Verein: Was dürfen Vorstände und Geschäftsführer verdienen?
HTML-код
- Опубликовано: 24 июл 2024
- Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft alle gemeinnützigen #Vereine, die einen #Geschäftsführer eingesetzt haben: Die Zahlung von unangemessen hohen Vergütungen stellt einen Verstoß gegen das #Mittelverwendungsverbot dar und führte bislang zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Nunmehr entschied der BFH aber erstmalig auch über die Geltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beim Entzug der Gemeinnützigkeit. Danach ist die Versagung der Gemeinnützigkeit erst angemessen, wenn es sich NICHT lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das sog. Mittelverwendungsverbot handelt.
Viele weitere Infos zum Thema Vereinsrecht & Steuern findet Ihr auf: www.vereinfacher.de
Vereinfacher abonnieren: ruclips.net/user/Vereinfache...
Vereinfacher folgen:
Vereinfacher Instagram: / vereinfacher.de
Vereinfacher Facebook: / vereinfacher.de
Vereinfacher Twitter: / vereinfacher
Vereinfacher LinkedIn: / vereinfacher.de
Vereinfacher PODCAST:
Spotify: open.spotify.com/show/5amEJUh...
Apple Podcasts: podcasts.apple.com/ca/podcast...
Deezer: www.deezer.com/show/771902
Google Podcasts: podcasts.google.com/?feed=aHR...
Großartig erklärt.
Kompetent und aktuell
sry, gillt alles auch für gGmbH?
Bei dem Präzedenzfall handelte es sich um eine gGmbH