25% Kapitalertragsteuer vermeiden: Steuerfreie Gewinnausschüttung Auslandsholding /§ 50d Abs. 3 EStG

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 23

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @christopherdosin292
    @christopherdosin292 4 года назад +13

    Christoph, du kleiner Fuhs du 😃
    Hätte ich früher mal so einen Steuerberater und keinen Steuerausrechner gehabt 😂

  • @Achim.R
    @Achim.R Год назад +1

    Was wäre, wenn ich mit einer Zypern Limited direkt eine Immobilie in DE als Kapitalanlage kaufen würde. Müsste ich dan ebenfalls die Kapitalertragssteuer bzw Quellensteuer bezahlen ?
    Wohnsitz ebenfalls Zypern und in DE alles abgebrochen.
    LG

  • @qu3mp3x74
    @qu3mp3x74 4 года назад +9

    Wie ist es wenn ich auswandere als Privatperson und mein Privatdepot übertrage auf einen ausländischen Broker, muss ich dann noch Kapitalertragssteuer zahlen? Oder kann ich das damit umgehen

  • @egyptianrevival
    @egyptianrevival 4 года назад +2

    Wo findet man den Antrag, um die 25% bei einer deutschen Holding direkt zurückzuholen?

  • @peterpanne8223
    @peterpanne8223 4 года назад +4

    Bei dem Verkauf der operativen GmbH müssten bei der Holding-GmbH sämtliche stillen Reserven versteuert werden. Dann entsteht eben keine Steuer durch Gewinnausschüttung sondern durch Veräußerung. Kommt das nicht letzten Endes nicht auf das gleiche hinaus (je nachdem in welchem Land der Veräußerungsgewinn zu versteuern wäre)?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  4 года назад +9

      Hallo Peter Panne,
      der Verkauf wird nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA nur im Ausland versteuert und ist in meisten Ländern steuerfrei (Holdingprivileg). Und wenn ausnahmsweise das Besteuerungsrecht in Deutschland liegt, ist der Gewinn nach Par. 8b KStG nur zu 5% steuerpflichtig.
      BG, CJ

  • @amur81
    @amur81 3 года назад

    Hallo und vielen Dank für das Video. Eine Frage hierzu: Wie verhält es sich mit dem Erlös der ausländischen Holding-GmbH aus dem Verkauf der Anteile der DE-GmbH zugunsten der DE Holding-GmbH? Die ausländische Holding würde ja dann irgendwann eine Dividende an den in DE ansässigen Gesellschafter der aus. Holding-GmbH ausschütten (z.B. nach Vereinnahmung des gesamten Kaufpreises). Würde diese Dividende denn dann nicht der dt. KESt unterliegen? Danke vorab für eine kurze Rückmeldung.

  • @corax1208
    @corax1208 3 года назад

    Eine Frage stellt sich nur: Wie wird die KapESt-Pflicht der Ausschüttung im neuen Modell auf erster Ebene (op. GmbH an neue Zwischenholding) vermieden? Vermutlich über eine Freistellungsbescheinigung oder? Die Darlehensvergabe über den Kaufpreis sollte unschädlich sein oder? Kollegiale Grüße

  • @muc_9789
    @muc_9789 3 года назад +1

    Danke habibi

  • @rupertdiesch
    @rupertdiesch 4 года назад

    Falls jedoch in der operativen GmbH Immobilienvermögen vorhanden ist, fällt jedoch Grunderwerbssteuer an, richtig?

    • @raul.cuc87
      @raul.cuc87 4 года назад

      Bin kein Fachmann aber denke nicht. Die Immobilien werden ja nicht verkauft.

  • @fatihesen9106
    @fatihesen9106 4 года назад

    Wie kann man als Stiftung Zuwendungen optimal nutzen? Sagen wir eine Stiftung (keine gemeinnützige) hat 200.000€ EK aus Gewerbebetrieb und 150.000€ Zuwendungen. Durch den Höchstbetrag können allerdings nicht alle Zuwendungen einkommensmindernd genutzt werden. Gibt es da Möglichkeiten der Gestaltung?

  • @Bateker
    @Bateker 4 года назад +1

    Top typ

  • @henrimpo
    @henrimpo 4 года назад +1

    Mir reicht es nicht nur die 25% zzgl. Soli zu vermeiden. .Ich würde gerne nie gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet bekommen. Haben Sie da ein Modell?

    • @advocateur1359
      @advocateur1359 4 года назад +4

      Cum ex ist momentan etwas riskant

    • @raul.cuc87
      @raul.cuc87 4 года назад +4

      🤣
      Das darf er nur über eine direkte Nachricht beantworten und nicht hier in den Kommentaren