Sehr interessantes Thema! Wie ist es wenn man in Deutschland zwar ein Unternehmen hat, aber kein deutscher Staatsbürger ist. Hat die Staatsberügerschaft einen Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung?
Wie sieht es steuerlich aus, wenn man sich in Deutschland abmeldet und hier auch keine Wohnung / Haus / gewöhnlichen Aufenthaltsort etc. hat, und dann mit einem Auto / Wohnmobil um die Welt reist, welches in Deutschland gemeldet und versichert bleibt?
3:30 Könnte ich die GmbH an eine Stiftung (mit mir als Vorstand) verkaufen und mir so die Wegzugssteuer schenken? Und diese dann später evt. wieder zurückkaufen?
Wie ist es mit vermieteten Wohnimmobilien? Des Weiteren Einnahmen aus einem Kleingewerbe? Wahrscheinlich muss muss man diese Einkünfte ganz normal in den Anlagen G und V angeben?
Sehr interessantes Thema! Wie ist es wenn man in Deutschland zwar ein Unternehmen hat, aber kein deutscher Staatsbürger ist. Hat die Staatsberügerschaft einen Einfluss auf die Wegzugsbesteuerung?
Wie sieht es steuerlich aus, wenn man sich in Deutschland abmeldet und hier auch keine Wohnung / Haus / gewöhnlichen Aufenthaltsort etc. hat, und dann mit einem Auto / Wohnmobil um die Welt reist, welches in Deutschland gemeldet und versichert bleibt?
Unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag?
@@simonefelizitasaber nur auf Antrag, wenn man Bock daraf hat 🤪
Top!
Seit zehn Jahren brauch ich keine steuer mehr zu machen was ist bei auswandern?
3:30 Könnte ich die GmbH an eine Stiftung (mit mir als Vorstand) verkaufen und mir so die Wegzugssteuer schenken? Und diese dann später evt. wieder zurückkaufen?
Wie ist es mit vermieteten Wohnimmobilien?
Des Weiteren Einnahmen aus einem Kleingewerbe?
Wahrscheinlich muss muss man diese Einkünfte ganz normal in den Anlagen G und V angeben?
Mann hört deutsche Sprache, versteht aber wägen alle diesen fach-Begriffe nur Bahnhof.