lokalen Munitionsbezug über den EU-Feuerwaffenpass zu erlauben. Für Wettbewerbe im EU-Ausland würde das die Logistik vereinfachen, insbesondere beim Fliegen.Und das Risiko bleibt ja identisch. Ein ausländischer Sportschütze ist mit eigener Munition nicht gefährlicher als mit lokal erworbener Munition.
Ist Deutschland eigentlich das einzige Land in der EU mit regelmässigen Aufbewahrungskontrollen? Hier in der Schweiz ist das eigentlich nur für verbotene Waffen buw. Waffenbestandteile üblich.
Anlassbezogen kann das jederzeit erfolgen und ist auch richtig, beispielsweise nach einem Diebstahl oder Hinweisen auf unrechtmässige Lagerung, aber als regelmässige Kontrolle ohne konkreten Anlass finde ich das schon seltsam.
Spoiler der VDB wird keinen erfolg haben
sehr guter Vorschlag....lokaler Bezug von Muni auf europ. Feuerwaffenpass wäre eine enorme Erleichterung für Schützen die bei Anlässen in Nachbarstaaten mitmachen....
Ich glaube, dass wäre eine ziemlich langwierige Recherche, wie es in allen EU Mitgliedsstaaten gehandhabt wird. Als Basis hast du zwar die EU Feuerwaffen-Richtlinie, aber: Richtlinie heißt in der EU, dass der einzelne Mitgliedsstaat nicht hinter die dort vereinbarte Regulierung zurückfallen darf, wohl aber für sein Territorium schärfere Gesetze erlassen darf. Du müsstest dir also 27 nationale Gesetze anschauen - und nicht nur die bei deutschen Sportschützen beliebten Regeln in Tschechien oder Polen. In den Niederlanden müsste bspw. die Aufbewahrung ähnlich kontrolliert werden wie in DE, und du brauchst ein paar Jahre, bevor du überhaupt Großkaliber bzw. große Großkaliber erwerben darfst. Es ist halt komplett uneinheitlich - übern dicken Daumen ist DE bei Kategorie C eher stärker reguliert als der Durchschnitt der EU, bei Kategorie B geht oftmals mehr in DE als im EU-Durchschnitt. Die eher freizügigere Handhabung von C hat natürlich auch damit zu tun, dass in vielen EU-Ländern die Jagd weniger ein Popanz ist, denn du dir mit tausenden Euros fürs "Grüne Abitur" erkaufen musst und jede Flechte an der Birke kennen musst bevor du ein Rebhuhn schießt, sondern mehr ein "Breitensport" fürs Wochenende ist ;-)
Die Niederlande haben auch Waffenaufbewahrungskontrollen.
Ich glaube, die allgemeine Arschlochquote ist im Staatsdienst deutlich erhöht. Und generell sollte die Aufsicht wesentlich entschiedener ausgeübt. Sowohl innerhalb der Behörden als auch in der Behördenhierachie.
Ja, jeder empfindet das halt anders. In vielen Behörden werden auch einige sagen "Die Ar...chlochquote unter den Bürgern ist deutlich erhöhrt"....
Die wird sich noch reichlich erhöhen wie‘s aussieht..
Wenn man (bald) schon nichtmal mit einem Taschenmesser ‚rumlaufen‘ darf..
Mein Vic, Nr.3, nutze ich seit 40 Jahren täglich🤮🥲
Dad ich werden mich mal um die Beschriftung kümmern vielen dank für den durch aus lustigen Hinweis🤣👍#Nancy Faeser#
Immer wieder gerne! Für unangekündigte Kontrollen hab ich noch nen viel krasseren Tipp, der ist mir aber zu derb zum öffentlich erzählen.
Na nu sach schon. Sex toys? BDSM Zubehör?
Tactical-Dad hat die Sexhefte (ab 1995), welche ursprünglich im Karton waren, zu Anschauungszwecken durch Magazine und Schnelllader ersetzt. 🙃
Diese Kontrollen waren unter anderem für mich ein absolut wirksames Mittel, mir die Freude am Waffenbesitz zu versauen, deswegen habe ich dieses Ziel nie ernsthaft verfolgt, als ich noch in D gelebt habe. Ich war geradezu schockiert, als ich erfahren habe, daß man hier in der Schweiz dafür nicht mal einen Waffentresor braucht. Ich sperre aus Sicherheitsgründen jedenfalls nur die Munition weg.
Nach der Waffen-Sachkunde war mir klar besser eine unregistrierte😅
Ihr Deutschen tut mir leid, LG aus Österreich!
Was tut dir denn leid? Meine Pumpflinte oder meine .50 BMG? 😉
Ich dachte, dass Aufbewahrung bei Kategorie B alle 5 Jahre auch im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit kontrolliert wird? Ab 20 Waffen müsstet ihr doch eh extra Nachweis für Aufbewahrung erbringen, oder?
@@DerMoosfrau Beides unnutzer Plunder ;-)
@@DerMoosfrau Nö, eventuell dass ich mit 18 meine erste Feuerwaffe (noch OHNE Jagdschein!) besessen habe und zur Zeit mit 24 fast 30 Waffen auf meinen Namen registriert habe ohne Mucken von der Bezirksbehörde? (Inklusive 10 Halbautomaten). Oh, und dass ich jedes Messer öffentlich führen darf ;-)
@@Colt1873 Ich habe über 25 Waffen, der Nachweis ist original ein Bild vom Waffenschrank zu machen und es der Bezirksbehörde per E-Mail zu schicken! (Rein aus dem Grund weil die Behörden bei Langwaffen nicht kontrollieren DÜRFEN, ja laut Waffengesetz dürfen sie nicht kommen! Und somit hätten sie nicht mal einen Überblick wie sie verwahrt werden! Bei 20, 40, 80, 160.... Waffen so!
Immer wieder lehrreich und amüsant. Danke für die Mühe. Der SexheftKarton wird nun bei mir auch Einzug halten. Sicher mit einer anderen Aufschrift. Aber das deeskaliert den Anblick in den Schrank bestimmt ungemein. Denn auch ich, als Jäger, werde oft gerufen , um ein angefahrenes Wildtier zu versorgen. Und da ist Zeit ein Faktor, der ggf. unnötiges Leiden verkürzt.
Danke, "deeskaliert den Anblick" war diese Woche die beste Formulierung in meinen Kommentaren! Und ja klar, in manchen Situationen machen geladene Magazine schlichtweg Sinn. Meine Kurzwaffenmagazine für die Jagd hab ich auch immer fertig geladen im Schrank.
Munition? Tut mir leid, habe ich nicht da. Ist gerade alle.
... und genau das habe ich auch gesagt, als ich merkte wie willkürlich das abzulaufen schien!
Ich habe ganz kurz nachdem ich meine erste Waffe erworben hatte meine erste Kontrolle gehabt.
Hat mich überrascht.
Ich habe dann meine Repetierbüchse ohne Optik vorgezeigt und die waren dann nach 5min wieder weg 😄.
Ich habe auch mal nachgefragt bezüglich Gebühren und die Dame von der Behörde war ganz verwundert, dass sowas existieren soll.
Gebühren für eine Kontrolle die man nicht selbst veranlasst ist sowieso eine Frechheit... wofür zahlen wir denn Steuern?
Lief bei mir fast genauso ab. Bezahlen musste ich auch nichts für die Kontrolle. Dabei steht es den Behörden frei dafür eine Gebühr zu verlangen.
Meine Sachbearbeiterin ist selbst Jägerin, ich denke das hat da schon einen kleinen Vorteil 😊
Wann kommt es soweit, dass man auf der Straße in eine Polizeikontrolle gerät und diese dann eine Gebürh dafür erhebt? 😮
@@momosieben8387 es geht um die unangekündigte Aufbewahrungskontrolle der Waffen zuhause, nicht Verkehrskontrolle.
