Der Eigentümer verliert bei der gewerblichen Vermietung die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs der Immobilien nach 10 Jahren. Wenn die Wohnung in einem baulich als reinem Wohngebiet ausgewiesenen Gebiet liegt, ist eine Nutzungsänderung für gewerbliche Nutzung oft nicht genehmigungsfähig..
Dass der Eigentümer nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei verkaufen kann stimmt so nicht. A) ist er nicht selbst gewerblich tätig sondern vermietet langfristig B) Ist nicht zwangsläufig gesagt, dass sein Mieter in diesem Fall gewerblich agiert, da ggf. auch hier die Versteuerung über V&V in Frage kommt. Was reine Wohngebiete betrifft ist das richtig, hier kann es durchaus schwierig werden mit Genehmigungen. In allgemeinen Wohngebieten sieht das dann schon wieder anders aus.
Vielen Dank für den tollen Beitrag 😊
Warum eigentlich nicht mehr als Podcast?😄 besten Dank 👌🏼
Was ist wenn man Wohnung an GmbH vermietet die wiederum über AirBnB vermietet? Muss man dann auch Unsatzsteuer bezahlen??
Wenn die Wohnung in deinem Eigentum ist würde ich mit eher Gedanken wegen einer möglichen Betriebsaufspaltung machen.
Interessant. Bin Eigentümer, würde gerne an euch vermieten!
Bombe!
Servus sehr informatives Video! Suchst du eventuell noch einen Cutter der dir ein wenig die Arbeit abnimmt?mfg
Hallo , was ist mit dem Problem der Zweckentfremdung ? Max 3 Monate im Jahr ...
Die gibt es lange nicht überall & wenn du Gewerbeimobilien nutzt ohnehin nicht von so großer Relevanz.
Der Eigentümer verliert bei der gewerblichen Vermietung die Möglichkeit des steuerfreien Verkaufs der Immobilien nach 10 Jahren. Wenn die Wohnung in einem baulich als reinem Wohngebiet ausgewiesenen Gebiet liegt, ist eine Nutzungsänderung für gewerbliche Nutzung oft nicht genehmigungsfähig..
Dass der Eigentümer nach 10 Jahren nicht mehr steuerfrei verkaufen kann stimmt so nicht. A) ist er nicht selbst gewerblich tätig sondern vermietet langfristig B) Ist nicht zwangsläufig gesagt, dass sein Mieter in diesem Fall gewerblich agiert, da ggf. auch hier die Versteuerung über V&V in Frage kommt.
Was reine Wohngebiete betrifft ist das richtig, hier kann es durchaus schwierig werden mit Genehmigungen.
In allgemeinen Wohngebieten sieht das dann schon wieder anders aus.
@@BNBProHosting Danke! wieder was gelernt..