Verein: Was dürfen Vorstände und Geschäftsführer verdienen?

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft alle gemeinnützigen #Vereine, die einen #Geschäftsführer eingesetzt haben: Die Zahlung von unangemessen hohen Vergütungen stellt einen Verstoß gegen das #Mittelverwendungsverbot dar und führte bislang zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Nunmehr entschied der BFH aber erstmalig auch über die Geltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips beim Entzug der Gemeinnützigkeit. Danach ist die Versagung der Gemeinnützigkeit erst angemessen, wenn es sich NICHT lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das sog. Mittelverwendungsverbot handelt.
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Комментарии • 4

  • @ibolo7530
    @ibolo7530 3 года назад +5

    Großartig erklärt.

  • @heidebley2665
    @heidebley2665 3 года назад

    Kompetent und aktuell

  • @KP-ld6qr
    @KP-ld6qr 2 года назад

    sry, gillt alles auch für gGmbH?

    • @wis779
      @wis779 Год назад

      Bei dem Präzedenzfall handelte es sich um eine gGmbH