@@momosieben8387ach die schwurbler auch am start
Mir kommt gerade Reacher in den Sinn: Don‘t mess with Tactical-Dad! 😉😂
Sie: "Schaaatz! Wieso putzt du deine Flinte denn schon wieder??"
Er: "Weil ich dafür kein Öl zum Schmieren brauche wie bei deiner Büchse..."
Schau mal auf die Startseite von meinem Blog. Es wird wieder Zeit "denen da oben" die Meinung der Basis mitzuteilen...
Ich bin echt froh dass mein Sachbearbeiter selber Sportschütze ist, man kann auch sehr gut mit dem quatschen :) Der hat Ahnung und da gibt es auch keine Probleme wo es keine Probleme gibt und da bin ich auch sehr froh drüber.
Wie immer sehr informativ und unterhaltsam 🍻
GSD hat sich das mit dem Etikett noch in eine weniger schlüpfrige Richtung entwickelt 😉
Die 92er ist so eine schöne Waffe, da fühlt man sich gleich wie Martin Riggs, der seinem Buddy von der Toilette hilft … „auf drei!“ 😂
Danke
Es ist schade das keine vollständigen 'Inox' modelle mehr hergestellt werden. Viele der Bedienteile sind nur beschichtet was die ganze Idee dieser Variante absurd macht. Es sind auch genau die Teile die man oft berührt.
....und dann sagt der Kontrolleur mit leuchtenden Augen: ah, Sexhefte sammle ich auch, darf ich ihre Sammlung mal sehen? 😅
Mist, das wäre echt blöd. Für den Fall muss ich mir noch was überlegen. Man muss ja auch deutlich sagen, dass Sexhefte von 1995 ja schon den Status von Kulturgut haben sollten.
@@tactical-dad Wer will nicht die heiße Oma aus der Nachbarschaft, geboren 1920, sehen...?
Können sie nicht sehen, die Seiten sind verklebt ! 😂
Man kann auch einfach Putzmittel auf den Karton schreiben. Da dürfte das Interesse dann sehr gering sein.
@@tactical-dadEinfach ein paar Magazine oben drauf legen.😜
Als Wiederlader kann ich jede ( wiedergeladene ) Munition besitzen. Außerdem kann man natürlich im Langwaffenschrank im Munitionsfach die Magazine aufbewahren und den Schlüssel dafür auch im Schrank haben. Auch das Fach muss man nicht öffnen, wenn man seine Munition wo anders lagert. Z.b. in einem extra Munitionsschrank.
Autsch,dachte ich auch mal. Dürfte so nicht stimmen. Du darfst m.W. als Wiederlader und Sportschütze jede Munition haben für welche Du auch Waffen hast. Als Wiederlader Jäger und Sportschule darfst Du jedwede Langwaffenmunition haben dürfen und Kurzwaffenmuni lediglich für KWKaliber welche Du als Waffe besitzt.
Sollte ich,hatte mir dazu extra ne intensive Beratung eingeholt, falsch mit meiner Sichtweise liegen belehrt mich unter Nennung zurreffender Gesetze Verordnungen etc. gern eines Besseren.
Gruß Wolfgang
@@wolfgangullrich6598
Stimmt aber.
Die Begründung findest du in §27 (1a) SprengG iVm § 10 (3) WaffG
Nachschlagen darfst du selber.
@@wolfgangullrich6598 ...nur in Bayern !
@@theloki72
Sei gegrüßt
Genau diese Aussage habe ich von meiner Waffenbehörde (in Niedersachsen) auch bekommen.
Meine Anfrage an meiner zuständigen Behörde war damals (als Wiederlader) ob ich schaffe Munition zum Aufbau eines Schaukasten verwenden kann/darf. Antwort meiner Behörde "Ja" aber nur maximal drei Stück welches ich der Behörde mitzuteilen habe und ich die Munition (solange es sich nicht um Verbotene) handelt und aufgrund meiner Erlaubnis zu Delaborieren habe.
Vor drei Jahren habe ich den Munitionssetzkasten (alle ohne Pulver und Zündsatz) gegen eine Ladestation getauscht.
Bedeutete damals, ich durfte eine kleinstmenge Munition an mich/in Besitz nehmen ohne im Besitz einer passenden Waffe zu sein.
Wenn Unsicherheit und fehlendes Fachwissen nicht im Einklang zu seinen Speziellen Wünsche stehen und diese nicht im Gesetz explizit autorisiert werden, sind sie immer mit den Behörden und eventuell mit einem Sachverständigen/Gutachter abzuklären um Rechtssicherheit zu haben.
@@Revilo-vz1hw Gott zum Grusse!
Hierzulande ist es ja so, dass Gesetze regeln, was man darf. Warum der Wiederlader beliebige Munition laden darf, habe ich anhand von Fundstellen im Gesetz aufgezeigt.
Wenn du gegenteilige Ansicht bist, weise enfach auf die entsprechenden Gesetzesstellen hin.
Anektoden von Waffenbehörden haben keinen Gesetzescharakter. Wäre nicht das erste Mal, dass eine Behörde eine unzulässige Einschränkung zurücknehmen muss.
P. S. Ich habe auch einen Schaukasten. Aber ich käme nicht auf die Idee, da
scharfe Munition reinzupacken. Bringt doch keinen Mehrwert, wenn da Pulver drin ist? Und muss ja dann dauerhaft in den Schrank? Mit 'Schau' ist doch da nicht viel.
Wieder sehr interessant und lehrreich.
Es Grüessli Alex
Danke
Gebühren für die Waffenkontrolle sind bei uns zwar knackig, dafür war das Polizei-Duo sehr relaxt und professionell (zivile Klamotten, an der Tür leise gesprochen, dass nicht das halbe Haus was mitbekommt, den Ablauf dann in der Wohnung durchgesprochen usw.). Die Kontrolle der Waffen hat dann allerdings etwas länger gedauert, weil die Beamten wohl noch nicht so oft eine Ausstattung fürs Westernschießen gesehen haben und fast mehr daran interessiert waren, mit den "Colts", den passenden gun rigs und den Unterheblern und Flinte rumzuspielen als zu amtshandeln ;-)
Leise an der Haustür..... Als mein Tresor kam habe ich die Haustür aufgedrückt und der Typ schreit in den Hausflur zu mir nach oben: "Ihr Waffenschrank ist da!".
Ich habe zum Glück nur drei Nachbarn und die waren alle nicht da.
@@DerMoosfrau Lach, meine Schrank-Lieferanten waren zum Glück diskreter
Danke wider was gelernt.,
Mehr Tipps und Belehrung bitte wir brauchen es😊
Danke für das Lob. Bitte drücke es aber in Zukunft etwas anders aus, das liest sich etwas seltsam für mich ;-) Die nächsten Videos gehen mehr über Waffen und Ausrüstung.
Ein Glück ist mein Kontrolleur ein echt Entspannter Typ. Erfahrenener Jäger der selber Duzende Waffen besitzt. Ich hoffe er macht es noch sehr lange weiter in meinem Bezirk. Ein Bezirk weiter von mir hätten wir so eine Horror Waffenbehörde wo gelegentlich Waffenbesitzer Mehrfach im Jahr Kontrolliert werden und jedes mal dafür 140€ Löhnen müssen. Dagegen Ankämpfen ist ganz schwierig, wenn man nicht genau weiß was man tut oder wenigstens nen sehr Fitten Anwalt hat dann wird es sehr Teuer und kostet einen die Waffen.
Ich hab auch geladene Magazine im Schrank liegen und denk mir da eigentlich gar nix, wenn mal eine Kontrolle kommen sollte.
Das kann man natürlich machen, es ist ja nicht verboten
Sehr interessant. Danke.
