Zweitwohnung im Ausland: (Doppel-)Besteuerung vermeiden!

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 16 окт 2024
  • Wer sich ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung im Ausland zulegt, begründet damit häufig einen (weiteren) Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht im ausländischen Staat.
    Im Gespräch mit StB Dr. Dino Höppner erörtert StB Michael von Arps-Aubert die steuerlichen Folgen, die ein weiterer Wohnsitz mit sich bringt und die Fallstricke, die sich insbesondere durch einen „schleichenden“ Wegzug ergeben können.
    Rechtsstand dieses Videos: September 2024
    Hinweis: Unsere Videos werden nach bestem Wissen mit hohem Qualitätsanspruch erstellt, ersetzen jedoch nicht die individuelle Steuerberatung im Einzelfall. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen in jedem Einzelfall von den Darstellungen abweichen können, übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen; jedwede Haftung ist ausgeschlossen.
    von Arps-Aubert + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
    Schloßstr. 30
    12163 Berlin
    +49 (0)30 - 76 89 03 90
    berlin@arps-steuerberater.de
    Lothstr. 19
    80797 München
    +49 (0)89 - 45 22 18 10
    muenchen@arps-steuerberater.de
    Amtsgericht Charlottenburg, PR 315 B

Комментарии • 1

  • @berndfreudinger7254
    @berndfreudinger7254 9 дней назад +1

    Es gilt doch nur der Erstwohnsitz, oder ? Mal abgesehen, dass die Kommune dann eine sogenannte Zweitwohsteuer, die sich nach der Miethöhe richtet, verlangen darf. Was sagt da der Steuerexperte dazu ? 😇🤔