Und die Kommentare hier sind es teilweise auch. Und andere wiederum erheiternd. Und nur sehr wenige Kommentare empfinde ich als nervig, negativ oder pöbelig. Das empfinde ich als angenehm. Das liegt natürlich auch an der Haltung und am Ton des Kanalinhabers. Weiter so. 👌
Danke Dir, das ehrt mich! Es gibt etwas das ich wirklich nicht mag, das ist dieser dauernde politische Frust und die Jammerei. Das was dann meist einfach nur in Hass und einseitige und alberne Sichtweisen führt. Ich hab mir früh angewöhnt, mich nicht über die Politik aufzuregen, weil das einen einfach nur selber belastet. Das ist jedenfalls mein Selbstbild. Ob ich auch nach außen so wirke weiß ich nicht. Aber ganz wichtig, einen pro-russichen Staatsfeind habe ich heute schon vom Kanal verbannt. Das war die gute Tat für heute. Und jetzt geh ich ins Bett und schlaf den Schlaf der Gerechten :-)
@@tactical-dad 👌
nur weil ich eine voll automatische waffe habe laufe ich nicht amok😂ich zünde auch keine häuser an weil ich ein feuerlöscher habe liebe kripo 😂alles was ihr findet ist untergeschoben ich habe das doch nicht unterm bett😂
Super Video!
Ich habe die leeren Hülsen nach dem Vereinsschiessen immer mitnehmen dürfen. Einmal war da eine volle Patrone drin in einem Kaliber, für das ich keinen Eintrag hatte. Natürlich habe ich es erst zu Hause bemerkt. Zum Glück habe ich einen Entladehammer...Problem gelöst.
Das Delaborieren ist aber nur mit "Wiederladeschein" zulässig und soweit ich weiß auch dann nur bei der zuvor selbstgeladenen Munition.
@@davidschorn5870 So isses - außer, man hat "mehr" genehmigt bekommen. Aber grundsätzlich ist das Delaborieren von Fabrik-Muni eine solide Eskalation vom WaffG zum SprengG.. im realen Leben wird's natürlich niemand mitbekommen, wenn man wegen einer Patrone das Hämmerchen schwingt aber ich würde die "falsche" Patrone lieber irgendwo in der Schublade deponieren und bei nächster Gelegenheit im Verein an den Schützenbruder meines Vertrauens mit entsprechenden Wummen weitergeben...
@@davidschorn5870 Ist egal, mann kann ja behaupten sie wurde so schon gefunden .
In Berlin wird jede Schachtel kontrolliert. Und wehe, man hat im Wechselsystem nicht den Munerwerb eingetragen.
Bei mir (in Berlin) wurde definitiv nicht jede Schachtel kontrolliert sondern so die sichtbare erste Reihe der Schachteln gecheckt und gut war's.
Die Munition wurde bei mir nie kontrolliert, ich hab auf die entsprechenden Blechschränke gezeigt und das hat denen gereicht.
Diese Haarspalterei in der Gesetzeslage. Munition ist Munition dachte ich immer. Wie du sagst es ist unbedeutend ob man solche Munition hat oder solche, beide sind im Endeffekt tödlich. So ein Unsinn. Kein Wunder das viele den Schießsport nicht mehr ausüben wollen oder können. Viel zu kompliziert...
Interessant wie immer!
Kann Dir nur beipflichten, keinen "Mist", den man nicht besitzen darf, im Schrank verwahren und ein gegenseitiger höflicher und freundlicher Umgang mit den Behördenvertretern erspart beiden Parteien unnötige Aufwand und Stress.
(Gilt nicht nur bei einer Aufbewahrungskontrolle, sondern für alle zwischenmenschlichen Situationen und macht das Leben leichter und angenehmer. Meine persönliche Erfahrung!)
Danke
Das stimmt. Ich hatte bisher nur eine Kontrolle und einer der beiden Herren sagte zum Schluss zu mir, es wäre schön, wenn es immer so schnell und unkompliziert laufen würde. Ich habe noch nie verstanden, warum manche Menschen kleine Ausführende nerven, wenn sie mit Gesetzen und Vorschriften unzufrieden sind.
Du hast noch nicht vorhandene Sachbearbeiter vergessen, bei mir im Kreis ist die Waffenbehörde seit 4 Monaten praktisch unbesetzt.
Das ist heftig. Stimmt, in dem fall habe ich "nicht vorhandene" Sachbearbeiter vergessen.
Waffenbesitzer oder Interessen sollten sich mal überlegen welche Parteien sie zukünftig wählen, kleiner Tipp es ist keine der Altparteien.
Beim letzten Mal als ich bei der Waffenbehörde einen Antrag gestellt habe war ein Fragebogen dabei wo ich ankreuzen musste ob ich einer rechtsextremen Partei angehöre oder einer Gruppierung die Verfassungswidrig ist.
Wahrscheinlich ist nur die Vorbereitung für weitere Schikane gegen legale Waffenbesitz.
als hätten die anderen Parteien, wenn sie an der Macht wären, nicht weniger Angst um genau diese mit bewaffneten Bürgern. Politiker sind zuweilen gefährlicher für die Gesellschaft als jede Waffe
Für viel wichtiger halte ich den Eintritt in den VDB.
Diese Fragen gibts aber schon lange.
@@tactical-dad nein vor 13 Jahren noch nicht.
Das mit den Sexheften werde ich 1:1 übernehmen! 😃
Am besten ein Cover von einem ausschneiden und mit draufkleben 😂
Das ist ne gute Idee. Man könnte auch das Cover drauf kleben und dazu schreiben "Blitzillu" und auf den nächsten Karton "Happy Weekend".
Servus! Wiedermal sehr informativ. Mit irgendwelchen Waffenbehörden habe ich zum Glück nichts zu tun. Gruß Thomas
Danke
Waffenbehörden - ein Kapitel für sich.
Das Video ist gut gemacht - ein Dankeschön!
Danke für das Lob!
Als Wiederlader kann man meines Wissens legal jedes Kaliber laden und auch legal diese Munition mit zum Beispiel Vereinswaffen schießen oder liege ich da falsch ?
Und was hat das mit dem Video zu tun? Er war kein Wiederlader und das gezeigte ist Fabrikmunition.
Habe wieder neue Sachen gelernt...danke
Das freut mich sehr. Dafür mach ich diese Videos.
Bitte auch ein Video von den Sachbearbeitern. Ein Abo von mir gibt es jedenfalls!👍
Danke Dir. Ich werde sicher auch noch die unschönen Erblebnisse mit den furchtbaren SBs erzählen. Aber jetzt ist es erst mal wichtiger unsere Hobbys zu retten und den VDB zu unterstützen.
0:48 Die Beretta ist wirklich schön.
4:40 Haben die Sachbearbeiter diesen Spielraum, falls sie eine oder mehrere Patrone finden, die der Waffeninhaber nicht besitzen darf, da er keine entsprechende Waffe zu dem Kaliber hat? Und wenn ja, muss das dann nicht dokumentiert werden? Und könnte die Dokumentation dann später ein Problem für die Sachbearbeiter werden, wenn sie diese Munition im falschen Kaliber aus Kulanz mitnehmen und entsorgen?
8:56 Dazu habe ich eine Frage. Wenn man einen weiteren Waffentresor neben dem normalen Waffenschrank mit den WBK Waffen stehen hätte und in dem sich aber ausschließlich nur erlaubnisfreie Vorderlader und SRS befinden würden, hätte die Waffenbehörde dann einen rechtlichen Anspruch sich auch diesen Tresor öffnen zu lassen?
§ 36 Abs. 3 WaffG ist da nämlich recht doppeldeutig formuliert. Anfangen tut der Paragraf mit den Worten "Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen ... besitzt" womit man meinen könnte, dass die Art der Waffen damit eingegrenzt wären, der Satz bezieht sich allerdings nur auf den Inhaber, also wer ist von den Aufbewahrungskontrollen betroffen. Der zweite Satz bezieht sich darauf, dass die Besitzer solcher Waffen verpflichtet sind Zugang zu den Räumen mit den Waffen zu erlauben. Aber genau in dessen Nebensatz steht dann nicht mehr zu den erlaubnispflichtigen Waffen, sondern da steht nur "die Waffen". Vom Kontext her könnte man meinen, dass sich das auf die erlaubnispflichtigen Waffen bezieht, aber wenn man das ganz weiträumig auslegt, dann könnte das auch als "alle Waffen generell" verstanden werden.
Wenn man also bspw. neben dem 1er Schrank noch einen alten A Schrank mit SRS und erlaubnisfreien Vorderladern stehen hätte und dann die Waffenbehörde fragen würde, was da drin ist und dann sagt man SRS und erlaubnisfreie Vorderlader, dürfte sie sich ihn dann öffnen lassen?
Jede Behörde kann eigene Dienstanweisungen raus geben und das kann ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Eine Strafverfolgungspflicht hat nur die Polizei.
Und Kontrolleure haben keine Rechtsgrundlage sich den Inhalt anderer Tresore zeigen zu lassen.
@@tactical-dad Danke für deine Antwort.
Ja, aber ich meinte wenn man denen sagt, dass da Vorderlader und SRS drin sind, also Waffen. Würde das dann schon reichen, eben weil es Bezug zu Waffen hätte?
@@OpenGL4ever nein, es gibt nur zur Kontrolle WBK pflichtiger Waffen eine Rechtsgrundlage. Nur wenn offen frei verkäufliche Waffen da sind, ist meiner Meinung nach eine Kontrolle davon rechtmäßig. Sie müssen dann ja auch ausschließlich können dass es sich nicht um illegale Waffen handelt.
@@tactical-dad Danke für deine Antwort.
Ich habe weder Waffen, noch Tresor. Und Schmuddelhefte auch nicht. Trotzdem interessantes Video!
P.S. Obacht, dass deine Frau die Hefte nicht findet.
Danke, das ehrt mich. Und ja stimmt, die Frau sollte die Schmuddelhefte nicht finden. Aber deswegen verbannen die Frauen uns Männer ja meist in unsere Männerhöhlen und Hobbykeller. Die Gefahr dass sie in den Waffenschrank schaut ist gering. Man denke an Loriot, Papa ante Portas, wo sie ihn zum Basteln in den Keller verbannen will, zum Renteneintritt.
@@tactical-dad In dem Fall Glück gehabt. Bekannter von mir teilt sich mit seiner Frau das "Arsenal" und den Schrank. So kommt man schneller an AR-15, Pistole, Repetierer, Flinte etc. Was man im Haushalt so braucht....
Stimmt, es ist absolut nicht verboten geladene Magazine im (passenden) Schrank aufzubewahren (solange man die Munition darin besitzen darf). Warum macht man also so ein gewese darum und direkt danach kommt dann der Satz "Und warum ich das in die Pappschachtel tue? Weil ichs darf!" Ja, aber du darfst sie auch einfach so in den Schrank legen...
WENN dir ein Kontrolleur deswegen Ärger machen will, dann findet er auch so etwas zum Stänkern...
Man muss rein logisch auch einfach sagen, dass ein geladenes Magazin in extremsten Notfällen wie bei Einbrüchen auch Leben retten können. Mindestens ein geladenes Magazin für eine Schusswaffe würde bei mir immer im Waffenschrank liegen. Ich finde es recht Naiv dies nicht zu tun. Man schläft dann bestimmt auch viel besser.
@@snakeace0mit diesem Argument könnte es vor Gericht schwierig werden. Wenn man alles vorbereitet für einen evtlen Fall von Notwehr, wartet man ja quasi nur drauf, den vorbereiteten Gegenstand zu verletzen einer Person nutzen zu können.
Das ist nicht unbedingt meine eigene Meinung, aber es gibt ausreichend Gerichtsverfahren und Urteile zu genau dem Thema!
Einem Bauunternehmer habense vor einigen Jahren sogar die Zuverlässigkeit aberkannt und die Knarren eingezogen, weil er als Sportschütze an seinem Grundstück ein Schild öffentlich einsehbar aufgestellt hatte, mit der Aufschrift (sinngemäß) "Aufgrund der hohen Munitionspreise können keine Warnschüsse mehr abgegeben werden"
@@marcoh.3467 Ich würde ja auch nicht "alles vorbereiten" sondern Legal ein Magazin geladen aber getrennt von der Waffe lagern. Rechtlich würde es schwierig werden, wenn die Waffe geladen neben dem Bett stehen würde.
Als Waffenbesitzer würde ich auch niemals öffentlich preis geben, dass ich Waffen besitze. Das macht die Leute nervös und bringt nur unnötige aufmerksamkeit.
Frage: Wenn man keine Munition zu Hause hat, da man diese im Verein bei jedem Training dort kauft, gibt es in dem Fall irgendwelche Probleme bei solchen bösartigen Beauftragten von Amt bei der Waffenschau?
Mal ne blöde Frage!
Nach meinem letzten Stand ist es erlaubt in ein komprimierten Waffen Schrank A( lang Waffe) und B (kleiner kurz Waffen Schrank integriert) Munition zb 9mm in derA Ebene zu lagern da da nur Langwaffe drin sind. ( Munition passt nicht in Langwaffe)
9mm Pistole ist dann in B Schrank getrennt von der Munition..
Ist das korrekt??
Entschuldige, aber ich beantworte grundsätzlich keine waffenrechtlichen Fragen mehr. Da kommen täglich unzählige rein und jede bedarf ein recherchieren für eine anständige Antwort. Aber weißt Du was, frage doch bei deinem Verband nach, die haben nämlich extra Rechtsabteilungen und gewöhnen sich langsam daran, dass sie nichts für ihre Mitglieder tun müssen. Die dürfen ruhig beschäftigt werden.
@@tactical-dad
Danke für deine Antwort. Vielleicht weiß das ja jemand anders hier und hat da auch die rechtliche Seite parat..
Als jemand dessen Sachkunde als Sportschütze alt genug für die Frage ist: Wenn Du keine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber hast ists egal ob die Kurzwaffenmunition im Innenfach ist oder im Langwaffenfach. Wenn Du eine hast, dann kommt Kurzwaffe und Kurzwaffenmunition zwingend ins Innenfach. Die Logik dabei ist, daß ein Unbefugter zur Beschaffung von Waffe und dazu passender Munition zwei Schlösser brechen muss statt nur einem. Daraus folgt dann auch, daß die Langwaffenmunition auch im Innenfach (oder einem ganz anderen Schrank) sein muss.
Ist vielleicht eine etwas dumme Frage, aber kann mir evtl jemand nennen, wo im Gesetz steht dass man Munition getrennt von der Waffe lagern muss?
Habe im WaffG (§36) und AWaffV (§13) nichts diesbezüglich gelesen, dort gibt es lediglich Bestimmungen zu den Behältnissen und die Vorgabe, die "erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."
Folglich würde ich schließen, dass ungeachtet der Art der Schusswaffe es erlaubt ist, die Munition im gleichen Behältnis aufzubewahren in dem auch die Waffe aufbewahrt wird..
Falls es doch anders ist klärt mich bitte auf ich habe dazu nichts gefunden in entspr. Gesetzen
@@tob6116 In der aktuellen Fassung wird das nicht mehr drinstehen, weil alle neuen Waffenaufbewahrungsbehälter auch die entsprechende Munition gleichzeitig enthalten dürfen. "Von der Waffe getrennt" heisst dann nur "nicht geladen, keine Munition in der Waffe, auch nicht teilgeladen". Bei Altbesitz von VDMA 24992 A oder B Behältnissen darf die zu darin aufbewahrten Waffen nicht im betreffenden Behältnis sein. Keine Regel ohne Ausnahme: Der "Jägerschrank", d.h. Schrank VDMA 24992 A mit Innenfach VDMA 24992 B darf im Innenfach die Munition für darin gelagerte Waffen enthalten, denn das Ziel der Vorschrift war, daß man 2 Schlösser brechen muss um unbefugt an Waffe und Munition zu kommen.
Wieder was gelernt. Vielen Dank :)
Sehr gerne
Sexhefte im Waffenschrank? Hab ich versucht aber passen nicht mehr rein! 🤣🤣🤣 Aber mal im Ernst. Ich hab mit der Waffenbehörde bei uns nur durchgängig gute Erfahrungen gemacht. Zu denen kann ich auch mal mit Fragen kommen und mit Termin nehmen die sich richtig Zeit dafür z.B. bei Unterbringung von Treibladungspulver.
Ich glaube zum Thema Schmuddelhefte sollte ich mich gar nicht mehr näher äußern.... Die Gefahr, dass meine Frau hier mitließt ist zwar sehr gering. Aber man weiß ja nie...
Mensch, die Beretta sieht ja toll aus... Gibt es dazu ein Video...?
Vermutlich nicht, ich sehe in der Vorstellung der Beretta nicht so viel Sinn. Aber ich überlege ob ich sie im direkten Vergleich zur P38 noch zeige, um die Paralellen zu zeigen.
Die Beretta 92. Eine der schönsten Pistolen. Hab eine mit CO2 von Umarex, aber eine echte soll auch mal folgen.
Ja, die ist richtig toll. Als etwa 10 Jähriger war ich mit meinem Vater in einem großen Jagdgeschäft und da lag eine Beretta 92FS und eine Walther TPH, beide in Stainless, in der Vitrine. Das hat mich lange gefesselt.
@@tactical-dad Auf Stainless steh ich ja nicht so. Brüniert gefällt mir schon besser. Vor ca. 20 Jahren hab ich mal mit einer 92 FS geschosssen. Kann mich aber leider nicht mehr erinnern, wie das so war.
Für eine von mir nicht eingeleitete oder gewollte Kontrolle zahle ich auch keine Gebühren,- das landet dann vor Gericht.
Das wurde leider bereits als rechtmäßig abgeurteilt. Der VDB führt aber gerade eine Musterklage, dass Kontrollen nichts kosten dürfen bei denen keine Verstöße festgestellt wurden.
Gut dargestellt, danke!!!
Gerne
😅genau erkannt, das Problem sind in der Regel nicht die Behörden sondern die sogenannten Fachkräfte in den gesetzeschaffenden Ministerien und willfährige Verbände!
Darum seid schlau und wählt blau und alles wird wieder gut! 😺👍💪😎🍀💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🇩🇪💙🍀🐺
Wichtiger ist jetzt erst mal den VDB zu unterstützen
Min 5 - sind nicht deswegen eigentlich nur noch Tresore mit Zahlenkombination zulässig bzw. gehen bei der Kontrolle durch?
Das würde hier zu lange dauern das zu erklären, wie es zu der aktuellen Forderung nach Zahlenschlössern gekommen ist. Das war bisher schon erlaubt, dass man Schlüssel verwendet. Aber wenn die Ehefrau ohne WBK Zugriff auf den Schlüssel hat, war das schon immer (seit 2003) verboten. Vor 2003 hat man fast jedem Waffen zu Aufbewahrung geben dürfen.
Die können genauso gut Messer verbieten die sind viel gefährlicher😂
Da fällt mir ein verwandtes Thema ein. Du bist ja generell ziemlich gut informiert... ist die eigentlich auch nur ein Fall bekannt, bei dem bei einem neuen Waffenschrank (nicht Altbesitz) wegen mangelnder Befestigung der Widerstandsgrad und damit die sichere Aufbewahrung in Frage gestellt wurde?
Das WaffG und sie Verordnung geben direkt nichts zur Befestigung bei Grad 0 und 1 her, die Richtlinien über Tresore aber sehr wohl. Man hört da eine Menge Unsinn und spekulatives.
Kurze Antwort: nein.
Es gibt da nur wichtigtuerisches Gerede von Handwerkern.
Relevant nur aus Versicherungsrechtlichen Gründen bei Aufbewahrung von Wertsachen.
Je nach Haus insbesondere Neubau mit Fussbodenheizung und Holzwänden oder Mietsache technisch nicht möglich. Aus die Maus.
Die Befestigung ist nach meiner Kenntnis nur für die Versicherung relevant. Die in der Norm angegebenen Werte beschreiben lediglich, welche Kräfte die Befestigung aushalten muss, wenn sie ausgeführt ist.
Auch in Deutschland gibt es viele Häuserformen, die sonst für eine Waffenaufbewahrung in Wertschutzschränken überhaupt nicht in Frage kommen würden (Dielenböden, Ziegelwände, Holz als Boden und Wandmaterial).
Nein, da ist mir kein Fall bekannt. Es gibt eine Seite von einem, ich meine, Tresorhändler. Der das richtig gut aufschlüsselt und in allen Bundesländern nach der Vollzugspraxis angefragt hat. Die Zertifizierungen der 0er und 1er Tresore fordern das Befestigen, aber die meisten Innenmistierien der Ländern sagen sogar ausdrücklich, dass es waffenrechtlich nicht vorgeschrieben ist. Leider leben wir in einer Zeit in der sich niemand mehr traut Entscheidungen zu treffen und zu vertreten. Und da wird jede Möglichkeit gegen uns genutzt. Und sollte der gesamte Tresor mal geklaut werden, wer weiß was dann passiert...
@@tactical-dad Die Tresorhändlerseite kenne ich. Das was er da behauptet bezüglich Befestigung ist totaler Unsinn. Er behauptet nämlich daß der Tresor mit 50 kN an der Wand/im Boden befestigt sein muss. Die 50 kN beziehen sich aber nur auf das Loch im Tresor. Das muß diese Kraft aushalten und darf nicht ausreißen. Es gibt technisch gar keine Möglichkeit etwas mit 50 kN mit einer einzigen M12 Schraube zu befestigen.
In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) steht dazu etwas in Punkt 36.2.4.
Eigentlich finde ich diesen Kanal ja echt Panne...! Aber dieses Video ist wirklich klasse! Jetzt echt einmal Hut ab! Und ich gebe Dir Recht: das ist scheinbar wirklich Sachbearbeiter abhängig wie die Kontrolle abläuft und nicht das Bundesland. Ich hatte in zwei Jahren drei Kontrollen und die alle in einem Bundesland (aufgrund arbeitsbedingter Umzüge ).
Ein Sachbearbeiter lies faktisch die Willkür und Böshaftigkeit raushängen; fragte meine Frau DREIMAL in meiner Abwesennheit "ob sie nicht auch mal eben einen Schlüssel hätte, dann wäre doch die Sache vom Tisch!" Der fragte mich dann auch nach Munitionsaufbewahrung. War aber grad zufällig alles alle...! ;-)
Hinterher habe ich dann gehört, das der gute Mann wohl schon einige WBK`s in seiner Laufbahn einkassiert hätte!
Bei den den beiden anderen war es ein nettes Gespräch. Der eine schoß selber... war eine nette "Fachsimpelei"! Wobei ich noch wertvolle Informationen & Tips bekam. So wie in diesem Video! Also jetzt aber mal Daumen hoch!!!
Das darf doch alles nicht wahr sein..
Nur noch 😶🙄
Hoffen wir auf's Beste, dass die SB keine kleinen Mihalics sind.
Mit Behörden gibt es immer Probleme das sind ja die Wichtigsten Menschen die hat man zu streicheln
Die aller Meisten Verwaltungsbeamte setzten einfach nur die gesetzlichen Vorgaben um. Und das was Du sagst, dass können die umgekehrt auch über viele "Bürger" sagen.
Angenommen ich habe als Wiederlader Munition von einem Schützenkollegen zur Vernichtung bekommen wie sieht die Lage dann aus?
In meinem Landkreis im Saarland gibt es zwei Behoerden eine fuer die Landeshauptstadt.eine fuer den Regionalverband (Umland).
Ich hatte noch nie Probleme,kann jederzeit bei Fragen anrufen und auch selber vorbeikommen auch ohne Termin beim Regionalverband.
Kollegen bei der Stadt muessen alles schriftlich per Post einreichen ,Termine gibt es keine (seit C) und telefonisch selten ereichbar.
Wen sie nicht der Feind sind, sollten sie sich nicht wie Feinde verhalten. Hab nur Probleme mit denen und hatte nur schlechte Erfahrungen.
meine frage is was will ich mit einer patrone die ich nicht nutzen kann?
Viele haben so was, als Erinnerung an die Dienstzeit, aus Interesse, zum Sammeln, zum Angeben...
@@tactical-dad Aus der Dienstzeit? Das kann wegen Hartkern oder Ähnlich sehr kritisch werden.
Happy Weekend sage ich nur - der Klassiker!🤣
Ich glaube das muss man im Hinblick auf die Verfolgung von illegalem Waffen- und Munitionsbesitz betrachten. Eine Waffe, kann auch eine einfache sein, illegal zu bauen ist einfacher, als Munition dafür herzustellen.
@@OpenGL4ever nicht wirklich. etwas Chemiekenntnisse reichen eigentlich aus, vieles kriegt man so in der Apotheke. Für sprengfähiges Material brauchts nur was Brennbares mit viel Oberfläche und einen Sauerstoffträger. Druck kann man aber auch mit ner Luftpumpe erzeugen. Problem ist eher, mit dem Bastelscheiss was zu treffen und sich nicht selbst zu sprengen.
Wehe dem die Frau sieht wie man es draufscheibt. Schöne Scheidung, da kann man dann auch sammeln ohne WBK.) Interessant. Es gibt auch andere Behörden die nicht mal welche sind aber sich so aufführen. Ist aber auch verzwickt sie sind halt einer untergeordnet. Das Gesetzt gilt für diese nicht obwohl sie sich eigentlich dran halten müssen. Du sollst nicht lügen, betrügen und nicht stehlen, der Staat hasst Konkurrenz.
Meine Behörde hat bei der letzten Kontrolle ebenfalls darauf Bestanden auch die Munitionsaufbewahrung zu kontrollieren. Ich war mir tatsächlich unsicher ob sie das überhaupt dürfen.
Generell habe ich gute Erfahrungen mit meiner Behörde, das hat mich aber doch etwas verwundert. Munition wird nirgends eingetragen, was wollen sie also kontrollieren? Was wenn ich sage dass im Tresor neben dem Waffenschrank meine Goldvorräte sind und ich keine Munition besitze?
Nach meinem Verständnis hat die Behörde keinerlei Recht die Munitionsaufbewahrung zu kontrollieren. Ganz sicher bin ich mir aber nach wie vor nicht.
Munition ist gerade alle...
Du hast da als Legaler Waffenbesitzer eine gewisse Mitwirkungspflicht.
Siehe WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (3) sowie in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) siehe Punkt 36.7.
Du musst also zeigen, wie die Munition aufbewahrt wird, falls mal welche im Haus ist.
@@OpenGL4ever
Das WaffG §36 sagt dass man der Behörde Zutritt zu den Räumen der Waffenaufbewahrung gewähren muss. Das tue ich wenn die Behörde den Schrank von außen sieht. Ich sehe keine Rechtsgrundlage die der Behörde erlaubt den Schrank öffnen zu lassen und im Inhalt herum zu suchen, beispielsweise um von der WBK abweichende Munition zu finden. Die hat nichts mit den "erforderlichen Vorkehrungen ..., um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen" zu tun.
Nach meinem aktuellen Rechtsverständnis ist die Durchsicht des Munitionsschranks daher eine unzulässige Durchsuchung und gleich zu setzen mit dem Öffnen der Pornoheft-Kiste von der Tactical-Dad spricht.
Wer sagt denn dass ich in den 308 Munitionspackungen nicht persönliche Dinge aufbewahre?
Das Recht zu sehen, dass die Munition in einem speziellen Schrank liegt haben die ganz klar und das steht auch nicht in Frage. Wenn irgend ein WBK Inhaber immer zu geizig für einen Blechschrank war und dann bei der Kontrolle auf einen Blechschrank voller Akten zeigt, woher sollen die Kontrolleure dann wissen, dass die Munition da auch wirklich drin ist? Du hast einen Munitionserwerb eingetragen und damit brauchst Du auch eine Aufbewahrungsmöglichkeit dafür.
Praktisch wenn man Wiederlader ist wg der Muni ;-)
Da kann dich aber dafür zusätzlich die andere Behörde kontrollieren, von der du die Erlaubnis nach §27 SprengG hast und schauen, ob beim Pulver und der Aufbewahrung alles mit rechten Dingen zugeht.
Die Erlaubnis zum Wiederladen gilt für DIE DABEI GELADENE MUNITION. D.h. nicht für Fabrikmunition und wenn man es ganz genau nehmen würde auch nicht für Munition, die jemand anders für einen geladen hat. Letzteres lässt sich aber vermutlich nicht nachweisen.
@@dirkthomsen5334Ersteres auch nicht wenn die Schachtel nicht gerade noch zugeklebt ist.
@@DerMoosfrau Ein Munitionssaxhverständiger dürfte selbst das anhand der verwendeten Hülsen, Anzündhütchen, Geschossen, Pulver und Herstellungsspuren ermitteln können. Ob man seitens der Behörde allerdings diesen Aufwand treiben wird, wage ich zumindest bei kleinen Mengen zu bezweifeln
Das nützt Dir aber auch nichts, wenn es sich um Fabrikmunition handelt.
Meine Fresse... zum Glück lebe ich in der Schweiz
Wir kennen doch die Regeln, Pech wer solche Munition besitzt.
So einen Karton mit Sexhefte beschriftet mach ich mir auf jedenfall. 😂
Jetzt bin ich ja quasi auch schon dazu gezwungen es zu machen.
Das selbe im übrigen auch in Bauämtern. Es ist wirklich 1 zu 1 das selbe. Die meisten wollen, können aber nicht wegen der Vorgaben auf Landesebene oder vom Bürgermeister. Wenn Probleme auftreten das ist es meistens wegen Fachkenntnissmangel, Unterbesetzung oder Krankheit. Leider gibt es auch hier manchmal böswillige Menschen, an denen kann man leider nur verzweifeln.
Ich plane bald ein Video, wie man am besten mit bösartigen und machtge...len SBs umgeht. So sehr ich die meisten SBs der Waffenbehörden schätzen, gibt es diese leider auch und gegen diese muss man sich mit aller Konsequenz wehren.
Interessantes Video, wobei man über manch Dummheit schon schmunzeln muss. (Tresorschlüssel weitergeben, etc.)
Apropos langer, steiniger Weg zur WBK: Ich bin seit 10 Monaten Mitglied eines Schützenvereins, mit dem Regelmäßigen GK schießen habe ich erst später begonnen sodass ich die erforderlichen Bedürfnisse erst im Oktober komplettiert hätte. Im Juli steht bei mir jedoch ein Umzug (in ein anderes Bundesland) an. Nun frage ich mich: Wenn ich mich am Neuen Wohnort einem neuen Schützenverein anschließe, muss ich die 12 Monate sowie 12x (bzw. 18x) schießen erneut erfüllen oder wird mir die Angehörigkeit zum Alten Verein, sowie die geleisteten Schießtermine angerechnet? Bisherige Recherche zu der Thematik brachten sehr abweichende Aussagen zutage. Über dahingehenden Input wäre ich sehr dankbar!
Ich habe bei weitem nicht mehr die Zeit hier waffenrechtliche Fragen zu beantworten, da falttern täglich über 10 rein. Wie soll das mit einem Hobbyblog möglich sein? Alleine 10 waffenrechtliche Fragen seriös zu beantworten, würde min. 1-2 Stunden dauern. Die Antwort findest Du in den Befürfnisbescheinigungsrichtlinien deines Verbandes. Ich hatte früher übrigens das selbe Problem und auch mal etwa 2 Jahre dafür gebraucht. Das allerwichtigste ist die Mitgliedschaft im Verband, ab diesem Tag beginnen nämlich die 12 Monate zu zählen, der Rest ist meist weniger schlimm.
@@tactical-dad
Absolut nachvollziehbar, mir ging es lediglich um eventuell vorhandene Erfahrungswerte. Meine Frage zielte nicht auf eine Rechtsberatung zum Waffenrecht ab, dafür würde ich im Bedarfsfall andere Quellen als RUclips anzapfen, daher alles gut. VIelen Dank für die Antwort.
Wenn man nun so wie du, eine Waffe und 2 Patronen erbst (Ich denke es war mehr) und eine ist erlaubt zur Waffe und eine nicht, kann man das dann vernichten lassen ohne sich strafbar zu machen? Transport??
Ich glaube da gab es ein paar Missverständnisse. Der ehemalige Besitzer hat sich strafbar gemacht. Ob der Erbe sie behalten darf entscheidet die Waffenbehörde. Und das allerwichtigste: Man darf niemals Waffen und Munition irgendwo hin transportieren zur Abgabe. Man findet sie, man ruft bei der Waffenbehörde oder Polizei an und lässt sie abholen. Wenn man das so macht, würde man sich selbst beim Fund von Kriegswaffen nicht strafbar machen.
Um in die Pappschachtel zu gucken reicht die Frage "Was ist in der Pappschatel?" zwar nicht, aber die Frage "Wo bewahren sie ihre Munition auf?" öffnet sie ja dennoch.
Ich dachte das wäre selbsterklärend, dass dann die restliche Munition vorzeigbar wo anders ist.
@@tactical-dad Wie man es nimmt. Wenn ich den Kontrolleur eh schon anlügen muss (und die Halbwahrheit über die Menge an Munition ist nichts anderes) kann ich mir die vollen Magazine auch gleich unters Kopfkissen legen.
(Ja, es ist selbsterklärend dass das bei einer Durchsuchung dann doch mehr Ärger gibt. Entweder man spielt ehrlich oder nicht)
@@DerMoosfrauDa ist ein riesen Unterschied! In einem Karton im Waffenschrank ist die Munition rechtmäßig gelagert. Unterm Kopfkissen ist man evtl. sofort die Erlaubnis los und hat ein Verfahren am Hals. Das hat nichts mit Lügen gegenüber den Kontrolleure zu tun.
@@tactical-dad Schonnkkar. Den Unterschied gibt es in allen Situationen - bis auf einer: Der planmäßigen Kontrolle.
Egal ob Pappschachtel oder Kopfkissen, die Existenz wird vom Besitzer verschwiegen und reingucken darf der Kontrolleur nicht.
Nicht alle Behördenleiter sind gut Ausgebildet. Aber die meisten kennen sich aus und kein Problem bei Kontrollen
10:40 bin kein Waffenbesitzer deshalb die Frage: ist das erlaubt, Dinge im Schrank zu lagern, welche weder mit den Waffen zu tun haben noch Munition sind ( in dem Fall Sexhefte)
Warum nicht?
Wenn man schon einen Tresor zu Hause hat, wäre es ja schön blöd, den 1 Kilo Goldbarren nicht darin einzusperren.
Die Hefte soll ja auch keiner sehen, bzw. haben für manche einen hohen Stellenwert.
Der 5 Liter Benzinreservekanister wäre aber dann vielleicht doch keine gute Idee.
Ja ist es. Und die Kontrolleure geht das auch überhaupt nichts an. Das ist eben der Unterschied zwischen deren wirklicher Befugnis zur Kontrolle und einer Durchsuchung.
sehr interesant!
aber....
ich hab zwichendurch das gefühl man müsste am monitor rütteln um dich am einschlafen zu hindern... :(
Bei mir nicht ,es ist alles genehmigt worden habe dafür ein Waffenschrank und muss alle 3 Jahre 30€ zahlen für die Überprüfung.
Witzigerweise würde das in deinem Fall ja nur funktionieren, bis die deine 30er Magazine sehen wollen 😂 Die dürften Sie ja als angemeldete verbotene Gegenstände sicherlich auch zur Sichtung fordern… Aber ja, ansonsten gut gemacht.
Deshalb sind meine 30er Magazine im Tresor, hab schon mal überlegt die Munition zu füllen damit es Platz spart……..
Die Frage ist, ob sie ihn überhaupt kontrollieren, wenn sie sehen was sie alles kontrollieren müssten. Im Verein haben wir einen Sammler, der seltsamerweise noch nie kontrolliert wurde...alle anderen um ihn herum aber schon, teils mehrfach. Mutmaßlich, weil sie für jede Seite seines Raums einen Vormittag bräuchten. 😄
@@tobiasreiter2256 bei uns kommen die nur zu Bürozeiten Mo- Fr und werfen dann einen Zettel ein, das man leider nicht angetroffen wurde…… Dabei hab ich denen beim Umzug schon gesagt, dass sie mich ohne Termin wahrscheinlich nicht antreffen - muss ja schließlich arbeiten.
Ich muss Dir teilweise schon Recht geben. Dann nimm das Beispiel doch einfach mit "erlaubten / frei verkäuflichen" Magazinen. Meine Waffenbehörde würde sich bei mir aber schwer tun mit einer Kontrolle meiner Magazine. Darüber hat nämlich das BKA den Überblick. Ich hab eine der seltenen Genehmigungen zum Erwerb von verbotenen Magazinen und das war die am schwersten zu bekommende Erlaubnis bisher für mich.
@@tactical-dad Um die Genehmigung beneide ich dich! Da ich erst 2022 meinen Jagdschein / WBK erhalten habe bleiben mir diese Teile ja auf ewig (bis der VDB mal aufräumt) verwehrt.
AR15 (Derivat) kommt bei mir hoffentlich dieses Jahr noch, auch wenn ich jetzt schon weiß, dass ich die popeligen 10er Magazine hassen werde.
Meine nächster Antrag wird die Waffenherstellungserlaubnis ohne Fachkunde (also so halb, bin Feinwerkmechanikermeister). Behörde hat anklingen lassen, dass sie wohl keine Probleme machen wird. Dann fräse, drehe und schleife ich mir in Zukunft erstmal alles selbst :D
Wenn du zu dem Thema mal ein Video machen könnest, wäre das natürlich auch echt super!
Ich hätte da noch eine Bitte:
Hör bitte nicht auf mit den Videos (auch wenn ich deinen Blog immer etwas mehr mochte). Du machst mit den besten Waffen-content im deutschen Raum!
Was wenn man im Moment der Kontrolle einfach sagt man hat keine Munition vorhanden.
Man muss über eine Aufbewahrungsmöglichkeit verfügen, sonst bekommt man keine Erlaubnis. Das wäre also ein Grund die Erlaubnis zum Munitionserwerb zu entziehen
@@tactical-dad Der 0 oder 1ser reicht ja aus. Wenn da ne Packung Munition drin liegt alles gut. Was in den anderen Stahlblechschränken mit Schwenkriegelschloss (oder höherwertig) ist, das steht auf einem anderen Blatt.
Krass.. hier kommt teilweise mehr Wissen raus, wie vom Amt😮
Danke Dir.
Also die LV 21 würde mir Sorgen machen, das sind Munition oder Munitionsteile der Bundeswehr, ich weiß nicht ob man die legal erwerben kann.
Die scharfen davon? Das Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 4 für die man eine entsprechende Erlaubnis braucht.
Wäre es nicht sinnvoller sowas wie "Urkunden und Dokumente" draufzuschreiben? Diese sicher vor Feuer etc. sicher zu verwahren ist doch auch nur logisch?
Ja klar, guter Vorschlag.
Moin! Mal ein Beispiel: Ich bin Jäger und darf prinzipiell alles an Langwaffenmunition besitzen... angenommen, ich habe eine Waffe mit einem bestimmten Kaliber verkauft und noch Restmunition davon im Schrank, aber keine Waffe mehr dazu, ist das dann verboten?🤔
Auf der wbk ist der Munition Erwerb extra zum eintragen. Zumindest auf der grünen kostet es extra als Eintrag. Meine Bearbeiterin löscht beim Austragen auch den Munition Erwerb mit.
@@m.m.2137 Ja, bei Kurzwaffenmuni... aber doch nicht bei Langwaffen!?
Solange die Munition nicht verboten ist, kann ein Jäger, auch ohne passende Langwaffe, LW-Munition auf Jagdschein erwerben. So jedenfalls mein Wissensstand.
@@portaner.4595 genau, das denke ich auch!
Jäger dürfen auch Munition für Langwaffen besitzen ohne passende Waffen dafür zu haben. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage, vielleicht wenn man für befreundete Jäger mit kauft o.ä.? Oder man will in Zukunft eine bestimmte Waffe kaufen (oder hat die Bestellt mit Monaten Lieferzeit) und kauft die Munition vorab wenn es ein gutes Angebot gibt
Bald sind wir 10000 .dann gibt's ein Fantreffen😂
Auf die 10.000 Abos freue ich mich auch schon. Nur mit dem Fantreffen muss ich Dich enttäuschen. Es gibt halt leider ein paar Einschränkungen bei meinen Internetauftritten.
@@tactical-dad das ist mir bewusst 😉..Ich bin Montag auch wieder im Paradies und darf nicht sagen wo und warum.
Man muss seine Waffen ja nicht zuhause aufbewahren. Schönen Tag noch liebe Polizisten.
Das ändert aber nichts daran, dass man die Aufbewahrung nachweisen und vor Ort zeigen muss. Ganz egal ob bei sich Zuhause, oder im Keller der Eltern usw.
@@tactical-dad Das ist dann zutreffend, wenn die Waffen legal sind. schönen Tag noch.
@@Gieszkanne Guck, Das ist ein echter Vorteil.
Wie sieht es mit Altbeständen aus? 357 Schrot und Wadcutter ??
Wenn jemand keinen Munitionserwerb dafür hat, begeht er eine Straftat. Im WaffG gibt es keine Rechtsgrundlage, dass man Munition einfach behalten darf für die man keine Erlaubnis mehr hat.
@@tactical-dad Munitionserwerb hab ich, auch die Waffe dazu. Ich fragte nur weil ja diese beiden Munitionsarten nicht mehr Erlaubt sind
p.s.:Der Ersteintrag war kostenlos
moment, gibt die Waffenbehörde dem jeweiligen Bürgermeister Bescheid wer im Ort Waffenbesitzer ist? Das wäre mir neu. Bitte mal in die Komentare.
Es gibt eine Eintragung beim Einwohnermeldeamt.
In der steht als Hinweis drin das du mit dem Waffengesetz zu tun hast.
D.h. eine WBK besitzt oder auch nur einen kleinen Waffenschein oder aber auch ein Waffenbesitzverbot gegen dich erlassen wurde.
Nein, warum sollten sie. Aber der Bürgermeister ist der Chef der Waffenbehörde (oder halt der Landrat). Und der wird in den meisten Fällen selber Zugriff aufs NWR haben.
Ich habe einen bösartigen Sachbearbeiter
Das ist bitter. Vielleicht erzähle ich bald in einem Video wie ich mit solchen Menschen umgegangen bin.
moin moin
also darf man nur Munition haben die zu einer eigenen selbstverständlich gesetzlich einwandfreien in die WBK eingetragenen Waffe passen.
Also wenn ich nur eine 12er Schrotflinte habe darf ich keine 16er Munition in meinem Schrank lagern ??
Einfach gesagt ja. Es wird meist bei jeder Waffe ein extra Stempel für den Munitionserwerb dieses Kalibers mit in die WBK gedrückt. Das kostet auch extra Gebüren.
Jäger dürfen aber z.B. jede Langwaffenmunition besitzen, sofern sie nicht verboten ist.
@@tactical-dad
Wie sieht das aus a.) Bei Leihschein (gehe davon aus keine Muni sondern nur am Stand verbrauchen wenn keine Erlaubnis für diesen Kaliber eingetragen ist.)
b.) Lagerung von Munition eines Freundes der mit seinen Waffen & Munition wenn man gemeinsam zum Schiessstand bzw. zur Jagd geht.
@@onpsxmember sagen wir mal, du hast 1-2 Langwaffen und ein Bekannter, welcher ebenfalls eine Langwaffe besitzt, ist länger zb. im Ausland. Da kann er seine Waffe bei dir einlagern (gibt sogar Formulare dafür). Die Munition von ihm, darfst du nur einlagern, wenn du die selber eingetragen hast. Das gilt nicht für Jäger! Frage A verstehe ich nicht! Deine Waffe kann du nur an jemanden verleihen, welcher Berechtigt ist und ein Bedürfnis hätte. Verleihst du deine halbautomatische Waffe, an jemanden der zb. die Gelbe WBK hat, bekommst du Ärger. (meine nicht damit die Leihgabe am Stand selbst). Generell sollte man nie Waffen verleihen, ausser man wäre auf einem Wettkampf und beim Kollegen, ist dessen Waffe defekt. Aber zu den Punkten A und B. Frag deinen Sacharbeiter. Denn jeder sieht es anders. Auch wenn es bundesweite Regelungen dafür gibt, kocht jeder Sacharbeiter gene sein eigenes Süppchen.
Kann ich auch eine Geldkassette im Waffenschrank lagern (weil ich mir den extra Geldschrank sparen möchte) und darf ich das Öffnen dieser Geldkassette verweigern, weil den Waffenkontrolleur meine Barschaft nichts angeht?
Ja klar. Darauf wollte ich ja raus, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung. Die dürfen nirgends rein schauen. Sie dürfen sich nur die Waffen zeigen lassen (und auch in die Hand nehmen) und die Munition. Mehr nicht. Und wenn die sagen, dass sie in diese Geldkassette sehen wollen würde ich deren Namen aufschreiben, sie raus werfen und eine schriftliche Beschwerde einreichen.
selbst wenn du einen A-Schrank mit separaten, abschließbaren Fach hast. Dieses Fach muss du nicht öffnen, wenn du den Beamten sagst, dass da private Sachen drin liegen. Bei einem Bekannten, wollte die sogar einen Blick in die Schränke und Schubladen werfen. Bei einer Überprüfung immer einen Zeugen dabei haben.
Du solltest nicht jeden Unsinn glauben den jemand erzählt. In den Gesetzen wird fein säuberlich unterschieden zwischen Betreten und Durchsuchungen, da ist ein riesen großer Unterschied.
@@andreww7000
@@tactical-dad lesen kannste wohl nicht, oder? Ich schrieb "wollten" und nicht haben. Und dieser Bekannte, ist mein Chef!
Ja, ich habe mich wirklich verlesen. Entschuldige
@@andreww7000
Geladenes Magazin und die waffe daneben im richtigen Schrank ist in Bayern kein Problem, auf keinen Fall in der Waffe
Hi, wir kennen uns glaub ich. Warst du mal im Discort bei Marcs Let’s Shoot?
Nein
@@tactical-dad Ich bin Jäger und Sportschütze